Sanierung statt Abriss des Postgiroamtes
| Vorlage: | 2023/0344 |
|---|---|
| Art: | Antrag |
| Datum: | 28.03.2023 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Stadtplanungsamt |
| Erwähnte Stadtteile: | Südstadt |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 25.04.2023
Rolle: Kenntnisnahme
Ergebnis: Beratung im Fachgremium/Arbeitskreis
- Planungsausschuss (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 15.06.2023
Rolle: Behandlung
Ergebnis: verwiesen in den Gemeinderat
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 18.07.2023
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: mehrheitlich abgelehnt
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier DIE LINKE.-Gemeinderatsfraktion Eingang: 28.03.2023 Vorlage Nr.: 2023/0344 Sanierung statt Abriss des Postgiroamtes Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 25.04.2023 25 x Planungsausschuss 15.06.2023 2 x Gemeinderat 18.07.2023 29 x Der Gemeinderat möge beschließen: 1. Die Stadt strebt hinsichtlich der Entwicklung des Grundstücks / Gebäudes des ehemaligen Postgiroamtes in Zusammenarbeit mit dem Besitzer der Immobilie, auf einen Abriss des Gebäudes zu verzichten. Stattdessen soll eine Sanierung des Gebäudes erfolgen. Das Bebauungsplanverfahren wird mit diesem Ziel durchgeführt. 2. Die Stadt gibt keine Zusagen an den Besitzer der Immobilie, auf dem Grundstück mit einem neuen Bebauungsplan der Errichtung eines Hochhauses zuzustimmen und verfolgt diese Möglichkeit im Rahmen des Bebauungsplansverfahrens nicht weiter. 3. Die Graue Energie, die bei einem Abriss sowie einem geplanten Neubau des ehemaligen Postgiroamtes anfallen würde, wird mithilfe eines Tools der Deutschen Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen (DGNB) oder eines vergleichbaren Tools von Land bzw. Bund berechnet. Begründung: Der BUND Karlsruhe hat in einer Stellungnahme an die Gemeinderatsfraktionen zum Abriss und Neubau des Landratsamtes vom 24.02.23 die Abrisspolitik in Karlsruhe kritisiert und auf wichtige Aspekte hingewiesen. Er verweist u.a. auf eine breite Koalition aus Architektur, Forschung und Politik, die im September 2022 in einem offenen Brief die Bundesbauministerin Klara Geywitz aufgefordert hatte, Gebäudeabrisse temporär zu stoppen und eine nötige Neuregelung der derzeit gültigen Vorschriften vorzunehmen (https://abrissmoratorium.de/). Der BUND Karlsruhe führt in seiner Stellungnahme u.a. aus: „Bauen ist ein Hauptverursacher von klimaschädlichen Luftschadstoffen. Emissionen durch die Zement- oder Stahlproduktion sind nur ein Teil des Problems. Hinzu kommt auch die Entsorgung von Abfällen durch den Gebäudeabriss. Die sogenannte ́graue Energie ́ (eine indirekte, im Bestand gebündelte Energie, die unter anderem zu dessen Errichtung genutzt wurde und die in der Gesamtbewertung oft unter den Tisch fällt) spielt bisher bei [Baugenehmigungen in Karlsruhe] nur eine untergeordnete Rolle. Dabei zählen die Zementwerke mit zu den größten deutschen Kohlendioxidemittenten (https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/umwelt-klima-schuetzen-wohnraum-schaffen).“ Stadtverwaltung und Gemeinderat von Karlsruhe befassen sich bisher viel zu wenig mit dieser Thematik. Die Antworten der Stadtverwaltung auf die LINKEN-Anfrage „Wird Karlsruhe Abrissstadt Nr.1? (2022/2465) waren ernüchternd: Die Stadt könne keine Angaben zu Bauschuttmengen, sowie – 2 – zu verschwendeter Grauer Energie durch Abrisse und Neubauten machen. In ihrer Antwort verweist die Stadtverwaltung auf die Schwierigkeiten bei der Ermittlung der Grauen Energie und führt aus, dass sie keine Aussagen machen könne, da es sich um private Vorhaben handele. Die Stadt sollte eigentlich wissen, dass es auch anders geht. In unterschiedlichen Verfahrensschritten einer Bebauungsplanung bzw. -genehmigung können Auflagen vereinbart bzw. zur Bedingung gemacht werden. Auch das Bauordnungsamt Karlsruhe verfährt in diesem Sinne zumindest bei einem Teil der erteilten Baugenehmigungen und fordert die Ermittlung und Dokumentation der Baustoffe eines Abrisses. - Das Bauordnungsamt kann in Baugenehmigungen Auflagen machen, das anfallende Baustoffmengen eines Abrisses vorab bzw. nach Abriss vorgelegt werden müssen. - Es kann die Vorlage eines Rückbau- und Entsorgunskonzepts verlangt werden. Hierin können die vollständige Auflistung aller zu erwartender Abfälle, ergänzt durch die geschätzten Massen und die dazugehörigen Entsorgungswege, zur Auflage gemacht werden. Aus diesen Angaben lassen sich CO2-Verbrauch bzw. Graue Energie vor bzw. nach einem Abriss berechnen. Die Graue Energie eines Abbruchs kann auch vorab berechnet werden. Hierzu werden die Mengen der Baustoffe ermittelt, die bei einem Neubau benötigt werden. Mit den entsprechenden Tools der DGNB (Deutsche Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen) oder des Bewertungssystems Nachhaltiges Bauen BNB des BMWSB (Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen) oder des Programmsystems Nachhaltiges Bauen in Baden Würtemberg (NBBW) des Ministeriums für Landesentwicklung und Wohnen kann die Graue Energie berechnet werden. Die Stadt könnte mit Nutzung dieser Tools ebenfalls Vorgaben machen, die die CO2-Emmissionen bei der Errichtung von Neubauten limitieren. Dass dies möglich ist, zeigt der Bund, der Neubauten höher fördert, wenn diese das Qualitätssiegel „Nachhaltiges Gebäude QNG“ erhalten, welches die Graue Energie der Neubauten mitberücksichtigt. Wir fordern, dass das Gebiet um das Ettlinger Tor mit ECE, Landratsamt, Staatstheater und Postgiroamt nicht weiter zur CO 2 -Schleuder Karlsruhes ausgebaut wird. Ein Abriss des Postgiroamts würde, angesichts seiner Bauweise, erneut die CO 2 -Bilanz massiv belasten. Es ist Zeit in Karlsruhe umzudenken. Wir fordern Stadtverwaltung und Gemeinderat auf, am Beispiel des ehemaligen Postgiroamts neue Wege hin zu einer klimaverträglichen Stadtentwicklung zu gehen. Es sollte nicht, wie aktuell diskutiert, mit Vorabzustimmungen für einen Hochhausbau, der allenfalls den Abriss und Neubau für den Investor wirtschaftlich profitabler machen könnte, falsche Weichenstellungen vorzunehmen. Die Stadt sollte zukünftige Abrisse sehr kritisch beleuchten und neue Wege unterstützen, Sanierungen statt Neubauten durchzuführen. Es ist klimafreundlicher und wahrscheinlich auch wirtschaftlicher, eine Sanierung des Postgiro-Gebäudes durchzuführen. Die Genehmigung zusätzlicher Nutzungsflächen in Gestalt eines Hochhauses würde einen Neubau u.U. für den Investor profitabler erscheinen lassen. Für die Stadt sollte jedoch Klimaschutz den Vorrang haben. Unterzeichnet von: Mathilde Göttel Karin Binder Lukas Bimmerle
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Stellungnahme zum Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2023/0344 Verantwortlich: Dez. Dienststelle: Stadtplanungsamt Sanierung statt Abriss des Postgiroamtes Antrag: DIE LINKE. Gremium Termin TOP ö nö Planungsausschuss 15.06.2023 2 X Gemeinderat 18.07.2023 29 x Kurzfassung Der Investor legt ein Gutachten vor, das die ökologischen und wirtschaftlichen Aspekte einer Sanierung mit Umbau einem Neubau gegenüberstellt. Aufbauend darauf soll in 2023 vom Investor ein Wettbewerbsverfahren in enger Abstimmung mit der Stadt Karlsruhe durchgeführt werden. Die städtebaulichen Rahmenbedingungen (vgl. (Beschluss- vorlage Nr. 2020/1137) für die Wettbewerbsauslobung sind unter Einbindung der Gremien zu konkretisieren. Auf Grundlage des Wettbewerbsergebnisses sollen die städtebaulichen Entwicklungs- ziele im Hinblick auf eine nachhaltige Entwicklung über die Fortführung des Bebauungsplanverfahrens bzw. eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit entsprechenden Auflagen gesichert werden. Sollte ein Teilabbruch oder Abbruch erfolgen, ist ein Abfallverwertungskonzept vorzulegen. Sofern erforderlich, werden in der Baugenehmigung abfallrechtliche Auflagen aufgenommen. Die Verwaltung empfiehlt den Antrag als erledigt zu betrachten. Finanzielle Auswirkungen Ja ☐ Nein ☒ ☐ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☐ Ja ☒ positiv ☒ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☐ Ja ☒ Korridorthema: Zukunft Innenstadt Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ☒ Ja ☐ durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Ergänzende Erläuterungen Stellungnahme zu den Beschlusswünschen: 1. Die Stadt strebt hinsichtlich der Entwicklung des Grundstücks / Gebäudes des ehemaligen Postgiroamtes in Zusammenarbeit mit dem Besitzer der Immobilie, auf einen Abriss des Gebäudes zu verzichten. Stattdessen soll eine Sanierung des Gebäudes erfolgen. Das Bebauungsplanverfahren wird mit diesem Ziel durchgeführt. Der Investor wurde mit Schreiben vom 03.08.2022 aufgefordert, eine nachvollziehbare Untersuchung durch ein Gutachterbüro vorzulegen, die die ökologischen und wirtschaftlichen Aspekte einer Sanierung mit Umbau einem Neubau unter Berücksichtigung des bereits gesteckten Entwicklungsrahmens gegenüberstellt. Das Gutachten liegt bislang nicht vor. Anschließend soll das in der „Abwendungsvereinbarung“ vom Mai 2018 vereinbarte Wettbewerbsverfahren starten, wobei die Wettbewerbsauslobung in enger Abstimmung mit der Verwaltung zu erfolgen hat. Baukulturelle und ökologische Standards für eine nachhaltige Entwicklung werden hierbei berücksichtigt werden. Die Rahmenbedingungen für die Auslobung werden den Gremien zur Beschlussfassung vorgelegt. Im Verfahren selbst werden wie üblich in solchen Verfahren die Fraktionen im Rahmen der Bewertungskommission eingebunden werden. Eine Vorfestlegung zum Verzicht auf teilweisen oder vollständigen Abbruch der Bestandsgebäude wird zum jetzigen Zeitpunkt nicht empfohlen. Geplant ist aufbauend auf das Wettbewerbsergebnis den Bebauungsplan „Markgrafen-, Kreuz-, Kriegs- und Karl-Friedrich-Straße“ (aufgestellt am 12.03.2020, PlanA-Vorlage 37) weiterzuführen und entsprechende Festsetzungen für eine geordnete städtebauliche Entwicklung unter Berücksichtigung und Abwägung aller relevanter Belange zu treffen. Sollte ein vorhabenbezogener Bebauungsplan ausschließlich für die Entwicklung des Postgiroareals umgesetzt werden, können im Rahmen eines städtebaulichen Vertrags weitere Auflagen zur Umsetzung definiert werden. 2. Die Stadt gibt keine Zusagen an den Besitzer der Immobilie, auf dem Grundstück mit einem neuen Bebauungsplan der Errichtung eines Hochhauses zuzustimmen und verfolgt diese Möglichkeit im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens nicht weiter. Die städtebaulichen Rahmenbedingungen zur Entwicklung des Postgiroareals wurden im Rahmen des Städtebaulichen Entwicklungskonzeptes Ettlinger Tor vorgegeben (vgl. Beschluss- vorlage Nr. 2020/1137, Gemeinderat am 23.02.2021). Gemäß der Gemeinderatsvorlage sind Ausnahmen bzw. eine Höhenentwicklung denkbar, sofern ein „Mehrwert“ für die Stadt- entwicklung generiert wird (siehe Höhenentwicklungskonzept S. 75 „Wichtige Innenstadt- achsen“). Ein Mehrwert kann bspw. die Schaffung von kostengünstigem Wohnraum entsprechend den Sanierungszielsetzungen (z.B. Anwendung KAI) sein, oder die Weiterentwicklung des „Weinbrenner Blicks“ als stadträumlicher und baukultureller Mehrwert. Die Anforderungen an die Ausgestaltung eines Hochpunktes im Hinblick auf Architektur und Material sind dabei hoch. Die Vorgaben sollen in die Vorbereitung eines Wettbewerbsverfahrens, das der Bauherr entsprechend der Vertragsvereinbarung durchführen muss, unter Einbindung der Gremien einfließen. Zur Konkretisierung der Vorgaben der Abwendungsvereinbarung wurden dem Investor die städtebaulichen Rahmenbedingungen in einem Anforderungsprofil für die weitere Entwicklung des ehemaligen Postgiroareals zusammengefasst und mit Schreiben vom 17.12.2021 zur Beachtung im weiteren Planungsverfahren übersandt. – 3 – 3. Die Graue Energie, die bei einem Abriss sowie einem geplanten Neubau des ehemaligen Postgiroamtes anfallen würde, wird mithilfe eines Tools der Deutschen Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen (DGNB) oder eines vergleichbaren Tools von Land bzw. Bund berechnet. Das unter Punkt 1 genannte Gutachten wird die notwendigen Energiemengen zur u.a. Herstellung der Sanierung dem eines möglichen Neubaus (inkl. Abriss) gegenüberstellen. 4. Das Bauordnungsamt kann in Baugenehmigungen Auflagen machen, das anfallende Baustoffmengen eines Abrisses vorab bzw. nach Abriss vorgelegt werden müssen. Das Bauordnungsamt (BOA) fordert bereits bei Bauanträgen mit Abbruch- bzw. Teilabbruch- maßnahmen im Rahmen der Vollständigkeitsprüfung ein Abfallverwertungskonzept (AVK) gemäß § 3 Abs. 4 Landes-Kreislaufwirtschaftsgesetz (LKreiWiG). Dieses wird an das Amt für Umwelt- und Arbeitsschutz (UA) als zuständige Fachbehörde weitergeleitet. Bei abfallrechtlich relevanten Bauvorhaben wird vom UA ggf. zusätzlich vor Erteilung der Baufreigabe ein entsprechendes Rückbau- und Entsorgungskonzept eines Sachverständigen gefordert. Das BOA erhält dann eine Stellungnahme vom UA und nimmt die abfallrechtlichen Auflagen in die Baugenehmigung auf. In den anderen Fällen muss der Bauherr bei der Ausführung des Vorhabens eigenverantwortlich die abfallrechtlichen Bestimmungen beachten. Hierauf wird er in den allgemeinen Bestimmungen zur Baugenehmigung hingewiesen. 5. Es kann die Vorlage eines Rückbau- und Entsorgungskonzepts verlangt werden. Hierin können die vollständige Auflistung aller zu erwartenden Abfälle, ergänzt durch die geschätzten Massen und die dazugehörigen Entsorgungswege, zur Auflage gemacht werden. Das Abfallverwertungskonzept (AVK) nach § 3 Abs. 4 LKreiWiG wird im Rahmen des Bau- genehmigungsverfahrens vom BOA angefordert, und durch das Amt für Umwelt- und Arbeitsschutz (UA) geprüft. Da die angegebenen Abbruchmengen für die weitere Bearbeitung der Bauanträge in der Regel nicht relevant sind, werden diese vom BOA nicht erfasst. Eine separate Erfassung der einzelnen Abbruchmengen, welche getrennt nach Abbruchmaterial angegeben werden, ist aufgrund des hierfür erheblichen zeitlichen Aufwands nicht umsetzbar. Im Falle eines Rückbau- und Entsorgungskonzeptes (siehe Ziffer 4.) werden die zu erwartenden Abfälle und die dazugehörigen Massen ebenfalls aufgelistet. Nach Abschluss der Rückbaumaßnahme erfolgt dann für den jeweiligen Einzelfall eine Dokumentation mit Vorlage der tatsächlich abgefallenen Abfallarten und -mengen sowie der Entsorgungswege. Die Verwaltung empfiehlt den Antrag als erledigt zu betrachten.
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Niederschrift 49. Plenarsitzung des Gemeinderates 25. April 2023, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 27. Punkt 25 der Tagesordnung: Sanierung statt Abriss des Postgiroamtes Antrag: DIE LINKE. Vorlage: 2023/0344 Beschluss: Beratung im Planungsausschuss am 15. Juni 2023, öffentlich Abstimmungsergebnis: Keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 25 auf und teilt mit, der Antrag werde ohne Aussprache in den Planungsausschuss verwiesen. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 27. April 2023
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TOP 2 Sanierung statt Abriss des Postgiroamtes Antrag: DIE LINKE Stadträtin Göttel (LINKE) teilt mit, dass sie das Thema mit einer Anfrage gestartet haben, weil der ganze Abriss in der Innenstadt nachdenklich macht. Vor allem, wenn man bedenkt, was für ein großer Teil an Emissionen auf den Bereich Bau fällt. Neu ist nicht gleich hochwertiger, sondern lieber das Alte erhalten und sanieren. Im Postgiroamt stecken sicher viele Schadstoffe drin, die am besten auch an dieser Stelle bleiben. Es ist ein Wahnsinn dieses riesige Gebäude abzureißen. Hier noch einen Bebauungsplan zu starten ist angesichts der langen Latte an Bebauungsplänen, sicher nicht das Erste was ihr einfällt um günstigen Wohnraum in Karlsruhe zu erreichen. Sind komplett dagegen dieses Projekt durch einen Bebauungsplan weiter zu verfolgen und sieht das heute als Vorberatung. Der Vorsitzende fasst die Informationen zum Postgiroamt zusammen. Man habe hier auch einen Vertrauenstatbestand geschaffen. Baurecht hat leider hier die Krux, dass wenn man in einem Bestandsgebäude intensiv saniert, dann zählen für dieses Gebäude die Neubauvorschriften, die oft nicht einzulösen sind. Das Recht müsste man daher ändern. Werden aber darauf hinwirken, dass im weiteren Prozess immer nachgewiesen wird, dass dies politisch Sinn macht. Stadtrat Zeh (SPD) möchte sich nicht in die Diskussion einmischen. Möchte aber einer Aussage von der Kollegin Göttel wiedersprechen. Wenn neues Planrecht mit Wohnen geschaffen wird, dann gilt KAI. Dann müssen 30% sozialer Wohnraum sein. Daher stimmt es nicht, dass kein sozialer Wohnraum geschaffen wird. Der Vorsitzende bedankt sich für den Hinweis. Zurück in den Gemeinderat.
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Niederschrift 52. Plenarsitzung des Gemeinderates 18. Juli 2023, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 30. Punkt 29 der Tagesordnung: Sanierung statt Abriss des Postgiroamtes Antrag: DIE LINKE. Vorlage: 2023/0344 Beschluss: Mehrheitlich abgelehnt Abstimmungsergebnis: Ziffer 1: bei 4 Ja-Stimmen und 41 Nein-Stimmen mehrheitlich abgelehnt Ziffer 2: Bei 2 Ja-Stimmen und 42 Nein-Stimmen mehrheitlich abgelehnt Ziffer 3: bei 19 Ja-Stimmen und 26 Nein-Stimmen mehrheitlich abgelehnt Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 29 zur Behandlung auf und verweist auf die er- folgte Vorberatung im Planungsausschuss am 15. Juni 2023; verwiesen aus der Gemeinde- ratssitzung am 25. April 2023. Stadträtin Göttel (DIE LINKE.): In unserer Innenstadt erleben wir gerade eine wirklich bei- spiellose Abrisswelle, angefangen beim Landratsamt und dem heute auch auf der Tages- ordnung vertretenen Peek & Cloppenburg Gebäude. Mit dem Abriss begonnen wurde auch bei den Seitenflügeln des Marktgräflichen Palais, damit dieses, Zitat „hässliche Zeug endlich weg ist“ - Zitat Ende, und die Abrissliste geht noch weiter. Da sind dann nämlich noch das Stephanssaal-Ensemble und auch, wenn es so weitergeht, das Postgiroamt, alles robuste Stahlbetonkonstruktionen, kaum 50 Jahre alt. Unsere Vorfahren haben einmal für Generationen gebaut, wir nicht einmal für eine, und das, als ob es keine Klimakrise gäbe. Das Bauen, das sollte mittlerweile angekommen sein, gehört weltweit zu den größten CO 2 -Emittenten überhaupt. Allein die deutschen Zementwerke sind für 20 Millionen Ton- nen im Jahr verantwortlich. Dann kommt natürlich noch das gigantische Müllaufkommen hinzu, was größtenteils lediglich gedowncycelt wird. All das macht deutlich, dass wir für unser Klima und für unsere Umwelt einfach verantwor- tungsvoll mit unseren Ressourcen umgehen müssen und Gebäude, wie auch Kleidung und – 2 – anderes, nicht wie Wegwerfprodukte verwenden, sondern Kreativität zur Weiterentwick- lung an den Tag legen sollten. 50 Prozent der Gesamtenergie über den Lebenszyklus eines Bauwerks hinweg steckt in seiner Errichtung, was meistens in solchen Neubauprojekten weg- und schöngerechnet wird. Mit einem neuen energetisch hochgedämmten Gebäude schafft man das eigentlich nicht mehr reinzuholen und in dem Fall auch nicht. Deswegen gibt es einen Appell auch an das Bauministerium von über 100 Expert*innen, die ein Abrissmoratorium fordern. Das Postgiroamt ist zwar nicht in städtischem Besitz, aber, und das haben Sie auch im Bauausschuss, im Planungsausschuss noch einmal zur Aussage gebracht, letztlich ist das überhaupt erst attraktiv und wirtschaftlich, dieses Ge- bäude abzureißen, mit dem Baurecht für einen Hochpunkt. Das heißt, hier an der Stelle hat man tatsächlich eine Möglichkeit, es für dieses Gebäude leicht zu machen, es wegzureißen oder es auch schwieriger zu machen. Dieses Gebäude ist aktuell eine wirklich sehr robuste Konstruktion und nutzt dieses Grundstück auch bestens aus. Also man kann fast von ei- nem Hochbunker sprechen. Deswegen ist unser Antrag auch in keiner Weise erledigt, wie Sie schreiben. Denn es geht um Weichenstellungen für den Erhalt des Gebäudes und nicht nur um ein vom Vorhabenträger selbst beauftragtes Gutachten. Und wenn wir bei der Stel- lungnahme sind, ein sogenannter Weinbrennerblick allein kann wohl kaum ein Mehrwert für die gesamte Stadt sein, wie es in Ihrer Vorlage anklingt. Das Gebiet um das Ettlinger Tor darf nicht weiter zur CO 2 -Schleuder von Karlsruhe ausgebaut werden. Wir können heute entscheiden, ob wir Rahmenbedingungen stecken wollen, die einen Abbruch attrak- tiv machen oder nicht, oder ob wir progressiv klimaverträgliche Stadtentwicklung machen wollen oder Möchtegern-Frankfurt spielen. Stadtrat Löffler (GRÜNE): Ich möchte vor allem auf den letzten Aspekt von Ihnen eingehen, Kollegin Göttel. Wir können es eben nicht entscheiden. Wenn ein Eigentümer eines Ge- bäudes sich dazu entscheidet, ein Gebäude abzureißen und genauso wieder neu aufzu- bauen, wie es jetzt zulässig ist und wie es in dem bestehenden Bebauungsplan auch zuläs- sig wäre oder wie es auch in einem anderen Bebauungsplan möglich wäre, den man dann beschließt oder auch nicht beschließt, dann könnte er das tun. Ob es dann wirtschaftlich wäre oder nicht, das können wir am Ende nicht entscheiden. Das kann für ein Unterneh- men, ein Immobilienunternehmen auch wirtschaftlich sein, ein Gebäude lange leer stehen zu lassen, um damit auf der einen Seite Verluste zu produzieren, die auf der anderen Seite in der Bilanz wiederum dann auch Steuern sparen bzw. das Hin- und Herschieben von Ge- winnen ermöglichen. Deswegen haben wir tatsächlich keine Möglichkeit, wirklich zu ent- scheiden, dass dieses Gebäude stehen bleibt. Diese Illusion sollten wir uns vielleicht neh- men. Wir sollten uns dann, und da unterstützen wir die Stellungnahme der Verwaltung, damit auseinandersetzen, welche Alternativen einander gegenübergestellt werden. Diese Ent- scheidung liegt derzeit noch nicht vor. Demzufolge ist der Antrag nur bedingt erledigt, weil er zum heutigen Zeitpunkt einfach noch nicht in der Sache erledigt sein kann, weil wir erst diese Gegenüberstellung der beiden Optionen benötigen, um dann zu entscheiden, ob wir für eine Weiterentwicklung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit einer anderen Kubatur dort, mit einer anderen Ausnutzung des Grundstücks weiter voranschreiten oder ob wir sagen, nein, das Gutachten überzeugt uns nicht, das ist nicht ausreichend begrün- det, wieso das Gebäude abgerissen werden soll. Diese Entscheidung wird dann nur zusam- men mit dem Eigentümer zu treffen sein bzw. mit unserer Position und Bereitschaft, den Bebauungsplan weiterzuentwickeln. Diese Entscheidung können wir aber heute noch nicht – 3 – treffen, weil uns dazu die Informationen an der Stelle tatsächlich fehlen. Ein Wettbewerbs- verfahren kann auch als Aufgabenstellungen genau die Gegenüberstellung von Erhalt und Abriss beinhalten. Diesen Wunsch können wir natürlich noch adressieren und auch nur, wenn dieser Wunsch erfüllt wird, auch eine Zusicherung für einen vorhabenbezogenen Be- bauungsplan geben, aber an der Stelle können wir nicht entscheiden, dass dieses Gebäude stehen bleibt. Das liegt nicht in unserer alleinigen Hand. Stadtrat Pfannkuch (CDU): Immerhin, Herr Löffler hat ziemlich klare Worte benutzt und einfach und schlicht gesagt, das liegt nicht in unserer Hand, und es ist auch gut so, offen gestanden. Denn Investoren sollten noch im Rahmen der baulichen Möglichkeiten frei ent- scheiden dürfen. Wir sind über jeden Investor dankbar, der sich einem städtebaulichen Ver- trag unterwirft und auch einem Wettbewerbsverfahren unterwirft, weil er natürlich im Ei- geninteresse erreichen möchte, dass an dieser Stelle etwas entsteht, was unsere Stadt städ- tebaulich weiterbringt. Und da kann man jetzt dem nicht vorschreiben, dass er Teile oder das gesamte Objekt nicht abreißen darf. Wo sind wir, in welchem Staat, jedenfalls ich kenne diese gesetzlichen Regelungen nicht. Also da müssen wir schon abwarten, was un- ten rauskommt. Es gibt vielleicht Möglichkeiten, die man sich vorstellen kann, dass nur ein Teilabriss in Betracht kommt, aber wir müssen das Wettbewerbsverfahren abwarten, und dann muss der Investor auch im Rahmen seiner Möglichkeiten entscheiden dürfen, was für ihn der bessere Weg ist. Wir haben dann sicherlich zu bewerten, was für ein Wettbewerbs- ergebnis entstehen wird und ob das mit unseren Vorgaben übereinstimmt. Das stimmt übrigens auch mit der Frage zum Hochpunkt. Wo kommen wir eigentlich hin, dass wir jetzt in diesem Stadium jemandem untersagen, dass er einen Hochpunkt planen und in ein Wettbewerbsverfahren einbringen können soll? Ich finde, das ist schon anma- ßend. Ich glaube, das ist eine Kultur, die wir auch nicht ansatzweise pflegen sollten. Jeder Investor sollte angehalten werden, möglichst umwelt- und ressourcenfreundlich und scho- nend umzugehen. Aber wir sollten schon noch Planungsfreiheit in diesem Land gewähren. Zumal wir als Stadt höchste Einflussnahmemöglichkeiten in diesem Fall auch noch haben. Stadtrat Zeh (SPD): Liebe Kollegin Göttel, Sie weisen zu Recht darauf hin, dass die graue Energie, die im Beton steht, im Moment deutlicher in den Mittelpunkt bei Neubauten rückt. Wenn Sie aber sagen, das ist für Sie heute noch nicht erledigt, dann muss ich sagen, dann sind Sie eine Super-Architektin, die bereits das Ergebnis des Gutachtens voraussagt und sagt, es ist Sanierung möglich, und deshalb kommt kein Abriss infrage. Das ist aber eine sehr große Anmaßung. Es steht explizit in der Verwaltungsantwort drin, dass wir erst das Gutachten abwarten müssen. Das sollten Sie doch bitte auch am besten zur Kenntnis nehmen. 50 oder 60 Jahre ist das Gebäude alt. Soweit ich gehört habe, hat es der Archi- tekt Erwin Sack, der spätere Baubürgermeister, erstellt und geplant. Aber es ist ein Büro- bau, damals für die Post, mit dem Inhalt Postgiroamt, wo es lange Flure gibt, mit einem mittleren Erschließungspfad, was heute eigentlich, sagen wir mal, aus brandschutztechni- schen Gründen wahrscheinlich schon problematisch wäre. Das heißt, als Neubau könnte es vermutlich gar nicht mehr genehmigt werden. Auch wenn Sie sich so vehement gegen je- den Abriss auch von städtischen Gebäuden stellen, muss ich sagen, da waren Sie wahr- scheinlich noch nie in der Südstadt, im Jugendzentrum Südstadt. Das ist nicht barrierefrei. Da bleibt uns nichts anderes übrig, als das Gebäude eines Tages abzureißen, wenn die Mie- ter da stehen, um das neu zu bauen. – 4 – Schwierig ist natürlich auch, wenn wir sanieren. Wir kennen schöne Gebäude. Also das Technische Rathaus ist wirklich bis auf die Substanz des Skeletts zurückgebaut worden, erst dann wieder frisch aufgebaut worden. Es gibt natürlich solche Möglichkeiten, aber ein Parkhaus oder Ähnliches wäre - siehe Peek & Cloppenburg - schwierig umzugestalten für eine flexible Gebäudestruktur. Wie der Hintergrund aussieht, mit Hochpunkt oder nicht, das müssen wir dem weiteren Verfahren überlassen. Aber im Moment ist die Antwort der Verwaltung die richtige. Der Antrag ist im Moment erledigt, bis das Gutachten dasteht, und dann können wir weiterdiskutieren. Stadtrat Cramer (KAL/Die PARTEI): Meine Fraktion wird Teilen des Antrags zustimmen, und zwar unter der Ziffer 1 und unter der Ziffer 3, denn in der Ziffer 1 steht, die Stadt strebt an, hinsichtlich der Entwicklung des Grundstückes des ehemaligen Postgiroamts in Zusammen- arbeit mit dem Besitzer der Immobilie, auf einen Abriss des Gebäudes zu verzichten. Sie sa- gen nicht, es darf nicht abgerissen werden. Von daher liegt dieser Antrag auch voll in dem, was unsere Fraktion, was die Karlsruher Liste seit längerem verfolgt, dass nämlich erst ge- schaut werden muss, kann ein Gebäude stehen bleiben, bevor man es abreißt. Und Punkt 3, die Ausführungen oder der Begehr zur grauen Energie ist an sich absolut schlüssig und ist Stand der Dinge heute. Von daher verstehe ich gar nicht diese rigorose Abneigung oder Ablehnung auch der GRÜNEN. Man kann eh nichts machen, und man kann niemandem was vorschreiben. Also ich denke, die Politik ist dafür da, dass sie Ideen entwickelt, dass sie politische Vorgaben gibt, die dann natürlich umgesetzt werden müssen mit dem Besitzer der Immobilie. Aber das einfach so pauschal abzulehnen, wir können so- wieso nichts machen, also ich denke, so werden wir in den nächsten Jahren hier für die Stadt Karlsruhe nicht weiterkommen. Wie gesagt, wir würden getrennte Abstimmung be- antragen und stimmen 1 und 3 zu. Stadtrat Høyem (FDP): Liebe Frau Kollegin Göttel, als ich neu hier war, habe ich eine Rüge bekommen vom Oberbürgermeister Heinz Fenrich, weil ich gesagt habe, wir leben in einer Marktwirtschaft. Dann hat er gesagt, nein, Herr Høyem, Sie müssen verstehen, Sie sind hier in Deutschland. Wir leben in einer sozialen Marktwirtschaft. Sie können in Dänemark in ei- ner Marktwirtschaft leben, aber hier ist es soziale Marktwirtschaft. Das ist okay. Aber man muss sagen, auch in einer sozialen Marktwirtschaft haben wir ganz einfach nicht das Recht, was Sie denken. Und ich bin sehr glücklich, dass wir dieses Recht nicht haben, den Bauherrn gegenüber der Planungsfreiheit dort. Man kann das besprechen, aber das Recht zu bauen, auch einen Hochpunkt, hat der Eigentümer dort. Ich denke, dass wir nicht das Recht haben, was Sie wünschen. Ich bin sehr froh, dass wir dieses Recht nicht haben. Stadtrat Wenzel (FW|FÜR): Die meisten Vorredner, angefangen von Herrn Löffler, haben eigentlich das schon vorgetragen, was ich jetzt sagen wollte. Darum lasse ich alles zu dem Thema und schließe mich Herrn Høyem an. Eigentumsrecht ist Eigentumsrecht, das ist in Deutschland so. Die Antwort der Verwaltung gibt uns auch ganz klar vor, in welchen Spiel- raum und welchen Möglichkeiten wir als Verwaltung und als Stadt handeln können. Ich möchte nur sagen, das ist jetzt der zweite Antrag der LINKE-Fraktion, die Einflussnahme in bestehende Eigentumsrechte Dritter haben will, und das ärgert mich ein bisschen. Ich kann mich an Zeiten erinnern, als solche Anträge im Vorfeld ausdiskutiert und gar nicht auf die Tagesordnung kamen. – 5 – Stadtrat Dr. Schmidt (AfD): Wir sind fast unter uns, auch die Ortsvorsteher sind schon nicht mehr da. Deswegen möchte ich jetzt noch etwas Inhaltliches beitragen. Frau Göttel, ich kann Ihre Frustration über den Abriss von Gebäuden sehr gut nachvollziehen. Ich bin auch ein Fan von alten Gebäuden, muss ich zugeben. Auch privat bin ich ein Fan von einem al- ten Gebäude, was auch viel Arbeit macht. Aber jetzt eine Frage, Frau Göttel, Sie sind ange- hende Architektin. Ich kenne mich damit nicht aus, aber ich war schon ein paar Mal in die- sem Gebäude drin, als da noch die Postbank drin war. Dort war nämlich auch die Beratung für die Bausparkasse, und dann musste ich da drei Mal hin. Da hat mir dann der Mitarbei- ter sein Leid geklagt, weil die Fenster so schlecht waren und weil es keine Klimaanlage gab. Das kann man alles in Ordnung bringen, aber die Räume waren wirklich sehr schlecht ge- schnitten, und die entsprechen auch nicht mehr der heutigen Arbeitsstättenverordnung. Das heißt, man kann mit diesen Büroräumen eigentlich kaum noch etwas anfangen. An der Stelle muss ich sagen, als Betriebsrat ist es mir eigentlich wichtiger, dass die Leute einen vernünftigen Arbeitsplatz haben, als dass unbedingt dieses Gebäude erhalten bleibt, aber vielleicht haben Sie da eine Antwort darauf. Stadträtin Fenrich (pl): Frau Göttel, jetzt habe ich vorhin ein Füllhorn von wohlwollenden Worten über Sie ausgegossen, und jetzt muss ich das schon wieder irgendwo relativieren. Das tut mir schrecklich leid, aber es geht hier um den Eigentumsbegriff. Der Eigentumsbe- griff ist natürlich im Sozialismus ein anderer als in einem demokratischen Rechtsstaat, wie wir das sind. Deshalb können Sie von dem Eigentümer auch nicht verlangen, dass der jetzt saniert, anstatt abzureißen. Das ist unzulässig. Zulässig ist natürlich, dass die Stadt insoweit Auflagen machen kann wie es das Baurecht auch hergibt. Das hat die Stadt, so höre ich das von der Bürgermeisterbank, auch zugesagt. Das ist also zulässig, diese Auflagen nach dem Baurecht zu machen. Aber dieser tiefgreifende Eingriff in das Eigentumsrecht, nein, das wollen wir hier in der Stadt nicht, das wollen wir auch in dem Staat nicht. Der Vorsitzende: Ich möchte jetzt noch einmal auf einen anderen Punkt eingehen. Es gibt einen städtebaulichen Wettbewerb, der die Option geschaffen hat, dort über einen Hoch- punkt zu reden. Den hat grundsätzlich der Gemeinderat akzeptiert. Dann haben wir vom Investor die Frage gekriegt, kann er einen solchen Hochpunkt in seinen Architekten-Wett- bewerb miteinbeziehen oder nicht. Dann habe ich Sie alle abgefragt, und es hat eine Mehrheit gegeben. Da war, glaube ich, kein einziger Ausreißer dabei, der gesagt hat, wir lassen diesen Hochpunkt eventuell zu, wenn es am Ende auch zu einer Wohnnutzung kommt und wenn ein Gutachten vorliegt. Das war damals der Einwand der LINKE-Fraktion. Die hat nicht gesagt, wir sind grundsätzlich gegen den Hochpunkt, wenn ich das richtig er- innere, sondern Sie haben vor allem gesagt, Sie möchten ein solches Gutachten haben. Das haben wir jetzt als Bedingung für die Akzeptanz eines Wettbewerbes sozusagen dem In- vestor in das Stammbuch geschrieben. Insofern würde ich mir, selbst wenn es hier eine Mehrheit gäbe, schwertun, zu sagen, das, was ich vor ein paar Monaten erzählt habe, stimmt jetzt alles nicht mehr, wir haben uns das mit dem Hochpunkt anders überlegt, und wir wollen, egal was das Gutachten sagt, auf alle Fälle, dass es saniert wird. Das ist mein Problem an der Stelle. Ich sehe hier auch keinen unzulässigen Sozialismus. Ich sehe gar keinen Sozialismus, son- dern ich sehe erst einmal nur, dass man mich beauftragen will, mit dem Investor darüber zu reden, dass man das Ding erhält. Das muss er nicht, er kann es auch im Rahmen des – 6 – bestehenden Bebauungsplans jederzeit neu bauen. Aber Frau Göttel hat Recht, es hat wahrscheinlich nur für ihn Sinn ... (Unruhe) - Jetzt lassen Sie mich doch mal ausreden! Es hat wahrscheinlich nur Sinn, wenn er auch die Kurvatur so ändert, dass er es im beste- henden Bebauungsplan eben nicht kann. Dann haben wir es wieder in der Hand, ob wir den Bebauungsplan ändern oder ob wir einen neuen aufstellen oder nicht. Also wir sind nicht machtlos an der Stelle. Nur wir haben uns schon mehrheitlich für einen anderen Weg entschieden, aber dennoch ein solches Gutachten gefordert. Deswegen, finde ich, können wir jetzt nicht wieder zurückspringen und sagen, jetzt haben wir es uns doch anders über- legt. Das ist mein oder unser Problem als Verwaltung, mit dieser Thematik. Es war, glaube ich, eine Abstimmung begehrt. So habe ich das verstanden. Es gibt unter- schiedliches Abstimmungsverhalten in einem Fall von 1 und 3 und 2, wenn ich es richtig verstanden habe. Insofern würde ich jetzt 1 und 3 zur Abstimmung stellen und bitte Sie um Ihr Votum ab jetzt. Herr Stadtrat Löffler? Ja, ich war jetzt zu schnell. Stadtrat Löffler (GRÜNE): Wenn jetzt die getrennte Abstimmung vorgeschlagen wird, dann würden wir darum bitten, dass die Punkte alle einzeln abgestimmt werden, weil wir gerne bei dem Punkt 3 zustimmen würden, weil wir da überhaupt kein Problem sehen, das nicht von dem Gutachten oder als Teil des Gutachtens dann auch zu fordern. Der Vorsitzende: Okay, also Ziffer 1 zur Abstimmung, ab jetzt. – Das ist eine Ablehnung. Die wahren Sozialisten zeigen sich in dieser Sache. Gut, also wir nehmen ins Protokoll, dass Herr Ehlgötz sich vertippt oder das Gerät falsch entschieden hat. (Anm.: Herr Stadtrat Ehlgötz hat versehentlich mit JA gestimmt.) Die Ziffer 2 stelle ich jetzt zur Abstimmung und bitte um Ihr Votum ab jetzt. – Das ist mehr- heitlich abgelehnt. Und dann die Ziffer 3, da bitte ich um die Abstimmung ab jetzt. – Eine mehrheitliche Ab- lehnung. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 3. August 2023