Unterstützung Galeria Karstadt Kaufhof durch die Stadtverwaltung
| Vorlage: | 2023/0339 |
|---|---|
| Art: | Anfrage |
| Datum: | 28.03.2023 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Tiefbauamt |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 25.04.2023
Rolle: Kenntnisnahme
Ergebnis: Kenntnisnahme
Zusätzliche Dateien
-
Extrahierter Text
Anfrage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier FW|FÜR-Gemeinderatsfraktion Eingang: 27.03.2023 Vorlage Nr.: 2023/0339 Unterstützung Galeria Karstadt Kaufhof durch die Stadtverwaltung Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 25.04.2023 32 x 1. Ist die Stadt Karlsruhe Eigentümerin des von Galeria Karstadt Kaufhof genutzten Gebäudeteils unter dem Rathaus und der Lammstraße? 1.1. Wenn ja, zahlt Galeria Karstadt Kaufhof Miete für den Gebäudeteil unter dem Rathaus an die Stadt Karlsruhe? 1.2. Ist die Stadtverwaltung Galeria Karstadt Kaufhof mit Mietminderungen entgegengekommen? Begründung Wir stellen diese Anfrage vor dem Hintergrund der aktuellen Situation im Einzelhandel und speziell von Galeria Karstadt Kaufhof und der Bedeutung von Galeria Karstadt Kaufhof für die Karlsruher Innenstadt. Als Vertreter der Karlsruher Bürgerinnen und Bürger ist es uns wichtig, zu erfahren, ob die Stadtverwaltung in dieser schwierigen Zeit Unterstützung in Form von Spielräumen oder einem Entgegenkommen bei der Miete geleistet hat und ob weitere Unterstützungsmaßnahmen geplant sind. Unterzeichnet: Jürgen Wenzel Friedemann Kalmbach Petra Lorenz
-
Extrahierter Text
Stellungnahme zur Anfrage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier FW|FÜR-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: 2023/0339 Verantwortlich: Dez. 6 Dienststelle: TBA Unterstützung Galeria Kaufhof durch die Stadtverwaltung Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 25.04.2023 32 x 1. Ist die Stadt Karlsruhe Eigentümerin des von Galeria Karstadt Kaufhof genutzten Gebäudeteils unter dem Rathaus und der Lammstraße? Die Unterbauung in der Lammstraße wurde von der Stadt (damals noch Ständehaus GmbH) in Verbindung mit dem Gebäude Lammstraße 7 a gebaut. Im Zuge dieser Maßnahme wurde auch die Verbindung zum Gebäude von Karstadt mitgebaut. Da Karstadt damals Hauptnutzer der unterbauten Fläche war, wurde zugunsten von Karstadt auch eine Dienstbarkeit im Grundbuch eingetragen. Trotzdem wird die Stadt als Eigentümer der Unterbauung angenommen. Eine rechtliche Prüfung dieser Konstellation erfolgt derzeit noch. Für den Gebäudeteil unter dem Rathaus (Lammstraße 7 a) besteht ein kündbares Mietverhältnis mit der Karlsruher Fächer GmbH. Dieses wurde zum 30. Juni 2023 bereits fristgerecht gekündigt. 1.1. Wenn ja, zahlt Galeria Karstadt Kaufhof Miete für den Gebäudeteil unter dem Rathaus an die Stadt Karlsruhe? Aufgrund der geänderten Firmenkonstellation innerhalb des Warenhauskonzerns ist Galeria Karstadt Kaufhof nicht mehr Vertragspartner der Stadt. Sämtliche Gebäude bezogenen Verträge sind bereits vor Jahren auf die Aachener Grundvermögen Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH übergegangen. Diese Gesellschaft ist damit in die bisherigen Verträge eingetreten. Sie zahlt für die Teilfläche unter dem Rathaus eine marktübliche Miete. 1.2. Ist die Stadtverwaltung Galeria Karstadt Kaufhof mit Mietminderungen entgegengekommen? Bisher stand ein Entgegenkommen beim Mietpreis nicht im Raum, mit der Kündigung zum 30. Juni 2023 ist ein solches auch nicht mehr erforderlich.
-
Extrahierter Text
Niederschrift 49. Plenarsitzung des Gemeinderates 25. April 2023, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 34. Punkt 32 der Tagesordnung: Unterstützung Galeria Karstadt Kaufhof durch die Stadtver- waltung Anfrage: FW|FÜR Vorlage: 2023/0339 Beschluss: Kenntnisnahme von der Stellungnahme der Verwaltung Abstimmungsergebnis: Keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 32 zur Behandlung auf. Stadträtin Lorenz (FW|FÜR): Ich wollte noch eine ergänzende Frage zum Punkt 32 stellen. Ich hoffe, ich bin Ihnen jetzt nicht zu früh ins Wort gefallen. Sie haben es ja schon beant- wortete, dass es eine rechtliche Prüfung dieser eingetragenen Dienstbarkeit gibt und da wollte ich fragen, ob wir sie nachgeliefert bekommen. Der Vorsitzende: Wenn das eine Frage war, dann beantworten wir sie. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 26. April 2023