Wie geht das Ordnungsamt mit von Fahrrädern zugestellten Behindertenparkplätzen um?

Vorlage: 2023/0338
Art: Anfrage
Datum: 28.03.2023
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Ordnungs- und Bürgeramt
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 25.04.2023

    TOP: 31

    Rolle: Kenntnisnahme

    Ergebnis: Kenntnisnahme

Zusätzliche Dateien

  • Anfrage
    Extrahierter Text

    Anfrage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier FW|FÜR-Gemeinderatsfraktion Eingang: 27.03.2023 Vorlage Nr.: 2023/0338 Wie geht das Ordnungsamt mit von Fahrrädern zugestellten Behindertenparkplätzen um? Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 25.04.2023 31 x Wie geht das Ordnungsamt mit von Fahrrädern zugestellten Behindertenparkplätzen um? Begründung Als Vertreterinnen und Vertreter der Karlsruher Bürgerinnen und Bürger ist es uns wichtig, dass Menschen mit Behinderungen jederzeit uneingeschränkten Zugang zu den für sie vorgesehenen Parkplätzen haben. Wir haben jedoch wiederholt beobachtet, dass Fahrräder diese Parkplätze blockieren und für Menschen mit Behinderungen unzugänglich machen, bspw. am Rathaus während Demonstrationen als auch in den Stadtteilen. Daher möchten wir wissen, welche Maßnahmen das Ordnungsamt ergreift, um sicherzustellen, dass Behindertenparkplätze frei zugänglich bleiben und nicht von Fahrrädern oder anderen Fahrzeugen blockiert werden. Wir bitten um eine detaillierte Auskunft über die rechtlichen Grundlagen und die praktische Umsetzung dieser Maßnahmen. Wir sind der Überzeugung, dass die Stadt Karlsruhe eine barrierefreie und inklusive Stadt sein sollte, in der alle Menschen unabhängig von ihrer körperlichen Verfassung vollständig am öffentlichen Leben teilnehmen können. Unterzeichnet von: Jürgen Wenzel Friedemann Kalmbach Petra Lorenz

  • Anlage zur Anfrage
    Extrahierter Text

  • Stellungnahme Anfrage
    Extrahierter Text

    Stellungnahme zur Anfrage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier FW|FÜR-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: 2023/0338 Verantwortlich: Dez. 2 Dienststelle: OA Wie geht das Ordnungsamt mit von Fahrrädern zugestellten Behindertenparkplätzen um? Anfrage: FW|FÜR Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 25.04.2023 31 x Regelungen zum Gebrauch von Fahrrädern sind in der Straßenverkehrsordnung (StVO) beschrieben. Darin wird definiert, welche Verkehrsflächen für die Nutzung zur Verfügung stehen oder wo eine Nutzungspflicht besteht. Die Ahndung von diesbezüglichen Zuwiderhandlungen ist durch darauf angepasste Ordnungswidrigkeitentatbestände möglich. In Abgrenzung dazu ist das Abstellen von Fahrrädern nicht in der StVO geregelt. Insofern kann kein Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen behindernd abgestellte Fahrräder eingeleitet werden. Fahrräder sind in diesem Zusammenhang anders zu behandeln als beispielsweise E-Scooter, die über ein Kennzeichen verfügen und bei denen dadurch das behindernde Abstellen der letzten verantwortlichen Nutzerin beziehungsweise dem letzten verantwortlichen Nutzer konkret zugeordnet werden kann und somit eine Ahndung möglich wird. Bei Fahrrädern ergibt sich hinsichtlich des Abstellens jedoch die Problematik, dass sie keiner Kennzeichenpflicht unterliegen und die verantwortliche Person in der Regel nicht ermittelt werden kann – auch eine Ansprache oder Information über das behindernd abgestellte Fahrrad ist daher nicht möglich. Werden Behinderungen von Behindertenparkplätzen oder auch auf Geh- und Radwegen durch Fahrräder gemeldet, besteht nur die Möglichkeit, die Behinderung durch händisches Entfernen im Wege der Ersatzvornahme zu beseitigen. Eine aktive Kontrolle und flächendeckende Ersatzvornahme in diesen Fällen ist mangels entsprechender Personalressource nicht möglich. Lediglich in besonders dringlichen beziehungsweise schwerwiegenden Fällen ist ein Tätigwerden auf konkreten Hinweis möglich. Insoweit stehen der Verwaltung keine wirksamen Mittel zur Verfügung, um erfolgreich gegen solche Missstände vorzugehen.

  • Protokoll GR TOP 31
    Extrahierter Text

    Niederschrift 49. Plenarsitzung des Gemeinderates 25. April 2023, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 33. Punkt 31 der Tagesordnung: Wie geht das Ordnungsamt mit von Fahrrädern zugestellten Behindertenparkplätzen um? Anfrage: FW|FÜR Vorlage: 2023/0338 Beschluss: Kenntnisnahme von der Stellungnahme der Verwaltung Abstimmungsergebnis: Keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 31 zur Behandlung auf. Stadtrat Wenzel (FW|FÜR): Zu 31 hat uns eine Anfrage zu Ihrer Antwort erreicht. Das stelle ich jetzt als Nachfrage zum letzten Satz des vorletzten Absatzes. Da steht drin: Lediglich in besonderen dinglichen beziehungsweise schwerwiegenden Fällen ist ein Tätigwerden auf konkreten Hinweis möglich. Und jetzt die Frage: Dürfen auch Passanten in diesem Fall aktiv werden und die Räder auf eigene Verantwortung wegräumen. Der Vorsitzende: Das beantworten wir lieber schriftlich. Das klingt mir etwas heikel, das mit ja oder nein beantworten zu wollen. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 26. April 2023