Umgestaltung Kriegsgräber Stadtteilfriedhof Grötzingen

Vorlage: 2023/0251
Art: Beschlussvorlage
Datum: 02.03.2023
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Ortsverwaltung Grötzingen
Erwähnte Stadtteile: Grötzingen

Beratungen

  • Ortschaftsrat Grötzingen (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 15.03.2023

    TOP: 3

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: Zustimmung

Zusätzliche Dateien

  • TOP 3 Umgestaltung Kriegsgräber Stadtteilfriedhof Grötzingen
    Extrahierter Text

    Beschlussvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2023/0251 Verantwortlich: Dez. 1 Dienststelle: OV Grö Umgestaltung Kriegsgräber Stadtteilfriedhof Grötzingen Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Ortschaftsrat Grötzingen 15.03.2023 3 x Beschlussantrag (Kurzfassung) Der Ortschaftsrat beschließt die Umgestaltung der Kriegsgräber auf dem Stadtteilfriedhof Grötzingen gemäß der Variante 1.1. und stellt hierfür Erbschaftsmitteln in Höhe von 29.000 € zur Verfügung. Finanzielle Auswirkungen Ja ☒ Nein ☐ ☐ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: 29.000 Euro Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☒ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☐ Ja ☒ positiv ☒ negativ ☐ geringfügig ☒ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ☒ Ja ☐ durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Ergänzende Erläuterungen Es wird Bezug genommen auf die Beschlussvorlage vom 12. Mai 2021 über die Umgestaltung der Kriegsgräber auf dem Stadtteilfriedhof Grötzingen. Am 24. Januar 2023 fand ein Vor-Ort-Termin zwischen Ortsvorsteherin Frau Eßrich und dem Friedhofs- und Bestattungsamt (FBA)-Amtsleiter Herrn Vogel statt zur Konkretisierung. Da derzeit über das Regierungspräsidium Stuttgart noch keine Finanzierung zugesagt wurde, kann eine Umsetzung der Maßnahme nur unter Verwendung von vorhandenen Erbschaftsmitteln der Ortsverwaltung Grötzingen erfolgen. Die zu erwartenden Kosten stellen sich für die beiden Alternativen wie folgt dar: 1. Vorhandene Grabsteine restaurieren - Reinigung, Abschleifen und Neubeschriften der vorhandenen Namenssteine, Neuversetzen auf Sandsteinplatten 14.000 € - landschaftsgärtnerischer Neuanlage entsprechend den vorliegenden Visualisierungen 15.000 € Gesamtaufwand 29.000 € Alternative 1.1 Alternative 1.2 2. Neue Steinkreuze - Neue Sandsteinkreuze fertigen, beschriften und versetzen 35.000 € - Landschaftsgärtnerischer Neuanlage entsprechend den vorliegenden Visualisierungen 15.000 € Gesamtaufwand 50.000 € Alternative 2.1 Alternative 2.2 – 3 – Die Verwaltung schlägt aufgrund des enormen Kostenunterschiedes und der notwendigen Verwendung von Erbschaftsmitteln die Ausführung von Alternative 1.1. vor, bei der die vorhandenen Grabzeichen als ortstypische Gestaltung erhalten werden kann und der jährliche Pflegeaufwand als realistisch eingeschätzt wird. Das Blumenbeet in der Mitte soll mit Wechselflor bepflanzt werden. Darüber hinaus können hier auch die vorhandenen 3er-Gruppen von Steinkreuzen erhalten werden. Wie bereits vom Ortschaftsrat beschlossen wird der Friedhofsgärtner zudem eine neue Bepflanzung an der Gedenktafel für die Gefallenen im Krieg sowie eine Bodendecker-Bepflanzung bei den Gräbern der polnischen Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeitern anlegen. Bei den Kriegsopfern soll eine erklärende Tafel zu den Hintergründen aufgestellt werden. Beschlussantrag an den Ortschaftsrat: Der Ortschaftsrat beschließt die Umgestaltung der Kriegsgräber auf dem Stadtteilfriedhof Grötzingen gemäß der Variante 1.1. und stellt hierfür Erbschaftsmitteln in Höhe von 29.000 € zur Verfügung.