Bebauungsplan „Grünzug am Wettersbach“ – Information über aktuellen Planungsstand

Vorlage: 2023/0244
Art: Informationsvorlage
Datum: 03.03.2023
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Stadtplanungsamt
Erwähnte Stadtteile: Grünwettersbach

Beratungen

  • Planungsausschuss (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 11.05.2023

    TOP: 8

    Rolle: Kenntnisnahme

    Ergebnis: Kenntnisnahme

Zusätzliche Dateien

  • Informationsvorlage B-Plan Grünzug am Wettersbach
    Extrahierter Text

    Informationsvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2023/0244 Verantwortlich: Dez. 6 Dienststelle: StplA Bebauungsplan „Grünzug am Wettersbach“ – Information über aktuellen Planungsstand Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Planungsausschuss 11.05.2023 8 X Beschlussantrag (Kurzfassung) Der Planungsausschuss nimmt die Informationen zum aktuellen Sachstand sowie die Reduzierung des Geltungsbereichs auf den Fokusbereich Dorfplatz mit Infrastrukturscheune am Freiraum des Wettersbachs zur Kenntnis. Finanzielle Auswirkungen Ja ☐ Nein ☒ ☐ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ☐ Ja ☒ durchgeführt am 02.05.2023 Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ – 2 – Zusammenfassung Der Geltungsbereich des Bebauungsplans „Grünzug am Wettersbach“ (Aufstellungsbeschluss am 17.03.2016) wird reduziert, da ein Satzungsbeschluss in absehbarer Zeit für wesentliche Planungs- teilziele aufgrund fehlender Grundstücksverfügbarkeit nicht möglich ist. Zur Gewährleistung und Sicherung der weiteren angestrebten Planungsziele wie der bereits projek- tierten Umsetzung des Dorfplatzes mit Infrastrukturscheune innerhalb der Sanierungslaufzeit wird das Bebauungsplanverfahren für den reduzierten Geltungsbereich mit einem straffen Zeitplan weitergeführt. Ergänzende Erläuterungen A) Aufstellungsbeschluss und ursprüngliche Ziele Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Grünzug am Wettersbach“ wurde am 17.03.2016 durch den Planungsausschuss gefasst (Abgrenzung vgl. Abbildung 2). Mit dem Bebauungsplan sollten nachfolgend aufgeführte wesentliche Ziele des Sanierungsverfahrens „Grünwettersbach“ dauerhaft gesichert werden (vgl. Beschlussvorlage 106): • „Entwicklung eines identitätsstiftenden Dorfplatzes mit Aufenthaltsqualität abseits der Ortsdurchfahrt am Wettersbach. • Erhalt und Verbesserung des gewachsenen Ortsbildes und der vorhandenen typischen Bebauung. • Weiterentwicklung eines qualifizierten linearen Fußwegeangebotes in zweiter Reihe abseits der stark belasteten und in ihren Querschnitten nicht veränderbaren Ortsdurchfahrt entlang des Wettersbachs zur Verknüpfung der Ortsmittelpunkte und Verbesserung der Querbeziehungen. • Gestaltung erlebbarer Freiflächen entlang des Wettersbachs für unterschiedliche Personengruppen sowie Qualifizierung der bachbegleitenden Freiflächen im Hinblick auf die Gewässerverbesserung. • Umnutzung vorhandener landwirtschaftlicher Nebengebäude mit dem Ziel des Weiteren Angebots an wohnbaulichen Entwicklungsoptionen unter Erhalt der historischen Bausubstanz und des Ortsbildes. ... “ B) Konkretisierung Planungskonzeptionen zur Umsetzung der Planungsziele im Geltungsbereich Nachdem das Ergebnis der hydraulischen Untersuchung des Wettersbaches durch das Regierungs- präsidium zur Erkennung von Hochwassergefahren und Festlegung von HQ 100 Gebieten in 2019 vorlag, konnte sinnvoll unter Berücksichtigung der wasserrechtlichen Belange folgende Planungs- konzeptionen konkretisiert werden: Konzeption Dorfplatz mit Infrastrukturscheune Das Büro Sippel I Buff hat in 2021 Grundgestaltungsvarianten für den Dorfplatz erarbeitet und parallel dazu war das Architekturbüro JOA mit der Konzepterstellung für den Umbau der Scheune zur Infra- strukturscheune beauftragt. Die Ergebnisse wurden dem Ortschaftsrat Wettersbach am 11.01.2022 (Vorlage Nr. 2021/1501) vorgestellt, mit dem Votum für die Dorfplatzgestaltung die Variante 2c (vgl. nachfolgende Abbildung) weiterzuverfolgen. Vertreter*innen der örtlichen Vereine wurden auf Wunsch des Ortschaftsrates im Februar 2022 zu den Varianten gehört. Auch hier gab es ein deutliches Votum für die Variante 2c. – 3 – Abbildung 1: Gestaltungsvariante 2c - Dorfplatz Im April 2022 wurde der Bauantrag für die Infrastrukturscheune mit WC-Anlage und Lagermöglich- keiten gestellt. Die Anlieger*innen wurden gem. § 55 LBO über die Bauantragstellung informiert. Infolge der Anliegeranhörung wurden schriftlich folgende Bedenken geäußert: • Toilettengerüche • Lärm und Verschmutzung infolge durchgängiger Nutzung des Platzes für Veranstaltungen und durch missbräuchliche Nutzung insbesondere in den Abend- und Nachtstunden • Parksituation durch z.B. Zustellen der Hofeinfahrten und Gehwege • Entwertung der Grundstücke und dauerhafte Ruhestörung, die bereits einseitig durch Straßenlärm der BAB-Umleitungsstrecke ganzjährig belastet ist. Am 18. Juli 2022 fand auf Einladung der Ortsverwaltung Wettersbach gemeinsam mit dem Stadt- planungsamt, Gartenbauamt und Ordnungsamt sowie Vertretern der Fraktionen des Ortschaftsrates Wettersbach und der Ortsverwaltung ein Klärungsgespräch mit den Anwohner*innen statt. Im Vorfeld hat die Ortsvorsteherin Gespräche mit Einzelnen geführt. Mit Einschränkungen und über ein Nutzungskonzept soll den Bedenken Rechnung getragen werden. Folgende Nutzungsfestlegungen und -einschränkungen sollen im weiteren Verfahren berücksichtigt werden: • Der Platz soll ganzjährig der Öffentlichkeit zum Aufenthalt dienen. • Die Nutzung ist für max.10 öffentliche Veranstaltungen ortsansässiger Wettersbacher Vereine und Institutionen (z.B. Kindertagesstätten) sowie der Ortsverwaltung vorbehalten. • Das Infrastrukturgebäude inkl. Toilettenanlage wird nur im Rahmen von öffentlichen Veranstaltungen geöffnet und bleibt ansonsten geschlossen. Aufgrund der geäußerten Bedenken der Anwohner*innen liegt die Entscheidung über den Bauantrag beim Regierungspräsidium Karlsruhe. Dieses hat die Entscheidung bis zur Planreife des Bebauungs- planes, die mit Abschluss der „Öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes“ vorliegt, zurückgestellt. Der Ortschaftsrat Wettersbach wurde am 13.09.2022 (Beschlussvorlage 2022/0911) über den Fortschritt der Planungskonzeptionen und Anwohnerbedenken informiert. Der Ortschaftsrat hat sich dafür ausgesprochen die Planungskonzeptionen für den Dorfplatz mit Infrastrukturscheune weiter zu – 4 – verfolgen, sofern die gemeinsame Umsetzbarkeit gewährleistet ist und die notwendigen Voraus- setzungen (Planungsrecht) geschaffen sind. Für die Umsetzung des Dorfplatzes sowie der Infrastrukturscheune erfolgt die Projektanmeldung auf Grundlage konkretisierter Planungen für den Doppelhaushalt 2024/25. Jedoch ist die Umsetzung der Projekte noch nicht in der Doppelhaushaltsplanung 2024/25 priorisiert und somit noch nicht für den Haushaltsentwurf vorgesehen. Grünzug am Wettersbach In 2020 hat das Gartenbauamt das Büro StadtlandschaftPlus beauftragt, die Planungen für den „Grünzug am Wetterbach“ unter nachfolgenden Maßgaben zu konkretisieren: • Aufwertung des Gewässerrandes mit Bewirtschaftungsweg, der zugleich die angestrebte Fortsetzung der Wegeverbindung in zweiter Reihe entlang des Wetterbaches herstellen sollte • sowie Herstellung einer Quervernetzung zwischen Lindenplatz, geplanter Dorfplatz und der Straße „Im Rodel“. Das Büro hat verschiedene Varianten geprüft und eine umsetzbare Variante vertieft. C) Reduzierung Geltungsbereich Für die planerische Festsetzung der ökologischen Erneuerung des Gewässerrandstreifens (5 m Breite) mit Bewirtschaftungsweg „Grünzug am Wettersbach“ entsprechend den Planungen des Büros StadtLandschaftPlus ist gemäß Wasserhaushaltsgesetz eine wasserrechtliche Genehmigung erforderlich. Diese setzt voraus, dass die hierfür notwendigen Grundstücksflächen in städtischem Eigentum sind. Zuletzt geführte Gespräche mit Eigentümer*innen von „Schlüsselgrundstücken“ haben nochmals deutlich gemacht, dass die benötigten Grundstücksflächen über die bestehende Generation hinaus nicht für eine Umsetzung zur Verfügung stehen. Nur langfristig kann die Untere Wasserbehörde über das besondere Vorkaufsrecht nach § 29 Abs. 6 WG BaWü ggf. eine spätere Umsetzung der ökologischen Aufwertung des Gewässerrandstreifens mit der Herstellung des Bewirtschaftungsweges ermöglichen. Aufgrund der fehlenden Grundstücksverfügbarkeit, kann also für die Planung der ökologischen Erneuerung des Gewässerrandstreifens mit Bewirtschaftungsweg keine wasserrechtliche Genehmi- gung erteilt werden, die wiederum wesentliche Voraussetzung für den Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes ist. Der Satzungsbeschluss kann demnach für den Geltungsbereich aufgrund der fehlenden Grundstücksverfügbarkeit in absehbarer Zeit nicht erzielt werden. Der Geltungsbereich wird um entsprechende Flächen entlang des Wettersbaches reduziert. Da ebenfalls die Grunderwerbe für die angestrebte Wegeverbindung vom Lindenplatz über den Dorfplatz mit Brückenschlag zur Straße „Im Rodel“ zur Quervernetzung der Quartiere im Ortskern in absehbarer Zeit nicht umsetzbar sind, werden auch die hierfür notwendigen Grundstücksflächen aus dem Geltungsbereich genommen. Zur Gewährleistung der Umsetzung der verbleibenden Sanierungsziele und Maßnahmen wird der Geltungsbereich reduziert und das Bauungsplanverfahren für die umsetzbaren Maßnahmen weitergeführt (vgl. Abbildung 2). Mit dem angestrebten Satzungsbeschluss in 2024 liegen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Umsetzung der Maßnahmen vor. – 5 – Abbildung 2: Geltungsbereich „Grünzug am Wettersbach“: Geltungsbereich Aufstellungsbeschluss (schwarz gestrichelte Linie); reduzierter Geltungsbereich (rot gestrichelte Linie). Die notwendigen Grunderwerbe und Grundstücksneuordnungen für den Dorfplatz mit Infrastruktur- scheune sind noch nicht vollständig umgesetzt. Für einen Grundstücksteilbereich auf dem auch die Infrastrukturscheune liegt, ist der Abschluss des mit dem Eigentümer vorabgestimmten Kaufvertrags jedoch zeitnah anvisiert. D) Verfahrensschritte und vorgesehene Zeitschiene Zur Gewährleistung der Umsetzung des Dorfplatzes mit Infrastrukturscheune innerhalb der Sanierungslaufzeit (eine Verlängerung bis 04/2026 ist beantragt) ist Eile geboten. Der Satzungsbe- schluss für den Bebauungsplan mit reduziertem Geltungsbereich wird in 2024 angestrebt. Folgende Verfahrensschritte stehen an: Sommer 2023 frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange auf Grundlage des reduzierten Geltungsbereichs Winter 2023 Öffentliche Auslegung Sommer 2024 Satzungsbeschluss ab Herbst 2024 ggf. Umbau Infrastrukturscheune (nur sofern das Projekt in den Haushalt noch eingestellt wird) ab Herbst 2025 ggf. Herstellung Dorfplatz mit Erschließung (nur sofern das Projekt in den Haushalt noch eingestellt wird) Zum aktuellen Stand sind die Maßnahmen Infrastrukturscheune und Dorfplatz im kommenden Doppelhaushalt nicht priorisiert, was bedeutet, dass die Maßnahmen nicht in 2024/2025 umgesetzt werden könnten. Eine Verschiebung und Realisierung in den Doppelhaushalt 2026/2027 ist derzeit – 6 – nicht absehbar. Mit den bereits stark gestiegenen Baukosten ist die Wirtschaftlichkeit der Maßnahme in Frage zu stellen. Sofern der Förderzeitraum nach 04/2026 hinaus nicht erneut verlängert werden kann, würden dann auch noch die Fördermittel entfallen. Unabhängig der Realisierung der Infrastrukturscheune und des Dorfplatzes ist der Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes für die Erschließung und die weitere Entwicklung des Gebietes unabdingbar. Beschluss: Der Planungsausschuss nimmt die Informationen zum aktuellen Sachstand sowie die Reduzierung des Geltungsbereichs auf den Fokusbereich Dorfplatz mit Infrastrukturscheune am Freiraum des Wetters- bachs zur Kenntnis.

  • 20230301-FDe_Anlage 1_Umbau Scheune zum Infrastrukturstützpunkt
    Extrahierter Text