Chancen geben - Potenziale nutzen
| Vorlage: | 2023/0241 |
|---|---|
| Art: | Anfrage |
| Datum: | 01.03.2023 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Personal- und Organisationsamt |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 25.04.2023
Rolle: Kenntnisnahme
Ergebnis: Kenntnisnahme
Zusätzliche Dateien
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Anfrage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier SPD-Gemeinderatsfraktion Eingang: 28.02.2023 Vorlage Nr.: 2023/0241 Chancen geben - Potenziale nutzen Inklusion und Re-Inklusion von Menschen mit psychischen und seelischen Erkrankungen/Behinderung in den Arbeitsmarkt der Stadt Karlsruhe und ihrer Gesellschaften Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 25.04.2023 27 x 1. Verfügt die Stadt Karlsruhe und ihre Gesellschaften über ein strukturiertes Konzept zur Inklusion und Re-Inklusion von Menschen mit psychischen und seelischen Erkrankungen/Behinderung in den städtischen Arbeitsmarkt? 2. Gibt es bei der Stadt Karlsruhe und ihren Gesellschaften mit den Schulbegleitern vergleichbare Arbeitsplatzbegleiter, die die Inklusion und Re-Inklusion von Menschen mit psychischen und seelischen Erkrankungen/Behinderung aktiv begleiten? 3. Gibt es einen strukturierten Austausch zur Inklusion und Re-Inklusion von Menschen mit psychischen und seelischen Erkrankungen/Behinderung in den städtischen Arbeitsmarkt mit weiteren Ansprechpartnern wie dem Beirat für Menschen mit Behinderung, der Bundesagentur für Arbeit, der Deutschen Rentenversicherung, dem Integrationsfachdienst u. a.? 4. Kann die Verwaltung abschätzen oder mit konkreten Zahlen belegen, wie hoch der Anteil von Mitarbeiter*innen der Stadt Karlsruhe und ihren Gesellschaften mit einem Grad der Behinderung über 30 ist, bei denen eine psychischen und seelischen Erkrankungen/Behinderung als führend anzusehen ist? 5. In welcher Höhe hat die Stadt Karlsruhe und ihre Gesellschaft in den Jahren 2020 – 2022 Ausgleichsabgaben wegen nicht Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtungen nach § 164 SGB IX gezahlt? Begründung/Einordnung: Die Zahl von Menschen mit psychischen und seelischen Erkrankungen/Behinderung nehmen in der Allgemeinbevölkerung in Deutschland und europaweit in den letzten Jahren dramatisch zu. Entsprechend steigt auch die Gruppe der hiervon betroffenen Menschen unter den Mitarbeiter*innen und den Bewerber*innen bei der Stadt Karlsruhe und ihren Gesellschaften. Hierbei handelt es sich häufig um gut qualifizierte Menschen, bei denen es in der Folge einer langjährigen psychischen und seelischen Erkrankung zu qualitativen und quantitativen Leistungseinschränkungen gekommen ist. Trotz der bestehenden sehr individuellen Leistungseinschränkungen der betroffenen Menschen verfügen viele von ihnen über ein relevantes Restleistungsvermögen für eine Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Die Voraussetzung für die erfolgreiche Inklusion und Re-Inklusion von Menschen mit psychischen und seelischen Erkrankungen/Behinderung in den Arbeitsmarkt der Stadt Karlsruhe und ihrer – 2 – Gesellschaften ist die direkte und persönliche Begleitung der Betroffenen im Integrationsprozess. Die UN-Behindertenkonvention fordert vermehrte Anstrengungen zur Inklusion von Menschen mit psychischen und seelischen Behinderungen in die Gesellschaft und in das Arbeitsleben, eine Verantwortung, der sich auch die Stadt Karlsruhe und ihre Gesellschaften als Arbeitgeber verstärkt stellen müssen. Unterzeichnet von: Yvette Melchien Raphael Fechler
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Anlage zur Stellungnahme zur Gemeinderatsanfrage: Antworten der Gesellschaften Gesellschaft Frage 1: Verfügt die Stadt Karlsruhe und ihre Gesellschaften über ein strukturiertes Konzept zur Inklusion und Re-Inklusion von Menschen mit psychischer und seelischer Erkrankung/Behinderung in den städtischen Arbeitsmarkt? Frage 2: Gibt es bei der Stadt Karlsruhe und ihren Gesellschaften mit den Schulbe- gleiter*innen vergleichbare Arbeitsplatz- begleiter*innen, die die Inklusion und Re- Inklusion von Menschen mit psychischer und seelischer Erkrankung/Behinderung aktiv begleiten? Frage 3: Gibt es einen strukturierten Austausch zur Inklusion und Re-Inklusion von Menschen mit psychischer und seelischer Erkrankung/Behinderung in den städtischen Arbeitsmarkt mit weiteren Ansprechpartnern mit dem Beirat für Menschen mit Behinderung, der Bundesagentur für Arbeit, der Deutschen Rentenversicherung, dem Integrationsfachdienst und anderen? Frage 4: Kann die Verwaltung abschätzen oder mit konkreten Zahlen belegen, wie hoch der Anteil von Mitarbeitenden der Stadt Karlsruhe und ihren Gesellschaften mit einem Grad der Behinderung über 30 ist, bei denen eine psychische und seelische Erkrankung/ Behinderung als führend anzusehen ist? Frage 5: In welcher Höhe hat die Stadt Karlsruhe und ihre Gesellschaften in den Jahren 2020 bis 2022 Ausgleichabgaben wegen Nichterfüllung der gesetzlichen Verpflichtungen nach § 164 SGB IX gezahlt? 2020 in Euro 2021 in Euro 2022 in Euro KGB Karlsruher Bädergesellschaft mbH Nein Nein Nein Nicht bekannt 0 0 0 Fächerbad Karlsruhe GmbH Nein Nein Nein Nicht bekannt 0 0 0 KASIG Karlsruher Schieneninfra- struktur GmbH Fehlanzeige, da die KASIG kein eigenes Personal beschäftigt. Darüber hinaus hat auch die VBK bzw. die AVG kein Personal im Sinne der Anfrage bei der KASIG beschäftigt. KEK Karlsruher Energie- und Klimaschutz- agentur Fehlanzeige. Aktuell Erarbeitung einer Erweiterung des Betrieblichen Eingliederungsmanagements hinsichtlich psychischer Erkrankungen. Fehlanzeige Fehlanzeige Fehlanzeige 0 0 1.680 Volkswohnung GmbH Fehlanzeige Fehlanzeige Fehlanzeige Fehlanzeige 12.990 KFG Karlsruher Fächer GmbH Fehlanzeige Fehlanzeige Fehlanzeige Fehlanzeige 1.500 1.680 1.680 Karlsruher Messe- und Kongress GmbH Nein Nein Nein Nein, es wird nicht nach dem Grund der Behinderung gefragt. 11.660 13.475 21.960 KME Karlsruher Marketing und Event GmbH Nein Nein, da kein potentieller Anwendungsfall vorliegend Nein Null Kein Beschäftigter mit Grad der Behinderung bei KME 1.500 1.680 1.680 Arbeitsförderung Karlsruhe gGmbH Fehlanzeige Fehlanzeige Regelmäßiger Austausch mit Jobcenter, Agentur für Arbeit und Integrationsfachdienst, allerdings nicht explizit nur zu diesem Thema. Es wird nicht gezielt erfasst, welche Art der Behinderung vorliegt bzw. was zum Behindertengrad führt. 0 0 0 Gesellschaft Frage 1: Frage 2: Frage 3: Frage 4: Frage 5: KTG Karlsruher Tourismus GmbH Nein Aufgrund der Größe kein individuelles eigenes Konzept. Allerdings im Rahmen von BEM ein sehr individuelles Vorgehen, auf die Bedürfnisse der Mitarbeitenden eingehend. Nein Bisher kein Anwendungsfall, wo hierfür Bedarf bestand. Analog Frage 1 geht die KTG hier sehr individuell vor. Regelmäßiger Austausch mit der Behindertenbeauftragten der Stadt Karlsruhe Keine bekannt. 0 0 0 VBK GmbH AVG mbH KVV Nein Aus rechtlichen Gründen wissen wir die Gründe einer Erkrankung/ Behinderung eines Mitarbeitenden in der Regel nicht. Die Verkehrs- gesellschaften verfügen über ein gutes und funktionierendes BEM. Sinn und Zweck des BEM ist es, mit unseren Kolleg*innen ins Gespräch zu kommen, wenn diese längere Zeit arbeitsunfähig sind oder waren. Bei diesem Gespräch soll gemeinsam besprochen werden, wie die Arbeits- unfähigkeit möglichst überwunden und mit welchen Leistungen oder Hilfen erneute Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt werden kann. In diesem Gespräch möchten wir auch klären, ob betriebliche Verhältnisse und Arbeitsbedingungen mit ursächlich für die Erkrankungen sein könnten. Das Gespräch bietet die Möglichkeit, in einem sich entwickelnden Prozess, gezielt nach Wegen für eine schnellere Genesung zu suchen und dabei den Erhalt der Gesundheit und eine langfristige Sicherung des Arbeits- platzes in den Vordergrund zu stellen. Hier werden auch Unterstützungs- leistungen bei der Beantragung einer Reha-Maßnahme oder Wiederein- gliederung angeboten. Dieses Wiedereingliederungsgespräch ist im Sozialgesetzbuch vorgegeben und wir als Betrieb sind verpflichtet, dieses Gespräch auch anzubieten. Für diesen Zweck haben wir in den Verkehrsgesellschaften Teams gebildet, die sich aus Mitgliedern des Betriebsrats, der Schwerbehinder- tenvertretung und der Personalabteilung zusammensetzen. Wenn es erforderlich oder gewünscht ist, können noch weitere Personen hinzuge- zogen werden, wie z.B. der Betriebsarzt oder Integrationsfachdienst. Die Teilnahme an einem BEM-Gespräch ist freiwillig. Der/die Beschäftigte kann auch jederzeit die Zustimmung zur Teilnahme an BEM ohne Angabe von Gründen widerrufen. Über den Inhalt der BEM-Gespräche, Gesprächs- protokolle, Absprachen etc. darf der Arbeitgeber keine Kenntnis haben, es sein denn, das wird mit dem Mitarbeitenden so vereinbart. Die Unterlagen sind ansonsten unter Verschluss. Ein Austausch mit dem Integrationsfachdienst, Rentenversicherung etc. findet ggf. im Rahmen des BEM statt. Sollte ein*e Mitarbeiter*in in eine seelische Notsituation kommen, z.B. durch einen Personenunfall, steht bei der VBK und der AVG ein KIT (Kriseninterventionsteam) Tag und Nacht zur Verfügung. Das KIT und ggf. auch der interne Beratungsdienst der Stadt Karlsruhe begleiten dann die Fahrer*innen wieder in den Arbeitsalltag zurück und vermitteln ggf. weitere psychologische Betreuung. Auch diese Stellen unterliegen der Schweigepflicht. Nein, aufgrund dessen, dass wir nicht wissen, welche Behinderung/Erkrankung die Mitarbeitenden haben, können wir dazu keine Einschätzung geben. Vielen Mitarbeitenden können wir die Behinderung nicht ansehen. Wir wissen nicht, ob der/die Mitarbeitende z.B. aufgrund einer psychischen Erkrankung oder Diabetes einen Behinderungs-grad hat. Wir dürfen das auch nicht erfragen. VBK 0 AVG 6.750 KVV 15.680 VBK 0 AVG 5.600 KVV * 12.600 VBK 0 Zahlen liegen noch nicht vor Gesellschaft Frage 1: Frage 2: Frage 3: Frage 4: Frage 5: Stadtwerke Karlsruhe GmbH mit ihren Gesellschaften Verfügt seit 01.01.2023 über eine Inklusionsvereinbarung. In dieser wird nicht explizit zwischen Menschen mit psychischen, seelischen und anderen Erkrankungen unterschieden. Die Mitarbeitenden egal mit welcher Krankheit oder Behinderung werden hierin gleichbehandelt. Nein Die Personalabteilung, der Betriebs- rat, die Schwerbehindertenver- tretung und das BEM-Team begleiten und verweisen Mitar- beitende, die mit psychischen und seelischen Problemen an sie heran- treten zum Internen Beratungs- dienst der Stadt. Die Vertrauens- person der Schwerbehinderten (SBV) bei den Stadtwerken verfügt zudem über eine Ausbildung als Individualpsychologischer Berater und Seelsorger. Da die SBV gemäß § 167 SGB IX auch präventiv (möglichst frühzeitig) einzuschalten ist, wird der entsprechende Personenkreis hierüber betreut. Der Interne Beratungsdienst der Stadt Karlsruhe lädt jährlich zum Treffen für Psychosoziale Gesundheit am Arbeitsplatz ein, an welchem Mitlieder des BEM- Teams, des Betriebsrats, der Personalabteilung und die Schwerbehindertenvertretung teilnehmen. Einzelfallbezogen und bei Bedarf finden Kontakte mit den entsprechenden Servicestellen, wie dem Integrationsfachdienst und der Deutschen Rentenversicherung statt. Es können keine Zahlen geliefert werden, da für Mittarbeitende keine Mitteilungspflicht über die Art der Erkrankung gegenüber dem Arbeitgeber besteht. SWK GmbH und Gesell- schaften 0 SW Kommu- nale Dienste GmbH 0 SWK GmbH und Gesell- schaften 0 SW Kommu- nale Dienste GmbH 0 SWK GmbH und Gesell- schaften 0 SW Kommu- nale Dienste GmbH 1.260 KVVH GmbH – Geschäftsbereich Rheinhäfen - Nein Nein Nein Momentan ist nur ein Mitarbeitender mit GdB beschäftigt, jedoch nicht seelisch/psychisch bedingt. 0 1.400 1.680 Städtisches Klinikum Karlsruhe gGmbH (SKK) und Tochtergesell- schaft Karlsruher Versorgungs- dienste (KVD) Regelhaftes BEM Angebot. Wenn offenbart wird, dass der oder die Beschäftigte unter psychischen oder seelischen Beschwerden leidet, werden auf die Beschäftigten zugeschnittene Maßnahmen zur Ermöglichung der Wiederkehr an den Arbeitsplatz gesucht und individuell zugeschnitten. Es gibt die BEM-Beauftragten des Arbeitgebers und des Betriebsrates, welche Verfahren des Betrieblichen Eingliederungsmanagements begleiten. Ebenfalls wird der Interne Beratungsdienst der Stadt Karlsruhe unterstützend zur Hilfe geholt, wenn Bedarf aufkommt. Weitere Begleiter gibt es nicht. Diesen Austausch gibt es, wobei dem Arbeitgeber nur dann bekannt wird, dass Beschäftigte unter einer psychischen oder seelischen Erkrankung leiden, wenn diese es freiwillig mitteilen. Eine rechtliche Auskunftsverpflichtung an den Arbeitgeber besteht seitens der Arbeitnehmer nicht. Somit hängt der Umfang der ergriffenen Maßnahmen davon ab, ob Beschäftigte bereit sind, die individuelle Diagnose bekannt zu geben. Aus den unter Punkt 4 genannten Gründen können wir diese Einschätzung nicht vornehmen. Wir können lediglich sagen, wie viele Menschen mit einem Grad der Behinderung beschäftigt sind und mit welchem Grad sie ihre Behinderung beim Arbeitgeber angezeigt haben. Mehr nicht, hier besteht keine rechtliche Verpflichtung des Arbeitnehmers, Auskunft zu geben. SKK 9.375 KVD 6.250 SKK 21.560 KVD 17.640 SKK 31.500 KVD 14.700 * 2021: KVV hat umgerechnet 87,6 Vollzeitstellen, Ausgleichszahlung in Höhe von 12.600 Euro. Das liegt unter anderem daran, dass hier 124 Aushilfen / Werkstudierende (eine Aushilfe = 0,15 Vollzeitäquivalent) arbeiten. Zumeist sind das Studierende, die keinen Behinderungsgrad haben.
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Stellungnahme zur Anfrage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier SPD-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: 2023/0241 Verantwortlich: Dez. 2 Dienststelle: POA Chancen geben – Potenziale nutzen Inklusion und Re-Inklusion von Menschen mit psychischen und seelischen Erkrankungen/Behinderung in den Arbeitsmarkt der Stadt Karlsruhe und ihrer Gesellschaften Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 25.04.2023 27 x Die Anfrage bezieht sich auf verschiedene Aspekte der Inklusion und Re-Inklusion von Menschen mit psychischen und seelischen Erkrankungen/Behinderungen. Die Angaben zur Stadtverwaltung wurden vom Personal- und Organisationsamt ermittelt. Die Antworten der Gesellschaften auf die jeweiligen Punkte der Gemeinderatsanfrage können der Anlage entnommen werden. Hier die Stellungnahme der Stadtverwaltung: Die Stadt Karlsruhe wie auch ihre Gesellschaften haben als Arbeitgeber keine Kenntnis über die Ursache einer Erkrankung oder Behinderung ihrer Mitarbeitenden, sofern diese nicht offensichtlich ist. Vielmehr unterliegen diese hochsensiblen Gesundheitsdaten einem besonders strengen Datenschutz. Die Mitteilung über das Vorliegen einer Schwerbehinderung oder Gleichstellung unterliegt dem informellen Selbstbestimmungsrecht der betroffenen Person. Sofern Mitarbeiter*innen das Vorliegen einer Schwerbehinderung oder Gleichstellung mitteilen, erfahren Arbeitgeber lediglich die Höhe des Grades der Behinderung beziehungsweise das Vorliegen einer Gleichstellung sowie eventuelle durch die Behinderung bedingte gesundheitliche Auswirkungen, die im Rahmen des Arbeitsverhältnisses zu berücksichtigen sind. Insoweit ist lediglich in Ausnahmefällen bekannt, ob eine psychische oder seelische Erkrankung/Behinderung vorliegt. Derartige Daten dürfen von Arbeitgebern jedoch weder erhoben noch gespeichert werden. Vor diesem Hintergrund wird im Folgenden bei den einzelnen Fragen auf schwerbehinderte Menschen im Allgemeinen eingegangen. 1. Verfügt die Stadt Karlsruhe und ihre Gesellschaften über ein strukturiertes Konzept zur Inklusion und Re-Inklusion von Menschen mit psychischer und seelischer Erkrankung/ Behinderung in den städtischen Arbeitsmarkt? Die Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen ist der Stadtverwaltung ein besonderes Anliegen. Als soziale Arbeitgeberin, die sich ihrer Vorbildfunktion bewusst ist, hat die Stadtverwaltung bereits im Jahr 2002 eine Integrationsvereinbarung geschlossen, welche die Dienststellen zu strukturierten Handlungsweisen im Sinne der Inklusion verpflichtet. Die Re-Inklusion von erkrankten Mitarbeitenden in das Arbeitsleben wird bei der Stadt Karlsruhe gelebt. Schon im Jahr 2011 wurde hierzu eine entsprechende Dienstvereinbarung zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) mit dem Gesamtpersonalrat vereinbart, die zum Ziel hat, die Gesundheit der Mitarbeiter*innen zu erhalten und zu fördern. Mitarbeiter*innen haben, unabhängig von einer eventuell vorliegenden Schwerbehinderung, bei längeren krankheitsbedingten Ausfallzeiten den Anspruch auf eine besondere und individuelle Förderung, – 2 – um wieder - möglichst entsprechend ihrer Qualifikation - in den Arbeitsprozess integriert zu werden. 2. Gibt es bei der Stadt Karlsruhe und ihren Gesellschaften mit den Schulbegleitern und Schulbegleiterinnen vergleichbare Arbeitsplatzbegleiter*innen, die die Inklusion und Re-Inklusion von Menschen mit psychischer und seelischer Erkrankung/Behinderung aktiv begleiten? Im Jahr 2018 war es durch entsprechende Stellenschaffungen möglich, eine Inklusionsoffensive zu starten. So konnten drei junge Erwachsene mit geistiger/seelischer Behinderung im Anschluss an KOBV-Maßnahmen (Kooperative Bildung und Vorbereitung auf den allgemeinen Arbeitsmarkt) und Beschäftigung über die Arbeitsförderung Karlsruhe gGmbH bei der Stadtverwaltung eingestellt werden. Bedingt durch ihre Behinderung haben die jungen Menschen keine Ausbildung absolviert und werden innerhalb der Stadtverwaltung für einfache Unterstützungstätigkeiten eingesetzt. Ergänzend benötigen diese Mitarbeiter*innen eine intensive Betreuung und regelmäßige Begleitung durch das Fachpersonal in den jeweiligen Bereichen. Der Gemeinderat hat hierzu zusätzlich 0,3 Planstelle für das Betreuungspersonal befürwortet. Die jungen Menschen arbeiten nun in dauerhaften sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen bei der Stadt Karlsruhe. Um langzeitarbeitslosen und teilweise schwerbehinderten Menschen eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zu ermöglichen und sie langfristig in den Arbeitsmarkt zu integrieren, wurde ein entsprechendes Projekt ins Leben gerufen. Der Gemeinderat hat hierzu im Jahr 2019 für Beschäftigungen im Rahmen des Teilhabechancengesetzes 20 Vollzeitstellen geschaffen. Bei der Umsetzung dieses Programmes arbeitet die Stadtverwaltung sehr eng mit der Arbeitsförderung Karlsruhe gGmbH und dem Jobcenter zusammen. Vereinzelt ist es gelungen, Personen langfristig auf entsprechenden Planstellen ins Arbeitsleben zu integrieren. Sowohl im Rahmen der Inklusion von schwerbehinderten Menschen wie auch bei der Re-Inklusion schwerbehinderter Mitarbeiter*innen besteht im Bedarfsfall ein enges Zusammenwirken mit dem Integrationsfachdienst, bis hin zu einer kontinuierlich wiederkehrenden Begleitung der betreffenden Mitarbeitenden. Zusätzlich steht allen Mitarbeiter*innen und Teams der Ärztliche Dienst für medizinische Fragen und der Interne Beratungsdienst auch zum Umgang mit psychischen Belastungen/Erkrankungen zur Seite. 3. Gibt es einen strukturierten Austausch zur Inklusion und Re-Inklusion von Menschen mit psychischer und seelischer Erkrankung/Behinderung in den städtischen Arbeitsmarkt mit weiteren Ansprechpartnern mit dem Beirat für Menschen mit Behinderung, der Bundes-agentur für Arbeit, der Deutschen Rentenversicherung, dem Integrationsfachdienst und anderen? Zur Förderung der Inklusion schwerbehinderter Menschen werden alle extern ausgeschriebenen Stellen an die Vermittlungsstelle für Schwerbehinderte der Bundesagentur für Arbeit gemeldet. Mit dem Integrationsfachdienst, dem Kommunalverband für Jugend und Soziales und dem Rentenversicherungsträger besteht jeweils bei Bedarf ein strukturierter Austausch - insbesondere bei der Re-Inklusion im Rahmen des Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM) und der Prävention gemäß § 164 SGB IX. Unter der Federführung des Internen Beratungsdienstes findet ein regelmäßiger konzernweiter Austausch der Stadtverwaltung und Gesellschaften im Rahmen des Arbeitskreises „Psychosoziale Gesundheit am Arbeitsplatz“ statt. – 3 – 4. Kann die Verwaltung abschätzen oder mit konkreten Zahlen belegen, wie hoch der Anteil von Mitarbeitenden der Stadt Karlsruhe und ihren Gesellschaften mit einem Grad der Behinderung über 30 ist, bei denen eine psychische und seelische Erkrankung/ Behinderung als führend anzusehen ist? Aus den eingangs genannten Gründen kann die Stadtverwaltung weder abschätzen, noch mit konkreten Zahlen belegen, wie hoch der Anteil ihrer schwerbehinderten oder gleichgestellten Mitarbeiter*innen ist, bei denen eine psychische und/oder seelische Erkrankung oder Behinderung vorliegt. 5. In welcher Höhe hat die Stadt Karlsruhe und ihre Gesellschaften in den Jahren 2020 bis 2022 Ausgleichabgaben wegen Nichterfüllung der gesetzlichen Verpflichtungen nach § 164 SGB IX gezahlt? Die Stadtverwaltung Karlsruhe erfüllt seit Jahren ihre gesetzliche Verpflichtung gemäß § 154 SGB IX und besetzt mindestens fünf Prozent ihrer Pflichtarbeitsplätze mit schwerbehinderten Mitarbeitenden. Weder in den Jahren 2020 bis 2022 noch in den Jahren zuvor wurde seitens der Stadtverwaltung eine Ausgleichabgabe gemäß 160 SGB IX geleistet. Die Stadt Karlsruhe ist sich ihrer Vorbildfunktion als öffentliche Arbeitgeberin bewusst. Gerade die Beschäftigung von in ihrer Leistung eingeschränkten und schwerbehinderten Menschen ist ihr ein besonderes Anliegen. Um dieser besonderen Verpflichtung nachzukommen wurden zahlreiche Maßnahmen geschaffen und insbesondere auf Basis der Integrationsvereinbarung und der Dienstvereinbarung zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement werden große Anstrengungen zur Inklusion und Re-Inklusion unternommen. Die Arbeitswelt ist im Wandel – Digitalisierung bis hin zum Einsatz von KI zeichnen die neue Arbeitswelt genauso aus wie veränderte Stellenprofile, höhere fachliche Anforderungen und eine kontinuierliche Arbeitsverdichtung. Unterstützungstätigkeiten ohne fachliche Qualifikation sind nahezu weggefallen. Die wenigen verbleibenden Stellen in diesem Bereich werden im Rahmen der Re-Inklusion regelmäßig mit Mitarbeitenden besetzt, die aus gesundheitlichen Gründen (Erkrankung oder Behinderung) einen neuen leidensgerechten Arbeitsplatz benötigen. Die Situation auf dem Fachkräftemarkt verschärft sich. Gelingt es nicht, Stellen adäquat zu besetzen, kommt es zu einer weiteren kontinuierlichen Arbeitsverdichtung bei den vorhandenen Mitarbeiter*innen. Die Stadtverwaltung sollte daher alles daran setzen, ihre Stellen zu besetzen, um ihre Leistungsfähigkeit und Aufgabenerfüllung für die Bürger*innen der Stadt nicht zu gefährden. Mit der Einstellung weiterer Menschen mit psychischer und seelischer Erkrankung/Behinderung würde die Stadt Karlsruhe ihre Vorbildfunktion als soziale und inklusive Arbeitgeberin weiter ausbauen und sich der gesellschaftlichen Verantwortung noch stärker stellen. Für eine gezielte Förderung der Inklusion wäre jedoch die Schaffung weiterer Planstellen für die Personen selbst, aber auch für eventuelles Betreuungspersonal erforderlich. Dem gegenüber stehen allerdings die schwierige Haushaltssituation und die damit verbundenen Vorgaben zur Stellenschaffung.
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Niederschrift 49. Plenarsitzung des Gemeinderates 25. April 2023, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 29. Punkt 27 der Tagesordnung: Chancen geben – Potenziale nutzen Inklusion und Re-Inklu- sion von Menschen mit psychischen und seelischen Erkrankungen/Behinderungen in den Arbeitsmarkt der Stadt Karlsruhe und Ihrer Gesellschaften Anfrage: SPD Vorlage: 2023/0241 Beschluss: Kenntnisnahme von der Stellungnahme der Verwaltung Abstimmungsergebnis: Keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 27 zur Behandlung auf und stellt fest, die Stel- lungnahme liege vor, der Gemeinderat habe Kenntnis genommen (keine Wortmeldungen). Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 27. April 2023