Einrichtung vorübergehender Parkflächen bei deren Wegfall infolge von Baumaßnahmen
| Vorlage: | 2023/0240 |
|---|---|
| Art: | Antrag |
| Datum: | 01.03.2023 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Ordnungs- und Bürgeramt |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
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Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier AfD-Gemeinderatsfraktion Eingang: 28.02.2023 Vorlage Nr.: 2023/0240 Einrichtung vorübergehender Parkflächen bei deren Wegfall infolge von Baumaßnahmen Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 28.03.2023 25 X Planungsausschuss 11.05.2023 2 x Hauptausschuss 20.06.2023 x Der Gemeinderat möge beschließen, die Stadt müsse vorübergehend Ersatzparkflächen ausweisen, wenn während Bauarbeiten entsprechende Flächen entfallen. Sachverhalt/Begründung Der Parkdruck in der Stadt wird durch den kontinuierlichen Wegfall von Parkflächen immer höher und wird nochmals verstärkt, wenn während Baumaßnahmen Parkplätze nicht nutzbar sind. Stellenweise werden die Zustände untragbar. Daher hat die Verwaltung vor Einrichtung von Baustellen zu prüfen, wo und in welcher Anzahl vorübergehend Ersatzparkplätze ausgewiesen werden können und diese vor Baustelleneinrichtung umzusetzen. Als Beispiel sei die räumlich und zeitlich lange Straßenbaumaßnahme in der Seldeneckstraße genannt. Derzeit sind rund 50 Parkplätze nicht nutzbar. Als Ersatzfläche wäre eine befristete Ausweisung von doppelseitigem Gehwegparken in den Seitenstraßen, wie der Tannhäuser- oder der Felix-Mottl-Straße möglich, so wie es dort früher üblich war. Unterzeichnet von: Dr. Paul Schmidt Oliver Schnell Ellen Fenrich
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Stellungnahme zum Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2023/0240 Verantwortlich: Dez. 2 Dienststelle: OA Einrichtung vorübergehender Parkflächen bei deren Wegfall infolge von Baumaßnahmen Antrag: AfD Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 28.03.2023 X Planungsausschuss 11.05.2023 2 X Kurzfassung In aller Regel ist es nicht möglich, die durch Baumaßnahmen vorübergehend wegfallenden Parkmöglichkeiten im Straßenraum zu ersetzen. Der öffentliche Raum ist naturgemäß beschränkt, wodurch Parkraum nicht beliebig erweitert werden kann. Wo Ersatzflächen angeboten werden können, werden diese jedoch genutzt und übergangsweise Parkflächen zur Verfügung gestellt. Im Bereich der Seldeneckstraße ist dies jedoch nicht möglich. Die Verwaltung empfiehlt, den Antrag als erledigt zu betrachten. Finanzielle Auswirkungen Ja ☐ Nein ☒ ☐ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ☒ Ja ☐ durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Ergänzende Erläuterungen Bereits im Vorfeld einer Baumaßnahme werden mögliche Bauabschnitte sorgfältig geplant und insbesondere deren Auswirkung auf die betroffene Anwohnerschaft betrachtet. So sollen Unannehmlichkeiten, wie Baustellenlärm, verkehrliche Behinderung des fließenden wie auch des ruhenden Verkehrs möglichst geringgehalten werden. Es wird ebenfalls geprüft, inwieweit Wege aller am Verkehr Teilnehmenden umgeleitet werden können und notwendige Liefer- und Abholdienste sowie Rettungsfahrten im Baustellenbereich abgewickelt werden können. In aller Regel ist es aber nicht möglich, die durch Baumaßnahmen entstehenden Einschränkungen, wie zum Beispiel dem Entfall von Parkplätzen, vollständig zu kompensieren. Dies liegt letztendlich schlicht daran, dass fast immer keine ungenutzten oder leerstehenden Flächen zur Verfügung stehen, welche als Ersatzparkraum genutzt werden könnten. Der öffentliche Verkehrsraum ist durch die unterschiedlichsten Nutzungen überwiegend ausgefüllt und kann nicht beliebig erweitert werden. Wo im Einzelfall leerstehende Flächen vorhanden sind, kann Ersatzparkraum angeboten werden. In den Seitenstraßen der Seldeneckstraße sowie der Tannhäuserstraße wurde im Rahmen des Projekts „Faires Parken“ der Straßenraum untersucht. Für eine regelgerechte Aufteilung der Verkehrsflächen wäre eine Gesamtbreite der Straße von 10,30 Metern erforderlich (zwei Gehwege mit mindestens 1,60 Metern, zwei Parkierungen mit zwei und 3,10 Metern freie Mindestdurchfahrtsbreite). Die Straße hat aber nur eine Breite von 9,50 Metern. Die vorgegebene Freihaltung der Gehwege für den Fußverkehr konnte somit nur durch eine einseitige Parkierung auf der Fahrbahn erreicht werden. Eine beidseitige Parkierung ginge nur mit Einschränkungen für den Fußverkehr die weder regelgerecht wären, noch gewollt sind. Hinzu kommt, dass auch für eine nur vorübergehende Inanspruchnahme der Gehwege zum Parken bauliche Anpassungen an den hohen Bordsteinen erforderlich wären. Dieser Aufwand ist nicht vertretbar. In der Felix-Mottl-Straße ist weiterhin ein Parken auf beiden Straßenseiten zulässig. Hier wurden aus Gründen der Verkehrssicherheit abschnittsweise kurze Haltverbotszonen angeordnet um bei dem beengten Straßenraum ein Ausweichen bei Gegenverkehr zu ermöglichen. Da über die Felix-Mottl- Straße auch die Zu- und Abfahrt von Rettungsfahrzeugen des städtischen Klinikums erfolgt, ist die Sicherheit und Flüssigkeit des fließenden Verkehrs zu gewährleisten. Eine durchgehende beidseitige Parkierung führt zu Behinderungen und Beeinträchtigungen des Verkehrs. Vor diesem Hintergrund empfiehlt die Verwaltung den Antrag als erledigt zu betrachten.
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Niederschrift 48. Plenarsitzung des Gemeinderates 28. März 2023, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 23. Punkt 25 der Tagesordnung: Einrichtung vorübergehender Parkflächen bei deren Wegfall infolge von Baumaßnahmen Antrag: AfD Vorlage: 2023/0240 Beschluss: Beratung im Planungsausschuss am 11. Mai 2023 und im Hauptausschuss am 20. Juni 2023, jeweils öffentlich Abstimmungsergebnis: Keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 25 auf und teilt mit, der Antrag werde ohne Aussprache in den Planungsausschuss und in den Hauptausschuss verwiesen. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 30. März 2023