Organisationseinheit Zoologischer Stadtgarten
| Vorlage: | 2023/0239/3 |
|---|---|
| Art: | Änderungs-/Ergänzungsantrag |
| Datum: | 24.10.2023 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Stadtkämmerei |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 24.10.2023
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: keine Abstimmung
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Änderungsantrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2023/0239/3 Eingang: 24.10.2023 Organisationseinheit Zoologischer Stadtgarten Änderungsantrag: FW|FÜR Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Gemeinderat 24.10.2023 20.2 Ö Entscheidung Von der Gründung eines Eigenbetriebes Zoo wird abgesehen, stattdessen wird der Zoologische Stadtgarten als einheitliche Organisationseinheit in die Zuständigkeit des Amtes Zoo Karlsruhe gegeben. Begründung In der Antwort des Amtes Zoo wird deutlich, dass eine Organisationseinheit Zoologischer Stadtgarten langfristig sinnvoll und ressourcenschonend ist. Als Gemeinderatsfraktion sehen wir die Gründung eines Eigenbetriebes kritisch. Eine Organisationseinheit kann auch ohne Eigenbetriebsgründung geschaffen werden, hierzu sollte der Zoologische Stadtgarten in die Zuständigkeit des Amtes Zoo gegeben werden - dies betrifft auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Gartenbauamtes, die zur Zeit für den Stadtgarten zuständig sind. Die Verwaltung erarbeitet einen Vorschlag zur organisatorischen und personellen Zusammenführung für ein Amt Zoo bzw. Zoologischer Stadtgarten. Unterzeichnet: Jürgen Wenzel Friedemann Kalmbach Petra Lorenz
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Extrahierter Text
Stellungnahme zum Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2023/0239/3 Verantwortlich: Dez. 4 Dienststelle: Stadtkämmerei Organisationseinheit Zoologischer Stadtgarten Änderungsantrag: FW|FÜR Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Gemeinderat 24.10.2023 20.2 Ö Entscheidung Kurzfassung Die Entscheidung über die Gründung eines neuen Eigenbetriebes soll durch den neuen Gemeinderat getroffen werden. Die beantragte organisatorische und personelle Zusammenführung in ein Amt Zoo bzw. Zoologischer Stadtgarten betrifft den Aufbau der inneren Verwaltung der Stadt und fällt somit in den Verantwortungsbereich des Herrn Oberbürgermeisters. Finanzielle Auswirkungen Ja ☐ Nein ☒ ☐ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Antrag: Von der Gründung eines Eigenbetriebes Zoo wird abgesehen, stattdessen wird der Zoologische Stadtgarten als einheitliche Organisationseinheit in die Zuständigkeit des Amtes Zoo Karlsruhe gegeben. Die Entscheidung über die Gründung eines neuen Eigenbetriebes soll durch den neuen Gemeinderat getroffen werden. Die beantrage organisatorische und personelle Zusammenführung in ein Amt Zoo bzw. Zoologischer Stadtgarten betrifft den Aufbau der inneren Verwaltung der Stadt und fällt somit in den Verantwortungsbereich des Herrn Oberbürgermeisters. Erläuterungen zu finanziellen Auswirkungen keine