Mehr Effizienz durch "Eigenbetrieb Zoologischer Stadtgarten"
| Vorlage: | 2023/0239/2 |
|---|---|
| Art: | Änderungs-/Ergänzungsantrag |
| Datum: | 24.10.2023 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Stadtkämmerei |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 24.10.2023
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: keine Abstimmung
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Ergänzungsantrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2023/0239/2 Eingang: 23.10.2023 Weiteres Vorgehen mehr Effizienz durch "Eigenbetrieb Zoologischer Stadtgarten" Ergänzungsantrag: SPD Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Gemeinderat 24.10.2023 20.1 Ö Entscheidung 1.) Die Bereiche „Kommunikation, Vermarktung und Finanzen“ werden sofort beim Zoo zentralisiert. 2.) Der Eigenbetrieb „Zoologischer Stadtgarten“ wird weiter vorbereitet. Die Entscheidung wird in der nächsten Wahlperiode getroffen. 3.) Dem neuen Gemeinderat wird vor der Gründung des Eigenbetriebs transparent vorgelegt, wie die neue Struktur inklusive der neuen Zuständigkeiten zugeteilt ist. Es soll dabei gewährleistet sein, dass die bisherigen gärtnerischen Tätigkeiten durch die Mitarbeitenden des Gartenbauamts durchgeführt werden. Begründung Die zwei getrennten Reaktionen vom Zoo und dem Gartenbauamt zeigen eindeutig Verbesserungspotenzial auf. Der Zoo wird angesprochen, obwohl das Gartenbauamt teilweise dafür zuständig ist. Obwohl die Zusammenarbeit als regelmäßig und gut bewertet wird, kann der Ablauf durch eine einheitliche Zuordnung der Kommunikation zu verschiedenen Fragen, der Vermarktung von Flächen und Gastronomie sowie der finanziellen Einnahmen optimiert werden. Nach außen hin wird der Zoo als die klar erkennbare Marke wahrgenommen, insbesondere von Besuchenden von außerhalb Karlsruhes, die primär wegen des Zoos kommen. Langfristig könnte ein Eigenbetrieb noch mehr Möglichkeiten bieten. Selbstverständlich wird der Bezirk Mitte des Gartenbauamts weiterhin im Untergeschoß der Nancyhalle bestehen. Das Gartenbauamt bleibt in die Pflege der Bäume und Grünanlagen involviert. Die Selbstständigkeit ermöglicht es nach außen, ohne die Notwendigkeit komplexer Abstimmungen zwischen zwei Dezernaten, Verträge schneller und unkomplizierter abzuschließen. Unterzeichnet von: Yvette Melchien Michael Zeh
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Extrahierter Text
Stellungnahme zum Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2023/0239/2 Verantwortlich: Dez. Dienststelle: Stadtkämmerei Weiteres Vorgehen mehr Effizienz durch "Eigenbetrieb Zoologischer Stadtgarten" Ergänzungsantrag: SPD Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Gemeinderat 24.10.2023 20.1 Ö Entscheidung Kurzfassung Unter Hinweis auf die Vorlage Nr. 2023/0239 wird empfohlen, den Antrag abzulehnen. Finanzielle Auswirkungen Ja ☐ Nein ☒ ☐ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Erläuterungen 1.) Die Bereiche „Kommunikation, Vermarktung und Finanzen“ werden sofort beim Zoo zentralisiert. Eine sofortige Zentralisierung der Bereich würde Fakten schaffen, die im Falle einer anderslautenden Entscheidung nur schwer rückgängig gemacht werden könnten. Insofern sollte hier noch zugewartet werden. 2.) Der Eigenbetrieb „Zoologischer Stadtgarten“ wird weiter vorbereitet. Die Entscheidung wird in der nächsten Wahlperiode getroffen. Auf die Antwort der Verwaltung zur Vorlage Nr. 2023/0239 wird verwiesen. 3.) Dem neuen Gemeinderat wird vor der Gründung des Eigenbetriebs transparent vorgelegt, wie die neue Struktur inklusive der neuen Zuständigkeiten zugeteilt ist. Es soll dabei gewährleistet sein, dass die bisherigen gärtnerischen Tätigkeiten durch die Mitarbeitenden des Gartenbauamts durchgeführt werden. Auch hierzu wird auf die Antwort der Verwaltung zur Vorlage Nr. 2023/0239 verwiesen. Grundsätzlich ist eine Neuaufstellung nur sinnvoll, wenn alle beteiligten Fachdezernate und Fachämter zustimmen. Ein Effizienzgewinn ist nur möglich, wenn ein klares Einvernehmen über die zukünftigen Zuständigkeiten innerhalb des Eigenbetriebes besteht. Die Stadtverwaltung arbeitet momentan an der Umwandlung der Tiefbauabteilung Städtentwässerung in einen Eigenbetrieb. Die vorhandenen personellen Fachressourcen der Querschnittsämter sind zur Begleitung dieses Projekts weitestgehend gebunden. Erläuterungen zu finanziellen Auswirkungen Keine