Mehr Effizienz durch "Eigenbetrieb Zoologischer Stadtgarten"

Vorlage: 2023/0239
Art: Antrag
Datum: 01.03.2023
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Stadtkämmerei
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 28.03.2023

    TOP: 24

    Rolle: Kenntnisnahme

    Ergebnis: Beratung im Fachgremium/Arbeitskreis

  • Ausschuss für öffentliche Einrichtungen (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 21.09.2023

    TOP: 1

    Rolle: Beratung

    Ergebnis: verwiesen in den Gemeinderat

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 24.10.2023

    TOP: 20

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: keine Abstimmung

Zusätzliche Dateien

  • Antrag
    Extrahierter Text

    Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier SPD-Gemeinderatsfraktion Eingang: 28.02.2023 Vorlage Nr.: 2023/0239 Mehr Effizienz durch "Eigenbetrieb Zoologischer Stadtgarten" Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 28.03.2023 24 X Ausschuss für öffentliche Einrichtungen 30.06.2023 1 X Gemeinderat 24.10.2023 20 x Die Stadtverwaltung prüft, welche Vorteile und Veränderungen ein Eigenbetrieb „Zoologischer Stadtgarten“ bringen würde. Dabei wird insbesondere dargestellt, welche Auswirkungen in Hinblick auf 1. eine effizientere Zusammenarbeit der Bereiche Zoo und Stadtgarten, 2. einen Abbau der Bürokratie, 3. die Möglichkeiten einer besseren Kundenansprache und 4. eine Anwerbung von weiteren Geldmitteln zu erwarten wären. Begründung/Einordnung: Der zoologische Stadtgarten ist seit Jahrzehnten beliebtes Ausflugsziel in Karlsruhe mit rund 1 Million Besuchenden jährlich. In den letzten Jahren kamen verstärkte Aktivitäten weltweit für den Artenschutz hinzu. Der Betrieb des Zoologischen Stadtgartens erlaubt eine selbständige Wirtschaftsführung. Auch in anderen Städten sind Zoos in eigenen Gesellschaften organisiert. Viele Angelegenheiten können so selbständig geregelt werden, wobei die Abstimmung mit dem Gemeinderat und der Verwaltungsspitze erhalten bleibt. Die vorhandenen „Gemeinsamen Dienste“ haben sich als nicht praktikabel erwiesen und sind insbesondere für alle Beteiligten sehr zeitintensiv und nicht zielführend für erfolgreiches Arbeiten. Derzeit werden die Einnahmen und Ausgaben getrennt zwischen Gartenbauamt und Zoo gebucht, diese doppelte Arbeit entfällt. Die Finanzen sind bei einem Eigenbetrieb über einen eigenen Wirtschaftsplan klarer zusammengefasst und der Eigenbetrieb erhält eine fünfjährige Finanzplanung. Auch die Stellen können im Eigenbetrieb effektiver gemeinsam eingesetzt werden. Ebenso wäre bei einem zukünftigen Eigenbetrieb die Generierung von Drittmitteln und das Sponsoring noch einfacher. Im Hinblick auf schlanke Verwaltungsstrukturen und mehr Mitarbeiterverantwortung ist die Umsetzung eines Eigenbetriebs „Zoologischer Stadtgarten“ aus Sicht der SPD-Fraktion wünschenswert. Unterzeichnet von: Yvette Melchien Michael Zeh

  • Protokoll GR TOP 24
    Extrahierter Text

    Niederschrift 48. Plenarsitzung des Gemeinderates 28. März 2023, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 22. Punkt 24 der Tagesordnung: Mehr Effizienz durch „Eigenbetrieb Zoologischer Stadtgar- ten“ Antrag: SPD Vorlage: 2023/0239 Beschluss: Beratung im Ausschuss für öffentliche Einrichtungen am 30. Juni 2023, öffentlich Abstimmungsergebnis: Keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 24 auf und teilt mit, der Antrag werde ohne Aussprache in den Ausschuss für öffentliche Einrichtungen verwiesen. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 30. März 2023

  • Anlage 1
    Extrahierter Text

    Stellungnahme des Amtes Zoo zum Antrag der SPD Gemeinderatsfraktion „Mehr Effizienz durch Eigenbetrieb Zoologischer Stadtgarten“ Vorbemerkung Der Zoologische Stadtgarten Karlsruhe stellt im Zentrum der Fächerstadt eine der wichtigsten öffentlichen Einrichtungen dar. Er erfüllt eine Vielzahl von Funktionen für die Karlsruher Bürgerschaft sowie für die vielfältigen Gruppen an Besuchenden, die von der Grünen Oase und Frischluftquelle, dem Lernort für alle Ziel- und Altersgruppen rund um die Themen Natur- und Artenschutz, hin zu einer zeitgemäßen Freizeiteinrichtung reichen. Eingebettet in das Kulturdenkmal, welches insbesondere von der Bundesgartenschau 1967 geprägt ist, ist der Zoologische Stadtgarten ein Ort für Menschen, Tiere und Pflanzen, der derzeit vom Gartenbauamt und dem Amt Zoo betrieben wird. Unter dem in der Anfrage der SPD Gemeinderatsfraktion eingeführten Begriff des „Eigenbetriebs Zoologischer Stadtgarten“ soll im Folgenden eine neue Organisationseinheit verstanden werden, welche die Aufgaben des derzeitigen Amtes Zoo umfasst sowie diejenigen Aufgaben, welche derzeit durch das Gartenbauamt für das Areal des Zoologischen Stadtgartens erbracht werden. Diese neue Organisationseinheit wäre dann vollumfänglich für die Planung, Organisation und Durchführung aller Prozesse auf dem Gebiet des Zoologischen Stadtgartens sowie des Tierparks Oberwald zuständig. Thesen: 1. Ein Eigenbetrieb Zoologischer Stadtgarten reduziert Schnittstellen und sorgt damit für kürzere Prozesszeiten und reduzierten Personalaufwand. 2. Ein Eigenbetrieb Zoologischer Stadtgarten reduziert bürokratische Abläufe sowie Parallelstrukturen und sorgt damit für kürzere Prozesszeiten und reduzierten Personalaufwand. 3. Ein Eigenbetrieb Zoologischer Stadtgarten spiegelt die Außenwahrnehmung aus Kundensicht wieder und erhöht die Identifikation der Mitarbeiter. 4. Ein Eigenbetrieb Zoologischer Stadtgarten erleichtert die Akquise von Sponsoren und Kooperationspartnern. 1. Ein Eigenbetrieb Zoologischer Stadtgarten reduziert Schnittstellen und sorgt damit für kürzere Prozesszeiten und reduzierten Personalaufwand. Die Zusammenarbeit zwischen Gartenbauamt und dem Amt Zoo auf dem Gelände des Zoologischen Stadtgartens erfolgt seit Verabschiedung des Masterplans Zoologischer Stadtgarten im Jahr 2016 zielorientiert und gesteuert über den Koordinierungskreis Gemeinsame Dienste, welcher sich in der Regel alle 2 Monate trifft. Hier erfolgen die gemeinsamen Absprachen und Planungen der beiden zuständigen Ämter (Gartenbauamt „GBA“ und Zoo) über die Gesamtanlage Zoologischer Stadtgarten. Das Gremium „Gemeinsame Dienste“ setzt sich zusammen aus den Amtsleitungen (GBA/Zoo), den Verwaltungsleitungen sowie den Sachgebietsleitungen Finanzen (GBA/Zoo), der Abteilungsleitung Bau + Technik (Zoo), der Abteilungsleitung Grünflächenpflege und der Bereichsleitung Grünflächenpflege Bezirk Mitte (GBA), des Kuratoriums Zoobetrieb einschließlich Zooinspektion (Zoo), des Kuratoriums Zoopädagogik und der Stabsstelle Öffentlichkeitsarbeit (Zoo). In jeweils umfangreichen Tagesordnungen werden gemeinsame Projekte besprochen und Informationen ausgetauscht. Die Sitzungen sind jeweils für die Dauer von 1,5 bis 2 Stunden angesetzt. In allen Bereich des Tagesgeschäfts gibt es effiziente, etablierte Strukturen und definierte Schnittstellen. Eine effizientere Kollaboration ist aus Sicht der Verwaltung in der aktuellen Ämterstruktur nicht mehr möglich. Durch einen Eigenbetrieb Zoologischer Stadtgarten im obigen Sinne würden aber eine erhebliche Anzahl an Schnittstellen und damit auch Koordinierungsaufwand zwischen Zoo und Gartenbauamt entfallen. Insbesondere würden eine einheitliche Führung und eine klare organisatorische Struktur, welche sich nur um den Zoologischen Stadtgarten kümmert, zu schnelleren und fachlich fundierteren Entscheidungen führen. Dies reduziert neben den Prozesszeiten auch den personellen Aufwand. Die für den Fortbestand des Baumbestandes und der Grünanlagen so wichtige Expertise des Gartenbauamts sowie die weiteren derzeit vom Gartenbauamt in der Anlage erfüllten Funktionen (bspw. Spielanlagenkontrolle, Brunnenunterhaltung, Vergabestelle etc.) sowie Dienstleistungen, die von anderen städtischen Dienststellen bisher bezogen wurden, können auch nach der Umwandlung des Zoologischen Stadtgartens in einen Eigenbetrieb weiterhin genutzt werden. Hierfür wäre eine vertragliche Basis notwendig. Die Erstellung einer solchen vertraglichen Basis im Zuge des Übergangs in einen Eigentrieb wäre zunächst mit einem nicht zu unterschätzenden (inbs. personellen) Aufwand verbunden. Es wäre aber auch eine Chance verbindliche Standards und Schnittstellen für den Zoologischen Stadtgarten zu definieren und damit Handlungssicherheit, Planbarkeit und Transparenz zu schaffen. Insbesondere wenn die Standards und damit verbundenen Leistungen bewertet und bepreist werden. Zusätzliche Strukturen innerhalb des Eigenbetriebs Zoologischer Stadtgarten sind hierfür nicht zwingend erforderlich. 2. Ein Eigenbetrieb Zoologischer Stadtgarten reduziert bürokratische Abläufe sowie Parallelstrukturen und sorgt damit für kürzere Prozesszeiten und reduzierten Personalaufwand. Historisch gewachsen, wird das Gelände des Zoologischen Stadtgartens Karlsruhe von den städtischen Ämtern Zoo und Gartenbauamt bewirtschaftet. Dabei stellt der Zoologische Stadtgarten aus Sicht des Gartenbauamtes einen Teilaspekt des Aufgabenspektrums innerhalb des Bezirks Mitte dar. Das Amt Zoo ist spezialisiert in den Bereichen Tier-, Natur- und Artenschutz. Von hier wird die Anlage „Zoologischer Stadtgarten“ als eine Einheit gesehen, um ein übergreifendes Naturschutzkonzept in den botanischen und zoologischen Bereichen zu schaffen. 2.1. Strategische Entscheidungsfindung Die Verortung der beiden, mit der Bewirtschaftung des Zoologischen Stadtgartens betrauten Ämter in zwei verschiedenen Dezernaten führt dazu, dass sich bei einer Vielzahl von Entscheidungsprozessen nicht nur zwei Amtsleitungen, sondern auch zwei Dezernate mit diesen Themen beschäftigen müssen. Dies verlängert die Entscheidungswege und erhöht den Personalaufwand. Daneben führen auch unterschiedliche Fokussierungen auf den Zoologischen Stadtgarten zu unterschiedlichen Schwerpunktsetzungen. Während der Zoologische Stadtgarten für das Amt Zoo stets den alleinigen Schwerpunkt der Aufgabenerfüllung darstellt, handelt es sich aus Sicht des Gartenbauamts beim Zoologischen Stadtgarten um ein besonderes Handlungsfeld neben weiteren. Um eine zielgerichtete – kunden-, tier- und mitarbeitergerechte – Weiterentwicklung des Zoologischen Stadtgartens zu einem Zentrum für Natur- und Artenschutz sicherzustellen, ist eine fixe Zuteilung von Ressourcen für den Zoologischen Stadtgarten auch für den botanischen Bereich zwingend erforderlich. Andernfalls besteht weiterhin eine Konkurrenz hinsichtlich des Ressourceneinsatzes mit anderen Aufgabenbereichen des Gartenbauamts. Ein Eigenbetrieb Zoologischer Stadtgarten würde aufgrund seiner wirtschaftlichen Selbständigkeit (Sondervermögen) im Wirtschaftsplan ebendiese Zielsetzung dokumentieren und könnte Fakten über die tatsächliche Wirtschaftlichkeit der gesamten Anlage liefern, die derzeit aufgrund der Aufteilung der Mittel auf zwei Teilhaushalte nicht vorhanden sind. Über diesen Wirtschaftsplan wäre dann auch die Möglichkeit gegeben, Standards für die gesamte Anlage zu setzen und die Zielerreichung zu messen. 2.2. Operatives Tagesgeschäft Die Aufteilung der Zuständigkeiten für den Zoologischen Stadtgarten und die damit einhergehenden Schnittstellen führen im Tagesgeschäft zu bürokratischen Doppelstrukturen und Prozessen. Bereits im Rahmen des Entwicklungskonzepts wurden in den Jahren 2015 und 2016 Redundanzen und Parallelstrukturen der Anlage Zoologischer Stadtgarten untersucht. Herr Wiesenthal (Tiergartengestaltung Wiesenthal) beschäftigte sich in seiner Personalstrukturanalyse des Amtes Zoo im Jahr 2017 ebenfalls mit dem Thema. Im Rahmen des Projekts Gastronomiekonzept Zoologischer Stadtgarten, mit dem die Karlsruher Fächer GmbH (KFG) im Jahr 2018 von Seiten des GBA und des Zoo beauftragt wurde, stellte sich immer wieder die Frage, wie mit Redundanzen und Parallelstrukturen im Zoologischen Stadtgarten umgegangen werden sollte und wie diese gemindert bzw. beseitigt werden könnten. Dies führte allerdings nicht zu einer Veränderung der Strukturen. 2.2.1. Verpachtung Am Beispiel der diversen Verpachtungen innerhalb des Zoologischen Stadtgarten soll aufgezeigt werden, wie kleinteilig diese Abstimmungen teilweise sind und wie hoch der Koordinierungsaufwand hierbei ist, da Zuständigkeiten und Prozessteilschritte je nach Pachtfall variieren können. Für alle gastronomischen Betriebe und Pachtverhältnisse erstellt der Zoo die Pachtverträge. Das Restaurant EXO, die Mjam Bar und das KarlKutta sind verpachtet an die KFG, die wiederum an die jeweiligen Pächter unterverpachtet hat und ihren anteiligen Pachtzins einnimmt. Die Einnahmen aus den Pachtverhältnissen Zoo-Terrassen, Waffelstand und Restaurant EXO (anteilig) erhält der Zoo. Den Pachtzins der Außenbewirtschaftung des Hotels Löwe am Tiergarten, der Mjam Bar (anteilig), des Crêpe-Stands (am Einstieg Gondoletta Nord) und dem KarlKutta stehen dem GBA zu. Bei den sonstigen Pachtverhältnissen teilen sich die Pachterträge wie folgt auf: GBA: Kinderautobahn, Minigolfanlage (Beiertheimer Allee), Veranstaltungen Seebühne, Veranstaltungen und Events über die KMK Zoo: Zooshop, Stand am Eisbärengehege, Fernrohr Lauterberg, Automaten Raubtierhaus, Fotoautomaten, Münzautomaten, Kinderbagger, Weinstand Für alle Pächter ist die zuständige Sachbearbeitung beim Amt Zoo grundsätzlich die erste Ansprechstelle; diese muss sich aber bei nahezu allen Fragestellungen vor einer Bearbeitung und Rückmeldung mit dem Gartenbauamt abstimmen. Dieser aufwendige Abstimmungsprozess würde bei einem Eigenbetrieb Zoologischer Stadtgarten wegfallen, es gäbe klare Zuständigkeiten und die vorgebrachten Fragestellungen könnten in eigener Zuständigkeit beantworten werden. Dies brächte für alle Prozessbeteiligten mehr Klarheit sowie Verlässlichkeit und würde die Prozesszeiten reduzieren. 2.2.2. Weitere Handlungsfelder Die Anzahl der weiteren Handlungsfelder ist so vielfältig, dass diese hier nur gelistet werden. Eine ergänzende Übersicht ist als Anlage beigefügt. Veranstaltungen Reinigung der Anlage Besucherservice Kassenwesen und Ticketing Sicherheit Öffentlichkeitsarbeit Marketing Bauunterhalt Parkmöblierung Technische Anlage 3. Ein Eigenbetrieb Zoologischer Stadtgarten spiegelt die Außenwahrnehmung aus Kundensicht wieder und erhöht die Identifikation der Mitarbeiter. Aus Sicht der Besucherinnen und Besucher steht die Marke Zoologischer Stadtgarten bereits heute in nahezu allen Fällen für den Zoo. Anfragen aller Art werden in der Regel an das Amt Zoo und den dort eingerichteten Besucherservice adressiert. Eine Vielzahl der hier eingehenden Punkte beziehen sich aber auf Aufgaben des Gartenbauamts (bspw. die Gondoletta, die Seebühne o.ä.). Eine Organisationseinheit Zoologischer Stadtgarten könnte hier alle Belange der Kundinnen und Kunden erfassen und auch bearbeiten (bspw. Vorgänge erläutern oder auch Missverständnisse klären) Verzögerungen in der Kundenrückmeldung, die durch eine Weiterleitung an das Gartenbauamt resultieren sowie eine Bearbeitung durch mehrere Mitarbeitende unterschiedlicher Ämter könnten vermieden werden. Ergänzend könnte ein Zugehörigkeitsgefühl zur Anlage Zoologischer Stadtgarten gefördert werden und damit das Silodenken als Angehörige bzw. Angehörigem eines der beiden Ämter sukzessive reduziert werden. 4. Ein Eigenbetrieb Zoologischer Stadtgarten erleichtert die Akquise von Sponsoren und Kooperationspartnern. Die nach außen kaum sichtbare, aber organisatorisch schwierige Aufteilung in der Zuständigkeit für den Zoologischen Stadtgarten führt insbesondere bei der Akquise von Kooperationspartnern und Sponsoren häufig zu erheblichen Problemen. Kooperationen, wie bspw. mit der Volksbank pur, konnten in der Wirkung nur für den Bereich des Amtes Zoo geschlossen werden, was argumentativ schwer zu vertreten ist. Die zuletzt angestrebte Kooperation mit den Stadtwerken Karlsruhe zieht sich wegen der Einwände des Gartenbauamts in einer gestalterischen Fragestellung des werblichen Auftritts nunmehr seit mehr als 2 Jahren hin. Ein Eigenbetrieb Zoologischer Stadtgarten könnte als geschlossene Einheit nach außen auftreten und Vereinbarungen schließen, die für die gesamte Anlage verbindlich wären. Dies würde dann auch die von außen wahrgenommene Einheit wiederspiegeln. 5. Zusammenfassung 2014 wurde seitens des Oberbürgermeisters das Projekt „Entwicklungskonzept Zoologischer Stadtgarten“ in Auftrag gegeben. Der zugehörige Abschlussbericht wurde im März 2016 dem Gemeinderat der Stadt Karlsruhe vorgestellt. Unter den Arbeitsergebnissen der Projektgruppe 2 „Organisation“ wird unter anderem als Zielstruktur für den Zoologischen Stadtgarten eine einheitliche Organisationseinheit unter einer Führung empfohlen. Dies wird ebenfalls von Seiten der Organisationsentwicklung des Personalamtes, die bei dem Verfahren eingebunden war, befürwortet. Insbesondere der hohe Abstimmungsaufwand zwischen zwei, am operativen Tagesgeschäft beteiligten Ämtern, wie auch die Eskalationsnotwendigkeit auf Ebene des Oberbürgermeisters bei Konfliktentscheidungen, bringen ein Risiko der zeitlichen Ausweitung von Entscheidungen mit sich und gefährden derzeit die Handlungsfähigkeit. Aus Sicht der Verwaltung stellt eine Organisationseinheit Zoologischer Stadtgarten eine wichtige Voraussetzung dar, um zukünftig in angemessener Zeit auf die sich verändernden Anforderung von Gesellschaft, Besuchenden und Mitarbeitenden an einen zoologisch-botanischen Garten reagieren und darüber hinaus proaktiv die eigene Entwicklung im Rahmen der durch den Masterplan sowie den vom Gemeinderat vorgegebenen Richtlinien gestalten zu können. Wie der Vergleich mit anderen im Verband der Zoologischen Gärten Deutschlands (VdZ) organisierten zoologisch-botanischen Einrichtungen zeigt, sind insbesondere die größeren Einrichtungen mittlerweile ausnahmslos als Eigenbetriebe oder in einer privatrechtlichen Rechtsform organisiert, um den oben skizzierten wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Anforderungen effizienter entgegentreten zu können. 6. Fazit Es gibt in den Zuständigkeiten, bezogen auf die Anlage, historisch bedingte Abgrenzungen zwischen GBA und Zoo. Von den Besuchenden wird jedoch grundsätzlich der Zoo als das zuständige Amt für die Anlage angesehen. Viele Erwartungshaltungen der Besucherinnen und Besucher haben sich in den letzten Jahren verändert. Der Natur- und Artenschutz spielt eine immer größere Rolle. In diesem Zusammenhang stellt sich heraus, dass immer mehr Absprachen zwischen beiden Ämtern notwendig sind, was zu einem oft erhöhten zusätzlichen Personalaufwand führt und die Prozesszeiten verlängert. Für die Zukunft des Zoologischen Stadtgartens ist es wichtig, die Führung in eine Hand zu legen, um die Gesamtanlage Zoologischer Stadtgarten mit einem übergreifenden Naturschutzkonzept in den botanischen und zoologischen Bereichen, für die nächsten Jahre zu stärken und zukunftssicher zu machen und um den Charakter Garten und Zoo in seiner jetzigen Form weiterhin zu bewahren. Aus Sicht der Verwaltung wäre die Einrichtung eines Eigenbetriebs Zoologischer Stadtgarten hierfür sinnvoll und notwendig. Anlage: Redundanzen und Parallelstrukturen Der Status quo der Zuständigkeitsbereiche von GBA und Zoo für die Gesamtanlage Zoologsicher Stadtgarten stellt sich wie folgt dar: Bereiche Zuständigkeit Vorplatz Eingang Süd GBA Kassen Eingang Süd Zoo Platz mit Sonnenuhr, Garten Baden-Baden, See mit Gondoletta, ab Kasse Süd bis Nasenbärenanlage GBA Lauterberg, Nasenbärenanlage bis Betriebshof Zoo (entlang der Straße “Am Stadtgarten“ und Ettlinger Straße), Pinguin-, Eisbären-, Seehund-, Seelöwen-, Känguru- und Elefantenanlage und -haus Zoo ab Tiergartenbrücke bis Streichelzoo GBA Exotenhaus, Streichelzoo, Kasse Nord Zoo ab Kasse Nord bis Kasse Süd (entlang der Beiertheimer Allee und Bahnhofsstraße) einschließlich Seebühne GBA Flamingoanlage Zoo In den Bereichen Tiergehege und Gartenanlagen einschließlich Grünpflege sind die Zuständigkeiten zwischen GBA und Zoo abgegrenzt. Viele Aufgabengebiete haben sich historisch bedingt entwickelt und sind mittlerweile zu überdenken. Überschneidungen gibt es in den besucherbezogenen Aufgabenfeldern, Facility Management, Bauunterhaltung und Neugestaltung. Die einzelnen Gebiete sind: Reinigung Die Reinigung der Besucherwege, Mülleimerleerung und der Winterdienst erfolgt durch das GBA. Die Reinigung der Picknickplätze und der Besucherwege in den Tierhäusern erfolgt durch den Zoo. Die WC-Anlagen am Eingang Süd, gegenüber dem Giraffenhaus, im Raubtierhaus, Mjam Bar und die WCs im Exotenhaus liegen in der Zuständigkeit des Zoos und werden durch eigenes Personal bzw. bei Ausfällen des eigenen Personals von beauftragten Fremdfirmen gereinigt. Die WC-Anlagen an der Seebühne befinden sich im Zuständigkeitsbereich des GBA und werden von Fremdfirmen gereinigt. Hier erfolgt die Beauftragung über das Amt für Hochbau und Gebäudewirtschaft. Gastronomie/Pachtverhältnisse Siehe oben Öffentlichkeitsarbeit/Besucherservice Flyer und Broschüren (z.B. Parkplan und Jahresprogramm) werden federführend vom Zoo in die Wege geleitet, unter Absprache mit dem GBA. Flyer, die sich auf den Gartenbereich beziehen, werden vom GBA erstellt und in Auftrag gegeben. Auskünfte für die Besuchenden und das Beschwerdemanagement liegen grundsätzlich in der Hand des Zoos, mit wenigen Ausnahmen. Dies wären z.B. Seebühne und Gondoletta, hierfür ist das GBA zuständig. Die Trennung der einzelnen Bereiche ist für die Besuchenden unverständlich. Sie sehen die Anlage als eine Einheit und nehmen an, dass sie vom Zoo verwaltet wird. In diesem Bereich gibt es immer wieder unterschiedliche Ansichten und Vorgehensweisen. Wissensvermittlung Das GBA ist für die Pflanzen zuständig, der Zoo für den Tierbereich. Eine Zusammenführung dieser Themen hat in den pädagogischen Bereichen noch nicht stattgefunden, wie z.B. Themen aus der Botanik bei den zoopädagogischen Führungen des Zoos. Das GBA beschränkt sich auf Pflanzenführungen. Im Rahmen der Beschilderung ist der Zoo für Tierinformationen und das GBA für die Pflanzeninformationen zuständig. Entgelte/Finanzen Das GBA ist zuständig für die Festsetzung der Entgelte der Gondoletta und der Zoo für die Entgelte der Gesamtanlage. Die Erhöhungen werden zuvor unter beiden Ämter abgesprochen. Im Jahr 2020 werden erstmals die Entgelte für Gondoletta und den Eintritt gemeinsam angehoben und nicht getrennt in verschiedenen Jahren. Die Eingangskassen, Onlineshops und die Kassenautomaten für die Gondolettafahrten liegen in der Hand des Zoos. Von den Eintrittsentgelten entfallen 2/3 auf den Teilhaushalt 6800 (Zoo) und 1/3 auf den Teilhaushalt 6700 (GBA). Aufgrund des neuen Kassensystems ist hier die Aufteilung der Entgelte in die verschiedenen Teilhaushalte unproblematisch. Gebäudeunterhaltung Jedes Amt ist im Rahmen der Gebäudeunterhaltung für seinen Bereich zuständig. Bauunterhaltungen des GBA liegen in der Zuständigkeit des Amts für Hochbau und Gebäudewirtschaft. Der Zoo führt Maßnahmen der Gebäudeunterhaltung selbst aus. Möblierung und Beleuchtung der Anlage Grundsätzlich ist aufgrund der Einheitlichkeit das GBA für die Möblierung zuständig. In den Teilbereichen des Zoos entscheidet der Zoo zum Teil über die Möblierung. Abwicklung von Schadensfällen im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht Im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht ist jedes Amt für seinen Bereich (siehe Tabelle Zuständigkeitsbereiche) zuständig. In den letzten Jahren hat der Zoo federführend die Fälle im Rahmen von Regressansprüchen übernommen. Sicherheit der Anlage Für die nächtliche Bewachung der Gesamtanlage ist der Zoo zuständig, ebenso für die Kontrolle der Eingänge. Notfallpläne bezogen auf Tierausbruch und Feuer wurden bisher vom Zoo erarbeitet. Weitere Notfallpläne, wie z.B. Panikräumung und geregelte Räumung der Anlage, sowie Maßnahmen bei Sturmwarnung wurden gemeinsam erarbeitet. Veranstaltungen Für das zweijährig stattfindende Lichterfest ist federführend das GBA zuständig mit Unterstützung der Karlsruher Marketing und Event GmbH. Der Zoo übernimmt die Kassenbereiche bei diesem Event. Die Dreamnight, der Karlsruher Nacht-Zoo und der Artenschutztag werden vom Zoo organisiert, in Absprache mit dem GBA. Der DRK-Familientag und der EDEKA-Familientag sind inzwischen Selbstläufer für beide Ämter.

  • Anlage 2
    Extrahierter Text

    1 Stellungnahme des Gartenbauamtes zum Antrag der SPD Gemeinderatsfraktion „Mehr Effizienz durch Eigenbetrieb Zoologischer Stadtgarten“ Vorbemerkung Das Gartenbauamt und der Zoo arbeiten seit vielen Jahren sehr konstruktiv, zielführend und ergebnisorientiert zusammen. Eine organisatorische Änderung mit dem Ziel einer Zusammenführung der Aufgaben der beiden Ämter in einen Eigenbetrieb Zoologischer Stadtgarten wirkt sich aus Sicht des Gartenbauamtes sehr nachteilig auf die Qualität der Gesamtanlage Zoologischer Stadtgarten aus. Die Aufgaben lassen sich auch gut in den bisherigen Strukturen erreichen und umsetzen. Thesen: 1. Die Zusammenarbeit zwischen Zoo und Gartenbauamt im Zoologischen Stadtgarten ist heute schon effizient; weitere Optimierungen sind auch in den bestehenden Strukturen möglich. 2. Die Gründung des Eigenbetriebs ist mit hohem personellem und organisatorischem Aufwand verbunden; es sind zudem neue Tarifstrukturen zu erwarten. 3. Die Möglichkeiten zur verbesserten Kundenansprache sind nicht abhängig von der Organisationsstruktur. 4. Die Akquise von Sponsoren und Kooperationspartnern ist auch in den bestehenden Strukturen schon heute möglich und wird durch den Eigenbetrieb nicht erleichtert. Der Zoologische Stadtgarten im Zentrum der Stadt ist eine der wichtigsten Grünflächen für die Karlsruherinnen und Karlsruher und zugleich eine der ältesten öffentlich zugänglichen Parkanlagen Deutschlands. Hier wurde vor rund 120 Jahren das Karlsruher Gartenbauamt gegründet, das von Anbeginn zuständig für den Zoologischen Stadtgarten war. Mit der Bundesgartenschau erreichte die Grünanlage ihren Höhepunkt. Der behutsame Umgang mit diesem wertvollen Erbe führte schließlich 2006 dazu, dass die Anlage als Kulturdenkmal (Sachgesamtheit) ausgewiesen wurde. Mit dem wertvollen Gehölzbestand von fast 1.200 Bäumen, darunter die über 130 Jahre alte Platanenallee, stellt der Stadtgarten für die angrenzenden Wohnquartiere Naherholungsraum und das grüne Rückgrat der Innenstadt dar, ist unverzichtbarer Lebensraum für unzählige Tiere, Schattenspender für die Besuchenden und Frischluftquelle für die angrenzenden Quartiere. Die verschiedenen Gartenteile mit ihren vielfältigen ruhigen Rasenflächen, die zum Entspannen einladen, wechseln sich mit gestalteten Gartenbereichen mit unterschiedlichsten Bepflanzungen ab, von Rosenbeeten über Staudenpflanzungen über Wechselpflanzungen bis zu Duft- und Tastpflanzen. Es gibt jahreszeitliche Highlights wie die Frühjahrsblüher sowie die Azaleenblüte im Japangarten. Die bestehenden Pflanzkonzepte werden gemäß den Ansprüchen an eine moderne Beetgestaltung mit einer natürlichen, insektenfreundlichen und ästhetischen Pflanzenauswahl angepasst. Viele Besucherinnen und Besucher schätzen gerade diese Pflanzenvielfalt und den Erholungsfaktor der Anlage und besuchen teilweise auch nur ausschließlich den Stadtgarten. Um die Funktion und einzigartigen Qualitäten des Zoologischen Stadtgartens dauerhaft zu erhalten, bedarf es einer intensiven, durchgängigen und insbesondere gartengestalterisch fachlich kompetenten Betreuung, die durch das Gartenbauamt gegeben ist. 1. Die Zusammenarbeit zwischen Zoo und Gartenbauamt im Zoologischen Stadtgarten ist heute schon effizient; weitere Optimierungen sind auch in den bestehenden Strukturen möglich 2 Die Zusammenarbeit zwischen dem Amt Zoo und dem Gartenbauamt erfolgt seit Verabschiedung des Masterplans Zoologischer Stadtgarten im Jahr 2016 zielorientiert und gesteuert über den Koordinierungskreis „Gemeinsame Dienste“, der sich etwa 8 – 10 Mal im Jahr für je etwa 1,5 Stunden trifft. Das Gartenbauamt ist neben der Amts- und Bezirksleitung lediglich mit der für den Zoologischen Stadtgarten zuständigen Landschaftsplanerin in den Besprechungen vertreten. Die Tagesordnung wird gemeinsam erstellt und die Themen konzentriert bearbeitet. Die Gemeinsamen Dienste haben sich aus Sicht des Gartenbauamtes als effizientes Abstimmungsinstrument bewährt und sind zielführend. Auf der operativen Ebene im Zoologischen Stadtgarten arbeiten die Mitarbeitenden beider Ämter gut zusammen. Die Zuständigkeiten sind geregelt, und notwendige Absprachen erfolgen routiniert. Das Gartenbauamt unterstützt bei Bedarf den Zoologischen Stadtgarten über die eigentlichen Aufgaben hinaus mit Maschinen und Geräten und ggf. Material im Zoobereich. Die Organisationsstruktur des Gartenbauamtes weist keine konkrete Zuständigkeit nur für den Zoologischen Stadtgarten aus. Dies ist aus Sicht des Gartenbauamtes jedoch von Vorteil für die Gesamtanlage, weil dieser von allen Arbeitsbereichen des Gartenbauamtes profitiert und unterstützt wird. Dennoch ist der Zoologische Stadtgarten für das Gartenbauamt die wichtigste und gärtnerisch anspruchsvollste Gartenanlage in städtischer Regie, auf deren qualitativ gute Pflege die Mitarbeitenden im Gartenbauamt auch stolz sind. a) Baumpflege/Baumkontrolle Das GBA führt die Baumkontrolle und baumpflegerische Maßnahmen an den rund 1.200 Bäumen im Zoologischen Stadtgarten (auch in den Tiergehegen) durch und steht auch bei Unwetterereignissen durch eine Notfallplanung zur Verfügung, um umgestürzte Bäume oder herabgestürzte Äste zu beseitigen, so dass der Park für Besucher*innen wieder zügig zugänglich gemacht werden kann. Gelegentlich werden Baumkletterer eingesetzt, um die Roten Pandas wieder einzufangen. Derartige Ad hoc-Maßnahmen wären bei externer Auftragsvergabe kaum denkbar. b) Spielanlagenkontrolle und -unterhaltung Das GBA führt die Spielplatzkontrollen sowohl auf dem Zentralspielplatz wie auch bei den vom Zoo initiierten Kinderturnwelten durch und ist auch verantwortlich für die Unterhaltung sämtlicher Spieleinrichtungen. c) Brunnenunterhaltung/Stadtgartensee/Seebühne Das GBA ist zuständig für die Brunnenunterhaltung, den Stadtgartensee und die Seebühne. Die meisten Veranstaltungen werden mit Personal des Gartenbauamtes vorbereitet und durchgeführt. Nach der Corona-Zwangspause finden in diesem Jahr u.a. wieder die DRK und EDEKA-Familientage, das Lichterfest und 2023 zum ersten Mal auch Christmas Garden statt. d) Zentrale Werkstätten (ZW) Zu den Standardaufgaben der Zentralen Werkstätten gehören die Ein- und Auswässerung der Gondolettaboote sowie deren Transport zu und Lagerung in den Zentralen Werkstätten. Die Generalüberholung der Gondoletta erfolgt durch das Gondolettapersonal, die Zentralen Werkstätten stellen die Logistik (Fahrer und Ladewagen), das Verbrauchsmaterial und die Räumlichkeiten. Die Wartung der Seilzuganlage, die Beschaffung der Umlenkrollen, der Seilzüge und die Wartung und Reparatur der Hydromotoren erfolgen nach Bedarf durch ZW. Der Aus- und 3 Einbau wird von den Schlossern und den Mechanikern begleitet. Die Bootsstege werden von den Schlossern und Schreinern bei Bedarf instandgesetzt. d) Planungsleistungen Die Umsetzung der Projekte aus dem Masterplan 2016 wird planerisch von einer Landschaftsarchitektin des GBA begleitet. Sie sorgt für eine gute Einbindung der neuen Gehege in die denkmalgeschützte Gesamtanlage und setzt auch eigene Sanierungsmaßnahmen im Zoologischen Stadtgarten um (z.B. Sanierung Garten Baden-Baden 2022, Sanierung des Zentralspielplatzes 2023, Wegesanierungen, etc.). Diese planerisch engen Abstimmungen mit den Zooarchitekt*innen sind für die Erhaltung der Qualität der Anlage maßgeblich. e) Vergabestelle GBA Die Vergabestelle im GBA betreut sämtliche Vergaben des Zoos mit. d) Stadtgärtnerei mit Baumschule und Ausbildung Der circa 20 ha große Zoologische Stadtgarten hat mit seiner Gesamtkomposition einer intensiv gepflegten baum-, blumen- und wasserreichen Parklandschaft, in die die Tiergehege landschaftlich gut eingebunden sind, ein Alleinstellungsmerkmal. Die benötigten Bäume und Blumen werden durch die Stadtgärtnerei kultiviert und geliefert und die Auszubildenden leisten ihren Beitrag bei Reparaturarbeiten in der gärtnerischen Anlage. Von der Baumschule wird zwischenzeitlich auch Bambus für die Pandas angezogen. f) Bezirk Mitte Der Betriebshof des Grünpflegebezirks Mitte liegt am Rande des Zoologischen Stadtgartens. Er beherbergt nicht nur die Räumlichkeiten für das Personal, Maschinen, Geräte, Fahrzeuge und Material für den Zoologischen Stadtgarten, sondern auch für die Grünflächenpflege des gesamten Bezirks Mitte außerhalb des Zoologischen Stadtgartens. Der Bezirksleiter ist für den gesamten Bezirk Mitte zuständig. Bei Bedarf werden Personal, Maschinen, Fahrzeuge, Geräte und Materialien innerhalb und außerhalb des Zoologischen Stadtgartens wechselseitig eingesetzt. Dies ermöglicht eine größtmögliche Flexibilität in der Einsatzplanung, die bei einer Trennung des Bezirks so nicht mehr gegeben wäre. Hier müssten dann anderweitige Unterbringungsmöglichkeiten für Verwaltung und Betrieb gefunden werden. Bezirksleiter und Stellvertreter des Bezirks Mitte sind in den Schichtdienstbetrieb (Wochenenddienst im Zoologischen Stadtgarten) voll eingebunden. Die organisatorische Trennung dieses Betriebs einschließlich der Betriebsabläufe ist höchst anspruchsvoll und mangels räumlicher Alternativen kaum zu bewerkstelligen. g) Optimierung in bestehenden Strukturen Die inhaltlichen und flächenmäßigen Zuständigkeiten zwischen Amt Zoo und GBA sind geregelt, können aber sicherlich noch optimiert werden. So ist es beispielsweise denkbar, die Zuständigkeiten für die Toilettenanlagen, Reinigung und die Gastronomie in einem Amt zu bündeln, sofern die haushalterischen Rahmenbedingungen dafür geschaffen werden. Die Zuweisung von Aufgaben zu einem Amt macht aber u.U. erforderliche Abstimmungsprozesse und Genehmigungsverfahren deshalb nicht völlig entbehrlich (z. B. Verortung und Gestaltung von gastronomischen Einrichtungen im denkmalgeschützten Ensemble). Ein Eigenbetrieb könnte auch hier nicht völlig frei entscheiden, sondern ist an die Vorgaben des Denkmalschutzes gebunden. 2. Die Gründung des Eigenbetriebs ist mit hohem personellem und organisatorischem Aufwand verbunden. Die Einrichtung und Erstellung eines Eigenbetriebs sind mit erheblichem Aufwand und der Klärung komplexer rechtlicher Fragestellungen verbunden. Dies betrifft u.a. die Gewährleistung städtischer Standards innerhalb des Eigenbetriebs sowie mögliche Leistungserbringungen an den Eigenbetrieb und umgekehrt sowie vieles mehr. Insbesondere die Definition der Schnittstellen 4 zwischen der Organisationseinheit Eigenbetrieb und der restlichen Stadtverwaltung ist recht aufwändig. Für eine echte Selbständigkeit müssen in der Regel zusätzliche Strukturen aufgebaut werden, während in der Stadtverwaltung Strukturen existieren, die eine Leistungserbringung an andere Organisationseinheiten vorsehen (Interne Leistungserbringung und -verrechnung). Dies betrifft z.B. die vom Gartenbauamt routinemäßig erbrachten Leistungen in der Baumpflege- und -kontrolle, Spielanlagenkontrolle und -unterhaltung, die Leistungen aus der Stadtgärtnerei, der Brunnenunterhaltung, der Vergabe, der Zentralen Werkstätten, der Planung und nicht zuletzt die Unterstützungsleistungen durch den Bezirk Mitte und die allgemeine Verwaltung des Gartenbauamtes incl. Amtsleitung. Diese Leistungen müssten bei Gründung eines Eigenbetriebs zugekauft und versteuert werden, was sie insgesamt teurer werden lassen dürfte. Weiterhin wären die organisatorischen Strukturen für die Steuerung, Planung, Vergabe und Abrechnung der gärtnerischen Unterhaltungs- und Planungsleistungen im Eigenbetrieb neu aufzubauen und die neu geschaffenen Stellen entsprechend zu vergüten. Wesentliche Unterschiede zum kommunalen Haushaltsrecht bestehen darin, dass der Eigenbetrieb vor Beginn eines jeden Jahres einen Wirtschaftsplan zu erstellen hat, der in der Regel aus einem Erfolgs- und einem Vermögensplan besteht. Dieser ist bei einer absehbaren erheblichen Verschlechterung des Betriebsergebnisses mit Auswirkungen auf den Gemeindehaushalt (erforderliche Zuführungen von Gemeindevermögen oder höhere Kredite, erhöhter Personalbedarf) unverzüglich anzupassen. Da der Zoologische Stadtgarten eine defizitär wirtschaftende Einrichtung ist, stellt sich die Frage, inwiefern hier eine Eigenbetriebsgründung überhaupt sinnvoll ist, zumal der Eigenbetrieb durch das Gemeindevermögen regelmäßig entschuldet werden muss, die Bindung an öffentlich-rechtliche Vorgaben weiterhin besteht und die Flexibilität und Unabhängigkeit des eigenbetrieblichen Handelns durch die weitgehende Kontrolle und Einflussnahme durch die Trägerkommune weitgehend erhalten bleibt. Eine transparente Darstellung der Einnahmen und Ausgaben ist künftig (voraussichtlich ab 2026) auch in der kommunalen Haushaltswirtschaft durch Einführung eines sog. „Einkostenrechnungskreises“ möglich, indem dann sämtliche Einnahmen und Ausgaben einem Produkt zugeordnet werden können. Damit würden die Kosten des Zoologischen Stadtgartens ebenso transparent dargestellt werden können wie im Wirtschaftsplan. 3. Die Möglichkeiten zur verbesserten Kundenansprache sind nicht abhängig von der Organisationsstruktur. Die Öffentlichkeitsarbeit erfolgt bereits heute federführend durch den Zoo, das GBA kooperiert und unterstützt medial im Bereich der Botanik und Gartengestaltung. Der Webauftritt wurde neugestaltet und wird fortlaufend aktualisiert. Die Sozialen Medien werden umfassend genutzt. Die Karlsruhe App trägt dazu bei, weitere Dienstleistungen zu bündeln. Das Ticketing beinhaltet noch Optimierungspotential. Die Besucherinnen und Besucher schätzen das besondere Ambiente des Zoologischen Stadtgartens mit der ansprechenden Gartengestaltung und den Tiergehegen gleichermaßen. Die Veranstaltungen werden gemeinsam von Gartenbauamt und Amt Zoo getragen, allerdings lastet die Durchführung der meisten Veranstaltungen personell auf dem Gartenbauamt. 4. Die Akquise von Sponsoren und Kooperationspartnern ist auch in den bestehenden Strukturen schon heute möglich und wird durch den Eigenbetrieb nicht erleichtert. Die Akquise von Sponsoren und Kooperationspartnern ist schon heute mit den bestehenden Strukturen möglich. Um hier erfolgreicher zu sein, müssten die personellen Voraussetzungen verbessert werden, indem sich z.B. ein Mitarbeiter/eine Mitarbeiterin hauptverantwortlich um die Einwerbung von Mitteln kümmert. • Schnittstellen 5 Aus Sicht des Gartenbauamtes werden keine Schnittstellen entfallen, sondern es werden im Gegenteil neue Schnittstellen entstehen. Die meisten Schnittstellen bestehen derzeit innerhalb des Gartenbauamtes. Diese Leistungen müssten bei einer Eigenbetriebsgründung gesondert von dort beauftragt und abgerechnet werden. Dies gilt auch für weitere Kooperationen mit anderen Ämtern der Stadt. Der Eigenbetrieb wird auch weiterhin auf Unterstützungsleistungen beispielsweise vom POA, ZJD, Stadtkämmerei, TSK, Hauptamt, etc. angewiesen sein. • Organisatorische Strukturen Ein Eigenbetrieb Zoologischer Stadtgarten wäre auch weiterhin an öffentlich-rechtliche Vorgaben und Entscheidungen der Trägerkommune gebunden. Das Gartenbauamt verfügt, im Gegensatz zum Amt Zoo, über fachlich fundierte Kenntnisse im Bereich der Gartengestaltung, Freiraumplanung, Landschaftsarchitektur und Botanik. Der Zoologische Stadtgarten unterliegt als Sachgesamtheit dem Denkmalschutz. Insofern sind bauplanungs- und bauordnungsrechtliche Grundlagen zu beachten. Das Gartenbauamt arbeitet auf Basis der rechtlichen Grundlagen mit dem Bestreben, die Qualität der Gesamtanlage zu sichern. Dies kann zu Abstimmungen und Verzögerungen führen. Insofern wird aus Sicht des Gartenbauamtes der personelle Aufwand in einem Eigenbetrieb eher steigen, sofern Dienstleistungen nicht grundsätzlich outgesourct werden. • Strategische Entscheidungsfindung Die Verortung der beiden mit der Bewirtschaftung des Zoologischen Stadtgartens betrauten Ämter in zwei verschiedenen Dezernaten führt aus Sicht des Gartenbauamtes in der Praxis nicht zu einer Verlängerung der Entscheidungswege und erhöhtem Personalaufwand. Unabhängig von der Zuordnung zu einem oder zwei Dezernaten stellt der Zoologische Stadtgärten die wichtigste innerstädtische Grünanlage in städtischem Eigentum dar und kann insofern nicht losgelöst vom städtischen Freiraumverbundsystem und dem IQ-Korridorthema „Meine Grüne Stadt“ betrachtet werden. Das einzige, in den letzten 3 Jahren dezernatsübergreifend relevante Thema war das Projekt „Christmas Garden“. Das Gartenbauamt verfügt über ein Budget auch für den Stadtgarten. Die sehr nachhaltige Parkbewirtschaftung der vergangenen 50 Jahre hat eindeutig bewiesen, dass der Fokus im Gartenbauamt insbesondere auf dem Stadtgarten liegt und der Ressourceneinsatz im Gartenbauamt nicht zu dessen Lasten geht. Wie bereits oben aufgeführt, können perspektivisch die Einnahmen und Ausgaben auch in der bestehenden Haushaltsführung für die Gesamtanlage mit dem Einkostenrechnungskreis transparent dargelegt werden. Auch ohne Wirtschaftsplan können schon heute Standards gesetzt und deren Zielerreichung gemessen werden. Für die gärtnerische Anlage ist der hohe gelebte Standard eindeutig erkennbar und wird von den Besucherinnen und Besuchern auch sehr geschätzt. Leitbild: Der Zoologische Stadtgarten in seinem heutigen Erscheinungsbild geht auf die BUGA-Planung 1967 zurück. Die ursprünglich additiv zusammengefügten einzelnen Parkelemente wurden mit der BUGA-Planung zu einer Gesamtkomposition der Landschaftsarchitektursprache der 1960er Jahre. Die damaligen Gestaltungselemente sind heute aufgrund der sehr nachhaltigen Parkbewirtschaftung noch weitgehend erhalten und z.T. wiederhergestellt und saniert. Das Gartenbauamt orientiert sich deshalb einerseits an dem Masterplan von 2016 und andererseits an dem Leitbild der Erhaltung und Weiterentwicklung der denkmalgeschützten Gartenkulisse der 1960er Jahre, in die sich die Tiergehege landschaftlich gut einfügen müssen. Gerade das Zusammenspiel des hochwertigen, denkmalschutzgerecht gepflegten Gartenensembles mit dem Zoo macht den hohen Wert und den besonderen Reiz des Zoologischen Stadtgartens in Karlsruhe aus. Das Gartenbauamt nimmt die historische Verantwortung für den Zoologischen 6 Stadtgarten sehr ernst und ist immer um beste Lösungen bemüht. Eine Fokussierung auf ein Zentrum für Natur- und Artenschutz würde aus Sicht des Gartenbauamtes perspektivisch zu gravierenden Änderungen in der Gartengestaltung und mithin in der Pflanzenartenzusammensetzung führen, die nach Ansicht des Gartenbauamtes weder von der Mehrzahl der Besucher*innen und Besucher*innen gewünscht wird, noch dem Denkmalschutzgedanken ausreichend Rechnung tragen würde. • Operatives Tagesgeschäft Die Aufteilung der Zuständigkeiten stellt im operativen Tagesgeschäft keine Probleme dar, weil die Abstimmungen in der Regel auf kurzem Wege zwischen Bezirksleitung Mitte und dem zuständigen Personal des Amtes Zoo direkt getroffen werden. Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung werden in den Gemeinsamen Diensten oder direkt zwischen den Amtsleitungen oder zwischen den Verwaltungen der beiden Ämter und den Amtsleitungen in der Regel schnell und unbürokratisch getroffen. Die in den beiden Ämtern vorhandenen Organisationsstrukturen sind erforderlich, um die jeweiligen Amtsgeschäfte in den beiden Ämtern zu führen und die notwendigen Abstimmungen zwischen Amt Zoo und GBA zu treffen. Der zeitliche Umfang beschränkt sich jedoch auf die Gemeinsamen Dienste, die Vergabestelle im GBA, das Finanzwesen für den GBA Buchungskreis und den planerischen Input. Ansonsten werden die für den Betrieb des Zoologischen Stadtgartens erforderlichen Abstimmungen mit dem Bezirk Mitte direkt vor Ort getroffen. Dies betrifft den Hauptanteil in der Zusammenarbeit beider Ämter. Parallel- und Doppelstrukturen existieren nicht. Bei Gründung eines Eigenbetriebs müssen zusätzliche neue Organisationsstrukturen geschaffen werden, die wiederum neue Schnittstellen generieren. 7 Weitere Handlungsfelder: Verpachtung Zwischen beiden Ämtern Zoo und GBA ist es Konsens, dass die Verpachtung der gastronomischen Betriebe auf eine grundlegend neue Basis gestellt werden muss. Hierzu wurde ein Gastrokonzept in Auftrag gegeben, das zwischenzeitlich vorliegt, aber nicht ohne die notwendigen finanziellen Rahmenbedingungen umgesetzt werden kann. Insofern sind eher die Restriktionen im städtischen Haushalt der hemmende Faktor. Aus Sicht des GBA besteht kein Problem, die Verpachtung insgesamt in einem Amt zu bündeln. Das kann auch gerne das Amt Zoo sein. Die Gründung eines Eigenbetriebs ist hierzu nicht erforderlich. Allerdings ist auch bei diesem Thema die Einbindung der gastronomischen Einrichtungen in die Gesamtanlage für das GBA aus freiraumplanerischer Sicht von Belang. Demzufolge würden auch zukünftig nicht alle Abstimmungsprozesse entfallen. Die Rolle, die das Gartenbauamt derzeit bei der denkmalschutzfachlichen Beurteilung spielt, würde zukünftig durch den Zentralen Juristischen Dienst wahrgenommen werden müssen. Veranstaltungen Die meisten Veranstaltungen werden mit dem Personal des GBA/Bezirk Mitte durchgeführt, da in der Regel die Außenanlagen betroffen sind. Das würde auch in einem Eigenbetrieb so sein. Die Planung der städtischen Veranstaltungen auf der Seebühne erfolgt durch die Abteilung Zentrale Dienste im GBA mit Unterstützung der KME und dem Amt Zoo. Bei Gründung eines Eigenbetriebs müssten zusätzliche personelle Kapazitäten für das Veranstaltungsmanagement im Zoo geschaffen werden. Reinigung Die Zuständigkeit für Reinigung und Pflege ergeben sich aus der räumlichen Zuordnung der Bereiche zwischen Gartenbauamt und Zoo auf Basis der historischen Entwicklung und des Masterplans 2016. Aus Sicht des Gartenbauamtes bestehen jedoch keine Bedenken, die Zuständigkeiten für die Mülleimerleerung und Toilettenreinigung bei einem Amt zu bündeln. In der bisherigen Praxis stellt die unterschiedliche Zuständigkeit bislang kein Problem dar. Die Sachverhalte sind aufgrund der eindeutigen Kompetenzabgrenzung eindeutig geregelt. Vielfach geht es bei auftretenden Problemen eher um Budgetfragen. Besucherservice Erster Ansprechpartner für den Besucherservice ist das Amt Zoo. Letztendlich erfüllt jedoch jede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter im Zoologischen Stadtgarten Aufgaben im Besucherservice. Kassenwesen und Ticketing Aus Sicht des Gartenbauamtes kann diese Aufgabe beim Amt Zoo zentralisiert werden. Für die Ticketautomaten an der Gondoletta ist der Zoo bereits zuständig. Das Gartenbauamt meldet hier nur die Störungen an den Zoo. Die Erlöse werden an das GBA abgeführt. Sicherheit Mit Ausnahme der Wahrnehmung der Verkehrssicherungspflichten für die Parkanlage, die Bäume und die Spielplätze, obliegt die Aufgabe dem Zoo (Sicherheitsdienste, Betreiberkonzept), um die Sicherheit für die Besucherinnen und Besucher durch die von den Tieren ggf. ausgehenden Gefahren zu gewährleisten. Das GBA sieht ebenso die Notwendigkeit der Errichtung einer Beschallungsanlage für die Warnung und Information der Besucherinnen und Besucher sowie des dort beschäftigten Personals und ist gerne bereit, sich an der Finanzierung zu beteiligen. Öffentlichkeitsarbeit und Marketing Diese beiden Aufgabenbereiche werden schon heute zentral vom Amt Zoo wahrgenommen. Das GBA unterstützt hierbei. 8 Bauunterhalt Für die Unterhaltung der nicht dem Amt Zoo zugeordneten Gebäude ist das HGW zuständig. Hier wäre eine Zuordnung aller Gebäude zum Amt Zoo denkbar, wenn die personellen Kapazitäten im Amt zumindest vorübergehend aufgestockt werden würden. Die Bildung eines Eigenbetriebs ist auch hierfür nicht erforderlich. Parkmöblierung Die Parkmöblierung ist aus Sicht des Gartenbauamtes Teil der Sachgesamtheit der denkmalgeschützten Parkanlage. Insofern ist es auch sinnvoll, wenn das GBA für die Unterhaltung der historischen Parkausstattung zuständig ist. Ergänzende Möblierungen wurden vom Amt Zoo vorgenommen. Diese müssen sich in die Parkanlage einfügen. In der Praxis stellt die unterschiedliche Zuständigkeit für die Parkmöblierung kein Problem dar. Technische Anlagen Die technischen Anlagen in der Parkanlage sind integrativer Bestandteil und werden vom GBA unterhalten und bei Bedarf repariert/saniert. Die dringend notwendige Sanierung der Wasserorgel ist abhängig von der Bereitstellung der Mittel im Haushalt. Außenwahrnehmung Es ist zutreffend, dass aus Sicht der Besucherinnen und Besucher die Marke Zoologischer Stadtgarten bereits heute in nahezu allen Fällen für den Zoo steht. Aus Sicht des Gartenbauamtes stellt es kein Problem dar, wenn der dort eingerichtete Besucherservice die Anfragen, Beschwerden und Rückmeldungen entgegennimmt und ähnlich einem Callcenter die Anliegen an die richtige Stelle adressiert. Die meisten Anfragen dürften aus der täglichen Routine heraus vom Besucherservice ohnehin beantwortet werden können. Entscheidend sind die Sicherstellung der zeitnahen Rückmeldungen bzw. die Erledigung von Anliegen. Die Identifikation der Beschäftigten mit dem Zoologischen Stadtgarten ist auch heute schon sehr groß. Es bestehen allerdings auch Ängste und Befürchtungen des GBA-Personals im Falle einer Überleitung in einen Eigenbetrieb. Akquise von Sponsoren und Kooperationspartnern Das Gartenbauamt hat das Projekt Christmas Garden von Beginn an unterstützt. Das Sponsoring muss auch nicht auf den räumlichen Zuständigkeitsbereich des Amtes Zoo beschränkt bleiben. Hier kommt es im Wesentlichen darauf an, dass sich die Aktivitäten in das Gesamtbild der Anlage einfügen. Bei dem Beispiel des Stadtwerke-Sponsorings handelt es sich um eine genehmigungsbedürftige Werbung, der das GBA aus eben diesen Gründen nicht zugestimmt hat. Stattdessen wurde vom GBA ein Alternativvorschlag unterbreitet. Die eigentliche Problematik lässt sich aus Sicht des GBA nicht mit einem Eigenbetrieb lösen, sondern setzt ein entsprechendes Denkmalschutzverständnis des Amtes Zoo und eine Wertehaltung bei der Unterhaltung und Entwicklung der Anlage Zoologischer Stadtgarten voraus. 9 Zusammenfassung aus Sicht des Gartenbauamtes Der Abschlussbericht des Entwicklungskonzeptes „Zoologischer Stadtgarten“ wurde im März 2016 dem Gemeinderat zur Genehmigung vorgelegt. Auf Seite 41 des Abschlussberichtes vom Februar 2016 zum Entwicklungskonzept wird ausgeführt, dass „keine zwingenden Gründe oder auch nur bedeutende Vorteile für einen Rechtsformwechsel vorliegen, insbesondere keine Steuervorteile“. Nach Bewertung der Projektgruppe können „die übergreifenden Aufgaben in den sogenannten Gemeinsamen Diensten konzentriert und erfüllt werden“ (s. Seite 5 des seinerzeitigen Gemeinderatsbeschlusses). Diese Aussagen gelten aus Sicht des Gartenbauamtes auch heute noch unverändert. Die Gemeinsamen Dienste sind in der Zwischenzeit eine gut gelebte Praxis und die beiden Ämter haben in den zurückliegenden Jahren gut, konstruktiv, vertrauensvoll und zielorientiert im Sinne der Erhaltung und Weiterentwicklung der Gesamtanlage zusammengearbeitet. Ein Eigenbetrieb ist aus Sicht des Gartenbauamtes nicht geeignet, um finanzielle Probleme oder strukturelle Defizite zu beheben. Die intensiven Verflechtungen verschiedener Bereiche des Gartenbauamtes (Zentrale Werkstätten, Baumpflege, Spielanlagenunterhaltung, Stadtgärtnerei, Baumschule, Ausbildung, Planung, Finanzwesen, Vergabe, Bezirk Mitte) mit dem Zoologischen Stadtgarten müssten mit großem organisatorischem Aufwand entflochten werden. Dies betrifft insbesondere die unmittelbar betroffene Bezirksleitung des Bezirks Mitte, die Raumsituation, die Betriebsausstattung sowie das dort beschäftigte Personal. Die Bezirksleitung und dessen Stellvertretung nehmen in Personalunion Leitungs- und Koordinationsaufgaben im Bezirk Mitte außerhalb und innerhalb des Zoologischen Stadtgartens wahr. So kann das Gartenbauamt aufgrund der bisherigen Konstellation gut die Synergieeffekte bei der Personaleinsatzplanung in Zeiten von Arbeitsspitzen im Bezirk Mitte nutzen, indem sich die Arbeitsbereiche wechselseitig mit Personal, Maschinen, Geräten und Fahrzeugen unterstützen. Dieser Vorteil wäre bei einer Eigenbetriebsgründung nicht mehr gegeben. Eine eins-zu-eins-Überleitung des Personals in den Eigenbetrieb ist aus Sicht des Gartenbauamtes durch die Konstellation im Bezirk Mitte nicht denkbar. Weiterhin müssten perspektivisch die vom Gartenbauamt erbrachten weiteren umfangreichen Dienstleistungen vom Eigenbetrieb zukünftig umsatzsteuerbehaftet zugekauft werden. Fazit: In der Konsequenz führt die Eigenbetriebsgründung zu einem erheblichen organisatorischen und personellen Mehraufwand, der sich nicht ohne Schaffung zusätzlicher neuer Strukturen und Stellen bewältigen lassen wird. Da es sich auch bei einem Eigenbetrieb Zoologischer Stadtgarten um eine dauerhaft defizitär wirtschaftende Einrichtung handeln wird und die Selbständigkeit im Handeln nur eingeschränkt gegeben ist, stellt sich die Frage nach der Rechtfertigung der Änderung der Rechtsform. Dies war auch das Ergebnis der damaligen Prozessarbeitsgruppe. Aus Sicht des Gartenbauamtes überwiegen in der derzeitigen Organisationsstruktur die Vorteile deutlich.

  • Stellungnahme zum Antrag
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    Stellungnahme zum Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2023/0239 Verantwortlich: Dez. 4 Dienststelle: Stadtkämmerei Mehr Effizienz durch "Eigenbetrieb Zoologischer Stadtgarten" Antrag: SPD Beratungsfolge Termin Öffentlichkeitsstatus Zuständigkeit Gemeinderat 28.03.2023 öffentlich Kenntnisnahme Ausschuss für öffentliche Einrichtungen 21.09.2023 öffentlich Beratung Gemeinderat 24.10.2203 öffentlich Entscheidung Kurzfassung Bereits in den Jahren 2015/2016 hat eine dezernatsübergreifende Arbeitsgruppe die Vorteilhaftigkeit hinsichtlich einer organisatorischen Eigenständigkeit erkannt, wenn das Gesamtareal des Zoos und des Stadtgartens zusammen betrieben werden. Hierüber konnte damals und heute kein Konsens erzielt werden. Grundsätzlich ist eine Neuaufstellung nur sinnvoll, wenn alle beteiligten Fachdezernate und Fachämter zustimmen. Ein Effizienzgewinn ist nur möglich, wenn ein klares Einvernehmen über die zukünftigen Zuständigkeiten innerhalb des Eigenbetriebes bestehen. Finanzielle Auswirkungen Ja ☐ Nein ☒ ☐ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☐ Ja ☒ Korridorthema: Grüne Stadt Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Die Stadtverwaltung prüft, welche Vorteile und Veränderungen ein Eigenbetrieb „Zoologischer Stadtgarten“ bringen würde. Dabei wird insbesondere dargestellt, welche Auswirkungen in Hinblick auf 1. eine effizientere Zusammenarbeit der Bereiche Zoo und Stadtgarten, 2. einen Abbau der Bürokratie, 3. die Möglichkeiten einer besseren Kundenansprache und 4. eine Anwerbung von weiteren Geldmitteln zu erwarten wären. Grundsätzlich ist die Errichtung eines Eigenbetriebes sinnvoll, wenn sich eine städtische Aufgabe immer mehr von einer typisch verwaltenden Tätigkeit hin zu einer betriebswirtschaftlichen Aufgabe mit einer notwendigen „Eigenständigkeit“ entwickelt. Das können bezogen auf den hier geforderten Eigenbetrieb insbesondere Themen sein wie: • ein notwendiges Controlling aus einem separierten Rechnungswesen, • verbesserte Kommunikation aus einer selbstständigen Marke heraus, • Verbesserung in der innerbetrieblichen Prozesssteuerung und in der Schnittstellendefinierung, • steuerrechtliche Notwendigkeiten • einfachere Akquise von Spendenden. In den Jahren 2015/2016 hat sich eine dezernatsübergreifende Arbeitsgruppe unter der Moderation der städtischen Tochtergesellschaft KFG mit dem Thema „Entwicklungskonzept Zoologischer Stadtgarten“ befasst. Herausgearbeitet wurden Punkte, die die Gesamtanlage betreffen. Insbesondere wurden die Themen: • Organisation/ Betreiberkonzept, • Besucherführung/ Erlebnisvermittlung, • Bürgerbeteiligung/ Kommunikation, • Baukonzept Gebäude/ Infrastruktur, • Flächensystematik Tiere/ Pflanzen/ Menschen • Kosten/ Wirtschaftlichkeit umfassend analysiert und Vorschläge erarbeitet. Die Ergebnisse wurden Bestandteil des „Entwicklungskonzeptes Zoologischer Stadtgarten“, das vom Gemeinderat in seiner Sitzung vom 22. März 2016 zur verbindlichen konzeptionellen Leitlinie für die Weiterentwicklung der Gesamtanlage des Zoologischen Stadtgartens erklärt wurde. Hinsichtlich der organisatorischen Eigenständigkeit beispielsweise in einem Eigenbetrieb Zoo, also die organisatorische Zusammenfassung der Teilareale Zoo und Stadtgarten (Gartenbauamt), wurde die Vorteilhaftigkeit in der Arbeitsgruppe zum damaligen Zeitpunkt erkannt. Allerdings waren nach damaliger Einschätzung aller Aspekte trotz der dargestellten Vorteile auch keine unabdingbaren Gründe rechtlicher oder gar betriebswirtschaftlicher Art vorhanden, die einen Rechtsformwechsel zwingend erforderlich machen würden. Da zum damaligen Zeitpunkt die Einschätzung der beiden Fachdienststellen Zoo und Gartenbauamt in diesen Fragen bereits deutlich uneinheitlich waren, wurde als Folge nur die kleinste der denkbaren Lösungen (Stichwort: Gemeinsame Dienste) umgesetzt, die beiden Dienststellen ein weitestgehend unverändertes Zugriffsrecht auf das jeweilige Teilareal zulässt. Nach wie vor sind die Haltungen der beiden Dienststellen Zoo und Gartenbauamt unverändert. Die Notwendigkeit der Umwandlung des bestehenden Regiebetriebes in einen Eigenbetrieb Zoologischer Stadtgarten wird von den beteiligten Fachdienststellen Zoo und Gartenbauamt deutlich unterschiedlich beurteilt. Entsprechend verschieden werden die Fragen eins bis vier von diesen auch beantwortet. Die Antworten der beiden Fachämter sind als getrennte Anlagen 1 (Zoo) und 2 (Gartenbauamt) beigefügt. – 3 – Grundsätzlich ist eine Neuaufstellung nur sinnvoll, wenn alle beteiligten Fachdezernate und Fachämter zustimmen. Ein Effizienzgewinn ist nur möglich, wenn ein klares Einvernehmen über die zukünftigen Zuständigkeiten innerhalb des Eigenbetriebes bestehen. Die Stadtverwaltung arbeitet momentan an der Umwandlung der Tiefbauabteilung Städtentwässerung in einen Eigenbetrieb. Die vorhandenen personellen Fachressourcen der Querschnittsämter sind zur Begleitung dieses Projekts weitestgehend gebunden.

  • Protokoll _AföE Antrag SPD _ Eigenbetrieb Zoo_geä
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    Niederschrift Sitzung Ausschuss für öffentliche Einrichtungen 21.09.2023, 16:30 Uhr öffentlich Großer Sitzungssaal, Rathaus Marktplatz Vorsitzende: Erste Bürgermeisterin Gabriele Luczak-Schwarz . Punkt 1 der Tagesordnung: Mehr Effizienz durch „Eigenbetrieb Zoologischer Stadtgarten“ Antrag: SPD Vorlage: 2023/0239 Die Vorsitzende Erste Bürgermeisterin Frau Luczak-Schwarz eröffnet die Ausschusssitzung um 16:30 Uhr und begrüßt die anwesenden Stadträtinnen, Stadträte und Gäste. Frau Luczak-Schwarz bedauert, dass die Stellungnahmen zum Antrag der SPD den Ausschuss- mitgliedern sehr kurzfristig zur Verfügung gestellt wurde, geschuldet der Entscheidung des Oberbürgermeisters aus der vorausgegangenen Bürgermeisterkonferenz. Sie erteilt zu- nächst der SPD, Herrn Stadtrat Zeh, das Wort, um den Antrag zu erläutern. Herr Stadtrat Zeh, SPD, führt aus, dass der Antrag der SPD bereits im Februar des Jahres eingebracht wurde, die Behandlung im Ausschuss aber immer wieder verschoben worden ist. Bereits in den Jahren 2015/2016 wurde das Thema dezernatsübergreifend diskutiert und die Vorteilhaftigkeit im Masterplan für den Zoologischen Stadtgarten Karlsruhe festge- halten. Neue Informationen sind aus den Stellungnahmen des Zoos und des Gartenbauam- tes allerdings nicht erkenntlich geworden. Die Stadt Karlsruhe verdankt dem Zoo 1 Million Besuchende im Jahr, die den Zoo als eine Einheit betrachten. Der Natur- und Artenschutz- gedanke sollte daher ein gemeinsam getragenes Ziel sein und nicht die Uneinigkeit über Zuständigkeiten. Die SPD sieht diesen Antrag daher als Startpunkt für die Weiterentwick- lung des Zoologischen Stadtgartens in die Zukunft und möchte das Thema im Gemeinderat behandelt wissen. Frau Stadträtin Weber sagt, sie seien alle Fans des „Artenschutz“-Zoos und stellt für die Fraktion GRÜNE fest, dass der Zoo hochkarätige Arbeit leistet, ebenso wie das Gartenbau- amt. Der Zoologische Stadtgarten erfüllt als Naherholungsgebiet eine wichtige Funktion. Der Masterplan hält gebündelte Aufgaben fest, die der Zoo und das Gartenbauamt auf ge- trennten Wegen erfüllen. Daher seien bei der Einrichtung eines Eigenbetriebes erhebliche Umstrukturierungen notwendig, abgesehen davon, dass für das Gartenbauamt ein neuer Standort gesucht werden müsste. Die GRÜNEN sind daher für eine Beibehaltung des der- zeitigen Zustandes. – 2 – Stadträtin Frau Meier-Augenstein, CDU, bemängelt ebenfalls die spät zur Verfügung ge- stellte Vorlage. Die CDU wäre aber gerne bereit, in die Diskussion zu gehen, da wahr- scheinlich heute keine Entscheidung herbeigeführt werden könne, denn die Umsetzung zu einem Eigenbetrieb Zoo sei ein längerer Prozess. Im Übrigen sei differenziert zu sehen, dass die Ressourcen der Stadtkämmerei derzeit für die Einrichtung eines Eigenbetriebs nicht vor- handen seien, die zukünftige Entwicklung der Anlage und des Amtes aber nicht außer Acht gelassen werden könne. Positiv zu bewerten seien die „Gemeinsamen Dienste“. Herr Stadtrat Kalmbach, FW, sieht hier zwei verschiedene Themenbereiche: 1. Leitung der/des Amtes und 2. der Eigenbetrieb an sich. Für seine Fraktion müsste der Effizienzge- winn aus einer Umwandlung zum Eigenbetrieb näher dargelegt werden. Zoo und Garten- bauamt leisten hervorragende Arbeit. Den Prozess müsste man anlaufen lassen. Die Vorsitzende Erste Bürgermeisterin Frau Luczak-Schwarz stellt als Zwischenfazit fest, dass die Fraktionen sich darüber klar werden müssten, in welche Richtung sich der Zoologi- sche Stadtgarten entwickeln sollte und was der beste Weg dafür ist. Sie verstehe den vor- liegenden Antrag demnach als „Informationsvorlage“, die eine weitere Diskussion und ei- nen Prozess anstoßen sollte. Herr Stadtrat Hock, FDP, sieht es als schwierig an, eine Bilanz zu ziehen, da jedes Amt seine eigene Stellung darlegt. Die Diskussion darüber gäbe es schon seit vielen, vielen Jahren, auch innerhalb der FDP. Wichtig sei, diese Diskussion ergebnisoffen zu führen, da eine Ei- nigkeit schwer erreichbar sein wird, sodass eine Entscheidung notwendig werden könnte. Herr Stadtrat Dr. Schmidt, AfD, sieht diese Entscheidung wohl erst im nächsten Gemeinde- rat. Seiner Meinung nach läuft der Zoo gut, sodass keine Änderungen notwendig seien. Das Beispiel „Team Sauberes Karlsruhe“ hat gezeigt, dass viele zusätzliche Entscheidungen notwendig werden, die heute noch gar nicht absehbar sind. Die Vorsitzende Erste Bürgermeisterin Frau Luczak-Schwarz sieht keine weiteren Wortmel- dungen und stellt zusammenfassend fest, dass heute keine Einigung erzielt werden konnte und somit die Politik entscheiden muss, in welche Richtung weitergegangen werden sollte. Das Thema geht in den Gemeinderat. Ergebnis: Vorberatung im AföE erfolgt. Das Thema wird im Gemeinderat behandelt. Die Vorsitzende Zur Beurkundung: Protokoll: Ruth Stadtfeld, Zoo Hauptamt – Ratsangelegenheiten –

  • Protokoll GR TOP 20
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    Niederschrift 56. Plenarsitzung des Gemeinderates 24. Oktober 2023, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 22. Punkt 20 der Tagesordnung: Mehr Effizienz durch "Eigenbetrieb Zoologischer Stadtgar- ten" Antrag: SPD Vorlage: 2023/0239 Punkt 20.1 der Tagesordnung: Weiteres Vorgehen mehr „Effizienz durch Eigenbetrieb Zo- ologischer Stadtgarten“ Ergänzungsantrag: SPD Vorlage: 2023/0239/2 Punkt 20.2 der Tagesordnung: Organisationseinheit Zoologischer Stadtgarten Änderungsantrag: FW|FÜR Vorlage: 2023/0239/3 Beschluss: Kenntnisnahme Abstimmungsergebnis: Keine Abstimmung Der Vorsitzende setzt die Sitzung um 17:28 Uhr fort, ruft Tagesordnungspunkt 20 zur Be- handlung auf und verweist auf die erfolgte Vorberatung im Ausschuss für öffentliche Ein- richtungen am 21. September 2023. Stadtrat Zeh (SPD): Ja, Herr Oberbürgermeister, als Kind musste ich noch durch einen dunklen Tunnel gehen, um vom Stadtgarten in die Tiergehege zu kommen. Erst 1967 wurde dann die Straße am Tiergarten aufgehoben und durch die Tiergartenbrücke und dem Verbindungskanal zwischen den beiden Seen verbunden. Also seit 67 ist es räumlich eine Einheit, aber wenn man jetzt heute auch die Antworten ansieht, organisatorisch sieht man noch deutlich die Spaltung in diesem Gelände, und dies, obwohl es seit 2015/16 durch ein externes Gutachten ganz klar die Aussage gibt, dass hier eine gemeinsame – 2 – Vermarktung deutliche Vorteile brächte. Beide machen gute Arbeit, das wollen wir hier gar nicht infrage stellen. Das Gartenbauamt pflegt wunderbar die Beete, ist für Baumpflege und Baumunterhaltung und auch für die vielen Spielplätze, die es im Moment im Zoo gibt, vorbildlich da. Auch der Zoo macht inzwischen ein großartiges Artenschutzprogramm, aber für die Strategie der Zukunft muss eigentlich natürlich das gemeinsam weitergedacht wer- den, Tier- und Artenschutz und Naturschutz müssen sich hier verbinden. Wenn man gerade bei der Außendarstellung ist, dann sieht man, wie unterschiedlich das ist. Ein Teil der Flächen steht vor allen Dingen dann in den Beiträgen, die getrennt sind und keine gemeinsame Vorlage der Verwaltung. Letztendlich sieht man, das Milchhäusle wird vom Zoo verpachtet, die anderen Flächen, zum Beispiel im Vorfeld werden vom Gartenbau- amt vertreten, und eigentlich muss die Marke, letztlich der Zoo, nach außen gemeinsam vertreten werden, deshalb auch jetzt unser Ergänzungsantrag, um das mal zu verdeutli- chen. Wir wollen die Strategie Eigenbetrieb erst in der nächsten Periode machen, weil wir wissen, wie beschäftigt man ist, aber tatsächlich die Vermarktung, egal ob jetzt EDEKA-Fa- milientag, KVV oder ähnliche Veranstaltungen im Zoo stattfinden, muss es gemeinsam be- worben, akquiriert werden. Auch Spenden sind über diese gemeinsame Marke deutlich einfacher zu kriegen. Im Moment ist eine ganz kleine Werbung vom Gartenbauamt ge- schaltet für die Führung durch den Japan-Garten. Es ist alles schön und gut, aber hier die Außendarstellung, die Kommunikation, die Vermarktung und die Finanzen von außen müs- sen gemeinsam gemacht werden, deshalb unser Änderungsantrag Punkt 1. Den wollen wir auch abgestimmt haben, während die Punkte 2, 3, wo es um einen Eigenbetrieb geht, soll das erst in die nächste Periode rein, das wollen wir als Zielrichtung verstanden wissen, dass es so weitergehen kann. Der eigentliche Kernantrag ist ja mit zwei verschiedenen Stellung- nahmen beantwortet. Stadtrat Löffler (GRÜNE): Jetzt am Ende, Herr Kollege Zeh, haben Sie es gesagt, der eigent- liche Antrag ist ja nun auch beantwortet worden, und natürlich ist daraus hervorgegangen, dass die aktuell unterschiedlichen Ämter, die für den Zoo bzw. den Stadtgarten zuständig sind, da auch eine andere Position haben. Beide Ämter sehen Vorteile bzw. sehen eine effi- ziente Zusammenarbeit in dem einen oder anderen Betätigungsfeld, und beide sagen aber natürlich auch, dass man jegliche Zusammenarbeit immer noch mal ein bisschen optimie- ren könnte. Ich glaube, wenn sie das nicht sagen würden, dann würden wir auch an denen zweifeln und denken, dass sie da vielleicht ein bisschen zu viel Zeit hätten. Dem ist aber si- cherlich nicht so. Es zeigt aber eben auch, dass das Geeinte in dieser Stellungnahme im Endeffekt dann auch ganz vorne steht, dass eine grundsätzliche Neuaufstellung nur dann sinnvoll ist, wenn sich alle beteiligten Akteur*innen halt auch darüber einig werden, wie es denn am Ende weitergehen soll. Wenn Sie jetzt seitens der SPD-Fraktion oder auch seitens der Freien Wähler Fraktion heute schon mit einem Antrag kommen, so muss es am Ende aussehen, dann wird mindestens eine Hälfte innerhalb der Verwaltung ordentlich überrum- pelt an der Stelle, und es wird sicherlich auch am Ende kein gutes und geeintes Konzept bei rauskommen, wenn Sie jetzt mit so einem Schnellschuss auf diese ursprüngliche Stel- lungnahme zu Ihrem Antrag reagieren. Denn daraus liest sich das definitiv nicht hervor, dass das jetzt der logische Schluss wäre, die Entscheidung, die wir heute eben auch hier treffen sollten im Gemeinderat. Daher können wir den ursprünglichen Antrag als erledigt betrachten, weil die Prüfung ist erfolgt. Wir haben die sehr, sehr differenzierten Perspekti- ven der beteiligten Ämter erhalten. – 3 – Wir können aber jetzt die beiden Ergänzungsanträge heute nur ablehnen, weil diese Fest- setzung gerade mit so einem Blick, wir legen heute fest, wie es aussehen soll, und ein zu- künftiger Gemeinderat darf sich dann damit rumschlagen, wie es dann vielleicht auch ge- lingen sollte, das ist dann doch vielleicht ein bisschen ein etwas zu weiter Schritt, und wenn, dann sollten wir uns verständigen grundsätzlich über die Ausrichtung von Zoo, Zoo- logischem Stadtgarten und dieser räumlichen Einheit, wie sie heute einfach auch da ist. Erst wenn wir uns gemeinsam zwischen Fraktionen, also dem Gemeinderat und der Ver- waltung einig sind, wie es denn aussehen soll, dann macht es doch Sinn, die Schritte auf dem Weg dahin vorzuschlagen, statt jetzt das Ziel eigentlich schon quasi in der Hinterhand zu haben und zu denken, das wird schon alles, und wir machen jetzt mal schnell den ers- ten Schritt und der zweite Schritt, der folgt dann direkt hinterher, ohne dass darüber noch mal groß gesprochen werden sollte, weil wir das Prüfergebnis ja eigentlich jetzt auch schon wieder vorwegnehmen. Deswegen können wir die Ergänzungsanträge nur ablehnen. Stadtrat Pfannkuch (CDU): Die CDU-Fraktion kann sich der Idee durchaus anschließen, dass wir den Zoo in ein effektives Gebilde übertragen, das dann nachher auch eine hohe Schlagkraft hat. Wenn ich mir jetzt mal die Vorlage der Verwaltung ansehe, dann ist ei- gentlich zwischen den Zeilen zu erkennen, dass man diese Effizienzmöglichkeiten erkennt, aber wir hemmen uns derzeit daran, dass keine Einigung erzielt werden kann. Das tut halt innerlich, für jemanden, der nicht erst seit gestern in dem Gremium sitzt, ziemlich weh. Ir- gendwie müssen wir jetzt, und da habe ich viel Verständnis auch für die Intention des SPD- Ergänzungsantrages, jetzt da Fahrt reinbringen. Die vielen Gründe, die der Kollege Zeh an- geführt hat, die sind eigentlich überzeugend. Die braucht man kaum irgendwie noch er- gänzen. Dass der Zoo als Unternehmen in einer Stadt auftreten muss, mit einer Stimme sprechen muss, dass er das Marketing-Auftreten und dergleichen mehr in der Hand haben muss, da besteht für die CDU-Fraktion nicht der geringste Zweifel. Dort, wo Sie jetzt anset- zen, Herr Löffler, das ist jetzt eine Frage, die wir uns eigentlich gar nicht als berechtigt stel- len. Die Ausrichtung des Zoologischen Stadtgartens steht für uns in keiner Weise zur Dis- kussion. Wir müssen schauen, dass das so überführt wird, wie wir das als Gemeinderat schon seit eh und je erwartet haben und so, wie das immer umgesetzt wurde. Es geht jetzt hier um eine betriebswirtschaftliche Verschlankung und um eine Möglichkeit, diesen Be- trieb modern aufzustellen. Da spricht natürlich einiges für den Ergänzungsantrag der SPD, die eben sagen, komm, fangen wir gleich an, warten wir nicht. Eine endgültige sozusagen Beschlussfassung über einen Eigenbetrieb treffen wir dann in der nächsten Legislaturperi- ode. Dem können wir uns gut anschließen. Stadtrat Cramer (KAL/Die PARTEI): Meine Fraktion hat für sich das Fazit gezogen, dass wir der Stellungnahme der Stadtverwaltung folgen. Also, so auf die Schnelle einen Eigenbe- trieb zu machen, da haben wir noch viele Fragen und uns fehlen noch viele Antworten. Ich habe jetzt bis heute auch, das wundert mich, von der SPD gar nichts gehört zu dem Perso- nal, wie es dort gesehen wird, wie es auch vom Personalrat gesehen wird. Das wäre ein Punkt, der uns wichtig ist, dass man das alles miteinbezieht. Jetzt mache ich mal aus mei- nem Herzen keine Mördergrube, ich würde dem letzten Satz in der Vorlage, der Aussage des Gartenbauamts, folgen, ich persönlich. Stadtrat Hock (FDP): Meinen beiden Vorrednern, Herrn Zeh und Herrn Pfannkuch, möchte ich auch sagen, dass meine Fraktion das ähnlich sieht. Jetzt wird eine Diskussion angestrebt und für den nächsten Gemeinderat dann vorbereitet, und Herr Oberbürgermeister, auch Sie als Chef der Verwaltung müssen natürlich irgendwann auch sagen, was Sie gerne – 4 – hätten. Sie führen ja viele Dinge hier im Gemeinderat ein, und da werden Sie dann halt ir- gendwann auch sagen müssen, wie Sie dazu stehen. Das interessiert uns und meine Frak- tion auch, wie der Oberbürgermeister der Stadt Karlsruhe dazu steht, weil ich sage Ihnen auch, wieso. Genau diese Problematik, dass Gartenbauamt und Zoo zwei Stellungnahmen abgeben, die Sie auch gelesen haben, die meines Erachtens zwei - ich muss es vorsichtig ausdrücken - zwei Stellungnahmen sind, die eigentlich jeder in seine Richtung geht - was ich absolut nachvollziehen kann, das möchte ich natürlich auch gleich dazu sagen - aber wir müssen ja im Endeffekt dem neuen Gemeinderat auch mal ein Zeichen geben, was im Übrigen schon Jahre diskutiert wird. Es ist also nichts, was jetzt neu ad hoc auf die Schnelle kommt. Nein, wir haben schon viele lange Jahre früher in vorhergehenden Gemeinderäten zusammen diskutiert. Also von daher gesehen, den Weg jetzt zu ebnen und diesem Antrag der SPD wird meine Fraktion heute so gerne mitgehen, wie auch der Kollege Pfannkuch gesagt hat, aber, Herr Oberbürgermeister, es bleibt Ihnen nicht erspart, als Chef der Ver- waltung irgendwann zu sagen, was Sie denn gerne haben möchten. Stadtrat Kalmbach (FW|FÜR): Michael Zeh hat es schon erzählt, wie wunderbar es im Zoo ist und im Stadtgarten. Dem schließe ich mich gerne an. Sie wissen alle, zwei Ämter, zwei Dezernate, vier Möglichkeiten, also wenn man das sich alles so überlegt, um zur Meinungs- findung zu kommen, zur geschlossenen zügigen Meinungsfindung, ist es eine schwierige Konstellation. Aus diesem Grunde kann ich den Antrag der SPD sehr gut nachvollziehen. Wir von FÜR Karlsruhe und von den Freien Wählern, wir haben das erkannt, es ist sicher richtig, sich da Gedanken zu machen und das ist auch in der Tat nicht neu, der Gedanke. Ich habe schon viele sagenhafte krisenhafte Situationen dort in dem Bereich mitgekriegt und das wurde immer vor sich hingeschoben, und es wurde nicht gelöst. Deswegen ist wichtig, dass wir jetzt eine Lösung finden und das ist die Frage, wie kommen wir jetzt zur Lösung. Wir können nicht geschwind eine Entscheidung treffen, da bin ich ganz Ihrer Mei- nung, aber, Herr Oberbürgermeister, an der Stelle muss man schon sagen, Sie haben den Zuschnitt von Dezernaten und von Ämtern, das ist Ihre hoheitliche Aufgabe. Wir geben Ihnen mit, es ist sicher gut, das zusammenzuführen, dass es eine schlagkräftige Truppe wird. Gleichzeitig warne ich vor dem Eigenbetrieb. Also wie schwierig war das im TSK, das in einen Eigenbetrieb überzuführen. Das ist eine unendliche aufwandsreiche Sache. In Mannheim, wenn ich richtig informiert bin, da ist man bereits wieder dabei, die Eigenbe- triebe einzustampfen, weil sie sich nicht bewährt haben. Das sollte der Zusatzaspekt sein unseres Ergänzungsantrags, es geht darum, dass wir jetzt nicht schnell einen Eigenbetrieb als Grundgedanken nehmen und das konstruieren, sondern es geht uns darum, wie wird der Zoo und wie wird der Stadtgarten geführt als Ganzes, und das sollten wir lösen. Des- wegen, also vom Eigenbetrieb sollte man sehr lange noch nichts denken, sondern erst mal überlegen, was hilft dem Gebilde, dass wir eine gute Entscheidung finden, dass wir zügige Wege finden. Stadtrat Dr. Schmidt (AfD): Die Freien Wähler haben es jetzt zwar nicht vorgebracht, aber wir sympathisieren mit deren Änderungsantrag, nämlich dass man sich überlegt, den Stadt- garten und den Zoo zusammenzulegen, aber nicht als Eigenbetrieb, und wir würden gerne in die Richtung gehen. Natürlich sind wir auch froh, dass wir den Zoo und den Stadtgarten haben, und ich gehe da auch gerne selber hin mit meiner Familie. Dass es eine ganz tolle Sache ist, ist klar. Die Frage ist nur, wie stellen wir uns für die Zukunft auf. Man kann na- türlich alles so lassen, wie es ist und sagen, hat doch funktioniert, aber wir sehen auch, – 5 – dass es vielleicht Synergien gibt, wenn man das in eine Hand gibt. Deswegen sympathisie- ren wir eben mit diesem Vorschlag. Wir wollen aber an der Stelle keinen Eigenbetrieb. Jetzt müssen wir mal ehrlich sein, warum haben wir denn in der letzten Zeit Eigenbetriebe gegründet, weil es darum geht, dass wir als Stadt unter Beobachtung vom Regierungsprä- sidium stehen und deswegen mit der Menge der Schulden, die wir machen dürfen, einge- schränkt sind, und wenn wir einen Betrieb, der gebührenfinanziert ist, auslagern, dann sind wir den los, und dann kann der für sich neue Schulden machen, und ich habe es in meiner Haushaltsrede gesagt, wir hatten Ende 2022 3 Milliarden, genauer gesagt, 2,92 Milliarden Schulden. Wenn man die Stadt und ihre GmbHs zusammennimmt, wären wir inzwischen wohl über der Drei-Milliarden-Grenze sein. Das bedeutet, wir haben durch die Gründung der Eigenbetriebe immer mehr Schulden gemacht, über die letzten neun Jahre, die ich überblicke. Das bedeutet für uns als AfD-Gruppe, dass wir inzwischen da vorsichtig sind, weil wir die Befürchtung haben, dass durch die Gründung von Eigenbetrieben am Ende im- mer mehr Schulden aufgehäuft werden, für die ja die Bürger dieser Stadt irgendwann gra- destehen müssen. Wenn wir dann schon bei etwa 10.000 Euro pro Kopf pro Bürger sind, dann ist aus unserer Sicht der Punkt erreicht, wo wir mal jetzt wirklich langsam machen müssen. Deswegen kommt für uns eigentlich die Gründung weiterer Eigenbetriebe nicht infrage. Bei der Sache mit dem Abwasser, gut, das ist auch gebührenfinanziert, klar. Wir haben im Moment die Schwierigkeit, dass wir über diese schwierigen finanziellen Zeiten kommen müssen, das sehen wir ja ein, aber ohne Not weitere Eigenbetriebe gründen, und das sehen wir an der Stelle so, da sind wir nicht dafür zu haben. Der Vorsitzende: Ja, vielen Dank für die Diskussion. Ich möchte noch was, ich bin ja auch angesprochen worden, aus meiner Sicht feststellen, dass es durchaus, und das haben ja da- mals die Untersuchungen 15/16 auch gezeigt, dass mit Effizienzgewinnen zu rechnen ist, wenn man diese beiden organisatorischen Einheiten zusammenlegt. Das Thema Eigenbe- trieb hat im Übrigen nicht nur Auswirkungen auf mögliche Kreditaufnahmen, sondern auch auf die Tarifstruktur, die man dort einführen kann und Ähnliches mehr. Also wenn wir über einen Eigenbetrieb Stadtentwässerung reden, reden wir auch darüber, dass wir, wenn wir feststellen, dass in fast allen anderen Städten es als Eigenbetrieb oder als GmbH sogar organisiert ist, dass die natürlich ganz andere Angebote machen können, wenn es zum Beispiel um Führungspersönlichkeiten geht. Also es gibt, das will ich damit sagen, Herr Stadtrat, doch noch ein paar Gründe mehr, die durchaus in der Richtung interessant sind, als es nur darum geht, jetzt unabhängiger vom städtischen Haushalt hier zu agieren. Jetzt müssen wir aber feststellen - nein, positiv ist festzustellen, dass seit 15/16 die beiden Organisationseinheiten, die gemeinsam jetzt das Gelände des Zoologischen Stadtgartens bespielen, sehr viel besser zusammenarbeiten und das Ganze auch sehr viel reibungsloser läuft, als es vielleicht vorher manchmal gelaufen ist. Ich nehme jetzt wahr, dass es hier auch eine sehr durchwachsene Einstellung zu dieser Situation gibt, und dann ist es auch ein Stück weit die Organisationshoheit des Oberbürgermeisters, und ich muss immer ge- genüberstellen, wie viel sozusagen Chaos schaffe ich in der Verwaltung mit so einem Weg, vor allem dann, wenn es eigentlich alle gar nicht richtig mit einsehen, und wie viel Vorteil habe ich davon. Insofern würde ich gerne die Diskussion heute eher noch mal als Aufforde- rung des Gemeinderats verstehen, dass man hier versucht, gegenüber den Kundinnen und Kunden den Eindruck einer einheitlichen Organisationseinheit zu schaffen, dass man dar- über auch bestimmte Dinge im Sinne des SPD-Antrags versucht zu vereinheitlichen und nach außen als eine Stimme mit einer Konzeption aufzutreten, ich es aber eher empfehlen würde, jetzt intern die bisherige Kooperation, das bisherige Kooperationsmodell – 6 – fortzusetzen und jetzt nicht von außen auf Einheiten in der Verwaltung, ich sage mal, ei- nen Vereinigungszwang auszuüben, der erst mal überall nur Widerstand erzeugt. Das wäre meine Empfehlung an der Stelle. Wir können dann, mit der einheitlicheren Darstellung nach außen, in ein, zwei Jahren ja wieder neu bilanzieren, wie sieht es aus, kommen wir da näher an den Zustand ran. Das würde ich ausdrücklich begrüßen, dass Sie das weiter kritisch verfolgen, und dass Sie uns aber dann auch an unseren Ergebnissen messen. Das wäre jetzt meine Antwort auf diese Situation. Insofern würde ich, ich habe jetzt verstanden, dass wir über die Ziffer 1 des SPD- Antrags abstimmen sollten, so hatte ich Sie verstanden, Herr Stadtrat Zeh, ich würde emp- fehlen, dass Sie uns jetzt mal machen lassen, und wir würden Ihnen dann auch jeweils vor- tragen, was wir uns da Neues überlegt haben. Ich kenne ja die Problematik, die Gondolet- tas sind in der einen Organisationseinheit, der Rest in der anderen. Wir würden auch gerne ja wieder stärker die Seebühne bespielen. Da gibt es ja schon klare Ansagen, was wir tun sollen. Vielleicht geben Sie uns einfach noch ein bisschen Zeit, hier besser zu werden, und dann entscheiden Sie noch mal neu, wenn wir hier vielleicht einen Schritt weitergekommen sind, wäre meine Empfehlung an der Stelle. Stadträtin Melchien (SPD): Ja, auch in Anbetracht dessen, dass Sie uns an Ihre hoheitlichen Rechte erinnern, möchten wir dieser Empfehlung gerne folgen und bitten aber darum, wirklich mit dieser Zusage, dass jetzt weiter daran gearbeitet wird, nicht wie im bisherigen Maße, sondern tatsächlich das Ganze zu vertiefen. Aus unserer Sicht haben die Antworten, die getrennt voneinander geschriebenen Antworten von Gartenbauamt und Zoo, schon gezeigt, dass in manchen Bereichen Einigkeit darüber herrscht, dass es sinnvoller wäre, die Aufgaben zu zentralisieren. Da würden wir uns wünschen, dass nicht erst in zwei Jahren diese sinnvollen Schritte, die tatsächlich auch beide Fachämter sehen, tatsächlich vollzogen werden, sondern dass die jetzt direkt angegangen werden, dass dieser Wunsch, und Herr Hock hat es ja dargestellt, wie lange uns das Thema schon beschäftigt, auch tatsächlich ernst genommen wird, und einfach diese sinnvollen Schritte, die man unabhängig von der ganzen grundsätzlichen Ausrichtung - nimmt man einen Eigenbetrieb, zentralisiert man es ganz oder bekommt man es wirklich nicht hin, was ich wirklich auch als schade empfinden würde - dass man die angehen könnte. Deswegen hat uns die Antwort auf den Punkt 1 einfach auch so enttäuscht, dass hier Fakten geschaffen werden würden, die bei einer an- derslautenden Entscheidung nur schwer rückgängig gemacht werden können. Das sehen wir nicht so. Wir finden, Vermarktung beispielsweise, egal auch wenn man sich am Ende gegen einen Eigenbetrieb entscheidet, ist es sinnvoll, in eine Hand zu legen, und andere Punkte auch. Wir haben einige angesprochen. In den Antworten von Zoo und Gartenbau- amt stehen auch einige Punkte, die man sofort zentralisieren könnte, ohne fachliche Be- denken in der Hinsicht, und darum würden wir bitten und uns auch darüber zu informieren im Fachausschuss, welche Schritte denn als nächstes dann erfolgen. Der Vorsitzende: Ich würde Ihnen zusagen, dass wir zu den Bereichen Kommunikation, Vermarktung und aber vor allem auch die Schnittstelle zu den Bürgerinnen und Bürgern, dass wir da versuchen zu arbeiten und da Ihnen dann auch berichten. Beim Thema Finan- zen würden wir schon Schwierigkeiten kriegen, weil wenn wir in zwei verschiedenen Dienststellen Finanzen haben, können wir die nicht einfach zusammenschmeißen, ohne die Dienststellen zusammenzuschmeißen. Das ist ein bisschen schwierig. Möglicherweise mei- nen Sie aber was anderes. Das kann man ja dann noch mal besprechen. So würde ich jetzt mal den Arbeitsauftrag hier mitnehmen, sehe durchaus auch eine große Bereitschaft, – 7 – weiterzugehen und würde Ihnen dann zu gegebener Zeit... Das kann ich ja auch nicht al- leine entscheiden, sondern es ist etwas, was ich im Benehmen mit Ihnen machen muss, und Sie haben ja hier schon einmal einen Strukturvorschlag wieder hier sozusagen abge- lehnt. Insofern bin ich dann doch nicht so ganz frei, Herr Stadtrat Kalmbach, wie ich es vielleicht manchmal wäre und wie es vielleicht auch in der Gemeindeordnung drinsteht, und dann würde ich wieder auf Sie zukommen. Stadtrat Pfannkuch (CDU): Es steht mir als Vertreter der CDU-Fraktion nicht zu, wie man mit dem Änderungsantrag der SPD umzugehen hat, aber eines hat mich jetzt schon so ein bisschen verunsichert, Herr Oberbürgermeister, Ihre Worte, wir versuchen mal eher so in die Richtung Ihres Antrages ein bisschen mehr zu machen. Da würde ich jetzt Verbindliche- res erwarten und vor allem auch, was den Zeitplan angeht. Also wenn Sie sagen, in ein, zwei Jahren, das, glaube ich, ist ein bisschen zu langfristig. Sagen Sie doch konkret, wann dem Gemeinderat, dem neuen, dann das Thema mit all den bekannten Argumenten wie- der auf den Tisch gelegt wird. Der Vorsitzende: Ich sage Ihnen zu, dass wir diese Aspekte mal versuchen zu lösen und dass wir Ihnen in einem Jahr darüber berichten, okay? Gut. Dann können wir so verblei- ben, vielen Dank. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 7. November 2023