Berufung sachkundiger Einwohnerinnen und Einwohner in gemeinderätliche Ausschüsse und Gremien: Änderung in der Zusammensetzung des Jugendhilfeausschusses (Vertretung der AKF, stellvertretendes Mitglied)
| Vorlage: | 2023/0231 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 27.02.2023 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Sozial- und Jugendbehörde |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 28.03.2023
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: einstimmig zugestimmt
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Beschlussvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2023/0231 Verantwortlich: Dez. 3 Dienststelle: SJB Berufung sachkundiger Einwohnerinnen und Einwohner in gemeinderätliche Ausschüsse und Gremien: Änderung in der Zusammensetzung des Jugendhilfeausschusses (Vertretung der AKF, stellver- tretendes Mitglied) Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Gemeinderat 28.03.2023 2 x Beschlussantrag 1. Der Gemeinderat stellt fest, dass bei Frau Dr. Ulrike Ullmann, Arbeitsgemeinschaft Karlsruher FrauenOrganisationen (AKF), ein wichtiger Grund für das Ausscheiden aus dem Jugendhilfeaus- schuss der Stadt Karlsruhe vorliegt und entbindet sie von ihrer stellvertretenden Mitgliedschaft im Jugendhilfeausschuss der Stadt Karlsruhe. 2. Gleichzeitig beruft der Gemeinderat für die restliche Amtszeit aufgrund des Vorschlags der AKF Frau Firdevs Kaplaner als stellvertretendes stimmberechtigtes Mitglied in den Jugendhilfeausschuss der Stadt Karlsruhe. Finanzielle Auswirkungen Ja ☐ Nein ☒ ☐ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ☒ Ja ☐ durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Ergänzende Erläuterungen Nach § 3 der Satzung für das Jugendamt der Stadt Karlsruhe vom 22. Oktober 1991, zuletzt geändert durch Satzung vom 22. Oktober 2019, gehört dem Jugendhilfeausschuss als stimmberechtigtes Mit- glied auch eine Vertretung der AKF an. Von Seiten der AKF nimmt Frau Dr. Ulrike Ullmann die Funk- tion als stellvertretendes stimmberechtigtes Mitglied im Jugendhilfeausschuss der Stadt Karlsruhe wahr. Mit Schreiben vom 18. Februar 2023 teilte das AKF Vorsitzendenteam, Frau Brigitte Leverenz und Frau Christa Hartnigk-Kümmel mit, dass in der AKF-Vorstandssitzung beschlossen wurde, dass zukünftig Frau Firdevs Kaplaner die Stellvertretung als stimmberechtigtes Mitglied im Jugendhilfeausschuss über- nehmen soll. Die AKF schlägt deshalb Frau Firdevs Kaplaner als neues stellvertretendes stimmberech- tigtes Mitglied des Jugendhilfeausschusses der Stadt Karlsruhe vor. Nach § 2 Abs. 6 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes für Baden-Württemberg (LKJHG) in der Fassung vom 14. April 2005 endet die Mitgliedschaft der auf Vorschlag gewählten Mitglieder des Jugendhilfe- ausschusses vorzeitig, wenn der Vorschlag aus wichtigem Grund zurückgenommen und aufgrund ei- nes neuen Vorschlages ein Nachfolger beziehungsweise eine Nachfolgerin gewählt ist. Der Beschluss des AKF Vorstandes ist als wichtiger Grund im Sinne der genannten Vorschrift anzuse- hen. Das Bürgermeisteramt empfiehlt deshalb dem Gemeinderat, entsprechend dem Vorschlag der AKF Frau Firdevs Kaplaner als stellvertretendes stimmberechtigtes Mitglied für die restliche Amtszeit in den Jugendhilfeausschuss der Stadt Karlsruhe zu berufen. Mit der Berufung von Frau Firdevs Kaplaner als stellvertretendes stimmberechtigtes Mitglied endet die Mitgliedschaft von Frau Dr. Ulrike Ullmann als stellvertretendes stimmberechtigtes Mitglied im Jugend- hilfeausschuss der Stadt Karlsruhe. Beschluss: 1. Der Gemeinderat stellt fest, dass bei Frau Dr. Ulrike Ullmann, Arbeitsgemeinschaft Karlsru- her FrauenOrganisationen (AKF), ein wichtiger Grund für das Ausscheiden aus dem Ju- gendhilfeausschuss der Stadt Karlsruhe vorliegt und entbindet sie von ihrer stellvertreten- den Mitgliedschaft im Jugendhilfeausschuss der Stadt Karlsruhe. 2. Gleichzeitig beruft der Gemeinderat für die restliche Amtszeit aufgrund des Vorschlags der AKF Frau Firdevs Kaplaner als stellvertretendes stimmberechtigtes Mitglied in den Ju- gendhilfeausschuss der Stadt Karlsruhe.
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TOP 2
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Niederschrift 48. Plenarsitzung des Gemeinderates 28. März 2023, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 3. Punkt 2 der Tagesordnung: Berufung sachkundiger Einwohnerinnen und Einwohner in gemeinderätliche Ausschüsse und Gremien: Änderung in der Zusammensetzung des Jugendhilfeausschusses (Vertretung der AKF, stellvertretendes Mitglied) Vorlage: 2023/0231 Beschluss: 1. Der Gemeinderat stellt fest, dass bei Frau Dr. Ulrike Ullmann, Arbeitsgemeinschaft Karlsruher FrauenOrganisationen (AKF), ein wichtiger Grund für das Ausscheiden aus dem Jugendhilfeausschuss der Stadt Karlsruhe vorliegt und entbindet sie von ihrer stellvertretenden Mitgliedschaft im Jugendhilfeausschuss der Stadt Karlsruhe. 2. Gleichzeitig beruft der Gemeinderat für die restliche Amtszeit aufgrund des Vorschlags der AKF Frau Firdevs Kaplaner als stellvertretendes stimmberechtigtes Mitglied in den Jugendhilfeausschuss der Stadt Karlsruhe. Abstimmungsergebnis: Bei 43 Ja-Stimmen einstimmig zugestimmt Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 2 zur Behandlung auf: Auch da bitte ich um Ihr Votum. – Auch das ist Einstimmigkeit. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 5. April 2023