Berufung sachkundiger Einwohnerinnen und Einwohner in gemeinderätliche Ausschüsse und Gremien:
| Vorlage: | 2023/0230 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 27.02.2023 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Sozial- und Jugendbehörde |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 28.03.2023
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: einstimmig zugestimmt
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Beschlussvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2023/0230 Verantwortlich: Dez. 3 Dienststelle: SJB Berufung sachkundiger Einwohnerinnen und Einwohner in gemeinderätliche Ausschüsse und Gremien: Änderung in der Zusammensetzung des Jugendhilfeausschusses (Vertretung der AKF, orden- tliches Mitglied) Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Gemeinderat 28.03.2023 1 x Beschlussantrag 1. Der Gemeinderat stellt fest, dass bei Frau Jutta Uchmann, Arbeitsgemeinschaft Karlsruher Frauen- Organisationen (AKF), ein wichtiger Grund für das Ausscheiden aus dem Jugendhilfeausschuss der Stadt Karlsruhe vorliegt und entbindet sie von ihrer ordentlichen Mitgliedschaft im Jugendhil- feausschuss der Stadt Karlsruhe. 2. Gleichzeitig beruft der Gemeinderat für die restliche Amtszeit aufgrund des Vorschlags der AKF Frau Gabriele Schneider als ordentliches stimmberechtigtes Mitglied in den Jugendhilfeausschuss der Stadt Karlsruhe. Finanzielle Auswirkungen Ja ☐ Nein ☒ ☐ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ☒ Ja ☐ durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Ergänzende Erläuterungen Nach § 3 der Satzung für das Jugendamt der Stadt Karlsruhe vom 22. Oktober 1991, zuletzt geändert durch Satzung vom 22. Oktober 2019, gehört dem Jugendhilfeausschuss als stimmberechtigtes Mit- glied auch eine Vertretung der AKF an. Von Seiten der AKF nimmt Frau Jutta Uchmann die Funktion als ordentliches stimmberechtigtes Mitglied im Jugendhilfeausschuss der Stadt Karlsruhe wahr. Mit Schreiben vom 18. Februar 2023 teilte das AKF Vorsitzendenteam, Frau Brigitte Leverenz und Frau Christa Hartnigk-Kümmel mit, dass Frau Jutta Uchmann die Tätigkeit nicht weiter ausüben konnte und deshalb das Ehrenamt niedergelegt hat. Die AKF schlägt Frau Gabriele Schneider als neues ordentli- ches stimmberechtigtes Mitglied des Jugendhilfeausschusses der Stadt Karlsruhe vor. Nach § 2 Abs. 6 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes für Baden-Württemberg (LKJHG) in der Fassung vom 14. April 2005 endet die Mitgliedschaft der auf Vorschlag gewählten Mitglieder des Jugendhilfe- ausschusses vorzeitig, wenn der Vorschlag aus wichtigem Grund zurückgenommen und aufgrund ei- nes neuen Vorschlages ein Nachfolger beziehungsweise eine Nachfolgerin gewählt ist. Die Niederlegung des Ehrenamtes ist als wichtiger Grund im Sinne der genannten Vorschrift anzuse- hen. Das Bürgermeisteramt empfiehlt deshalb dem Gemeinderat, entsprechend dem Vorschlag der AKF Frau Gabriele Schneider als ordentliches stimmberechtigtes Mitglied für die restliche Amtszeit in den Jugendhilfeausschuss der Stadt Karlsruhe zu berufen. Mit der Berufung von Frau Gabriele Schneider als ordentliches stimmberechtigtes Mitglied endet die Mitgliedschaft von Frau Jutta Uchmann als ordentliches stimmberechtigtes Mitglied im Jugendhilfeaus- schuss der Stadt Karlsruhe. Beschluss: 1. Der Gemeinderat stellt fest, dass bei Frau Jutta Uchmann, Arbeitsgemeinschaft Karlsruher FrauenOrganisationen (AKF), ein wichtiger Grund für das Ausscheiden aus dem Jugendhil- feausschuss der Stadt Karlsruhe vorliegt und entbindet sie von ihrer ordentlichen Mitglied- schaft im Jugendhilfeausschuss der Stadt Karlsruhe. 2. Gleichzeitig beruft der Gemeinderat für die restliche Amtszeit aufgrund des Vorschlags der AKF Frau Gabriele Schneider als ordentliches stimmberechtigtes Mitglied in den Ju- gendhilfeausschuss der Stadt Karlsruhe.
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Niederschrift 48. Plenarsitzung des Gemeinderates 28. März 2023, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 2. Punkt 1 der Tagesordnung: Berufung sachkundiger Einwohnerinnen und Einwohner in gemeinderätliche Ausschüsse und Gremien: Änderung in der Zusammensetzung des Jugendhilfeausschusses (Vertretung der AKF, ordentliches Mitglied) Vorlage: 2023/0230 Beschluss: 1. Der Gemeinderat stellt fest, dass bei Frau Jutta Uchmann, Arbeitsgemeinschaft Karlsruher FrauenOrganisationen (AKF), ein wichtiger Grund für das Ausscheiden aus dem Jugendhilfeausschuss der Stadt Karlsruhe vorliegt und entbindet sie von ihrer ordentlichen Mitgliedschaft im Jugendhilfeausschuss der Stadt Karlsruhe. 2. Gleichzeitig beruft der Gemeinderat für die restliche Amtszeit aufgrund des Vorschlags der AKF Frau Gabriele Schneider als ordentliches stimmberechtigtes Mitglied in den Jugendhilfeausschuss der Stadt Karlsruhe. Abstimmungsergebnis: Bei 43 Ja-Stimmen einstimmig zugestimmt Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 1 zur Behandlung auf: Ich bitte Sie um Ihr Votum. – Das ist Einstimmigkeit, vielen Dank. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 5. April 2023