Satzung der Stadt Karlsruhe über Gebühren für das Friedhofs- und Bestattungswesen (Friedhofsgebührensatzung)
| Vorlage: | 2023/0228 |
|---|---|
| Art: | Informationsvorlage |
| Datum: | 27.02.2023 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Ortsverwaltung Wettersbach |
| Erwähnte Stadtteile: | Hohenwettersbach, Stupferich, Wolfartsweier |
Beratungen
- Ortschaftsrat Wettersbach (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 07.03.2023
Rolle: Kenntnisnahme
Ergebnis: Kenntnisnahme
Zusätzliche Dateien
-
Extrahierter Text
Anlage 1 S a t z u n g zur Änderung der Satzung der Stadt Karlsruhe über Gebühren für das Friedhofs- und Bestattungswesen (Friedhofsgebührensatzung) Aufgrund des § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO BW) in der Fassung vom 24. Juli 2000 (GBl. S.581, berichtigt S. 698), zuletzt geändert durch Gesetz vom 2. Dezember 2020 (GBl. S. 1095, 1098), der §§ 2, 11 und 13 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg (KAG) in der Fassung vom 17. März 2005 (GBl. S. 206), zuletzt geändert durch Gesetz vom 17. Dezember 2020 (GBl. S. 1233, 1249), hat der Gemeinderat der Stadt Karlsruhe am 20. Dezember 2022 folgende Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Karlsruhe über Gebühren für das Friedhofs- und Bestattungswesen vom 17. Dezember 1991 (Amtsblatt vom 20. Dezember 1991), zuletzt geändert durch Satzung vom 14. Dezember 2021 (Öffentliche Bekanntmachung unter www.karlsruhe.de am 23. Dezember 2021), beschlossen: Artikel 1 Das Gebührenverzeichnis zu § 1 der Friedhofsgebührensatzung der Stadt Karlsruhe vom 17.12.1991, zuletzt geändert durch die Satzung vom 14.12.2021, erhält die aus Anlage 1 a ersichtliche Fassung. Artikel 2 Die Satzung tritt am 01.01.2023 in Kraft. Ausgefertigt: Karlsruhe, den Dr. Frank Mentrup Oberbürgermeister
-
Extrahierter Text
Anlage 1a Geb.Gebührenart/GebührensatzGeb.Gebührenart/Gebührensatz Nr.LeistungsbeschreibungEuroNr.LeistungsbeschreibungEuro 1Gebühr für ein Reihengrab auf die Dauer4.5Besondere Gebühren der Ruhezeit4.5.1Einäscherung mit Trauerfeier und 1.1Erdbestattungsreihengrab Leichenhallenbenutzung, sofern die Urne nicht in 1.1.1- Erwachsene und Kinder über 10 Jahre701,00Karlsruhe beigesetzt wird 1.1.2- Erwachsene und Kinder über 10 Jahre 877,004.5.1.1- Erwachsene und Kinder über 10 Jahre831,00 Ortsteile Hohenwettersb., Stupf., Wettersb. u. Wolfartsw. (25 J. Ruhezeit)4.5.1.2- Kinder bis zu 10 Jahrengebührenfrei 1.1.3- Kinder bis 10 Jahre im Kinderfeldgebührenfrei4.5.2Einstellen und Warten110,00 1.1.4- Kinder bis 2 Jahre im Kleinkinder- feld des Hauptfriedhofesgebührenfrei5Umbettungen / Ausgrabungen 1.1.5- Erwachsene und Kinder über 10 Jahre -anonym- 875,00 1.2Urnenreihengrab5.1 Umbettung von Erdbestatteten 1.2.1Urnenreihengrab637,005.1.1Umbettung eines Erdbestatteten innerhalb 1.2.2Urnenreihengrab -anonym-965,00Karlsruher Friedhöfe 5.1.1.1- Umbettung vor Ablauf der Ruhezeit3.788,00 2Gebühr für den Erwerb des Nutzungsrechtes5.1.1.2- Umbettung nach Ablauf der Ruhezeit2.946,00 an einem Wahlgrab (pro Jahr)5.1.1.3- Umbettung vor Ablauf der Ruhezeit im 2.1Erdbestattungswahlgrab Zusammenhang mit einer weiteren Bestattung2.946,00 2.1.1- an Wegen und in Feldern80,00 2.1.1.1- an Wegen und in Feldern; jede weitere Grabstätte51,005.2Ausgrabungen von Erdbestatteten 2.1.2- an bevorzugten Plätzen127,005.2.1Ausgrabung eines Erdbestatteten zur Überführung 2.1.2.1- an bevorzugten Plätzen; jede weitere Grabstätte97,00nach auswärts, zur nachträglichen Einäscherung 2.2Urnenwahlgrab74,00oder zur Wiederbeisetzung im gleichen Grab2.525,00 2.2.1Urnenwahlgrab; jede weitere Grabstätte45,005.2.2Zuschlag für das Ausgraben aus der Tieferlegung278,00 3Gebühr für den Erwerb des Nutzungsrechtes5.2.3Wiederbestattung eines bereits Bestatteten1.683,00 an einer Urnennische / Gruft (pro Jahr) 3.1.1in Kolumbarien und Urnengrüften145,005.3Umbettung von Urnen 3.1.2Erhalt einer Kolumbariennische ohne Neubelegung72,005.3.1Umbettung einer Urne 3.2im Obergeschoß des Bürklin'schen Mausoleums247,00 innerhalb Karlsruher Friedhöfe396,00 3.3im Kellergeschoß des Bürklin'schen Mausoleums158,005.3.1.1- im Zusammenhang mit einer weiteren 3.4Grüfte (auf dem Hauptfriedhof) Bestattung269,00 3.4.1- 1. Größe (eintürig)213,00 3.4.2- 2. Größe (zweitürig)349,005.4Ausgrabung von Urnen 3.4.3- 3. Größe (Eckplatz)485,005.4.1Ausgrabung einer Urne zum Versand nach auswärts326,00 4Bestattungsgebühren5.4.2Beisetzung einer Urne von auswärts385,00 4.1Erdbestattungsgebühren 4.1.1- Erwachsene und Kinder über 10 Jahre1.270,006.Baumpatenschaft (pro Jahr) 4.1.2- Kinder bis zu 10 Jahrengebührenfrei6.1- an Wegen114,00 4.1.3- Kinder bis 2 Jahre im Kleinstsarggebührenfrei6.2- in Feldern152,00 4.2Feuerbestattungsgebühren7.Sonstige Gebühren 4.2.1- Erwachsene und Kinder über 10 Jahre1.053,007.1In vorstehendem Gebührenverzeichnis nicht erfasste 4.2.2- Kinder bis zu 10 JahrengebührenfreiLeistungen werden nach den im Einzelfall entstehenden Aufwendungen gesondert berechnet. 4.3Gebührenermäßigungen bei Verzicht auf 4.3.1- die Benutzung der Leichenhalle110,008.Umsatzsteuer 4.3.2- die Benutzung der Trauerhalle 4.3.2.1 - Erwachsene und Kinder über 10 Jahre320,00 4.3.2.2 - Kinder bis 10 Jahregebührenfrei 4.3.2.3 - Kinder bis 2 Jahre im Kleinstsarggebührenfrei 4.3.3- die Überführung bei einer Feuerbestattung von der Trauerhalle/Leichenhalle des Hauptfriedhofes zum Krematorium 9.Verwaltungsgebühren 4.3.3.1 - Erwachsene und Kinder über 10 Jahre51,009.1Erteilung einer Einäscherungsgenehmigung25,00 4.3.3.2 - Kinder bis zu 10 Jahrengebührenfrei 4.4Zuschläge auf die jeweilige Bestattungsgebühr 4.4.1Tiefergraben einer Grabstätte278,00 4.4.2Grabaushub über Normalgröße119,00 4.4.3Öffnen und Schließen der Leichenhalle 4.4.3.1- außerhalb der Normalarbeitszeit an Werktagen bis 20.00 Uhr78,00 4.4.3.2- nach 20.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen131,00 4.4.4Benutzung des Sektionsraumes210,00 4.4.5 Durchführung der amtsärztlichen Leichenschau60,00 hiervon: 4.4.5.1Mithilfe bei der amtsärztlichen Leichenschau24,00 4.4.5.2nachrichtlich: Auslage für die amtsärztliche Leichenschau36,00 Gebührenverzeichnis zur Friedhofsgebührensatzung der Stadt Karlsruhe vom 20.12.2022, gültig ab 01.01.2023 In den Gebühren nach Geb.-Nr. 1.2.2, 4.2, 4.4.5, 4.4.5.1, 4.4.5.2, 4.5.1.1, 4.5.1.2 für Teilleistungen und nach Geb.-Nr. 6. für die Gesamtleistung ist die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) nach dem jeweils gültigen Satz enthalten.
-
Extrahierter Text
Anlage 2 Geb.Gebührenart/Veränderung Veränderung Nr.Leistungsbeschreibungalt Euroneu Euro in Euroin % 1Gebühr für ein Reihengrab auf die Dauer der Ruhezeit 1.1Erdbestattungsreihengrab 1.1.1- Erwachsene und Kinder über 10 Jahre664,00701,0037,005,57 1.1.2- Erwachsene und Kinder über 10 Jahre (25 J. Ruhezeit)830,00877,0047,005,66 1.1.3- Kinder bis 10 Jahre im Kinderfeld0,000,000,000,00 1.1.4- Kinder bis 2 Jahre im Kleinkinder- feld des Hauptfriedhofes0,000,000,000,00 1.1.5- Erwachsene und Kinder über 10 Jahre anonym842,00875,0033,003,92 1.2Urnenreihengrab 1.2.1Urnenreihengrab602,00637,0035,005,81 1.2.2Urnenreihengrab anonym780,00965,00185,0023,72 2Gebühr für den Erwerb des Nutzungsrechts an einem Wahlgrab (pro Jahr) 2.1Erdbestattungswahlgrab 2.1.1- an Wegen und in Feldern76,0080,004,005,26 2.1.1.1- an Wegen und in Feldern; jede weitere Grabstätte49,0051,002,004,08 2.1.2- an bevorzugten Plätzen121,00127,006,004,96 2.1.2.1- an bevorzugten Plätzen; jede weitere Grabstätte94,0097,003,003,19 2.2Urnenwahlgrab70,0074,004,005,71 2.2.1Urnenwahlgrab; jede weitere Grabstätte43,0045,002,004,65 3Gebühr für den Erwerb des Nutzungsrechts an einer Urnennische / Gruft (pro Jahr) 3.1.1in Kolumbarien und Urnengrüften138,00145,007,005,07 3.1.2Erhalt einer Kolumbariennische ohne Neubelegung69,0072,003,004,35 3.2im Obergeschoß des Bürklin'schen 239,00247,008,003,35 Mausoleums 3.3im Kellergeschoß des Bürklin'schen 152,00158,006,003,95 Mausoleums 3.4Grüfte (auf dem Hauptfriedhof) 3.4.11. Größe (eintürig)206,00213,007,003,40 3.4.22. Größe (zweitürig)340,00349,009,002,65 3.4.33. Größe (Eckplatz)475,00485,0010,002,11 4Bestattungsgebühren 4.1Erdbestattungsgebühren 4.1.1- Erwachsene und Kinder über 10 Jahre1.215,001.270,0055,004,53 4.1.2- Kinder bis zu 10 Jahren0,000,000,000,00 4.1.3- Kinder bis 2 Jahre im Kleinstsarg0,000,000,000,00 4.2Feuerbestattungsgebühren 4.2.1- Erwachsene und Kinder über 10 Jahre955,001.053,0098,0010,26 4.2.2- Kinder bis zu 10 Jahren0,000,000,000,00 4.3Gebührenermäßigungen bei Verzicht auf 4.3.1- die Benutzung der Leichenhalle95,00110,0015,0015,79 4.3.2- die Benutzung der Trauerhalle 4.3.2.1 - Erwachsene und Kinder über 10 Jahre300,00320,0020,006,67 4.3.2.2 - Kinder bis zu 10 Jahren 0,000,000,000,00 4.3.2.3 - Kinder bis 2 Jahre im Kleinstsarg0,000,000,000,00 4.3.3- die Überführung bei einer Feuerbestattung von der Kapelle/Leichenhalle des Hauptfriedhofes zum Krematorium von 4.3.3.1 - Erwachsene und Kinder über 10 Jahre50,0051,001,002,00 4.3.3.2 - Kinder bis zu 10 Jahren0,000,000,000,00 Gegenüberstellung der neuen und alten Gebührensätze Gebührensatz Anlage 2 Geb.Gebührenart/Veränderung Veränderung Nr.Leistungsbeschreibungalt Euroneu Euro in Euroin % Gebührensatz 4.4Zuschläge auf die jeweilige Bestattungsgebühr 4.4.1Tiefergraben einer Grabstätte272,00278,006,002,21 4.4.2Grabaushub über Normalgröße116,00119,003,002,59 4.4.3Öffnen und Schließen der Leichenhalle 4.4.3.1- außerhalb der Normalarbeitszeit an Werktagen bis 20.00 Uhr74,0078,004,005,41 4.4.3.2- nach 20.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen123,00131,008,006,50 4.4.4Benutzung des Sektionsraumes198,00210,0012,006,06 4.4.5Durchführung der amtsärztlichen Leichenschau59,0060,001,001,69 hiervon: 4.4.5.1Mithilfe bei der amtsärztlichen Leichenschau23,0024,00 4.4.5.2nachrichtlich: Auslage für die Amtsärztliche Leichenschau36,0036,00 4.5Besondere Gebühren 4.5.1Einäscherung mit Trauerfeier und Leichenhallenbenutzung, sofern die Urne nicht in Karlsruhe beigesetzt wird. 4.5.1.1- Erwachsene und Kinder über 10 Jahre740,00831,0091,0012,30 4.5.1.2- Kinder bis zu 10 Jahren0,000,000,000,00 4.5.2Einstellen und Warten95,00110,0015,0015,79 5Umbettungen / Ausgrabungen 5.1Umbettung von Erdbestatteten 5.1.1Umbettung eines Erdbestatteten innerhalb Karlsruher Friedhöfe 5.1.1.1- Umbettung vor Ablauf der Ruhezeit3.575,003.788,00213,005,96 5.1.1.2- Umbettung nach Ablauf der Ruhezeit2.781,002.946,00165,005,93 5.1.1.3- Umbettung vor Ablauf der Ruhezeit im Zusammenhang mit einer weiteren Bestattung2.781,002.946,00165,005,93 5.2Ausgrabungen von Erdbestatteten 5.2.1Ausgrabung eines Erdbestatteten zur Überführung nach auswärts, zur nachträglichen Einäscherung oder zur Wiederbeisetzung im gleichen Grab2.383,002.525,00142,005,96 5.2.2Zuschlag für das Ausgraben aus der Tieferlegung272,00278,006,002,21 5.2.3Wiederbestattung eines bereits Bestatteten1.589,001.683,0094,005,92 5.3Umbettung von Urnen 5.3.1Umbettung einer Urne innerhalb Karlsruher 380,00396,0016,004,21 Friedhöfe 5.3.1.1- im Zusammenhang mit einer weiteren Bestattung258,00269,0011,004,26 5.4Ausgrabung von Urnen 5.4.1Ausgrabung einer Urne zum Versand nach 312,00326,0014,004,49 auswärts 5.4.2Beisetzung einer Urne von auswärts372,00385,0013,003,49 6.Baumpatenschaft (pro Jahr) 6.1- an Wegen107,00114,007,006,54 6.2- in Feldern142,00152,0010,007,04 7Sonstige Gebühren 7.1In vorstehendem Gebührenverzeichnis nicht erfasste Leistungen werden nach den im Einzelfall entstehenden Aufwendungen gesondert berechnet. 8.Umsatzsteuer In den Gebühren nach Geb.-Nr. 1.2.2, 4.2, 4.4.5, 4.4.5.1, 4.4.5.2, 4.5.1.1, 4.5.1.2 für Teilleistungen und nach Geb.-Nr. 6. für die Gesamtleistung ist die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) nach dem jeweils gültigen Satz enthalten. 9.Verwaltungsgebühren 9.1Erteilung einer Einäscherungsgenehmigung22,0025,003,0013,64
-
Extrahierter Text
Teilhaushalt 6900 Friedhof und Bestattung Berechnung der Gebührenobergrenzen auf Basis der Kostenrechnung 2023 Anlage 3 BezeichnungReihengräberWahlgräber KolumbarienBaumpatenschaftenLeichenhallenTrauerhallenGrabaushub Personal- und Versorgungsaufwendungen190.179,97 €356.772,89 €340.795,01 €26.943,63 €0,00 €77.260,83 €212.542,08 € Aufwendungen für Sach- u. Dienstleistungen3.500,00 €3.000,00 €8.000,00 €12.500,00 €13.962,00 €353.272,50 €12.750,00 € Abschreibungen und Zinsen (kalk. Kosten)0,00 €311,00 €73.185,00 €0,00 €36.188,29 €166.408,76 €1.041,00 € Umlagen + ILV + ZGK579.496,16 €2.387.381,97 €703.836,36 €43.019,46 €133.262,75 €346.471,60 €125.353,30 € Gesamtkosten773.176,12 €2.747.465,86 €1.125.816,37 €82.463,09 €183.413,04 €943.413,69 €351.686,38 € Verwaltungsgebühren Privatrechtliche Leistungsentgelte Erstattungen105.000,00 € Erträge (ohne Bestattungsgebühren)0,00 €0,00 €0,00 €0,00 €0,00 €105.000,00 €0,00 € Fixkostenzuschuss Leichen- u. Trauerhallen36.188,29 €166.408,76 €0,00 € Einbezogener Ergebnisausgleich: Ergebnisausgleich 2019 (restlich)-18.253,11 €-69.672,66 €-5.897,20 €-18.062,47 €-58.840,34 €-41.757,36 € Ergebnisausgleich 2020 (teilweise)-4.890,15 €-5.912,16 € Ergebnisausgleich 2021 (teilweise)-20.340,37 €-9.710,16 € nachrichtlich: hiervon verrechnet* Gebührenbedarf791.429,23 €2.817.138,52 €1.125.816,37 €88.360,29 €190.517,74 €730.845,27 €409.066,06 € Gebührenaufkommen 629.704,29 €2.226.600,00 €899.280,00 €87.815,13 €188.965,00 €729.600,00 €408.555,00 € Kostendeckungsgrad79,57%79,04%79,88%99,38%99,18%99,83%99,88% BezeichnungLeichenträgerEinäscherungenUrnenbeisetzungenAus-/Umbett.ErdAus-/Umbett.UrneGesamt Personal- und Versorgungsaufwendungen239.471,00 €368.196,70 €367.021,15 €9.921,83 €17.538,26 €2.206.643,35 € Aufwendungen für Sach- u. Dienstleistungen4.500,00 €562.086,00 €2.500,00 €1.500,00 €1.500,00 €979.070,50 € Abschreibungen und Zinsen (kalk. Kosten)600,00 €223.088,00 €0,00 €0,00 €500.822,05 € Umlagen + ILV + ZGK85.336,28 €400.125,15 €159.270,38 €4.022,90 €6.630,12 €4.974.206,43 € Gesamtkosten329.907,28 €1.553.495,86 €528.791,52 €15.444,73 €25.668,38 €8.660.742,32 € Verwaltungsgebühren0,00 € Privatrechtliche Leistungsentgelte0,00 € Erstattungen105.000,00 € Erträge (ohne Bestattungsgebühren)0,00 €0,00 €0,00 €0,00 €0,00 €105.000,00 € Fixkostenzuschuss Leichen- u. Trauerhallen202.597,05 € Einbezogener Ergebnisausgleich: Ergebnisausgleich 2019 (restlich)-24.636,13 €-237.119,27 € Ergebnisausgleich 2020 (teilweise)-10.368,83 €-15.251,62 €-36.422,76 € Ergebnisausgleich 2021 (teilweise)-11.247,05 €-3.076,67 €-2.897,99 €-47.272,24 € nachrichtlich: hiervon verrechnet*0,00 € Gebührenbedarf364.912,24 €1.564.742,91 €544.043,14 €18.521,40 €28.566,37 €8.673.959,54 € Gebührenaufkommen 363.810,00 €1.560.084,03 €541.850,00 €18.517,00 €28.525,00 €7.683.305,45 € Kostendeckungsgrad99,70%99,70%99,60%99,98%99,86%88,58% *Die Verrechnung erfolgt bei mehreren Beträgen immer mit der am längsten bestehenden Über/- Unterdeckung -320.814,27 € Einbeziehung gebührenrechtliches Ergebnis 2019-2021 Der Gesamtkostendeckungsgrad unter Berücksichtigung der nicht gebührenfähigen Bereiche liegt nach der vorliegenden Kalkulation bei 78,31%. Eine kalkulatorische Überdeckung innerhalb eines Kalkulationszeitraumes bei den Gebühren ist nicht zulässig. Abrundungen der Gebührensätze ab der 3. Stelle hinter dem Komma führen zu einer geringen rechnerisch kalkulierten Gebührenunterdeckung, die innerhalb der folgenden 5 Jahre ausgeglichen werden soll. Jüdische Friedhöfe (-62.696,45 €) - ein nicht in den Gebührenbedarf eingerechneter Anteil öffentliches Grün, Vorratsgelände, Ehrengräber (-1.022.670,66 €) nicht berücksichtigt sind, da nicht gebührenfähig: - vom Bund nicht erstattete Kosten für: Kriegsgräber (-51.447,75 €)
-
Extrahierter Text
Anlage 4 Berechnung der Gebühren für Reihengräber Gesamtkosten lt. Voraus-BAB 2023773.176,12Euro abzgl. sonstige Erlöse0,00Euro Ergebnisausgleich 2019 (Lastschrift)18.253,11Euro Gebührenbedarf 2023791.429,23 Euro Berechnung des Gebührenaufkommens (für Dauer der Ruhezeit)*Gebühren- Gebühren-Kosten-VorschlagVorschlagGebühr Anzahl aufkommen obergrenzedeckungsgrad neu neup.a.Nutzungsrechteneu Geb.Nr.BezeichnungEuroEurobruttoEuroEuro 1.1Erdbestattungsreihengrab 1.1.1Erwachsene und Kinder 877,4780%701,0035,05 12587.625,00 über 10 Jahre 1.1.2Erwachsene und Kinder 1.096,8380%877,0035,0825 21.925,00 über 10 Jahre (Ortsteile Hohenwettersbach, Stupferich, Wettersbach, Wolfartsweier) 1.1.3Kinder bis 10 Jahre im Kinderfeld607,570%0,0050,00 1.1.4Kinder bis zu 2 Jahre im 189,450%0,0050,00 Kleinkinderfeld des Hauptfriedhofes 1.1.5Erwachsene und Kinder 1.094,5180%875,0043,75108.750,00 über 10 Jahre -anonym- 1.2Urnenreihengrab 1.2.1Urnenreihengrab796,62 80%637,0031,85370235.690,00 1.2.2Urnenreihengrab -anonym-**1.206,2680%965,0048,25340275.714,29 Gebührenaufkommen gesamt629.704,29 2023neu Über-/Unterdeckung(-) in Euro-161.724,95 Kostendeckungsgrad79,57% *Ruhezeiten: Erwachsene 20 Jahre Erwachsene 25 Jahre(Hohenwettersbach, Stupferich, Wettersbach, Wolfartsweier) Kinder 15 Jahre Kleinkinder 6 Jahre **Die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) ist in der Gebührenobergrenze bereits enthalten. Anlage 5 Berechnung der Gebühren für Wahlgräber Gesamtkosten lt. Voraus-BAB 20232.747.465,86Euro abzgl. sonstige Erlöse0,00Euro Ergebnisausgleich 2019 (Lastschrift)69.672,66Euro Gebührenbedarf 20232.817.138,52Euro Berechnung des Gebührenaufkommens (für Dauer der Ruhezeit)*Gebühren- Gebühren-Kosten-VorschlagGebühr Anzahlaufkommen Geb.Nr.Bezeichnungobergrenzedeckungsgrad neu Euro p.a.Nutzungsrechte neu Euro 2.1 Erdbestattungswahlgrab 2.1.1 an Wegen und in Feldern 2.024,8580%1.619,8880,00870 1.392.000,00 2.1.1.1an Wegen und in Feldern;1.283,4780%1.026,7851,003535.700,00 jede weitere Grabstätte 2.1.2an bevorzugten Plätzen3.191,3580%2.553,08127,001025.400,00 2.1.2.1 an bevorzugten Plätzen; 2.449,9780%1.959,9797,0059.700,00 jede weitere Grabstätte 2.2Urnenwahlgrab1.872,7880%1.498,2274,00510754.800,00 2.2.1Urnenwahlgrab;1.131,4080%905,1245,00109.000,00 jede weitere Grabstätte Gebührenaufkommen gesamt2.226.600,00 2023neu Über-/Unterdeckung(-) in Euro-590.538,52 Kostendeckungsgrad 79,04% Anlage 6 Berechnung der Gebühren für Kolumbariennischen und Grüfte Gesamtkosten lt. Voraus-BAB 20231.125.816,37Euro abzgl. sonstige Erlöse0,00Euro Gebührenbedarf 20231.125.816,37 Euro Berechnung des Gebührenaufkommens (für Dauer der Ruhezeit)*Gebühren- Gebühren- Kosten-VorschlagGebühr Anzahlaufkommen Geb.Nr.Bezeichnungobergrenze deckungsgrad neu Euro p.a.Nutzungsrechte neu Euro 3.Nutzungsrecht Urnennischen/ Gruft pro Jahr 3.1.1in Kolumbarien und Urnengrüften 3.627,8280%2.902,25145,00255 739.500,00 3.1.2Erhalt einer Kolumbariennische ohne Neubelegung1.813,9180%1.451,1372,006593.600,00 3.2im Obergeschoß des Bürklin`schen Mausoleums 6.178,7980%4.943,04247,003 14.820,00 3.3im Kellergeschoß des Bürklin`schen Mausoleums3.967,9580%3.174,36158,0039.480,00 3.4Grüfte (auf dem Hauptfriedhof) 3.4.11. Größe (eintürig)5.328,4780%4.262,77213,0028.520,00 3.4.22. Größe (zweitürig)8.729,77 80%6.983,82349,00213.960,00 3.4.33. Größe (Eckplatz)12.131,0780%9.704,86485,00219.400,00 Gebührenaufkommen gesamt899.280,00 2023neu Über-/Unterdeckung(-) in Euro-226.536,37 Kostendeckungsgrad79,88% Anlage 7 Berechnung der Gebühren für Baumpatenschaften Gesamtkosten lt. Voraus-BAB 202382.463,09Euro abzgl. sonstige Erlöse0,00Euro Ergebnisausgleich 2019 (Lastschrift)5.897,20Euro Gebührenbedarf 202388.360,29Euro Berechnung des Gebührenaufkommens (für die Dauer von 50 Jahren)Gebühren-Gebühren-VorschlagVorschlag Anzahl Gebühren- obergrenze obergrenzeneu neu p.a.Nutzungsrechteaufkommen Geb.Nr.Bezeichnungnettobrutto bruttobruttoneu netto EuroEuroEuroEuroEuro 6.Baumpatenschaften auf die Dauer von 50 Jahren 6.1an Wegen4.819,65 5.735,395.730,00114,00523.949,58 6.2in Feldern6.426,207.647,187.640,00152,001063.865,55 Gebührenaufkommen gesamt87.815,13 2023neu Über-/Unterdeckung(-) in Euro-545,16 Kostendeckungsgrad 99,38% Anlage 8 Berechnung der Bestattungsgebühren 1. Bestattungsgebühren für Erd- oder Feuerbestattungen (Gebühren-Verzeichnis Nr. 4) Die Einzelberechnungen hierzu ergeben sich aus den Anlagen 8a bis 8f Dort ist auch die jeweilige Gebührenobergrenze sowie der Vorschlag des Bürgermeisteramtes dargestellt. Erwachsene und KinderKinderKinder über 10 Jahrebis 10 Jahrebis 2 Jahre Art der LeistungErd- Feuer-Erd-Feuer-im bestattungbestattungbestattung bestattungKleinki.Feld EuroEuroEuroEuroEuro Benutzung der Leichenhalle, Deko110,00 110,000,000,000,00 Benutzung der Trauerhalle einschließlich Aufbahrung zur Trauerfeier und Deko320,00320,000,00 0,000,00 Verbringen des Sarges zum Grab (höchstens vier Träger) und Bestatten des Sarges410,00 0,000,00 bei Feuerbestattung die Über- führung von der Trauerhalle, Leichenhalle des Hauptfriedhofs zum Krematorium51,000,00 Öffnen und Schließen des Grabes430,000,00 0,00 Beisetzung der Urne einschl. Öffnen und Schließen des Grabes222,000,00 Einäscherung des Verstorbenen339,000,00 und Aufbewahrung der Urne11,000,00 BESTATTUNGSGEBÜHR NEU1.270,001.053,000,000,000,00 BESTATTUNGSGEBÜHR ALT1.215,00955,00 0,000,000,00 Erhöhung/Senkung (-) in Euro55,0098,000,000,000,00 2. Zuschläge zu den jeweiligen Bestattungsgebühren (Gebührenverzeichnis Nr. 4.4) Die Einzelberechnungen hierzu ergeben sich aus den Anlagen 8a bis 8f Dort ist auch die jeweilige Gebührenobergrenze sowie der Vorschlag des Bürgermeisteramts dargestellt. 2.1 Art der LeistungNeu EuroAlt Euro Tiefergraben einer Grabstätte278,00272,00 Grabaushub über Normalgröße119,00 116,00 Öffnen und Schließen der Leichenhalle - außerhalb der Normalarbeitszeit an Werktagen bis 20 Uhr78,0074,00 - nach 20 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen131,00 123,00 Benutzung des Sektionsraumes210,00198,00 3. Gesamtbetrachtung Voraussichtliche Höhe der Bestattungsgebühren nach Gebührenanpassung Gebührenart/nach BerechnungshinweisAnlageGebührenanpassungGebührenbedarf Leichenhallen/Kühlräume8a188.965,00190.517,74 Trauerhallen8b729.600,00730.845,27 Grabaushub (Erd)8c408.555,00409.066,06 Leichenträger8d363.810,00364.912,24 Einäscherungen8e1.560.084,031.564.742,91 Urnenbeisetzungen8f541.850,00544.043,14 2023Euro Über-/Unterdeckung (-) in Euro-11.263,33 Kostendeckungsgrad99,70% Bei der Berechnung des Gebührenbedarfs ist der Zuschussbetrag für Leichenhallen- und Trauerhallenbenutzung in Höhe von 202.597,05 Euro bereits berücksichtigt (vgl. Anlage 8a + 8b). Die verbleibende Unterdeckung entsteht infolge Nichtausschöpfens der Gebührenobergrenze. Anlage 8 a Berechnung der Gebühren für Leichenhallen/Kühlräume als Teil der Bestattungsgebühr Gesamtkosten lt. Voraus-BAB 2023183.413,04Euro Zuschuss zu den Fixkosten-36.188,29Euro abzgl. sonstige ErlöseEuro Ergebnisausgleich 2019 (Lastschrift) 18.062,47Euro Ergebnisausgleich 2020 (Lastschrift)4.890,15Euro Ergebnisausgleich 2021 (Lastschrift)20.340,37Euro Gebührenbedarf 2023190.517,74Euro Berechnung des Gebührenaufkommens Anzahl derGebühren- Gebühren-Vorschlagvoraussichtlichenaufkommen Geb.Nr.Bezeichnungobergrenze neu Euro Gebührenfälle neu Euro 4.1/ Einstellen in der Kühlhalle/ 4.2/Aufbahren in der Leichenhalle 4.5.2einschließlich Dekoration Erd- oder Feuerbestattung110,83110,001.700187.000,00 4.4.3Öffnen und Schließen der Leichenhalle 4.4.3.1außerhalb der Normalarbeitszeit an Werktagen bis 20.00 Uhr78,7578,005390,00 4.4.3.2nach 20 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen131,25131,005525,00 4.4.4Benutzung des Sektionsraumes210,00210,0051.050,00 Gebührenaufkommen gesamt188.965,00 2023neu Über-/Unterdeckung(-) in Euro-1.552,74 Kostendeckungsgrad 99,18% Der Zuschuss für Fixkosten in Höhe von Euro 36.188,29 ist bei der Ermittlung des Gebührenbedarfs berücksichtigt (siehe oben). Anlage 8 b Berechnung der Gebühren für die Benutzung der Trauerhalle als Teil der Bestattungsgebühr Gesamtkosten lt. Voraus-BAB 2023943.413,69Euro Zuschuss zu den Fixkosten-166.408,76Euro abzgl. sonstige Erlöse -105.000,00Euro Ergebnisausgleich 2019 (Lastschrift)58.840,34Euro Gebührenbedarf 2023730.845,27Euro Berechnung des Gebührenaufkommens Anzahl derGebühren- Gebühren- Vorschlagvoraussichtlichenaufkommen Geb.Nr.Bezeichnungobergrenze neu Euro Gebührenfälle neu Euro 4.1.1/Durchführung einer Trauerfeier.320,55320,002.280729.600,00 4.2.1 Verbringen des Verstorbenen von der Leichenhalle zur Trauerhalle, Aufbahrung zur Trauerfeier, Gestellung der üblichen Dekoration und Ver- mittlung eines Organisten zur Gestaltung des musikalischen Rahmens. Erd- oder Feuerbestattung Erwachsene und Kinder über 10 Jahre 4.1.2/Erd- oder Feuerbestattung320,550,0020,00 4.2.2Kinder bis zu 10 Jahren 4.1.3Erdbestattung320,550,001 0,00 Kinder bis 2 Jahre im Kleinstsarg Gebührenaufkommen gesamt729.600,00 2023neu Über-/Unterdeckung(-) in Euro-1.245,27 Kostendeckungsgrad 99,83% Die Unterdeckung entsteht infolge Nichtausschöpfens der Gebührenobergrenze (Kleinkinder, = 80% der Gebührenobergrenze) sowie Rundungsdifferenzen. Der Zuschuss für Fixkosten in Höhe von Euro 166.408,76 ist bei der Ermittlung des Gebührenbedarfs berücksichtigt (siehe oben). Anlage 8 c Berechnung der Gebühren für Grabaushub als Teil der Erdbestattungsgebühr Gesamtkosten lt. Voraus-BAB 2023351.686,38Euro abzgl. sonstige Erlöse0,00Euro Ergebnisausgleich 2019 (Lastschrift)41.757,36Euro Ergebnisausgleich 2020 (Lastschrift) 5.912,16Euro Ergebnisausgleich 2021 (Lastschrift)9.710,16Euro Gebührenbedarf 2023409.066,06Euro Berechnung des Gebührenaufkommens Anzahl derGebühren- Gebühren-Vorschlagvoraussichtlichenaufkommen Geb.Nr.Bezeichnungobergrenze neu Euro Gebührenfälle neu Euro 4.1.1Grabaushub für Erwachsene und Kinder über 10 Jahre 430,19430,00855367.650,00 4.1.2Grabaushub für Kinder bis 10 Jahre 167,290,0010,00 4.1.3Grabaushub für Kinder bis zu62,57 0,0010,00 2 Jahren im Kleinkinderfeld des Hauptfriedhofes 4.4.1/Tiefergraben einer Grabstätte/278,82 278,0014540.310,00 5.2.2Ausgraben aus der Tieferlegung 4.4.2Grabaushub über Normalgröße119,50119,005595,00 Gebührenaufkommen gesamt408.555,00 2023neu Über-/Unterdeckung(-) in Euro-511,06 Kostendeckungsgrad99,88% Anlage 8 d Berechnung der Gebühren für Leichenträger/Beisetzungen als Teil der Erdbestattungsgebühr Gesamtkosten lt. Voraus-BAB 2023329.907,28 Euro abzgl. sonstige Erlöse0,00Euro Ergebnisausgleich 2019 (Lastschrift)24.636,13Euro Ergebnisausgleich 2020(Lastschrift)10.368,83Euro Gebührenbedarf 2023364.912,24Euro Berechnung des Gebührenaufkommens Anzahl derGebühren- Gebühren-Vorschlagvoraussichtlichenaufkommen Geb.Nr.Bezeichnungobergrenze neu Euro Gebührenfälle neu Euro 4.1.1Verbringen des Sarges von der Leichenhalle oder Trauerhalle zum Grab. Beisetzen des Sarges im Grab. Erwachsene und Kinder über 10 J.410,79410,00855350.550,00 4.1.2Kinder bis zu 10 Jahren205,400,0010,00 4.1.3Kinder bis 2 Jahre im Kleinstsarg102,700,0010,00 Verbringen des Sarges von der Trauerhalle oder der Leichen- halle des Hauptfriedhofes zum Krematorium 4.2.1Erwachsene und Kinder über 10 Jahre51,35 51,0026013.260,00 4.2.2Kinder bis zu 10 Jahren25,67 0,0010,00 Gebührenaufkommen gesamt363.810,00 2023 neu Über-/Unterdeckung(-) in Euro-1.102,24 Kostendeckungsgrad 99,70% Anlage 8 e Berechnung der Gebühren für die Kremation von Verstorbenen als Teil der Feuerbestattungsgebühr Gesamtkosten lt. Voraus-BAB 20231.553.495,86Euro abzgl. sonstige Erlöse0,00Euro Ergebnisausgleich 2021 (Lastschrift)11.247,05Euro Gebührenbedarf 20231.564.742,91Euro Berechnung des Gebührenaufkommens Gebühren-Gebühren-VorschlagAnzahl derGebühren- obergrenzeobergrenzeneu voraussichtlichenaufkommen nettobruttobruttoGebührenfälle neu netto Geb.Nr.BezeichnungEuroEuroEuroEuro Einäscherung auch von Aus- wärtigen und die nachträgliche Einäscherung bereits Bestatteter 4.2.1Erwachsene und Kinder über 10 Jahre284,91339,05339,005.0301.432.915,97 4.2.2Kinder bis zu 10 Jahren 142,46169,520,0020,00 4.2.1/Aufbewahrung der Urne bis zur 4.2.2 Beisetzung, zur Überführung oder zum Versand nach auswärts9,5011,3011,005.03046.495,80 4.4.5 Durchführung der amtsärztlichen Leichenschau hiervon: 4.4.5.1Mithilfe bei der amtsärztlichen Leichenschau20,8924,8624,004.00080.672,27 4.4.5.2 36,0036,00 Gebührenaufkommen gesamt1.560.084,03 2023neu Über-/Unterdeckung(-) in Euro-4.658,88 Kostendeckungsgrad 99,70% nachrichtlich: Auslage für die Amtsärztliche Leichenschau Anlage 8 f Berechnung der Gebühren für die Urnenbeisetzung als Teil der Feuerbestattungsgebühr Gesamtkosten lt. Voraus-BAB 2023528.791,52Euro abzügl. sonstige Erlöse0,00Euro Ergebnisausgleich 2020 (Lastschrift) 15.251,62Euro Gebührenbedarf 2023544.043,14Euro Berechnung des Gebührenaufkommens Anzahl derGebühren- Gebühren-Vorschlagvoraussichtlichenaufkommen Geb.Nr.Bezeichnung obergrenze neu Euro Gebührenfälle neu Euro 4.2.1/Verbringen der Aschen von 4.2.2Verstorbenen von der Leichen- halle, der Trauerhalle oder dem Krematorium zum Grab. Bei-222,97 222,002.250499.500,00 setzung der Urne im Grab. Öffnen und Schließen des Grabes. 5.4.2Beisetzung einer Urne von auswärts385,13 385,0011042.350,00 Gebührenaufkommen gesamt541.850,00 2023neu Über-/Unterdeckung(-) in Euro-2.193,14 Kostendeckungsgrad99,60% Anlage 9 Berechnung der Gebühren für die Umbettung und Ausgrabung von Erdbestatteten Gesamtkosten lt. Voraus-BAB 202315.444,73Euro abzgl. sonstige Erlöse0,00Euro Ergebnisausgleich 2021 (Lastschrift)3.076,67Euro Gebührenbedarf 202318.521,40Euro Berechnung des Gebührenaufkommens Anzahl derGebühren- Gebühren-Vorschlagvoraussichtlichenaufkommen Geb.Nr.Bezeichnungobergrenze neu Euro Gebührenfälle neu Euro 5.1Umbettung von Erdbestatteten 5.1.1Umbettung eines Erdbestatteten innerhalb Karlsruher Friedhöfe 5.1.1.1Umbettung vor Ablauf der Ruhezeit 3.788,473.788,0013.788,00 5.1.1.2Umbettung nach Ablauf der Ruhezeit2.946,592.946,0025.892,00 5.1.1.3Umbettung vor Ablauf der Ruhezeit im Zusammenhang mit einer weiteren Bestattung2.946,59 2.946,0012.946,00 5.2Ausgrabungen von Erdbestatteten 5.2.1Ausgrabung eines Erdbestatteten zur Überführung nach auswärts, zur nachträglichen Einäscherung oder zur Wiederbestattung im 2.525,64 2.525,0012.525,00 gleichen Grab 5.2.3Wiederbestattung eines bereits Bestatteten1.683,761.683,0023.366,00 Gebührenaufkommen gesamt18.517,00 2023neu Über-/Unterdeckung(-) in Euro-4,40 Kostendeckungsgrad99,98% Anlage 10 Berechnung der Gebühren für die Umbettung und und Ausgrabung von Urnen Gesamtkosten lt. Voraus-BAB 202325.668,38Euro abzügl. sonstige Erlöse0,00Euro Ergebnisausgleich 2021 (Lastschrift)2.897,99Euro Gebührenbedarf 202328.566,37Euro Berechnung des Gebührenaufkommens Anzahl derGebühren- Gebühren-Vorschlagvoraussichtlichenaufkommen Geb.Nr.Bezeichnungobergrenze neu Euro Gebührenfälle neu Euro 5.3Umbettung von Urnen 5.3.1Umbettung einer Urne396,95396,003212.672,00 innerhalb Karlsruher Friedhöfe 5.3.1.1im Zusammenhang mit einer weiteren Bestattung269,36269,00256.725,00 5.4Ausgrabung von Urnen 5.4.1Ausgrabung einer Urne zum Versand nach auswärts326,07326,0028 9.128,00 Gebührenaufkommen gesamt28.525,00 2023neu Über-/Unterdeckung(-) in Euro-41,37 Kostendeckungsgrad99,86% Anlage 11 Gebühren- ziffer öffentliche Leistung Stundensatz der Dienststelle Kosten pro Minute Bearbeitungs- zeit Kosten/ Leistung separate Sachkosten Gebührensatz gerundet EuroEuroMinutenEuroEuroEuro 9.1Erteilung einer Einäscherungsgenehmigung75,001,252025,0025,00 Berechnung der Verwaltungsgebühr für die Erteilung einer Einäscherungsgenehmigung
-
Extrahierter Text
Anlage 12 Berechnungsbeispiele zu den Auswirkungen der neuen Gebührensätze GebührenGebührenÄnderung alt Euroneu Euroin % Erdbestattung eines Erwachsenen einschließlich Wahlgrab3.007,003.148,004,69 mit Trauerfeier, incl. Deko, Orgelspiel und Tieferlegung Erdbestattung eines Erwachsenen einschließlich Reihengrab1.879,001.971,004,90 mit Trauerfeier, incl. Deko und Orgelspiel Feuerbestattung eines Erwachsenen einschließlich Urnenwahlgrab mit Trauerfeier,2.414,002.593,007,42 Orgelspiel, incl. Deko und amtsärztlicher Leichenschau einschließlich Mithilfe (o. Verw.Geb.) Feuerbestattung eines Erwachsenen einschließlich Kolumbariennische mit Trauerfeier,3.774,004.013,006,33 Orgelspiel, incl. Deko und amtsärztlicher Leichenschau einschließlich Mithilfe (o. Verw.Geb.) Erdbestattung eines Kindes unter 10 Jahren im Kinderfeld mit Trauerfeiergebührenfreigebührenfrei0,00 Feuerbestattung eines Erwachsenen ohne Trauerfeier einschließlich2.114,002.273,007,52 Urnenwahlgrab und amtsärztlicher Leichenschau einschließlich Mithilfe (o.Verw.Geb.) Feuerbestattung eines Erwachsenen ohne Trauerfeier einschließlich1.316,001.430,008,66 Urnenreihengrab und amtsärztlicher Leichenschau einschließlich Mithilfe (o.Verw.Geb.) Einäscherung, sofern die Urne nicht in Karlsruhe beigesetzt wird,354,00410,0015,82 ohne Trauerfeier, ohne Leichenhallenbenutzung, ohne Überführung ins Krematorium und mit Durchführung der amtsärztlichen Leichenschau einschließlich Mithilfe (o. Verw.Geb.) Einäscherung, sofern die Urne nicht in Karlsruhe beigesetzt wird,295,00350,0018,64 ohne Trauerfeier, ohne Leichenhallenbenutzung, ohne Überführung ins Krematorium und ohne Durchführung der amtsärztlichen Leichenschau (o. Verw.Geb.) Feuerbestattung eines Erwachsenen ohne Kapellen- und Leichenhallen-1.910,002.052,007,43 benutzung und ohne Überführung zum Krematorium, einschließlich Urnenwahlgrab (o. Verw.Geb.) Feuerbestattung eines Erwachsenen einschließlich Urnenwahlgrab2.210,002.372,007,33 Leistungsbeschreibung/Gebührentatbestand Anlage 12 mit Trauerfeier und Orgelspiel. Der Verstorbene ist bereits durch den Amtsarzt besichtigt und wird durch ein Bestattungsunternehmen direkt zur Trauerfeier in die Kapelle und anschließend in das Krematorium verbracht (o. Verw.Geb.)
-
Extrahierter Text
Anlage 13 2018201920202021 Reihengräber- € 18.253,11 €- - € 11.315,64 €- Wahlgräber- € 69.672,66 €- 45.762,80 €- 1.668,93 €- Kolumbarien- € - € - € - € Baumpatenschaften- € 5.897,20 €- 8.266,42 €- 15.324,16 €- Leichenhallen- € 18.062,47 €- 4.890,15 €- 81.361,47 €- Trauerhallen- € 58.840,34 €- 69.002,23 €- 278.403,40 €- Grabaushub- € 41.757,36 €- 5.912,16 €- 38.840,62 €- Leichenträger- € 24.636,13 €- 13.368,83 €- 16.599,99 €- Einäscherungen- € - € - € 11.247,05 €- Urnenbeisetzungen- € - € 15.251,62 €- 12.588,71 €- Aus-/Umbett.Erd- € - € - € 3.076,67 €- Aus-/Umbett. Urne- € - € - € 2.897,99 €- Gesamt- € 237.119,27 €- 162.454,21 €- 473.324,63 €- 218201920202021 Reihengräber- € - € - € 11.315,64 €- Wahlgräber- € - € 45.762,80 €- 1.668,93 €- Kolumbarien- € - € - € - € Baumpatenschaften- € - € 8.266,42 €- 15.324,16 €- Leichenhallen- € - € - € 61.021,10 €- Trauerhallen- € - € 69.002,23 €- 278.403,40 €- Grabaushub- € - € - € 29.130,46 €- Leichenträger- € - € 3.000,00 €- 16.599,99 €- Einäscherungen- € - € - € - € Urnenbeisetzungen- € - € - € 12.588,71 €- Aus-/Umbett.Erd- € - € - € - € Aus-/Umbett. Urne- € - € - € - € Gesamt- € - € 126.031,45 €- 426.052,39 €- Stand nach dem vorgeschlagenen Ergebnisausgleich Verrechnung von Kostenüber- und Kostenunterdeckungen bei den Gebühren für das Friedhofs- und Bestattungswesen Ergebnisausgleich Stand vor dem vorgeschlagenen Ergebnisausgleich
-
Extrahierter Text
Informationsvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2023/0228 Verantwortlich: Dez. 5 Dienststelle: FBA Satzung der Stadt Karlsruhe über Gebühren für das Friedhofs- und Bestattungswesen (Friedhofsgebührensatzung) Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Ausschuss für öffentliche Einrichtungen 29.11.2022 10 X Vorberaten Hauptausschuss 06.12.2022 20 X Vorberaten Gemeinderat 20.12.2022 17 X Zustimmung Ortschaftsrat Wettersbach 07.03.2023 3 X Information Information (Kurzfassung) Information des Ortschaftsrates nach den Vorberatungen im Ausschuss für öffentliche Einrichtungen und im Hauptausschuss sowie die Beschlussfassung im Gemeinderat über: a) die Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Karlsruhe über Gebühren für das Friedhofs- und Bestattungswesen (Friedhofsgebührensatzung), laut Anlagen 1 und 1a. Die Satzung tritt am 01.01.2023 in Kraft, b) die Einbeziehung der Kostenunterdeckungen der Jahre 2019-2021 in Höhe des saldierten Teilbetrages von -320.814,27 Euro in der Gebührenkalkulation 2023 laut Anlage 3, c) die Zurückstellung der Entscheidung über die Verwendung der Kostenunterunterdeckungen 2020 und 2021 in Höhe von insgesamt saldiert -552.083,84 Euro laut Anlage 13. Finanzielle Auswirkungen Ja ☐ Nein ☒ ☐ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ☒ Ja ☐ durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Ergänzende Erläuterungen 1. Vorlagebegründung Der Gemeinderat hat zuletzt zum 01.01.2022 eine Änderung des Gebührenverzeichnisses zur Friedhofsgebührensatzung beschlossen. Dabei wurde grundsätzlich von voller Kostendeckung ausgegangen. Ausgenommen hiervon waren die Grabnutzungsrechts- und Bestattungsgebühren bei der Bestattung von Kindern bis 10 Jahren, die Nutzungsrechtsgebühren für die Reihen-, Wahlgräber und Kolumbarien mit einem Kostendeckungsgrad rd. 80% sowie die Gebühren für die Benutzung von Kapellen und Leichenhallen. In Anlage 2 sind die alten und neuen Gebührensätze einschließlich der prozentualen Veränderungen ausgewiesen. 1.1 Erläuterungen zur Gebührenkalkulation In den angeschlossenen Berechnungen (Anlagen 3 bis 11) sind die nach den Vorschriften der §§ 11 und 14 KAG errechneten Gebührenobergrenzen sowie die Gebührenvorschläge der Verwaltung ausgewiesen. Nach der vom Kommunalabgabengesetz vorgeschriebenen betriebswirtschaftlichen Kostenermittlung (Kostenrechnung) beträgt die Unterdeckung im gebührenfähigen Bereich nach der vorliegenden Gebührenkalkulation für das Jahr 2023 -990.654,09 Euro. Diese setzt sich aus dem Nichtausschöpfen der Gebührenobergrenzen durch einen Kostendeckungsgrad von 80% bei den Nutzungsrechtsgebühren für die Reihengräber, Wahlgräber und Kolumbarien sowie Rundungsdifferenzen und fehlende Kostendeckung bei Kinderbestattungen und Kindergräbern zusammen. In Bereichen mit angestrebter Kostendeckung von 100% sollen Unterdeckungen aufgrund von Rundungsdifferenzen innerhalb der folgenden 5 Jahre ausgeglichen werden. Der Gesamtkostendeckungsgrad unter Berücksichtigung der nicht gebührenfähigen Bereiche liegt nach der vorliegenden Kalkulation bei 78,31% und ist auch im Vergleich mit anderen Städten in Baden- Württemberg auf einem guten Niveau. Stadt Kostendeckungsgrad Esslingen 84% Ettlingen 71% Pforzheim 74% Reutlingen 80% Stuttgart 73% Ulm 58% Das neue Gebührenverzeichnis liegt in der Anlage 1a bei. Die kalkulatorischen Kosten wurden nach § 4 Abs. 3 i. V. m. §§ 37, 46 und 62 GemHVO und § 14 Abs. 3 KAG ermittelt. Die planmäßige Nutzungsdauer orientiert sich an der Abschreibungstabelle des Leitfadens zur Bilanzierung. Der Gemeinderat hat mit Beschluss vom 8./9. Februar 2022 den kalkulatorischen Zinssatz für die Berechnung der kalkulatorischen Kosten für die Ergebnisrechnung 2022 auf 0,7 % festgelegt. Dieser Zinssatz wird für die Kalkulation 2023 berücksichtigt. Die in der Gebührenkalkulation für das Jahr 2023 enthaltenen kalkulatorischen Zinsen und Abschreibungen sind in der Anlage 3 ausgewiesen. – 3 – 1.2 Erläuterungen zum Ergebnisausgleich Der Teilhaushalt 6900 -Friedhof und Bestattung- weist aus Vorjahren noch Unterdeckungen auf, die mit dieser Gebührenkalkulation zum Teil ausgeglichen werden sollen (Anlage 13). Die Verwaltung schlägt vor, die noch offene Kostenunterdeckung aus dem Jahr 2019 mit einem saldierten Restbetrag in Höhe von -237.119,27 Euro, die Kostenunterdeckung aus 2020 mit einem saldierten Teilbetrag von -36.422,76 Euro und die Kostenunterdeckung aus 2021 mit einem saldierten Teilbetrag von -47.272,24 Euro in die Gebührenkalkulation 2023 einzubeziehen (Anlage 3). Über die Einbeziehung des danach noch offenen Ergebnisausgleichs 2020, saldiert -126.031,45 Euro und des Ergebnisausgleichs 2021 saldiert -426.052,39 Euro sollte der Gemeinderat im Rahmen künftiger Gebührenanpassungen entscheiden. 2. Einzelfeststellungen 2.1. Nutzungsrechtsgebühren für Gräber Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 11.12.2018 beschlossen, bei der Bestattung von Kindern bis 10 Jahre auf die Grabnutzungsrechtsgebühren zu verzichten und den Kostendeckungsgrad bei den Nutzungsrechtsgebühren für die Reihen-, Wahlgräber und Kolumbarien auf rd. 80% festzusetzen. Die tarifvertraglich gestiegenen Personalaufwendungen, gestiegene Sachaufwendungen, die Einbeziehung von Unterdeckungen aus Vorjahren und die unterschiedliche Entwicklung des Bestandes der Grabarten machen eine differenzierte Gebührenanpassung bei den Nutzungsrechtsgebühren für die Reihengräber, Wahlgräber sowie Kolumbarien/ Grüfte und Baumpatenschaften erforderlich. Durch die Änderung des Umsatzsteuergesetzes (UStG) und die damit einhergehende Einführung des § 2b UStG wurde das Friedhofs- und Bestattungsamt auf Tätigkeiten überprüft, welche zum 01.01.2023 steuerbar sein könnten. Steuerbar bedeutet, dass grundsätzlich eine unternehmerische Tätigkeit nach UStG vorliegt. Sofern grundsätzlich eine unternehmerische Tätigkeit vorliegt und keine Ausnahmetatbestände des § 2b UStG greifen, ist weiter zu prüfen, ob die Tätigkeit nach UStG auch steuerpflichtig ist. Während die Überlassung der Grabnutzungsrechte von regulären Grabstätten unter die steuerfreie Vermietung subsumiert wird und dadurch ein Ausnahmetatbestand des § 2b UStG greift, spricht die herrschende Meinung bei den Grabnutzungsrechten anonymer Urnenreihengräber mangels Individualisierung von einer steuerpflichtigen Überlassung der Grabnutzungsrechte. Somit ist diese Leistung ab dem 01.01.2023 mit Umsatzsteuer zu belegen. Die Gebühren für die anonymen Urnenreihengräber erhöhen sich von derzeit 780 Euro auf 965 Euro brutto. Die Verwaltung empfiehlt, die aus den Anlagen 4-7 ersichtlichen Kostendeckungsgrade zu beschließen, weil höhere Gebührensteigerungen als die vorgeschlagenen (vgl. Anlage 2) den Gebührenschuldnern nicht zugemutet werden sollen. 2.2 Bestattungsgebühren Die Einbeziehung der Unterdeckungen aus den Jahren 2019-2021 und gestiegene Personal- und Sachaufwendungen machen bei den Bestattungsgebühren Gebührenerhöhungen nötig. Bei der Kalkulation der Bestattungsgebühren wurde von dem grundsätzlichen Ziel der vollen Kostendeckung ausgegangen. Ausgenommen hiervon sind die Bestattungsgebühren für Kinder (vgl. Ziffer 1). – 4 – 2.2.1 Kapellen- und Leichenhallen Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 11.03.2008 beschlossen, bei der Gebührenfestsetzung für die Benutzung der Kapellen und Leichenhallen die anfallenden Fixkosten in Form von kalkulatorischen Abschreibungen und Zinsen nicht einzubeziehen. Der Zuschussbedarf für den Bereich der Kapellen und Leichenhallen beläuft sich daher im Haushaltsjahr 2023 auf 202.597,05 Euro. Aufgrund gestiegener Sachaufwendungen, insbesondere auch für die Sanierung und Unterhaltung der teilweise auch denkmalgeschützten Leichen- und Trauerhallen, sind Gebührenanpassungen erforderlich. Die Gebühren für die Nutzung der Leichenhallen erhöhen sich von 95 Euro auf 110 Euro und für die Nutzung der Trauerhallen von 300 Euro auf 320 Euro. Sofern sich unter Berücksichtigung des Beschlusses vom 11.03.2008 Kostenüberdeckungen im Bereich der Leichen- und Trauerhallen ergeben, führen diese zu einer Reduzierung des Fixkostenzuschusses um die Höhe der Kostenüberdeckungen. Andernfalls würde durch einen vom Steuerhaushalt getragenen Zuschuss eine an den Gebührenzahler zu erstattende Überdeckung entstehen. 2.2.2 Krematorium Im Bereich des Krematoriums sind aufgrund der Einbeziehung von Unterdeckungen aus Vorjahren und deutlich gestiegener Sachaufwendungen für die Unterhaltung und insbesondere den Betrieb der Anlagen Gebührenanpassungen notwendig. Die Gebühren für die Einäscherungen von Verstorbenen erhöhen sich von derzeit 295 Euro auf 350 Euro brutto. 2.2.3 Urnenbeisetzungen/Umbettung und Ausgrabung von Urnen Die gestiegenen Personal- und Sachaufwendungen, die Einbeziehung von Unterdeckungen aus Vorjahren und bessere Serviceleistungen, z.B. Begleiten der Angehörigen von der Friedhofskapelle zum Grab, machen eine Anpassung der Gebühren für die Beisetzung, Umbettung und Ausgrabung von Urnen erforderlich. 2.3 Verwaltungsgebühren Die Verwaltungsgebühr für die Erteilung einer Einäscherungsgenehmigung erhöht sich unter Berücksichtigung des ermittelten Stundensatzes und der durchschnittlichen Bearbeitungszeit von 20 Minuten von 22 Euro auf 25 Euro (Anlage 11).