Mindestens zwei Kandidaten bei der Besetzung von Stellen im Personalausschuss und im Gemeinderat
| Vorlage: | 2023/0225 |
|---|---|
| Art: | Antrag |
| Datum: | 27.02.2023 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Personal- und Organisationsamt |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 28.03.2023
Rolle: Kenntnisnahme
Ergebnis: Beratung im Fachgremium/Arbeitskreis
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier AfD-Gemeinderatsfraktion Eingang: 24.02.2023 Vorlage Nr.: 2023/0225 Mindestens zwei Kandidaten bei der Besetzung von Stellen im Personalausschuss und im Gemeinderat Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 28.03.2023 20 x Personalausschuss 31.03.2023 2 x Der Gemeinderat möge beschließen, dass dem Personalausschuss mindestens zwei, besser drei Kandidaten zur Auswahl vorgelegt werden müssen, wenn mehrere Bewerber die Voraussetzungen der Stellenausschreibung erfüllen. Gleiches gilt bei Stellenbesetzungen durch den Gemeinderat. Sachverhalt/Begründung Die Vorlagen an den Personalausschuss sind bezüglich des Verfahrens (Ausschreibung, Anzahl der Bewerber, Anzahl im Auswahlverfahren, Beteiligte am Verfahren und Verfahrensart) sehr ausführlich. Doch was das Ergebnis des vorlaufenden Auswahlverfahrens der Ämter betrifft, unterscheiden sich die Vorlagen massiv. Verschiedene Ämter schildern das Auswahlverfahren und die Begründung für alle beteiligten Kandidaten ausführlich, andere nicht. Eine Aussage, alle anderen Kandidaten außer dem Erstplatzierten seien nicht geeignet, kann ohne weitere Angaben nicht hingenommen werden. Leider kommt es bisher nur in vereinzelten Fällen vor, dass den Mitgliedern des Personalausschusses tatsächlich zwei oder drei Kandidaten zur Auswahl vorgestellt werden. Oftmals werden Kandidaten des Auswahlverfahrens, die die Eignung grundsätzlich erfüllen, schon vorher aus einer Entscheidung durch den Personalausschuss ausgeschlossen. Daher beantragen wird, dass dem Personalausschuss künftig immer mindestens zwei, besser drei die Voraussetzungen grundsätzlich erfüllende Kandidaten, zusammen mit den Beurteilungen aus dem Verfahren, zur Auswahl vorgelegt werden müssen. In den Fällen, in denen der Gemeinderat die Entscheidung zu fällen hat, gibt der Personalausschuss in geheimer Abstimmung eine Empfehlung an den Gemeinderat ab, der dann mehrheitlich in geheimer Abstimmung entscheidet, wer von den verbliebenen Kandidaten die Stelle bekommt. Unterzeichnet von: Dr. Paul Schmidt Oliver Schnell Ellen Fenrich
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Extrahierter Text
Niederschrift 48. Plenarsitzung des Gemeinderates 28. März 2023, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 18. Punkt 20 der Tagesordnung: Mindestens zwei Kandidaten bei der Besetzung von Stellen im Personalausschuss und im Gemeinderat Antrag: AfD Vorlage: 2023/0225 Beschluss: Beratung im Personalausschuss am 31. März 2023, nichtöffentlich Abstimmungsergebnis: Keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 20 auf und teilt mit, der Antrag werde ohne Aussprache in den Personalausschuss verwiesen. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 30. März 2023