Parkmarkierungen an der Hubstraße

Vorlage: 2023/0217
Art: Antrag
Datum: 24.02.2023
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Stadtamt Durlach
Erwähnte Stadtteile: Durlach

Beratungen

  • Ortschaftsrat Durlach (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 22.03.2023

    TOP: 10

    Rolle: Kenntnisnahme

    Ergebnis: vertagt

  • Ortschaftsrat Durlach (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 19.04.2023

    TOP: 5

    Rolle: Kenntnisnahme

    Ergebnis: einstimmig zugestimmt

Zusätzliche Dateien

  • TOP 5 Antrag Parkmarkierungen in der Hubstraße
    Extrahierter Text

    Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier B ́90/Die GRÜNEN-OR-Fraktion eingegangen am: 23.02.2023 Vorlage Nr.: 2023/0217 Verantwortlich: Dez. 2 Dienststelle: OA Parkmarkierungen in der Hubstraße Gremium Termin TOP ö nö Ortschaftsrat Durlach 19.04.2023 5 x Mit der Einführung des „Faires Parken in Karlsruhe“ wurde bei Umsetzung desselben in Durlach in der Hubstraße die Parkmarkierungen auf der Westseite auf den Gehweg gelegt. Dies war bedingt durch die Umleitung Pfinzstraße während 2 1/2 Jahren. Hierbei sind teilweise, baulich bedingt die Mindestweiten für freie Gehwege von 1,60 m unterschritten. Insbesondere, da wie so oft, parkende PKW die Markierungen missachten. Auf der Ostseite ist der Gehweg deutlich besser geeignet um hier etwas Fläche für den Parkstreifen wegzunehmen (siehe Fotos). Das früher von der Verwaltung genutzte Argument, dass eine Abschrägung auf der Ostseite erfolgen müsse erscheint nicht hinreichend, da dies eine gängige Maßnahme bei der Umsetzung des „Faires Parken in Karlsruhe“ war und ist. Antrag: Wir beantragen, dass die Parkmarkierung in der Hubstraße auf die Ostseite verlegt wird um ausreichend Breite für den Fußverkehr zu schaffen. . unterzeichnet von: Ralf Köster und die Fraktion B90/Die Grünen im OR Durlach – 2 – Hubstraße Westseite Hubstraße Ostseite

  • TOP 5 Stellungnahme Parkmarkierungen in der Hubstraße
    Extrahierter Text

    Stellungnahme zum Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier B ́90/Die GRÜNEN-OR-Fraktion eingegangen am: 23.02.2023 Vorlage Nr.: 2023/0217 Verantwortlich: Dez. 2 Dienststelle: OA Parkmarkierungen in der Hubstraße Gremium Termin TOP ö nö Ortschaftsrat Durlach 19.04.2023 5 x Kurzfassung In der Hubstraße stehen auf beiden Seiten Gehwege in ausreichender Breite zur Verfügung. Es wird empfohlen, die derzeitigen Parkmarkierungen auf dem westlichen Gehweg beizubehalten. Bei zukünftigen Erneuerungen der Markierung oder einer Straßensanierung kann eine Änderung der Parkmarkierung berücksichtigt werden. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen | Erträge (Zuschüsse und Ähnliches) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzüglich Folgeerträge und Folgeeinsparungen) Ja ☐ Nein ☐ Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja ☐ Nein ☐ Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: ☐ Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) ☐ Umschichtungen innerhalb des Dezernates ☐ Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☐ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ IQ-relevant Nein ☐ Ja ☐ Korridorthema Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ☐ Ja ☐ durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☐ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Ergänzende Erläuterungen In der Hubstraße war bereits vor dem Projekt „Faires Parken in Karlsruhe“ das Gehwegparken auf dem westlichen Gehweg durch eine entsprechende Markierung erlaubt. Im Rahmen des Projekts war zunächst die Beibehaltung dieser Regelung geplant. Aufgrund der damaligen Anregung, das Gehwegparken auf den mit 3,3 Metern etwas breiteren östlichen Gehweg zu verlegen, wurde die Situation nochmals geprüft und eine Änderung der Parkierung vorgesehen. Die Neumarkierung erfolgte dann aber versehentlich nach der ursprünglichen Planung auf dem westlichen Gehweg und konnte in den darauffolgenden Jahren aufgrund der Umleitungsstrecke durch die Hubstraße nicht geändert werden. Die Situation wurde aktuell vor Ort nochmals überprüft. Der Gehweg auf der westlichen Seite weist größtenteils eine Breite von 1,60 Metern auf. Lediglich vor Hausnummer 7 liegt die Gehwegbreite mit 1,50 Metern knapp unter dem Richtwert. Diese Strecke beschränkt sich auf eine Länge von etwa zwölf Metern und stellt damit keine besondere Einschränkung für zu Fuß Gehende dar. Eine Verlegung des Gehwegparkens auf die östliche Seite würde natürlich zu ausgeglicheneren Gehwegbreiten führen. Auf der Westseite könnte so eine Breite von etwa 2,70 Metern und auf der Ostseite von 2,20 Metern erreicht werden. Aber auch bei der aktuellen Aufteilung der Verkehrsflächen steht den zu Fuß Gehenden eine geeignete und ausreichende Gehwegfläche zur Verfügung. In die Abwägung sind die Auswirkungen einer Verlegung der Parkflächen zu berücksichtigen. Die bisherigen Markierungen müssten entfernt werden. Dies erfolgt in der Regel durch Schwärzung der Linien. Je nach Witterung und Lichtverhältnissen können diese Flächen als sogenannte „Phantommarkierungen“ fälschlicherweise noch von Verkehrsteilnehmenden als geltende Markierung wahrgenommen werden. Weiterhin sind die Änderungen der Markierung und gegebenenfalls eine notwendige Ankeilung des Bordsteins mit Kosten von schätzungsweise 4.000 bis 5.000 Euro verbunden. Da derzeit auf beiden Seiten der Hubstraße ein Gehweg in ausreichender Breite zur Verfügung steht, wird unter Berücksichtigung der oben genannten fachlichen Gründe und der aktuellen Haushaltslage empfohlen, das Gehwegparken auf der westlichen Seite zu belassen. Sofern zukünftig eine Sanierung der Straße geplant sein sollte oder die Markierungen stark verblasst sind und erneuert werden müssen, kann die Verlegung auf die östliche Seite berücksichtigt werden.