Satzung zur Änderung der Satzung über Verkaufsoffene Sonntage 2021 bis 2023 in Karlsruhe

Vorlage: 2023/0216
Art: Beschlussvorlage
Datum: 24.02.2023
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Ordnungs- und Bürgeramt
Erwähnte Stadtteile: Durlach, Mühlburg, Oststadt, Rintheim

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 28.03.2023

    TOP: 3

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: mehrheitlich zugestimmt

Zusätzliche Dateien

  • Beschlussvorlage
    Extrahierter Text

    Beschlussvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2023/0216 Verantwortlich: Dez. 2 Dienststelle: OA Satzung zur Änderung der Satzung über Verkaufsoffene Sonntage 2021 bis 2023 in Karlsruhe Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Hauptausschuss 14.03.2023 8 X vorberaten Gemeinderat 28.03.2023 3 X Beschlussantrag (Kurzfassung) Der Gemeinderat beschließt nach Vorberatung im Hauptausschuss die als Anlage 1 beigefügte Satzung zur Änderung der Satzung über verkaufsoffene Sonntage 2021-2023. Finanzielle Auswirkungen Ja ☐ Nein ☒ ☐ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☐ Ja ☒ Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ☒ Ja ☐ durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☐ Ja ☒ abgestimmt mit Wifö, MA – 2 – Ergänzende Erläuterungen Die bestehende Satzung über verkaufsoffene Sonntage regelt die Termine für die Jahre 2021 bis 2023. Der zur Beschlussfassung vorgelegte Entwurf für eine Satzungsänderung betrifft die Aufnahme eines weiteren verkaufsoffenen Sonntages. Anlässlich der Karlsruher Frühjahrsmess‘ sollen die örtlichen Verkaufsstellen im Süden Rintheims und im Osten der Oststadt am 4. Juni 2023 öffnen dürfen. Im Übrigen bleibt die bestehende Satzung unverändert. Mit Schreiben vom 27. Januar 2023 bat das Marktamt der Stadt Karlsruhe in Absprache mit den wichtigsten Akteursgruppen des Bereiches rund um den Messplatz um Prüfung, ob ein weiterer verkaufsoffener Sonntag am 4. Juni 2023 festgesetzt werden kann und führte folgende Begründung an: „Die Karlsruher Mess' ist eine Traditionsveranstaltung, die seit 1912 auf dem Karlsruher Messplatz stattfindet. Die Stadt Karlsruhe betreibt den Frühjahrs- und Herbstjahrmarkt als öffentliche Einrichtung. Mit einem Aufkommen von circa 250.000 Besuchenden pro Jahrmarkt, zählt die Mess ́ zu den besucherstärksten Veranstaltungen in Karlsruhe. Die Karlsruher Frühjahrsmess ́ findet vom 2. bis 12. Juni 2023 täglich ab 14 Uhr statt. An Sonn- und Feiertagen hat die Mess' bereits ab 12 Uhr geöffnet. Die diesjährige Frühjahrsmess ́ umfasst circa 90 Geschäfte. Den Großteil der Geschäfte bilden Kinder-/ Fahr- sowie Schau- und Belustigungsgeschäfte (circa 30 Prozent), ebenso wie Imbiss- und Süßwarengeschäfte (circa 30 Prozent). Die Spielgeschäfte nehmen 20 Prozent ein, genau wie der allgemeine Verkauf. Neben den Geschäften sind ein attraktives Rahmenprogramm und Werbung essentiell für den Erfolg dieser Veranstaltung. Durch einen verkaufsoffenen Sonntag unter Einbindung der angrenzenden Firmen verspricht sich das Marktamt einen für die Mess ́ entscheidenden Werbeeffekt und hofft auf zahlreiche Besucher*innen auch aus anderen Städten. Die Kundenparkplätze des XXXLutz und des Bauhauses werden bereits seit vielen Jahren auch für die Mess ́-Besucher*innen angeboten. Ein Shuttle-Service, der die Parkenden kostenlos auf den Messplatz bringt, soll nun zusätzlich angeboten werden.“ Die Entscheidung über die Änderung der Satzung über die verkaufsoffenen Sonntage soll in der Gemeinderatssitzung am 28. März 2023 erfolgen. Zuvor war zwingend ein Anhörungsverfahren durchzuführen. Angehört worden sind: - Evangelische Kirche in Karlsruhe, - Katholisches Dekanat Karlsruhe, - Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen, - ver.di, Bezirk Mittelbaden-Nordschwarzwald, - Arbeitsgemeinschaft Karlsruher Bürgervereine, - Einzelhandelsverband Nordbaden e.V. Rückmeldungen: Der Einzelhandelsverband Nordbaden e.V. und die Arbeitsgemeinschaft Karlsruher Bürgervereine gaben keine Stellungnahme ab. Im Anhörungsschreiben erhielten sie eine Frist zur Äußerung bis zum 20. Februar 2023. Klargestellt war, dass eine fehlende Rückmeldung als Zustimmung gewertet werde. Folglich geht die Verwaltung von Zustimmungen beider Stellen aus. Das Katholische Dekanat Karlsruhe und die Evangelische Kirche in Karlsruhe teilten in einer gemeinsamen Stellungnahme mit, dass sie bereits in den Vorjahren deutlich gemacht hätten, dass sie grundsätzlich mit einer Ausweitung der Anzahl von verkaufsoffenen Sonntagen nicht einverstanden seien. Diese Position gelte nach wie vor, auch mit Blick auf die aktuellen Diskussionen. Sie wenden sich grundsätzlich gegen jede Einschränkung des Sonntagsschutzes. – 3 – Selbstverständlich würden die Interessen des Einzelhandels in der Stadt verstanden werden und es werde für wichtig gehalten, dass deren Existenzgrundlage geschützt und ihre Attraktivität gewahrt bleibe. In der Abwägung der Güter sei gleichwohl der Schutz des Sonntags wichtiger. Sonn- und Feiertage dienten nicht nur der seelischen Erhebung, sie seien auch eine wichtige kulturelle Errungenschaft, die geschützt werden und bleiben müsse. Sonn- und Feiertage würden gemeinsam geteilte freie Zeit und damit Gelegenheit zur Begegnung mit anderen Menschen und mit Gott schaffen. Deshalb sprachen sie sich nachdrücklich gegen eine Änderung der Satzung über verkaufsoffene Sonntage 2021-2023 mit Öffnung der Verkaufsstellen am 4. Juni 2023 aus. Die ausführliche Stellungnahme der Gewerkschaft ver.di ist dieser Beschlussvorlage beigefügt (siehe Anlage 2). Aus Sicht von ver.di sei mit der Frühlingsmess‘ als anlassgebende Veranstaltung für die Sonntagsöffnung eine Voraussetzung für die Ladenöffnung durchaus geschaffen. Bedenken bestanden allerdings bezüglich des räumlichen Geltungsbereichs (siehe Anlage 3). Die prägende Wirkung könne nur angenommen werden, wenn die Öffnung auf das unmittelbare Umfeld der Veranstaltung begrenzt bliebe. Das Durlach-Center und das Bauhaus seien nicht unmittelbar zu erreichen. Der Vorschlag, einen Shuttle-Service einzurichten, unterstreiche die großen Entfernungen und die fehlende räumliche Nähe. Der Bezug zwischen der Anlassveranstaltung und der Öffnung könne auch durch eine Beschränkung auf bestimmte Handelszweige erreicht werden. Gemeint seien damit Lebensmittelgeschäfte und nicht Autohäuser. Ver.di sieht keinen engen räumlichen Bezug zur Veranstaltung und den geöffneten Geschäften und damit einen Verstoß gegen die rechtlichen Vorgaben. Die Gewerkschaft forderte die Verwaltung auf, die Rechtmäßigkeit der geplanten Sonntagsöffnung zu überprüfen. Die Verwaltung prüfte die vorgebrachten Argumente, griff die Anmerkungen auf und verkleinerte daraufhin den ursprünglich geplanten räumlichen Geltungsbereich (siehe Anlage 4). Trotz der teilweise ablehnenden Stellungnahmen sieht die Verwaltung die rechtlichen Voraussetzungen für gegeben, den verkaufsoffenen Sonntag festzusetzen. Das Gesetz über die Ladenöffnung in Baden-Württemberg bestimmt, dass Geschäfte an drei Sonn- und Feiertagen im Jahr aus Anlass von Märkten, Messen, örtlichen Festen oder ähnlichen Veranstaltungen geöffnet werden können. Eine Beschränkung auf bestimmte Bezirke ist möglich. Für die verkaufsoffenen Sonntage bedarf es daher eines hinreichenden Anlasses. Nach der einschlägigen Rechtsprechung muss es sich bei dem Anlass/der Veranstaltung um ein Ereignis mit einem gewissen Eigengewicht handeln, das dazu geeignet ist, unabhängig von der Ladenöffnung hinreichend Besucher*innen anzuziehen. Es darf sich nicht um einen verkaufsoffenen Sonntag mit Begleitprogramm handeln. Der verkaufsoffene Sonntag muss dabei von geringerer Bedeutung sein als die Veranstaltung selbst. Die Öffnung von Verkaufsstellen aus Anlass einer Veranstaltung ist nur zulässig, wenn die prägende Wirkung der Veranstaltung für den öffentlichen Charakter des Tages gegenüber der typisch werktäglichen Geschäftigkeit der Ladenöffnung überwiegt, sodass sich letztere lediglich als Annex zur Veranstaltung darstellt. Das setzt voraus, dass die Ladenöffnung in engem räumlichen Bezug zum konkreten Veranstaltungsgeschehen steht und prognostiziert werden kann, dass die Veranstaltung für sich genommen einen beträchtlichen Besucherstrom anzieht, der die bei einer alleinigen Öffnung der Verkaufsstellen zu erwartende Zahl der Ladenbesucher übersteigt. Mit Blick auf die seit über 100 Jahren stattfindende Karlsruher Mess‘ und die jährlichen Besucherzahlen lässt sich eindeutig die Prognose treffen, die Zahl der von der Veranstaltung selbst angezogenen Besucher*innen werde größer sein als die Zahl derjenigen, die allein wegen einer Ladenöffnung am selben Tag ohne die Veranstaltung kämen. Erfahrungsgemäß parken viele der Veranstaltungsbesucher*innen auf den Parkflächen der Gewerbebetriebe, die im räumlichen Geltungsbereich liegen und laufen – entgegen der Ansicht von ver.di, das Veranstaltungsgelände sei nicht fußläufig erreichbar – zum Messplatz. – 4 – Aus Sicht der Verwaltung ist daher der räumliche Bezug gegeben. Es ist davon auszugehen, dass der verkaufsoffene Sonntag hinter der anlassgebenden Veranstaltung zurückbleiben wird und eine geringere Bedeutung hat als diese. Der zusätzliche verkaufsoffene Sonntag dient ferner der Erprobung und Gewinnung von Erfahrungswerten, die in die zu erstellende neue Satzung für die Jahre 2024 bis 2026 einfließen werden. Die Verwaltung schlägt unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung, der vorgebrachten Einwände und der daraufhin nach Prüfung und Abwägung erfolgten Änderung vor, die Satzungsänderung zu beschließen. Anlagen Anlage 1: Satzung zur Änderung der Satzung über verkaufsoffene Sonntage 2021 - 2023 Anlage 2: Stellungnahme der Gewerkschaft ver.di Anlage 3: ursprünglicher räumlicher Geltungsbereich Anlage 4: geänderter, festzusetzender räumlicher Geltungsbereich Beschluss: Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat beschließt nach Vorberatung im Hauptausschuss die als Anlage 1 beigefügte Satzung zur Änderung der Satzung über verkaufsoffene Sonntage 2021-2023

  • Anlage 2 - Stellungnahme ver.di 2023
    Extrahierter Text

  • Anlage 3_verkaufsoffener So. 2023-Plan_große Variante_2022-02-20
    Extrahierter Text

    Geltungsbereich verkaufsoffener Sonntag

  • Anlage 4_verkaufsoffener So. 2023-Plan_kleine Variante_2022-02-22
    Extrahierter Text

    Geltungsbereich verkaufsoffener Sonntag

  • Anlage 1_Satzung zur Änderung der Satzung über verkaufsoffene Sonntage 2021 bis 2023
    Extrahierter Text

    Anlage 1 Satzung zur Änderung der Satzung über verkaufsoffene Sonntage 2021 - 2023 vom 28. März 2023 (bekanntgemacht am ....) Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom 24. Juli 2000 (GBl. S. 581, berichtigt S. 698), zuletzt geändert durch Gesetz vom 7. Februar 2023 (GBl. S. 26, 42), in Verbindung mit § 8 Absatz 1 und 2 sowie § 14 Absatz 1 des Ge- setzes über die Ladenöffnung in Baden-Württemberg vom 14. Februar 2007 (GBl. S. 135), geändert durch Gesetz vom 28. November 2017 (GBl. S. 631), hat der Gemeinderat der Stadt Karlsruhe in seiner Sitzung am 28. März 2023 folgende Satzung zur Änderung der Satzung über verkaufsoffene Sonntage 2021 - 2023 vom 26. Januar 2021 (Amtsblatt vom 26. Februar 2021), zuletzt geändert durch Satzung vom 23. März 2021 (Amtsblatt vom 9. April 2021) beschlossen: Artikel 1 § 2 Abs. 4 wird wie folgt neu eingefügt: § 2 Örtlicher Geltungsbereich (4) Aus Anlass der Frühjahrsmess‘ auf dem Messplatz an der Durlacher Allee dürfen die örtlichen Verkaufsstellen im Osten der Oststadt und im Süden von Rintheim am 4. Juni 2023 in der Zeit von 13 bis 18 Uhr geöffnet sein. Der örtliche Geltungsbereich wird wie folgt begrenzt: Ab dem Messplatz an der Durlacher Allee in Richtung Osten auf der Durlacher Allee bis zur Autobahn A 5, einschließlich des Durlach Centers, zurück in Richtung Westen über die Gerwigstraße, nach Norden in die Straße Am Großmarkt, in Richtung Westen auf die Theodor-Rehbock-Straße, in die Berckmüllerstraße, über die Gerwigstraße in die Tulla- straße bis zum Messplatz. Der örtliche Geltungsbereich ergibt sich auch aus der beigefügten Karte, die selbst Be- standteil der Satzung ist. Anlage 1 Artikel 2 Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Ausgefertigt: Karlsruhe, Dr. Frank Mentrup Oberbürgermeister

  • Abstimmungsergebnis TOP 3
    Extrahierter Text

  • Protokoll GR TOP 3
    Extrahierter Text

    Niederschrift 48. Plenarsitzung des Gemeinderates 28. März 2023, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 4. Punkt 3 der Tagesordnung: Satzung zur Änderung der Satzung über Verkaufsoffene Sonn- tage 2021 bis 2023 in Karlsruhe Vorlage: 2023/0216 Beschluss: Der Gemeinderat beschließt nach Vorberatung im Hauptausschuss die als Anlage 1 (der Vorlage) beigefügte Satzung zur Änderung der Satzung über verkaufsoffene Sonntage 2021-2023 Abstimmungsergebnis: Bei 23 Ja-Stimmen und 21 Nein-Stimmen mehrheitlich zugestimmt Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 3 zur Behandlung auf und verweist auf die er- folgte Vorberatung im Hauptausschuss am 14. März 2023: Im Hauptausschuss vorberaten, deswegen will ich jetzt nicht groß einführen und schaue mir erst einmal die Diskussionsteilnehmer an. Stadträtin Wolf (GRÜNE): Ich will gerne vorwegschicken, dass wir Verkaufsoffene Sonntage nicht grundsätzlich ablehnen. Wir haben vor ziemlich genau zwei Jahren hier die Satzung für Verkaufsoffene Sonntage beschlossen. Die haben wir als GRÜNE-Fraktion auch mitge- tragen. Es braucht für uns aber sehr gute Gründe, denn der Verkaufsoffene Sonntag ist kein Selbstzweck. Ja, es darf kein Selbstzweck sein. Es ist nicht erlaubt, einfach sonntags zu verkaufen, sonntags die Geschäfte zu öffnen. Die Frage ist jetzt, ist mit der Frühjahrsmesse hier ein guter Grund gegeben, und die Antwort für uns ist ganz klar Nein. Wichtig ist für uns vor allem die räumliche Trennung. Jetzt haben Sie angehängt an die Vorlage, die Karten schön schraffiert, wo dann der Verkaufsoffene Sonntag gelten soll. Aber Sie haben dabei die EnBW, die VBK, die diversen Straßen dazwischen und die Bahn mitschraffiert, um so eine Verbindung zu schaffen. Aber auf den Bahngleisen wird am – 2 – Sonntag genauso wenig verkauft wie auf dem Gelände der EnBW oder bei der VBK. Wenn man diese schraffierten Flächen rausnimmt, dann wird auch die Distanz ganz klar. Um das zu verdeutlichen, wenn man jetzt nicht Richtung Osten, sondern in andere Himmelsrich- tungen die gleiche Strecke geht, dann kommt man zum Beispiel fast am Tivoli raus oder Richtung Westen ist man fast auf dem KIT-Campus, und dass jetzt eine Veranstaltung in irgendeinem Hörsaal auf dem KIT-Gelände einen besonders großen Einfluss auf die Karlsru- her Frühjahrsmesse hätte, das würde nun wirklich niemand von uns behaupten. Der Ver- kaufsoffene Sonntag wäre also an der Stelle ein reiner Selbstzweck, und an der Stelle über- wiegen für uns die negativen Effekte. Der freie Sonntag ist lange erkämpft und ein hohes gesellschaftliches Gut. Da können wir uns absolut der Stellungnahme von ver.di anschließen. Der Sonntag ist für Freund*innen, für die Familie, für Regeneration und für Erholung. Das wollen wir nicht ohne gute Gründe aufweichen. Deswegen werden wir die Vorlage ablehnen. Stadtrat Ehlgötz (CDU): Ihre Vorlage, Herr Oberbürgermeister, aus der Verwaltung, sprich dem Marktamt, ist unserer Meinung charakterliches Vorbild. Es ist ein Zusammenspiel ge- wesen aus Verwaltung, Unternehmen und aber auch der gesamten Bürgerschaft. Wir ha- ben eine Vorlage, die letztendlich für den gesamten Bereich, den Sie eben gezeigt haben, Frau Wolf, in den letzten Jahren eine exorbitante Entwicklung genommen hat. Diese exor- bitante Entwicklung gilt es auch heute mit Leben zu füllen. Deshalb sagen wir, es ist eine wirtschaftliche Förderung des gesamten Gebietes. Es ist Wirtschaftsförderung pur, und es ist letztendlich aber auch für unsere Gesellschaft und vor allem auch für die Bürgerschaft ein Sonntag, in dem die Familien gemeinsam dort in die neuansässigen Unternehmen ge- hen können bzw. in die Bestandsunternehmen, die seit Jahrzehnten darauf warten, einen solchen Tag auch zu bekommen wie in der gesamten Stadt. Ein Argument kann ich überhaupt nicht verstehen. Wir haben alle in den schwierigen Ta- gen und Zeiten der Corona-Pandemie die Schausteller besucht. Die Schausteller waren ein Betriebszweig, der unheimlich gebeutelt war von der Corona-Pandemie. Deshalb ist es der richtige Weg und der richtige Ansatz, nach diesen schwierigen Zeiten Menschen in dieses Gebiet zu bringen, sie dann auch auf den Messeplatz zu führen, dass sie gemeinsam die Unternehmerschaft, aber auch die Messe besuchen können, zudem wir auch seit Jahrzehn- ten eine tolle Kooperation haben mit Möbelhäusern vor Ort, dass wir die Parkplätze zur Verfügung stellen. Das sind alles Win-Win-Situationen für die Bürgerschaft, für die Unter- nehmer und für das gesamte Gebiet. Ich glaube auch, wir haben mit der heutigen Vorlage etwas erreicht, und ich sage es ein- mal so flapsig, dass einer zum Frühshoppen gehen kann sonntagsmorgens, aber genauso in die Kirche gehen kann und dann gemeinsam mit der Familie diesen Verkaufsoffenen Sonntag im Osten unserer Stadt besuchen kann. Deshalb noch einmal Danke für die Vor- lage. Wir unterstützen in vollem Umfang die Vorlage, weil wir wissen, dass es unserem Handel draußen im Osten guttun wird und natürlich auch die Bürgerschaft diesen Tag an- nehmen wird. Übrigens, lassen Sie mich das noch sagen, Herr Oberbürgermeister, wenn wir solche ver- kaufsoffene Tage haben in dieser Stadt, boomt diese Stadt. Dann ist diese Stadt voll mit Le- ben. Ich glaube, wir brauchen auch Leben in der Stadt. Wir diskutieren hier immer wieder darüber, dass wir zu wenig Menschen in die Stadt bekommen durch diese Baustellen und – 3 – so weiter. Wenn wir solche Tage nutzen werden, wird die gesamte Stadt am Ende sagen, sie profitieren. Stadträtin Ernemann (SPD): Ich sehe das ähnlich wie der Kollege Ehlgötz. Die Frühjahrs- messe oder die Messe, insgesamt über 100-jährige Tradition, zieht pro Messe 250.000 Be- sucher an, die in die Stadt kommen, und wir brauchen diese Besucher. Wir brauchen diese Besucher nicht nur auf dem Messegelände, wir brauchen die, um die Innenstadt zu bele- ben, um den Handel und nicht nur den Einzelhandel in der Innenstadt, sondern auch in den angrenzenden Zonen, in dem Fall ist es also Karlsruhe-Ost oder Oststadt, zu unterstüt- zen. Wie Kollege Ehlgötz gesagt hat, hat der Handel in Zeiten von Corona sehr gelitten. Wir haben immer versucht zu helfen, aber jetzt haben wir die Chance, indem wir die Mö- belhäuser in dem peripheren Bereich, also Oststadt, Messeplatz, aufnehmen. Im Übrigen, das Freizeitverhalten der berufstätigen Bevölkerung oder allgemein der Bevöl- kerung hat sich in den letzten Jahren auch geändert. Dem müssen wir nicht gerecht wer- den, aber dem können wir gerecht werden. Also es ist durchaus auch üblich, sage ich mal, wenn ich die Möglichkeit habe, dass ich in ein Möbelhaus gehe und Möbel kaufe oder mit den Kindern. Es ist ja auch Freizeit dort angeboten. Dem müssen wir nicht gerecht werden, aber das können wir. Der räumliche Bezug zum Messeplatz ist aus meiner Sicht gegeben. Wenn man die letzten Jahre auf der Mess war, hatten schon viele drüben bei XXXLutz geparkt, jetzt nicht bei Kaufland, das war zu weit, aber den Parkplatz hat man schon genutzt. Insofern ist es auch gar kein Problem, die paar Meter zu laufen oder unter Umständen mit dem Shuttle an den Messplatz anzubinden. Ich habe Respekt vor all denen, die dem nicht zustimmen können, aus religiösen Gründen oder aus sonstigen Gründen. Das wird auch meine Fraktion so handhaben. Wir stimmen also unterschiedlich ab. Da habe ich Respekt, dem sehe ich durchaus respektvoll entgegen. Aber wir selbst stimmen der Gesamtvorlage zu. Es ist eine Erprobung und auch eine Gewinnung von Erfahrung, wie ich am Ende der Vorlage gelesen habe. Lassen wir uns doch Erfahrungen sammeln, und dann können wir noch weitersehen. Also wie gesagt, wir stimmen der Vorlage zu, aber in unterschiedlicher Abstimmungsweise. Stadtrat Høyem (FDP): In unserer kleinen Fraktion haben wir zwei extrem verschiedene Po- sitionen. Wir haben einen Dänen, der gewohnt ist, dass die Geschäfte geöffnet sind, wenn die Verbraucher das wünschen, also dass man überhaupt kein Schließungs- oder Öffnungs- gesetz braucht. Das ist die eine Position. Wir haben ein Mitglied in unserer Fraktion, der denkt, dass wir überhaupt keine Verkaufsoffene Sonntage haben sollen. Also wir stimmen dann unterschiedlich ab. Stadträtin Fenrich (AfD): Erst einmal vielen herzlichen Dank an die Verwaltung für die Vor- lage. Die Verwaltung hat sich auch sehr differenziert gezeigt, indem sie das Einzugsgebiet, für das diese Satzung gelten soll, noch einmal reduziert hat. Insgesamt möchte ich die Frage stellen, worum geht es eigentlich? Es geht doch um die Gewerbetreibenden, um die Unternehmen, die rund um die Messe angesiedelt sind, die sich auch fragen, in der Innen- stadt gibt es einen Verkaufsoffenen Sonntag, in Durlach gibt es den, und den gibt es auch in Mühlburg. Warum dann nicht hier, wo ein relativ großes Geschäftszentrum, ich gebe zu, vielleicht nicht so differenziert wie jetzt in der Innenstadt, aber immerhin, wo es dann doch verschiedene Geschäfte gibt und die Menschen dort, die Unternehmen haben ein – 4 – elementares Interesse, dass sie auch berücksichtigt werden. Ich finde, muss ich ganz ehrlich sagen, das ist doch legitim. Von daher sehe ich auch die Stellungnahmen vom Einzelhandelsverband, von den Bürger- vereinen, insbesondere auch von der IHK als Zustimmung. Das ist auch gut so. Wir haben das in Corona erlebt, dass wir den Handel unterstützen können, und auch jetzt außerhalb der Corona-Zeit müssen wir schauen, dass wir Menschen in die Stadt bekommen, die hier einkaufen, die sich natürlich auf der Messe vergnügen, aber die auch Interesse am Einkauf, am Schauen haben, die unsere Stadt besuchen. Denn die lassen das Geld da. Die Gewerk- schaft hat eine Stellungnahme abgegeben und dankenswerterweise, noch einmal auf die rechtliche Grundlage Bezug genommen. Die Stadt hat darauf dann auch entsprechend rea- giert, was ich vorhin schon erwähnt habe. Was die Stellungnahme der Kirchen anbelangt, muss ich sagen, ich glaube, dass die Kirchen, die katholische/evangelische, alle Kirchen heute, so modern und weltoffen sind, dass die auch sehen, dass es natürlich auch andere Dinge gibt, außer den religiösen Fragen. Die Kirche widmet sich auch anderen Fragen als nur der Religion. Von daher denke ich, ist es legitim, wenn man sagt, ab 13:00 Uhr wird Öffnung erlaubt, denn bis dahin sind die Gottesdienste meistens alle schon herum. Ich gebe auch zu, dass wir in der Fraktion strittig gesprochen haben. Wir haben auch ein Mitglied in der Fraktion, dem das Anliegen der Kirche wichtig ist, auch als Mitglied des Be- triebsrates. Dieses Mitglied sieht es anders und wird daher anders abstimmen. Was es sonst noch anbelangt, denke ich, sollten wir uns einfach dem Grundsatz verschreiben als Stadt, als Stadtgesellschaft. Wenn es den Unternehmen gut geht, dann geht es auch den Bürgern gut, denn die Unternehmen erwirtschaften einen Teil der Gelder, die letztendlich für die Bürgerschaft ausgegeben werden kann. Von daher denke ich, dass es richtig ist, dass wir diesen dritten Verkaufsoffenen Sonntag gewähren. Wie gesagt, meine Fraktion wird unter- schiedlich abstimmen. Stadträtin Binder (DIE LINKE.): Verkaufsoffene Sonntage dienen ausschließlich kommerziel- len Zwecken. Der Schutz der Beschäftigten ist dabei nachrangig. Wir haben das BVG-Urteil, auf das sich auch ver.di bezieht, wo es darum geht, dass die Arbeitsruhe darüber hinaus der physischen und psychischen Regeneration und damit der körperlichen Unversehrtheit dient. Gemeinsame Ruhetage dienen dem Schutz von Ehe und Familie. Auch das steht in diesem BVG-Urteil. Deshalb sind wir auch ganz bei den Kirchen, muss ich wirklich sagen. Wir lehnen Verkaufsoffene Sonntage grundsätzlich ab, und zwar deshalb. Die Menschen haben nur ein bestimmtes Budget zum Ausgeben. Wie wir alle wissen, ist dieses Budget dank der Inflation mittlerweile gesunken, also im Sinne von Kaufkraft, und sie haben sechs Tage die Woche Zeit zum Geldausgeben. Warum es diesen siebten Tag auch noch braucht, um Menschen Einkaufsmöglichkeiten zu bieten, wo ich mich dann auch frage, was ist denn das, die Innenstadt profitiert doch nicht davon. Das ist außerhalb des Bereichs, den wir eigentlich beleben wollen. Dann finde ich es auch wirklich ein Armutszeugnis für unsere Gesellschaft, wenn diese Be- reicherung nur im Einkaufen, im Shoppen besteht. Also ich bin da sehr nahe an den Kir- chen und auch bei den Gewerkschaften, die sagen, es braucht Schutz für die Beschäftigten und sechs Tage die Woche sind genug, um Geld auszugeben. Stadtrat Cramer (KAL/Die PARTEI): Meine Fraktion wird heute, wie in der Vergangenheit, immer mehrheitlich und heute einstimmig der Vorlage der Verwaltung zustimmen, das – 5 – heißt, einem weiteren Verkaufsoffenen Sonntag zustimmen. Ich denke, dass ein Großteil der Beschäftigten in den Betrieben, und das hat die Vergangenheit gezeigt, dann auch auf interner Freiwilligkeit sagen, ich bin bereit, an einem Sonntag zu arbeiten. Ich kann mich nicht erinnern, dass Beschäftigte gezwungen wurden, hinter der Ladentheke zu stehen. Ich denke, das ist natürlich ein Stück weit auch ein Experiment, dass wir jetzt die Messe, die sehr viel Besucher anzieht, erweitern auf hauptsächlich zwei große Verkaufshäuser. Ich denke, dass das Synergieeffekte sind, die gut sind. Von daher sollten wir heute gucken, dass wir mehrheitlich dieser Vorlage und diesem Vorgehen zustimmen. Stadträtin Lorenz (FW|FÜR): Ich kann einige der Argumente gegen den Verkaufsoffenen Sonntag, die jetzt hier vorgebracht worden sind, in gewisser Weise nachvollziehen. Aber es sind auch ein paar falsche Aussagen getroffen worden. Das möchte ich zunächst geraderü- cken. Der Verkaufsoffene Sonntag, die Anforderungen, sind recht streng. Man kann ihn nicht einzeln durchführen, sondern er muss immer an einer übergeordneten Veranstaltung dran- hängen, die wesentlich mehr Besucher anzieht als der Verkaufsoffene Sonntag. Die Händ- ler im Oststadtteil, nenne ich das jetzt mal, haben sich bisher benachteiligt gefühlt, weil sie weder an dem Verkaufsoffenen Sonntag, der in der Innenstadt stattfindet, teilnehmen dür- fen, noch in Durlach, weil sie weder zu dem einen, noch zu dem anderen den räumlichen Bezug haben. Aber die Messe bietet diesen räumlichen Bezug. Die Entfernung, liebe Kolle- gin von den GRÜNEN, ist auch nicht anders, als wenn das in der Innenstadt ist. Am Fried- richsplatz sind auch keine Verkaufsstände oder keine Läden. Da muss ich auch über den Platz ein paar 100 Meter gehen, um zum nächsten Geschäft zu kommen. Auch der Grund ist nicht, weil man das Personal ärgern will oder weil man das jetzt auch Jux und Tollerei macht, sondern viele von Ihnen waren bei den Gesprächen vor Ort dabei, die großen Mö- belhäuser haben auch mit zweistelligem Prozent an Frequenzverlusten an Kunden zu kämpfen. Sie kämpfen seit vielen Jahren für diesen Verkaufsoffenen Sonntag. Ich freue mich, dass wir ihn jetzt hoffentlich heute beschließen. Das zeigt sich auch, wenn ich in den vergangenen Sitzungen höre, wer immer sagt, wir un- terstützen den Einzelhandel, wir wollen den Einzelhandel unterstützen, und heute zeigt sich, bei wem es nur ein Lippenbekenntnis war. Wir reden nicht von einem ganzen Sonn- tag, wir reden von fünf Stunden. Ich kann Ihnen aus vielen persönlichen Gesprächen und aus meiner Erfahrung meines Amtes sagen, dass es beim Personal so ist, dass viele gerne an diesem Verkaufsoffenen Sonntag arbeiten, weil sie sagen, da ist viel los, da ist Betrieb, die Zeit geht schnell vorbei, ich bekomme Sonntagszuschlag und habe dafür an einem an- deren Tag frei, wo ich dann auf die Kinder aufpassen kann, während mein Mann das dann sonntags tut. Also so viel zur Arbeitnehmerseite. Ganz besonders möchte ich mich in diesem Zusammenhang bei der Kollegin Alexandra Ries bedanken, die s sehr viel Engagement und sehr viel Zeit eingebracht hat, dass wir die- sen Verkaufsoffenen Sonntag jetzt hoffentlich beschließen können. Ich wünsche allen be- teiligten Unternehmen vor Ort, dass es ein Erfolg ist und dass überregional auch viele Men- schen unsere tollen Möbelhäuser kennenlernen. Ich persönlich - muss Ihnen sagen - wäre für die Liberalisierung. Denn seien wir doch ehrlich, eine Küche oder eine Wohnzimmerein- richtung oder auch vielleicht ein Fahrzeug, das beschließt die ganze Familie. Wenn es nach mir ging, dürfen die jeden Sonntag aufmachen und sollten dafür Montag/Dienstag zu – 6 – lassen. Ein Unternehmer möchte doch Geschäfte machen und macht dann auf, wenn es auch Sinn macht, und wenn nichts los ist, dann lässt er halt auch mal ein, zwei Tage zu. Der Vorsitzende: Vielen Dank für die Beiträge. Lassen Sie aus der Sicht der Stadt mich noch zwei, drei Dinge dazu ergänzen. Ich sehe die Liberalisierung von Öffnungszeiten insgesamt extrem kritisch. Ich sehe viele Bundesländer, und ich sehe auch andere Staaten in Europa, die das völlig liberalisiert hatten, mit dem Ergebnis, dass man überhaupt nicht mehr wusste, wann denn einer an bestimmten Tagen auf hat. Es hat eine unheimliche Konzent- ration in die Malls gegeben. Es ist vor allem auch aus dem inhabergeführten Einzelhandel teilweise als große Belastung empfunden worden, weil die einfach personell nicht in der Lage sind, 24 Stunden und am Wochenende regelmäßig zu öffnen. Deswegen bin ich am Ende sehr dankbar gewesen, dass wir gerade in Baden-Württemberg eigentlich eine ver- gleichsweise restriktive Regelung haben, die nämlich sowieso nur drei Sonntage im Jahr zu- lässt an den einzelnen Orten. Auch die Vorgabe, dass man den Verkaufsoffenen Sonntag an eine Einrichtung, also an ein Fest anhängen muss, sodass es für das Fest positiv ist, dass auch der Verkaufsoffene Sonntag da ist und nicht unbedingt umgekehrt, finde ich sehr vernünftig. Es ist eine hohe rechtliche Schwelle, über die wir da springen müssen. Deswegen kann ich heute mit sehr gutem Gewissen sagen, wir haben eine Messe, die Messe brummt. Da kommen ganz viele Menschen hin, und da kommen vielleicht auch ganz viele Menschen, die sowieso mit der Familie sich auf den Weg nach Karlsruhe ge- macht haben. Die können dann im Rahmen dieses Besuchs auch noch die Möglichkeit be- kommen, die angrenzenden Geschäfte aufzusuchen. Das ist für die Messe dann noch ein- mal ein Anreiz, der attraktiver macht, und es ermöglicht natürlich diesen Geschäften außen herum - es sind nicht nur die nach Osten, es sind auch die nach Norden, auch in der Käp- pelestraße, in der Gerwigstraße gibt es das eine oder andere Geschäft, also in der östlichen Gerwigstraße –, dass die davon profitieren können. Es gibt denen eine Möglichkeit, sich mit besonderen Aktionen und auch an einem besonderen Tag einer besonderen Klientel zu präsentieren, die sonst so nicht dort vor Ort möglicherweise präsent wäre. Dadurch, dass wir jetzt eine Änderung unserer Satzung vornehmen und es nicht mit einer Neusatzung verbinden, die immer auf drei Jahre ausgelegt ist, haben wir dieses Jahr auch die Möglichkeit, die entsprechenden Erfahrungen zu sammeln. Wir gehen aber nicht den bisherigen Karlsruher Weg, zu sagen, wir nehmen zwei Ver- kaufsoffene Sonntage pro Ort, sondern wir gehen bewusst nur einen Verkaufsoffenen Sonntag pro Ort. Wir haben das auch mit den Beteiligten so besprochen. Wir können viel- leicht, je nachdem, wie die Mehrheiten jetzt ausfallen und wie dann die Erfahrungen sind, noch einmal diskutieren, ob man eher an die Herbstmesse rückt und nicht an die Frühjahrs- messe, aber das ist etwas, ich würde immer im Moment sagen, einer und dann soll der lie- ber ordentlich laufen und dann, an alle die Kritiker, haben wir nach wie vor 51 geschützte Sonntage im Jahr. Wir haben fünf Stunden zusätzliche Zeit. Wir haben hohe Hürden, über die jemand springen muss, weil man muss es ein Stück weit auch in Abhängigkeit von der Bereitschaft der Mitarbeitenden machen. In der aktuellen Arbeitskräftesituation kann sich keiner gegen seine Mitarbeitenden wirklich par ordre du mufti durchsetzen. Von daher glaube ich, in der Abwägung des Sonntagsschutzes für Familie und Arbeitneh- mer*innen und der Tatsache, dass wir einen Sonntag an diesem Ort zusätzlich zulassen am Rande der Messe, aber eben auch als zusätzliches Angebot für die Messebesucherinnen – 7 – und -besucher, ist es, glaube ich, ein sehr vernünftiger Kompromiss. Ich kann nur eindring- lich darum werben, dass wir diesen Kompromiss jetzt auch so zulassen. Nächstes Jahr müs- sen wir sowieso über die nächsten drei Jahre der Verkaufsoffenen Sonntage diskutieren. Damit kommen wir zur Abstimmung, und ich bitte um Ihr Votum. – Das ist eine knappe, aber doch deutliche Mehrheit. Damit können die Geschäftsleute loslegen. Das lassen wir noch einen Moment auf uns wirken. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 5. April 2023