Bauantrag An der Rossweid 16
| Vorlage: | 2023/0210 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 23.02.2023 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Ortsverwaltung Grötzingen |
| Erwähnte Stadtteile: | Grötzingen |
Beratungen
- Ortschaftsrat Grötzingen (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 15.03.2023
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: einstimmig zugestimmt
Zusätzliche Dateien
-
Extrahierter Text
Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Bauantrag Vorlage Nr.: 2023/0210 Verantwortlich: OV Grö Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Ortschaftsrat Grötzingen 15.03.2023 9.1 ☒ ☐ Bauantrag: Neubau eines Büro- und Verwaltungsgebäudes An der Rossweid 16, FlstNr.: 8545/27 Für das Baugrundstück existiert ein rechtskräftiger Bebauungsplan: 526 Roßweid nördl. Teil §30 (1) BauGB: Im Geltungsbereich eines Bebauungsplans, der allein oder gemeinsam mit sonstigen baurechtlichen Vorschriften mindestens Festsetzungen über die Art und das Maß der baulichen Nutzung, die überbaubaren Grundstücksflächen und die örtlichen Verkehrsflächen enthält, ist ein Vorhaben zulässig, wenn es diesen Festsetzungen nicht widerspricht und die Erschließung gesichert ist. Die Bauherrschaft beabsichtigt den Neubau eines dreigeschossigen Büro- und Verwaltungsgebäudes als Erweiterungsbau eines Bestandsgebäudes. Das Bauvorhaben entspricht den Festsetzungen des Bebauungsplanes. Bauordnungsrechtlich bestehen keine versagensgründe. Aus Sicht der Ortsverwaltung ist der Bauantrag aus oben genannten Gründen zu genehmigen. Beschlussvorschlag: Der Ortschaftsrat stimmt dem Bauantrag zu. Beschlussvorlage