Sachstand zur Dreifeldsporthalle für den SSC Karlsruhe

Vorlage: 2023/0192
Art: Anfrage
Datum: 16.02.2023
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Stadtplanungsamt
Erwähnte Stadtteile: Hagsfeld, Waldstadt

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 28.03.2023

    TOP: 27.2

    Rolle: Kenntnisnahme

    Ergebnis: Kenntnisnahme

Zusätzliche Dateien

  • Anfrage
    Extrahierter Text

    Anfrage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier CDU-Gemeinderatsfraktion Eingang: 16.02.2023 Vorlage Nr.: 2023/0192 Sachstand zur Dreifeldsporthalle für den SSC Karlsruhe Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 28.03.2023 27.2 x 1. Wie gestaltet sich der derzeitige Sachstand zum Bebauungsplanverfahren („Sporthalle Am Traugott-Bender-Weg“, Karlsruhe-Hagsfeld)? 2. Warum erfolgen notwendige Voruntersuchungen hinsichtlich der Stellplätze oder des Lärmschutzes erst jetzt, nachdem bereits mehr als zwei Jahre seit der Mittelfreigabe durch den Gemeinderat vergangen sind? Welche weiteren Vorbedingungen müssen noch erfüllt werden? 3. Wie sieht vonseiten der Stadtverwaltung der konkrete Zeitplan zum weiteren Vorgehen aus? 4. Warum kann mit dem Auslegungsbeschluss erst im Juli 2023 gerechnet werden? Wann folgt der Satzungsbeschluss? Sachverhalt/Begründung Seit rund fünf Jahren treibt der SSC Karlsruhe e.V. konkrete Planungen zum Bau einer Dreifeldsporthalle voran. Zu diesem Zweck hat der Planungsausschuss am 15. November 2018 den Einstieg in das Bebauungsplanverfahren beschlossen. Darauf folgten in den Jahren 2019 und 2020 einstimmige Beschlüsse des Gemeinderats, in deren Zusammenhang Haushaltsmittel in Höhe von etwa 18,7 Millionen Euro zur Realisierung des Bauvorhabens bereitgestellt wurden. Mit der Einwerbung unterschiedlichster Drittmittel und Zuschüsse sowie mit der Einreichung des Bauantrags am 1. Juli 2021 hat der SSC Karlsruhe längst auch die bauseitige Bereitschaft bewiesen, um einen geregelten Ablauf zu gewährleisten. Befürwortet wird der Bau der Dreifeldsporthalle auch vom Bürgerverein Waldstadt e.V. Auch wir als CDU-Fraktion sprechen uns ausdrücklich für das Vorhaben aus. Trotz aller Bemühungen ist in der Vergangenheit kein erkennbarer Fortschritt erzielt worden – und dies, obwohl der Bau der Dreifeldsporthalle für den SSC Karlsruhe sowohl von der Stadtgesellschaft als auch vom Gemeinderat einmütig befürwortet wird. Daher sehen wir es als zwingend erforderlich an, über den neuesten Sachstand informiert zu werden, und bitten um die Beantwortung obiger Fragen. Unterzeichnet von: Stadtrat Detlef Hofmann Stadtrat Sven Maier

  • Stellungnahme
    Extrahierter Text

    Stellungnahme zur Anfrage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2023/0192 Verantwortlich: Dez. 6 Dienststelle: Stadtplanungsamt Sachstand zur Dreifeldsporthalle für den SSC Karlsruhe Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 28.03.2023 27.2 x Im Folgenden beantwortet die Stadtverwaltung die Fragestellungen der SPD vom 13.02.2023 und der CDU vom 16.02.2023 zum Sachstand der SSC-Dreifeld-Sporthalle in einer gemeinsamen Stellungnahme. Dauer des Verfahrens Im Falle des Bebauungsplanverfahrens zum SSC ging die Stadt zunächst von einem Verfahren eher geringen Umfangs für eine Dreifeldsporthalle aus. Erst im Laufe des Verfahrens zeigt sich, dass die Stellplatz- und Lärmsituation im Bestand nicht geklärt war und das Bebauungsplangebiet um das Sportzentrum, die Gaststätte (Denkfabrik) und den Parkplatz erweitert werden musste. Die Aufarbeitung der Stellplatz- und Lärmsituation für diese Gemengelage stellte sich als komplexes und zeitaufwändiges Unterfangen dar. Für die Stellplatzsituation im Norden des Geltungsbereiches des Bebauungsplans wurde über einen längeren Zeitraum hinweg eine rechtssichere Lösung gesucht. Dieser Themenkomplex konnte mittlerweile abschließend geklärt werden. Die komplexe Lärmsituation, welche sich aufgrund des Zusammenspiels mehrerer Nutzungen auf dem Sportgelände (eigenständige Schank- und Speisewirtschaft, verschiedene Sport- und Freizeitflächen, Inanspruchnahme des Parkplatzes durch mehrere Nutzergruppen) ergibt, wird seit geraumer Zeit in einem entsprechenden Lärmgutachten betrachtet. Aufgrund der Notwendigkeit den Bebauungsplanentwurf zunächst entsprechend zu konkretisieren und anschließend ein Ausschreibungsverfahren für eine schalltechnische Untersuchung durchzuführen, konnte die erste Kontaktaufnahme mit dem Lärmgutachterbüro erst 2021 erfolgen. Seither wurden seitens des Gutachterbüros mehrere Gutachtenentwürfe erstellt und es fanden mehrere Abstimmungsgespräche zwischen den städtischen Ämtern und dem Gutachterbüro statt. Bei der letztmaligen Überprüfung des Gutachtenentwurfes stellte sich heraus, dass im Gutachten weitere Vergleichsberechnungen ergänzt werden müssen. Eine Nachbeauftragung des externen Gutachterbüros ist bereits erfolgt. Das Ergebnis wird in den kommenden Wochen erwartet. Derzeitiger Sachstand und Zeitplan Die städtischen Ämter arbeiten mit hoher Priorität an der Fertigstellung des Bebauungsplanentwurfes. Grundsätzlich befindet sich das Bebauungsplanverfahren kurz vor dem Auslegungsbeschluss. Derzeit finden noch finale Abstimmungen zwischen den städtischen Fachämtern statt, hier zum Lärmschutz, welche bis Ende März zum Abschluss kommen. Zudem sind die Ergebnisse des bereits oben erwähnten Lärmgutachtens in den Bebauungsplan einzuarbeiten. – 2 – Ziel ist es, den Auslegungsbeschluss zum Bebauungsplan vor den Sommerferien 2023 in die gemeinderätlichen Gremien einzubringen. Bis zu diesem Termin soll auch der städtebauliche Vertrag finalisiert werden. In Hinblick auf weitere Bebauungsplanverfahren mit höchster Priorität kann ein früherer Zeitpunkt für den Auslegungsbeschluss derzeit nicht zugesagt werden. Sofern bei der Offenlage keine wesentlichen Einwände erhoben werden, die eine Änderung des Bebauungsplanentwurfes und somit eine erneute Offenlage erfordern, ist ein Satzungsbeschluss im Spätjahr 2023 denkbar. Der baldige Abschluss des Bebauungsplanverfahrens ist sowohl im Sinne des Vereins als auch der Stadtverwaltung Karlsruhe. Aus diesem Grunde arbeiten die beteiligten Ämter derzeit mit Hochdruck an der Fertigstellung des Bebauungsplans. Erteilung der Baugenehmigung Der Bauantrag für die Dreifeld-Sporthalle wurde am 11.08.2021 beim Bauordnungsamt eingereicht. Bisher wurde die Prüfung des Vorhabens zurückgestellt, weil sich das Bebauungsplanverfahren noch in Aufstellung befindet und das Vorhaben derzeit nicht genehmigungsfähig ist. Die Prüfung auf Übereinstimmung mit den Festsetzungen des Bebauungsplanes kann erst kurz vor Satzungsbeschluss erfolgen, da sichergestellt sein muss, dass der Inhalt des Bebauungsplanes auch als Satzung beschlossen wird. Dem SSC Karlsruhe e. V. wurde dieser Sachverhalt nach Eingang des Bauantrages mitgeteilt. Der frühestmögliche Zeitpunkt für eine Genehmigung des Bauantrags wäre nach der Feststellung der vorzeitigen Planreife nach § 33 Abs. 1 BauGB. Diese wäre, vorausgesetzt es treten keine weiteren Problemstellungen durch die Offenlage auf, im Herbst 2023 denkbar. Mehrkosten durch Zeitverzögerung Beim Bebauungsplanverfahren „Sporthalle Am Traugott-Bender-Weg“ handelt es sich dem Grunde nach um einen investorenbezogenen Bebauungsplan des SSC Karlsruhe e. V., bei welchem der Verein die Planung eigentlich selbstständig durchzuführen und zu bezahlen hätte. Im Sinne der Sportförderung in der Stadt Karlsruhe und auf Wunsch des Gemeinderats führt die Stadtverwaltung Karlsruhe das Bebauungsplanverfahren jedoch in eigener Zuständigkeit durch. Im Rahmen des Verfahrens sind einige, nicht voraussehbare Problemstellungen – insbesondere die Stellplatz- und Lärmsituation – aufgetreten, die zu einer zeitlichen Ausdehnung des Verfahrens geführt haben. Ein Regressanspruch des SSC Karlsruhe e. V. gegenüber der Stadt Karlsruhe lässt sich hierdurch jedoch nicht ableiten.

  • Protokoll GR TOP 27
    Extrahierter Text

    Niederschrift 48. Plenarsitzung des Gemeinderates 28. März 2023, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 25. Punkt 27 der Tagesordnung: SSC-Dreifeld-Sporthalle: 27.1: Sachstand der SSC-Dreifeld-Sporthalle Anfrage: SPD Vorlage: 2023/0178 27.2: Sachstand zur Dreifeldsporthalle für den SSC Karlsruhe Anfrage: CDU Vorlage: 2023/0193 Beschluss: Kenntnisnahme von den Stellungnahmen der Verwaltung Abstimmungsergebnis: Keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 27 zur Behandlung auf und stellt fest, die Stel- lungnahmen liegen vor, der Gemeinderat habe Kenntnis genommen (keine Wortmeldun- gen). Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 30. März 2023