Änderung Verwaltungspraxis gastronomische Sondernutzungen auf öffentlichen Parkständen
| Vorlage: | 2023/0183 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 14.02.2023 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Ordnungs- und Bürgeramt |
| Erwähnte Stadtteile: | Durlach, Mühlburg |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 28.03.2023
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: Zugestimmt zu geändertem Beschlusstext
Zusätzliche Dateien
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Beschlussvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2023/0183 Verantwortlich: Dez. 2 Dienststelle: OA Änderung Verwaltungspraxis gastronomische Sondernutzungen auf öffentlichen Parkständen Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Hauptausschuss 14.03.2023 7 x vorberaten Gemeinderat 28.03.2023 6 x Beschlussantrag (Kurzfassung) Der Gemeinderat nimmt nach Vorberatung im Hauptausschuss den beigefügten Leitfaden „Verwaltungspraxis gastronomische Sondernutzungen auf öffentlichen Parkständen“ zustimmend zur Kenntnis und befürwortet die Anwendung durch die Verwaltung ab 1. April 2023. Finanzielle Auswirkungen Ja ☐ Nein ☒ ☐ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ☐ Ja ☒ durchgeführt am 22.03.2023 Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Ergänzende Erläuterungen Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 25. Oktober 2022 die Verwaltung beauftragt, Lösungsmöglichkeiten für eine Verstetigung der im Zuge der Corona-Pandemie ausnahmsweise angewandten Genehmigungspraxis von gastronomischen Sondernutzungen auf Parkständen zu entwickeln. Der vorliegende Leitfaden schafft den Rahmen für eine diesbezügliche Verstetigung der Verwaltungspraxis und basiert auf Grundüberlegungen der Konzepte der Städte München und Mannheim, angepasst an die hiesigen Bedürfnisse und Gegebenheiten. Die Essentialia der entwickelten Verwaltungspraxis sind Folgende: Vom 1. April bis 30. September eines Jahres sind außengastronomische Nutzungen auf Parkständen möglich. Über Genehmigungen – auch „Folgegenehmigungen“ der derzeit bis zum 30. April 2023 befristeten Sondernutzungen – hat die Verwaltung im jeweils zu prüfenden Einzelfall zu entscheiden. Nach überschlägiger Vorprüfung wird davon ausgegangen, dass der bislang gewährte Genehmigungsumfang im Stadtgebiet grundsätzlich weiter möglich sein wird. Bezüglich der Detailregelung ist an dieser Stelle auf den Leitfaden selbst zu verweisen, der als Anlage beiliegt. Es bedarf der Anmerkung, dass mit dem nun entwickelten ordnungsrechtlichen Vollzugskonzept lediglich vorübergehende und einzelfallbezogene Lösungen gefunden werden können. Für eine generelle Reglung über die konzeptionelle (Neu-)Verteilung des öffentlichen (Park-)Raums sind weitergehende planerische, planungsrechtliche und bauliche Schritte erforderlich. Zudem ist darauf hinzuweisen, dass der Verwaltung weiterhin Beschwerden von Anwohnerinnen und Anwohnern vorliegen. Die Betroffenen beklagen sich über die mit den Sondernutzungen einhergehenden Begleiterscheinungen, insbesondere entstehendem Lärm. Auch die geringere Wahrscheinlichkeit, innerhalb von Bewohnerparkzonen einen freien Stellplatz zu finden, wird als Gegenargument vorgebracht, insbesondere im Zusammenhang mit der Erhöhung der Bewohnerparkausweisgebühren. Wie bereits in vorausgehenden Vorlagen dargelegt, kann hier das Ordnungs- beziehungsweise Straßenrecht allein keinen Prozess anbieten, durch den die beschriebenen Nutzungskonflikte ausgeglichen werden können. Um einen Konfliktpunkt zu entschärfen beziehungsweise auszugleichen, sieht der Leitfaden innerhalb von Bewohnerparkzonen eine „Quotenregelung“ vor. Seit jeher werden in der Regel mehr Bewohnerparkausweise an anspruchsberechtigte Personen ausgegeben, als tatsächlich in der jeweiligen Zone ausgewiesene Bewohnerparkstellplätze vorhanden sind. Der ADAC empfiehlt, im Hinblick auf den rechtlich geforderten hohen Parkdruck zur Einrichtung einer Bewohnerparkzone, die Anzahl der ausgestellten Anwohnerparkscheine zu begrenzen und benennt als Faustregel 1,5 Ausweise pro Stellplatz. Aus Sicht der Verwaltung überzeugt die Empfehlung und so sollen bei einer Überschreitung der empfohlenen Quote grundsätzlich keine Sondernutzungen auf zum Bewohnerparken freigegebenen öffentlichen Stellplätzen mehr zugelassen werden. Neben einem gewissen Verwaltungsmehraufwand setzt die Umsetzung dieser Empfehlung gleichwohl eine möglichst aktuelle Datengrundlage voraus; diese steht aktuell noch nicht vollumfänglich zur Verfügung, wird aber nach und nach aktualisiert. Mit dem vorgelegten Leitfaden wird der politische Beschluss des Gemeinderates aufgegriffen und umgesetzt sowie bis zu einer konzeptionellen (Neu-)Verteilung beziehungsweise Umgestaltung des öffentlichen Raums eine handhabbare Lösung im Einzelfall ermöglicht. Beschluss: Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat nimmt nach Vorberatung im Hauptausschuss den beigefügten Leitfaden „Verwaltungspraxis gastronomische Sondernutzungen auf öffentlichen Parkständen“ zustimmend zur Kenntnis und befürwortet die Anwendung durch die Verwaltung ab 1. April 2023.
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Stadt Karlsruhe Ordnungs- und Bürgeramt Beispielbild Leitfaden Verwaltungspraxis gastronomische Sondernutzungen auf öffentlichen Parkständen Stadt Karlsruhe Ordnungs- und Bürgeramt Inhalt 1. Anlass 2. Rechtlicher Rahmen 3. Konkrete Ausgestaltung und Standortvorgaben 4. Hinweise und Obliegenheiten zur Gestaltung 5. Genehmigungsverfahren 6. Geltung Stadt Karlsruhe Ordnungs- und Bürgeramt 1. Anlass Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 25. Oktober 2022 die Verwaltung mit einer Konzepterstellung dahingehend beauftragt, die während der Corona-Pandemie ausnahmsweise eine „dauerhafte“ Sondernutzung für außengastronomische Nutzungen auf öffentlichen Stellplätzen zulässt. Eine generelle Neuordnung öffentlichen Raumes allein über das ordnungsrechtliche Instrument der Sondernutzung ist nicht möglich. Bezogen auf konkrete umzugestaltende Örtlichkeiten sind daher die rechtlich vorgesehenen planerischen, planungsrechtlichen und baulichen Schritte, sowie Beteiligungsprozesse grundsätzlich zu beachten. Die nachfolgenden Ausführungen beziehen sich deshalb ausschließlich auf eine vorübergehende, jeweils vom 1. April bis 30. September eines Jahres dauernde Art der Sondernutzung und stellen keine generelle Regelung dar, wie sich zukünftig eine konzeptionelle (Neu-)Verteilung des öffentlichen Raumes stadtweit umsetzen lässt. 2. Rechtlicher Rahmen Die nachfolgenden Ausführungen beziehen sich lediglich auf zu erteilende straßenrechtliche Sondernutzungen nach § 18 Straßengesetz für Baden-Württemberg (StrGBW) und setzen im Einzelfall notwendige gaststättenrechtliche und baurechtliche Genehmigungen voraus beziehungsweise ersetzen diese nicht. Soweit für einzelne Vorhaben Baugenehmigungen notwendig sind, schließt dies regelmäßig die Erteilung einer Sondernutzung aus. Die Benutzung der öffentlichen Straßen (Wege, Plätze) erfolgt durch den sogenannten „Gemeingebrauch“ oder im Wege der „Sondernutzung“. Gemeingebrauch ist die – erlaubnisfreie – Benutzung der Straßen im Rahmen der Widmung nach dem Straßengesetz und den (Straßen-)Verkehrsvorschriften im Sinne der Straßenverkehrsordnung. Das Straßenverkehrsrecht bestimmt insbesondere durch Verkehrszeichen die Art und Weise der Nutzung der Straße. Grundsätzlich liegt kein Gemeingebrauch vor, wenn eine Straße nicht vorwiegend zum Zwecke des Verkehrs, zu dem auch das Parken (ruhender Verkehr) zählt, benutzt wird. In Abgrenzung dazu ist die Sondernutzung die Benutzung einer Straße über den Gemeingebrauch hinaus und bedarf deswegen der Erlaubnis. In jeder Straße, in der eine außengastronomische Nutzung genehmigt werden soll, muss daher bewertet werden, ob die Verkehrsverhältnisse im Sinne der Leistungsfähigkeit, des Verkehrsflusses und der Verkehrssicherheit eine Sondernutzung zulassen. Strecken des Schwerlastverkehrs und hochfrequentierte Fahrbahnen mit hohem Fahrzeugaufkommen bedürfen aufgrund ihrer Besonderheiten im Sinne der Verkehrssicherheit und des Verkehrsablaufs einer eingehenden Prüfung unter Beteiligung von Fachbehörden. Die Sondernutzungsrichtlinie Innenstadt Karlsruhe, die Sondernutzungsrichtlinie Mühlburg und die Gestaltungssatzung Altstadt Durlach legen in ihren Geltungsbereichen einen gestalterischen Rahmen für Sondernutzungen fest und gelten jeweils unabhängig von den im folgenden niedergelegten Grundsätzen für die zukünftige Verwaltungspraxis bei der Erlaubnis von Sondernutzungen auf öffentlichen Parkständen fort. Die im Folgenden definierten Grundsätze gelten für das gesamte Stadtgebiet. Stadt Karlsruhe Ordnungs- und Bürgeramt 3. Konkrete Ausgestaltung und Standortvorgaben Grundsätzlich gilt, dass aufgrund des hohen Parkdrucks innerhalb von Bewohnerparkzonen eine Sondernutzung auf öffentlichen Stellplätzen nur dann erfolgen kann, wenn das Verhältnis zwischen ausgegebenen Bewohnerparkausweisen und tatsächlich zur Verfügung stehenden reinen Anwohnerstellplätzen 1,5 oder weniger beträgt. Innerhalb von Fußgängerzonen und verkehrsberuhigten Bereichen ist unter straßen- und straßenverkehrsrechtlichen Gesichtspunkten eine erweiterte außengastronomische Nutzung grundsätzlich möglich, da die Aufenthaltsfunktion, zu der auch gastronomische Angebote beitragen, bereits Teil des Widmungszweckes der genannten Bereiche ist. Über Fußgängerzonen und verkehrsberuhigte Bereiche hinaus ist eine außengastronomische Nutzung auf öffentlichen Stellplätzen unter straßenrechtlichen und straßenverkehrsrechtlichen Gesichtspunkten bei folgenden Gegebenheiten auch grundsätzlich möglich: • an Straßen ohne Radweg zwischen Parkplätzen und Gehweg mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von maximal 30 km/h (ganztägig). Im Einzelfall kann eine außengastronomische Nutzung auch an folgenden Örtlichkeiten als möglich bewertet werden: • an Straßen mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von maximal 30 km/h, wenn dort ein Radweg auf Gehwegniveau vorhanden ist und die konkreten Gegebenheiten vor Ort dies zulassen (Radverkehrsstärke, Geh- und Radwegbreite, Baumgraben, baulicher Zustand des Radwegs, Sichtverhältnisse et cetera), • an Straßen mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von maximal 50 km/h, die aber die typischen Charakteristika – insbesondere geringe Verkehrsstärke und niedrige tatsächliche Geschwindigkeiten – einer Tempo-30-Straße aufweisen, • an Straßen mit einem gemeinsamen Geh- und Radweg. Folgende konkrete Standortortbedingungen sind zu beachten: • die Flächen müssen in unmittelbarer Nähe vor der Stätte der Leistung liegen. Es können maximal bis zu zwei öffentliche Stellplätze für eine außengastronomische Nutzung in Anspruch genommen werden. Die Begrenzung der Längenausdehnung erfolgt im Einzelfall und richtet sich nach gängigen Stellplatzdimensionen. Die Möglichkeit des uneingeschränkten Querens der Straße für Fußgängerinnen und Fußgänger und ein freier Durchgang für die Abholung von Müllbehältern mit einer Furt von mindestens 2,5 Metern im Abstand von 25 Metern sind freizuhalten. • Die Flächen müssen gekennzeichnete öffentliche Parkstände sein, etwa über eine Markierung (VZ 295 StVO) gekennzeichneter Parkbuchten oder baulich hergestellt im Seitenraum der Fahrbahn. Stadt Karlsruhe Ordnungs- und Bürgeramt • Eine als Parkstand nicht gekennzeichnete Fläche, die dennoch Parken in StVO-konformer Weise zulässt („Parken am rechten Fahrbahnrand“) ist aus Verkehrssicherheitsgründen ausgeschlossen. Darüber hinaus liegt der Standort außerhalb von: • Fahrbahnen, auf denen ein erhöhtes Schwerlastverkehrsaufkommen zu verzeichnen ist. • Bereichen mit Einschränkungen und Sichteinschränkung für den fließenden Verkehr wie enge und unübersichtliche Straßenstellen und scharfe Kurven. • Kreuzungen und Einmündungen bis zu je fünf Metern vor und hinter den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten soweit in Fahrtrichtung rechts neben der Fahrbahn ein Radweg baulich angelegt ist, vor Kreuzungen und Einmündungen bis zu je acht Metern von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten. • Grundstücksein- und -ausfahrten beziehungsweise bis 1,50 Metern neben Einfahrten (solange keine Erlaubnis der Berechtigten vorliegt) und auf schmalen Fahrbahnen auch ihnen gegenüber. Hinweis: je nach Geometrie von Zufahrt und Fahrbahnbreite sind Abstände zwischen 1,50 und drei Metern notwendig • Einem Abstand von 30 Zentimetern (cm) zum anschließenden Längs-, Quer- oder Senkrechtparkplatz und 30 cm beziehungsweise 50 cm zur Fahrbahn je nach örtlichen Gegebenheiten. • Feuerwehrzufahrten und -aufstellflächen, • Busbuchten, • Schwerbehindertenparkplätzen, • Lieferzonen (mittels VZ 286 StVO / VZ 283 StVO verkehrsrechtlich angeordnet), • Bereichen vor Bordsteinabsenkungen, • Grünflächen und durchlässigen Baumscheiben, • Schachteinstiegen, Schachtdeckeln, Hydranten und Kanaldeckeln der Ver- und Entsorgung und anderer Verschlüsse beziehungsweise den zugehörigen Abständen für deren Betrieb, zum Beispiel für die Spülung der Kanäle durch Spülfahrzeuge (32- Tonnen-Lastkraftwagen), soweit nicht im Einzelfall die Unbedenklichkeit der verantwortlichen und betroffenen Stellen (Tiefbau, Feuerwehr, und so weiter) festgestellt wird. • Den zugehörigen Abstandsflächen zum Straßenzubehör (Straßenbäume, Papierkörbe, Radbügel et cetera); die Funktion von öffentlichem Straßenzubehör darf nicht behindert werden Die Nutzung muss zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit mit geeigneten Mitteln von den Flächen des fließenden Verkehrs abgegrenzt werden. Zum fließenden Verkehr ist deshalb eine physische Trennung herzustellen. Pflanzelemente sollen darin integriert werden. Dabei Stadt Karlsruhe Ordnungs- und Bürgeramt dürfen Abgrenzungen oder Aufbauten zur Abgrenzung nicht als Sitzgelegenheit benutzt werden. Für die Sicherung der außengastronomischen Nutzungen gegenüber dem fließenden Verkehr wird auf die einschlägigen Regelungen der Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen (RSA 21) und die darin aufgeführten Musterbeschilderungspläne verwiesen. Notwendige Verkehrszeichen können daher als Auflage zusätzlich notwendig werden. Grundsätzlich gilt, dass die in Anspruch genommene Fläche barrierefrei für jedermann zugänglich und gefahrlos benutzbar sein muss. Die Entwässerung und Unterhaltung der öffentlichen Straße müssen gewährleistet bleiben. Bauliche Konstruktionen dürfen nicht fest mit dem Boden verbunden werden, sondern dürfen dort nur durch eigene Schwere weilen. Beschädigungen des Straßen- beziehungsweise Gehwegbelags durch Dübel, Auflagen et cetera sind untersagt. Die Sicherstellung der Standsicherheit aller physischen beziehungsweise baulichen Elemente im Zusammenhang mit der Sondernutzung obliegt dem Genehmigungsadressaten. Bei unvorhergesehenen Schäden von im Untergrund befindlichen Leitungen oder Bauwerken oder aus anderweitigen Gründen, die durch Straßenbaulast oder der Gewährleistung der Verkehrssicherheit entstehen können und mit Arbeiten am Straßenkörper oder im Untergrund verbunden sind, muss die Sondernutzung sofort rückbaubar sein oder als Ganzes geräumt werden können, um die Zugänglichkeit zur Fläche zu gewährleisten. 4. Hinweise und Obliegenheiten zur Gestaltung: Die Konstruktion und die Oberflächenmaterialien der Gegenstände, Möblierung und Ausgestaltung der Gastronomiefläche sollen wertig gearbeitet sein und einen gepflegten, gehobenen Gestaltungsanspruch besitzen. Die Oberflächen sollen zudem gut zu reinigen sein und den Anforderungen im Freien (Sonne, Regen et cetera) gut standhalten können. Eine feste Überdachung der in Anspruch genommenen Fläche ist ausgeschlossen. Mobile Überdachungen können im Einzelfall zugelassen werden. Ein Sonnenschutz durch eine ausrollbare Markise oder Sonnenschirme ist möglich, muss aber entsprechend wind- und wetterfest sein und spontan abgebaut werden können. Schirme können verwendet werden, wenn: • durch die Schirme oder Markisen keine Sichtbehinderungen für den Verkehr entstehen und erforderliche Sichtdreiecke eingehalten werden können. Lichtsignalanlagen dürfen nicht verdeckt oder deren Sichtbarkeit eingeschränkt werden. Dies gilt auch für Verkehrszeichen des fließenden Verkehrs. • Die Kfz-Fahrbahn mindestens sechs Meter breit beziehungsweise bei mehreren Fahrstreifen je Richtung jeder Fahrstreifen mindestens 3,25 Meter breit ist. • Eine Verankerung über die Außengastronomie verwendeten Elemente oder Schwergewichtsstandfüße durchführbar ist. Stadt Karlsruhe Ordnungs- und Bürgeramt • ein Abstand von mindestens 50 cm zur Fahrbahn im aufgespannten Zustand eingehalten wird. Da die Erlaubnis zeitlich befristet ist soll wiederverwertbares Baumaterial verwendet werden. Bei der Konstruktion soll aus Gründen der Nachhaltigkeit die Lebensdauer berücksichtigt werden. Die Möbel sollen gestalterisch einen aufeinander abgestimmten Gesamteindruck (zum Beispiel über Maße, Material et cetera) aufweisen. Im Hinblick auf gestalterische Vorgaben wird auf die im Anwendungsbereich festgelegten Regelungen der Sondernutzungsrichtlinie Innenstadt Karlsruhe, der Sondernutzungsrichtlinie Mühlburg und der Gestaltungssatzung Altstadt Durlach verwiesen. Alle Einrichtungen der Außengastronomie wie Tische und Stühle werden innerhalb der erlaubten Fläche aufgestellt und überragen diese nicht. 5. Genehmigungsverfahren Für außengastronomische Nutzungen im oben beschriebenen Sinne als Sondernutzung im öffentlichen Verkehrsraum ist ein formloser Antrag bei der Straßenverkehrsstelle des Ordnungs- und Bürgeramtes erforderlich. Beigelegte vollständige, prüffähige und aussagekräftige Antragsunterlagen ermöglichen eine reibungslose und zügige Beurteilung aller Belange im Anhörungsverfahren. Folgende Unterlagen sind dem Antrag beizufügen: • Informationen zur Nutzung, Selbstauskunft (beispielsweise Gastronomin, Mieterin et cetera), • Informationen zur Unterhaltung des öffentlichen Stellplatzes und zur Anzahl der Pflegeintervalle, • Kontaktdaten des Antragstellenden, • beantragter Zeitraum der Sondernutzung, der im jährlichen Zeitraum von 1. April bis 30. September liegen muss, • zwei Fotos der Sondernutzungsfläche mit Umgebung (Straßenraum) und gegebenenfalls ein weiteres Foto der Sondernutzungsfläche von oben, • ein Lageplan (bemaßt) im Maßstab 1:100 beziehungsweise 1:50 mit Darstellung der umliegenden Fläche der öffentlichen Straße im Umkreis von 25 Metern, • Längs- und Querschnitte (bemaßt) im Maßstab 1:20, • gegebenenfalls Ausführungsdetails (bemaßt) zur Entwässerung und den Übergängen zum Bordstein im Maßstab bis 1:1., • Die Zeichnung/der Entwurf enthält insbesondere: ▪ die Breite des anliegenden Ladenlokals beziehungsweise des Grundstückes mit Eingängen/Einfahrten, Stadt Karlsruhe Ordnungs- und Bürgeramt ▪ die Länge und Breite der geplanten Sondernutzung, ▪ die Breite des Gehwegs zwischen Hauswand und Bordsteinvorderkante (Gehweg) und der Straßenausstattung (Restgehwegbreite), ▪ die Entwurfselemente der Straße, wie den Bordstein, die Straßenmarkierung (Radweg, durchgezogene Linie et cetera) und die Straßenausstattung (Masten, Poller, Fahrradbügel, Baumscheiben, Bäume, Blindenleitplatten, Straßenbahnschienen, Haltestellenbereiche, Wechsel und Orientierungspunkte im Belag, Rinnen, Fugen, Materialwechsel et cetera), Elemente der Entwässerung wie Schachtdeckel, Entwässerungsrinnen oder Straßenabläufe sowie Hydranten und andere Verschlüsse der Leitungsinfrastruktur, ▪ Anzahl und Position der mobilen Sondernutzungsmöbel, wie Tische und Stühle (auch des Nachbarn), ▪ Größe, Beschreibung, Farbe und Materialien der mobilen Sondernutzungsmöbel (beispielsweise aus Prospekten oder Katalogen) und der sonstigen verwendeten (Bau-) Materialien, ▪ sonstige entscheidungsrelevante Elemente wie benachbarte Sondernutzungen (Länge x Breite) und Fassadenelemente des anliegenden Gebäudes (Türen, Einfahrten, Fenster et cetera zum Beispiel mithilfe einer Kopie des Bauplans). 6. Geltung Die vorausgehend beschriebenen Regelungen werden ab dem 1. April 2023 unmittelbar durch die Genehmigungsbehörde umgesetzt und angewendet. Die in diesem Leitfaden niedergelegten Regelungen gelten solange sie nicht durch zukünftige Anpassungen der Verwaltungspraxis ersetzt werden. Fallen Flächen durch tatsächliche und rechtliche Veränderungen aus oder zukünftig in den Anwendungsbereich der Regelungen, so bleiben die vorausgehend niedergelegten Grundsätze selbst davon unberührt.
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Niederschrift 48. Plenarsitzung des Gemeinderates 28. März 2023, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 6. Punkt 6 der Tagesordnung: Änderung Verwaltungspraxis gastronomische Sondernutzun- gen auf öffentlichen Parkständen Vorlage: 2023/0183 Punkt 6.1 der Tagesordnung: Änderungsantrag: DIE LINKE. Vorlage: 2023/0183/1 Punkt 6.2 der Tagesordnung: Interfraktioneller Änderungsantrag: CDU, FDP Vorlage: 2023/0183/2 Beschluss: Der Gemeinderat nimmt nach Vorberatung im Hauptausschuss den beigefügten Leitfaden „Verwaltungspraxis gastronomische Sondernutzungen auf öffentlichen Parkständen“ zu- stimmend zur Kenntnis und befürwortet die Anwendung durch die Verwaltung ab 1. April 2023. Abstimmungsergebnis: Änderungsantrag LINKE: Mehrheitliche Ablehnung (2 Ja-Stimmen, 41 Nein-Stimmen) Ziffer 1 des CDU-/FDP-Antrags: Mehrheitliche Zustimmung (30 JA-Stimmen, 13 Nein-Stim- men) Geänderte Beschlussvorlage: Einstimmige Zustimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 6 zur Behandlung auf und verweist auf die er- folgte Vorberatung im Hauptausschuss am 14. März 2023. Stadträtin Wolf (GRÜNE): Erst mal vielen, vielen Dank für diese Vorlage. Dafür haben wir jetzt wirklich lange gekämpft und ich muss sagen, gekämpft, weil es waren echt hitzige und emotionale Debatten, die wir hier im Gemeinderat geführt haben, und ich möchte an der Stelle erst mal anerkennen, dass die Verwaltung hier über ihren eigenen Schatten ge- sprungen ist und wirklich weitestgehend umgesetzt hat, was wir gefordert haben und was schließlich eine Mehrheit hier im Gemeinderat hatte, weil wir wollen weiterhin mehr Au- ßengastronomie und das auch auf Parkplätzen. Während Corona mit den ganzen Ab- standsgeboten haben wir das ja ausprobiert. Wie in einem stadtweiten Reallabor haben wir – 2 – ausprobiert, was passiert, wenn wir mehr Fläche für Außengastronomie zur Verfügung stellen, und wir haben dabei gemerkt, wie sich die ganze Stadt auch verändern kann, wie die Straßen lebendiger werden, wieder neue Räume für Aufenthalt entstehen und für Menschen, die da draußen zusammenkommen konnten. Diese positive Entwicklung woll- ten wir gerne in die Zeit ohne die Abstandsgebote retten. Genau das gelingt uns heute mit der Verabschiedung dieses Leitfadens. Die Gastronom*innen bekommen dadurch nach zahlreichen Ausnahmegenehmigungen endlich Planungssicherheit, und die Menschen in Karlsruhe können sich auch dieses Jahr und in den nächsten Jahren auf den Sommer im Biergarten freuen. Klar ist aber auch, solche Veränderungen kommen nie ohne Wider- stand, und gerade für die Anwohner*innen ist mehr Leben in den Straßen bisweilen auch eine Zumutung, und dass die Verwaltung da vielleicht noch mal in das Gespräch geht, ge- rade an Hotspots wie der Hirschstraße und da einen Ausgleich zu suchen, das begrüßen wir ausdrücklich. Wir würden uns außerdem freuen, wenn wir noch dazu kommen, mehr auszuprobieren, und zwar haben wir uns auch eine nicht-kommerzielle Nutzung gewünscht. Mit dem Leit- faden, wie er jetzt vorliegt, wird das weder ausdrücklich erlaubt noch ausdrücklich verbo- ten, und es würde dann wohl auch im Einzelfall geprüft werden, wenn das denn jemand beantragt, so eine nicht-kommerzielle Nutzung. Da sind wir einfach gespannt, wie sich das weiterentwickelt, weil Sie haben ganz Recht, wir betreten mit dieser Regelung rechtliches Neuland, und das erfordert auch einfach ein bisschen Mut. Das finde ich gut, dass wir den jetzt gefunden haben und ich glaube, wir sind da auch in ganz guter Gesellschaft mit an- deren Städten in Baden-Württemberg, ob das jetzt Stuttgart, Freiburg oder Mannheim ist, aber eben auch die Vorreiter in München. Jetzt zu den Änderungsanträgen, die werden wir ablehnen, bis auf eine Ausnahme. Zuerst zu den LINKEN. Das mit der Quotenregelung zum Anwohnerparken sehen wir zwar auch kritisch, es hat aber einfach überhaupt keine praktische Relevanz an der Stelle, denn die Quote ist noch nirgends erreicht, und gerade beim Anwohnerparken wird sich da auch ein- fach mit dem IQ-Projekt Parkraummanagement noch so viel ändern. Deswegen sind wir dafür, jetzt erst mal diesen Leitfaden anzuwenden und dieses IQ-Projekt abzuwarten, und dann können wir ja weiter entscheiden. Zum Antrag von FDP und CDU muss ich sagen, wenn Sie die Vorlage richtig gelesen hätten, hätten Sie festgestellt, dass diese Regelung ja schon ab dem 1. April dieses Jahres gelten soll und nicht erst ab nächstem Jahr. Deswegen brauchen wir gar keine weitere Übergangsregelung. Der Verlängerung des Zeitraums möchten wir aber zustimmen. Also deswegen bitte Ziffer 1 getrennt abstimmen, denn der Spätsommer in Karlsruhe kann einfach gut bis weit in den Oktober gehen. Außerdem wä- ren wir auch da wieder in guter Gesellschaft mit beispielsweise München oder Stuttgart. Da können wir ruhig noch mal ein bisschen mutiger sein. Stadtrat Hofmann (CDU): Ich kann mich dem Dank meiner Vorrednerin anschließen an die Verwaltung, denn es war ja wirklich ein heißer Kampf, insbesondere gegen den einen oder anderen hier, bis wir so weit gekommen sind, und dann so schnell eine so gute Vorlage hier vorzustellen, einen sehr guten Leitfaden vorzustellen, ich denke, das hat Nachahmung empfohlen. Wir haben es vorhin in der Regionsumfrage gehabt so ein bisschen. Da hat mein Kollege gesagt, es sind viele kleine Faktoren, die die Attraktivität eben einer Innen- stadt oder einer Stadt insgesamt steigern werden, und dies ist auch wieder ein kleiner Fak- tor, der dieses Ganze steigern wird. Denn wir wollen ja eine erlebnisreiche Innenstadt, aber wir wollen sie am besten immer mit inhabergeführten Geschäften. Es sollen faire Löhne – 3 – bezahlt werden. Es sollen regionale Produkte verkauft werden. Also müssen wir dann aber auch in dem Fall die Gastronomie leben lassen, und wenn die Gastronomie eben entspre- chend auch ruft, und das hat sie mehrfach getan, und um Hilfe bittet, natürlich aus Corona-Zeiten heraus, dann denke ich, ist es auch nur fair gewesen und richtig gewesen, diesen Schritt jetzt hier zu gehen. Natürlich muss man hier Kompromisse gehen, das ist ganz klar. Uns haben auch in der letzten Zeit sehr viele Schreiben von Anwohnerinnen und Anwohnern erreicht, die hier große Bedenken haben, die wir ernst nehmen müssen. Das muss man ganz klar sagen. Das ist nicht einfach in dem Bereich. Hier denke ich auch, dass die Verwaltung auch noch mal ins Gespräch gehen muss, und auch hier ist es wie so oft, wir werden immer das eine oder andere schwarze Schaf haben, und hier muss man einfach auch mal entsprechend dann vorgehen. Hier sehe ich jetzt aber auch vor allem die Gastronomie in der Pflicht, denn wir gehen jetzt in eine Vorleistung. Wir zeigen jetzt ein gewisses Vertrauen auch der Gastrono- mie gegenüber, und hier denke ich, muss auch jeder einzelne Betrieb entsprechend für Ab- hilfe schaffen, dass eben auch eine entsprechende Ruhe ab einem gewissen Zeitpunkt dann und vor allem auch eine Sauberkeit, das wird ja oft bemängelt, dort gewährleistet werden kann, wo man eben diese Sonderrichtlinien jetzt entsprechend einführt. Den Ände- rungsantrag, den wir zusammen gestellt haben, auch das ist wieder eine Art Kompromiss. Die Gastronomie hätte ja gerne vom 1. April bis 31. Oktober gehabt, und da müssen wir auch sagen, hier wollen wir jetzt nicht ganz so weit gehen, sondern auch den Kompromiss gehen und sagen, natürlich insbesondere in den wärmeren Zeiten im Oktober, da macht es sicher auch Spaß, draußen zu sitzen, und jeder von uns sieht zurzeit, wir haben jetzt zum Beispiel Anfang März, ich glaube, da setzen sich wenig Leute raus und dann würden wir wieder eine Diskussion über Heizstrahler oder anderes anfangen. Von daher denken wir, ist es wirklich ein guter Kompromiss, wenn man in diese Richtung geht und entsprechend die- sen Antrag stellt. Stadträtin Ernemann (SPD): Auch ich kann mich noch erinnern an die Diskussion am 25. Oktober letzten Jahres im Gemeinderat, sage ich mal, aus der Situation heraus gebo- ren, in der Corona-Pandemie den Gastronomen zu helfen, ist dann diese unendliche Dis- kussion gestartet worden, die letztlich zu dem heutigen Ergebnis, zu dem tollen Leitfaden geführt hat, da muss ich mich den Vorrednern anschließen, wirklich sehr gut ausgearbeitet, der auch unsere Zustimmung finden wird. Die gastronomische Nutzung im Außenbereich, da muss man schon mal sagen, der öffentliche freie Raum, der steht allen Bürgerinnen und Bürgern gleichermaßen zu. Der steht also allen zu und nicht nur den Gastronomen, das muss man berücksichtigen, die jetzt das Recht haben und zu Recht auch, sage ich, den Be- reich zu nutzen vom 1.4. bis 30.9. Damit sage ich auch schon, dass wir die beiden Ergän- zungsanträge, den auch von der CDU, auf Verlängerung bis Oktober ablehnen werden. Wir sehen diesen Zeitraum ausreichend, natürlich kann es Wetterschwankungen geben, es kann auch im November manchmal noch schöne warme Tage geben. Also da gibt es keine Garantie, aber irgendwo muss ich ja diesen Zeitrahmen festzurren. Es gibt ja auch eine be- fristete Zeit, es ist ja eine Sondernutzung, wie der Name schon sagt, und rechtlich muss ich mich auch daran halten, dass ich diese Sondernutzung nicht beliebig ausweite. Natürlich haben wir auch viele Mails bekommen von den Anwohnern/Anwohnerinnen, die haben mich schon betroffen gemacht. Das, was sie schildern, glaube ich ungesehen, oder manchmal habe ich es auch erlebt. Also die Anwohner und Anwohnerinnen, auf die müs- sen wir selbstverständlich Rücksicht nehmen, und zwar auf die unmittelbaren besonders. Es – 4 – wird Lärm verursacht, es wird Müll verursacht. Ich muss auch Rücksicht nehmen auf den Teil der mobilitätseingeschränkten Bevölkerung, auf Eltern mit Kinderwägen und zuletzt auch auf die Autofahrer und Autofahrerinnen, die auch einen Parkplatz verlieren werden während dieser Zeit. Deshalb bleiben wir auch bei der Zwei-Parkplatzregelung und Nicht- ausweitung auf drei Parkplätzen. Wer den Leitfaden oder die Leitlinien gelesen hat und hat sich mal die Richtlinien für das Genehmigungsverfahren durchgelesen, Mann, da muss ich aber sagen, die Hürde ist ganz schön hochgelegt, da müssen also die Gastronomen schon sich sehr ins Zeug legen, um dem allen gerecht zu werden, was da erfordert ist. Was uns ganz wichtig ist auch, dass man vor allem die ansprechende Außengestaltung einhält, also kein Sammelsurium von ir- gendwelchen Möbelstücken oder bunten Schirmen. Also es soll schon ansprechend sein. Wenn ich so was mache, dann muss ich auch ein bisschen das für das Auge machen und dass es für die Leute auch vom Optischen anzieht. Was mir auch wichtig ist, dass also Kon- trollen eingehalten werden. Was jetzt den Müll anbelangt, da sehe ich das genau wie der Kollege Hofmann. Da muss ich also die Gastronomen auch in die Pflicht nehmen, dass sie also dafür sorgen. Was ein Vorschlag unsererseits wäre, ich kann auch durch eine Beschil- derung oder durch eine Plakatierung mal die Nutzer auffordern, bitte hier Ruhe bewahren. Das wird in anderen Städten schon praktiziert, hat uns eine Bürgerin zugeschickt. Das kann man durchaus machen. Bitte, hier wohnen Anwohner, nehmen Sie Rücksicht. So was müsste man also machen können. Stadtrat Haug (KAL/Die PARTEI): Auch wir werden der Vorlage zustimmen und dem vorge- legten Leitfaden. Wir halten ihn für einen ausgewogenen Kompromiss, auch vor dem Hin- tergrund der rechtlichen Unsicherheit, und aufgrund der zeitlichen Begrenzung lässt sie Raum für eventuell erforderliche Anpassungen. Uns geht es dabei vor allem um die positive Wirkung, die die Außengastronomie haben kann. Wir meinen damit die Lebendigkeit, die dadurch einkehrt und auch die soziale Funktion eines belebteren Quartiers. Wir dürfen uns aber nicht die Augen verschließen, dass es Menschen gibt, die diese Entwicklung mit Sorge betrachten und sich über den Lärm und die störende Nachtruhe beklagen. Das Bild ist aller- dings vielschichtig, da es auch Anwohner gibt, die die soziale Funktion eines solchen Ortes absolut begrüßen. In der Verwaltungsvorlage sprechen Sie auch die Beschwerden der An- wohnenden an. Gibt es hierzu Lösungsvorschläge, wie man diesem Umgang begegnen kann? Letztlich geht es doch auch darum, die Lärmquellen zu verifizieren, die möglicher- weise nicht oder nicht ausschließlich der Außengastronomie zuzuordnen sind. Als Kultfrak- tion haben wir vor einiger Zeit die Einführung der Funktion einer Nachtbürgermeisterin be- antragt. Vielleicht sollte man die kritischen Stimmen hier zum Anlass nehmen, neu über diesen Vorschlag nachzudenken. Eine Nachtbürgermeisterin kann mithelfen, einen Aus- gleich der Interessen herbeizuführen. Stadtrat Hock (FDP): Dieser Beschluss, den wir heute fassen, der hat ja viel Aufmerksamkeit erzeugt und, Herr Oberbürgermeister, ich bin Ihnen heute noch dankbar, dass wir es nicht so gemacht haben, wie Sie am Anfang hier im Gemeinderat mal das Schwert erhoben ha- ben, dass wir da nicht dieses Duell aufgenommen haben, sondern wir haben im Dialog mit der Verwaltung versucht, eine tragbare Lösung zu finden. Diese tragbare Lösung, muss man ehrlich sagen, die liegt heute auf dem Tisch. Nichtsdestotrotz haben natürlich viele Menschen in dieser Stadt auch Probleme mit dem, was wir heute auf den Weg bringen. Das kann meine Fraktion, und das kann ich persönlich sagen, ich habe mich mit vielen Menschen in der Stadt unterhalten. Ich war auch vor Ort und habe mir das angeschaut, die – 5 – Problemstellungen mit der Lärmbelästigung nachts, und da muss ich Ihnen sagen, diese Lärmbelästigung, die ist nicht nur jetzt entstanden mit dem, dass wir das jetzt hier auf den Weg bringen. Nein, diese Lärmbelästigung, die gab es schon davor und da muss ich sagen, da habe ich ein Problem, wo ich wirklich sage, da müssen wir eigentlich vonseiten des kommunalen Ordnungsdienstes schon die Jahre aufnehmen, wo das einfach durchgewun- ken wurde. Das sage ich auch klipp und klar, weil es ist nicht so, dass es jetzt mit dem, dass wir das jetzt beschließen, gerade so vom Himmel fällt. Das war schon Jahre davor ein Thema, Herr Oberbürgermeister, und das muss man - und das nehme ich den Leuten auch wirklich ab, weil ich war auch dort und habe es mir angehört - und da muss ich ganz ehr- lich sagen, auch an die DEHOGA und ihre Mitgliedsbetriebe, das, was wir heute hier brin- gen, ist wirklich ein großer Vorschub mit Vertrauen. Es muss aber klare Handlungsfelder geben, dass man den Betrieben sagt, Leute, ihr habt die Regeln einzuhalten. Das muss man auch klar sagen. Das gehört zu der Ehrlichkeit auch wirklich dazu. Wir gehen diesen Be- schluss heute mit, Herr Oberbürgermeister, und sind froh, dass Sie das jetzt auf den Weg gebracht haben. Da muss ich auch sagen, die Verwaltung mit Herrn Lipp und seinen Mitar- beiterinnen und Mitarbeitern hat sich da echt schwergetan. Das verstehe ich, aber wenn ich sehe, wie es in anderen deutschen Städten, großen deutschen Städten und in Europa, zugeht, dann muss ich ganz ehrlich sagen, sind wir noch weit hinten dran. Deshalb sind wir froh, Herr Oberbürgermeister, dass wir heute diesen Beschluss fassen, aber eines kann nicht außer Acht gelassen werden, und das werden wir dann auch genauestens uns an- schauen, dass die Regeln und die Spielregeln auch für die Menschen in unserer Stadt, die nachts schlafen möchten, eingehalten werden. Stadträtin Fenrich (AfD): Es ist jetzt eigentlich schon vieles gesagt worden und wenn wir uns daran erinnern, wenn wir in Urlaub gehen nach Südeuropa, nach Italien, Spanien oder Griechenland, wir finden das toll, dass man überall draußen sitzen kann, und wir möchten das auch haben. Das kann man sehr, sehr gut nachvollziehen, aber die Gegebenheiten sind hier doch etwas anders, und deswegen bin ich eigentlich dankbar dafür der Stadt, dass sie diesen Leitfaden erstellt hat, dass sie da sehr kritisch auch agiert hat und wirklich bemüht war, Lösungen zu finden, mit denen vielleicht die Bürger, die Gastronomen leben können. Was mir aber auffällt, ist einfach, dass die 1,5 Ausweise pro Stellplatz, dass die eigentlich gar nicht so expressis verbis ausgewiesen sind, denn in der Vorlage ist zu lesen, dass die Stadt da noch gar keine Datenlage, keine aktuelle Datenlage hat, und ich weiß aus berufe- nem Munde, dass es wirklich Stadtteile gibt, wo dieser Faktor 1,5 um einiges erhöht wird. Da denke ich, das sollten wir wirklich berücksichtigen, auch im Sinne der Anwohner. Der Lärm wurde schon erwähnt. Ja, das ist ein Problem, aber es ist auch ein Problem, wenn man wohnt, hat einen Bewohnerparkplatz, und es wird im nächsten Haushalt vielleicht auch darum gehen, dass man die Gebühren für dieses Anwohnerparken noch mal erhöht und die Leute kommen abends nach 17:00 Uhr, nach 18:00 Uhr, nach 19:00 Uhr heim, finden absolut keinen Parkplatz und müssen entsprechend um die Häuser fahren, um ir- gendwo parken zu können. Ich finde, es ist wie die Quadratur des Kreises. Man kann es keinem recht machen, weder den Gastronomen noch den Bürgern, aber wir müssen eine Güterabwägung treffen. Wir dürfen einfach nicht vergessen, dass Lärm auch krank ma- chen kann, dass in solchen Gebieten auch Kinder leben, kleine Kinder leben, Behinderte le- ben, die vor 22:00 Uhr auch ihren Schlaf brauchen. Wenn es am Wochenende bis 24:00 Uhr geht, ist es umso schwieriger für diese Menschen und wie gesagt, diese Parkplatzsu- che. Deswegen glauben wir, glaubt meine Fraktion, dass es sinnvoller wäre, man sieht es gesamtstädtisch und wartet ab, was planerische, planungsrechtliche und bauliche Schritte – 6 – herleiten, was sie hergeben letztendlich für diese Lösung. Denn alle zufrieden stellen kann man sicherlich nicht, aber ich denke mal, wenn wir hier jetzt drauf vertrauen, die Gastrono- men sollen gucken, dass die Leute keinen Lärm machen etc. pp., ich sage Ihnen mal ganz ehrlich, das kommt mir so vor wie in den Grünanlagen, die Radfahrer sollen Acht geben auf die Fußgänger, und ich höre nur Beschwerden. Deswegen, meine Fraktion lehnt diesen Vorschlag der Stadt hier ab. Stadtrat Bimmerle (DIE LINKE.): Zunächst glaube ich, dass es fast die einzige positive Folge der Corona-Pandemie ist, dass wir deutlich mutiger mit der Bespielung des öffentlichen Raumes umgehen als davor. Das ist erst mal schön zu sehen, und deshalb kann man auch nur die Verwaltungsvorlage begrüßen. Ich glaube, wir diskutieren jetzt extrem im Detail schon einer sehr umfangreichen Verwaltungsvorlage, von welcher Woche bis welche Wo- che erlauben wir das. Also das sind, glaube ich, fast Luxusdiskussionen, die wir führen. Deshalb ist es schön, dass wir diese Vorlage haben. Was wir auch tatsächlich sehen, das wurde auch schon betont, das ist, wie die Belebung des öffentlichen Raumes auch durch eine kommerzielle Nutzung, aber auch durch eine nicht-kommerzielle Nutzung, extrem belebt wird. Man muss nicht mal nach Spanien oder nach Griechenland gehen. Wer nah nach Paris fährt, der sieht, was alleine wenige Restau- rants ausmachen, wo die Menschen draußen sitzen können. Jetzt muss Karlsruhe kein zweites Paris werden, sondern wir werden vielleicht die badische Version davon, aber es ist dennoch auf jeden Fall zu begrüßen, wenn wir eine kleine Maßnahme dazu beitragen kön- nen. Unsere Änderung, dieser Schlüssel von Anwohnerparkausweisen zu den tatsächlich Plätzen und der Berücksichtigung dann dessen, wo wir Sondernutzungsflächen ausweisen können, tatsächlich geht es gar nicht darum, was die Zahl ist, sondern wir fanden es nur etwas merkwürdig, dass wir eine grundsätzliche Ausschließung dieses Verfahrens machen auf- grund einer Zahl, die wir gar nicht kennen. Stattdessen hätten wir eher gesehen, na ja, wir lassen es in dem Genehmigungsverfahren drin, und es hängt natürlich von dem Faktor ab. Also, da würden wir eher tatsächlich erst mal warten, bis wir Zahlen überall haben und da- rauf basierend die Entscheidung machen, aber ich kann natürlich auch verstehen, wie die Kollegin Wolf, die sagt, ja, man kann es auch andersherum darstellen. Zu dem, was Herr Hock gesagt hat, da kann ich nur tatsächlich zustimmen, sehen wir genauso. Es gibt nun mal einen Konflikt, leider, den kann man nicht so lösen. Ich stimme nur nicht ganz zu, dass wir jetzt an die DEHOGA appellieren, weil ich glaube, dass bei 99 Prozent der Gastrono- mieeinrichtungen wir gar kein Problem haben, sondern es sind tatsächlich ganz einzelne Situationen im Stadtgebiet, wo einfach extreme Nähe da ist, wo vielleicht auch ein gewis- ser anderer Umgang mit dieser sehr harten Regelung, die als Ordnungsauflagen da sind, gelebt wird, und ich glaube, da geht es wirklich in der individuellen Situation darum, das zu lösen. Das verschärfen wir nicht oder lösen wir auch nicht durch diese neue Regelung. Deshalb Dank auch von unserer Seite. Wir werden auch dem CDU-Teil zustimmen dieser anderen Öffnungszeiten im Jahr. Ich glaube, das ist wirklich aber auch eine Geschmackssa- che ein bisschen. Stadträtin Lorenz (FW|FÜR): Auch wir stimmen diesem gastronomischen Sonderleitfaden gerne zu. Ich möchte noch mal ins Gedächtnis rufen, ich glaube schon, dass auch im Zuge der Pandemie eine Veränderung des Nutzungsverhaltens einhergeht in der Bevölkerung. Wir alle sitzen gerne draußen, wurde schon mehrfach gesagt. Wintergrillen ist in und auch – 7 – im Oktober kann man noch mit Jacke und Decke gerne draußen sitzen, und in der Haupt- sache wollen wir ja den Gastronomen helfen, die einen sehr kleinen Gastraum haben und auch sonst keine Möglichkeit für Außenbestuhlung, weil ein Großteil unserer gastronomi- schen Betriebe haben ja Plätze vor der Tür, die auch bei gutem und weniger gutem Wetter sehr gut frequentiert sind. So ermöglichen wir diesen Gastronomen eben durch diese zwei Parkstände, ein bisschen mehr Umsatz zu machen. Die Gastronomie kämpft ganz extrem mit den gestiegenen Kosten im Energiebereich, im Lebensmitteleinkaufbereich und natür- lich auch mit dem Personal, und so können wir die unterstützen, dass das ein klein biss- chen wirtschaftlicher wird. Wir alle haben, auch wir, die Beschwerden der Anwohner bekommen. Ich denke aber, wie der Kollege Bimmerle, dass 90 Prozent der gastronomischen Betriebe die Sache im Griff hat und dass sich das auf einige wenige Hotspots beschränkt, und auch wir möchten die Ver- waltung bitten, da noch mal nach zu justieren, dass wir das ein bisschen in den Griff be- kommen. Zu dem Prozedere muss ich auch sagen, wie die Kollegin Ernemann, ist mir auf- gefallen, dass es doch sehr bürokratisch und aufwendig ist. Das muss man jetzt nicht schlecht finden, aber ich musste schon so ein bisschen schmunzeln, wenn ich da lese, bei der Gestaltung soll wertig gearbeitet, gepflegt und einen gehobenen Gestaltungsanspruch haben, und ich dann so durch die Fußgängerzone laufe und die städtischen Mülleimer sehe, in welchem Zustand die sich befinden, also das konterkariert die Bestrebungen, die man der Gastronomie da aufbürdet, schon so ein bisschen. Vielleicht könnten wir da auch mal nachjustieren. Ich weiß, dass viele Initiativen hier aus der Innenstadt gebetsmühlenartig das Thema Mülleimer in der Innenstadt auf die Agenda bringen und das Gefühl haben, da tut sich überhaupt nichts. Den Änderungsantrag der LINKEN lehnen wir ab und dem Ände- rungsantrag der CDU, mit der Verlängerung bis Oktober, stimmen wir sehr gerne zu. Der Vorsitzende: Ja, vielen Dank. Ich möchte noch mal in Erinnerung rufen, und das finde ich jetzt überraschend, dass ich bei unserer letzten Grundsatzdiskussion mich auch als Sprachrohr der deutlich belasteten und teilweise überlasteten Anwohner hier geriert habe und Sie das alles relativ locker vom Tisch gewischt haben. Jetzt machen Sie sich zum Für- sprecher der Anwohnerinnen/Anwohner mit der Ansage, die Stadt soll es regeln. Das nehme ich mal wieder zur Kenntnis. Ich möchte auch noch mal darauf hinweisen, dass wir uns hier rechtlich auf eine relativ wa- gemutige Geschichte einlassen. Auch die anderen Städte, die schon weiter sind, müssen zugeben, dass sie nicht wissen, ob das am Ende auch rechtlich alles so tragbar ist, aber wenn Sie das alles akzeptieren und trotzdem aus einer vorrübergehenden Nutzung dann aus sechs Monaten mal eben sieben Monate machen, dann erhöhen Sie natürlich das Ri- siko, dass dann irgendjemand, der da besonders schlau ist, uns das ganze Ding dann auch noch mal infrage stellt. Das war ja auch einer der Gründe, warum wir auch aus rechtlichen Gründen beim letzten Mal etwas kritisch waren. Ich war aber auch noch aus einem anderen Grund kritisch. Wir haben eine zunehmende Gastronomisierung der Innenstadt. Das ist auch durchaus positiv, weil wir haben bei der Regionsumfrage wieder gehört, dass den Leuten immer noch mehr Gastronomie wichtig wäre, aber wir haben dann zum Beispiel in der Hirschstraße etwa eine Steigerung der Gast- ronomie in Einrichtungen von etwa 30 auf annähernd 40 in den letzten Jahren, und die Anwohnerinnen/Anwohner, die bei mir waren, haben mir sehr glaubhaft machen können, dass natürlich nicht nur die Erweiterung der Außengastronomieflächen, sondern auch der – 8 – Druck während Corona, alles möglichst nach außen zu verlagern, zu einem insgesamt ver- änderten Verhalten geführt hat, das zu einer dauerhaften Belästigung durch die halbe Nacht führt, und zwar unabhängig davon, ob die Sperrstunde um 12:00 Uhr ist oder ob sie irgendwie später oder früher wäre, weil die Leute aus der Stadt einfach auf der Straße wei- terfeiern. Die politische Ansage, alles, was wir während Corona gemacht haben in der Au- ßengastronomie, war so gut, dass wir das am liebsten unendlich fortsetzen müssten, wäre an der Stelle aus meiner Sicht die falsche Botschaft. Jetzt nehme ich Ihren Wunsch auf, dass wir auch uns um die Anwohner*innen kümmern. Es gibt ja hier auch eine sehr umfas- sende Zuschrift einer Anwohnerin, die noch mal ausdrücklich darüber plädiert, dass man einen Kümmerer einführt oder auch diesen berühmten Nachtbürgermeister. Ich glaube, dass die Hirschstraße zu komplex ist, als dass ich für die ganze Innenstadt mal eben einen Typen ausrufe, der dann auch noch am besten mit Aufwandsentschädigung nachts Kon- flikte lösen soll, sondern hier müssen wir schon in einer vernünftigen Betrachtung von Stra- ßengestaltung, Gehwege freihalten, Hausordnungen einhalten und Ähnlichem agieren, und ich habe es ja schon mal zugesagt, wir werden uns da an einen großen Runden Tisch mit allen Betroffenen setzen in der Hirschstraße und zu versuchen, das abzuräumen. Die 1,5 sind nicht beliebig gegriffen und sie sind aus meiner Sicht notwendig, weil wir brauchen eine Art Regelung, dass, wenn das Missverhältnis zwischen Anwohnerparkaus- weisen und Anwohnerparkplätzen zu groß wird, dann noch mal kritisch hinterfragen müs- sen, ist jetzt hier eine weitere Außengastronomieausdehnung sinnvoll oder nicht. Ich finde aber auch, dass es umgekehrt gilt. Wir sollten insgesamt versuchen, diese 1,5 nicht zu überschreiten, auch unabhängig davon, ob da noch eine Außengastronomie stattfinden soll oder nicht. Die 1,5 sind nach unserem Erkenntnisstand im Moment eher ein ziemlich hoher Wert für Karlsruhe. Von daher mache ich mir an der Stelle ehrlich gesagt im Mo- ment keine großen Sorgen. Wichtig ist auch, dass wir den Leitfaden hier überarbeitet ha- ben. Also die sehr genauen Vorgaben zur Gestaltung der Schirme haben wir wieder raus- genommen, und wir haben ja auch in der Antwort auf den Änderungsantrag der CDU noch mal deutlich gemacht, dass wir bei diesen Abstandsflächen im Straßenraum schon auch noch einen Ermessensspielraum haben. Was wir aber sicherstellen wollen, ist schon, dass der Abstand zwischen der Fahrbahn und dieser Außengastronomie eine gewisse Größe nicht unterschreitet, damit wir hier einfach ein Stück weit auch eine saubere Sortie- rung und eine sichere Sortierung bekommen. Insofern kommen wir ja an der Stelle hier der CDU auch noch mal entgegen. Ein Bestandsschutz offizieller Weise kann es für die jetzt aus der Corona-Zeit übernomme- nen Anlagen, die ja teilweise auch noch überdacht sind, was die neue Richtlinie ja eigent- lich nicht vorsieht, kann es aus rechtlichen Gründen nicht geben, aber wir haben Ihnen ja in der Antwort auf den CDU-Antrag auch signalisiert, dass wir das noch bis zum Ende die- ser Sommersaison dulden werden. Von daher wird Ihr Anliegen an der Stelle auch aufge- nommen, weil es macht natürlich keinen Sinn, dass man diese Außenkonstruktion jetzt über den Winter haben durfte, und jetzt muss man sie ausgerechnet im April wieder ab- bauen, sondern die dulden wir dann bis eben Ende September oder Ende Oktober und dann ist es, denke ich, auch okay so, weil es dann auch, genau, wenn man es dann im Grunde in den nächsten Wechsel mitaufnimmt. Das noch mal zu unseren Stellungnahmen, die wir Ihnen zu den einzelnen Anträgen hier geboten haben. Wichtig ist mir auch noch mal, dass es ein Leitfaden ist und keine detaillierte Satzung, so- dass es hier durchaus auch noch mal einen Ermessensspielraum gibt, der Frau Ernemann – 9 – durchaus auch ermöglicht, mal zu sagen, und deswegen ist es an der Stelle auch ein biss- chen weich gehalten, was betrachten wir noch als angemessen oder als qualitätsvoll und was nicht. Frau Lorenz, Ihre Kritik an den Mülleimern in der Innenstadt nehme ich natürlich ernst, aber Sie wissen genau, dass wir auch durch Beschluss des Gemeinderats ein entspre- chendes Mobil eingerichtet haben, das Aufkleber beseitigen soll, das Graffiti beseitigen soll und Ähnliches mehr, und das betrifft ja die Mülleimer dann genauso wie andere Dinge, und wir haben da ein eigenes Team eingerichtet, aus Ordnungsamt, dem Team Sauberes Karlsruhe und dem Stadtplanungsamt, dass wir auch kurzfristig hier immer wieder reagie- ren können. Sie wissen es alles gut, weil Sie in diesen Gremien sitzen. Bitte hören Sie doch auf, so zu tun, als wenn wir hier seit Jahren nichts unternehmen. Sie wissen es genau bes- ser. Dass es am Ende nicht zufriedenstellend ist, weil es immer wieder Verschmutzungen gibt, da sind wir uns ja einig, aber diese Litanei, dass wir seit Jahren hier von dem Einzel- handel und auch von Ihnen persönlich aufgefordert werden und es passiert nichts, die finde ich ehrlich gesagt, nach alledem, was wir in vielen Gremien und Arbeitskreisen tun und auch in der Realität umsetzen, nicht so ganz fair an der Stelle. Stadtrat Cramer (KAL/Die PARTEI): Herr Oberbürgermeister, Sie sprachen gerade von einer Einrichtung eines Runden Tisches, in der Hirschstraße, glaube ich. Denken Sie da auch an, dass da Vertreter der Fraktionen mit dabei sein können? Denn wir sind ja auch die, die dann unmittelbar von der Bevölkerung, von den Betroffenen, angesprochen werden, also für meine Fraktion wäre es hilfreich, wenn wir da bei diesem Runden Tisch mit einem Ver- treter dabei sein können. Stadträtin Lorenz (FW|FÜR): Werter Herr Oberbürgermeister, ich weiß, dass Sie und die Ver- waltung stets bemüht sind, in diesem Bereich das Beste zu tun, und es ist auch nicht meine persönliche Meinung, sondern gerade letzte Woche kam wieder große Kritik von engagier- ten Unternehmern in der Innenstadt, die mir gesagt haben, dass sie seit einem Dreiviertel- jahr mit dem Amt für Abfallwirtschaft in Austausch stehen wegen zusätzlicher Tonnen an Stellen, wo viel Müll anfällt und der rumliegt und sie frustriert sind mittlerweile, weil sich da nichts tut und sie nur vertröstet werden. Das ist eine Kritik, ich war nicht dabei, ich gebe es Ihnen nur gerne weiter, weil ich nicht möchte, dass es dann so ausartet wie das Image mit den Baustellen und der Verkehrssituation, dass nachher alle sagen, in Karlsruhe ist es dreckig. Der Vorsitzende: Okay, Herr Stadtrat Cramer, ob Runder Tisch der richtige Begriff ist, weiß ich nicht, aber wir machen ja so eine Art Quartiermanagement jetzt an verschiedenen Stel- len in der Stadt, und bei der Hirschstraße halte ich es für wichtig, dass wir hier die verschie- denen Interessengruppen mal zusammenbringen. Ich würde ausdrücklich darum bitten, dass wir uns nicht verpflichten, da Politik am Anfang dazu zu nehmen. Das ist operatives Geschäft. Sie beklagen oftmals zu viele Sitzungen, zu denen wir Sie einladen, Arbeitskreise rauf und runter. Lassen Sie uns bitte erst mal unseren Job machen, dann werden wir Ihnen davon berichten. Wir können auch gerne dann, wenn Sie das organisieren, uns noch alle mit den Anwohnern zusammensetzen, aber das ist jetzt erst mal unser Job im Rahmen die- ser Transformation, und so würde ich es gerne jetzt auch mal beginnen. Wir werden Ihnen berichten. Wenn Sie dann sagen, das reicht Ihnen nicht oder Sie haben andere Rückmel- dungen, setzen wir uns gerne auch mit Betroffenen zusammen. Es wird am Ende auch im- mer Leute geben, die nicht zufrieden sind. Also das auch noch mal ausdrücklich, und zwar auf allen Seiten, weil wir hier einen großen Interessenskonflikt haben zwischen Partyszene, zwischen Anwohnern, zwischen Dienstleistungen, die es dort auch gibt, und vielen – 10 – anderen mehr, in einem doch letztlich sehr engen und überschaubaren Straßenraum, und das wird nie zur Zufriedenheit aller zu lösen sein. Dann kommen wir hier zu den Änderungsanträgen. Ich rufe zunächst auf den Änderungs- antrag der Linken, wo diese 1,5 gestrichen werden soll, und bitte um Ihr Votum ab jetzt. – Das ist eine mehrheitliche Ablehnung. Dann rufe ich auf die Ziffer 1 des CDU-/FDP-Antrags. Da geht es darum, diese Sondernut- zungszeit von sechs auf sieben Monate noch mal auszudehnen, und bitte um Ihr Votum ab jetzt. – Das ist eine Mehrheit. Dann kommen wir jetzt zum Bestandsschutz. Da habe ich Ihnen zugesagt, dass wir das dulden. Dann können wir das an der Stelle, glaube ich, so belassen. Dann geht es noch mal um die anderen Flächen. Da haben wir Ihnen zugesagt, dass wir das bis auf diese 50 Zenti- meter zur Fahrbahn auch flexibel handhaben und wenn es keine Gründe gibt, warum das sein muss, dann würden wir es auch nicht durchsetzen. Wenn Sie damit da so einverstan- den wären, dann können wir so verbleiben. Damit kommen wir zur Beschlussvorlage, die ja jetzt an einem Punkt geändert ist, nämlich an der Dauer der jeweiligen Praxis von sechs auf sieben Monate, und bitte jetzt um Ihr Vo- tum ab jetzt. – Vielen Dank. Das ist noch mal eine schöne Bestätigung über einen kon- struktiven Diskussionsprozess zwischen Gemeinderat und Verwaltung unter Einbeziehung und auch Beugung der einen oder anderen fachlichen Meinung. Stadtrat Maier (CDU): Herr Oberbürgermeister, ich wollte nur kurz zu Protokoll geben, dass ich auch bei der vorherigen Abstimmung mit Ja gestimmt habe, aber mein Gerät hat ir- gendwie nicht funktioniert. Der Vorsitzende: Ja, vielen Dank, nehmen wir zu Protokoll, hat aber, glaube ich, jetzt an dem Mehrheitsverhältnis nichts Wesentliches geändert, okay. Ich hoffe, Sie beziehen das nicht auf die Abstimmung zu dem anderen Thema, wo wir mit 23:21 durch das Ziel gegan- gen sind, okay. Gut, dann können wir jetzt an der Stelle mal eine Pause einschieben, bevor wir uns über Gelbe und Rote Tonnen unterhalten. Da muss man noch mal gekräftigt sein, und wir sehen uns hier um 20 nach 5 wieder. (Sitzungsunterbrechung von 16:55 Uhr bis 17:20 Uhr) Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 5. April 2023