Zukünftige Nutzung Tiefgarage Friedrichsplatz
| Vorlage: | 2023/0180 |
|---|---|
| Art: | Antrag |
| Datum: | 14.02.2023 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Liegenschaftsamt |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier KAL/Die PARTEI-Gemeinderatsfraktion Eingang: 14.02.2023 Vorlage Nr.: 2023/0180 Zukünftige Nutzung Tiefgarage Friedrichsplatz Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 28.03.2023 19 X Ausschuss für öffentliche Einrichtungen 30.06.2023 1 X 1. Der Pachtvertrag mit der Tiefgarage Friedrichsplatz wird nach Auslaufen des bestehenden Vertrags 2025 nicht unter den jetzigen Gegebenheiten verlängert. 2. Die Tiefgarage Friedrichsplatz wird künftig nicht mehr ausschließlich als Parkgarage für Autos genutzt. Vielmehr muss sie den Anforderungen einer modernen Innenstadt Rechnung tragen. 3. Folgende Vorgaben sollen untersucht und geprüft werden: a) Teil der Tiefgarage als Radparkanlage b) Erweitertes Angebot an Carsharing-Plätzen c) Angebot als Quartiersgarage für Anwohnende d) Unterstellmöglichkeiten der Fahrzeuge der Verwaltung 4. Die Stadt prüft, wie die o.g. Vorgaben bei der Ausschreibung zu einer erneuten Verpachtung zu verwirklichen sind oder ob eine Umsetzung nur durch eine städtische Gesellschaft möglich ist. Der Erbpachtvertrag für die Tiefgarage Friedrichsplatz läuft am 31.12.2025 nach 50 Jahren aus. Bei Nichtverlängerung des Pachtvertrages geht das Gebäude entschädigungslos in städtischen Besitz über. In der Karlsruher Innenstadt fehlt es für Radfahrende an gesicherten Abstellmöglichkeiten, speziell für längere Aufenthalte. Mit einem ausreichend großen und ansprechendem Fahrradparkhaus, ähnlich der Radparkgarage am Bahnhof, kann dieser Mangel behoben werden. Nutzer:innen von Pedelecs, Lastenrädern oder hochpreisigen Rädern würden durch dieses Angebot bestärkt werden, mit dem Zweirad in die Stadt zu fahren. Der auslaufende Pachtvertrag bietet jetzt die Gelegenheit, an einem sehr zentralen Ort, direkt an der südlichen Radroute gelegen, kurzfristig eine moderne Radparkanlage umzusetzen. Anwohnende, Handel, Gastronomie und Verwaltung profitieren von einer solchen Quartiers- und Radgarage. Unterzeichnet von: Lüppo Cramer Michael Haug Sachverhalt / Begründung:
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Niederschrift 48. Plenarsitzung des Gemeinderates 28. März 2023, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 17. Punkt 19 der Tagesordnung: Zukünftige Nutzung Tiefgarage Friedrichsplatz Antrag: KAL/Die PARTEI Vorlage: 2023/0180 Beschluss: Beratung im Ausschuss für öffentliche Einrichtungen am 2. Mai 2023, öffentlich Abstimmungsergebnis: Keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 19 auf und teilt mit, der Antrag werde ohne Aussprache in den Ausschuss für öffentliche Einrichtungen verwiesen. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 30. März 2023
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Stellungnahme zum Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2023/0180 Verantwortlich: Dez. 4 Dienststelle: Liegenschaftsamt Zukünftige Nutzung Tiefgarage Friedrichsplatz Antrag: KAL/Die PARTEI Gremium Termin TOP ö nö Ausschuss für öffentliche Einrichtungen 30.06.2023 1 X Kurzfassung Die Verwaltung prüft zurzeit die Möglichkeiten und Notwendigkeiten einer weiteren Nutzung dieser für die Entwicklung der Innenstadt wichtigen Tiefgarage. Eine zukünftige Vergabe eines Erbbaurechtes wird ggfs. unter Zugrundelegung der allgemein gültigen aktuellen städtischen Konditionen sowie unter Einbeziehung der Ergebnisse des IQ-Leitprojekts „ÖRMI“ erfolgen. Ergänzende Erläuterungen Finanzielle Auswirkungen Ja ☐ Nein ☒ ☐ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☐ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☐ Ja ☒ Korridorthema: Zukunft Innenstadt Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ☐ Ja ☐ durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☐ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – 1. Der Pachtvertrag mit der Tiefgarage Friedrichsplatz wird nach Auslaufen des bestehenden Vertrags 2025 nicht unter den jetzigen Gegebenheiten verlängert. 2. Die Tiefgarage Friedrichsplatz wird künftig nicht mehr ausschließlich als Parkgarage für Autos genutzt. Vielmehr muss sie den Anforderungen einer modernen Innenstadt Rechnung tragen. 3. Folgende Vorgaben sollen untersucht und geprüft werden: a) Teil der Tiefgarage als Radparkanlage b) Erweitertes Angebot an Carsharing-Plätzen c) Angebot als Quartiersgarage für Anwohnende d) Unterstellmöglichkeiten der Fahrzeuge der Verwaltung Zu 1-3 Die Verwaltung steht mit dem Erbbauberechtigten bezüglich einer Verlängerung schon seit längerer Zeit in Verhandlungen. Diese Verhandlungen wurden zurückgestellt bis das Ergebnis des IQ-Leitprojekts „Öffentlicher Raum und Mobilität Innenstadt (ÖRMI)“ vorliegt. Die daraus gewonnen Erkenntnisse haben Ausfluss auf die zukünftige Nutzung, damit den Anforderungen an eine zukunftsweisende Innenstadt Rechnung getragen werden kann. Die Ergebnisse des Projektes „Öffentlicher Raum und Mobilität (ÖRMI)“ liegen inzwischen vor und sind vom Gemeinderat im Dezember 2022 verabschiedet worden. Für die Parkgarage am Friedrichsplatz wird demnach „mittel- bis langfristig eine bedarfsgerechte Umnutzung zu einer Mobilitätsstation empfohlen“ (wie z. B. Fahrradstellplätze, eine Leitungsstruktur für Stellplätze von E-Fahrzeugen, Erweiterung des Angebots an Carsharing Plätzen, Angebot als Quartiersgarage für Anwohnende und Unterstellmöglichkeiten der Fahrzeuge der Verwaltung). Das Gartenbauamt bereitet derzeit die Auslobung für den Wettbewerb Friedrichsplatz vor und befindet sich in den letzten Abstimmungen. Der Friedrichsplatz selbst wird als Realisierungswettbewerb und die angrenzenden Straßenräume (Lammstraße, Ritterstraße, Erbprinzenstraße) als Ideenwettbewerb ausgelobt. Der oberirdische Teil des Friedrichsplatzes ist nicht Teil des Erbbaurechts, so dass die Gestaltung des Platzes problemlos erfolgen kann. Grundsätzlich sind Fahrradparkanlagen, Carsharing Plätze, Parkmöglichkeiten für Anwohner sowie Unterstellmöglichkeiten für Fahrzeuge der Verwaltung im Friedrichsplatz-Parkhaus denkbar und könnten auch von einem Erbbauberechtigten errichtet werden, entsprechende Regelungen sind über einen abzuschließenden Erbbauvertrag möglich. Eine detaillierte Prüfung der verfügbaren Flächen sowie der Zufahrtsrampen kann erst in der Detailplanung erfolgen. Die Einrichtung eines Fahrradparkhauses kann möglicherweise durch Fördermittel unterstützt werden. Mit der Haltestelle Marktplatz fällt dies auch unter „Fahrradparkhäuser an Bahnhöfen“. 4. Die Stadt prüft zum einen, welche Einflussmöglichkeiten die Stadt auf einen Erbbaurechtsnehmer auch während der Laufzeit hat und zum anderen, wie die o.g. Vorgaben bei der Ausschreibung zu einer erneuten Verpachtung zu verwirklichen sind oder ob eine Umsetzung nur durch eine städtische Gesellschaft bzw. die Stadt selbst möglich ist. Grundsätzlich hat der derzeitige Erbbauberechtigte auch unter Berücksichtigung der o. g. Vorgaben (Mobilitätshub) Interesse an der Verlängerung des Erbbaurechts ausgedrückt. Gleichzeitig prüft die Verwaltung in wie weit eine zukünftige Nutzung dieser strategisch wichtig gelegenen Tiefgarage als Mobilitätsstation innerhalb des Konzerns Stadt durch eine Gesellschaft sinnvoll ist.