Aufstockung Kofinanzierung Integrationsmanagement und Projektbewilligungen in Zusammenhang mit der Ukrainehilfe

Vorlage: 2023/0163
Art: Beschlussvorlage
Datum: 08.03.2023
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Büro für Integration
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Migrationsbeirat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 08.03.2023

    TOP: 3

    Rolle: Beratung

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • Informationsvorlage
    Extrahierter Text

    Beschlussvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: Verantwortlich: Dez. 3 Dienststelle: BfI Aufstockung Kofinanzierung Integrationsmanagement und Projektbewilligungen im Zusammenhang mit der Ukrainehilfe Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Migrationsbeirat 08.03.2023 3 x Beschlussantrag Der Migrationsbeirat nimmt die Vorlage zustimmend zur Kenntnis und empfiehlt: 1. Das Integrationsmanagement soll in den Jahren 2023, 2024, 2025 aus Mitteln des Integrations- und Flüchtlingsfonds aufgestockt werden 2. Das Projekt UNESON des LERNFREUNDE-HAUS soll bis Juli 2023 mit Mitteln des Integrations- und Flüchtlingsfonds fortgesetzt werden. 3. Die Maßnahme „Alle unter einem Dach“ der Landesmannschaft der Deutschen aus Russland e.V. soll mit Mitteln des Büros für Integration in 2023 aufgestockt werden. . Finanzielle Auswirkungen Ja ☒ Nein ☐ ☐ Investition ☒ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: 35.600 € Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☒ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☐ Ja ☒ Korridorthema: Soziale Stadt Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ☒ Ja ☐ durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – 1. Aufstockung Kofinanzierung Integrationsmanagement Um die Kommunen finanziell bei ihrer Integrationsarbeit zu unterstützen, wurde am 27. April 2017 der Pakt für Integration (PIK) zwischen dem Land Baden-Württemberg und dem Landkreistag Baden-Württemberg, dem Städtetag Baden-Württemberg und dem Gemeindetag Baden- Württemberg geschlossen. Kernstück des PIK ist die flächendeckende Gewährleistung eines Integrationsmanagements für Geflüchtete in der Anschlussunterbringung. Bisherige Zielgruppe des Integrationsmanagements sind Erwachsene Geflüchtete mit Bleibeperspektive in der Anschlussunterbringung nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz, wobei hier sowohl die Bewohnerinnen und Bewohner der Unterkünfte im Blick sind, als auch in die Anschlussunterbringung zugewiesene Menschen, die in privatem Wohnraum leben. Aufgabe des Integrationsmanagements ist eine direkte und einzelfallbezogene Sozialbegleitung im Sinne des Casemanagements des zugewiesenen Geflüchteten bzw. der betreffenden Familie mit Hilfe eines individuell erstellten Integrationsplanes über einen längeren Zeitraum. Die Stadtverwaltung hat den Caritasverband Karlsruhe e.V. mit der Umsetzung beauftragt. Für den Stadtkreis Karlsruhe ergab sich bisher eine jährliche Fördersumme durch das Land Baden- Württemberg von 56.522 Euro. Da das Land von 64.000 Euro pro Vollzeitstelle ausgeht, entspricht die Landesförderung ca. 88 Prozent einer Vollzeitstelle. Allerdings liegen die tatsächlichen Kosten für qualifiziertes Fachpersonal mit Tarifbindung deutlich höher. Die Stadt Karlsruhe ergänzt die Zuwendung des Landes aus eigenen Mitteln, so dass die Anstellung eines Integrationsmanagers mit einer 100%-Stelle, so wie vom Land vorgegeben, möglich ist. Für die Aufstockung waren bisher 20.000 Euro pro Jahr im Haushalt vorgesehen. Förderzeitraum: 15.04.2018 bis 14.04.2023 Fördersumme Land B-W gesamt: 282.610 Euro Fördersumme Land B-W pro Jahr: 56.522 Euro Reduzierung des Landeszuschusses im Rahmen der Neufassung der Verwaltungsvorschrift Integrationsmanagement (VwV IM) Zum 1. Januar 2022 trat die neue VwV IM in Kraft. Danach reduziert sich der Landeszuschuss von 64.000 Euro für eine Vollzeitstelle auf 60.000 Euro. Für Karlsruhe greift diese Zuschussreduzierung zum 15.04.2023. Da Karlsruhe aufgrund der Anzahl der Geflüchteten bisher nur eine anteilige Förderung erhalten hat, ergibt sich die tatsächliche Förderhöhe des Landes, erst mit Erhalt des neuen Zuwendungsbescheides mit Beginn der neuen Förderperiode. Es ist mit einer Reduzierung von ca. 4.000 Euro zu rechnen. Die bisher im Haushalt vorgesehenen 20.000 Euro zur Aufstockung des Landeszuschuss, um eine 100 Prozent-Stelle zu gewährleisten, als Voraussetzung für einen Landeszuschuss, sind damit nicht mehr ausreichend. Um die Förderung durch das Land weiterhin in Anspruch nehmen zu können, beabsichtigt die Verwaltung den städtischen Zuschuss um die erforderliche Summe zu erhöhen. Im Falle einer Nicht-Aufstockung, um eine 100-Stelle weiterhin zu gewährleisten, würde die Förderung durch das Land entfallen. Dann müsste die Stadt Karlsruhe eine angemessene soziale Beratung und Begleitung von Geflüchteten in der Anschlussunterbringung alleine sicherstellen. – 3 – Kostenplan für eine 100%-Stelle pro Jahr: 2023 2024 2025 Personalkosten 80.500 Euro 83.600 Euro 86.850 Euro Sachkosten 10% der PK 8.000 Euro 8.400 Euro 8.650 Euro Gesamtkosten 88.500 Euro 92.000 Euro 95.500 Euro Städtischer Anteil: Geplanter städt. Zuschuss insgesamt 35.000 Euro 50.000 Euro 55.000 Euro Vorhandener Haushaltsansatz 20.000 Euro 20.000 Euro 20.000 Euro Benötigte Erhöhung 15.000 Euro 30.000 Euro 35.000 Euro Die Zuschusserhöhung wird in 2023, 2024 und 2025 über den Integrations- und Flüchtlingsfonds gedeckt. 2. Projektbewilligungen durch die Verwaltung Der Gemeinderat hat in einem Grundsatzbeschluss am 26.04.2022 genehmigt, dass die Verwaltung erforderliche Dienstleistungen im Rahmen der Aufnahmen von Geflüchteten aus der Ukraine beauftragen kann. Die Verwaltung hat dies, soweit erforderlich, zügig umgesetzt. Im Jahr 2022 wurden sieben Projekte im Zusammenhang mit der Aufnahme von Geflüchteten aus der Ukraine durch die Verwaltung bewilligt. Die Höhe der Bewilligung betrug insgesamt 108.985 Euro. Zwei dieser Projekte haben für 2023 einen Antrag auf Verlängerung um 12 Monate gestellt. Beide Projekte wurden zunächst bis Ende Juli 2023 durch die Verwaltung bewilligt. Bis zur nächsten Migrationsbeiratssitzung soll die Angebotsstruktur im Bereich Geflüchtete aus der Ukraine erhoben und hinsichtlich der weiteren Notwendigkeit (u.a. durch den Aufbau von Regelstrukturen; veränderter Bedarfslage) überprüft werden. Mit Anwendung der Massenzustrom-Richtlinie im Zuge der Aufnahme von Geflüchteten aus der Ukraine hat auch die Stadt Karlsruhe, als bisheriger LEA-Standort, Schutzsuchende aus der Ukraine aufzunehmen. Hierfür mussten teilweise Strukturen neu geschaffen werden. Seitens der Verwaltung besteht daher die zentrale Herausforderung, die Angebotsstrukturen mit sich ändernden Zielgruppen und Problemlagen an die neuen Realitäten anzupassen und zugleich verlässliche Regelangebote bedarfsgerecht bereitzustellen. In diesem Prozess ist eine systematische Überprüfung bestehender Strukturen sowie kurzfristig bereitgestellter Angebote essentiell, um ressourceneffizient diesen Herausforderungen zu begegnen und Doppelstrukturen zu vermeiden. 2.1 UNESON: Ehrenamtskoordination des Projektes „Ukraine-Hilfe des LERNFREUNDE-Hauses“ - Förderung einer 50%-Stelle Ehrenamtskoordination - Koordination der Ehrenamtlichen, die sich um die Erstversorgung von Geflüchteten kümmern mit anschließender Verweisberatung sowie Begleitung; Zielgruppe sind vor allem Mütter mit ihren Kindern - Förderzeitraum 2022: 01.05. bis 31.07.2022 sowie 01.09. bis 31.12.2022 - Kosten für 7 Monate in 2022: 13.650 Euro - Förderzeitraum 2023: 01.01.2023 bis 31.07.2023 - Kosten für 7 Monate in 2023: 12.000 Euro Grund für die Reduzierung der Zuschusshöhe ist die Anpassung der städtischen Zuschüsse ab 2023 an Landesvorgaben. Im Falle der niederschwelligen Unterstützung von Geflüchteten aus der Ukraine zahlt das Land für eine vergleichbare Tätigkeit der sog. „Welcome- Integrationsmanager bzw. Ankunftslosten“ E5 bis E6 TVöD. Die städtischen Zuschüsse im – 4 – Bereich Erstversorgung von Geflüchteten werden daher entsprechend korrigiert bzw. angepasst. 2.2 Landesmannschaft der Deutschen aus Russland e.V. - Aufstockung des laufenden Haushalts-Zuschusses zum Ausbau von Angeboten speziell für Familien, die aus der Ukraine geflüchtet sind, z.B. Einrichtung von zwei weiteren Spielgruppen für Kinder von 3 bis 6 Jahren; Ausbau der Schulkinderbetreuung; Elternarbeit inklusive Elternberatungen; Durchführung von Arbeitsgruppen an Schulen mit hohem Migrantenanteil sowie VKL-Klassen, um niederschwelligen Kontakt zu Eltern herzustellen und gegebenenfalls über weitere Angebote zu informieren; Kooperation mit verschiedenen Trägern wie zum Beispiel dem Interkulturellen Begegnungszentrum - Förderzeitraum in 2022: 01.04. bis 31.12.2022 - Kosten für 8 Monate in 2022: 12.000 Euro - Förderzeitraum 2023: 01.01.2023 bis 31.07.2023 - Kosten für 7 Monate in 2023: 8.600 Euro Für 2023 werden insgesamt 35.600 Euro benötigt. Die Aufstockung des Integrationsmanagements in Höhe von 15.000 Euro sowie die Förderung des Projektes UNESON des LERNFREUNDE-HAUSES in Höhe von 12.000 Euro werden aus Mitteln des Integrations- und Flüchtlingsfonds finanziert. Die Aufstockung des Zuschusses der Landesmannschaft der Deutschen aus Russland e.V. in Höhe von 8.600 Euro wird aus Mitteln des Büros für Integration gefördert.