Streuobstwiesenkonzept weiterdenken

Vorlage: 2023/0157
Art: Antrag
Datum: 10.02.2023
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Liegenschaftsamt
Erwähnte Stadtteile: Durlach, Hohenwettersbach, Stupferich

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 28.03.2023

    TOP: 18

    Rolle: Kenntnisnahme

    Ergebnis: Beratung im Fachgremium/Arbeitskreis

  • Ausschuss für Umwelt und Gesundheit (öffentlich)

    Datum: 05.05.2023

    TOP: 5

    Rolle: Behandlung

    Ergebnis: erledigt

Zusätzliche Dateien

  • Antrag
    Extrahierter Text

    Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier CDU-Gemeinderatsfraktion Eingang: 10.02.2023 Vorlage Nr.: 2023/0157 Streuobstwiesenkonzept weiterdenken Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 28.03.2023 18 X Ausschuss für Umwelt und Gesundheit 05.05.2023 5 x Die CDU-Gemeinderatsfraktion Karlsruhe beantragt: 1. Die Stadtverwaltung entwickelt das Obstbaumregister weiter und identifiziert unter den in Privateigentum befindlichen Streuobstwiesen diejenigen Eigentümerinnen und Eigentümer, die sich aus unterschiedlichen Gründen nicht (mehr) aktiv um ihre Grundstücke kümmern. Sie informiert diese über das Beratungsangebot des Liegenschaftsamtes und stellt den Kontakt zur Streuobstinitiative – Stadt- und Landkreis e.V. sowie Obstbauvereinen her. Das Ziel soll sein, möglichst viele Streuobstwiesen zu (re-)aktivieren, indem ihre Eigentümer für die Bedeutung ihrer Grundstücke hinsichtlich des Arten- und Naturschutzes sensibilisiert werden und Unterstützung durch aktive Streuobstwiesenbetreiber erhalten. 2. Die Stadtverwaltung stellt Kosten und Nutzen eines nachhaltigen Streuobstnetzwerkes dar, das sich aus der Stadt Karlsruhe als Initiatorin und Eigentümern von Streuobstwiesen, Landwirten, Imkern, Direktvermarktern und Ehrenamtlichen (z.B. lokalen Obstbauvereinen) zusammensetzen könnte. Die langfristige Aufgabe dieses Netzwerkes sollte sein, vorhandene Kompetenzen zu bündeln und Erzeugnisse von Streuobstwiesen gemeinsam zu vermarkten, um die Regionalität und Einzigartigkeit Karlsruher Streuobstwiesen noch stärker in der Stadtgesellschaft zu verankern. Sachverhalt/Begründung Die kommunalen und privaten Streuobstwiesen im Karlsruher Stadtgebiet gelten als wichtiges Stück unseres heimischen Kulturgutes, das dank der im Jahr 2015 entwickelten „Leitlinien für die Streuobstbewirtschaftung in Karlsruhe“ systematisch gepflegt wird. Als CDU-Fraktion begrüßen wir das Streuobstwiesenkonzept außerordentlich und wollen mit unserem Antrag darauf aufbauen. Unser Ziel ist es, noch mehr Karlsruherinnen und Karlsruher für die nachhaltige Bewirtschaftung von Streuobstwiesen zu gewinnen. Das soll auf zwei Weisen gelingen: 1) (Re-)Aktivierung brachliegender Streuobstwiesen: Die städtischen Streuobstwiesen wurden bereits in das Obstbaumregister des Liegenschaftsamtes überführt. Auch bei privaten Flächen hat in den Jahren 2015 und 2016 eine Intensivkartierung in Wettersbach, Hohenwettersbach, Durlach und Stupferich stattgefunden. Wir beantragen, dass das Obstbaumregister konsequent fortgeführt und um weitere private Flächen ergänzt wird. Aus dem Ampelsystem innerhalb des Obstbaumregisters kann hervorgehen, welche Flächen in Privatbesitz nicht (mehr) aktiv bewirtschaftet werden. Deren Eigentümer können sich möglicherweise aus Zeit- oder Altersgründen nicht intensiv um die Bewirtschaftung ihrer Streuobstwiesen kümmern. Sie sollen daher auf das bereits bestehende Beratungsangebot des Liegenschaftsamtes – 2 – aufmerksam gemacht werden. Bei Bedarf kann auch der Kontakt zur Streuobstinitiative – Stadt- und Landkreis Karlsruhe e.V. und Obstbauvereinen im betreffenden Stadtteil hergestellt werden. Grundsätzlich ist der jetzige Zeitpunkt günstig, da die Eigentümer landwirtschaftlicher Flächen angesichts der derzeitigen Erhebung der Grundsteuererklärung sowieso dazu aufgerufen sind, sich mit der Zukunft ihrer Streuobstwiesen zu beschäftigen. 2) Naturschutz und Landwirtschaft zusammenbringen: Streuobstwiesen dienen heutzutage vor allem dem Zweck, die Vielfalt alter und regionaler Obstarten zu erhalten und zu fördern. Gleichzeitig bieten Streuobstwiesen Lebensraum für wichtige und seltene Tierarten und leisten daher auch einen wichtigen Beitrag zur Artenvielfalt in Karlsruhe. Es darf jedoch nicht vergessen werden, dass Streuobstwiesen keinesfalls auf natürlichem Wege entstanden sind, sondern insbesondere im 18. und 19. Jahrhundert zum Zweck der Ernährung der Bevölkerung angelegt wurden. Wir wollen diese Eigenschaft von Streuobstwiesen wieder stärker betonen. Zu diesem Zweck beantragen wir die Prüfung, wie sich die Stadtverwaltung als Ideengeberin für ein Streuobstnetzwerk zwischen Eigentümern von Streuobstwiesen sowie aus Landwirten, Imkern und Orts- und Regionalvermarktern einbringen könnte. In dieser Prüfung soll dargestellt werden, in welchem Verhältnis Kosten und Nutzen zu folgenden Überlegungen stehen und wie ehrenamtliches Engagement dafür gewonnen werden kann: Da es für den einzelnen Landwirt oft nicht rentabel ist, eine eigene Wiese anzulegen, sollten vorhandene Kompetenzen aller Beteiligten gebündelt werden: beispielsweise könnten notwendige Werkzeuge und Materialien gemeinsam angeschafft, Kenntnisse über Regularien zur Lebensmittelhygiene usw. ausgetauscht und Vermarktungswege erarbeitet werden. Idealerweise werden die Erzeugnisse der Streuobstwiesen (d. h. Obst, aber auch länger haltbare Produkte, wie z. B. Honig, Fruchtaufstriche oder Trockenobst) langfristig über eine gebündelte Vermarktung als regionale Marke in den Verkauf gebracht. Von einer solchen nachhaltigen und regionalen Marke versprechen wir uns einen Anreiz, um weitere private Streuobstwiesen anzulegen und die Bedeutung solcher Wiesen für den Naturschutz in der Stadtgesellschaft zu festigen. Unterzeichnet von: Stadtrat Detlef Hofmann Stadträtin Dr. Rahsan Dogan Stadtrat Tilman Pfannkuch Stadtrat Sven Maier

  • Stellungnahme Antrag
    Extrahierter Text

    Stellungnahme zum Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier CDU-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: 2023/0157 Verantwortlich: Dez. 6 Dienststelle: LA Streuobstwiesenkonzept weiterdenken Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 28.03.2023 18 Ausschuss für Umwelt und Gesundheit 05.05.2023 5 Kurzfassung 1. Die Kommune kann lediglich allgemein eine aufklärende und begleitende Funktion ausführen und über die herausragende Bedeutung der Streuobstflächen für die Biodiversität informieren, so wie es das Liegenschaftsamt bereits in umfangreichem Maße tut. Eine Weiterentwicklung des Obstbaumregisters auch für private Streuobstflächen im gewünschten Umfang ist - insbesondere aus Gründen des Datenschutzes - nicht möglich. Die Verwaltung hat bereits begonnen, ein Netzwerk aus Streuobstwiesenbewirtschaftern*innen, Landwirt*innen, Vereinen, Initiativen, Imkern*innen und interessierten Bürgern*innen aufzubauen. Ein Engagement der Verwaltung in dem gemäß Antrag gewünschten Umfang ist mit den zur Verfügung stehenden Personalressourcen im Bereich der Obst- und Gartenbauberatung nicht möglich. Auf dieser Basis empfiehlt die Verwaltung, den Antrag als erledigt zu betrachten. Finanzielle Auswirkungen Ja ☐ Nein ☒ ☐ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☐ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☐ Ja ☐ Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ☐ Ja ☐ durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☐ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – 1. Die Stadtverwaltung entwickelt das Obstbaumregister weiter und identifiziert unter den in Privateigentum befindlichen Streuobstwiesen diejenigen Eigentümerinnen und Eigentümer, die sich aus unterschiedlichen Gründen nicht (mehr) aktiv um ihre Grundstücke kümmern. Sie informiert diese über das Beratungsangebot des Liegenschaftsamtes und stellt den Kontakt zur Streuobstinitiative – Stadt- und Landkreis e.V. sowie Obstbauvereinen her. Das Ziel soll sein, möglichst viele Streuobstwiesen zu (re-)aktivieren, indem ihre Eigentümer für die Bedeutung ihrer Grundstücke hinsichtlich des Arten- und Naturschutzes sensibilisiert werden und Unterstützung durch aktive Streuobstwiesenbetreiber erhalten. Streuobstflächen gehören zu den landwirtschaftlichen Nutzflächen im Sinne des Landwirtschafts- und Landeskulturgesetz (LLG). Als solche ist ihr Bestand ab einer Fläche von 1500 m² nach § 4 Abs. 7 LLG geschützt. Sie dürfen nur nach Genehmigung gemäß § 33 a Abs. 2 NatSchG in eine andere Nutzungsart umgewandelt werden. Zum Schutz dieses wichtigen heimischen Kulturgutes wurden die „Leitlinien für die Streuobstbewirtschaftung in Karlsruhe“ von der Stadtverwaltung entwickelt, systematisch gepflegt und umgesetzt. Die Identifizierung der privaten Streuobstwiesen-Eigentümer und deren Aufnahme in ein Obstbaumregister ist der Verwaltung nicht im gewünschten Umfang möglich. Die Eigentümerdaten sind als personenbezogene Daten geschützt und für die Stadt in ihrer fiskalischen Funktion nicht zugänglich. Auf Grund der „exponierten Stellung“ der Grundbucheinsichtsstelle gemäß Artikel 6 Absatz 4 EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und der §§ 4 bis 6 des Landesdatenschutzgesetzes Baden-Württemberg (LDSG), darf diese keine Eigentümerkontaktdaten zur Bewerbung von Beratungsangeboten oder dem Zwecke der Obstbaumkartierungen an das Liegenschaftsamt übermitteln. Die Kommune kann damit lediglich allgemein eine aufklärende und begleitende Funktion ausführen und über die herausragende Bedeutung der Streuobstflächen für die Biodiversität informieren, so wie es das Liegenschaftsamt bereits in umfangreichem Maße tut. 2. Die Stadtverwaltung stellt Kosten und Nutzen eines nachhaltigen Streuobstnetzwerkes dar, das sich aus der Stadt Karlsruhe als Initiatorin und Eigentümern von Streuobstwiesen, Landwirten, Imkern, Direktvermarktern und Ehrenamtlichen (z.B. lokalen Obstbauvereinen) zusammensetzen könnte. Die langfristige Aufgabe dieses Netzwerkes sollte sein, vorhandene Kompetenzen zu bündeln und Erzeugnisse von Streuobstwiesen gemeinsam zu vermarkten, um die Regionalität und Einzigartigkeit Karlsruher Streuobstwiesen noch stärker in der Stadtgesellschaft zu verankern. Die Stadtverwaltung hat bereits begonnen, insbesondere über die auf den Streuobstwiesen und in den Kleingartenvereinen angebotenen Obstbaumschnittkurse, ein Netzwerk aus interessierten Bürger*innen, Initiativen, Landwirt*innen und Vereinen aufzubauen. Im Rahmen einer Sonderausstellung des ZKM Karlsruhe wurde das Thema „Streuobstwiese als Hotspot der Biodiversität“ auch interdisziplinär aufgegriffen und in der breiten Öffentlichkeit beworben. Der Nutzen eines Netzwerkes für den Erhalt der Streuobstbestände liegt zwar auf der Hand, lässt sich aber nur schwer in Zahlen fassen und belegen. Neben dem hohen ökologischen Wert der Streuobstbestände, spielt auch ihr Beitrag für die Ernährungssicherung der Bevölkerung eine Rolle. Entstehende Kosten für die Generierung eines solchen Netzwerkes, lassen sich pauschal nicht kalkulieren, sondern höchstens für einzelne erforderliche Schritte. Die Verwaltung wird in einem nächsten Schritt aktiv auf die Obst- und Gartenbauvereine im Stadtkreis zugehen, um das dort aktuell vorhandene ehrenamtliche Potential besser abschätzen zu können. – 3 – Ein Engagement der Verwaltung in dem gemäß Antrag gewünschten Umfang ist mit den zur Verfügung stehenden Personalressourcen im Bereich der Obst- und Gartenbauberatung allerdings nicht möglich.

  • Protokoll GR TOP 18
    Extrahierter Text

    Niederschrift 48. Plenarsitzung des Gemeinderates 28. März 2023, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 16. Punkt 18 der Tagesordnung: Streuobstwiesenkonzept weiterdenken Antrag: CDU Vorlage: 2023/0157 Beschluss: Beratung im Ausschuss für Umwelt und Gesundheit am 5. Mai 2023, öffentlich Abstimmungsergebnis: Keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 18 auf und teilt mit, der Antrag werde ohne Aussprache in den Ausschuss für Umwelt und Gesundheit verwiesen. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 30. März 2023