Integriertes Stadtentwicklungskonzept Karlsruhe 2040
| Vorlage: | 2023/0152/3 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 10.05.2023 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Amt für Stadtentwicklung |
| Erwähnte Stadtteile: | Südstadt |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 16.05.2023
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: mehrheitlich zugestimmt zu geändertem Beschlusstext
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Integriertes Stadtentwicklungskonzept Karlsruhe 2040, Vorlage Nr.: 2023/0152 Anlage: Angepasster Prozess und Erläuterungen zur Aufgabenverteilung Prozess gemäß Beschluss: Angepasster Prozess: • Vorbereitungsphase des ISEK 2040 startet in Q3/2023 mit der Evaluation des ISEK 2020. • Das Thema „Zukunftsthemen“ wird insgesamt verschoben: o Gemeinderatsklausur im Spätjahr 2024 mit dem neu gewählten Gemeinderat, o Bürgerumfrage zu Zukunftsthemen in 2024. • Die Erarbeitung von Zukunftsbild/Zielsystem wird verkürzt. • Die Abstimmung des Zukunftsbilds/Zielsystems mit dem Gemeinderat findet in Q2/2025 statt. • Das ISEK 2040 soll zum Ende des ersten Halbjahres 2026 vorliegen und beschlossen werden. Prozess ISEK 2040 Q1Q2Q3Q4Q1Q2Q3Q4Q1Q2Q3Q4Q1Q2Q3Q4Q1Q2Q3Q4 Vorbereitungsphase Kick-Off Vorbereitungsteam Bürger- und Jugendumfrage "Zukunftsthemen" [BB] Evaluation ISEK 2020 Gemeinderatsklausur "Zukunftsthemen" [PB] Analysephase Analyse vorhandener Planungen und Strategien Kick-Off Steuerungsteam und Arbeitsgruppe Daten zur Stadt Karlsruhe Globale Trends Beteiligung Expertinnen und Experten [EB] Zielsystem- und Projektphase Zukunftsbild/Zielsystem Abstimmung Zukunftsbild/Zielsystem Gemeinderat [PB] Strategien/Handlungsfelder, Projekt- & Maßnahmenkonzept Beschluss ISEK 2040 Umfassende Beteiligung [BB, PB, EB, BZ] Umsetzungsphase BB Bürger*innenbeteiligung Kick-Off PB Politikbeteiligung Meilenstein EB Expert*innenbeteiligung BZ Beteiligung zivilgesellschaftlicher Akteure Monitoring und Projektsteuerung sowie Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit sind laufende Aufgaben während des kompletten ISEK-Prozesses. 20232024202520262027 Prozess ISEK 2040 Q1Q2Q3Q4Q1Q2Q3Q4Q1Q2Q3Q4Q1Q2Q3Q4Q1Q2Q3Q4 Vorbereitungsphase Kick-Off Vorbereitungsteam Bürger- und Jugendumfrage "Zukunftsthemen" [BB] Evaluation ISEK 2020 Gemeinderatsklausur "Zukunftsthemen" [PB] Analysephase Analyse vorhandener Planungen und Strategien Kick-Off Steuerungsteam und Arbeitsgruppe Daten zur Stadt Karlsruhe Globale Trends Beteiligung Expertinnen und Experten [EB] Zielsystem- und Projektphase Zukunftsbild/Zielsystem Abstimmung Zukunftsbild/Zielsystem Gemeinderat [PB] Strategien/Handlungsfelder, Projekt- & Maßnahmenkonzept Beschluss ISEK 2040 Umfassende Beteiligung [BB, PB, EB, BZ] Umsetzungsphase BB Bürger*innenbeteiligung Kick-Off PB Politikbeteiligung Meilenstein EB Expert*innenbeteiligung BZ Beteiligung zivilgesellschaftlicher Akteure Monitoring und Projektsteuerung sowie Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit sind laufende Aufgaben während des kompletten ISEK-Prozesses. 20232024202520262027 Wesentliche Änderungen im Prozess – 2 – Erläuterungen zur Aufgabenverteilung: a.) Leistungen eines externen Büros • Ein externes Büro bringt notwendige fachliche Kompetenzen in den Prozess ein, im Hinblick auf... o globale Trends, Zukunftsthemen und Entwicklungen sowie Standortanalysen, o die weitere Ausarbeitung des Prozesses, o die passgenaue Beteiligung inkl. Aktivierungsstrategien. • Das externe Büro wird den Beteiligungsprozess durchführen, moderieren und dokumentieren. • Dabei bringt es ein hohes Maß an Neutralität, Fachlichkeit und Schlichtungskompetenz mit. Der neutrale „Blick von außen“ ist in diesem Zusammenhang besonders wichtig und erleichtert die teils schwierigen Aushandlungsprozesse. • Ein externes Büro liefert einen mit allen Akteurinnen und Akteuren abgestimmten qualifizierten Abschlussbericht mit Umsetzungsprogramm. b.) Aufgaben des benötigten Personals (Mitte 2024 bis Mitte 2026) • Für ein inhaltlich schlüssiges ISEK 2040 müssen alle strategischen Dokumente der Stadt Karlsruhe gesichtet und inhaltlich übereinandergelegt werden. Dabei müssen auch Ressourcenkonflikte sowie inhaltliche Widersprüche aufgezeigt werden. • Das externe Büro muss von Seiten der Stadt unterstützt und mit hoher fachlicher Kompetenz begleitet werden; die Vor- und Nachbereitung von Beteiligungen und Veranstaltungen sowie das Aufstellen eines Maßnahmenprogramms muss in intensiver Abstimmung erfolgen. • Das Kontaktmanagement mit internen und externen Akteurinnen und Akteuren muss geleistet werden, gleiches gilt für das Monitoring des Gesamtprozesses sowie die Gesamtprojektsteuerung. • Über die notwendigen Stellen laufen die Projektkoordination und -kommunikation „nach innen“. Dies trägt auch zur Entlastung der anderen Ämter und Dienststellen bei. • Auch die externe Kommunikation / Pressearbeit wird hierdurch begleitet.
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Beschlussvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2023/0152/3 Verantwortlich: Dez. 2 Dienststelle: AfSta Integriertes Stadtentwicklungskonzept Karlsruhe 2040 Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Hauptausschuss 14.03.2023 5 X vorberaten Hauptausschuss 09.05.2023 5 X vorberaten Gemeinderat 16.05.2023 6 X Beschlussantrag (Kurzfassung) Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung mit der Erarbeitung des Integrierten Stadtentwicklungskonzepts Karlsruhe 2040 und die benötigten Haushaltsmittel und Personalressourcen für den Doppelhaushalt 2024/2025 einzuplanen und für den Doppelhaushalt 2026/2027 vorzusehen. Finanzielle Auswirkungen Ja ☒ Nein ☐ ☐ Investition ☒ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: ca. 850.000 Euro Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: 2024: Personalkosten: ca. 125.000 Euro Sachkosten: ca. 125.000 Euro 2025: Personalkosten: ca. 150.000 Euro Sachkosten: ca. 250.000 Euro 2026: Personalkosten: ca. 75.000 Euro Sachkosten: ca. 125.000 Euro Gesamteinzahlung: --- Jährlicher Ertrag: --- Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☒ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☐ Ja ☒ Korridorthema: alle Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ☒ Ja ☐ durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Ergänzende Erläuterungen Am 25. Oktober 2022 hat der Gemeinderat die Verwaltung beauftragt, einen Prozess zur Fortschreibung des "Integrierten Stadtentwicklungskonzepts Karlsruhe 2020“ (ISEK 2020) zu erarbeiten und diesen dem Gemeinderat im Frühjahr 2023 zur Entscheidung vorzulegen. Nun liegen die entsprechenden Ausarbeitungen als Projektterminplan für ein ISEK mit dem Zeithorizont 2040, dem 325. Geburtstag der Fächerstadt, vor. Hintergrund Angesichts der komplexen und vielfältigen Herausforderungen der Stadtentwicklung und begrenzter personeller und finanzieller Ressourcen sowie der Knappheit von Flächen, benötigt ein Oberzentrum wie Karlsruhe ressortübergreifende strategische und zukunftsgerichtete Planungen. Das im Jahr 2012 für Karlsruhe erarbeitete ISEK 2020 ist nicht nur vom Zeithorizont her „in die Jahre gekommen“. Maßgebliche Entwicklungen der letzten Jahre haben ihren Niederschlag dort nicht oder mit einer aus heutiger Sicht anderen Bewertung gefunden. So haben seither die Einkommens- und Vermögensunterschiede und aktuell die Inflation – als Folge des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine – zugenommen. Soziale Ungleichheiten und in der Folge gesellschaftliche Spannungen werden durch diese Entwicklungen verstärkt. Die Notwendigkeit, endliche Ressourcen, das Klima und die Umwelt zu schonen, bestimmt politische Diskussionen. Die spürbaren Auswirkungen des Klimawandels – wie Starkregenereignisse und Hitzeperioden – haben in Anzahl und Intensität weiter zugenommen und erfordern das Ergreifen gezielter Maßnahmen zur Klimaanpassung. Die aktuelle Migrationsbewegung in Folge des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine, sowie die insbesondere in den Jahren 2015/2016 stark gestiegene Zahl Schutzsuchender, stellt die deutschen Städte und Gemeinden im Hinblick auf soziale, gesellschaftliche und räumliche Integration vor erhebliche Herausforderungen. Die Anspannung auf den urbanen Wohnungsmärkten hat in jüngster Zeit noch einmal deutlich zugenommen. Die Alterung der Bevölkerung und der damit auch verbundene zunehmende Mangel an Fachkräften in mittlerweile nahezu allen Branchen stellen zusätzliche Handlungserfordernisse dar. Gleichzeitig birgt die fortschreitende Digitalisierung, die sich im Hinblick auf die Stadtentwicklung insbesondere in Smart City Projekten manifestiert, Potenziale und Herausforderungen, die es auszuschöpfen und zu berücksichtigen gilt. Mit der Neuen Leipzig Charta (2020), verabschiedet auf dem Informellen EU-Ministertreffen für Stadtentwicklung am 20. November 2020, existiert ein in hohem Maße gesellschaftspolitisch orientiertes Dokument der Stadtentwicklung, das die transformative Kraft der Städte betont und dabei Kernprinzipien einer verantwortungsbewussten Stadtentwicklung definiert, die in den drei nachhaltigen Dimensionen des städtischen Handelns – grüne Stadt, gerechte Stadt, produktive Stadt – wirksam werden sollen. Zu den fünf Kernprinzipien zählen das Prinzip der Gemeinwohlorientierung, integriertes Arbeiten und Handeln, Beteiligung und Co-Kreation, eine Mehr-Ebenen-Kooperation sowie adäquate ortsbezogene Betrachtungs- und Lösungsansätze. Dabei verfolgt die Neue Leipzig Charta einen räumlich-ubiquitären Ansatz, der alle Stadtquartiere gleichermaßen und individuell in den Blick nimmt. Die formulierten Kernprinzipien stellen zum einen Anforderungen an Städte und Stadtpolitik dar. Zum anderen benennt die Neue Leipzig Charta aber auch Voraussetzungen, die auf übergeordneten politischen Ebenen im Zuge der nationalen Stadtentwicklungspolitik erfüllt sein müssen, um Stadtpolitik im Sinne der Prinzipien erfolgreich zu gestalten und die Rahmenbedingungen für die Stadtentwicklung zu verbessern. Nutzen und grundlegender Anspruch des ISEK 2040 Das ISEK 2040 für Karlsruhe soll einen Orientierungs- und Handlungsrahmen für sämtliche Stakeholder der Stadtentwicklung – unter anderem Bürgerinnen und Bürger, zivilgesellschaftliche Akteurinnen und Akteure, Unternehmen, Kultur- und Bildungsinstitutionen, Politikerinnen und Politiker sowie Verwaltung – darstellen und diese umfassend einbeziehen. Gerade in Zeiten großer Unsicherheit, abnehmender Gewissheiten und knapper kommunaler Mittel mit aufeinander folgenden Haushaltskonsolidierungen ist ein solcher Rahmen von höchster Relevanz, da konkrete Zielvorstellungen, Priorisierungen und Fokussierungen – wie sie im Rahmen eines ISEK erarbeitet und vorgenommen werden – proaktives Handeln ermöglichen. Bereits während der Erarbeitung des ISEK – 3 – 2040 werden umfassende Dialoge geführt, in denen auch Interessen- und Ressourcenkonflikte offen angesprochen, transparent behandelt und in Teilen befriedet werden. Daneben ist die Erarbeitung des ISEK 2040 eine Investition in die Zukunft Karlsruhes, von der die Fächerstadt auch finanziell profitieren kann. Die Erstellung eines ISEK ist Fördergrundlage für sämtliche Programme der Städtebauförderung (Ziffer 5.1.6 der Städtebauförderungsrichtlinien Baden-Württemberg [StBauFR]: „Allgemeine Voraussetzung für die Förderung ist, dass (...) die städtebauliche Erneuerungsmaßnahme auf der Grundlage eines gebietsbezogenen integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzepts durchgeführt wird, das aus einem regelmäßig fortzuschreibenden, unter Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger zu erarbeitenden, gesamtörtlichen Entwicklungskonzepts abgeleitet wird, (...)“). Die im ISEK 2040 erarbeiteten Entwicklungsziele und Maßnahmen dienen allgemein als Grundlage, um Förderbedarfe der Stadt Karlsruhe nachzuweisen. Mit der Erstellung des ISEK 2040 erfüllt die Stadt Karlsruhe die in der Neuen Leipzig Charta verankerten Kernprinzipien verantwortungsbewusster Stadtentwicklung. Den komplexen und miteinander zusammenhängenden Herausforderungen in Karlsruhe wird mit dem ISEK 2040 umsetzungsorientiert und proaktiv begegnet. Das ISEK 2040 ist so das Ergebnis interaktiver und konsensorientierter Austausch- und Abstimmungsprozesse zwischen unterschiedlichen stadtentwicklungspolitisch relevanten Akteurinnen und Akteuren. Gerade in den Aspekten der Gemeinwohlorientierung und Partizipation fungiert es als wesentliche Ausprägung lokaler Demokratie. Vorgaben und Grundprinzipien bei der Erarbeitung des ISEK 2040 Im Rahmen der Städtebauförderung werden qualitative Anforderungen an das inhaltliche Grundgerüst eines ISEK gestellt, die bei der Erarbeitung des Karlsruher ISEK 2040 berücksichtigt werden sollen. So legen das besondere Städtebaurecht in den §§ 136 bis 186 des Baugesetzbuches und die sich auf den § 164 des Baugesetzbuches berufende jährliche Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern das inhaltliche Grundgerüst eines ISEK fest. Danach sollte ein ISEK folgende Elemente enthalten: Analyse der Ausgangssituation in Form einer Stärken-Schwächen-Analyse, Definition von Zielen, Formulierung von daraus abgeleiteten Handlungsansätzen, Projekten sowie Durchführung einer Öffentlichkeitsbeteiligung. Im Wesentlichen folgt die Erstellung des ISEK 2040 bei Berücksichtigung der genannten Elemente einem „klassischen Strategieprozess“ – mit Analyse, Zielentwicklung, abgeleiteten Handlungsansätzen und Projekten – unter Mitwirkung und Kooperation aller Ebenen der Stadtgesellschaft. Aufbauend auf den Regelungen der Verwaltungsvereinbarung Städtebauförderung 2022 zwischen Bund und Ländern sehen die Fördervoraussetzungen für die Städtebauförderung 2023 des Landes Baden-Württemberg vor, hierbei dezidiert die Themen Klimaschutz und Klimafolgenanpassung zu behandeln. Im Sinne des integrierten Ansatzes sollen bei der Erstellung des ISEK 2040 bereits existierende Dokumente mit strategischer Ausrichtung beziehungsweise vorhandene und anlaufende Planungen und Strategien – zu denen auch die inhaltlichen Festlegungen im Rahmen des IQ-Prozesses und des Räumlichen Leitbilds zählen – berücksichtigt werden. Als zukunftsweisendes Gesamtwerk der Stadtentwicklung in Karlsruhe hat das ISEK 2040 die Aufgabe, diese Planungen und Strategien – angereichert um weitere Impulse – zu einem „Großen und Ganzen“ zu vereinen sowie auftretende Ziel- und Ressourcenkonflikte aufzuzeigen, zu thematisieren und zu priorisieren. Gerade in Zeiten knapper Ressourcen und großer Unsicherheiten ist eine solche Fokussierung essentiell, da sie für alle Akteurinnen und Akteure der Stadtentwicklung in Karlsruhe einen gemeinsamen Orientierungs- und Handlungsrahmen schafft. In allen Phasen der Erarbeitung des ISEK 2040 soll Partizipation im Sinne einer Mitgestaltung möglich sein. Ziel ist die umfassende Beteiligung der Stadtgesellschaft. Dabei sollen in den einzelnen Phasen auch zielgerichtet Akteurinnen und Akteure angesprochen und Beteiligungsformen mit jeweils „passendem“ hohem Aktivierungsgrad gewählt werden. Ebenso sollen während des gesamten Prozesses ein entsprechendes Monitoring sowie eine kontinuierliche Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit stattfinden und insbesondere ab Mitte 2024 intensiviert werden. Die agile Steuerung der Erarbeitung des ISEK 2040 soll durch verwaltungsinterne Teams unter – 4 – Gesamtkoordination des Amts für Stadtentwicklung erfolgen. Dabei begreift sich der gesamte Erstellungsprozess als ein lernendes System mit zahlreichen Rückkopplungsschleifen, das durch Kooperation und Co-Produktion bestimmt wird. Detaillierter Projektterminplan zur Erstellung des ISEK 2040 Vorbereitungsphase (3. Quartal 2023 bis 4. Quartal 2024) Im dritten Quartal 2023 soll mit den Vorbereitungsarbeiten für das ISEK 2040 durch ein verwaltungsinternes Team begonnen werden. Es soll eine Evaluation des ISEK 2020 im Hinblick auf Umsetzungsgrad von Projekten, Aktualität der aufgerufenen Themen sowie Erfahrungen in dessen Erarbeitung erfolgen. Zur thematischen Vorbereitung im Hinblick auf die Priorisierung von gesamtstädtisch relevanten Fragestellungen ist geplant Bürgerinnen und Bürger über eine repräsentative Umfrage zu „Zukunftsthemen“ zu beteiligen (Mitte 2024). Sowohl die Ergebnisse der Bürgerumfrage zu „Zukunftsthemen“ als auch der Evaluation des ISEK 2020 sollen mit den Gemeinderätinnen und Gemeinderäten im Rahmen der Gemeinderatsklausur im 4. Quartal 2024 diskutiert und eingeordnet werden. Beides wird bei der Erstellung des ISEK 2040 miteinfließen. Darüber hinaus sollen während der Vorbereitungsphase die entsprechenden Verfahren zur Einstellung von Personal und zur Beauftragung eines externen Büros starten und zum Jahresmitte 2024 abgeschlossen sein. Analysephase (1. Quartal 2024 bis 3. Quartal 2024) Gemäß den qualitativen Anforderungen an das inhaltliche Grundgerüst eines ISEK startet die Erarbeitung des ISEK 2040 mit der Analysephase, die teilweise zeitlich überlappend mit der Vorbereitungsphase läuft. Ziel der vorzunehmenden Analysen ist die Erstellung eines umfassenden Stärken-Schwächen-Profils der Fächerstadt sowie die Identifikation und Skizzierung der sich auf die Entwicklung Karlsruhes perspektivisch auswirkenden Chancen und Risiken. Hierzu bedarf es der Erhebung und Zusammenführung von einerseits Daten zur Stadt Karlsruhe und andererseits globalen Trends mit potentieller Wirksamkeit auf die Entwicklung der Fächerstadt. Dies erfordert umfangreiche Recherchen, die auch die Sichtung und inhaltliche Einordnung vorhandener sowie anlaufender Planungen und Strategien umfassen. Deshalb soll im Sinne von Effektivität und Effizienz bereits ab Jahresende 2023 geprüft werden, welche vorhandenen Planungen und Strategien sich für die Analyse und andere Bausteine des ISEK 2040 nutzen lassen. Während der Analysephase sollen insbesondere lokale Expertinnen und Experten – beispielsweise aus Hochschulen und Forschungsinstituten – beteiligt und eingebunden werden. Zielsystem- und Projektphase (4. Quartal 2024 bis 2. Quartal 2026) Basierend auf den Recherchen in der Analysephase soll bis zur Jahresmitte 2025 ein gemeinsames und von der Breite getragenes Zukunftsbild für Karlsruhe erarbeitet werden. Dabei ist es wichtig, klare und verbindliche Ziele sowie Zielhierarchien – das heißt Oberziele für die Stadt Karlsruhe in ihrer Gesamtheit sowie daraus ableitbare Ziele für einzelne Bereiche oder Quartiere – zu formulieren. Dieses Zielsystem, das zu den obligatorischen Elementen eines ISEK zählt, soll für den weiteren ISEK-Prozess im 2. Quartal 2025 mit dem dann neu gewählten Gemeinderat diskutiert und beschlossen werden. Das abgestimmte Zielsystem und darauf basierende Strategien/Handlungsfelder begründen schließlich das Projekt- und Maßnahmenkonzept des ISEK 2040, mit dem die Stadt Karlsruhe sich zukunftsgerichtet weiterentwickeln soll. Die einzelnen Projekte sollen jeweils beschrieben sowie mit zeitlichem, personellem und finanziellem Aufwand hinterlegt werden. Wichtig ist darüber hinaus ihren Beitrag zur Zielerreichung, involvierte Akteure sowie den Zeithorizont darzustellen. Eine Priorisierung der Projekte sowie deren Differenzierung in langfristige Schlüsselprojekte und kurzfristig umsetzbare Impulse soll ebenfalls erfolgen. Bei der Umsetzung kann auf die IQ-Arbeitsweise und -Struktur zurückgegriffen werden. – 5 – Sowohl das Zielbild als auch die darauf basierenden Strategien/Handlungsfelder sowie Projekte sollen unter breiter Beteiligung der Bürgerschaft, der Politik, der Fachöffentlichkeit, der Zivilgesellschaft sowie weiterer Stakeholder der Stadtentwicklung erarbeitet und abgestimmt werden. Im Rahmen der Beteiligung soll eine den Zielgruppen angepasste Partizipation erfolgen. So soll die Beteiligung der Bürgerschaft niederschwellig unter anderem durch Online-Angebote, aufsuchende Beteiligung sowie lokal wirksame Angebote erfolgen. Die Beteiligung der politischen Akteure soll neben reinen Informationsangeboten wie Fortschritts- und Sachstandsberichten auch über ISEK-Konferenzen und interdisziplinäre Angebote gewährleistet werden. Expertinnen und Experten sowie zivilgesellschaftliche Akteurinnen und Akteure sollen insbesondere über Fachbeiräte sowie projekt- und anlassbezogene Kooperationen und Konsultationen an der Erarbeitung des ISEK 2040 mitwirken können. Umsetzungsphase (ab 3. Quartal 2026) Die Umsetzung des ISEK 2040 soll unmittelbar nach Beschluss des Gemeinderats ab dritten Quartal 2026 erfolgen. Das ISEK 2040 stellt das zentrale Umsetzungs- und Steuerungsinstrument der Stadtentwicklung dar. Vor diesem Hintergrund ist eine regelmäßige, begleitende Beobachtung zur Überprüfung der Umsetzungserfolge beziehungsweise ein Monitoring – verbunden mit einem entsprechenden Berichtswesen – notwendig. Benötigte Ressourcen für die Erarbeitung des ISEK 2040 Die Erarbeitung eines ISEK wird von einer Vielzahl von Abstimmungs- und Koordinierungsmaßnahmen begleitet. Darum sind zu seiner Erstellung hohe personelle und zeitliche Ressourcen notwendig. Konkret kann der beschriebene Projektterminplan nur dann umgesetzt werden, wenn Mittel für ein externes Büro sowie Personalstellen bereitgestellt werden. Bei einer Beauftragung eines Büros ab Q2/2024 bis Q2/2026 ist mit einem Auftragsvolumen von circa 500.000 Euro zu kalkulieren. Darin enthalten sind die fachliche, inhaltliche und methodische Betreuung des Gesamtprojekts, entsprechende Beratungsleistungen, ein professionelles Beteiligungsmanagement inklusive Durchführung und Aktivierung relevanter Zielgruppen, die Dokumentation sowie der Abschlussbericht. Darüber hinaus bringt ein externer Dienstleister den notwendigen neutralen Blick von außen mit, was insbesondere bei konfliktbelasteten Themen und Fragestellungen hilfreich ist. Die tatsächlichen Kosten sind abhängig von dem Ergebnis eines EU- weiten Vergabeverfahrens. Für eine fundierte Betreuung der Erarbeitung des ISEK 2040 ist die Einrichtung von zwei Vollzeitstellen (E11, E13) beim Amt für Stadtentwicklung über zwei Jahre (Q2/2024 bis Q2/2026) notwendig. – 6 – Aufgabe der Stelleninhaberinnen und -inhaber ist insbesondere das koordinierende Agieren innerhalb der Verwaltung, der kontinuierliche inhaltliche Abgleich der im Prozess generierten (Teil-)Ergebnisse, die enge Betreuung des Gutachterbüros sowie die Betreuung der umfangreichen Beteiligungsprozesse. Da das Amt für Stadtentwicklung auch Wahlamt ist und im Juni 2024 Kommunal- und Europawahlen zu organisieren und durchzuführen hat, ist für eine unterbrechungsfreie und umfangreiche Umsetzung des ISEK 2040 Prozesses außerdem eine Vollzeitstelle (E10) zur Unterstützung der Wahlgeschäftsstelle im Zeitraum von Januar 2024 bis September 2024 notwendig, da durch den ISEK-Prozess personelle Ressourcen gebunden sind, die zur Unterstützung der Organisation und Durchführung der Wahlen benötigt werden. Beschluss: Antrag an den Gemeinderat – nach Vorberatung im Hauptausschuss: Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung mit der Erarbeitung des Integrierten Stadtentwicklungskonzepts Karlsruhe 2040 und die benötigten Haushaltsmittel und Personalressourcen im Doppelhaushalt 2024/2025 einzuplanen und für den Doppelhaushalt 2026/2027 vorzusehen.
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Niederschrift 50. Plenarsitzung des Gemeinderates 16. Mai 2023, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 7. Punkt 6 der Tagesordnung: Integriertes Stadtentwicklungskonzept Karlsruhe 2040 Vorlage: 2023/0152/3 Punkt 6.1 der Tagesordnung: Integriertes Stadtentwicklungskonzept Karlsruhe 2040 Änderungsantrag: SPD Vorlage: 2023/0152/1 Punkt 6.2 der Tagesordnung: Integriertes Stadtentwicklungskonzept Karlsruhe 2040 Änderungsantrag: CDU Vorlage: 2023/0152/2 Beschluss: Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung mit der Erarbeitung des Integrierten Stadtent- wicklungskonzepts Karlsruhe 2040 und die benötigten Haushaltsmittel und Personalres- sourcen für den Doppelhaushalt 2024/2025 (Anm.: geänderter Beschlusstext: „mit Sperr- vermerk“) einzuplanen und für den Doppelhaushalt 2026/2027 vorzusehen. Abstimmungsergebnis: Punkt 6: 28 Ja-Stimmen, 16 Nein-Stimmen (geänderter Beschlusstext) Punkt 6.1: erledigt durch Annahme Sperrvermerk Punkt 6.2: Bei 17 Ja-Stimmen und 28 Nein-Stimmen mehrheitlich abgelehnt Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 6 zur Behandlung auf und verweist auf die er- folgte Vorberatung im Hauptausschuss am 14. März 2023 und am 9. Mai 2023. Wir haben uns in diversen Ausschüssen schon intensiv damit beschäftigt. Deswegen würde ich jetzt nicht noch einmal einführen, sondern höre mir erst einmal Ihre Meinung dazu an. Dann versuche ich noch einmal, die Schwerpunkte rauszuarbeiten. Stadtrat Löffler (GRÜNE): Eigentlich könnten wir an der Stelle sehr viel über die Ziele des eines integrierten Stadtentwicklungskonzeptes reden, über die Notwendigkeiten, über die geänderten Rahmenbedingungen. Denn die sind ganz eindeutig festzuhalten. Das sind die – 2 – Klimaanpassungen, denen wir uns viel deutlicher stellen müssen. Das ist die Nachfrage nach Wohnraum in einem Oberzentrum. Das ist aber auch das neue Arbeitsleben, das auch eine andere Bedeutung dem Wohnen zukommen lässt. Im Kontext von Digitalisierung und Homeoffice verändern sich die Verhaltensmuster in der Stadt. Das sind alles Aspekte, mit denen wir uns eigentlich in Zukunft befassen müssten, weswegen das integrierte Stadtent- wicklungskonzept ganz grundsätzlich notwendig ist. Es wäre zudem auch eine notwendige und sinnvolle Ergänzung, dieses Stadtentwicklungskonzept zu entwickeln, neben dem Konzept des neuen Quartiersmanagements, was wir Anfang diesen Jahres auf den Weg gebracht haben. Das wären alles Aspekte, die Hand-in-Hand gehen wollen. Aber heute stellen wir uns eher der Frage, wollen wir das Ganze überhaupt und wenn ja, wann und wie weit können wir es denn noch verschieben, ohne dass es uns vielleicht dann nicht doch teurer kommt am Ende. Denn die Anträge von CDU und SPD gehen schon in die Richtung, jetzt bloß nicht damit beschäftigen, wer weiß, was es kostet, und vielleicht wird es in einem neuen Gemeinderat dann irgendwie ganz anders ausgehen. Aus dem An- trag der CDU lese ich wenigstens noch in der Begründung heraus, dass auch Sie die Not- wendigkeit sehen, dieses Konzept auf den Weg zu bringen, vielleicht mit einem zeitlichen Verzug. Aber Sie wollen heute wenigstens schon auch den Beschluss fassen, wann es dann losgehen soll. Im SPD-Antrag lese ich eher dieses grundsätzliche Verschieben. Aber viel- leicht können Sie das auch gleich noch einmal darstellen, was Sie damit eigentlich errei- chen wollen. Die verschiedenen Gründe, seien sie jetzt zum Beispiel finanzieller Natur, bestätigen sich nicht, weil es am Ende nur teurer werden würde, weil beauftragte Expertisen teurer wer- den würden und weil grundsätzlich solche Verfahren auch länger laufen würden, vielleicht auch in die Gefahr laufen, wenn wir ein Projekt jetzt zwei Jahre später beginnen, schließen wir es logischerweise auch zwei Jahre später ab, aber vielleicht wird es dann auch drei Jahre später abgeschlossen, weil jedes große umfangreiche Konzept seine Zeit braucht. ÖRMI hatte länger gedauert, als wir ursprünglich dachten. Dann würde die finale Be- schlussfassung vielleicht erst vom übernächsten Gemeinderat beschlossen werden. Dann führen wir dieselbe Diskussion des Verschiebens vielleicht noch einmal. Das ist schon die Frage. Was passiert eigentlich, wenn wir dieses ISEK heute nicht auf den Weg bringen? Welche Auswirkungen haben wir als Stadt, wenn wir keine Grundlage, keine Leitlinien ha- ben für Sanierungsgebiete oder ähnliche Stadterneuerungsmaßnahmen? Das alte Stadtent- wicklungskonzept ist dann schon seine Zeit hin. Das räumliche Leitbild von 2013 ist irgend- wann auch seine Zeit alt. Dann haben wir es irgendwann schwer, in der Begründung bei- spielsweise für Fördergelder. Wenn Sie es tatsächlich nicht wollen und deswegen die Verschiebung beantragen, dann sollten Sie es vielleicht auch ehrlich kommunizieren, oder Sie sollten sagen, wir wollen ein Stadtentwicklungskonzept 2050, weil, bis wir dann irgendwann anfangen, wird es schon irgendwie. Stadtrat Hofmann (CDU): Es ist selten, dass Sie nicht einführen bei so einem wichtigen Thema. Aber ich denke, wir hatten schon genügend Zeit, uns darüber auszutauschen. Ich kann Herrn Löffler Recht geben. Die Notwendigkeit des ISEK wurde von unsererseits über- haupt nie infrage gestellt. Dass so etwas sein muss, insbesondere aufgrund der neuen Her- ausforderungen, die auch da sind, ist für uns unumstritten. Die Frage ist nur der Zeitpunkt, ob er der richtige ist. Wir können meiner Ansicht nach nicht in eine große – 3 – Haushaltskonsolidierung gehen, das den Bürgerinnen und Bürgern begreiflich machen, aber auch den Mitarbeitenden hier in der Stadtverwaltung, die enorme Sparkurse gefahren sind und gleichzeitig jetzt sagen, wir gehen hier visionär voran. Was sicher sein muss, aber ob der Zeitpunkt gerade jetzt der richtige ist, und mit fast 1 Million in den Doppelhaushalt zu gehen, das halten wir einfach für falsch. Ich glaube auch nicht, dass es in der Bürgerge- sellschaft gut ankommen würde. Es ist natürlich vollkommen richtig, wie Sie auch in Ihrer Vorlage schreiben, dass dieses Ganze nicht billiger wird. Aber es ist ein Konzept, das erstellt wird. Das heißt, Herr Löffler, wenn Sie sagen, wenn wir es verschieben, wissen wir doch gar nicht, ob vielleicht in zwei Jahren sich die Verhältnisse noch einmal geändert hätten. Vor zwei Jahren hätten wir nicht über einen russischen Angriffskrieg gesprochen. Also von daher können wir dieses Argu- ment immer wieder weiternehmen. Von daher denke ich, würde uns es gut zu Gesicht ste- hen, wenn wir vielleicht einen kleinen Fuß auf die Bremse stellen und sagen, okay, 2040, da ist noch genügend Zeit, diese Zeit haben wir auch entsprechend. Ich glaube nicht, dass wir jetzt direkt mit Vollgas weiterfahren müssen. Deswegen war unser Antrag klar. Wir wollen eine zeitliche Verschiebung, insbesondere der finanziellen Mittel. Eine interne Planung, dass es intern auch weiter mit Beratungen gehen kann, ist unserer Ansicht nach unstrittig. Wir haben jetzt aus dem ISEK 2020 viele Dinge noch nicht abgear- beitet. Das heißt auch nicht, dass wir es komplett neu erfinden. Wir werden neue Dinge mit hineinnehmen. Wir werden es anpassen, und ich glaube, dass wir auch auf dem richti- gen Weg sind und dass wir dann entsprechend auch verstehen, wie wir weiter vorgehen müssen. Unserer Meinung nach wäre das ein falsches Zeichen nach außen, wenn wir heute die Mittel einstellen und dies entsprechend dann auch so beschließen würden. Denn das würde auch zeigen, da beschäftigt sich die Verwaltung wieder damit und stellt die Sachen ein, aber nach außen macht sie das nicht. In diesem Sinne werben wir weiter für unseren Änderungsantrag in dieser Art, und würden uns freuen, wenn hier zugestimmt wird. Aber grundsätzlich stehen wir natürlich zu einer Weiterentwicklung des ISEK. Stadträtin Melchien (SPD): In einem sind wir uns ganz sicher einig, erfolgreiche Kommunal- politik heißt, das Richtige tun zum richtigen Zeitpunkt. Als SPD-Fraktion sind wir gerne be- reit, an der Stellung eines neuen integrierten Stadtentwicklungskonzepts konstruktiv mitzu- arbeiten. Das als Antwort auf die an uns gerichtete Frage. Mit der vorliegenden Beschluss- vorlage sind wir dennoch nicht einverstanden. Deshalb haben wir als SPD-Fraktion diesen Änderungsantrag gestellt. Wir vertreten dabei grundsätzlich eine andere Meinung zu dem, was der Prozess, anders als ISEK 2020, für die gerade notwendige Priorisierung von The- men und Maßnahmen bewirken wird. Hier sehen wir durchaus stärker den Gemeinderat in der Pflicht. Zusätzlich erscheint uns der Zeitpunkt nicht als der richtige. Quasi zeitgleich mit dem Start von ISEK 2040 stehen die diesjährigen Haushaltsberatungen geprägt von Einsparungen an. Mein Vorredner ist bereits darauf eingegangen. Aus unserer Sicht ist es auch kein gutes Signal, wenn das einzig Neue, das der kommende Doppelhaus- halt bietet, ein ISEK-Prozess sein wird. In Anbetracht knapper Ressourcen und hoher perso- neller Belastung der Verwaltung sowie der Stadträtinnen und Stadträte erachten wir es als sinnvoll, diesen Prozess nach hinten zu schieben. Der Beschlussvorlage ist zu entnehmen, dass die notwendigen Mittel zudem noch nicht eingeplant sind. Wir sind uns alle bewusst, welche schwierigen Diskussionen uns im Haushalt noch bevorstehen. Natürlich werden wir ISEK fortschreiben müssen. Das einzige Argument aber, dass nun der richtige Zeitpunkt ist, – 4 – wäre, wenn uns die Möglichkeit wegfällt, konkrete Fördermittel zu erhalten, wenn wir ISEK jetzt nicht fortschreiben. Wir sehen allerdings nicht, dass über die sich in der Planung be- findlichen Projekte hinaus überhaupt Kapazitäten für weitere Förderkulissen vorhanden wären. Aus diesen Gründen halten wir den jetzigen Zeitpunkt nicht für den richtigen. Wie von meiner Fraktion im Rahmen des Hauptausschusses vorgetragen, würden wir daher zunächst ausschließlich den ersten Teil des skizzierten Vorgehens zur Analyse von ISEK 2020 mittragen. Sollte eine möglicherweise heute auf den Weg gebrachte Auswertung von ISEK 2020 zeigen, dass es sinnvoll und zielgerichtet ist, auch die nächsten Schritte für ein neues integriertes Stadtentwicklungskonzept baldmöglich in Angriff zu nehmen, wären wir dazu aber bereit. In Anbetracht der Lage sehen wir aktuell die Entscheidungsgrundlage hierfür noch nicht gegeben. Ein Sperrvermerk über die vorgesehenen Mittel und Personal- stellen zur Freigabe durch den dann neugewählten Gemeinderat würde es uns heute er- möglichen, der Beschlussvorlage zu folgen und den ersten Teil einer Fortschreibung in An- griff zu nehmen. Anderenfalls halten wir unseren Änderungsantrag aufrecht. Stadträtin Böringer (FDP): Manchmal ist nicht der Inhalt entscheidend, sondern der Zeit- punkt. Darauf haben die Vorredner hingewiesen. Im vorliegenden Fall unterstützen wir die inhaltliche Absicht natürlich. Die integrierte Stadtentwicklung soll fortgeschrieben werden. Allerdings wünschen wir uns eine Evaluation der bisherigen Arbeit. Welche Vorteile können wir daraus ziehen? Welchen Nutzen hat die Fortschreibung? Solche elementaren Fragen müssen geklärt werden. Wenn diese Fragen zufriedenstellend beantwortet sind, bleibt der richtige Zeitpunkt als zweite Variable. Wann genau dieser ist, vermag ich persönlich nicht zu sagen. Doch, eins kann ich sagen, jetzt ist der nicht. Zum einen fehlen uns Antworten zum Nutzen des bisherigen Konzeptes. Darauf habe ich schon hingewiesen. Zum anderen, und das haben meine Vorredner explizit ausgeführt, steht einer Fortführung der anste- hende Haushalt im Weg. Wir sind aufgerufen, an allen Ecken und Enden zu sparen. Manch einer geht vielleicht schon davon aus, dass aus den Reihen des Gemeinderates gar keine Anträge zum Haushalt kommen. In dieser Situation kostspieliger Konzepte, zur Beschäfti- gung mit sich selbst den Auftrag zu geben, steht unseres Erachtens dem Mandat einer ge- samtstädtischen Verantwortung entgegen. Und, Herr Oberbürgermeister, auch die aktualisierte Vorlage mit einer zeitlichen Verschie- bung von ein paar Monaten ändert daran nichts, denn Stellen sollen geschaffen werden, Aufträge vergeben werden. Aus diesen Gründen wird meine Fraktion einer deutlichen zeit- lichen Verschiebung gerne zustimmen. Stadtrat Dr. Schmidt (AfD): Auch wir, die AfD-Gruppe im Gemeinderat, plädiert dafür, das integrierte Stadtentwicklungskonzept Karlsruhe 2040 zu verschieben. Die SPD hat ihren Änderungsantrag aus meiner Sicht im Vergleich zu den Beratungen im Hauptausschuss ein wenig abgemildert. Wir werden ihn trotzdem mittragen, weil wir nichts Besseres haben im Moment, aber die grundsätzliche Argumentation tragen wir mit. Wenn man sich das inte- grierte Stadtentwicklungskonzept 2020 anschaut, haben wir im Vergleich dazu auch noch Zeit. Wenn wir jetzt anfangen würden mit 2040, wären wir früher dran. Das ist gar nicht unbedingt erforderlich. Es ist so, dass wir als Stadt in sehr schwierigen finanziellen Zeiten unterwegs sind, und dieses Projekt soll knapp 1 Million kosten. Wenn jetzt argumentiert wird, in Zukunft wird es noch teurer wegen der Inflation, ja, wenn es nur die Inflation ist, dann bleibt es real beim Gleichen. Also keine Änderung, kein Unterschied, ob wir es jetzt bezahlen oder in zwei oder in drei Jahren. – 5 – Das Argument, dass der neugewählte Gemeinderat das Ganze angehen soll, halten wir auch für stichhaltig. Wir haben nur noch ein Jahr übrig, ein gutes Jahr in dieser Legislatur, eigentlich keine gute Ausgangslage, um so eine Entwicklung anzustoßen. Das sollte dann der nächste Gemeinderat tun. Ich möchte diese Gelegenheit jetzt einmal nutzen, um auch an die Bürger der Stadt Karlsruhe zu appellieren. Dieses Projekt, Integriertes Stadtentwick- lungskonzept, ist für Sie, für die Bürger gedacht. Sie als Bürger haben dabei die Möglich- keit, sich einzubringen mit Ihren Vorstellungen, mit Ihren Vorschlägen und auch mit Ihrer Kritik an dem, was bisher gelaufen ist. Wir haben in den vorherigen Beratungen auch dar- über gesprochen, dass es schade ist, dass immer nur dieselben Bevölkerungsgruppen daran teilnehmen. Das muss sich ändern. Wir alle, denke ich, sind aufgerufen, dafür zu sorgen, dass sich alle Bevölkerungsgruppen angesprochen fühlen. Wir haben dann noch ein biss- chen Zeit, Werbung zu machen, noch ein bisschen mehr Zeit, wenn wir es jetzt verschie- ben, und es ist auch durchaus positiv. Deswegen werden wir dem Änderungsantrag der SPD zustimmen und, falls dieser keine Mehrheit bekommt, auch dem der CDU. Stadträtin Binder (DIE LINKE.): Ich kann mich in vielem dem Kollegen Löffler anschließen. Ich glaube nicht, dass wir etwas dabei gewinnen, wenn wir das Konzept weiter hinaus- schieben. Im Gegenteil, wir verlieren. Wir verlieren Kompetenzen, die über den vergange- nen Zeitraum erarbeitet wurden. Wenn wir das Ganze jetzt schieben, auf einen neuen Ge- meinderat vertagen, der sich dann auch erst wieder einarbeiten muss, dann verlieren wir noch mehr an Zeit. Und es geht darum, tatsächlich diesem Konzept, das ein laufender Pro- zess ist, Rechnung zu tragen, was an Veränderungen in unserer Stadtgesellschaft über die vergangenen Jahre sich ganz heftig entwickelt hat, egal ob es jetzt um Corona, um die Ge- flüchteten aus den Kriegsgebieten, geht. Wir haben eine Veränderung in dieser Stadtge- sellschaft, der muss man Rechnung tragen, der muss man nachkommen, und das muss sich dann in diesem Konzept auch niederschlagen. Das können wir nicht einfach zwei, drei Jahre schieben, denn dann ist vieles schon passiert, was man nur noch schwer zurückholen kann. Mir wäre viel lieber, wir würden an anderen Projekten sparen als ausgerechnet an der Stelle. Deshalb sind wir der Meinung, die Vorlage der Stadtverwaltung ist in Ordnung, der stim- men wir zu. Weitere Verzögerungen halten wir für kontraproduktiv. Stadtrat Cramer (KAL/Die PARTEI): Unsere Fraktion ist der Meinung, dass heute sehr wohl der richtige Zeitpunkt ist, um ISEK auf den Weg zu bringen. Es geht letztendlich um die Zu- kunft der Stadt, und da können wir nicht länger warten. Ich verstehe auch nicht, dass hier immer die Finanzen vorgeschoben werden, wenn man etwas nicht will. In anderen Punkten wird ganz schnell die gelbe Karte gezeigt bei großen Ausgaben, ich erinnere nur an den Karlsruher Hausberg, was dort vorgesehen ist. Für mich ist es hier wirklich eine große Ha- senfüßigkeit von SPD, CDU und der FDP. Ich verstehe das gar nicht, dass Sie nicht im Sinne der Stadt, im Sinne des Gemeinwohls agieren, sondern praktisch eine Erbsenzählerei ma- chen, um wichtige Dinge hier zu boykottieren und anzuhalten. Ich gehe davon aus, dass die Bürgermeisterbank das sehr wohl überlegt hat und der Be- trag, der gebraucht wird, auch im Haushalt eingestellt ist. Von daher, meine Damen und Herren, in der Mitte und auf der rechten Seite des Hauses, ich verstehe Ihr Abstimmungs- verhalten nicht. Sie sind einfach nicht mutig genug, auch gegenüber der Bürgerschaft auf- zuzeigen, um was es mit dieser Vorlage und mit dem ISEK-Projekt geht. – 6 – Stadtrat Kalmbach (FW|FÜR): Grundsätzlich, wenn die Kassen knapp werden, wenn die Ressourcen knapp werden, dann muss man priorisieren, dann muss man schauen, wie man zuspitzt. Deswegen ist der Prozess ganz grundsätzlich richtig. Den kann man nur befürwor- ten. Aber ich habe einfach das Problem bei ISEK 2020, Sie sagen immer, da sind ganz viele Sachen verwirklicht, aber in Wirklichkeit sehe ich das nicht. Das ist nie kommuniziert, das wissen wir überhaupt nicht, und aus dem Grund heraus müsste eigentlich zuerst die Evalu- ation kommen und dann die Entscheidung. Das finde ich von der Kommunikation her nicht ganz so geschickt gemacht. Aus dem Grund ist Missbehagen, ist Misstrauen drin, ist es tat- sächlich so erfolgreich gewesen, war 2020 erfolgreich. Da ist in meinem Bauch einfach ein bisschen so ein Grummeln drin, dass ich sage, das war nicht so durchschlagend. Aber grundsätzlich denke ich, der Prozess wäre dran. Aber überzeugen Sie uns mit der Evalua- tion, dass das sich wirklich lohnt und dass die Menschen begeistert mitgehen, dass sie nicht einfach nur machen, weil man es jetzt halt macht. Es wäre grundsätzlich gut, Herr Cramer, wir sind aber noch nicht ganz überzeugt vom Bauch her. Wir brauchen die Ergebnisse von 2020 auf dem Tisch, und dann können wir sa- gen, ja, das machen wir so. Stadträtin Fenrich (pl): Es ist jetzt viel gesagt worden. Dieses Stadtentwicklungskonzept 2040 ist im Prinzip eine gute Sache, aber es liegt doch tatsächlich daran, wann soll das starten. Denn Sie, Herr Hock, haben vorhin gesagt, dass es Mut bedarf. Ja, ist es denn mu- tig, wenn wir den Bürgern jetzt sagen, wir geben so viel Geld aus? Die Bürger haben doch im Moment ganz andere Sorgen. Und ich denke, wir tun den Bürgern keinen Gefallen da- mit, wenn wir sagen, wir geben jetzt noch hunderttausende, fast bis zu einer Million Euro aus, wenn Sie sagen, ihr habt so viele Bauwerke, was auch fertiggestellt werden muss, was die Stadt viel Geld kostet, wir werden an anderer Stelle einsparen müssen. Die Pflichtaufga- ben werden natürlich weiter wahrgenommen werden müssen und werden auch wahrge- nommen werden. Wir werden vielleicht im sozialen Bereich Einsparungen machen müssen, aber wollen wir das? Wollen wir das unseren Karlsruhern und Karlsruherinnen wirklich zu- muten? Und deswegen appelliere ich hier auch in diesem Saal, lassen Sie uns das rauszie- hen. Es geht nichts verschüttet, die Zeit ändert sich, und selbst wenn sich etwas ändern sollte hinsichtlich der Ergebnisse, der wünschenswerten Ergebnisse, dann kann man doch das immer noch anpassen. In ein oder in zwei Jahren ist enorm viel geschehen in der Ver- gangenheit, und wird auch wahrscheinlich viel geschehen. Deshalb lassen Sie uns das raus- ziehen um einige Zeit. Von daher, ich würde der Beschlussvorlage der Stadt Karlsruhe nicht zustimmen wollen. Der Vorsitzende: Lassen Sie mich einige Dinge aus meiner Sicht in einer etwas anderen Per- spektive noch einmal erläutern. Ich glaube, es ist zum einen unstrittig, dass man ISEK braucht. Insofern verstehe ich nicht, warum man sagt, wir müssen erst das Alte evaluiert haben, um dann das Neue anzugehen. Das müssen wir natürlich, aber die Ergebnisse der Evaluation würden nicht sein, dass wir sagen, wir verzichten auf ISEK, sondern dass wir sa- gen, wir müssen das neue ISEK vielleicht anders angehen. Insofern verstehe ich nicht, wa- rum man erst den ersten Schritt macht und dann überlegt, ob man den zweiten macht. Eine Auswertung von ISEK 1 macht nur dann Sinn, wenn ich relativ zügig auch ISEK 2 an- schließe. Denn ich komme vielleicht zwei Jahre später zu einer ganz anderen Auswertung von ISEK 1, weil ich vielleicht weitergemacht habe. Hätten wir dieselbe Finanzsituation und – 7 – dieselbe Welt außen um uns herum, wie wir damals bei ISEK 1 hatten, dann könnten wir einfach so weitermachen. Aber gerade weil es nicht so ist, brauchen wir ISEK 2. Gerade weil es nicht so ist, weil wir nicht mehr wie bei ISEK 1 einfach alle Wünsche einsammeln können, dann listen wir sie auf und dann versuchen wir, das bis 2040 abzuarbeiten, son- dern wir stehen in einer völlig anderen Finanzsituation. Wir müssen jetzt priorisieren, und wir müssen uns von dieser liebgewonnenen Gewohnheit, wir können uns am Ende alles leisten, verabschieden. Und das Zweite ist, wir haben plötzlich Themen auf der Agenda, die in ISEK 1 zwar hätten auftauchen können, aber dort noch nicht aufgetaucht sind. Die Klimakatastrophe war da- mals eigentlich von der Wissenschaft auch schon absehbar, aber es war damals kein Schwerpunkt. Es wäre heute ein Schwerpunkt. Dann finde ich es gerade zynisch, zu sagen, für so etwas brauchen wir Bürgerbeteiligung. Aber der große Prozess, der Bürgerbeteili- gung organisieren soll, den verschieben wir um zwei Jahre, aber wir fordern die Bürger auf, daran teilzunehmen. Da komme ich spätestens nicht mehr mit. Sie müssen einen Haushalt dieses Jahr beschließen, mit lauter Kürzungsvorschlägen aus der Verwaltung, wo wir gar nicht die Zeit mehr haben, mit den Bürgern zu diskutieren. Wir werden in zwei Jahren wie- der so einen Doppelhaushalt aufstellen. Wann wollen wir es denn grundsätzlich tun, um mit den Bürgern darüber zu reden, was sind denn unsere Schwerpunktziele für 2040. Na- türlich nimmt Ihnen das überhaupt nicht die Gestaltungshoheit als Gemeinderat am Ende. Das steht doch auch in keinem ISEK-Konzept drin, aber dann haben wir wenigstens umfas- send mit den Bürgern über diese Themen diskutiert, und zwar mit neuen Themen als im al- ten und mit weniger Geld als im alten. Das wird sich doch in zwei Jahren nicht geändert haben. Deswegen bitte auch nicht so ein bisschen flapsig sagen, 850.000 Euro sind doch gleich eine Million, dann ist es auf drei Jahre verteilt und nicht nur auf den nächsten Doppelhaus- halt. Und ich denke, dieses Gesprächsangebot mit den Bürgerinnen und Bürgern müssen wir irgendwann machen. Wir können es gerade nicht mehr so machen, wie wir es die letz- ten Jahre gemacht haben, dass wir zu Bürgerforen zum Thema Haushalt einladen. Dann stehen da 40 Spezialisten und 10 Bürger, sondern wir müssen dafür sorgen, dass wir eine repräsentative Bürgerschaft über alle Generationen, alle Altersgruppen, alle sozialen Hinter- gründe und so weiter haben, und das ist viel aufwendiger als die klassischen ISEK-Bürger- beteiligungsprozesse, wie wir sie aus der Vergangenheit kennen. Nur um das anzufangen, muss ich erst einmal eine Auswertung machen. Wir haben ganz viele Bürgerbeteiligung für Quartiersmanagement, ÖRMI, dieses, jenes, welches, aber wir haben nie die ganzen Themen zusammengedacht und haben dann ver- sucht herauszufinden, wie sieht denn dann eure Prioritätensetzung, wie sieht denn dann eure Reihenfolge aus, wenn wir das alles mit weniger Geld entscheiden müssen, was wir vorziehen, was wir nicht vorziehen, wie wir das miteinander bestimmen. Deswegen sehe ich, wenn der Gemeinderat sich jetzt gegen unsere Vorlage entscheiden sollte, eine riesige verpasste Chance, das an Bürgerbeteiligung endlich einmal nachzuziehen, was wir eigent- lich seit Jahren dringend müssten. Aber wir werden so getrieben von der aktuellen Ent- wicklung und auch von der sich doch noch einmal dramatisch verschlechternden Haus- haltslage, verglichen mit unseren vorherigen Annahmen, ohne Inflation, ohne Lieferketten- probleme, ohne Krieg in Europa und was da alles mit reinspielt, dass wir hier eine Chance hätten, es wirklich sehr qualifiziert, aufbauend auf unsere Analyse auch dann in den nächs- ten Jahren umzusetzen. – 8 – Bis die ersten Bürgerinnen und Bürger diskutieren, wird sowieso das Jahr 2024 werden. Wir haben es jetzt so getrennt, dass der alte Gemeinderat es noch anschiebt, der neue Ge- meinderat dann die Schwerpunkte am Ende setzen kann und dann auch in die eigentliche Diskussion mit den Bürgerinnen und Bürgern darüber einsteigen kann. Von daher ist dieser Aspekt in unserer neuen Vorlage auch berücksichtigt. Wir haben, glaube ich, auch darle- gen können, dass in einigen Jahren weder der Personalbedarf noch der Finanzbedarf für einen solchen Prozess nachlassen wird. Der wird eher, was das Geld betrifft, ansteigen, und sorry, wenn unsere Gewerbesteuereinnahmen die Inflationen auch immer mitgehen und alle anderen Zuweisungen auch, habe ich damit natürlich kein Problem, weil dann der Realwert natürlich sich nicht ändert. Aber wir wissen genau, dass die Schere tendenziell eher auseinandergeht, als dass sie sich an der Stelle von alleine schließt. Das einfach noch einmal zur Erläuterung. Dann gab es die Aussage, wir machen nichts Neues im Doppelhaushalt, warum sollen wir das denn jetzt anschuppen. Wir kommen doch bei dem neuen Doppelhaushalt gar nicht dazu, vorher schon die ISEK-Ergebnisse zu kennen. Aber dann kennen wir sie wenigstens beim übernächsten Doppelhaushalt. Dann: 2020 ist noch nicht abgearbeitet, das sollen wir doch erst einmal tun. Wenn aber wichtige Themen in ISEK 2020 gar nicht auftauchen und wir vor allem die Priorisierung nicht haben, nutzt uns das im Moment einfach auch nichts. Dann haben wir gesagt, Förderkulisse: Da es nichts Neues gibt, brauchen wir auch keine Förderung. Eines unserer Haushaltskonsolidierungsziele ist ausdrücklich, auch für die beste- henden Ziele, die wir haben, uns noch einmal darum zu bemühen, Fördermittel von überall her zu kriegen. Und wir haben es gerade in den letzten Jahren sehr intelligent geschafft, beispielsweise schon für lange zurückliegende Beschlüsse, etwa zum Umbau der Kaiser- straße und vieles mehr, dann durch die Aufnahme oder den Eintritt in neue Förderkulissen, seien das Sanierungsgebiete oder so, im Nachhinein schon für längst beschlossene Maß- nahmen noch Förderung zu bekommen. Aber da werde ich heute danach gefragt, wie sieht denn dein Klimaschutzkonzept insgesamt aus und, und, und. Bezogen auf die ein- zelne Sparte können wir das natürlich beantworten, aber es fehlt noch die Integration ins große Ganze. Ich bin Ihnen trotzdem dankbar, dass keiner gesagt hat, ISEK ist eine völlige Freiwilligkeit, sondern das ist etwas, was aus meiner Sicht zum Pflichtprogramm einer Stadt und damit auch eines Gemeinderates gehört. Jetzt haben sich doch wieder einige Meldungen ergeben. Stadtrat Hofmann: Ich glaube, Sie wären enttäuscht gewesen, wenn wir uns nicht noch einmal gemeldet hätten. Herr Oberbürgermeister, in dem Ziel sind wir uns einig. Der Weg dahin ist einfach sehr unterschiedlich. Wir sind der Meinung, dass insbesondere die Akzep- tanz in der Bürgerschaft das Wichtige ist. Diese erreichen wir dann, da hat auch die SPD Recht, wenn wir die Evaluation praktisch haben, dann die Bürger informieren und sie mit- nehmen. Das wäre das erste Bürgerforum, das wir machen und die Bürger von sich aus kommen. Und hier sparen wir ein und machen sozusagen einen anderen Weg. Von daher müssen doch wir intern das Ganze mit erarbeiten und müssen versuchen, entsprechend – 9 – dann die Bürger auch mitzunehmen und die neuen Vorschläge auch umzusetzen und um Akzeptanz eben auch entsprechend zu werben. Bezüglich der Fördermittel sind wir bei Ihnen, das war unser zweiter Punkt, den wir ge- schrieben haben. Aber wie schreiben Sie dann so schön in der Antwort, das hängt vom Fördermittelgeber ab. Es heißt nicht, dass wir sie nicht kriegen, sondern wir können durch- aus auch auf der bestehenden Grundlage die Fördermittel beantragen. Ich denke, wir ha- ben schon sehr viel gemacht auch in dieser Hinsicht. Sie haben unser Klimaschutzkonzept angesprochen. Ich denke, gerade in dem Bereich sind wir für eine Kommune hervorragend aufgestellt, und dies jetzt in den Bezug zu setzen, ich glaube nicht, dass wir dazu jetzt an- fangen müssen. Grundsätzlich bleibe ich dabei, der Zeithorizont ist sowieso - wir haben jetzt schon fast Mitte 2023 - so eng gesteckt, dass wir gar nicht anders vorgehen können. Wenn wir das jetzt wirklich um diese zwei Jahre verschieben würden, aber trotzdem schon intern arbei- ten, mit der Evaluation und das Aufarbeiten, dann würde uns kein Zacken aus der Krone brechen, und wir würden auch die Bürger, genauso wie Sie es eben gesagt haben, entspre- chend mitnehmen. Die Akzeptanz sowohl hier in der Verwaltung, die auch sehr große Ein- sparungen machen müssen in vielen Bereichen, als auch in der Bürgerschaft, wäre einfach noch größer. Man kann dann genau mit dem neuen Gemeinderat wirklich in die Vollen ge- hen und es auch neu, genauso wie Sie beschrieben haben, planen. Stadträtin Melchien (SPD): Vielleicht auch noch zwei Sätze. Zunächst wollte ich vorweg- schieben, dass ich glaube, wir sollten uns alle nicht gegenseitig absprechen, im Sinne der Stadt oder im Sinne des Gemeinwohls hier handeln zu wollen. Das ist, glaube ich, unser gemeinsames Ansinnen, auch wenn wir hier unterschiedliche Auffassungen vertreten, wann ein richtiger Zeitpunkt für einen bestimmten Prozess ist. Das Argument, das hier häu- figer eingebracht wurde, dass es teurer wird, das trifft natürlich auf alles zu, auf jedes ein- zelne Thema, und das kann ich Ihnen im Haushalt wiederbringen, wenn es um das Jugend- zentrum, um Südstadt, um andere Projekte, geht. Alles wird teurer, was wir jetzt nicht ma- chen. Wir haben nicht gesagt, wir sperren uns gegen ISEK. Wir sind einfach nicht davon überzeugt, dass dieses Ergebnis, das uns hier präsentiert und beschrieben wird, das vom Prozess erhofft wird, tatsächlich am Ende rauskommt. Deswegen, überzeugen Sie uns doch, indem Sie diesen Prozess beginnen, indem wir jetzt die Evaluation starten, indem wir Gelder einstellen, einen Sperrvermerk vorsehen, den wir jederzeit als Gemeinderat aufheben können, wenn hier das Gremium in Gänze oder zu- mindest mehrheitlich auch davon überzeugt und mitgenommen ist auf diesem Weg. Ich weiß nicht, was da verloren gehen sollte, wenn wir diesen Beschluss jetzt so fassen. Sie wollen die Gelder in den nächsten Haushalt einstellen, dann könnten wir sie doch auch mit Sperrvermerk einstellen und dann schön miteinander versuchen, diesen Prozess so zu ge- stalten, dass wir am Ende, wie Herr Kalmbach sagt, vom Ziel auch überzeugt sind und überzeugt sind, dieses Ziel zu erreichen. Das wäre doch ein guter Ausgang für heute. Der Vorsitzende: Drei Bemerkungen. Sie haben mich vielleicht falsch verstanden, Herr Stadtrat Hofmann. Ich will gerade nicht die Bürger zusammentrommeln, wie bisher und über den Haushalt beraten lassen, sondern ich möchte erst einmal auswerten, was wir er- reicht haben und möchte dann über Prioritätensetzung zwischen verschiedenen Zielen, die wir im Grunde alle schon haben, entscheiden. Wir haben ein Klimaschutzkonzept. Wir – 10 – haben ÖRMI und alles Mögliche. Nur wir haben es noch nie nebeneinandergestellt und dis- kutiert, was ist euch denn am Ende bei geringeren Mitteln mehr oder weniger wert. Genau die Darstellung, ich würde jetzt ein Bürgerforum machen und die wüssten überhaupt nichts, und ich würde sie fragen, das ist genau eher der Weg, den ich nicht will, sondern ich will genau einen anderen Weg. Also entweder habe ich mich missverständlich ausge- drückt, aber ich habe es jetzt, glaube ich, schon so oft erklärt, dass ich es einfach sein lasse. Der zweite Punkt. Uns geht es darum, dass wir mit dem Prozess der Evaluation anfangen können ohne zusätzliche Mittel, damit wir uns als Stadt intern noch einmal darauf verstän- digen, was haben wir bisher erreicht, was haben wir nicht erreicht. Uns geht es darum, dass es dann keine zwei Jahre Verzögerung oder sonst was ist, bis wir den nächsten Pro- zessschritt anschließen, und dass Sie uns grundsätzlich befähigen, den nächsten Schritt auch tun zu können. Wenn Sie jetzt sagen, den nächsten Schritt darf aber erst der neue Gemeinderat gehen, und Sie sind aber grundsätzlich bereit, wenn Sie das überzeugend fin- den, darauf einzugehen, dann kann ich gerne als Verwaltung den Vorschlag aufnehmen, dass wir den Sperrvermerk hier aufnehmen und sagen, Sie geben uns grundsätzlich für diese Vorgehensweise, wie sie dort beschrieben ist, auch mit den einzelnen Prozessschrit- ten, grünes Licht, zwischen dem Prozessschritt 1 und dem Prozessschritt 2, wo wir dann zwischendrin eine Ausschreibung haben, Personal akquirieren müssen und Ähnliches mehr. Warten wir aber, bis der neue Gemeinderat zusammentritt, dann haben Sie auch ungefähr einen Überblick über die Haushaltsentwicklung. Dann diskutieren Sie mit uns darüber, ob Sie den Sperrvermerk aufheben oder nicht. Wir würden uns bemühen, grundsätzlich im Haushalt die Mittel soweit vorzusehen, dass es dann möglich wäre, den nächsten Schritt zu gehen. Die zeitliche Abfolge würde sich dann mindestens ein halbes Jahr nach hinten stre- cken, denn realistischerweise können wir dann erst Ende 2024/Anfang 2025 mit dem dann auch zusätzlichen Personal und den Mitteln anfangen. Das heißt, die Belastung für den nächsten Doppelhaushalt wird sich etwas reduzieren, aber wir haben keine zwei Jahre Ver- lust, sondern vielleicht ein Dreivierteljahr oder so etwas in der Art, sofern Sie der Aufhe- bung des Sperrvermerks zustimmen. Wenn Sie das nicht tun, dann ist der Prozess an der Stelle gestoppt, und ich kann dann frühestens erst wieder im Jahr darauf mit Ihnen arbei- ten. Einen solchen Sperrvermerk würde ich jetzt in die Beschlussvorlage aufnehmen. Damit haben wir vielleicht einen guten Kompromiss gefunden, der uns weiter beauftragt, der uns aber dann auch trotzdem die Möglichkeit gibt, hier mit einer gewissen Verbindlichkeit in die Thematik einzusteigen. Wären jetzt noch zwei Leute mehr da, würde ich Ihnen den Vorschlag nicht machen, aber ich kann ja auch zählen und rechnen. Stadtrat Hock (FDP): Sie haben das jetzt richtig gut verkauft. Das hätte ich natürlich an Ihrer Stelle auch gemacht. Sie kämpfen um das, und das finde ich auch richtig gut. Nur, Herr Oberbürgermeister, Sie wissen so gut wie wir alle hier im Haus, wenn das alles auf den Weg gebracht ist, werden Sie dem Gemeinderat, der dann darüber entscheiden soll, sagen, jetzt haben wir aber doch schon so viel Zeit investiert und so viel Geld in die Hand genom- men, um das Projekt an den Status heranzuführen, dass der Gemeinderat, der dann die Entscheidung des Sperrvermerks aufheben soll, das nie mehr zurückholt. Deshalb, da sind wir dann nicht dabei, Herr Oberbürgermeister. – 11 – Der Vorsitzende: Gut, also die Gefahr haben Sie beschrieben. Die ist jetzt jedem bewusst, wenn er abstimmt. Aber es werden genug von Ihnen dabei sein, die mich eventuell dieser perfiden Taktik überführen, wenn ich das dann in einem Jahr noch vorschlagen sollte. Gut, dann kommen wir in die Abarbeitung der Anträge. Wir streiten wir uns noch ein biss- chen intern, wer der weitergehende Antrag ist. Ich würde jetzt vorschlagen, dass wir den CDU-Antrag mit der zweijährigen Verzögerung... Stadträtin Melchien (SPD): Wie angekündigt, hat sich unserer erledigt mit der Aufnahme des Sperrvermerks. Dadurch ist unser Ansinnen erfüllt. Der Vorsitzende: Gut, dann bleibt nur der Änderungsantrag der CDU übrig, mit der Ver- schiebung um zwei Jahre, und da bitte ich Sie um Ihr Votum ab jetzt. – Das ist eine mehr- heitliche Ablehnung. Dann erläutere ich noch einmal die Beschlussvorlage, die jetzt geändert wird, über die Auf- nahme eines Sperrvermerks. Dieser Sperrvermerk beinhaltet, dass wir mit der sogenannten Analysephase anfangen. Die ist zunächst ohne Haushaltsmittel und ohne zusätzliches Per- sonal möglich. Sie wird sich dann vermutlich etwas länger hinziehen bis ins nächste Jahr. Mit dem neuen Gemeinderat würden wir dann - da können wir noch vereinbaren, ob in der ersten, zweiten, dritten, das müssen wir dann sehen - unter Erkenntnis der Ergebnisse dieser ersten Phase entscheiden, ob Sie die Mittel freigeben, die wir jetzt etwas anders auf die nächsten Jahre verteilen, als es so im Moment drinsteht. Also noch etwas mehr nach hinten verteilen, weil wir im Jahr 2024 so viel Geld nicht brauchen. Das würden wir Ihnen zum Haushalt noch einmal transparent machen, wo wir etwas eingestellt haben. Das muss über die Veränderungsliste sowieso rein. Dann würde dieser neue Gemeinderat über den nächsten Schritt entscheiden, der dann bedeutet, wir schreiben Dienstleistungen aus, wir akquirieren selbst bei uns noch Projektpersonal. Das ist das, was dann Mehrkosten verur- sacht. Vorher entscheidet der neue Gemeinderat, dem ich zutraue, dass er das dann auch entscheiden kann. Ein paar bekannte Gesichter, Herr Hock, werden wir vielleicht wiederse- hen. Ich schätze das zumindest mal. Gut, das ist die so veränderte Beschlussvorlage der Verwaltung, und die stelle ich jetzt hier zur Abstimmung und bitte um Ihr Votum ab jetzt. – Das ist eine mehrheitliche Annahme dieser geänderten Beschlussvorlage. Vielen Dank, auch für die Kompromissbereitschaft, aber auch für die sehr sachliche Diskussion. Da bin ich sehr dankbar. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 1. Juni 2023