Integriertes Stadtentwicklungskonzept Karlsruhe 2040
| Vorlage: | 2023/0152/2 |
|---|---|
| Art: | Änderungs-/Ergänzungsantrag |
| Datum: | 28.03.2023 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Amt für Stadtentwicklung |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 16.05.2023
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: mehrheitlich abgelehnt
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Änderungsantrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier CDU-Gemeinderatsfraktion Eingang: 28.03.2023 Vorlage Nr.: 2023/0152/2 Integriertes Stadtentwicklungskonzept Karlsruhe 2040 Gremium Termin TOP ö nö Hauptausschuss 09.05.2023 5.2 X Gemeinderat 16.05.2023 6.2 x Die CDU-Gemeinderatsfraktion Karlsruhe beantragt: 1. In Anbetracht der Haushaltslage wird der Projektterminplan zur Erstellung des ISEK 2040 um zwei Jahre verschoben, wodurch die benötigten Haushaltsmittel und Personalressourcen erst im Doppelhaushalt 2026/2027 einzuplanen sind. 2. Die Stadtverwaltung wird um Prüfung gebeten, unter welchen Bedingungen sichergestellt werden kann, dass die Stadt Karlsruhe Förderkriterien in Bezug auf Programme der Städtebauförderung weiterhin hinreichend erfüllt. Sachverhalt/Begründung Wie in der Beschlussvorlage ausführlich dargestellt, erkennen auch wir als CDU-Fraktion den großen Bedarf, das Stadtentwicklungskonzept an heutige Rahmenbedingungen anzupassen. Ungeachtet dessen steht den neuen Rahmenbedingungen eine ebenso herausfordernde Haushaltssituation gegenüber. Vor diesem Hintergrund sprechen wir uns dafür aus, den Projektterminplan zur Erstellung des neuen „Stadtentwicklungskonzeptes Karlsruhe 2040“ um zwei Jahre zu verschieben und entsprechende Mittel erst im darauffolgenden Doppelhaushalt 2026/2027 einzuplanen. Da das erste „ISEK 2020“ im Jahr 2012 – also acht Jahre vorher – beschlossen wurde und uns mit dem „ISEK 2040“ nun mit mehr als 16 Jahren ein noch doppelt so langer Konzeptionszeitraum zur Verfügung steht, erachten wir es unter Abwägung aller übrigen Interessen im städtischen Haushalt für vertretbar, die Erstellung des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes 2040 zeitlich zu verschieben. Die Stadt Karlsruhe soll die Anforderungen für den Bezug von Programmen der Städtebauförderung auch weiterhin hinreichend erfüllen. Daher bitten wir zusätzlich um die Prüfung, wie die hinreichende Erfüllung von Förderkriterien sichergestellt werden kann, auch wenn die Erstellung des ISEK 2040 um zwei Jahre verschoben wird. Unterzeichnet von: Stadtrat Detlef Hofmann Stadtrat Tilman Pfannkuch Stadtrat Sven Maier
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Extrahierter Text
Stellungnahme zum Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier CDU-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: 2023/0152/2 Verantwortlich: Dez. 2 Dienststelle: Amt für Stadtentwicklung Integriertes Stadtentwicklungskonzept Karlsruhe 2040 Gremium Termin TOP ö nö Hauptausschuss 09.05.2023 5.2 X Gemeinderat 16.05.2023 6.2 x Kurzfassung Die Verwaltung empfiehlt, den Änderungsantrag abzulehnen. Bei einer Verschiebung wären weitere Kostensteigerungen zu erwarten. Zudem haben im ISEK 2020 maßgebliche politische und gesellschaftliche Rahmenbedingungen und Entwicklungen der letzten Jahre keinen Niederschlag gefunden. Grundsätzlich ist geplant, das ISEK 2040 am 9. Mai 2023 im Hauptausschuss erneut vorzuberaten und am 16. Mai 2023 einen Beschluss zur weiteren Vorgehensweise fassen. Finanzielle Auswirkungen Ja ☒ Nein ☐ ☐ Investition ☒ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: ca. 850.000 Euro Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: 2024: Personalkosten: ca. 200.000 Euro Sachkosten: ca. 250.000 Euro 2025: Personalkosten: ca. 150.000 Euro Sachkosten: ca. 250.000 Euro Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☒ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☐ Ja ☒ Korridorthema: alle Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ☒ Ja ☐ durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Ergänzende Erläuterungen Bei einer Verschiebung der Erstellung des ISEK 2040 um zwei Jahre ist mit Kostensteigerungen zu rechnen. So würden die dann inflationsbedingt neu anzusetzenden Gesamtkosten der Maßnahme bei einer angenommenen jährlichen Inflationsrate von fünf Prozent von ca. 850.000 Euro auf ca. 937.000 Euro steigen. Entsprechende Haushaltsmittel wären im Doppelhaushalt 2026/2027 einzuplanen. Gerade angesichts der schwierigen Haushaltslage der Stadt Karlsruhe ist eine schnellstmögliche Festlegung von gesamtstädtischen Zielen sowie die Priorisierung von Themen und Maßnahmen jedoch absolut notwendig. Eine solche Priorisierung wird das ISEK 2040 leisten und dabei alle relevanten Akteurinnen und Akteure der Stadtentwicklung einbeziehen. Insbesondere mit den Bürgerinnen und Bürgern muss in Zeiten knapper Kassen und großer Unsicherheiten ein Dialog und Aushandlungsprozess im Hinblick auf Zielsetzungen und mögliche Maßnahmen / Projekte stattfinden. Auf Investitionen in die Erarbeitung eines Orientierungsrahmens zunächst zu verzichten, hat zur Konsequenz, dass auf absehbare Zeit in vielen Themenfeldern des Verwaltungshandelns ein integrierter Orientierungsrahmen fehlen wird. Die Verschiebung des ISEK 2040 um zwei Jahre hätte zur Folge, dass die Stadt Karlsruhe sich bei der Akquise von Fördermitteln nach wie vor auf das ISEK 2020 als integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept stützen würde. Eine zusätzliche Grundlage stellt bei der Fördermittelakquise das Räumliche Leitbild der Stadt Karlsruhe (2016) dar, welches unter anderem die im ISEK 2020 vorbereiteten „Verräumlichungen/Verortungen“ aufgreift. Inwieweit das in 2012 erarbeitete ISEK mit dem Zeithorizont 2020 in den kommenden vier Jahren (Verschiebung ISEK 2040 um zwei Jahre und Erarbeitungsdauer von zwei Jahren) Anerkennung bei der Akquise von Fördermitteln finden wird obliegt den Fördermittelgebern. Zu betonen ist allerdings an dieser Stelle, dass das ISEK 2020 nicht nur vom Zeithorizont her „in die Jahre gekommen“ ist. Wie beschrieben haben dort maßgebliche Entwicklungen der letzten Jahre – wie steigende soziale Ungleichheit/Polarisierung, Auswirkungen des Klimawandels/Klimaanpassung, zunehmende Migrationsbewegungen, steigende Anspannung auf den urbanen Wohnungsmärkten, demographischer Wandel und Fachkräftemangel, Digitalisierung und Möglichkeiten der Smart City – ihren Niederschlag nicht oder mit einer aus heutiger Sicht anderen Bewertung gefunden. Dies wird mit fortschreitender Zeit umso deutlicher werden. Grundsätzlich ist geplant, das ISEK 2040 am 9. Mai 2023 im Hauptausschuss erneut vorzuberaten und am 16. Mai 2023 einen Beschluss zur weiteren Vorgehensweise fassen.
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Extrahierter Text