Integriertes Stadtentwicklungskonzept Karlsruhe 2040
| Vorlage: | 2023/0152/1 |
|---|---|
| Art: | Antrag |
| Datum: | 23.03.2023 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Amt für Stadtentwicklung |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 16.05.2023
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: erledigt
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Änderungsantrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier SPD-Gemeinderatsfraktion Eingang: 23.03.2023 Vorlage Nr.: 2023/0152/1 Integriertes Stadtentwicklungskonzept Karlsruhe 2040 Gremium Termin TOP ö nö Hauptausschuss 09.05.2023 5.1 X Gemeinderat 16.05.2023 6.1 x Die Beschlussfassung über ISEK 2040 wird in die nächste Gemeinderatsperiode ab 2024 verschoben. Begründung/Einordnung: Die Umsetzung des integrierten Stadtentwicklungskonzeptes würde im Herbst einige Zusatztermine von der Verwaltung und den Stadträtinnen und Stadträte abverlangen. Die parallel stattfindenden Haushaltsberatungen fordern ebenfalls terminliche Kapazitäten der Stadträtinnen und Stadträte. Ebenso findet die Bürger*innenbeteiligung, Expertinnen, Experten und Politiker*innenbeteiligung für die Entwicklung des Zukunftsbildes/Zielsystems im ersten Halbjahr 2024 statt, parallel zur Kommunal- und Personalratswahl und den dortigen Diskussionen. Der neu gewählte Gemeinderat müsste sich ab 2024 erneut in die bis dahin erarbeiteten Ideen einarbeiten, da dieser ISEK 2040 beschließen soll. Die Perspektive des neuen ISEK2040 ist deutlich länger als bei ISEK2020 und daher mit mehr Unsicherheiten behaftet. Die zusätzlichen Kosten von 850 000 Euro sind in unserer schwierigen Haushaltslage für ein neues Projekt groß. Dabei sind die Mehrarbeit und Belastung der Verwaltung in den Gesamtkosten noch nicht berücksichtigt. Durch die Verschiebung könnte die Vollzeitstelle zur Unterstützung der Wahlgeschäftsstelle eingespart werden. Daher fordert die SPD-Fraktion, das Konzept vom neuen Gemeinderat bestätigen zu lassen und den Umsetzungsprozess mit diesem zu planen. Unterzeichnet von: Yvette Melchien Michael Zeh Anton Huber
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Extrahierter Text
Stellungnahme zum Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier SPD-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: 2023/0152/1 Verantwortlich: Dez. Dienststelle: Amt für Stadtentwicklung Integriertes Stadtentwicklungskonzept Karlsruhe 2040 Gremium Termin TOP ö nö Hauptausschuss 09.05.2023 5.1 X Gemeinderat 16.05.2023 6.1 x Kurzfassung Die Verwaltung empfiehlt, den Änderungsantrag abzulehnen. Grundsätzlich ist geplant, das ISEK 2040 am 9. Mai 2023 im Hauptausschuss erneut vorzuberaten und am 16. Mai 2023 einen Beschluss zur weiteren Vorgehensweise fassen. Finanzielle Auswirkungen Ja ☒ Nein ☐ ☐ Investition ☒ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: ca. 850.000 Euro Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: 2024: Personalkosten: ca. 200.000 Euro Sachkosten: ca. 250.000 Euro 2025: Personalkosten: ca. 150.000 Euro Sachkosten: ca. 250.000 Euro Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☒ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☐ Ja ☒ Korridorthema: alle Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ☒ Ja ☐ durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Ergänzende Erläuterungen Der Prozess zur Erarbeitung des Integrierten Stadtentwicklungskonzepts Karlsruhe 2040 (ISEK 2040) nutzt sowohl die Kompetenzen des aktuellen, erfahrenen Gemeinderats als auch die Impulse, die neue Gemeinderätinnen und Gemeinderäte mit einem „frischen“ Blick von außen einbringen. Insgesamt wird das ISEK 2040 hiervon sowohl prozessual als auch inhaltlich profitieren. Dabei werden sich die neu gewählten Gemeinderätinnen und Gemeinderäte nicht, wie im Änderungsantrag beschrieben, in die bis dahin erarbeiteten Ideen einarbeiten müssen. Vielmehr werden neue Gemeinderatsmitglieder sich mit der bis dahin erfolgten Positionsbestimmung der Fächerstadt auseinandersetzen sowie die zukunftsweisenden Ziele der Karlsruher Stadtentwicklung diskutieren und beschließen müssen. Mit dem Beschluss eines Zukunftsbilds / Zielsystems bereits zum Jahresende 2024 gibt sich der dann neu gewählte Gemeinderat einen Handlungsrahmen, der über die gesamte Wahlperiode trägt, und der von den Gemeinderatsmitgliedern mit der Erstellung des Projekt- und Maßnahmenkonzepts im Jahr 2025 maßgeblich durch eigene Ideen und Impulse mitgestaltet werden kann. Die im Änderungsantrag vorgesehene Verschiebung der Beschlussfassung über das ISEK 2040 in die nächste Gemeinderatsperiode ab 2024 wird den Gesamtprozess um anderthalb bis zwei Jahre nach hinten verschieben. Gerade angesichts der schwierigen Haushaltslage der Stadt Karlsruhe ist eine schnellstmögliche Festlegung von gesamtstädtischen Zielen sowie die Priorisierung von Themen und Maßnahmen jedoch absolut notwendig. Eine solche Priorisierung wird das ISEK 2040 leisten und dabei alle relevanten Akteurinnen und Akteure der Stadtentwicklung einbeziehen. Insbesondere mit den Bürgerinnen und Bürgern muss in Zeiten knapper Kassen und großer Unsicherheiten ein Dialog und Aushandlungsprozess im Hinblick auf Zielsetzungen und mögliche Maßnahmen / Projekte stattfinden. Auf Investitionen in die Erarbeitung eines Orientierungsrahmens zunächst zu verzichten, hat zur Konsequenz, dass auf absehbare Zeit in vielen Themenfeldern des Verwaltungshandelns ein integrierter Orientierungsrahmen fehlen wird. Bei der Erarbeitung des ISEK 2040 wird darauf geachtet, die Anzahl an Zusatzterminen für die Verwaltung möglichst gering zu halten. Eine Einsparung der Stelle für die Wahlunterstützung könnte durch eine Verschiebung des Projekts in die nächste Gemeinderatsperiode ab 2024 aufgrund der zeitlichen Kollision mit der Bundestagswahl (September 2025) und der Landtagswahl (März 2026) nicht erfolgen, da in diesem Zusammenhang ein ähnliches Arbeitsvolumen im Wahlamt anfallen wird, wie bei den Kommunal- und Europawahlen 2024. Bei einer Verschiebung um zwei Jahre ist zudem inflationsbedingt mit Preissteigerungen für die Erstellung eines ISEK zu rechnen. So würden die dann neu anzusetzenden Gesamtkosten der Maßnahme bei einer angenommenen jährlichen Inflationsrate von fünf Prozent bei einer Verschiebung um zwei Jahre von ca. 850.000 Euro auf ca. 937.000 Euro steigen. Grundsätzlich ist geplant, das ISEK 2040 am 9. Mai 2023 im Hauptausschuss erneut vorzuberaten und am 16. Mai 2023 einen Beschluss zur weiteren Vorgehensweise fassen.