Fahrradstraße Krokusweg
| Vorlage: | 2023/0149 |
|---|---|
| Art: | Informationsvorlage |
| Datum: | 10.03.2023 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Stadtplanungsamt |
| Erwähnte Stadtteile: | Rüppurr |
Beratungen
- Planungsausschuss (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 15.06.2023
Rolle: Kenntnisnahme
Ergebnis: Kenntnisnahme
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
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Extrahierter Text
Informationsvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2023/0149 Verantwortlich: Dez. 6 Dienststelle: StplA, Bereich V Fahrradstraße Krokusweg Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Planungsausschuss 15.06.2023 6 x Information (Kurzfassung) Schon seit einigen Jahren gibt es Bestrebungen die verkehrliche Situation im Krokusweg Rüppurr, insbesondere mit Blick auf die Schülerverkehre zu verbessern. In diesem Zusammenhang kam auch aus dem Gemeinderat die Frage nach einer Fahrradstraße auf. Da durch die geänderte Verwaltungsvorschrift zur StVO im Jahr 2021 mehr Möglichkeiten zur Umsetzung einer Fahrradstraße bestehen, hat sich die Stadtverwaltung in Folge dessen mit dem Thema befasst. Das Ergebnis der Prüfung hat ergeben, dass eine „unechte“ Fahrradstraße auf dem Krokusweg und Teilen des Rosenweges möglich ist. Eine Umsetzung ist ab 2024 realisierbar. Finanzielle Auswirkungen Ja ☒ Nein ☐ ☒ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten:40.000€ Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten:2.000€ Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☒ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☐ Ja ☒ positiv ☒ negativ ☐ geringfügig ☒ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☐ Ja ☒ Korridorthema: Mobilität Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ☐ Ja ☐ durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☐ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Ergänzende Erläuterungen Ausgangslage Schon seit einigen Jahren ist die Stadtverwaltung mit denen im Krokusweg ansässigen Schulen im Austausch über die verkehrliche Situation auf der Straße. Diese ist für viele Schüler*Innen der direkte Schulweg, welcher häufig mit dem Rad zurückgelegt wird. Deshalb kam der Wunsch nach einer Fahrradstraße für den Krokusweg auf. Im Jahr 2021 wurde die Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung (StVO) geändert, wodurch Fahrradstraßen nun auch dann angeordnet werden können, wenn der Radverkehr nicht die vorherrschende Verkehrsart ist. Dies gab der Stadtverwaltung die Möglichkeit, die Umsetzung einer Fahrradstraße zu prüfen. Nach weiteren Abstimmungen mit den Schulen und mehreren Ortsbegehungen wurde eine „unechte“ Fahrradstraße als sinnvoll eingestuft. So soll der gesamte Krokusweg, sowie der östliche Rosenweg zur Fahrradstraße werden. Kraftfahrzeugverkehr ist ausnahmsweise mit einer maximal zulässigen Geschwindigkeit von 30 km/h zulässig. Planung Im Norden beginnt die Fahrradstraße an der Einmündung zur Straße „Am Rüppurrer Schloss“. Sie zieht sich über den kompletten Krokusweg und knickt am südlichen Ende auf den Rosenweg ab. An dieser Stelle ist eine abknickende Vorfahrt vorgesehen. Westlich der Einmündung Rosen-/ Resedenweg endet die Fahrradstraße. Über den kompletten Verlauf erhält die Fahrradstraße an allen Einmündungen und Knotenpunkten Vorfahrt. Dies wird durch Beschilderung und Roteinfärbung kenntlich gemacht. Die Seitenräume dieser Knotenpunkte und Einmündungen werden so angepasst, dass ein Queren für zu Fuß Gehende leichter möglich ist. Auch die Sichtfelder sind dabei berücksichtigt. Dies ist auch mit Blick auf sichere Schulwege wichtig. Um dies gewährleisten zu können, müssen vereinzelt Parkplätze entfallen. Dies hat aber keine unverhältnismäßigen Auswirkungen auf die allgemeine Parksituation. Die im Plan dargestellten Haltverbote sind nur bildhaft eingezeichnet. Wie die Freihaltung dieser Bereiche verkehrsrechtlich umgesetzt wird, entscheidet die Straßenverkehrsbehörde bei Realisierung der Maßnahme im Einzelfall. Vor dem Haupteingang des Max-Planck-Gymnasiums wird eine zusätzliche Querungsmöglichkeit errichtet. Dazu ist ein markierungstechnischer Aufstellbereich vorgesehen. Die Fahrradstraße wird sowohl am Beginn, als auch an den Knotenpunkten mittels Beschilderung, Markierung und Piktogrammen kenntlich gemacht. Eine bauliche Anpassung des Straßenraumes ist nicht notwendig. Beteiligung Insbesondere das Max-Planck-Gymnasium wurde von Beginn der Überlegungen an in den Prozess eingebunden. Die fertige Planung der Fahrradstraße wurde anschließend allen betroffenen Schulen, sowie der Bürgergemeinschaft Rüppurr vorgestellt. Die Beteiligten befürworten die Einrichtung der Fahrradstraße. Kosten Aufgrund des Verzichts auf bauliche Maßnahmen, kann die Fahrradstraße mittels Markierung und Beschilderung eingerichtet werden. Die Kosten betragen ca. 40.000€. Diese sind über das Konto PSP 7.661005.700 gedeckt. Umsetzung Die Maßnahme wird in das Programm der Fahrradstraßen eingetaktet und kann ab 2024 umgesetzt werden. Beschluss: Der Planungsausschuss nimmt die vorgestellte Planung zur Kenntnis. – 3 – Anhang: Fahrradstraße Krokusweg