Namensergänzung Begegnungsstätte Grötzingen
| Vorlage: | 2023/0148 |
|---|---|
| Art: | Antrag |
| Datum: | 06.03.2023 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Ortsverwaltung Grötzingen |
| Erwähnte Stadtteile: | Grötzingen |
Beratungen
- Ortschaftsrat Grötzingen (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 15.03.2023
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: mehrheitlich zugestimmt
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Namensergänzung Begegnungsstätte Grötzingen SPD-Ortschaftsratsfraktion Vorlage.: 2023/0148 Gremium Termin TOP ö nö Ortschaftsrat Grötzingen 15.03.2023 4 ☒ ☐ Anlässlich seines 100. Geburtstages am 28. Januar 2023 wurden im Rahmen eines Festaktes die Leistungen von Herbert Schweizer, des letzten Bürgermeisters und ersten Ortsvorstehers von Grötzingen (1966 – 1988), gewürdigt. Herbert Schweizer wurde 1966 zum Bürgermeister von Grötzingen gewählt, zu einer Zeit, in der sich deutliche Veränderungen im Ort ankündigten. Er setzte in seinem Handeln damals unter anderem Schwerpunkte, von welchen Grötzingen noch heute profitiert: Mit der Ansiedlung von Industrie und Wirtschaft trug er zur Stärkung der Finanzkraft der Gemeinde wesentlich bei. Mit der Verwirklichung der Erschließung des Gewerbegebietes „Roßweid“, welches neue Industrieansiedlungen brachte kam Geld in die Grötzinger Gemeindekasse, wodurch später die Verhandlungsposition gegenüber der Stadt Karlsruhe wesentlich gestärkt wurde und so zur Eingemeindung 1973 eine Investitionszusage der Stadt über 43 Mio. DM für Grötzingen erreicht werden konnte. Aber auch der Beharrlichkeit und Hartnäckigkeit von Herbert Schweizer ist es zu verdanken, dass viele eigenständige Privilegien für den neuen Karlsruher Stadtteil ausgehandelt werden konnten. Sie sind das Fundament dafür, dass Grötzingen noch heute ein individuelles, historisches und örtlich geprägtes Erscheinungsbild in der Gesamtheit der Karlsruher Stadtteile vorweisen kann. Für Herbert Schweizer war die Förderung der Kunst und Kultur im Ort ein Herzensanliegen. Er belebte die Grötzinger Malerkolonie neu und begann mit regelmäßigen Ausstellungen zeitgenössischer Künstler. Das Grötzinger Rathaus verdankt ihm eine ansehnliche Sammlung von Werken Grötzinger Maler. Besonderes Augenmerk als Privatmann und Politiker legte Herbert Schweizer auf ein vielfältiges Vereinsleben. Die Grötzinger Vereine profitieren noch heute maßgeblich von den Einrichtungen, die in der Amtszeit von Herbert Schweizer entstanden sind. Er gehörte auch zu den Gründungsmitgliedern der Heimatfreunde, die unter Beteiligung verschiedener anderer Vereine sich für den Erhalt alter Torbögen und anderer historischer Objekte aber auch für die Verschönerung und Aufwertung des Dorfbilds einsetzen. Einen herausragenden Stellenwert in seinem Schaffen hat das kulturelle Zentrum von Grötzingen, die 1986 eingeweihte Begegnungsstätte. Sein Ziel war es, einen Ort für alle Bewohner Grötzingens zu schaffen, welcher der Kommunikation der Bewohner dient, der zur Festigung der Dorfgemeinschaft beiträgt und das Gemeinschaftsleben bzw. die Dorfkultur wirksam beeinflusst. Dass dies gelungen ist, können wir jeden Tag bei einem Besuch der Begegnungsstätte feststellen. Es ist daher angemessen, diesen Höhepunkt des Schaffens von Herbert Schweizer nach ihm zu benennen. Die SPD-Fraktion beantragt daher die Begegnungsstätte Grötzingen in Herbert-Schweizer-Haus Begegnungsstätte Grötzingen zu benennen. Antrag
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Extrahierter Text
Stellungnahme zum Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier SPD-Ortschaftsratsfraktion Vorlage Nr.: 2023/0148 Verantwortlich: Dez. 1 Dienststelle: OV Grö Namensergänzung Begegnungsstätte Grötzingen Gremium Termin TOP ö nö Ortschaftsrat Grötzingen 15.03.2023 4 x Kurzfassung Laut Auffassung des Zentralen Juristischen Dienstes ist der Ortschaftsrat für die Entscheidung über die Umbenennung der öffentlichen Einrichtung „Begegnungsstätte“ zuständig. Finanzielle Auswirkungen Ja ☐ Nein ☒ ☐ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ☒ Ja ☐ durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Ergänzende Erläuterungen Nach § 18 Abs. 2 Buchstabe a) der Hauptsatzung der Stadt Karlsruhe wurde dem Ortschaftsrat Grötzingen die Pflege des Ortsbildes und des örtlichen Brauchtums zur selbstständigen Entscheidung übertragen. Darüber hinaus ist dem Ortschaftsrat nach § 18 Abs. 2 Buchstabe b) der Hauptsatzung der Stadt Karlsruhe die Ausgestaltung, Unterhaltung und Benutzung von Einrichtungen der Kulturpflege, Sportanlagen, Kinderspielplätzen, Kindergärten, Park- und Grünanlagen, Wald- und Feldwegen und des örtlichen Friedhofs ebenfalls zur selbstständigen Erledigung übertragen worden. Die Hauptsatzung der Stadt Karlsruhe setzt damit notwendigerweise die entsprechenden Regelungen aus der Vereinbarung über die freiwillige Eingliederung der Gemeinde Grötzingen in die Stadt Karlsruhe um. Obwohl die Umbenennung einer öffentlichen Einrichtung keinen ausdrücklichen Niederschlag in der Hauptsatzung gefunden hat, sieht der Zentrale Juristische Dienst in dem in § 18 Abs. 2 Buchstabe b) der Hauptsatzung genannten Begriff „Ausgestaltung“ die Kompetenz des Ortschaftsrates zur Umbenennung gegeben. Ausgestaltung einer öffentlichen Einrichtung bedeutet demnach, dieser eine bestimmte Form oder eine bestimmte Gestalt zu geben, was auch die Namensgebung mit umfasst. Der Ortschaftsrat soll entscheiden, ob gemäß des SPD-Antrags die Begegnungsstätte in „Herbert- Schweizer-Haus Begegnungsstätte Grötzingen“ umbenannt wird. Bei einem positiven Beschluss des Ortschaftsrates wird die Verwaltung alles Weitere (Änderung sämtlicher Unterlagen, Aktualisierung Internetseite) veranlassen. Insbesondere wird das Ortsbauamt evaluieren, inwiefern die Beschilderung des Gebäudes umgeändert werden kann und danach den Ortschaftsrat konsultieren.