Gefälle/Steigung der Unterführung Eisenbahnstraße
| Vorlage: | 2023/0142 |
|---|---|
| Art: | Antrag |
| Datum: | 06.02.2023 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Ortsverwaltung Grötzingen |
| Erwähnte Stadtteile: | Grötzingen |
Beratungen
- Ortschaftsrat Grötzingen (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 15.02.2023
Rolle: Kenntnisnahme
Ergebnis: erledigt durch Stellungnahme der Verwaltung
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Stellungnahme zum Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier GLG-Ortschaftsratsfraktion Vorlage Nr.: 2023/0142 Verantwortlich: Dez. 6 Dienststelle: TBA Gefälle/Steigung der Unterführung Eisenbahnstraße Gremium Termin TOP ö nö Ortschaftsrat Grötzingen 15.02.2023 9 x Kurzfassung Aus geometrischen Gründen ist eine Anpassung der Rampenneigung an der Unterführung Kirchstraße/Eisenbahnstraße nicht möglich. Finanzielle Auswirkungen Ja ☐ Nein ☒ ☐ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ☒ Ja ☐ durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Ergänzende Erläuterungen Grundsätzlich sollen öffentliche Verkehrs- und Freiräume barrierefrei gestaltet werden. Die Definition und bauliche Ausführung werden in den anerkannten Regeln der Technik beschrieben. In diesem Fall ist dies die DIN 18040-3 „Barrierefreies Bauen – Planungsgrundlagen – Teil 3 öffentlicher Verkehrs- und Freiraum“ Die Geh- und Radwege der Unterführung Kirchstraße in Grötzingen entsprechen tatsächlich nicht den heutigen Vorgaben. Unabhängig von den zum Herstellungszeitpunkt geltenden Normen ist eine nachträgliche Anpassung der Rampenneigung technisch und geometrisch sehr aufwändig und kostenintensiv. Es käme nur eine Verringerung der lichten Höhe am kritischen Punkt in Betracht. Zurzeit beträgt diese circa 2,70 m, wenn diese auf das gerade noch zulässige Maß von 2,50 m reduziert werden würde, verringert sich die Neigung der 50 m langen Rampe nur um 0,4 Prozent. Dies ist kaum merkbar bei Kosten im mittleren 6-stelligen Bereich. Das Tiefbauamt sieht keine sinnvolle Möglichkeit zur Reduzierung der Rampenneigungen.
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Extrahierter Text
Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Gefälle/Steigung der Unterführung Eisenbahnstraße GLG-Ortschaftsratsfraktion Vorlage.: 2023/0142 Gremium Termin TOP ö nö Ortschaftsrat Grötzingen 15.02.2023 9 ☒ ☐ Bei der im Sommer 2022 durch das Stadtplanungsamt begleiteten Befahrung der Grötzinger Straßen mit Rollstühlen im Zuge des Sanierungsgebietes Ortsmitte war ein Thema die Steigung der Fußgängerunterführung Kirchstraße unter der Eisenbahnstraße. Deren Befahrung mittels Rollstühle ist sehr kräfteraubend. Ähnliche Meldungen kommen von Personen mit Rollatoren. Eine erste Kontrolle der Neigung zeigt, dass diese nicht den geforderten Werten entspricht, sondern steiler ist als vorgeschrieben. Gerade diese Unterführung ist eine der wichtigsten Verbindungsstrecken zwischen Grötzingen Süd und Nord (Schule, evangelische Kirche und Bücherei) und sollte deshalb für alle Mitbürger:innen uneingeschränkt und bequem nutzbar sein. Wir beantragen: Die Ortsverwaltung prüft Möglichkeiten, die Neigung der Unterführung zu verringern. Antrag