Bauvoranfrage Mühlstraße 8

Vorlage: 2023/0139
Art: Beschlussvorlage
Datum: 06.02.2023
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Ortsverwaltung Grötzingen
Erwähnte Stadtteile: Grötzingen

Beratungen

  • Ortschaftsrat Grötzingen (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 15.02.2023

    TOP: 11

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: einstimmig zugestimmt

Zusätzliche Dateien

  • TOP 11 Bauvoranfrage Mühlstraße 8 ohne Pläne
    Extrahierter Text

    Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Bauvoranfrage Vorlage Nr.: 2023/0139 Verantwortlich: OV Grö Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Ortschaftsrat Grötzingen 15.02.2023 11 ☒ ☐ Bauvoranfrage: Nutzungsänderung Gewerbe in Wohnnutzung Mühlstraße 8, Flurstück 171 Für das Baugrundstück existiert kein rechtskräftiger Bebauungsplan. Das Bauvorhaben liegt im Innenbereich und muss nach §34 Baugesetzbuch (BauGB) beurteilt werden. §34 (1) BauGB: Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden. Die Bauherrschaft plant die Nutzungsänderung einer gewerblich genutzten Einheit in Wohnnutzung in einem Wohn- und Geschäftshaus. Nach Auffassung der Ortsverwaltung fügt sich das Bauvorhaben in die Eigenart der näheren Umgebung ein, da es sich um ein bereits bestehendes Gebäude handelt, keine baulichen Veränderungen erfolgen und die Nutzungsänderung keine weitergehenden Anforderungen begründet. Ein Hinweis der Verwaltung gilt lediglich dem Raum mit der Bezeichnung „Kind“. Hier ist zu prüfen, ob der Raum als Aufenthaltsraum gemäß §34 Absatz 2 Landesbauordnung (LBO) eine ausreichende Fensteröffnung aufweist. Das vorhandene Fenster erscheint hierfür zu klein (< 1,5m²), ist aber in den Bauantragsplänen nicht vermasst. Bauordnungsrechtlich bestehen ansonsten keine Versagensgründe. Aus Sicht der Ortsverwaltung ist daher dem Bauantrag aus oben genannten Gründen zuzustimmen. Beschlussvorschlag: Der Ortschaftsrat stimmt der Stellungnahme der Ortsverwaltung und dem Bauantrag zu. Beschlussvorlage

  • Niederschrift TOP 11
    Extrahierter Text

    Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Stadt Karlsruhe Ortsverwaltung Grötzingen Hauptamt 11. Bauvoranfrage Mühlstraße 8 Beschlussvorlage Bauvoranfrage: Nutzungsänderung Gewerbe in Wohnnutzung Mühlstraße 8, Flurstück 171 Für das Baugrundstück existiert kein rechtskräftiger Bebauungsplan. Das Bauvorhaben liegt im Innenbereich und muss nach §34 Baugesetzbuch (BauGB) beurteilt werden. §34 (1) BauGB: Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden. Die Bauherrschaft plant die Nutzungsänderung einer gewerblich genutzten Einheit in Wohnnutzung in einem Wohn- und Geschäftshaus. Nach Auffassung der Ortsverwaltung fügt sich das Bauvorhaben in die Eigenart der näheren Umgebung ein, da es sich um ein bereits bestehendes Gebäude handelt, keine baulichen Veränderungen erfolgen und die Nutzungsänderung keine weitergehenden Anforderungen begründet. Ein Hinweis der Verwaltung gilt lediglich dem Raum mit der Bezeichnung „Kind“. Hier ist zu prüfen, ob der Raum als Aufenthaltsraum gemäß §34 Absatz 2 Landesbauordnung (LBO) eine ausreichende Fensteröffnung aufweist. Das vorhandene Fenster erscheint hierfür zu klein (< 1,5m²), ist aber in den Bauantragsplänen nicht vermasst. Bauordnungsrechtlich bestehen ansonsten keine Versagensgründe. Niederschrift Ortschaftsrat Grötzingen öffentlich 15. Februar 2023, 19:00 Uhr Begegnungsstätte Grötzingen, Niddastraße 9, 76229 Karlsruhe Vorsitzende Ortsvorsteherin Karen Eßrich Protokollführer Daniel Heiter Urkundspersonen Ortschaftsrätin Renate Weingärtner, Ortschaftsrätin Silke Bergerhoff Anwesenheit: 15 von 18 Mitgliedern des Ortschaftsrates anwesend Ortschaftsrätin Hauswirth-Metzger (entschuldigt), Ortschaftsrat Fettig (entschuldigt), Ortschaftsrat Dürr (entschuldigt) 2 | Stadt Karlsruhe | Ortsverwaltung Grötzingen | Hauptamt | Protokoll (öffentlich) Ortschaftsrat 15. Februar 2023 Aus Sicht der Ortsverwaltung ist daher dem Bauantrag aus oben genannten Gründen zuzustimmen. Behandlung im Ortschaftsrat Die Vorsitzende erläutert, dass die Verwaltung für das Bauvorhaben keine Versagensgründe feststellen könne. Da es sich um eine bloße Nutzungsänderung handle, empfehle die Ortsverwaltung dem Gremium, zuzustimmen. Ortschaftsrat Schuhmacher erkundigt sich, woraus die Verwaltung das zu klein dimensionierte Fenster im Kinderzimmer entnehme. Ortsvorsteherin Eßrich antwortet, dass die Ortsverwaltung nicht alle Planunterlagen veröffentlichen dürfe. Ortschaftsrat Schuhmacher stehe es jedoch frei, jederzeit in der Ortsverwaltung vorbeizukommen, um die Planunterlagen einzusehen. Sie werde den Ortsbaumeister auf den Umstand ansprechen und eine baldige Rückmeldung geben. Beschluss des Ortschaftsrates Der Ortschaftsrat stimmt der Stellungnahme der Ortsverwaltung und dem Bauantrag einstimmig zu. gez. Ortsvorsteherin Karen Eßrich Sitzungsleitung gez. Daniel Heiter Protokollführung gez. Ortschaftsrätin Renate Weingärtner Urkundsperson gez. Ortschaftsrätin Silke Bergerhoff Urkundsperson