Vaterschaftsanerkennung

Vorlage: 2023/0118
Art: Anfrage
Datum: 01.02.2023
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Sozial- und Jugendbehörde
Erwähnte Stadtteile: Durlach

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 28.02.2023

    TOP: 33

    Rolle: Kenntnisnahme

    Ergebnis: Kenntnisnahme

Zusätzliche Dateien

  • Anfrage
    Extrahierter Text

    Anfrage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier AfD-Gemeinderatsfraktion Eingang: 31.01.2023 Vorlage Nr.: 2023/0118 Vaterschaftsanerkennung Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 28.02.2023 33 x Die Verwaltung wird um Auskunft darüber gebeten, wie viele Fälle von Sozialbetrug ihr in Verbindung mit der Anerkennung von Kindern von Asylberechtigten, Asylbewerbern und Geduldeten in Karlsruhe jeweils bekannt sind. Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung, derartige und ähnlich gelagerte Betrugsfälle zu erkennen um zu verhindern, dass die städtischen Kassen unrechtmäßig belastet werden? Sachverhalt/Begründung Im Jahr 2017 war die Zahl der Scheinvaterschaften laut Bundesinnenministerium bereits auf 5.000 Verdachtsfälle gestiegen. Der Gesetzgeber etablierte 2017 im Bürgerlichen Gesetzbuch eine präventive Missbrauchskontrolle. Der Paragraf 1597a BGB Absatz 5 lautet: «Eine Anerkennung der Vaterschaft kann nicht missbräuchlich sein, wenn der Anerkennende der leibliche Vater des anzuerkennenden Kindes ist», heißt es da. Dem Vernehmen nach hat aber auch diese Gesetzesnovelle das Problem nicht gelöst. Gerade erst im September 2022 sagte Bayerns Innenminister Joachim Herrmann als Vorsitzender der Innenministerkonferenz, die Situation sei «höchst unbefriedigend», und schlug vor, baldmöglichst «eine Reform der Vaterschaftsanerkennungen umzusetzen». In Zeiten knapper Kassen hat die Stadtverwaltung schon mehrere Sparvorschläge vorgelegt, die auf der Durchsetzung der Rechtmäßigkeit von Zahlungen, die durch die Stadt zu leisten sind, beruhen. Möglicherweise kann auch bei diesem Thema erfolgreich gespart werden. Unterzeichnet von: Dr. Paul Schmidt Oliver Schnell Ellen Fenrich

  • Stellungnahme_zur_Anfrage
    Extrahierter Text

    Stellungnahme zur Anfrage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier AfD-Gemeinderatsfraktion vom 31.01.2023 Vorlage Nr.: 2023/0118 Verantwortlich: Dez. 3 Dienststelle: SJB Vaterschaftsanerkennung Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 28.02.2023 33 x Die Verwaltung wird um Auskunft darüber gebeten, wie viele Fälle von Sozialbetrug ihr in Verbindung mit der Anerkennung von Kindern von Asylberechtigten, Asylbewerbern und Geduldeten in Karlsruhe jeweils bekannt sind. Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung, derartige und ähnlich gelagerte Betrugsfälle zu erkennen um zu verhindern, dass die städtischen Kassen unrechtmäßig belastet werden? Fälle von Sozialbetrug in Verbindung mit der Anerkennung von Kindern von Asylberechtigten, Asylbewerbern und Geduldeten sind der Stadtverwaltung nicht bekannt. Nach § 1597a BGB darf die Vaterschaft nicht gezielt nur zu dem Zweck anerkannt werden, die rechtlichen Voraussetzungen für die erlaubte Einreise oder den erlaubten Aufenthalt des Kindes, des Anerkennenden oder der Mutter zu schaffen. Soweit konkrete Anhaltspunkte für eine solche missbräuchliche Anerkennung der Vaterschaft bestehen, hat die beurkundende Stelle die Beurkundung auszusetzen und dies der nach § 85a Aufenthaltsgesetz zuständigen Ausländerbehörde mitzuteilen. Die Behörde prüft dann, ob ein Missbrauch tatsächlich vorliegt. Eine rechtswirksame Anerkennung der Vaterschaft kann erst vorgenommen werden, wenn festgestellt worden ist, dass kein Missbrauch vorliegt. Die Voraussetzungen und Bedingungen des § 1597a BGB werden von den Urkundspersonen der Stadt Karlsruhe (Sozial- und Jugendbehörde, Fachbereich Jugendhilfe und Soziale Dienst, Abteilung Beistandschaften, Vormundschaften und Unterhaltsvorschusskasse, Stadtamt Durlach, Ordnungs- und Bürgeramt, Abteilung Standesämter) konsequent geprüft und vollzogen.

  • Protokoll GR TOP 33
    Extrahierter Text

    Niederschrift 47. Plenarsitzung des Gemeinderates 28. Februar 2023, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 33. Punkt 33 der Tagesordnung: Vaterschaftsanerkennung Anfrage: AfD Vorlage: 2023/0118 Beschluss: Kenntnisnahme von der Stellungnahme der Verwaltung Abstimmungsergebnis: Keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 33 zur Behandlung auf und stellt fest, die Stel- lungnahme liege vor, der Gemeinderat habe Kenntnis genommen (keine Wortmeldungen). Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 1. März 2023