Mittelfristige Investitionsplanung Stadtteil Grötzingen - "Kulturfachwerk N6"
| Vorlage: | 2023/0109 |
|---|---|
| Art: | Antrag |
| Datum: | 02.02.2023 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Ortsverwaltung Grötzingen |
| Erwähnte Stadtteile: | Grötzingen |
Beratungen
- Ortschaftsrat Grötzingen (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 15.03.2023
Rolle: Behandlung
Ergebnis: Keine Angabe
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Mittelfristige Investitionsplanung Stadtteil Grötzingen – „Kulturfachwerk N6“ SPD-Ortschaftsratsfraktion Vorlage.: 2023/0109 Gremium Termin TOP ö nö Ortschaftsrat Grötzingen 15.03.2023 5 ☒ ☐ In der Ortschaftsratssitzung am 18. Januar 2023 wurden die mittelfristig geplanten Maßnahmen in Bezug auf die Objekte der Ortsverwaltung Grötzingen vorgestellt. Hierbei wird auch eine Kernsanierung für das „Kulturfachwerk N6“ ab dem Jahr 2026 mit vorbereitenden Untersuchungen eingeplant, eine Durchführung ist noch nicht vorgesehen. Der äußere Zustand erfordert unseres Erachtens ein früheres Handeln. Die SPD-Fraktion beantragt, die Kernsanierung „Kulturfachwerk N6“ im Haushalt vorzuziehen und die erforderlichen, dringendsten Erhaltungsarbeiten Holzfachwerk (Fensterläden) noch in 2023 vorzunehmen. Antrag
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Extrahierter Text
Stellungnahme zum Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier SPD-Ortschaftsratsfraktion Vorlage Nr.: 2023/0109 Verantwortlich: Dez. 1 Dienststelle: OV Grö Mittelfristige Investitionsplanung Stadtteil Grötzingen – „Kulturfachwerk N6“ Gremium Termin TOP ö nö Ortschaftsrat Grötzingen 15.03.2023 5 x Kurzfassung Die Verwaltung weist den Antrag zurück, die Kernsanierung „Kulturfachwerk N6“ im Haushalt vorzuziehen. Die Fensterläden können bis zur Sanierungsmaßnahme in 2026 abgebaut und eingelagert werden. Finanzielle Auswirkungen Ja ☐ Nein ☒ ☐ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ☒ Ja ☐ durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Ergänzende Erläuterungen Das Gebäude in der Niddastraße 6 ist grundlegend sanierungsbedürftig. Sinnvollerweise ist hier - analog der Sanierung des Rathauses I - eine Gesamtsanierung durchzuführen. Zur Vorbereitung einer solchen Maßnahme sind umfassende Voruntersuchungen notwendig, um den Sanierungsaufwand realistisch und möglichst umfassend ermitteln zu können. So ist der bauliche Ist-Zustand zu bewerten, ein Schadstoffscreening durchzuführen sowie denkmalrechtliche Vorgaben und ein Farbkonzept abzustimmen. Weiterhin ist die künftige Nutzung zu erörtern, daraus leitet sich der Bedarf an Maßnahmen für die Barrierefreiheit des Gebäudes ab. Für das umfassende Paket zur Projektvorbereitung sind in der Ortsverwaltung im Jahr 2023 keine Personalkapazitäten vorhanden. Zudem wurden in 2023 und in den Doppelhaushalten 2024/2025 die Haushaltsmittel seitens der Kämmerei für die einmalige Bauunterhaltung erheblich gekürzt und es können nur noch Maßnahmen durchgeführt werden, die sicherheits- beziehungsweise energetisch relevant oder die unabdingbar für den Funktionserhalt des Gebäudes sind. In diese Kategorie würde das Gebäude der Niddastraße 6 nicht fallen. Zur Sicherung des Bestandes bis zum Maßnahmenbeginn können die Fensterläden abgehängt und eingelagert werden.