Fortführung des ganztägigen, flexiblen Betreuungsangebots an der Grundschule Viktor-von-Scheffel-Schule
| Vorlage: | 2023/0108 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 31.01.2023 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Schul- und Sportamt |
| Erwähnte Stadtteile: | Knielingen |
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Beschlussvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2023/0108 Verantwortlich: Dez. 3 Dienststelle: SuS Fortführung des ganztägigen, flexiblen Betreuungsangebots an der Grundschule Viktor-von- Scheffel-Schule Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Schulbeirat 22.03.2023 4 x Vorberatung Gemeinderat 28.03.2023 9 x Beschlussantrag Der Gemeinderat beschließt nach Vorberatung im Schulbeirat die dauerhafte Fortführung des bisheri- gen Pilotprojekts einer flexiblen Schulkindbetreuung an der Viktor-von-Scheffel-Grundschule ab dem Schuljahr 2023/24 sowie die als Anlage 3 beigefügten Vertragsbedingungen ab April 2023. Finanzielle Auswirkungen Ja ☒ Nein ☐ ☐ Investition ☒ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten:359.320 € Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten:215.979 € Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag:143.341 € Finanzierung ☒ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ☒ Ja ☐ durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – 1. Ausgangssituation/Projektauftrag Seit der Einführung der Ganztagsgrundschule nach § 4a Schulgesetz Baden-Württemberg (SchG BW) gibt es zwei ganztägige Betreuungsangebote, zwischen denen Karlsruher Eltern wählen können. Hier- bei handelt es sich um das Angebot der Ganztagsschule sowie das Hortangebot. Zusätzlich gibt es die Ergänzende Betreuung, die jedoch nur eine Betreuung bis 14 Uhr sichert. In Knielingen fand das Modell Ganztagsschule keine Akzeptanz der Eltern, und es musste zum Schul- jahr 2018/19 eine achte Hortgruppe in der zweiten Außenstelle eröffnet werden, um den Betreuungs- bedarf der Eltern decken zu können. Dabei überschritt der Hort deutlich seine Auslastungsgrenzen. 22 Kinder standen bereits auf einer Warteliste. Daher musste eine andere Betreuungslösung erarbeitet werden. Grundlage hierfür sollte die Einrich- tung der Ergänzenden Betreuung im Rahmen der Verlässlichen Grundschule mit anschließender Flexib- ler Nachmittagsbetreuung mit den Zielen freizeitpädagogische Angebote, Lernzeit/Hausaufgabenzeit, warmes Mittagessenangebot, Flexibilität sowie eine Ferienbetreuung sein. Die Implementierung des Pilotprojekts „Modulare Schulkindbetreuung“ erfolgte an der Viktor-von- Scheffel-Schule zum Schuljahr 2019/20. Dabei war im Endausbau geplant, bis zu 90 Kinder in der Mo- dularen Schulkindbetreuung an der Viktor-von-Scheffel-Schule zu betreuen, zu begleiten und zu för- dern. Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 26. März 2019 dem Pilotprojekt für die Dauer von vier Jahren zugestimmt. Aktuell besuchen 104 Kinder das Betreuungsangebot der Modularen Schulkindbetreuung an der Vik- tor-von-Scheffel-Schule. Es ist damit voll ausgelastet. 2. Rahmenbedingungen Die Institution Schule hat sich in den letzten Jahren vom Lernort in einen Lebensort für Kinder entwi- ckelt. Gerade die außerunterrichtliche Zeit bietet Kindern die Möglichkeit, alternative Verhaltensweisen außerhalb des familiären Umfelds zu erproben und einzuüben. Der Fokus liegt dabei auf dem sozialen Lernen in der Gruppe, das im Rahmen von freizeitpädagogischen Angeboten gefördert wird. Das indi- viduelle Kind und die Entwicklung seiner Persönlichkeit stehen im Vordergrund, und aus diesem Grund muss sich ein Betreuungsangebot nach den folgenden Grundsätzen richten: • Förderung der Entwicklung der Persönlichkeit • Soziale Teilhabe • Schutz vor Ausgrenzung • Gleichberechtigung • Freiwilligkeit • Partizipation. Um dies gewährleisten zu können, muss ein entsprechendes Umfeld mit zielführenden Rahmenbedin- gungen für die Kinder und die Mitarbeitenden vor Ort geschaffen werden. 3. Flexible Betreuungszeiten durch eine modulare Struktur Den Kindern werden über den Tag verteilt unterschiedliche Aktivitäten angeboten, die sich an den Be- dürfnissen und Interessen der Kinder orientieren, eine ausgewogene Freizeitgestaltung beinhalten und sich in einen Rhythmus von Ruhephasen und Aktivität gliedern. Diese können sowohl in angeleiteten Angeboten, als auch im „Freispiel“ bestehen, wodurch die Kinder die Möglichkeit haben ihren indivi- duellen Interessen nachzugehen. Die pädagogische Fachkraft beobachtet die Kinder hierbei aktiv und lenkt das Freispiel durch die Vorgabe von Struktur und klaren Regeln. Um die Selbstbestimmung und Partizipation der Kinder zu stärken, erfolgen alle Angebote auf freiwilliger Basis, und die Kinder kön- nen selbst entscheiden, an welchen Angeboten sie teilnehmen möchten. – 3 – Exemplarischer Tagesablauf (Montag bis Freitag) Modul 1 (7 bis 8:30 Uhr): • ruhiges, bewusstes Ankommen mit stressfreien Aktivitäten, wie Lesen, Brettspiele, Malen oder ähnlichem • bei Bedarf nach Bewegung findet dies in separatem Bereich (zum Beispiel Schulhof) statt Modul 2 (12 bis14 Uhr): • freiwilliges Mittagessen (Chipsystem) im rollierenden Betrieb (Mensa und Vesperbereich für Kinder mit mitgebrachtem kaltem Essen) • Freispielangebote im Außenbereich und in den Betreuungsräumen • vorbereitete Angebote der pädagogischen Fachkräfte in den unterschiedlichen thematischen Räumen Modul 3 (12 bis 17 Uhr): (inklusive Modul 2) 14 bis 15 Uhr: • Hausaufgabenzeit (Raum und Zeit zur selbstständigen Erledigung der Hausaufgaben; kein An- spruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit) • gegebenenfalls ruhiges Freispiel für Kinder ohne Aufgaben 15 bis 17 Uhr: • Freispiel (indoor und outdoor) • vorbereitete Angebote (wie zum Beispiel Kreativangebote, Gruppenspiele, sportliche Ange- bote, Entspannungsangebote) • Abholzeit für Eltern variabel • AGs, Projekte und Kooperationen (Schule/Sportverein, Schule/Kultur oder Schule/Umwelt) möglich Eltern haben Planungssicherheit durch zeitliche, personelle und pädagogische Verlässlichkeit. 4. Raumkonzept Der Raum wird auch als „dritter Pädagoge" bezeichnet, da er sich auf das Wohlbefinden, das Verhal- ten und die Leistungsfähigkeit auswirkt. Am neu definierten Lebensort Schule, wo Kinder immer mehr Zeit verbringen, gewinnt eine bewusste Raumgestaltung und -ausstattung, die Gemeinschafts- und Freizeitaktivitäten anregt und ermöglicht, eine immer größere Bedeutung. An der Viktor-von-Scheffel-Schule bieten sich hierfür vor allem die Räumlichkeiten im zweiten Oberge- schoss an. Hier wurden jeweils Themenräume geschaffen, wie beispielsweise Kreativraum, Bauzimmer, Ruheraum, Spielraum. Das Mobiliar wurde entsprechend der besonderen Bedürfnisse eines jeden Themenbereichs (beispiels- weise Spielen oder Basteln) angepasst und angeschafft. Vor allem auf eine kindgerechte Einrichtung, die dem freizeitpädagogischen Anspruch gerecht wird, wurde geachtet. Ebenso wichtig ist eine Kü- chenzeile mit Kühlschrank und Spülmöglichkeit, so dass mitgebrachtes Vesper der Kinder und Schulobst sachgerecht gekühlt und vorbereitet werden können. Um zusätzlich Angebote in unterschiedlichen Bereichen durchführen zu können, werden weitere Räume in Doppelnutzung mit der Schule genutzt, wie zum Beispiel Klassenzimmer für die Hausaufga- benzeit. Als Fläche wurden pro Kind rund zwei Quadratmeter Spiel-, Lern- und Bewegungsfläche im Schulhaus (plus Schulhof und nutzbare Flure) kalkuliert. – 4 – 5. Mittagessen Das Mittagessen ist eine zusätzliche Leistung, die separat gebucht werden kann. Das Mittagessen fin- det in der hierfür vorgesehenen Mensa im Keller des Schulgebäudes statt. Für alle Kinder, die nicht am Mittagessen teilnehmen möchten, gibt es die Möglichkeit, am Vespertisch mit den anderen Kindern ihr selbst mitgebrachtes Essen einzunehmen. Hierbei können nur kalte Spei- sen verzehrt werden, die keinerlei Zubereitung durch die pädagogischen Fachkräfte erfordern. Das Mittagessen kann durch die Eltern online zuhause oder am Terminal in der Schule über ein Chip- System direkt mit dem Anbieter gebucht werden. Es besteht täglich die freie Auswahl der angebote- nen Speisen. Der aufgeladene personifizierte Chip verbleibt in den Gruppenräumen, um eine zügige Abwicklung des Mittagessens zu ermöglichen. 6. Fachpersonal Es handelt sich um ein offenes pädagogisches Angebot, ohne fest zugeteilte Gruppen, sondern mit Themenräumen. Hierauf müssen sich alle pädagogischen Fachkräfte einlassen können. Im Pilotprojekt wird mit einem Betreuungsschlüssel von 1:13 gerechnet. Dies hat sich im Hinblick auf die fachliche Qualität und die notwendige Aufsichtspflicht gut bewährt. Eine feste Gruppengröße oder -zusammensetzung gibt es durch die Arbeit in Themenräumen nicht. Allerdings wird auf eine gleich- mäßige Verteilung der Kinder auf die Räume geachtet sowie auf einen regelmäßigen Wechsel der An- gebote. Ebenso wird die Zuordnung der Fachkräfte zu den Themenräumen kontinuierlich gewechselt. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter müssen grundsätzlich aufgrund der Aufsichtspflicht mindestens zu zweit sein. Geleitet wird das pädagogische Team von einer Teamleitung mit einer pädagogischen Qualifikation. Die Arbeitszufriedenheit ist durch das Arbeitsmodell und den Betreuungsschlüssel über- durchschnittlich gut. Schuljahr SJ 2019/2020 SJ 2020/2021 SJ 2021/2022 SJ 2022/2023 Päd. Personal 1 TL + 2 Mitarbeiter*in 1 TL + 4 Mitarbei- ter*in 1 TL + 6 Mitarbei- ter*in 1 TL + 7 Mitarbei- ter*in Vollzeit- werte VZW 2,53 VZW 3,93 VZW 5,10 VZW 5,47 Platzkapa- zität Regulär 39 Plätze: Aufgenommen wurden 42 Kinder (6 Kinder auf Warte- liste) Regulär 65 Plätze: Aufgenommen wurden 66 Kinder (4 Kinder auf War- teliste) Regulär 91 Plätze: Aufgenommen wurde 92 Kinder (7 Kinder auf War- teliste) Regulär 104 Plätze: Aufgenommen wurden 104 Kin- der (15 Kinder auf Warteliste) Zuschüsse vom Land Kein Zuschuss möglich aufgrund bestehender Förderrichtlinien (Status Quo von 2014) Änderung der Verwal- tungsvorschrift des Kul- tusministeriums zum 03.08.2020 12.375,00 Euro FLexNB + 21.182,50 Euro EB = 33.557,00 Euro gesamt 22.740,00 FlexNB + 42.869,00 Euro EB = 65.609,00 Euro gesamt Wird aktuell bean- tragt. (Kalkulation: rund 70.000 Euro) – 5 – 7. Entgelte Dem Wunsch der Eltern nach flexiblen Betreuungsmöglichkeiten wird in der Modularen Schulkindbe- treuung Rechnung getragen. Die Eltern können wählen, welche Betreuungsmodule sie buchen möchten. Eine tageweise Buchung ist allerdings pädagogisch nicht sinnvoll und daher auch nicht möglich. Eine flexible Abholung kann nach Absprache mit dem Personal vor Ort auch zu anderen Zeiten stattfinden. Ebenso wird an sieben Ferienwochen Betreuung von 7:30 Uhr bis 16:00 Uhr angeboten, welche die Eltern wochenweise kos- tenpflichtig buchen können. Entgelttabelle Betreuungszeiten Familien, die einen gültigen Bescheid über Bezug von Bürgergeld (früher Arbeitslosengeld II) oder ei- nen gültigen „Karlsruher Kinderpass“ im Original vorlegen, werden auf Antrag entsprechend der aktu- ellen Beschlusslage von den Entgeltzahlungen für die jeweilige Betreuungsleistung freigestellt. 8. Ferienbetreuung Das gemeinsame Leben und Lernen ist ein Eckpfeiler des Konzepts der Modularen Schulkindbetreuung und erstreckt sich auch auf die Ferienbetreuung an der Viktor-von-Scheffel-Schule. Zur besseren Ver- einbarkeit von Familie und Beruf haben Eltern die Möglichkeit, an maximal sieben Ferienwochen im Schuljahr die Ferienbetreuung der Modularen Schulkindbetreuung in Anspruch zu nehmen. Entgelttabelle Ferienbetreuung Familien, die einen gültigen Bescheid über Bezug von Bürgergeld (früher Arbeitslosengeld II) oder ei- nen gültigen „Karlsruher Kinderpass“ im Original vorlegen, erhalten auf Antrag beim Schul- und Sportamt eine Ermäßigung von Zweidrittel des Elternbeitrags. Außerdem gibt es die Möglichkeit einer Förderung über das Bildungs- und Teilhabepaket, die maximal 120 Euro pro Jahr beträgt. Im Schnitt besuchten 12 – 20 Kinder der Viktor-von-Scheffel-Schule die Ferienbetreuung. 9. Elternbefragung Das Pilotprojekt an der Viktor-von-Scheffel-Schule befindet sich aktuell im vierten Schuljahr. Insofern war es angezeigt, mittels einer anonymisierten Befragung die Eltern um eine qualitative Rückmeldung zu bitten. Aus der Befragung der Eltern, an der rund 50% der Eltern teilnahmen, geht Folgendes hervor: Betreuungsmodul Zeiten Entgelt/Monat 1. Kind Entgelt/Monat 2. Kind Entgelt/Monat 3. Kind Modul 1 7 bis 8.30 Uhr 30 € 21 € 15 € Modul 2 12 bis 14 Uhr 40 € 28 € 20 € Modul 3 12 bis 17Uhr 100 € 70 € 50 € - In diesen Entgelten ist das Mittagessen nicht enthalten - Die Entgelte sind für elf Monate zu entrichten. Der August ist beitragsfrei. Ferienangebot (mit Mittagessen) Entgelt/Woche 1. Kind Entgelt/Woche 2. Kind Entgelt/Woche 3. Kind Montag-Freitag 7:30 bis 16 Uhr (keine Feiertage) 75 € 40 € 40 € - Die Ferienangebote können nur wochenweise (5 Tage) gebucht werden. Sollte in dieser Wo- che ein Feiertag sein, verringern sich die Kosten um 15 Euro. – 6 – • Für 98% der Eltern entsprechen die Öffnungszeiten, sprich die angebotenen Modulvarianten, ihrem Bedarf. • 64% der Eltern nutzen fast täglich die Flexibilität bei den Bring- und Abholzeiten und schätzen dies sehr. • Fast 30% nutzt diese Flexibilität mehrmals pro Woche. • Zwischen 64 und 70% der Eltern äußern sich sehr positiv zu der Arbeit der pädagogischen Fachkräfte und den pädagogischen Angeboten. • Verbesserungsbedarf besteht beim Informationsfluss zu den Eltern. Vermutlich steht dies auch im Zusammenhang mit der Situation während der Corona-Pandemie. • 72% der Nennungen beurteilen die räumliche Ausstattung als kindorientiert. • 72% der Eltern empfinden die Tagesstruktur als sehr hilfreich. • Rund 60% der Kinder essen täglich in der Betreuung. Geschmack und Angebot werden über- wiegend als gut bis zufriedenstellend bewertet. • Fast die Hälfte der Kinder besuchen mindestens eine Woche die Ferienbetreuung. • 80% der Eltern geben an, das Angebot „auf jeden Fall“ anderen Eltern weiterzuempfehlen. Aufgrund dieser sehr positiven Rückmeldungen und der Tatsache der deutlichen Reduzierung der Hortplätze in Knielingen ist eine dauerhafte Fortführung des Betreuungsangebots an der Viktor-von- Scheffel-Schule angezeigt. Für das kommende Schuljahr besteht bereits wieder eine Warteliste. 10. Personelle Ausstattung Bei einem Betreuungsschlüssel von 1:13 und einer Belegungszahl von 104 Schülerinnen und Schüler ergibt sich aktuell folgender Bedarf an pädagogischem Personal (abhängig von der Belegung der Mo- dule): Eine Teamleitung (1 VZW) und 7 pädagogische Fachkräfte (4,47 VZW) inklusive einer Vertretungskraft (0,57 VZW). Die Arbeitszeitberechnung beinhaltet sowohl die Betreuungszeiten während der Schulzeit, als auch die Vor- und Nachbereitungszeiten und die Ferienbetreuungszeiten. Die Ferienbetreuung der Modularen Schulkindbetreuung findet gemeinsam und in Absprache mit der Ferienbetreuung den Ganztagsschu- len statt. Zu den pädagogischen Fachkräften kommen noch Personalkosten für Hauswirtschaft und Aufsto- ckung der Schulsekretariatsstunden hinzu. In der Anlage 1 befindet sich die Kosten-Erlöse-Aufstellung ab Schuljahr 2022/23. 11. Finanzielle Auswirkungen (Anlage 1) Kosten: Neben den genannten Personalkosten in Höhe von insgesamt 355.320 Euro ist ein Budget zur Gestaltung des Alltags in Höhe von 5.000 Euro zu veranschlagen. Auch dies wurde analog zu dem Budget der Ganztagsgrundschule berechnet. Damit ergeben sich Kosten in Höhe von 359.320 Euro. Dabei handelt es sich noch nicht um die Vollkosten der Maßnahme. Erlöse: Die Entgelte der Eltern betragen rund 73.341Euro. Zusätzlich stehen Zuschüsse für die Ergän- zende Betreuung und die Flexible Nachmittagsbetreuung durch das Land in Höhe von rund 70.000 Euro zur Verfügung. Saldo: Die Stadt Karlsruhe trägt somit Kosten in Höhe von jährlich 215.979 Euro. Im Vergleich zu den Vollkosten ist der städtische Anteil noch höher. 13. Ausblick An der Viktor-von-Scheffel Schule ist aufgrund der aktuell vorhandenen räumlichen Gegebenheiten, insbesondere der begrenzten Mensakapazität, ein weiterer Ausbau der Betreuungsplätze nicht mög- lich. Die aktuellen Belegungszahlen werden vermutlich auch in den nächsten Jahren stabil bleiben, wodurch das Betreuungsangebot im aktuellen Umfang weiterhin benötigt wird. Ab dem Schuljahr 2026/2027 besteht der Rechtsanspruch auf Ganztagsförderung für Kinder im Grundschulalter. Im Projekt Schulkind-Bildungs- und Betreuungssystem (SKiBB) wird das flexible An- – 7 – gebot der Schulkindbetreuung an der Viktor-von-Scheffel Grundschule in die Gesamtkonzeption zur Erfüllung des Ganztagsförderungsgesetztes (GaFöG) integriert. Anpassung der Vertragsbedingungen Aufgrund der Änderungen im Tarifvertrag des Sozial- und Erziehungsdienstes (SuE) 2022, der Einfüh- rung von zwei verpflichtenden Entlastungstagen pro Kalenderjahr für die Beschäftigten der Schulkind- betreuung und des Anspruchs darüber hinaus auf eine zusätzliche Freistellung in Form von sogenann- ten Umwandlungstagen (maximal 2 Arbeitstage pro Kalenderjahr) ist es notwendig, die Vertragsbedin- gungen der Modularen Schulkindbetreuung an der Viktor-von-Scheffel-Schule in der Fassung von 2019 hinsichtlich möglicher Schließtage anzupassen. Schließtage werden dann notwendig sein, wenn keine Vertretungskräfte mehr zur Verfügung stehen und der Ausfall nicht intern durch Kolleginnen und Kollegen aufgefangen werden kann. Die Stadt Karlsruhe ist als Arbeitgeberin verpflichtet, das Tarifergebnis für die Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst umzusetzen. Durch die gegebenenfalls geringfügige Reduzierung des Betreuungsangebots (zwei von 185 Betreu- ungstagen weniger) bekommen Eltern eine geringfügig geringere Leistung bei unverändertem Entgelt. Im Zuge dieser Anpassung sollen die Vertragsbedingungen um den Punkt 6 „Regelung in Krankheits- fällen“ erweitert und Ergänzungen wegen des Infektionsschutzes eingefügt werden. Ebenso wurden pädagogische und juristische Formulierungen präzisiert und ergänzt. Zur Verdeutlichung befindet sich in Anlage 2 ein synoptischer Vergleich der bisherigen und der neuen Vertragsbedingungen. Die neuen Vertragsbedingungen sind dieser Vorlage als Anlage 3 beigefügt. Beschluss: Der Gemeinderat beschließt nach Vorberatung im Schulbeirat die dauerhafte Fortführung des bisheri- gen Pilotprojekts einer flexiblen Schulkindbetreuung an der Viktor-von-Scheffel-Grundschule ab dem Schuljahr 2023/24 sowie die als Anlage 3 beigefügten Vertragsbedingungen ab April 2023.
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Anlage 1 Schulbeirat 22.03.2023 Gemeinderat 28.03.2023 Kalkulation Kosten und Erlöse ab SJ 2022/23 Modulare Schulkindbetreuung Viktor-von-Scheffel-Schule Viktor-von-Scheffel-Schule (Schuljahr 2022/23) Kosten/Erlöse (-) pro Jahr Personalkosten Erzieherkräfte 4,47 VZW, (S08a) 253.002,00 € Personalkosten Teamleitung 1 VKW (S15) 80.000,00 € Personalkosten Hauswirtschaftskräfte 0,426 VKW (E02Ü) 18.488,00 € Personalkosten Sekretariat Erhöhung 0,05 VZW (S08a) 2.830,00 € Sachkosten für GT-Betrieb 5.000,00 € Summe Kosten 359.320,00 € Elternentgelte Modul 1 * -8.745,00 € Elternentgelte Modul 2 * -20.636,00 € Elternentgelte Modul 3 * -37.840,00 € Ferienbetreuung -6.120,00 € Zuwendung Land (kalkuliert) -70.000,00 € Summe Erlöse -143.341,00 € Saldo 215.979,00 € * Entgeltbefreiung durch Karlsruher Kinderpass berücksichtigt (ca. 11.000 Euro)
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Anlage 3 Schulbeirat 22.03.2023 Gemeinderat 28.03.2023 Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Stadt Karlsruhe Schul- und Sportamt, Pädagogische Dienst Blumenstraße 2 a, 76133 Karlsruhe Telefon: 0721 133-4155/-4156/-4157 | Fax: 0721 133-4149 Fassung: April 2023 1. Trägerschaft Grundschülerinnen und Grundschüler in Karlsruhe haben die Möglichkeit, vor und nach dem garantierten und verpflichtenden Unterrichtsblock (2. bis 5. Schulstunde) der verlässlichen Grundschule an einem Betreuungsangebot der Stadt Karlsruhe teilzunehmen. Die „Modulare Schulkindbetreuung“ wird durch pädagogisches Personal erbracht. Träger dieses Betreuungsangebotes ist die Stadt Karlsruhe. Es handelt sich dabei um ein freiwilliges und entgeltpflichtiges Angebot. Ein Rechtsanspruch darauf besteht nicht. 2. Allgemeines Die „Modulare Schulkindbetreuung“ erfolgt an den regulären Unterrichtstagen der Viktor-von-Scheffel-Schule. Modul 1 Montag bis Freitag von 7 bis 8:30 Uhr Modul 2 Montag bis Freitag von 12 bis 14 Uhr Modul 3 Montag bis Freitag von 12 bis 17 Uhr In den Schulferien und an unterrichtsfreien Tagen, zum Beispiel an pädagogischen Tagen der Schule und am Tag des Betriebsausflugs findet keine Schulkindbetreuung statt. Außerdem entfällt die „Modulare Schulkindbetreuung“ an Entlastungstagen, Planungstagen und sonstigen notwendigen Schließtagen in Bezug auf das pädagogische Personal. 3. Betreuungsinhalte Das Betreuungsangebot orientiert sich an den Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler sowie an den örtlichen und situativen Gegebenheiten. In der „Modularen Schulkindbetreuung“ können die Schülerinnen und Schüler an einem pädagogisch qualifizierten, spielerischen und Freizeit bezogenen Gruppenangebot teilnehmen. Durch die Bildungs- und Erziehungsangebote wird die körperliche, geistige und seelische Entwicklung des Kindes gefördert. Es wird auf die herkunftsbedingten, sozialen, weltanschaulichen und religiösen Gegebenheiten der Kinder Rücksicht genommen. 4. Anmeldung/Aufnahme Die Aufnahme der Schülerinnen und Schüler in die „Modulare Schulkindbetreuung“ erfolgt im Rahmen eines privatrechtlichen Vertrages. Dieser wird durch die schriftliche Anmeldung der gesetzlichen Vertreter und durch die Anmeldebestätigung des Schul- und Sportamtes der Stadt Karlsruhe begründet. In die „Modulare Schulkindbetreuung“ können nur Schülerinnen und Schüler aufgenommen werden, die die Viktor-von-Scheffel-Schule besuchen. Die Anmeldung kann frühestens zwei Schuljahre vor der Einschulung an das Schul- und Sportamt der Stadt Karlsruhe oder das Sekretariat der Schule gerichtet werden. Eine Aufnahme kann nur erfolgen, soweit Plätze vorhanden sind. Die Platzvergabe erfolgt nach der Reihe des Eingangs der Anmeldung beim Schul- und Sportamt oder der Schule. Sollte die Nachfrage größer sein als das Angebot an Betreuungsplätzen, werden Schülerinnen und Schüler, die nicht berücksichtigt werden konnten, auf eine Warteliste des Schul- und Sportamts aufgenommen. Vertragsbedingungen Modulare Schulkindbetreuung an der Viktor-von-Scheffel-Schule der Stadt Karlsruhe 2 | Stadt Karlsruhe | Städtisches Amt | Abteilung | Formular Eine Aufnahme ohne den erforderlichen Masernschutz gem. § 20 Abs. 8ff. Infektionsschutzgesetz (IfSG) ist nicht möglich. Es wird empfohlen, vor der Aufnahme des Kindes die sonstigen Schutzimpfungen nach den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) vorzunehmen. Die Gruppeneinteilung der Schülerinnen und Schüler wird ausschließlich durch das pädagogische Personal vor Ort vorgenommen. 5. Ummeldung Eine Änderung der Module/Betreuungszeit (das heißt eine Ummeldung von Modul 2 auf Modul 3 oder umgekehrt, der Ergänzung des Modul 1 oder umgekehrt) ist, sofern freie Plätze vorhanden sind, zu Beginn des Folgemonats möglich. Sie muss schriftlich gegenüber dem Schul- und Sportamt erfolgen. 6. Regelung in Krankheitsfällen Bei einer Erkrankung des Kindes, insbesondere bei Erkältungskrankheiten, bei Auftreten von Hautausschlägen, Halsschmerzen, Erbrechen, Durchfall oder Fieber darf das Kind die „Modulare Schulkindbetreuung“ nicht besuchen. Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass grundsätzlich keine Medikamente oder Heilmittel irgendwelcher Art durch das pädagogische Personal verabreicht werden. Bei Erkrankung des Kindes oder eines Familienmitgliedes an einer ansteckenden Krankheit ist der Besuch der „Modularen Schulkindbetreuung“ gemäß dem Infektionsschutzgesetz ausgeschlossen. In diesem Fall ist, bevor das Kind die Modulare Schulkindbetreuung wieder besuchen kann, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung eines Arztes vorzulegen. 7. Kündigung/Abmeldung Der Betreuungsvertrag kann von den gesetzlichen Vertretern der Schülerinnen und Schüler jederzeit schriftlich, mit einer Frist von zwei Monaten auf das Ende eines Monats, gekündigt werden. Das Kündigungsrecht der Stadt Karlsruhe aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für die Stadt Karlsruhe liegt insbesondere vor bei: • einem Zahlungsrückstand von zwei oder mehr Monaten, • einer dauerhaft fehlenden Inanspruchnahme des Angebots oder • wenn Schülerinnen und Schüler sich nicht in die Gruppe einfügen können oder wiederholt Verhaltensweisen aufweisen, die den Rahmen und die Möglichkeiten der pädagogischen Betreuung übersteigen. Ein wichtiger Grund für die gesetzlichen Vertreter der Schülerinnen und Schüler liegt insbesondere vor bei Änderung der Entgelte. Beim Wechsel des Kindes in eine andere städtische Betreuungseinrichtung kann die „Modulare Schulkindbetreuung“ durch die gesetzlichen Vertreter schriftlich zum Monatsende gekündigt werden. 8. Entgelt Der Gemeinderat beschließt die Höhe des monatlichen Entgelts für die „Modulare Schulkindbetreuung“ an der Viktor-von-Scheffel-Schule. Die Entgelte sind dem aktuellen Faltblatt zu entnehmen. Der Monat August ist entgeltfrei. Jeder beitragspflichtige Monat wird unabhängig von der Anzahl der Schul- und Schließtage in diesem Monat und unabhängig von der tatsächlichen Nutzung des Angebots mit vollem Betrag berechnet. Dies gilt auch bei Aufnahme innerhalb eines laufenden Kalendermonats, unabhängig von der tatsächlichen Nutzung des Angebots. Die unter Ziffer 2 genannten Schließzeiten sind in der Entgeltberechnung bereits berücksichtigt. Das Entgelt ist jeweils monatlich im Voraus, spätestens zum dritten Werktag eines jeden Monats zur Zahlung fällig. Entgeltstaffelung: Bei einer Teilnahme eines Kindes an der „Modularen Schulkindbetreuung“ an der Viktor-von- Scheffel-Schule und die gleichzeitige Teilnahme eines weiteren Kindes der Familie an der „Ergänzenden Anlage 3 Schulbeirat 22.03.2023 Gemeinderat 28.03.2023 3 | Stadt Karlsruhe | Städtisches Amt | Abteilung | Formular Betreuung“ des Schul- und Sportamtes kommt die Entgeltstaffelung zum Tragen. Das Erstkind ist immer das Kind mit dem höheren Entgelt der jeweiligen Betreuungsform des Schul- und Sportamtes (gleicher Träger). Entgeltbefreiung: Vertragspartner, die einen gültigen Bescheid über den Bezug von Bürgergeld oder einen gültigen „Karlsruher Kinderpass“ im Original vorlegen, werden auf schriftlichen Antrag beim Schul- und Sportamt von den Entgeltzahlungen für die Betreuungsleistung freigestellt. Die Befreiung beginnt ab dem Folgemonat der Beantragung und endet mit Ablauf der Gültigkeit des Nachweises. Für eine nahtlose Weitergewährung der Entgeltbefreiung sind rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeit vorgelegter Nachweise, ein aktueller Bürgergeld-Bescheid oder ein aktueller „Karlsruher Kinderpass" unaufgefordert beim Schul- und Sportamt vorzulegen. 9. Aufsicht/Haftung Während der Betreuungszeit besteht für die Schülerinnen und Schüler gesetzlicher Unfallversicherungsschutz. Die Aufsichtspflicht durch die Betreuungskräfte erstreckt sich auf die Zeit der Betreuung einschließlich der Ausflüge und Spaziergänge. Sie beginnt mit der Übernahme der Schülerinnen und Schüler durch die Betreuungskräfte in den Betreuungsräumen und endet unmittelbar mit dem Verlassen der Räume durch die Schülerinnen und Schüler am Ende der Betreuungszeit. Für den Weg zu den Betreuungsräumen und für den Heimweg wird keine Haftung übernommen. Das gilt auch dann, wenn die Schülerinnen und Schüler vor dem Ende der Betreuungszeit nach Hause gehen dürfen. Schülerinnen und Schüler, die nicht abgeholt werden, werden zu den festgelegten Zeiten entlassen. Für Schülerinnen und Schüler die sich ohne Abmeldung aus der Betreuung entfernen oder nicht erscheinen, wird keine Verantwortung übernommen. Eine weitere Aufsichtspflicht des Betreuungspersonals besteht nicht. Die Stadt Karlsruhe haftet nicht für den Verlust, die Beschädigung oder die Verwechslung der Garderobe und anderer mitgebrachter persönlicher Gegenstände der Schülerinnen und Schüler. Für Schäden die von Schülerinnen und Schülern verursacht werden, gelten die gesetzlichen Regelungen. 10. Anerkennung Mit dem Abschluss des Betreuungsvertrags werden diese Vertragsbedingungen verbindlicher Vertragsbestandteil.
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Anlage 2 Schulbeirat 22.03.2023 Gemeinderat 28.03.2023 Vertragsbedingungen für das Pilotprojekt: „Modulare Schulkindbetreuung“ an der Viktor-von-Scheffel-Schule der Stadt Karlsruhe Bisherige Fassung 1. Trägerschaft Grundschülerinnen und Grundschüler der Viktor-von-Scheffel- Schule haben die Möglichkeit, vor und nach dem garantierten und verpflichtenden Unterrichtsblock (2. bis 5. Schulstunde) der verlässlichen Grundschule, an dem Pilotprojekt: Modulare Schulkindbetreuung an der Viktor-von-Scheffel-Schule teilzunehmen. Träger dieser Schulkindbetreuung ist die Stadt Karlsruhe. Es handelt sich dabei um ein freiwilliges Angebot. Ein Rechtsanspruch darauf besteht nicht. 2. Allgemeines Die „Modulare Schulkindbetreuung“ erfolgt an den regulären Unterrichtstagen der Viktor-von-Scheffel-Schule. Modul 1 Montag bis Freitag von 7 bis 8:30 Uhr Modul 2 Montag bis Freitag von 12 bis 14 Uhr Modul 3 Montag bis Freitag von 12 bis 17 Uhr In den Schulferien und an unterrichtsfreien Tagen findet keine „Schulkindbetreuung“ statt. 3. Betreuungsinhalte Das Betreuungsangebot orientiert sich an den Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler sowie an den örtlichen und situativen Gegebenheiten. In der Schulkindbetreuung können die Vertragsbedingungen für die „Modulare Schulkindbetreuung“ an der Viktor-von-Scheffel-Schule der Stadt Karlsruhe Neue Fassung ab 01.04.2023 (Änderungen fett gedruckt) 1. Trägerschaft Grundschülerinnen und Grundschüler in Karlsruhe haben die Möglichkeit, vor und nach dem garantierten und verpflichtenden Unterrichtsblock (2. bis 5. Schulstunde) der verlässlichen Grundschule an einem Betreuungsangebot der Stadt Karlsruhe teilzunehmen. Die „Modulare Schulkindbetreuung“ wird durch pädagogisches Personal erbracht. Träger dieses Betreuungsangebotes ist die Stadt Karlsruhe. Es handelt sich dabei um ein freiwilliges und entgeltpflichtiges Angebot. Ein Rechtsanspruch darauf besteht nicht. 2. Allgemeines Die „Modulare Schulkindbetreuung“ erfolgt an den regulären Unterrichtstagen der Viktor-von-Scheffel-Schule. Modul 1 Montag bis Freitag von 7 bis 8:30 Uhr Modul 2 Montag bis Freitag von 12 bis 14 Uhr Modul 3 Montag bis Freitag von 12 bis 17 Uhr In den Schulferien und an unterrichtsfreien Tagen, zum Beispiel an pädagogischen Tagen der Schule und am Tag des Betriebsausflugs findet keine Schulkindbetreuung statt. Außerdem entfällt die „Modulare Schulkindbetreuung“ an Entlastungstagen, Planungstagen und sonstigen notwendigen Schließtagen in Bezug auf das pädagogische Personal. 3. Betreuungsinhalte Das Betreuungsangebot orientiert sich an den Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler sowie an den örtlichen und situativen Gegebenheiten. In der „Modularen Schulkindbetreuung“ Anlage 2 Schulbeirat 12.03.2023 Gemeinderat 28.03.2023 2 Schülerinnen und Schüler an einem pädagogisch qualifizierten, spielerischen und Freizeit bezogenen Angebot teilnehmen. 4. Anmeldung/Aufnahme Die Aufnahme der Schülerinnen und Schüler in die „Modulare Schulkindbetreuung“ erfolgt im Rahmen eines privatrechtlichen Vertrages. Dieser wird durch die schriftliche Anmeldung der gesetzlichen Vertreter und durch die Platzzusage des Schul- und Sportamtes begründet. In die „Modulare Schulkindbetreuung“ können nur Schülerinnen und Schüler aufgenommen werden, die die Viktor-von-Scheffel- Schule besuchen. Die Aufnahme erfolgt im Rahmen der vorhandenen Kapazitäten. Gegebenenfalls kann es zu einer Warteliste kommen. Die Anmeldung zur Betreuung muss schriftlich auf dem Anmeldevordruck erfolgen. Die Platzvergabe erfolgt nach der Reihe des Eingangs der Anmeldung beim Schul- und Sportamt oder der Schule. Die Bearbeitung kann erst erfolgen, wenn alle erforderlichen Unterlagen vorliegen. Bei unvollständigen Unterlagen muss anderen, auch nachrangigen Anträgen Vorrang gewährt werden. können die Schülerinnen und Schüler an einem pädagogisch qualifizierten, spielerischen und freizeitbezogenen Gruppenangebot teilnehmen. Durch die Bildungs- und Erziehungsangebote wird die körperliche, geistige und seelische Entwicklung des Kindes gefördert. Es wird auf die herkunftsbedingten, sozialen, weltanschaulichen und religiösen Gegebenheiten der Kinder Rücksicht genommen. 4. Anmeldung/Aufnahme Die Aufnahme der Schülerinnen und Schüler in die „Modulare Schulkindbetreuung“ erfolgt im Rahmen eines privatrechtlichen Vertrages. Dieser wird durch die schriftliche Anmeldung der gesetzlichen Vertreter und durch die Anmeldebestätigung des Schul- und Sportamtes der Stadt Karlsruhe begründet. In die „Modulare Schulkindbetreuung“ können nur Schülerinnen und Schüler aufgenommen werden, die die Viktor-von-Scheffel- Schule besuchen. Die Anmeldung kann frühestens zwei Schuljahre vor der Einschulung an das Schul- und Sportamt der Stadt Karlsruhe oder das Sekretariat der Schule gerichtet werden. Eine Aufnahme kann nur erfolgen, soweit Plätze vorhanden sind. Die Platzvergabe erfolgt nach der Reihe des Eingangs der Anmeldung beim Schul- und Sportamt oder der Schule. Sollte die Nachfrage größer sein als das Angebot an Betreuungsplätzen, werden Schülerinnen und Schüler, die nicht Anlage 2 Schulbeirat 12.03.2023 Gemeinderat 28.03.2023 3 5. Ummeldung Eine Änderung der Module/Betreuungszeit (das heißt eine Ummeldung von Modul 2 auf Modul 3 oder umgekehrt, der Ergänzung des Modul 1 oder umgekehrt) ist, sofern freie Plätze vorhanden sind, zu Beginn des Folgemonats möglich. Eine Ummeldung muss schriftlich erfolgen. Ziffer bisher nicht vorhanden berücksichtigt werden konnten, auf eine Warteliste des Schul- und Sportamts aufgenommen. Eine Aufnahme ohne den erforderlichen Masernschutz gem. § 20 Abs. 8ff. Infektionsschutzgesetz (IfSG) ist nicht möglich. Es wird empfohlen, vor der Aufnahme des Kindes die sonstigen Schutzimpfungen nach den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) vorzunehmen. Die Gruppeneinteilung der Schülerinnen und Schüler wird ausschließlich durch das pädagogische Personal vor Ort vorgenommen. 5. Ummeldung Eine Änderung der Module/Betreuungszeit (das heißt eine Ummeldung von Modul 2 auf Modul 3 oder umgekehrt, der Ergänzung des Modul 1 oder umgekehrt) ist, sofern freie Plätze vorhanden sind, zu Beginn des Folgemonats möglich. Sie muss schriftlich gegenüber dem Schul- und Sportamt erfolgen. 6. Regelung in Krankheitsfällen Bei einer Erkrankung des Kindes, insbesondere bei Erkältungskrankheiten, bei Auftreten von Hautausschlägen, Halsschmerzen, Erbrechen, Durchfall oder Fieber darf das Kind die „Modulare Schulkindbetreuung“ nicht besuchen. Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass grundsätzlich keine Medikamente oder Heilmittel irgendwelcher Art durch das pädagogische Personal verabreicht werden. Bei Erkrankung des Kindes oder eines Familienmitgliedes an einer ansteckenden Krankheit ist der Besuch der Anlage 2 Schulbeirat 12.03.2023 Gemeinderat 28.03.2023 4 6. Kündigung/Abmeldung Der Betreuungsvertrag kann von den Vertragspartnern jederzeit formlos und schriftlich, mit einer Frist von zwei Monaten auf das Ende eines Monats, gekündigt werden. Der Betreuungsvertrag kann vom Träger aus einem wichtigen Grund: • Zahlungsrückstand von zwei oder mehr Monaten, • dauerhaft fehlende Inanspruchnahme oder • wenn Schülerinnen und Schüler sich nicht in die Gruppe einfügen können oder wiederholt Verhaltensweisen aufweisen, die den Rahmen und die Möglichkeiten der pädagogischen Betreuung übersteigen fristlos gekündigt werden. Beim Wechsel in eine andere städtische Betreuungseinrichtung kann die „Modulare Schulkindbetreuung“ schriftlich zum Monatsende gekündigt werden. 7. Entgelt Der Gemeinderat beschließt die Höhe des monatlichen Entgelts für das Pilotprojekt Schulkindbetreuung an der Viktor-von- Scheffel-Schule. Die Entgelte sind dem aktuellen Informationsblatt zu entnehmen. Der Monat August ist entgeltfrei. Jeder beitragspflichtige Monat wird unabhängig von der Anzahl der Schultage mit vollem Betrag berechnet. Dies gilt auch bei „Modularen Schulkindbetreuung“ gemäß dem Infektionsschutzgesetz ausgeschlossen. In diesem Fall ist, bevor das Kind die Modulare Schulkindbetreuung wieder besuchen kann, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung eines Arztes vorzulegen. 7. Kündigung/Abmeldung Der Betreuungsvertrag kann von den gesetzlichen Vertretern der Schülerinnen und Schüler jederzeit schriftlich, mit einer Frist von zwei Monaten auf das Ende eines Monats, gekündigt werden. Das Kündigungsrecht der Stadt Karlsruhe aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für die Stadt Karlsruhe liegt insbesondere vor bei: • einem Zahlungsrückstand von zwei oder mehr Monaten, • einer dauerhaft fehlenden Inanspruchnahme des Angebots oder • wenn Schülerinnen und Schüler sich nicht in die Gruppe einfügen können oder wiederholt Verhaltensweisen aufweisen, die den Rahmen und die Möglichkeiten der pädagogischen Betreuung übersteigen. Ein wichtiger Grund für die gesetzlichen Vertreter der Schülerinnen und Schüler liegt insbesondere vor bei Änderung der Entgelte. Beim Wechsel des Kindes in eine andere städtische Betreuungseinrichtung kann die „Modulare Schulkindbetreuung“ durch die gesetzlichen Vertreter schriftlich zum Monatsende gekündigt werden. 8. Entgelt Der Gemeinderat beschließt die Höhe des monatlichen Entgelts für die „Modulare Schulkindbetreuung“ an der Viktor-von- Scheffel-Schule. Die Entgelte sind dem aktuellen Faltblatt zu entnehmen. Der Monat August ist entgeltfrei. Jeder beitragspflichtige Monat wird unabhängig von der Anzahl der Schul- und Schließtage in diesem Monat und unabhängig Anlage 2 Schulbeirat 12.03.2023 Gemeinderat 28.03.2023 5 Aufnahme innerhalb eines laufenden Kalendermonats, unabhängig von der tatsächlichen Nutzung des Angebots. Ferien- und Fehlzeiten sind in der Entgeltberechnung bereits berücksichtigt. Das Entgelt ist jeweils zu Beginn eines jeden Monats zur Zahlung fällig. Entgeltstaffelung: Bei einer Teilnahme eines Kindes an der „Modularen Schulkindbetreuung“ an der Viktor-von-Scheffel- Schule und die gleichzeitige Teilnahme eines weiteren Kindes der Familie an der „Ergänzenden Betreuung“ des Schul- und Sportamtes kommt die Entgeltstaffelung zum Tragen. Das Erstkind ist immer das Kind mit dem höheren Entgelt der jeweiligen Betreuungsform des Schul- und Sportamtes (gleicher Träger). Entgeltbefreiung: Vertragspartner, die einen gültigen Bescheid über den Bezug von Arbeitslosengeld II (ALG II) oder einen gültigen „Karlsruher Kinderpass“ im Original vorlegen, werden auf Antrag beim Schul- und Sportamt von den Entgeltzahlungen für die Betreuungsleistung freigestellt. Die Befreiung beginnt ab dem Folgemonat der Beantragung und endet mit Ablauf der Gültigkeit des Nachweises. Soll die Entgeltbefreiung für die Betreuungsleistung auch weiterhin gewährt werden, ist die Neuberechnung des ALG II- Bescheides oder die Verlängerung des „Karlsruher Kinderpasses" unaufgefordert beim Schul- und Sportamt vorzulegen. 8. Aufsicht/Haftung Während der Betreuungszeit besteht für die Schülerinnen und Schüler gesetzlicher Unfallversicherungsschutz. Die Aufsichtspflicht durch die Betreuungskräfte erstreckt sich auf die Zeit der Betreuung einschließlich der Ausflüge und Spaziergänge. Sie beginnt mit der Übernahme der Schülerinnen und Schüler durch die Betreuungskräfte in den Betreuungsräumen von der tatsächlichen Nutzung des Angebots mit vollem Betrag berechnet. Dies gilt auch bei Aufnahme innerhalb eines laufenden Kalendermonats, unabhängig von der tatsächlichen Nutzung des Angebots. Die unter Ziffer 2 genannten Schließzeiten sind in der Entgeltberechnung bereits berücksichtigt. Das Entgelt ist jeweils monatlich im Voraus, spätestens zum dritten Werktag eines jeden Monats zur Zahlung fällig. Entgeltstaffelung: Bei einer Teilnahme eines Kindes an der „Modularen Schulkindbetreuung“ an der Viktor-von-Scheffel- Schule und die gleichzeitige Teilnahme eines weiteren Kindes der Familie an der „Ergänzenden Betreuung“ des Schul- und Sportamtes kommt die Entgeltstaffelung zum Tragen. Das Erstkind ist immer das Kind mit dem höheren Entgelt der jeweiligen Betreuungsform des Schul- und Sportamtes (gleicher Träger). Entgeltbefreiung: Vertragspartner, die einen gültigen Bescheid über den Bezug von Bürgergeld oder einen gültigen „Karlsruher Kinderpass“ im Original vorlegen, werden auf schriftlichen Antrag beim Schul- und Sportamt von den Entgeltzahlungen für die Betreuungsleistung freigestellt. Die Befreiung beginnt ab dem Folgemonat der Beantragung und endet mit Ablauf der Gültigkeit des Nachweises. Für eine nahtlose Weitergewährung der Entgeltbefreiung sind rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeit vorgelegter Nachweise ein aktueller Bürgergeld-Bescheid oder ein aktueller „Karlsruher Kinderpass" unaufgefordert beim Schul- und Sportamt vorzulegen. 9. Aufsicht/Haftung Während der Betreuungszeit besteht für die Schülerinnen und Schüler gesetzlicher Unfallversicherungsschutz. Die Aufsichtspflicht durch die Betreuungskräfte erstreckt sich auf die Zeit der Betreuung einschließlich der Ausflüge und Spaziergänge. Sie beginnt mit der Übernahme der Schülerinnen und Schüler durch die Betreuungskräfte in den Betreuungsräumen Anlage 2 Schulbeirat 12.03.2023 Gemeinderat 28.03.2023 6 und endet unmittelbar mit dem Verlassen der Räume. Für den Weg zu den Betreuungsräumen und für den Heimweg tragen die Eltern die Verantwortung. Haben die Eltern erklärt, dass die Schülerinnen und Schüler vor dem Ende der Betreuungszeit nach Hause gehen dürfen, endet auch hier die Aufsichtspflicht beim Verlassen der Betreuungsräume. Schülerinnen und Schüler, die nicht abgeholt werden, werden zu den festgelegten Zeiten entlassen. Für Schülerinnen und Schüler die sich ohne Abmeldung aus der Betreuung entfernen oder nicht erscheinen, wird keine Verantwortung übernommen. Eine weitere Aufsichtspflicht des Betreuungspersonals besteht nicht. Die Stadt Karlsruhe haftet nicht für den Verlust, die Beschädigung oder die Verwechslung der Garderobe und anderer mitgebrachter persönlicher Gegenstände der Schülerinnen und Schüler. Für Schäden die von Schülerinnen und Schülern verursacht werden, haften die gesetzlichen Vertreter als Gesamtschuldner. 9. Anerkennung Mit der Unterzeichnung der Anmeldung durch die/den gesetzlichen Vertreter werden diese Vertragsbedingungen als verbindlich anerkannt. und endet unmittelbar mit dem Verlassen der Räume durch die Schülerinnen und Schüler am Ende der Betreuungszeit. Für den Weg zu den Betreuungsräumen und für den Heimweg wird keine Haftung übernommen. Das gilt auch dann, wenn die Schülerinnen und Schüler vor dem Ende der Betreuungszeit nach Hause gehen dürfen. Schülerinnen und Schüler, die nicht abgeholt werden, werden zu den festgelegten Zeiten entlassen. Für Schülerinnen und Schüler, die sich ohne Abmeldung aus der Betreuung entfernen oder nicht erscheinen, wird keine Verantwortung übernommen. Eine weitere Aufsichtspflicht des Betreuungspersonals besteht nicht. Die Stadt Karlsruhe haftet nicht für den Verlust, die Beschädigung oder die Verwechslung der Garderobe und anderer mitgebrachter persönlicher Gegenstände der Schülerinnen und Schüler. Für Schäden die von Schülerinnen und Schülern verursacht werden, gelten die gesetzlichen Regelungen. 10. Anerkennung Mit dem Abschluss des Betreuungsvertrags werden diese Vertragsbedingungen verbindlicher Vertragsbestandteil.
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Niederschrift 48. Plenarsitzung des Gemeinderates 28. März 2023, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 9. Punkt 9 der Tagesordnung: Fortführung des ganztägigen, flexiblen Betreuungsangebots an der Grundschule Viktor-von-Scheffel-Schule Vorlage: 2023/0108 Beschluss: Der Gemeinderat beschließt nach Vorberatung im Schulbeirat die dauerhafte Fortführung des bisherigen Pilotprojekts einer flexiblen Schulkindbetreuung an der Viktor-von-Scheffel- Grundschule ab dem Schuljahr 2023/24 sowie die als Anlage 3 beigefügten Vertragsbedingungen ab April 2023. Abstimmungsergebnis: Einstimmige Zustimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 9 zur Behandlung auf und verweist auf die erfolgte Vorberatung im Schulbeirat am 22. März 2023. Auch da bitte ich um Ihr Votum ab jetzt. – Einstimmigkeit. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 5. April 2023