Radschnellwege im Karlsruher Stadtgebiet - Sinnhaftigkeit und Flächenbedarf

Vorlage: 2023/0105
Art: Anfrage
Datum: 31.01.2023
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Stadtplanungsamt
Erwähnte Stadtteile: Oberreut

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 28.02.2023

    TOP: 31

    Rolle: Kenntnisnahme

    Ergebnis: Kenntnisnahme

Zusätzliche Dateien

  • Anfrage
    Extrahierter Text

    Anfrage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier AfD-Gemeinderatsfraktion Eingang: 30.01.2023 Vorlage Nr.: 2023/0105 Radschnellwege im Karlsruher Stadtgebiet - Sinnhaftigkeit und Flächenbedarf Anfrage: AfD Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 28.02.2023 31 X Die Verwaltung wird um Auskunft gebeten: 1. Wird bei den anstehenden Planungsentscheidungen davon ausgegangen, dass genügend Radfahrer eine Streckenführung des Radschnellwegs 13 (Karlsruhe-Rastatt) über die Pulverhausstraße annehmen? 2. Auf wie hoch wird der Flächenverbrauch an straßenbegleitendem Grün in der Pulverhausstraße durch eine dortige Realisierung von RS13 berechnet? 3. Wie soll eine separate Führung von Fußgängern und Radfahrern, insbesondere auf und unter den vorhandenen Brücken, erfolgen, wenn die dortigen Wegequerschnitte für normale Radwege ausgelegt sind? 4. Wie viel Wald wird bei einer Realisierung z. B. der Achse 1010 bei RS13 bzw. der Nummern 3 (Försterpfad) bzw. 4a/3b entlang der Kleingärten am Bahndamm bei RS10 (Karlsruhe-Ettlingen) entfallen? Müssen bei 4a/3b Kleingärten aufgegeben werden? Wenn ja, wie viele? Wie groß ist die jeweils erforderliche verbrauchte Fläche? 5. Wie viel zusätzliche Flächenversiegelung ist insgesamt durch die jeweiligen Planungsvarianten der RS 10 und 13 zu erwarten (in ha)? 6. Wie sind die Vorgaben für die Beleuchtung der Radschnellwege? Welche Auswirkungen auf Flora und Fauna sind dadurch zu unterstellen, welche für die angrenzende Nachbarschaft, welche für die Bürger insgesamt? Sachverhalt/Begründung Das Regierungspräsidium ist federführend bei der Planung von Radschnellwegen und hat verschiedene Routenvorschläge zu RS10 und RS13 auch auf Karlsruher Gebiet dargestellt. Das Informationsblatt "Radschnellwege in Baden-Württemberg direkt-schnell-sicher" wirbt mit direkter Streckenführung mit möglichst wenigen Haltepunkten. Dies lässt sich bei RS13 Achse 2000 nicht erkennen. Die Radfahrer würden in einem großen Bogen von Norden östlich an der Heidenstückersiedlung vorbeigeführt. Der hierfür entfallende Weg durch das Naherholungsgebiet zwischen Oberreut und Heidenstückersiedlung wird derzeit stark von Fußgängern frequentiert, kann als nicht einfach umgewidmet werden. Außerdem steht hier zu befürchten, dass sich Radler, die ja bevorzugt die kürzesten Routen nehmen, Schleichwege suchen und mit hohem Tempo durch die Siedlung fahren. Wie die Nürnberger Straße in Stuttgart zeigt, wird ein Radschnellweg nicht automatisch angenommen 1 , wenn man auf kürzeren Wegen als Fahrradfahrer schneller an sein Ziel – 2 – kommen kann Anders als bei Kfz-Verkehr machen Ringrouten um Städte bei Radschnellwegen daher keinen Sinn. Um das zu erkennen, braucht man nicht mehr als gesunden Menschenverstand. Illustriert wird die Sinnlosigkeit von nahezu parallel zu Hauptfahrtrichtung verlaufenden Radschnellweg-Teilstrecken durch die Pulverhausstraße. Die Pulverhausstraße ist seit Jahren eine stark befahrene Straße mit Zubringerfunktion zum Rheinhafen, zur B-36 und zur Bundesautobahn 5 sowie zur Erschließung der angrenzenden Wohn- und Gewerbegebiete. Von den jeweils zwei Richtungsfahrstreifen des Kraftfahrzeugverkehrs kann daher keine entfallen, auch nicht um einem Radschnellweg Platz zu machen. Sollte hier wirklich ein Radschnellweg eingerichtet werden, so würde dies bedeuten, dass die vorhandenen Geh- und Radwege völlig umgestaltet werden müssten. Der Radweg müsste nämlich auf jeder Seite auf drei Meter verbreitert werden, da dies die Vorgabe für einen Radschnellweg bei Richtungsverkehr ist. Bei Zweirichtungsverkehr müsste an einer Seite der Radweg auf vier Meter ausgebaut werden. Da der Radschnellweg in der Regel von anderen Verkehrsteilnehmern getrennt geführt werden muss, was wir aus Gründen der Verkehrssicherheit für die Fußgänger als zwingend notwendig ansehen, bedeutet dies, dass in das straßenbegleitende Grün eingegriffen werden muss. Das würde auch das Fällen einer Reihe von Bäumen bedeuten. Ein Realisierungsproblem sehen wir auch bei der Grünwinkler Brücke und der Brücke am Junker-und- Ruh-Weg, ja generell bei den in Karlsruhe als Radschnellwege vorgesehenen Brücken. Reichen die Querschnitte für den Fuß- und Radverkehr bei einer Verbreiterung aus? Die vorgesehene Wegeführung durch Wald und Kleingartenanlagen bedeutet ebenfalls eine Verbreiterung des Bestands. Dies hat zur Folge, dass dort Bäume und/oder Kleingärten entfallen müssen. Besonders einen Wegfall von Kleingärten sehen wir kritisch, sind diese doch Naherholungsrefugien und Selbstversorgungsmöglichkeit für die Pächter. Egal ob Straßengrün, Wald oder Kleingartenwege, es wird Fläche versiegelt werden, denn die geforderte hohe Belagsqualität wird genau das zur Folge haben. In dem Faltblatt des Ministeriums wird aufgeführt, dass Radschnellwege beleuchtet sind. Wie sehen die Vorgaben dafür aus? Welche Konsequenzen hat die dadurch neu hinzukommende sog. Lichtverschmutzung? Unterzeichnet von: Dr. Paul Schmidt Oliver Schnell Ellen Fenrich ------------------- 1 https://www.karlsruhe-insider.de/mobilitaet/kaum-genutzt-neue-fahrrad-autobahn-floppt-in-baden-wuerttemberg- 122322

  • Stellungnahme Anfrage
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    Stellungnahme zur Anfrage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2023/0105 Verantwortlich: Dez. 6 Dienststelle: Stadtplanungsamt Radschnellwege im Karlsruher Stadtgebiet - Sinnhaftigkeit und Flächenbedarf Anfrage: AfD Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 28.02.2023 31 x Die Verwaltung nimmt zur Anfrage der AfD-Fraktion wie folgt Stellung: 1. Wird bei den anstehenden Planungsentscheidungen davon ausgegangen, dass genügend Radfahrer eine Streckenführung des Radschnellwegs 13 (Karlsruhe-Rastatt) über die Pulverhausstraße annehmen? Voraussetzung für Planung und Bau einer Radschnellverbindung ist, dass die Potenzialanalyse ein Potenzial von mindestens 2.000 Radfahrten pro Tag ergeben hat. Dies ist für die Radschnellverbindung Karlsruhe – Rastatt der Fall. Die an der Planung beteiligten Körperschaften gehen davon aus, dass dieser Wert erreicht wird. 2. Auf wie hoch wird der Flächenverbrauch an straßenbegleitendem Grün in der Pulverhausstraße durch eine dortige Realisierung von RS13 berechnet? Der genaue Flächenverbrauch an straßenbegleitendem Grün durch die Radschnellverbindung kann erst im Rahmen der Detailplanung ermittelt werden. 3. Wie soll eine separate Führung von Fußgängern und Radfahrern, insbesondere auf und unter den vorhandenen Brücken, erfolgen, wenn die dortigen Wegequerschnitte für normale Radwege ausgelegt sind? Bei der Planung von Radschnellverbindungen kann an Zwangspunkten von den Maßen der Musterquerschnitte abgewichen werden. 4. Wie viel Wald wird bei einer Realisierung z. B. der Achse 1010 bei RS13 bzw. der Nummern 3 (Försterpfad) bzw. 4a/3b entlang der Kleingärten am Bahndamm bei RS10 (Karlsruhe- Ettlingen) entfallen? Müssen bei 4a/3b Kleingärten aufgegeben werden? Wenn ja, wie viele? Wie groß ist die jeweils erforderliche verbrauchte Fläche? Der genaue Entfall an Waldfläche durch die Radschnellverbindung kann erst im Rahmen der Detailplanung ermittelt werden. Der genaue Flächenverbrauch im Bereich der Kleingärten durch die Radschnellverbindung kann erst im Rahmen der Detailplanung ermittelt werden. Betroffen wären voraussichtlich städtische Kleingärten (Variante 3) oder der Eisenbahnlandwirtschaft (Variante 4 und 3b). Die Vertretungen der Kleingärtner*innen sind zu den Projektbegleitkreisen eingeladen. Wie mit einem möglichen Flächenverlust umgegangen wird, ist noch zu klären. – 2 – 5. Wie viel zusätzliche Flächenversiegelung ist insgesamt durch die jeweiligen Planungsvarianten der RS 10 und 13 zu erwarten (in ha)? Wie viel zusätzliche Fläche durch die Radschnellverbindungen versiegelt wird, kann erst im Rahmen der Detailplanung ermittelt werden. 6. Wie sind die Vorgaben für die Beleuchtung der Radschnellwege? Welche Auswirkungen auf Flora und Fauna sind dadurch zu unterstellen, welche für die angrenzende Nachbarschaft, welche für die Bürger insgesamt? Die Qualitätsstandards für Radschnellverbindungen in Baden-Württemberg sehen vor: „Für Radschnellverbindungen ist innerhalb der geschlossenen Ortslage grundsätzlich eine ortsfeste Beleuchtung vorzusehen.... Außerhalb der geschlossenen Ortslage kann aus Gründen der Verkehrssicherheit oder der öffentlichen Sicherheit eine Beleuchtung an Problemstellen ... erforderlich sein. Ist eine Beleuchtung erforderlich, so ist diese gemäß §21 Abs. 3 NatSchG insektenfreundlich auszugestalten“ Innerhalb der geschlossenen Ortslage werden die Radschnellverbindungen voraussichtlich entlang bestehender Straßen geführt, die bereits heute beleuchtet werden. Somit entstehen dadurch voraussichtlich keine zusätzlichen Lichtemissionen. Außerhalb der geschlossenen Ortslage würde Beleuchtung nur an Problemstellen aus Gründen der Verkehrssicherheit eingesetzt. Die möglichen Auswirkungen auf Flora und Fauna werden im Einzelnen in der Detailplanung untersucht und entsprechend individuelle Maßnahmen besprochen. Eine Beleuchtung des Radweges im Außenbereich wird zum Schutz von Insekten, nachtaktiven und nachts ruhebedürftiger Lebewesen (inkl. Menschen) aus Sicht des Umwelt- und Arbeitsschutzes, Fachbereich Ökologie, in Anlehnung an das Biodiversitätsstärkungsgesetz grundsätzlich abgelehnt.

  • Protokoll GR TOP 31
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    Niederschrift 47. Plenarsitzung des Gemeinderates 28. Februar 2023, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 31. Punkt 31 der Tagesordnung: Radschnellwege im Karlsruher Stadtgebiet – Sinnhaftigkeit und Flächenbedarf Anfrage: AfD Vorlage: 2023/0105 Beschluss: Kenntnisnahme von der Stellungnahme der Verwaltung Abstimmungsergebnis: Keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 31 zur Behandlung auf und stellt fest, die Stel- lungnahme liege vor, der Gemeinderat habe Kenntnis genommen (keine Wortmeldungen). Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 1. März 2023