Sachstandsbericht Bebauungsplan "Zentrum III"
| Vorlage: | 2023/0088 |
|---|---|
| Art: | Informationsvorlage |
| Datum: | 26.01.2023 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Ortsverwaltung Neureut |
| Erwähnte Stadtteile: | Neureut |
Beratungen
- Ortschaftsrat Neureut (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 07.02.2023
Rolle: Kenntnisnahme
Ergebnis: Stellungnahme zur Kenntnis genommen
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
© Stadt Karlsruhe | Stadtplanungsamt 07.02.2023 Bebauungsplan „Neureut Zentrum III“ Sachstandsbericht / OR Neureut 07.02.2023 1 © Stadt Karlsruhe | Stadtplanungsamt 07.02.2023 Stadtplanausschnitt 2 © Stadt Karlsruhe | Stadtplanungsamt 07.02.2023 Luftbild 3 © Stadt Karlsruhe | Stadtplanungsamt 07.02.2023 RahmenplanBebauungsplan -Vorentwurf 4 © Stadt Karlsruhe | Stadtplanungsamt 07.02.2023 Bebauungsplan -Vorentwurf 5 Nächster Schritt: Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (Bürgerversammlung) 23. März 2023 17:00 Uhr Badnerlandhalle © Stadt Karlsruhe | Stadtplanungsamt 07.02.2023 Impressum 6 Stadt Karlsruhe Stadtplanungsamt Leitung:Prof. Dr.-Ing. Anke Karmann-Woessner stpla@karlsruhe.de Bereich:Städtebau Bereichsleitung:Sigrun Hüger BearbeitungKarin Lorenz Kartengrundlagen:Liegenschaftsamt Karlsruhe Grafikinhalte:© Stadt Karlsruhe
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Extrahierter Text
Informationsvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2022/2258 Verantwortlich: Dez. 6 Dienststelle: Stadtplanungsamt Sachstandsbericht Bebauungsplan "Neureut - Zentrum III" Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Planungsausschuss 09.02.2023 x Ortschaftsrat 07.02.2023 2 x Information (Kurzfassung) Der Ortschaftsrat/Planungsausschuss nimmt den Sachstandsbericht zum Bebauungsplanverfahren „Neureut - Zentrum III“ zur Kenntnis Finanzielle Auswirkungen Ja ☐ Nein ☒ ☐ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☐ Ja ☒ Korridorthema: Städtebau, Grüne Stadt Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ☐ Ja ☒ durchgeführt am 07.02.2023 Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Historie / Planungsgrundlage Der Bebauungsplan „Neureut - Zentrum III“ umfasst eine ca. 24 ha große Fläche, die derzeit noch weitgehend landwirtschaftlich genutzt wird. In diesem Bereich südlich der Unterfeldstraße, zwischen Teutschneureuter Straße, Spöcker Straße und Neureuter Querallee liegen zahlreiche sehr schmale, private und teilweise auch städtische Grundstücke, für die mit Hilfe eines Bebauungsplans neues Planungsrecht geschaffen werden soll, um hier ein neues Wohngebiet zu entwickeln. Begleitet von frühzeitiger und umfangreicher Bürgerbeteiligung wurde zunächst ein städtebaulicher Realisierungswettbewerb durchgeführt und (nach seiner Überarbeitung) ein städtebaulicher Rahmenplan erarbeitet, der vom Gemeinderat im Juli 2020 als Grundlage für den Bebauungsplan beschlossen wurde. Bebauungsplanverfahren Ausgehend von den Zielen des Räumlichen Leitbildes ist das Gebiet im Flächennutzungsplan als geplante Wohnbaufläche mit zentralen Grünflächen dargestellt. Im Rahmen des Bebauungsplan-Verfahrens hat von Ende 2020 bis Anfang 2021 die erste Beteiligung der Träger öffentlicher Belange stattgefunden. Auf Grundlage der hierbei vorgebrachten Stellungnahmen konnten anschließend die notwendigen Gutachten und der Umweltbericht ausgeschrieben und vergeben werden. Parallel zu den Untersuchungen der beauftragten Gutachter wurde in zahlreichen Abstimmungsrunden mit den verschiedenen Fachämtern und Fachbehörden, der VBK und den Stadtwerken der erste Bebauungsplan-Vorentwurf erarbeitet. Für die z.T. komplexen und umfangreichen einzelnen Themenbereiche (Grün- und Artenschutz-Konzept, Ausgleichsflächen- Suche, Leitungsinfrastruktur und Energieversorgung, zukunftsweisendes Entwässerungskonzept, Verkehrs-/Straßenbahnanbindung, Infrastruktureinrichtungen für alle Altersgruppen etc.) wird in verschiedenen Arbeitsgruppen nach gemeinsamen Lösungen gesucht und die Planung weiter konkretisiert und vorangebracht. Nach Vorliegen erster Ergebnisse aus Artenschutz-, Verkehrs- und Lärmgutachten soll als nächster offizieller Verfahrensschritt im Frühjahr 2023 die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB im Rahmen einer Bürgerversammlung in der Badnerlandhalle durchgeführt und der Bebauungsplan-Vorentwurf vorgestellt werden. Die Bürger haben in der Veranstaltung die Möglichkeit, Fragen zur Planung zu stellen, sowie Anregungen und Einwendungen vorzubringen. Zur Erleichterung der Information der Öffentlichkeit kann der Bebauungsplan im Anschluss an die Bürgerversammlung für einen angemessenen Zeitraum beim Stadtplanungsamt, bei der Ortsverwaltung Neureut und im Internet eingesehen werden. In diesem Zeitraum sind ebenfalls Stellungnahmen möglich. Weiteres Vorgehen / künftige Planungsschritte Das Bebauungsplan-Verfahren wird mit hoher Priorität weitergeführt werden. Dennoch ist von einer Verfahrensdauer von mindestens noch 2 Jahren auszugehen, abhängig von nicht bekannten Problemfeldern auch aus der Bürger- und Trägerbeteiligung, sowie daraus resultierendem Änderungsbedarf etc. Spätestens nach Beschluss der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfes wird mit der Durchführung des Bodenordnungsverfahrens begonnen. Die Dauer des Bodenordnungsverfahrens zur Realisierung der Planung wird im Wesentlichen von der Mitwirkungsbereitschaft der zahlreichen privaten Eigentümer abhängig sein. Die Vergabe von städtischen (Wohnbau-) Grundstücken im Umlegungsgebiet ergeht im Rahmen des städtischen „Grundstücksvergabekonzept Wohnen“, soweit städtische Flächen vorhanden sind. Danach ist die komplette Erschließungsstruktur (Straßen, Wege, Ver-/Entsorgungsleitungen, Entwässerungsanlagen, Grünflächen etc.) herzustellen und Kompensationsmaßnamen sind umzusetzen. Die erforderlichen Infrastruktureinrichtungen (Schule, KiTas etc.) sind möglichst zeitnah zu errichten. – 3 – Beschluss: Antrag an den Ortschaftsrat/Planungsausschuss: Der Ortschaftsrat/Planungsausschuss nimmt den Sachstandsbericht zum Bebauungsplanverfahren „Neureut – Zentrum III“ zur Kenntnis.