Zusammensetzung des Ortschaftsrates: Ausscheiden der Ortschaftsrätin Christiane Jäger mit Ablauf des 31. Januars 2023 und Feststellung des Nichtvorliegens von Hinderungsgründen des nachfolgenden Herrn Tobias Sand
| Vorlage: | 2023/0073 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 24.01.2023 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Ortsverwaltung Grötzingen |
| Erwähnte Stadtteile: | Grötzingen |
Beratungen
- Ortschaftsrat Grötzingen (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 15.02.2023
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: siehe Dokument Abstimmungsergebnisse
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Beschlussvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2023/0073 Verantwortlich: Dez. 1 Dienststelle: OV Grö Zusammensetzung des Ortschaftsrates: Ausscheiden der Ortschaftsrätin Christiane Jäger mit Ablauf des 31. Januars 2023 und Feststellung des Nichtvorliegens von Hinderungsgründen des nachfolgenden Herrn Tobias Sand Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Ortschaftsrat Grötzingen 15.02.2023 1 x Beschlussantrag (Kurzfassung) 1. Der Ortschaftsrat stellt nach § 16 Absatz 2 in Verbindung mit § 16 Absatz 1 Satz 1 der Gemeindeordnung (GemO) fest, dass Frau Ortschaftsrätin Christiane Jäger mit Ablauf des 31. Januar 2023 aus ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit im Ortschaftsrat Grötzingen gemäß §§ 72, 31 Absatz 1 Satz 2 und 3 GemO ausscheidet. 2. Gemäß §§ 72, 31 Absatz 2 Satz 1 GemO rückt Herr Tobias Sand nach dem Ergebnis der Ortschaftsratswahl vom 26. Mai 2019 als nächste Ersatzperson der Vorschlagsliste der CDU ab 1. Februar 2023 für die restliche Amtszeit in den Ortschaftsrat nach. Der Ortschaftsrat stellt gemäß §§ 72, 29 Absatz 5 GemO fest, dass bei Herrn Tobias Sand kein Hinderungsgrund gemäß §§ 72, 29 Absatz 1-4 GemO vorliegt. Finanzielle Auswirkungen Ja ☐ Nein ☒ ☐ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ☒ Ja ☐ durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Ergänzende Erläuterungen Frau Ortschaftsrätin Christiane Jäger hat am 17. Januar 2023 mitgeteilt, dass sie nach langjähriger Tätigkeit als Ortschaftsrätin im Ortschaftsrat Grötzingen zum 31. Januar 2023 ausscheiden möchte. Nach der Regelung in § 16 Absatz 1 Nr. 3 GemO kann ein Mitglied des Ortschaftsrates aus wichtigen Gründen sein Ausscheiden verlangen. Dabei gilt als wichtiger Grund insbesondere, wenn der ehrenamtlich tätige Bürger zehn Jahre lang dem Ortschaftsrat angehört hat. Dies ist bei Frau Ortschaftsrätin Jäger der Fall, sodass die gesetzlichen Voraussetzungen für das Ausscheiden aus dem Gremium erfüllt sind. Die Feststellung, ob ein wichtiger Grund gegeben ist, trifft nach § 16 Absatz 2 GemO letztlich der Ortschaftsrat. Nächste Ersatzperson auf der Vorschlagsliste der CDU nach dem Ergebnis der Ortschaftsratswahl vom 26. Mai 2019 ist Herr Tobias Sand, Karlsruhe-Grötzingen. Herr Tobias Sand rückt für die restliche Amtszeit nach. Er ist von der Tatsache des Nachrückens in den Ortschaftsrat schriftlich benachrichtigt worden und hat auf entsprechende Anfrage mitgeteilt, er nehme die Wahl an. Gleichzeitig hat er erklärt, dass bei ihm kein Hinderungsgrund für den Eintritt in den Ortschaftsrat Grötzingen gemäß §§ 72, 29 Absatz 1 bis 4 GemO vorliegt. Seine Erklärung genügt dem Gesetz nach nicht, vielmehr ist gemäß §§ 72, 29 Absatz 5 GemO durch den Ortschaftsrat förmlich festzustellen, dass bei Herrn Tobias Sand kein Hinderungsgrund gegeben ist. Der Ortschaftsrat wird gebeten, diese Feststellungen zu treffen. Beschluss: Antrag an den Ortschaftsrat 1. Der Ortschaftsrat stellt nach § 16 Absatz 2 in Verbindung mit § 16 Absatz 1 Satz 1 der Gemeindeordnung (GemO) fest, dass Frau Ortschaftsrätin Christiane Jäger mit Ablauf des 31. Januar 2023 aus ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit im Ortschaftsrat Grötzingen gemäß §§ 72, 31 Absatz 1 Satz 2 und 3 GemO ausscheidet. 2. Gemäß §§ 72, 31 Absatz 2 Satz 1 GemO rückt Herr Tobias Sand nach dem Ergebnis der Ortschaftsratswahl vom 26. Mai 2019 als nächste Ersatzperson der Vorschlagsliste der CDU ab 1. Februar 2023 für die restliche Amtszeit in den Ortschaftsrat nach. Der Ortschaftsrat stellt gemäß §§ 72, 29 Absatz 5 GemO fest, dass bei Herrn Tobias Sand kein Hinderungsgrund gemäß §§ 72, 29 Absatz 1-4 GemO vorliegt.
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Abstimmungsergebnisse TOP 1: Zusammensetzung des Ortschaftsrates: Ausscheiden der Ortschaftsrätin Christiane Jäger mit Ablauf des 31. Januars 2023 und Feststellung des Nichtvorliegens von Hinderungsgründen des nachfolgenden Herrn Tobias Sand 1. Der Ortschaftsrat stellt nach § 16 Absatz 2 in Verbindung mit § 16 Absatz 1 Satz 1 der Gemeindeordnung (GemO) einstimmig fest, dass Frau Ortschaftsrätin Christiane Jäger mit Ablauf des 31. Januar 2023 aus ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit im Ortschaftsrat Grötzingen gemäß §§ 72, 31 Absatz 1 Satz 2 und 3 GemO ausscheidet. 2. Gemäß §§ 72, 31 Absatz 2 Satz 1 GemO rückt Herr Tobias Sand nach dem Ergebnis der Ortschaftsratswahl vom 26. Mai 2019 als nächste Ersatzperson der Vorschlagsliste der CDU ab 1. Februar 2023 für die restliche Amtszeit in den Ortschaftsrat nach. Der Ortschaftsrat stellt gemäß §§ 72, 29 Absatz 5 GemO einstimmig fest, dass bei Herrn Tobias Sand kein Hinderungsgrund gemäß §§ 72, 29 Absatz 1-4 GemO vorliegt. 15 von 18 Mitgliedern des Ortschaftsrates anwesend