Fortschreibung der Karlsruher Leistungssportkonzeption
| Vorlage: | 2023/0068 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 23.01.2023 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Schul- und Sportamt |
| Erwähnte Stadtteile: | Durlach, Grünwettersbach |
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Vorschlag des Sportkreises Karlsruhe (verabschiedet am 14.12.2022) Karlsruher Leistungssportkonzeption (KLK) Seit 1987 fördert die Stadt Karlsruhe den Leistungssport im Rahmen einer Leistungssportkonzep- tion. In regelmäßigen Fortschreibungen wird sie den aktuellen Bedürfnissen der kommunalen Sport- landschaft angepasst. Die hier vorliegende Fassung ist Ergebnis eines Überarbeitungsprozesses aus den Jahren 2022 und 2023. Zielsetzung Ziel der Karlsruher Leistungssportkonzeption ist es, den Sportler*innen in einem ersten Schritt den Anschluss an den deutschen und in einem zweiten Schritt den an den internationalen Spitzensport zu ermöglichen. Im Sinne einer Spitzensportförderung arbeitet die KLK kriteriengestützt und schließt damit eine Förderung nach dem Gießkannenprinzip aus. Förderinstrumente Die Zielsetzung der Karlsruher Leistungssportkonzeption soll erreicht werden durch: die Vernetzung aller für Karlsruhe und die Region relevanten Institutionen, die im Leistungs- sport tätig sind. Hierzu gehören u.a. der Eliteschulverbund mit dem Otto-Hahn-Gymnasium als Eliteschule des Sports an der Spitze, das Karlsruher Sportinternat, das Karlsruher Institute of Technology als Partnerhochschule des Spitzensports und der Olympiastützpunkt Rhein- Neckar; die finanzielle Förderung von Sportarten; die finanzielle Förderung von „Olympiahoffnungen“; die Schaffung der notwendigen Rahmenbedingungen, um im Leistungssport erfolgreich sein zu können, wie z.B. Hilfestellungen bei der Ausbildungs- und Arbeitsplatzsuche und die Be- reitstellung der entsprechenden Sportstätten; die Unterstützung von Profisportarten bei der Suche nach Sponsoren und bei Kontakten zur Karlsruher Event GmbH; Fördervoraussetzungen für die finanzielle Förderung 1. In den Förderkategorien 1-3 werden olympische Sportarten gefördert. 2. Um die zur Verfügung stehenden Mittel effizient einsetzen zu können, werden neben den Olympiahoffnungen ausschließlich Sportarten gefördert. Um Mehrfachstrukturen zu verhin- dern, muss bei mehreren leistungssporttreibenden Vereinen einer Sportart zwingend eine strukturelle und aktive Zusammenarbeit auf der Basis eines schriftlich ausgearbeiteten Kon- zepts nachgewiesen werden. 3. Die Karlsruher Leistungssportkonzeption orientiert sich am Amateursport. Deshalb können Sportarten, die mit ihren Athlet*innen Arbeitsverträge im Sinne von Spieler- bzw. Athleten- verträgen eingehen, nicht mit Personalkosten gefördert werden. 4. Als Olympiahoffnungen können nur Athlet*innen und Para-Athlet*innen gefördert werden, die im Förderzeitraum für einen Karlsruher Verein starten, sowie Vereine, Kooperationen oder Vereinszusammenschlüsse, die ihren Sitz in Karlsruhe haben. 5. Jede geförderte Sportart muss das aktuelle regionale Spitzensportkonzept des entsprechen- den Verbandes vorlegen, damit erkennbar wird, wie die Sportart hier eingebunden ist. Förderkriterien für die finanzielle Förderung Eine kriteriengestützte Leistungssportkonzeption bedeutet, dass alle Sportarten, die die Kriterien erfüllen und mindestens 200 Punkte bei der Einstufung erreichen, von der Förderung profitieren. Die zur Verfügung stehenden Mittel sind deshalb nicht gedeckelt. Die Einstufung in die Förderkate- gorien 1-4 erfolgt mit Hilfe eines Punktesystems. Es werden maximal vergeben: I. 200 Punkte für die Zahl der Kaderathlet*innen (mit Ausbildungsbonus bei Vereinswechsel) II. 100 Punkte für die Zahl von Schüler*innen mit Kaderstatus am Eliteschulverbund Karlsruhe III. 100 Punkte für die Stützpunktkategorie IV. 100 Punkte für den Professionalisierungsgrad in der Organisation (inkl. der Zahl der lizensier- ten Trainer*innen im Leistungssportbereich) Zur Punktevergabe im Einzelnen: I. Für Bundeskader: 18 Punkte; für NK II Kader 9 Punkte; für Landeskader 3 Punkte (gemäß Kultusministerium und LSV); Bundeskader, die im Verein ausgebildet worden sind und dann den Verein wechseln, werden 2 Jahre mitgezählt. Der Nachweis erfolgt über das elektronische Kadererfassungssystem des LSV (ELKE). II. Pro Schüler*in im Eliteschulverbund gibt es 5 Punkte. Ziel ist die leistungsfördernde Kon- zentration von Kaderathlet*innen und eine zusätzliche Gewichtung der Nachwuchsför- derung. III. Bundesstützpunkt: 100 Punkte; Landesstützpunkt: 50 Punkte IV. Für lizensierte Trainer*innen im Leistungssportbereich jeweils 10 Punkte gedeckelt auf 50 Punkte; für den Organisationsgrad der Struktur mit Hauptamtlichkeit, Geschäftsstelle etc. max 50 Punkte Förderkategorien und Förderbeträge 1. Spitzenförderung (ab 400 Punkten) o Förderung der sportlichen Infrastruktur: 14.000.- € o Nachwuchsförderung: 14.000.- € o Personalkosten: 2.800.- € monatlich oder 33.600.- € jährlich 2. Regelförderung (ab 300 Punkten) o Förderung der sportlichen Infrastruktur: 10.000.- € o Nachwuchsförderung: 10.000.- € o Personalkosten: 2.200.- € monatlich oder 26.400.- € jährlich 3. Grundförderung (ab 200 Punkten) o Förderung der sportlichen Infrastruktur: 6.000.- € o Nachwuchsförderung: 6.000.- € o Personalkosten: 1.600.- € monatlich oder 19.200.- € jährlich 4. Anschlussförderung (150 - 200 Punkte) o Pauschale 5.000.- € 5. Förderung von Olympiahoffnungen o Jahr 2-3 50.- € monatlich o Jahr 4 150.- € monatlich Förderentscheidung Über die finanzielle Förderung entscheidet der Sportausschuss im Zweijahresrhythmus und orien- tiert sich dabei am Zyklus der städtischen Doppelhaushalte. Der Sportausschuss hat den Sportkreis Karlsruhe beauftragt, die jeweiligen Leistungsstände von Sportarten und Athlet*innen zu prüfen und zu bewerten. Für den Prozessablauf gilt das folgende Prozedere: Im Jahr des jeweils bevorstehenden Doppelhaushalts reichen die Vereine unaufgefordert ihre Anträge auf Förderung mit allen relevanten Daten bis zum 15.11. beim Sportkreis ein. Nach Sichtung der Anträge lädt der Sportkreis die Vereine zu einem Sichtungsgespräch ein. Der Sportkreis erarbeitet und beschließt einen Fördervorschlag. Der Sportkreis bringt den Fördervorschlag zur Beratung in den Sportausschuss ein. Nach dem Beschluss des Sportausschusses bzw. des Gemeinderates werden die Vereine über das Ergebnis informiert. Fortschreibung Die Karlsruher Leistungssportkonzeption wird regelmäßig alle vier Jahre fortgeschrieben, so dass Art und Umfang der Förderung zielgenau den jeweiligen Erfordernissen angepasst werden können.
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TOP 1 Anlage 2 SpA 15.02.2023 Vergleich: Verteilung der Leistungssportförderungsmittel alt und neu ENTWURF - vorbehaltlich der weiteren sportlichen Entwicklung Nachwuchs- förderung Leistungs- stützpunkt Honorar- trainer Anschluss- förderung NW-Förder- preis Projekt- fördermittel PK-Zuschuss Koordinator Nachwuchs- förderung Förderung Infrastruktur FörderkategorieFörderzyklus alle 2 Jahre 4.000 € jährlich Kanu alt Rheinbrüder Karlsruhe 6.000 €10.000 €3.500 € 19.500 €31.764 € 51.264 € Beispielrechnung: Spitzenförderung Kanu neu Rheinbrüder Karlsruhe 14.000 €14.000 € 28.000 €33.600 € 61.600 € 10 Olympiahoffnungen im Jahr 2 und 3 6.000 € Gerätturnen alt Kunstturn Region Karlsruhe 6.000 € 10.000 € 3.500 € 19.500 €31.764 € 51.264 € 16 Olympiahoffnungen im Jahr 2 und 3 9.600 € Regelförderung Gerätturnen neu Kunstturn Region Karlsruhe 10.000 € 10.000 €20.000 €26.400 € 46.400 € 20 Olympiahoffnungen im Jahr 2 und 3 12.000 € Judo alt Budo-Club Karlsruhe 6.000 €7.000 €3.500 €16.500 € 31.764 € 48.264 € Regelförderung Judo neu Budo-Club Karlsruhe 10.000 €10.000 € 20.000 €26.400 € 46.400 € 3 Olympiahoffnungen im Jahr 4 5.400 € Leichtathletik alt LG Region Karlsruhe 6.000 €10.000 €3.500 €19.500 € 24.612 € 44.112 € 5 Olympiahoffnungen im Jahr 4 9.000 € Regelförderung Leichtathletik neu LG Region Karlsruhe 10.000 €10.000 €20.000 € 26.400 € 46.400 € 8 Olympiahoffnungen im Jahr 4 14.400 € Schwimmen alt Schwimm-Region Karlsruhe 5.000 € 3.500 € 8.500 € 18.792 € 27.292 € Grundförderung Schwimmen neu Schwimm-Region Karlsruhe 6.000 € 6.000 € 12.000 € 19.200 € 31.200 € Gewichtheben alt 1. KSV Durlach 0 €0 €0 € Gewichtheben neu 1. KSV Durlach 0 €0 €0 € Tischtennis alt ASV Grünwettersbach 5.000 €5.000 €0 €5.000 € Grundförderung Tischtennis neu ASV Grünwettersbach 6.000 €6.000 €12.000 € 19.200 € 31.200 € Volleyball alt SSC Karlsruhe 5.000 €5.000 €0 €5.000 € Grundförderung Volleyball neu SSC Karlsruhe 6.000 €6.000 €12.000 €19.200 €31.200 € Basketball SSC Karlsruhe Basketball PS Karlsruhe Gesamtsumme alt 29.000 €40.500 €14.000 €10.000 €93.500 €138.696 €232.196 € Gesamtsumme neu 62.000 €62.000 €124.000 €170.400 €294.400 € neu: Jahr 2-3 50 € / Monat Jahr 4 150 € / Monat Olympiahoffnungen 2024 Summe Fördermittel Leistungssport Gesamt- summe Beschluss jew. für DoppelHH, Auszahlung jährlich
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Beschlussvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2023/0068 Verantwortlich: Dez. 3 Dienststelle: SuS Fortschreibung der Karlsruher Leistungssportkonzeption Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Sportausschuss 15.02.2023 1 x vorberaten Gemeinderat 28.02.2023 7 x Beschlussantrag (Kurzfassung) Der Gemeinderat stimmt – nach Vorberatung im Sportausschuss – der Neufassung der Karlsruher Leistungssportkonzeption zu. Die Finanzierung erfolgt über eine Umschichtung innerhalb des Sportetats. Das Gesamtbudget für die Förderung nach dieser Konzeption wird erst im Rahmen der Verabschiedung des Haushaltsplans für 2024/25 festgelegt. Finanzielle Auswirkungen Ja ☒ Nein ☐ ☐ Investition ☒ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: 305.000 Euro Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☒ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☒ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ☒ Ja ☐ durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Ergänzende Erläuterungen Seit 1987 fördert die Stadt Karlsruhe den Leistungssport im Rahmen einer Leistungssportkonzeption. Dieses Konzept wurde im Jahr 1998 überarbeitet und zur Karlsruher Leistungssportkonzeption 2000 fortgeschrieben. 2013 wurde die Leistungssportkonzeption um die Punkte Anschlussförderung und Förderung der Karlsruher Olympiahoffnungen erweitert. Bei der Klausurtagung des Sportausschusses Anfang Oktober 2022 ging der Auftrag an den Sportkreis Karlsruhe, die Karlsruher Leistungssportkonzeption zu überarbeiten. Der Sportkreis hat die Karlsruher Leistungssportkonzeption daraufhin überarbeitet und einen neuen Förderungskatalog erstellt, mit dem den Sportler*innen in Karlsruhe der Anschluss an den deutschen und internationalen Spitzensport ermöglicht werden soll. Die Fortschreibung umfasst die Nennung der Förderinstrumente, sowie die Erläuterungen der Fördervoraussetzungen, Förderkriterien, Förderkategorien sowie dazugehöriger Förderbeträge. Daneben wird der Ablauf der abschließenden Förderentscheidung dargestellt und eine Regelung zur Fortschreibung der Karlsruher Leistungssportkonzeption festgehalten. Die neue Leistungssportkonzeption soll eine gezieltere Förderung ermöglichen und entsprechende Rahmenbedingungen für eine erfolgreiche Nachwuchsförderung und Teilnahme am Leistungssport schaffen. Profisportvereine sollen ausschließlich praktische Unterstützung erhalten. In Anlage 1 ist die neue, überarbeitete Version der Karlsruher Leistungssportkonzeption zu finden. Die wichtigsten Punkte im Überblick: • Formulierung einer Zielsetzung: Anschluss an den Spitzensport soll ermöglicht werden. Durch die kriteriengestützte Förderung soll ein Gießkannenprinzip verhindert werden. • Benennung von Förderinstrumenten: Vernetzung der relevanten Institutionen, finanzielle Förderung von Sportarten und Olympiahoffnungen, Schaffung von notwendigen Rahmenbedingungen und praktische Unterstützung der Profisportarten. • Festlegung von Förderkriterien und entsprechenden Förderbeträgen: Unterteilung der Sportartenförderung in drei Kategorien (Spitzenförderung, Regelförderung und Grundförderung). Es werden - abgesehen von den Olympiahoffnungen - nur Sportarten gefördert. Bei mehreren leistungssporttreibenden Vereinen einer Sportart muss eine Zusammenarbeit erfolgen. • Eine Förderung der Personalkosten bei Sportarten, bei denen die Verantwortlichen Arbeitsverträge mit Athletinnen und Athleten abschließen, ist ausgeschlossen. • Olympiahoffnungen müssen im Förderzeitraum für einen Karlsruher Verein starten. Die Sportart muss in das Spitzensportkonzept des entsprechenden Verbandes eingebunden sein. • Einführung eines Punktesystems: sind alle Kriterien erfüllt und erreicht die Sportart bei der Einstufung mindestens 200 Punkte, kann sie gefördert werden. Faktisch sind die Mittel durch das vorhandene Budget aber gedeckelt. • Zustandekommen der Förderentscheidung: transparente Darstellung des Entscheidungsprozesses beim Sportkreis Karlsruhe. Vereine beantragen die Förderung bis zum 15. November des Vorjahres beim Sportkreis, dieser sichtet die Anträge und lädt die Vereine zu einem Sichtungsgespräch ein. Der Sportkreis erarbeitet und beschließt einen Fördervorschlag und bringt diesen zur Beratung in den Sportausschuss ein. Im Anschluss an die Entscheidung ergehen entsprechende Förderbescheide an die Vereine. – 3 – • Fortschreibung: Die Karlsruher Leistungssportkonzeption wird alle vier Jahre fortgeschrieben und gegebenenfalls angepasst. • Finanzierung: Bei einer Umstellung auf die neuen Förderkriterien und entsprechender Erfüllung der Kriterien durch die jeweiligen Sportarten erhöht sich der finanzielle Bedarf. In Anlage 2 findet sich ein exemplarischer Vergleich der bisherigen Verteilung der Leistungssportförderungsmittel (hier das Jahr 2022) mit der voraussichtlichen Mittelverteilung bei Anwendung der neuen Förderkriterien. Daraus ergibt sich, dass durch die neue Leistungssportkonzeption Aufwendungen entstehen: - Im Bereich des Leistungssports ist bei Erfüllung der Kriterien bei den jeweiligen Sportarten mit einer Erhöhung der erforderlichen Leistungssportförderungsmittel von bisher 93.500 Euro auf 124.000 Euro zu rechnen, was einen Mehrbedarf von 30.500 Euro ergibt. - Im Bereich der Personalkostenzuschüsse erhöht sich der Bedarf von 138.696 Euro auf 170.400 Euro, also um 31.704 Euro. - Für die Förderung der Olympiahoffnungen werden je nach Anzahl der Sportler*innen zwischen 5.000 Euro und 15.000 Euro benötigt. Da bislang hier auch rund 5.000 Euro bereitgestellt wurden, werden zusätzliche Mittel in Höhe von 10.000 Euro benötigt. Insgesamt wird somit Stand heute eine Erhöhung der Leistungssportförderungsmittel um 72.500 Euro erforderlich. Die Finanzierung ab dem Doppelhaushalt 2024/2025 kann durch Umschichtung aus folgenden Positionen gedeckt werden: - Zuschuss an Vereine für Sportveranstaltungen 40.000 Euro 1.400.42.10.01.01.47 (SK 43000000) - Streichung Zuschuss RTF (zweijähriger Turnus) 10.000 Euro 1.400.42.10.02.01 (SK 43000000) - Sportstätten (Europahalle) 30.000 Euro 1.400.42.41.03.02 (SK 4270000) Die zur Verfügung stehenden Leistungssportförderungsmittel sind insgesamt durch das Budget begrenzt. Durch die Umschichtung innerhalb des Sportbudgets entstehen dadurch keine Mehrkosten. Überschreiten die beantragten Leistungssportförderungsmittel den finanziellen Ansatz, wird die Förderung anteilig gekürzt. Beschluss: Der Gemeinderat stimmt – nach Vorberatung im Sportausschuss – der Neufassung der Karlsruher Leistungssportkonzeption zu. Die Finanzierung erfolgt über eine Umschichtung innerhalb des Sportetats. Das Gesamtbudget für die Förderung nach dieser Konzeption wird erst im Rahmen der Verabschiedung des Haushaltsplans für 2024/25 festgelegt.
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Niederschrift 47. Plenarsitzung des Gemeinderates 28. Februar 2023, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 8. Punkt 7 der Tagesordnung: Fortschreibung der Karlsruher Leistungssport-konzeption und Erhöhung der Leistungssportförderungsmittel Vorlage: 2023/0068 Beschluss: Der Gemeinderat stimmt – nach Vorberatung im Sportausschuss – der Neufassung der Karlsruher Leistungssportkonzeption zu. Die Finanzierung erfolgt über eine Umschichtung innerhalb des Sportetats. Das Gesamtbudget für die Förderung nach dieser Konzeption wird erst im Rahmen der Verabschiedung des Haushaltsplans für 2024/25 festgelegt. Abstimmungsergebnis: Einstimmige Zustimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 7 zur Behandlung auf und verweist auf die er- folgte Vorberatung im Sportausschuss am 15. Februar 2023. Wir können, weil das lange vorberaten ist, auch gleich zur Abstimmung kommen, und ich bitte um Ihr Votum ab..., jetzt gibt es doch eine Wortmeldung. Stadträtin Fenrich (AfD): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, zuerst möchte ich Ihnen persönlich, Herr Dr. Mentrup, gratulieren zum 10-jährigen Jubiläum, so viel Zeit muss ei- gentlich sein. Denn wenn hier eine Festivität oder ein Namenstag oder Geburtstag ist, dann gratulieren Sie demjenigen oder derjenigen, und das möchte ich jetzt im Namen aller, ich erlaube mir das jetzt einfach, auch machen, Ihnen noch glückliche sechs Jahre wünschen, wenn es auch nicht einfach ist, dieses Amt, und es wird vielleicht auch nicht einfacher. Wer weiß, wir werden ab nächstes Jahr sehen. – 2 – So jetzt komme ich zum eigentlichen Thema, nämlich zu der Leistungssportkonzeption. Da danke ich zuvorderst natürlich ganz ausdrücklich dem Sportkreis, der das erarbeitet hat. Das hat er an sich ganz gut gemacht. Uns gefällt, wie er diese Förderkriterien zusammen- gefasst hat. Ich möchte da im Einzelnen drauf eingehen, weil wir hatten das ja auch öffent- lich im Sportausschuss beraten. Was jedoch aufgefallen ist, und das möchte ich jetzt doch, deswegen habe ich mich auch gemeldet, das möchte ich jetzt doch noch mal vortragen. Es wird eine Erhöhung der Leistungssportfördermittel erforderlich sein, und da sagt jetzt das Dezernat 3, das wird durch Umschichtung möglich sein, also nicht durch zusätzliche Mittel. Da muss ich jetzt meinen ganz besonderen Dank dem Dezernat 3 und Ihnen, Herr Bürger- meister Lenz, die ja diesem Dezernat 3 vorstehen, ganz herzlich danken, dass es Ihnen im- mer wieder gelingt, durch Umschichtung letztendlich zu einem wunderbaren Ergebnis zu kommen. Nichtsdestotrotz muss ich ganz ehrlich sagen, haben wir Bedenken, denn die Umschichtung betrifft auch Zuschuss für Vereine für Sportveranstaltungen. Ich hatte das im Sportausschuss auch ausgeführt, wir haben zwei Corona-Jahre hinter uns, die Sportvereine für den Breitensport jetzt insbesondere haben dadurch sehr gelitten, und ich weiß es selber aus meinem eigenen Verein, dass die Schwierigkeiten haben, jetzt solche Veranstaltungen durchzuführen. Der Verein, in dem ich jetzt bin, das war ja in Karlsruhe, da brauchen Sie jetzt keine Angst zu haben, Herr Lenz, aber trotzdem ist das wirklich eine Frage, ob man das machen muss, und ich muss ganz ehrlich sagen, wir wollen als AfD-Fraktion das ganz kritisch begleiten, und wenn Vereine hier glauben, dass die Sportfördermittel für diese Sportveranstaltungen nicht reichen, dass wir da ein Augenmerk darauf haben und dass wir natürlich dann entsprechend handeln möchten. Ich wollte das wirklich jetzt noch mal aus- drücklich sagen. Ich weiß, Herr Lenz, Sie haben gesagt, das reicht übrig. Nichtsdestotrotz, es ist fraglich und wenn Vereine ein Problem haben, wie gesagt, sollten Sie vorsprechen können. Vielen Dank. Der Vorsitzende: Ja, vielen Dank. Vielleicht als Ergänzung, Sie haben vielleicht wahrgenom- men, dass die Beschlussvorlage mittlerweile nur noch Fortschreibung der Karlsruher Leis- tungssportkonzeption heißt und das Thema Erhöhung erst mal aus dem Titel wieder gestri- chen wurde. Das ist nicht dem Dezernat 3 zuzuschreiben, sondern das habe ich dann in der Abschlussredaktion gemacht, und ich habe auch diesen Satz eingefügt, dass wir über das Gesamtbudget erst im Rahmen der Haushaltsaufstellung entscheiden können. Insofern ist das an dieser Stelle mehr oder weniger erst mal eine Absichtserklärung. Wenn wir dann doch noch mal hart in soziale in die Reduzierung sozialer Leistungen eintreten müssten, können wir nicht gleichzeitig die Leistungssportförderung erhöhen. Das ist zumindest meine Überzeugung, aber das lassen Sie uns im Rahmen der Haushaltsberatung dann an- gehen. Jetzt kommen wir zur Abstimmung, und ich bitte Sie um Ihr Votum ab jetzt. – Das ist Ein- stimmigkeit, vielen Dank. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 13. März 2023
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