Neuerstellung Mietspiegel 2025/2026: Ökologische und soziale Kriterien stärker gewichten
| Vorlage: | 2023/0065 |
|---|---|
| Art: | Antrag |
| Datum: | 23.01.2023 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Amt für Stadtentwicklung |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
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Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier GRÜNE-Gemeinderatsfraktion Eingang: 20.01.2023 Vorlage Nr.: 2023/0065 Neuerstellung Mietspiegel 2025/2026: Ökologische und soziale Kriterien stärker gewichten Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 28.02.2023 19 X Hauptausschuss 14.03.2023 1 x 1. Die Stadtverwaltung lädt spätestens im Herbst 2023, rechtzeitig vor der Neuerstellung des Mietspiegels 2025/ 2026, zunächst den Gemeinderat und in einer folgenden gemeinsamen Sitzung die bisherigen beteiligten Akteur*innen am Mietspiegel zu einer Beratung folgender Punkte ein: - die Vor- und Nachteile der Berücksichtigung weiterer „baukonstruktiven und gebäudetechnischen Einzelmerkmalen“ bei der Integration energetischer Merkmale im Mietspiegel - die Möglichkeit, ob Abschläge möglich sind, wenn eine Wohnung barrierefreie/ barrierearme Standards nicht erfüllt - die Vor- und Nachteile einer Fortschreibung des Mietspiegels über den Wohnungsmietindex statt der Verwendung des allgemeinen Lebenshaltungsindexes - gemeinsam mit dem Gemeinderat die „Übersichtskarte Lagetypen“ im Karlsruher Mietspiegel. Der Lagetyp sollte die mikroklimatischen Bedingungen berücksichtigen (vgl. Klimafunktionskarte der Stadt Karlsruhe). Für 2025/2026 steht wieder eine turnusmäßige Fortschreibung des Mietspiegels an. Die Grünen- Gemeinderatsfraktion möchte den Zeitraum bis dorthin zu nutzen, um den Karlsruher Mietspiegel sozialer und ökologischer auszurichten. Dazu bitten wir die Stadtverwaltung, die Möglichkeit weiterer gebäudetechnischer Einzelmerkmale im Mietspiegel darzulegen. Bei der energetischen Bewertung durch Einzelmerkmale werden bei der Datenerhebung Angaben zur energetischen Beschaffenheit von Bauteilen und zu energierelevanten Ausstattungsmerkmalen erhoben. Im aktuellen Karlsruher Mietspiegel finden z. B. Fenster mit Dreifachverglasung Berücksichtigung. Nicht berücksichtigt werden dagegen Dämmstärken von Außenwänden, Kellerdecke und/ oder des Daches. In der Handreichung der Bundesregierung "Hinweise zur Integration der energetischen Beschaffenheit und Ausstattung von Wohnraum in Mietspiegeln Arbeitshilfen für die kommunale Mietspiegelerstellung" finden sich Beispiele und Anregungen. Grundsätzlich sollte berücksichtigt werden, dass eine positive Berücksichtigung energetischer Ausstattungsmerkmale im Sinne der sog. „Warmmietenneutralität“ nur zu einer Erhöhung der Kaltmiete führt, die durch Nebenkosteneinsparungen der Mieter*innen ausgeglichen werden kann. Barrierefreiheit im Mietspiegel als qualitätserhöhendes Merkmal ist auch im Karlsruher Mietspiegel zu finden. Es soll zudem geprüft werden, ob für Wohnungen, die diesen Standards nicht entsprechen, Abschläge möglich sind. Eine Kopplung des Mietspiegels an den Verbraucherpreisindex würde bei dessen nächster Fortschreibung zu unverhältnismäßigen Erhöhungen führen. Dieser Index bildet die Steigerung aller Begründung/Sachverhalt – 2 – Lebenshaltungskosten ab, hier wird sich beispielsweise die drastische Erhöhung der Energiekosten auswirken, die sachlich nicht unmittelbar mit der Mietenentwicklung korreliert. Die Mietspiegelverordnung sieht als weitere Möglichkeiten vor, eine Stichprobe einzuholen oder die Fortschreibung des Mietspiegels an die Entwicklung des Wohnungsmietindexes zu koppeln. Der Lebenshaltungsindex ist bundesweit für den Zeitraum von April 2020 bis April 2022 um 9,5 Prozent gestiegen. Dieser Anstieg wird im aktuellen Karlsruher Mietspiegel 2023 für die Indexfortschreibung verwendet. Im Vergleich dazu ist der Wohnungsmietindex (Nettokaltmiete deutschlandweit im selben Zeitraum nur um 2,9 Prozent 1 angestiegen, in Baden-Württemberg um 3,9 Prozent 2 . Das Wohnmerkmal „Lage“ einer Wohnung wird in Karlsruhe sehr unterschiedlich eingeschätzt: So wurden die beiden Innenstadtquartiere von einer ehemals mittleren Lage zu einer Top 1A-Lage umbewertet. Gerade diese Gebiete sind aber überwiegend geschlossen und verdichtet bebaut und es gibt nur sehr wenige Grün- und Freiflächen. Die Grünen-Fraktion sieht daher Diskussionsbedarf zur derzeit in Karlsruhe praktizierten Vorgehensweise und setzt sich für eine das Stadtklima berücksichtigende Wohnlageneinstufung unter Mitwirkung des Gemeinderates ein. Unterzeichnet von: Michael Borner Aljoscha Löffler Verena Anlauf Christine Großmann 1 https://de.statista.com/statistik/daten/studie/609521/umfrage/monatlicher-mietindex-fuer- deutschland/#:~:text=Die%20Mieten%20in%20Deutschland%20steigen,2015%20(Index%20%3D%20100). 2 https://www.statistik-bw.de/GesamtwBranchen/KonjunktPreise/VPI-ZR.jsp?i=h&path=/Wohnen/WkostenVerhaeltnis/
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Stellungnahme zum Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2023/0065 Verantwortlich: Dez. 2 Dienststelle: AfSta Neuerstellung Mietspiegel 2025/2026: Ökologische und soziale Kriterien stärker gewichten Antrag: GRÜNE Gremium Termin TOP ö nö Hauptausschuss 14.03.2023 1 X Kurzfassung Die Stellungnahme, die in Abstimmung mit dem Mieterverein Karlsruhe e. V., Haus & Grund Karlsruhe e. V., der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses sowie dem Liegenschaftsamt erstellt wurde, geht auf die Gewichtung ökologischer und sozialer Kriterien ein. Der Mietspiegel soll Transparenz auf dem Wohnungsmarkt herstellen, indem er das Preisniveau objektiv misst und abbildet. Er ist kein Instrument zur Steuerung des Mietpreisniveaus. Das Amt für Stadtentwicklung prüft die genannten Kriterien auf Angemessenheit, Verwertbarkeit und Preisrelevanz. Die Verwaltung empfiehlt, den Antrag damit als erledigt zu betrachten. Finanzielle Auswirkungen Ja ☐ Nein ☒ ☐ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ☒ Ja ☐ durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Hintergrund Seit 2013 gibt es in Karlsruhe mit dem Mietspiegel eine verlässliche Übersicht über die Mieten, die im Stadtgebiet für frei finanzierte Wohnungen bezahlt werden. Bei dem Karlsruher Mietspiegel handelt es sich um einen qualifizierten Mietspiegel nach §558d Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), der entsprechend den gesetzlichen Vorgaben nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt wurde. Angesichts der wissenschaftlichen und damit objektiven und neutralen, wertfreien Erstellung sowie der gemeinsamen Anerkennung durch die Interessenvertretungen der Mieter und Vermieter genießt der Karlsruher Mietspiegel eine hohe Akzeptanz und Rechtssicherheit. Als Übersicht über die ortsübliche Vergleichsmiete definiert der Gesetzgeber die Aufgabe des Mietspiegels eindeutig. Er ist kein politisches Instrument, um das Mietpreisniveau zu steuern, sondern bildet – wie es die Bezeichnung „Spiegel“ bereits ausdrückt – das tatsächliche Mietpreisniveau lediglich ab. Die Kernfrage lautet „Was wird wofür bezahlt“ – nicht jedoch „Was sollte wofür bezahlt werden“. Die Erstellung des Karlsruher Mietspiegels orientiert sich an den vom Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung im Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung herausgegebenen „Hinweisen zu Erstellung von Mietspiegeln“ sowie den vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung herausgegebenen „Hinweisen zur Integration der energetischen Beschaffenheit und Ausstattung von Wohnraum in Mietspiegeln“. Bei der Datenerhebung wird bei Mieterinnen und Mietern sowie Vermieterinnen und Vermietern eine Fülle von Merkmalen abgefragt. Hintergrund ist die Forderung des Gesetzgebers, wohnwertrelevante gesetzliche Merkmale daraufhin zu untersuchen, ob sie einen statistisch signifikanten Einfluss auf den Mietpreis haben. Ziel ist es, den Zusammenhang zwischen Miethöhe und den gesetzlichen wohnwertrelevanten Merkmalen möglichst gut zu beschreiben (§ 14 Mietspiegelverordnung – MsV). Demgemäß werden im Karlsruher Mietspiegel nur solche Merkmale berücksichtigt und ausgewiesen, die sich bei der Auswertung als signifikant preisrelevant erwiesen haben. Die in dem Antrag der GRÜNE-Gemeinderatsfraktion aufgelisteten Aspekte werden bereits seit einiger Zeit im – den Karlsruher Mietspiegel begleitenden – Expertenarbeitskreis Mietspiegel diskutiert. So wurden Angaben zu Modernisierungsmaßnahmen sowie zur Durchgrünung und Bebauungsdichte bereits bisher standardmäßig bei Datenerhebungen im Rahmen der Mietspiegel-Neuerstellung berücksichtigt sowie auf ihre Preisrelevanz hin untersucht (siehe auch Seiten 8 und 9 des Mietspiegelfragebogens 2020). Zur Verdeutlichung wird der Fragebogen der letzten Mietspiegelneuerstellung als Anlage beigefügt. Er war für Mieter*innen und Vermieter*innen inhaltlich identisch. Zu den im Antrag aufgeführten Punkten nimmt die Verwaltung im Einzelnen wie folgt Stellung: Zu 1: Die Vor- und Nachteile der Berücksichtigung weiterer „baukonstruktiven und gebäudetechnischen Einzelmerkmalen“ bei der Integration energetischer Merkmale im Mietspiegel Die detaillierte Erfassung baukonstruktiver und gebäudetechnischer Merkmale wurden in den letzten Jahren im Expertenarbeitskreis Karlsruher Mietspiegel immer wieder geprüft. Bereits bei der Neuerstellung des Mietspiegels 2017 wurden neben den Energiekennwerten aus Energieausweisen auch Angaben zum Heizungsverbrauch auf Basis der Heizkostenabrechnung sowie baukonstruktive und gebäudetechnische Einzelmerkmale zu energetischen Modernisierungsmaßnahmen, die nach dem Jahr 2000 durchgeführt wurden, erhoben. Abgefragt wurden hierbei die Dämmung von Außenwänden, des Daches und der Kellerdecke, die Qualität der Fenster, der Heizung und der Wohnungseingangstür sowie der Erhalt von Fördermitteln über KfW-Programme (zur Plausibilisierung abgefragt). – 3 – Sowohl die Erhebung als auch die Auswertung dieser Angaben erwiesen sich als äußerst aufwendig und wenig präzise. Die Angaben auf der Basis der Heizkostenabrechnung zeigten sich hinsichtlich der Flächenangaben und Verbrauchswerte fehleranfällig und konnten vielfach – wenn überhaupt – nur für Wohnungen, nicht jedoch für das Gebäude geleistet werden. Auch lagen nicht allen Haushalten Abrechnungen vor. Angaben zu wohnwerterhöhenden Modernisierungsmaßnahmen beziehungsweise in Anspruch genommenen KfW-Fördergeldern waren seitens der Vermieter verlässlicher zu erhalten als von Mieterhaushalten. Letztere konnten häufig zu den Maßnahmen und deren Zeitpunkt, Umfang sowie zur Qualität der verbauten Materialien keine Aussagen machen – oft schon deshalb nicht, weil sie zur Zeit der Durchführung noch nicht in der Wohnung gewohnt hatten. Angaben zu wohnwerterhöhenden Modernisierungsmaßnahmen und zur Verbesserung der energetischen Beschaffenheit werden deshalb nur noch vereinfacht abgefragt (siehe Seite 9 des Mietspiegelfragebogens 2020 in der Anlage). Bei der Analyse der preislichen Auswirkungen der energetischen Beschaffenheit führten lediglich die Angaben aus Energieausweisen zu plausiblen und signifikanten Ergebnissen. Diese Erfahrungen decken sich mit denen anderer Städte und belegen, dass technische Fragen zu Dämmstärken, Baumaterial oder Wärmeeffizienzkennwerten den Großteil der befragten Mieter*innen und Vermieter*innen bei der Beantwortung überfordern. Vermieter*innen, die ein Objekt in saniertem Zustand erworben haben, haben häufig keine konstruktive Detailkenntnis, wie die Maßnahmen im Einzelnen durchgeführt wurden. Für die Berücksichtigung des Energieausweises spricht zudem, dass er seit Jahren für Vermieter*innen verpflichtend und nach Aussage der Fachleute im Arbeitskreis Mietspiegel mittlerweile sehr weit verbreitet ist. Gleichzeitig spiegelt der Energiekennwert im Energieausweis die energetische Beschaffenheit des Gebäudes beziehungsweise der Wohnung standardisiert wider. Der Energiekennwert wird deshalb zusätzlich zu den Modernisierungsangaben benötigt. Zu 2: Die Möglichkeit, ob Abschläge möglich sind, wenn eine Wohnung barrierefreie/barrierearme Standards nicht erfüllt Das Merkmal „barrierefreie/ barrierearme Wohnung“ wurde bei der Datenerhebung für den Mietspiegel 2021 abgefragt. Damals zeigte sich, dass barrierefreie oder barrierearme Wohnungen insbesondere auf dem privaten Mietwohnungsmarkt in Karlsruhe nicht Standard waren. Vielmehr wurde mit diesen Eigenschaften explizit „geworben“. Die rechnerische Auswertung zeigte, dass in Karlsruhe die monatliche Nettokaltmiete pro m² bei barrierefreien/barrierearmen Wohnungen rund 30 Cent über dem Nettokaltmietpreis vergleichbarer Wohnungen ohne diese Eigenschaften lag. Da ein signifikanter Preisunterschied von rund 10 Cent einem Punkt in den Lage- und Ausstattungskatalogen entspricht, ergab sich demzufolge bei barrierearmen/barrierefreien Wohnungen rechnerisch ein Zuschlag von +3 Punkten im Ausstattungskatalog (Seite 15 im Mietspiegel 2023). Wohnungen ohne dieses Merkmal stellten bislang den „Normalfall“ dar, der sich preislich nicht abbildete. Dieses Kriterium wird auch künftig im Rahmen der Mietspiegelneuerstellung erhoben und dessen Preisrelevanz analysiert werden. Zu 3: Die Vor- und Nachteile einer Fortschreibung des Mietspiegels über den Wohnungsmietenindex statt der Verwendung des allgemeinen Lebenshaltungsindexes Die Aktualisierung eines qualifizierten Mietspiegels ist vom Gesetzgeber eindeutig geregelt. Gemäß §558d Abs. 2 BGB ist ein qualifizierter Mietspiegel im Abstand von zwei Jahren an die Marktentwicklung anzupassen. Dabei kann eine Stichprobe oder die Entwicklung des vom Statistischen Bundesamt ermittelten Preisindex für die Lebenshaltung aller privaten Haushalte in Deutschland zugrunde gelegt werden. Nach vier Jahren ist der qualifizierte Mietspiegel neu zu – 4 – erstellen. Eine Fortschreibung über einen Wohnungsmietenindex ist zum derzeitigen Stand laut BGB nicht vorgesehen. Bei der Verabschiedung des Mietspiegelreformgesetzes im Juni 2021 hat der Gesetzgeber verbindlich festgelegt, dass sich Index-gestützte Fortschreibungen von Mietspiegeln weiterhin nach dem Verbraucherpreisindex richten, nicht – wie noch im Referentenentwurf vorgesehen – nach der Entwicklung der länderspezifischen Nettokaltmietenindizes. Eine Abweichung hiervon hätte zur Folge, dass der Mietspiegel den gesetzlichen Vorgaben nicht entspräche und nicht rechtskonform wäre. Der Bundesrat schlägt Änderungen bei den so genannten qualifizierten Mietspiegeln zur Bestimmung der ortsüblichen Vergleichsmiete vor. Am 16. Dezember 2022 fasste er auf Initiative von Bayern eine Entschließung und leitete sie der Bundesregierung zu. Ziel ist es, dass Gemeinden Mietspiegel-Anpassungen künftig unabhängig vom Verbraucherpreisindex des Statistischen Bundesamts vornehmen dürfen und stattdessen einen Mietpreisindex verwenden. Die Entschließung wurde der Bundesregierung zugeleitet. Wann und mit welchem Ergebnis sie sich mit den Vorschlägen befasst, bleibt abzuwarten. Eine Fortschreibung des Karlsruher Mietspiegels nach Mietpreisindex könnte erfolgen, wenn es der Gesetzgeber den Kommunen ermöglicht. Der Vorteil gegenüber dem derzeit zu verwendenden Preisindexes für die Lebenshaltung aller privaten Haushalte in Deutschland läge darin, dass er deutlich spezifischer die Mietpreissteigerungen abbildet und von Steigerungen in anderen Bereichen, wie beispielsweise Energie oder Lebensmittel nicht beeinflusst wird. Zu 4: Gemeinsam mit dem Gemeinderat die „Übersichtskarte Lagetypen“ im Karlsruher Mietspiegel (beraten). Der Lagetyp sollte die mikroklimatischen Bedingungen berücksichtigen (vgl. Klimafunktionskarte der Stadt Karlsruhe) Innerhalb des Karlsruher Mietspiegels 2023 wird die Mikrolage durch die Lageeinstufung des Gutachterausschusses Karlsruhe beschrieben. Diese Lageeinstufung wurde vornehmlich zur Ermittlung der Bodenrichtwerte ausgearbeitet. Das Verfahren bediente sich eines Zielbaumes, welcher mit Hilfe von 22 Einflussgrößen zur Einstufung der Lage führte. Durchgrünung und Erholung (Naherholungsgebiet) waren hierbei zwei Einflussgrößen. Diese entsprechen den geforderten stadtklimatischen Eigenschaften „Grün- und Freiflächen“. Nach Einschätzung des Gutachterausschusses spielten aufgrund des geringen Angebots und der großen Nachfrage nach Wohnraum die Lage, energetische Ausstattung und andere Parameter eine untergeordnete Rolle bei der Kaufentscheidung. So konnte in den Jahren 2017 bis 2021 bei den Weiterverkäufen von Eigentumswohnungen eine Abhängigkeit von der Lage der Wohnung nicht nachgewiesen werden. Gleiches lässt sich für den angespannten Mietwohnungsmarkt beobachten, wie die Ergebnisse aus den Berechnungen für die Neuerstellung des Karlsruher Mietspiegels 2021 beziehungsweise 2023 zeigten. Damals wurde auch die Lärmbelastung für jede Adresse in der Berechnung berücksichtigt (24 Stunden-Werte für Straßenlärm und Straßenbahnlärm entsprechend den Lärmdaten des Amtes für Umwelt- und Arbeitsschutz der Stadt Karlsruhe). Allerdings konnte für keine der beiden Variablen eine signifikante Preisrelevanz festgestellt werden. Der Markt lässt es offensichtlich zu, dass andere Kriterien – wie beispielsweise die ÖPNV-Anbindung oder – bei der Mietpreisgestaltung überwiegen und die Lärmbelastung einer Wohnung sich üblicherweise nicht preissenkend auf die Nettokaltmiete auswirkt. Ähnliche Ergebnisse zeigten sich auch in anderen Städten (Frankfurt, Heidelberg). Dennoch sollen die Lärmdaten auch weiterhin als Kriterium bei der Mietspiegelauswertung berücksichtigt und auf eine Preisrelevanz hin untersucht werden. – 5 – Bei allen bisherigen Datenerhebungen für den Karlsruher Mietspiegel wurden die Befragten auch um eine Beurteilung der Situation in ihrem Wohnumfeld gebeten. Kriterien waren unter anderem die Bebauungsdichte und -höhe der Wohnungsumgebung, der Erholungswert sowie das Image des Wohnumfeldes (siehe Fragen 45 und 46 auf Seite 8 des als Anlage beigefügten Mietspiegelfragebogens 2020). Allerdings wird die Validität dieser Angaben dadurch eingeschränkt, dass die Einschätzungen subjektiv und in Abhängigkeit von der individuellen Situation der Befragten zu sehen ist. Aus der Regressionsanalyse ergab sich durchweg kein wissenschaftlich nachweisbarer Einfluss auf den Mietpreis. Da sich die Aussagen überwiegend mit der gutachterlichen Einstufung deckten, wurden die Daten immerhin zur Plausibilisierung herangezogen. Angaben zur persönlichen Beurteilung des Wohnumfeldes hinsichtlich Bebauungsdichte und Durchgrünung sollen auch weiterhin abgefragt und auf eine mögliche Preisrelevanz hin untersucht werden. Soweit die Informationen aus der Klimafunktionskarte der Stadt Karlsruhe adressbezogen vorliegen, können diese bei der Neuerstellung des Mietspiegels 2025 gerne in die Auswertung einfließen. Letztlich können alle abgefragten Merkmale nur im Mietspiegel berücksichtigt werden, wenn diese preisrelevant sind. Bei der Wohnlagenbewertung eines Gebäudes und dessen Zuordnung zu einem Lagetyp (L1 bis L5) werden im Karlsruher Mietspiegel neben den Besonderheiten des Gebäudes und der Lage der Wohnung innerhalb des Gebäudes sowohl die Mikrolage (Lagequalität des Gutachterausschusses) als auch die Makrolage (Nähe zum Stadtzentrum) gleichermaßen berücksichtigt. Insbesondere die Zentralität, also die Nähe einer Wohnung zur Innenstadt, hat einen großen Einfluss auf den Mietpreis – nicht nur in Karlsruhe, sondern auch in vielen anderen deutschen Großstädten. Die Mietspiegelverordnung des Bundes sieht deren Berücksichtigung bei der Wohnlage deshalb explizit vor (§ 19 MsV 2022). Als Ursachen hierfür gelten ein hoher Nachfragedruck bestimmter Mietergruppen (zum Beispiel Studierende, junge Erwerbstätige, Nichtdeutsche) sowie eine hohe Mieterfluktuation, wodurch die Preise erheblich schneller nach oben angepasst werden können als bei einer längeren Wohndauer der Mieterhaushalte. Entsprechend der Aufgabe des Mietspiegels abzubilden, welche Mietpreise für eine Wohnung je nach Lage im Stadtgebiet bezahlt werden, wurden alle Lagemerkmale auf ihre Preisrelevanz hin untersucht und eingestuft. Die Zusammenfassung zu Lagetypen stellt weniger eine Einteilung nach Qualitätszonen als vielmehr eine Zuordnung zu Preiszonen dar. Konkret heißt das für die innerstädtischen Gebiete in Karlsruhe: Sie gehören nicht zu den (qualitativen) Top 1A-Lagen, sondern zu den Lagen, in denen die höchsten Nettokaltmieten bezahlt werden. Angesichts der Bedeutung von Mietspiegeln für zahlreiche Rechtsgebiete sieht die Mietspiegelverordnung des Bundes gemäß § 6 MsV (2022) vor, dass die Erstellung eines qualifizierten Mietspiegels in allen Phasen nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen (§ 558d Absatz 1 Satz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs) und damit unabhängig zu erfolgen hat. Dies schließt die Einflussnahme von sonstigen Interessenvertretungen und politischen Gruppierungen bei der Berechnung und Darstellung der preislichen Einflüsse aus. Gleichzeitig beinhaltet die vom Gesetzgeber vorgeschriebene Anpassung an die Marktentwicklung jedoch auch die Anpassung an neue Entwicklungen und abzuprüfende Kriterien im Rahmen der Mietspiegelneuerstellung. Vorschläge diesbezüglich werden von den Fachleuten im Arbeitskreis Mietspiegel auf ihre Machbarkeit hin geprüft und entsprechend bei der Datenerhebung berücksichtigt. Einen Überblick über die bislang bei der Mietspiegelneuerstellung erhobenen Angaben vermittelt der als Anlage beigefügte letzte Mietspiegelfragebogen. Mit einem Umfang von 11 Seiten war er bereits deutlich länger als Fragebogen anderer Städte. Mit Blick auf die Belastung der zu Befragenden sollte jedoch die Erhebung grundsätzlich auf die gesetzlich notwendigen und darüber hinaus für unverzichtbar erachteten Angaben begrenzt werden. Die Verwaltung empfiehlt, den Antrag als erledigt zu betrachten.
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- 1 - Antwort Stadt Karlsruhe Amt für Stadtentwicklung Statistikstelle 76124 Karlsruhe Adresse des Absenders: «Adresse» Die Adresse ist für die objektive Einschätzung zur Lage Ihrer Wohnung unverzichtbar! Bitte nicht entfernen oder unkenntlich machen! Mietspiegel für Karlsruhe – Befragung 2020 Fragebogen für Mieter Die Datenerhebung dient dazu, den Mietspiegel 2021 für Karlsruhe zu erstellen und Strukturentwicklungen auf dem Karlsruher Mietwohnungsmarkt zu beobachten. Bitte senden Sie uns dazu den ausgefüllten Fragebogen im beigefügten frankierten Rückumschlag bis spätestens 6. April 2020 zurück. Die Teilnahme ist freiwillig. Dieser Fragebogen richtet sich nur an Mieterhaushalte an der oben stehenden Adresse. Wenn Sie in Ihrer Eigentumswohnung, Ihrem eigenen Haus oder mietfrei in der Wohnung wohnen, beantworten Sie bitte nur die unten stehende Frage auf dieser Seite und senden Sie uns den Fragebogen per Post oder dieses Deckblatt per Fax zurück. Falls Sie selbst Eigentümerin bzw. Eigentümer von vermietetem Wohnraum in Karlsruhe sind und an der Mietspiegelbefragung teilnehmen möchten, wenden Sie sich bitte an die Statistikstelle Karlsruhe (Kontaktmöglichkeiten siehe unten). Wir schicken Ihnen dann gerne einen oder mehrere Fragebogen für Vermieter zu. Bitte Zutreffendes ankreuzen: Wohnen Sie in Ihrer Wohnung ...? als Mieter / Untermieter Bitte weiter mit Frage 1 ... als Eigentümer / mietfrei Bitte den unausgefüllten Fragebogen oder nur dieses Deckblatt zurücksenden (per Post bzw. Fax) Als Dank für Ihre Unterstützung verlosen wir unter allen Haushalten, die uns einen vollständig ausgefüllten Fragebogen übersenden, 100 Karlsruher Geschenkgutscheine der City-Initiative (frei verwendbar zum Einkaufen oder für Kultur und Freizeit wie Theater, Kinos, Museen, Bäder etc.). Wenn Sie an der Verlosung teilnehmen möchten, tragen Sie bitte nachfolgend Ihren Namen und gegebenenfalls eine von oben abweichende Anschrift ein. Diese Angabe wird umgehend nach der Verlosung gelöscht. Ja, ich möchte gerne an der Verlosung teilnehmen. Telefonnummer / E-Mail (nur für Rückfragen): Name: Tel.: Anschrift: E-Mail: Nein, ich möchte nicht an der Verlosung teilnehmen. Für Fragen steht Ihnen die Statistikstelle der Stadt Karlsruhe gerne zur Verfügung: Telefon: 0721 133-1232 Kontaktzeiten: Montag – Freitag Fax: 0721 133-1239 8:30 – 15:30 Uhr E-Mail: statistik@karlsruhe.de - 2 - Gebäude und Wohnung 1. In welchem Jahr wurde das Gebäude gebaut, in dem sich Ihre Wohnung befindet? (Kreuzen Sie die entsprechende Baujahresklasse an. Falls nicht genau bekannt, bitte schätzen Sie das Baujahr) Bis 1918 1919 – 1948 1949 – 1965 1966 – 1977 1978 – 1984 1985 – 1995 1996 – 2002 2003 – 2007 2008 – 2013 2014 – 2020 2. Welchem Typ ist dieses Gebäude zuzuordnen? Einfamilienhaus (ohne Einliegerwohnung) Zweifamilienhaus (auch Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung) Mehrfamilienhaus (3 oder mehr Wohnungen) mit bis zu 6 Obergeschossen Mehrfamilienhaus mit 7 oder mehr Obergeschossen Wohn- / Geschäftshaus (z. B. unten Läden / Büros, oben Wohnungen) 3. Handelt es sich bei dem Gebäude um ein Hinterhaus / Gebäude in zweiter Reihe? Ja Nein 4. Steht das Gebäude unter Denkmalschutz? Ja, ganz oder teilweise Nein Weiß nicht 5. Wie viele Wohnungen gehören insgesamt zu diesem Gebäude (nur dieser Hauseingang)? 6. Wie viele Obergeschosse (ohne Erdgeschoss) hat das Gebäude insgesamt? 7. In welchem Stockwerk befindet sich Ihre Wohnung bzw. der Eingang zu Ihrer Wohnung (bei Wohnungen, die über mehrere Geschosse gehen)? Souterrain / Kellergeschoss Erdgeschoss / Hochparterre 1. Obergeschoss (OG) 2. oder 3. OG 4. OG 5. OG oder höher 8. Ist im Gebäude ein Aufzug vorhanden? Ja Nein 9. Bewohnen Sie eine ...? Wohnung in einem Alten- / Pflegeheim, Seniorenresidenz („Betreutes Wohnen“) Wohnung in einem Studenten- / Jugendwohnheim, Personalwohnheim Dienst- oder Werkswohnung, die Ihnen vom Arbeitgeber überlassen worden ist „Sozialwohnung“ (öffentlich geförderte Wohnung mit Mietpreisbindung) Wohnung, die Ihnen von Bekannten / Verwandten vergünstigt überlassen wird keines davon - 3 - 10. Wohnen Sie in der Wohnung zusammen mit anderen Mieterinnen / Mietern in einer Wohngemeinschaft (z. B. Studenten-WG, Senioren-WG)? Ja Nein 11. Handelt es sich bei Ihrer Wohnung um eine ...? Appartementwohnung (eine Kleinwohnung bis ca. 40 m² Wohnfläche, vollständig eingerichtete Kochnische und gegebenenfalls Inanspruchnahme von Serviceleistungen, z. B. Hausmeisterdienste / Kehrwoche) Loftwohnung (ein zur Wohnung umfunktionierter Lager- oder Industrieraum) Penthousewohnung (Wohnung im obersten Geschoss mit Dachterrasse) Maisonettewohnung / Galeriewohnung (Wohnung über 2 oder mehr Etagen, die mit innenliegender Treppe verbunden sind) Dachgeschosswohnung / oberste Wohnung mit (teilweise) schrägen Wänden (keine Penthousewohnung) Dachgeschosswohnung / oberste Wohnung ohne schräge Wände (keine Penthousewohnung) Einliegerwohnung keines davon Größe der Wohnung 12. Wie groß ist die Wohnfläche Ihrer Wohnung? m² Sie finden die Angaben zur Wohnungsgröße z. B. im Mietvertrag, in der Nebenkostenabrechnung, in Mieterhöhungsverlangen, in Schreiben vom Makler oder Vermieter. Bei Wohngemeinschaften bitte die Größe der gesamten Wohnung angeben. Berechnung der Wohnfläche: Die Wohnfläche umfasst die Grundflächen aller Räume, die ausschließlich zu dieser Wohnung gehören. Außerdem zählen dazu, sofern sie ausschließlich zu der Wohnung gehören: - Balkone, Dachgärten und Terrassen (Fläche zu einem Viertel anrechenbar) - Wintergärten, Schwimmbäder und ähnliche nach allen Seiten geschlossene Räume (Fläche zur Hälfte anrechenbar). Bei Dachschrägen sind die Grundflächen von Räumen und Raumteilen mit einer Höhe von mindestens zwei Metern vollständig, zwischen einem und zwei Metern zur Hälfte, unter einem Meter gar nicht anzurechnen. Nicht zur Wohnfläche gehören Grundflächen von Kellerräumen, Abstellräumen außerhalb der Wohnung, Waschküchen, Bodenräumen, Trockenräumen, Heizungsräumen und Garagen. 13. Wie viele Zimmer (Wohnräume) hat Ihre Wohnung (ohne Küche, Bad, WC, Flure oder Abstellräume)? 1 oder 1,5 2 oder 2,5 3 oder 3,5 4 oder 4,5 5 oder 5,5 6 oder mehr Ausstattung der Wohnung Möblierung, Sanitärbereich, Küche 14. Haben Sie Ihre Wohnung möbliert gemietet? Ja, überwiegend Ja, teilweise Nein - 4 - 15. Gibt es in der Wohnung ... ? Ja Nein ein Badezimmer (mit Dusche und / oder Badewanne) eine Toilette (im Badezimmer oder separat) eine zweite Toilette (Gäste-WC) ein zweites Badezimmer / eine zusätzliche Dusche nur eine behelfsmäßige Dusche / Badewanne (z. B. in der Küche) 16. Bitte kreuzen Sie die für Ihr Badezimmer zutreffende Sanitärausstattung / sonstige Ausstattung im Einzelnen an (nur vom Vermieter gestellte Ausstattung): Badewanne Separate Dusche (keine Badewanne mit Duschvorrichtung) Ein einzelnes Waschbecken Doppelwaschbecken oder mehrere Einzelwaschbecken im Badezimmer Bidet (Sitzwaschbecken) Fußboden im Badezimmer mit keramischen Bodenfliesen oder gleichwertigem Bodenbelag Wände im Badezimmer sind im Nassbereich spritzwassergeschützt Badezimmer mit Fenster („Tageslichtbad“) Wirksame Entlüftung im Badezimmer Handtuchheizkörper Fußbodenheizung / Fußbodentemperierung im Badezimmer 17. Wie schätzen Sie den Zustand der Sanitärausstattung ein? In Bezug auf die Modernität: Zeitgemäß / modern Veraltet Weder besonders modern, noch veraltet In Bezug auf die Abnutzung: Neuwertig Starke Gebrauchsspuren / starke Abnutzung Weder neuwertig, noch stark abgenutzt 18. Bekommen Sie eine Einbauküche vom Vermieter gestellt? (Fest verbundene Kombination, mindestens bestehend aus Kücheneinbauschränken, Arbeitsplatte, Spüle, Herd mit Backofen. Instandhaltungspflicht der Küchengeräte liegt beim Vermieter.) Ja Nein Bodenbelag 19. Welcher Bodenbelag befindet sich überwiegend im Wohnbereich (außer Küche und Bad; nur wenn vom Vermieter gestellt)? (bitte nur eine Nennung) Einfacher Kunststoffbelag (z. B. PVC) Hochwertiger Kunststoffbelag (z. B. Vinyl) Parkett / Dielenboden (Echtholz) Teppichboden Linoleum Laminat Kork Fliesen Naturstein Keiner (Estrich / Rohboden) Sonstiger Boden (bitte nennen): 20. Wie schätzen Sie den Zustand des Bodenbelags insgesamt ein? Neuwertig / sehr gepflegt Normaler Erhaltungszustand, ggf. mit leichten Gebrauchs-spuren Abgewohnt / starke Gebrauchsspuren / ungepflegt - 5 - Beheizung und Warmwasseraufbereitung 21. Welche Energieträger werden in Ihrem Gebäude zur Beheizung eingesetzt? (mehrere Antworten möglich) Heizöl Gas Fernwärme Strom Photovoltaik (Stromerzeugung) Solarthermie (Warmwassererzeugung) Geothermie / Umweltwärme Biogas / Bioöl Holzpellets / Hackschnitzel Abwärmenutzung / Wärmepumpe Sonstiges (bitte nennen): 22. Wie wird Ihre Wohnung überwiegend beheizt? (bitte nur eine Nennung) Zentralheizung (z. B. Gas-Zentralheizung, Fernwärme) Etagenheizung Elektrospeicheröfen Einzelöfen / handbefeuerter Kachelofen / einzelne Gas-Außenwandöfen Sonstiges (z. B. Infrarotheizung) (bitte nennen): 23. Bekommen Sie die Heizungsanlage vom Vermieter gestellt? Ja Nein, ich habe die Beschaffung / den Einbau in größerem Umfang selbst bezahlt bzw. vorgenommen. 24. Haben Sie eine Fußbodenheizung im Wohnbereich (außer Küche und Bad)? Ja Nein 25. Haben Sie einen vom Vermieter gestellten zusätzlichen Kaminofen / Kachelofen oder offenen Kamin? Ja Nein 26. Sind alle Wohnräume (einschließlich Küche und Bad) in der Wohnung beheizbar? Ja Nein 27. Wie wird das Warmwasser für Ihre Wohnung aufbereitet? (bitte nur eine Nennung) Zentral für das Gebäude Warmwasseraufbereitung kombiniert mit Etagenheizung (Kombitherme) Warmwasseraufbereitung in einem Boiler / Durchlauferhitzer in der Wohnung In mehreren Boilern in der Wohnung Fenster und Besonderheiten der Wohnung 28. Welchen Fenstertyp haben Sie überwiegend? (bitte nur eine Nennung) Dreifach-Wärmeschutzverglasung Zweifach-Verglasung (z. B. Isolierglas, Verbundfenster, „Doppelfenster“) Kastenfenster (zwei vollständige Fenster hintereinander im Abstand von 10 – 15 cm) Einfachverglasung Weiß nicht 29. Gibt es an den Fenstern Verdunkelungsmöglichkeiten (Rollläden o. ä.), die vom Vermieter bereitgestellt werden? Ja, ganz oder teilweise Nein 30. Gibt es an den Fenstern Verschattungsmöglichkeiten (Markisen, Jalousien o. ä.), die vom Vermieter bereitgestellt werden? Ja, ganz oder teilweise Nein - 6 - 31. Wie beurteilen Sie die Versorgung mit Tageslicht in Ihrem Wohnbereich? (bitte nur eine Nennung) Überwiegend hell (große Fensterflächen, günstige Ausrichtung zur Sonne) Überwiegend dunkel (kleine Fenster, ungünstige Ausrichtung zur Sonne) Weder besonders dunkel, noch besonders hell 32. Welche Besonderheiten treffen auf Ihre Wohnung zu? (mehrere Antworten möglich) Ungünstige Raumaufteilung (z. B. Durchgangszimmer, gefangener Raum, ungünstiger Zuschnitt) Unzureichender Schallschutz gegen Lärm von innen (hellhörige Wohnung) Unzureichender Schallschutz gegen Lärm von außen Wandvertäfelungen, Stuck oder Reliefs an den Decken / Wänden Besondere Sicherheitsausstattung / Einbruchschutz an Fenstern und / oder der Wohnungstür Gegensprechanlage mit Türöffner Komfortausstattung (z. B. Klimaanlage, elektrische Rollläden) Barrierefreie oder rollstuhlgerechte Wohnung (z. B. ausreichend große Bewegungsflächen, ausreichend breite Türen und Durchgänge) Sonstiges (bitte nennen): keine Besonderheiten 33. Gibt es zur Wohnung gehörende Abstellräume? Ja, innerhalb der Wohnung Ja, außerhalb der Wohnung (Keller / Speicher) Nein Balkon und Garten 34. Hat die Wohnung einen Balkon, eine Terrasse oder eine Loggia? Ja Nein ( Frage 35) Der Balkon / die Terrasse / die Loggia ist ... gut nutzbar (z. B. angemessene Größe um Tisch und Stühle zu stellen, besonnt, ruhig, abgeschirmt) nur eingeschränkt nutzbar (z. B. kleine Fläche, schattig, lärmbelastet, von der Straße aus einsehbar) Größe: (bitte schätzen, falls nicht genau bekannt) m² 35. Schließt der Mietvertrag die Nutzung eines Gartens ein? Ja, alleinige Nutzung Ja, gemeinsame Nutzung mit anderen (Miet-) Parteien Nein ( Frage 36) Der Garten ist für Sie ... gut nutzbar nur eingeschränkt nutzbar Größe: (bitte schätzen, falls nicht genau bekannt) m² - 7 - Mietvertrag 36. Wann sind Sie in diese Wohnung eingezogen? Monat / Jahr: 37. Wann wurde die Höhe Ihrer Mietzahlung zuletzt geändert? Monat / Jahr: Die derzeitige Miethöhe ist seit meinem Einzug unverändert geblieben ( Frage 39) Wenn die Miethöhe seit Ihrem Einzug unverändert geblieben ist, tragen Sie hier bitte ebenfalls den Zeitpunkt des Einzugs ein. 38. Wie wurde die letzte Änderung der Miethöhe begründet? Anpassung an die Preisentwicklung / die ortsübliche Vergleichsmiete Anpassung im Rahmen einer Staffelmiete / Indexmiete Anpassung der Betriebskosten / Nebenkosten Sonstige Gründe / Keine Begründung Anpassung nach Modernisierung 39. Wie hoch ist derzeit – im April 2020 – die monatliche Nettokaltmiete? Bitte notieren Sie hier die reine „Grundmiete“ (Nettokaltmiete) nur für die Überlassung der Wohnung, ohne jegliche Neben- oder Betriebskosten. Wenn Ihnen die reine „Grundmiete“ nicht bekannt ist, weil (Teile der) Neben- oder Betriebskosten nicht separat abgerechnet werden, tragen Sie hier bitte Ihre monatliche Gesamtzahlung an den Vermieter ein und beantworten dann bitte entsprechend die nachfolgenden Fragen 40 bis 42. Euro / Monat bei Wohngemeinschaften bitte die von allen Mietern zusammen gezahlte Miete angeben. 40. Sind in dem zuvor eingetragenen Betrag zur „Grundmiete“ Neben- / Betriebskosten oder Zuschläge enthalten? Ja, und die Höhe der Beträge ist mir bekannt ( bitte bei Frage 41 eintragen) Ja, es sind Neben- / Betriebskosten / Zuschläge in unbekannter Höhe enthalten ( bitte bei Frage 42 angeben) Nein, es sind keine Neben- / Betriebskosten / Zuschläge enthalten ( weiter mit Frage 43) 41. Es sind folgende Beträge für Neben- / Betriebskosten oder sonstige Zuschläge enthalten: Neben- / Betriebskosten an den Vermieter (z. B. für Heizung, Warmwasser, Abwasser, Müllabfuhr) Euro Sonstige Zuschläge an den Vermieter, die in der angegebenen monatlichen Grundmiete enthalten sind (z. B. für Garage, Stellplatz, Zuschläge für Einbauten / Einbauküche, Möblierung, Garten) Euro 42. Es sind folgende Neben- oder Betriebskosten enthalten: Heizung / Warmwasser Kaltwasser / Abwasser Müllabfuhr Straßenreinigung / Winterdienst Gebäudereinigung Grundsteuer Sach- und Haftpflichtversicherung Gemeinschaftsanschlüsse (Kabel / Antenne) Garten / Gartenpflege Schornsteinreinigung Wartungskosten Hausmeister Aufzug Sonstige Kosten (z. B. Garage / Stellplatz, Möblierung) - 8 - 43. Haben Sie Ihre Wohnung bei Einzug renoviert übernommen (Schönheitsreparaturen wurden vom Vermieter / Vormieter durchgeführt)? Zu Schönheitsreparaturen zählen das Tapezieren oder Anstreichen der Wände und Decken, das Aufarbeiten der Fußböden und Streichen der Heizkörper einschließlich Heizrohre, der Innentüren sowie der Fenster und Außentüren von innen. Ja, vollständig renoviert Ja, teilweise renoviert Nein Weiß nicht 44. Wer ist Eigentümer / Eigentümerin Ihrer Wohnung? Privatperson(en) Wohnbaugenossenschaft / -gesellschaft Sonstiges Wohnungsunternehmen Sonstige(r) Eigentümer(in) Wohnlage 45. Bitte schätzen Sie das Wohnumfeld der Wohnung im Hinblick auf die Bebauungsdichte ein: Offen bebaut (sehr viel Grün) Aufgelockert bebaut (mit Grün durchsetzt, z. B. Vorgärten) Dicht bebaut (nur wenige freie Flächen) Geschlossen bebaut (keine bzw. sehr wenige freie Flächen) 46. Bitte beurteilen Sie die Situation in Ihrem Wohnumfeld nach den folgenden Kriterien: Sehr gut Gut Mittel Schlecht Sehr schlecht Aussicht Ihrer Wohnung aufgrund der Höhe der umliegenden Gebäude Erholungswert (z. B. nahe gelegene Wälder, Parks oder Grünanlagen) Einkaufsmöglichkeiten für den täglichen Bedarf Anbindung an den Öffentlichen Nahverkehr (z. B. Erreichbarkeit der nächsten Straßenbahn- / Stadtbahn- / Bushaltestelle) „Image / Ansehen“ des Wohnumfeldes Sehr gering Gering Mittel Hoch Sehr hoch Beeinträchtigungen durch Verkehr oder Industrie 47. Liegen die Hauptwohnräume der Wohnung (Schlafzimmer, Wohnzimmer) in Ausrichtung zu einer eventuell vorhandenen Hauptlärmquelle (z. B. Durchfahrtsstraße, Bahnlinie)? Ja Nein - 9 - Modernisierungsstand und energetische Beschaffenheit des Gebäudes und der Wohnung 48. Wurde Ihre Wohnung bzw. das Gebäude in den letzten 15 Jahren vom Vermieter modernisiert? (Modernisierungsmaßnahmen im Sinne einer Erhöhung / Verbesserung des Wohnwertes) Ja Nein ( Frage 50) Weiß nicht ( Frage 50) 49. In welchen Bereichen wurde die wohnwerterhöhende Modernisierung durchgeführt? Bad / Sanitärbereich der Wohnung Modernisierung der Leitungssysteme (Strom, Gas, Wasser, Abwasser) Heizungsanlage und Warmwasserversorgung Modernisierung der Fenster in der Wohnung Modernisierung des Innenausbaus der Wohnung (z. B. Decken, Fußböden, Treppen) Wesentliche Verbesserung der Grundrissgestaltung Wärmedämmung der Außenwände Wärmedämmung der Dachschrägen und / oder der Decke zum unbeheizten Dachboden Wärmedämmung der Innenwände der Wohnung Wärmedämmung der Decke des unbeheizten Kellers (von oben oder unten) Eingangstür zur Wohnung (wärme- und schallisoliert) 50. Wie schätzen Sie den Zustand Ihrer Wohnung bzw. des Gebäudes insgesamt ein? (Bitte nur je ein Kreuz pro Spalte) Wohnung Gebäude Nicht modernisierungsbedürftig bzw. neuwertig Umfassend modernisiert Teilmodernisiert / mittlerer Modernisierungsgrad Nur kleine Modernisierungen wurden durchgeführt Modernisierungsbedürftig 51. Wie beurteilen Sie die Qualität der folgenden Wohnungs- bzw. Gebäudemerkmale? Sehr gut Gut Mittel Schlecht Sehr schlecht Wärmedämmung der Fassaden Wärmedämmung des Daches Heizung Fenster Elektroinstallation Bad- und Sanitärausstattung Fußbodenbeläge 52. Wurde für das Gebäude ein Energieausweis nach Energieeinsparverordnung (EnEV) erstellt? (Das Gültigkeitsdatum finden Sie auf Seite 1 des Ausweises) Ja, ein Bedarfsausweis liegt vor ( Frage 53) Ja, ein Verbrauchsausweis liegt vor ( Frage 54) Nein, es wurde (bisher) kein Energieausweis erstellt / ist mir nicht bekannt Gültig bis zum Jahr: Gültig bis zum Jahr: ( Ende der Befragung) - 10 - 53. Wenn ein Bedarfsausweis vorliegt, geben Sie bitte den eingetragenen Endenergiebedarf an: Endenergiebedarf laut Bedarfsausweis: , kWh / (m² · a) Muster A: Energiebedarfsausweis Der Endenergiebedarf steht immer auf Seite 2 des Ausweises, oberhalb des farbigen Bandtachos. Bitte nicht den Primärenergiebedarf eintragen. 54. Wenn ein Verbrauchsausweis vorliegt, geben Sie bitte den eingetragenen Endenergieverbrauch bzw. Energieverbrauchskennwert an: (End-)Energieverbrauch laut Verbrauchsausweis: , kWh / (m² · a) mit Warmwasseraufbereitung Der Endenergieverbrauch bzw. Energie- verbrauchskennwert steht immer auf Seite 3 des Ausweises, oberhalb des farbigen Bandtachos. Auf älteren Ausweisen ist dies der einzige angegebene Wert. Bitte nicht den Primärenergieverbrauch eintragen. ohne Warmwasseraufbereitung Muster B: Energieverbrauchsausweis nach EnEV 2013 / 2014 (aktuelle Fassung) Muster C: Energieverbrauchsausweis nach EnEV 2007 (ältere Fassung) Bitte prüfen Sie, ob ein „Anteil Warmwasser“ angegeben ist. Dies steht bei neueren Ausweisen in der Tabelle unterhalb des farbigen Bandtachos (Muster B), bei älteren Ausweisen als Kästchen zum Ankreuzen (Muster C). Vielen Dank für Ihre Teilnahme! Bitte senden Sie den ausgefüllten Fragebogen im beigefügten adressierten Freiumschlag per Post zurück oder geben Sie ihn im Rathaus bzw. bei den Ortsverwaltungen ab. - 11 - Informationen zur Erhebung und zum Datenschutz Die Datenerhebung dient dazu, den Mietspiegel 2021 für Karlsruhe zu erstellen und Struktur- entwicklungen auf dem Karlsruher Mietwohnungsmarkt zu beobachten. Die Mietspiegelbefragung wird als Kommunalstatistik gemäß § 8 Landesstatistikgesetz vom 18. Mai 1991 von der Statistikstelle der Stadt Karlsruhe durchgeführt. Die Stichprobe wurde durch ein Zufallsverfahren auf der Basis der Melderegisteranschriften gezogen. In die Auswertung sollen rund 5.000 mietspiegelrelevante Wohnverhältnisse einbezogen werden. Die Teilnahme an der Befragung ist freiwillig; die Verarbeitung Ihrer Daten erfolgt auf der Basis einer Einwilligung gemäß Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a) EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Die erhobenen Daten werden zur Ermittlung und Beobachtung der ortsüblichen Vergleichsmiete und des Wohnungsmarktes benötigt und nach der Neuerstellung des nächsten Mietspiegels gelöscht. Alle Daten werden in der abgeschotteten Statistikstelle beim Amt für Stadtentwicklung aufbereitet und gespeichert. Eine Offenlegung oder Weitergabe an Dritte erfolgt nicht. Sie haben als betroffene Person das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten (nach Art. 14–18 DSGVO), sofern die rechtlichen Voraussetzungen dafür vorliegen. Außerdem können Sie nach Art. 21 DSGVO Widerspruch einlegen. Eine Einwilligung in die Verarbeitung Ihrer Daten können Sie jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Außerdem haben Sie das Recht einer Beschwerde beim Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (LfDI). Die Betroffenenrechte (außer dem Beschwerderecht gegenüber dem LfDI) können Sie entweder postalisch, per E-Mail oder per Fax geltend machen gegenüber der Stadt Karlsruhe, Amt für Stadtentwicklung, Statistikstelle, 76124 Karlsruhe. Es entstehen Ihnen dabei keine anderen Kosten als die Portokosten bzw. die Übermittlungskosten nach den bestehenden Basistarifen. Verantwortlicher für die Datenverarbeitung Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup Stadt Karlsruhe Karl-Friedrich-Straße 10 76133 Karlsruhe E-Mail: datenschutz@zjd.karlsruhe.de Fax: 0721/133-3059 Beauftragte für den Datenschutz Stadt Karlsruhe Stabsstelle Datenschutz Rathaus am Marktplatz 76124 Karlsruhe Tel.: 0721/133-3050/3055 E-Mail: datenschutz@zjd.karlsruhe.de Fax: 0721/133-3059 Aufsichtsbehörde Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (LfDI) Postfach 10 29 32 70025 Stuttgart Tel.: 0711/6155410 E-Mail: poststelle@lfdi.bwl.de - 12 -
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Niederschrift 38. Sitzung Hauptausschuss 14. März 2023, 16:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus Marktplatz Vorsitz: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 1. Sitzungseröffnung und Punkt 1 der Tagesordnung: Neuerstellung des Mietspiegels 2025/2026: Ökologische und soziale Kriterien stärker gewichten Antrag: GRÜNE Vorlage: 2023/0065 Beschluss: Kenntnisnahme von der Stellungnahme der Verwaltung Abstimmungsergebnis: Keine Abstimmung Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung, begrüßt die Anwesenden und teilt die Namen der ent- schuldigten Stadträt*innen und Bürgermeister mit. Anschließend ruft er Tagesordnungs- punkt 1 zur Behandlung auf und teilt mit, dass der Antrag aus der Gemeinderatssitzung vom 28. Februar 2023 verwiesen worden sei. Stadtrat Löffler (GRÜNE) zeigt sich sehr zufrieden mit der ausführlichen und präzisen Stel- lungnahme der Verwaltung. Der Unterschied zwischen der steuernden und beschreibenden Wirkung des Mietspiegels sei deutlich geworden. Er dankt dafür, dass die Verwaltung die vorgeschlagenen Kriterien bei der Befragung aufnehme. In der weiteren Erarbeitung könne dann gesehen werden, ob es sich um preisrelevante Kriterien handele. Stadtrat Pfannkuch (CDU) dankt ebenfalls für die vorliegende, ausführliche Stellungnahme. Er hebt die Bedeutung der einheitlichen Erstellung des Mietspiegels hervor und sieht keine Veranlassung nachzusteuern. Stadtrat Dr. Schmidt (AfD) teilt mit, dass er ebenfalls mit der Antwort der Verwaltung einver- standen sei. – 2 – Der Vorsitzende stellt fest, nachdem keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, dass der An- trag erledigt sei. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt – Ratsangelegenheiten – 21. März 2023
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Niederschrift 47. Plenarsitzung des Gemeinderates 28. Februar 2023, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 19. Punkt 19 der Tagesordnung: Neuerstellung Mietspiegel 2025/2026: Ökologische und sozi- ale Kriterien stärker gewichten Antrag: GRÜNE Vorlage: 2023/0065 Beschluss: Beratung im Hauptausschuss am 14. März 2023, öffentlich Abstimmungsergebnis: Keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 19 auf und teilt mit, der Antrag werde ohne Aussprache in den Hauptausschuss verwiesen. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 1. März 2023