Möglichkeiten der Umgestaltung in der Steinkreuzstr. zwischen Katzenberg- und Ringstr.

Vorlage: 2023/0062
Art: Antrag
Datum: 20.01.2023
Letzte Änderung: 30.09.2025
Unter Leitung von: Ortsverwaltung Wolfartsweier
Erwähnte Stadtteile: Durlach, Wolfartsweier

Beratungen

  • Ortschaftsrat Wolfartsweier (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 31.01.2023

    TOP: 4

    Rolle: Kenntnisnahme

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • Stellungnahme
    Extrahierter Text

    Stellungnahme zum Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier SPD-Ortschaftsratsfraktion Vorlage Nr.: 2023/0062 Verantwortlich: Dez. 6 Dienststelle: StplA Möglichkeiten der Umgestaltung in der Steinkreuzstraße zwischen Katzenberg- und Ring- straße Gremium Termin TOP ö nö Ortschaftsrat Wolfartsweier 31.01.2023 4 x Kurzfassung Es wird vorgeschlagen, die im Antrag genannte Überplanung zu einem Zeitpunkt vorzunehmen, an dem im Projektzusammenhang mit einer Straßensanierung auch mögliche bauliche Verbesserungen umgesetzt werden können. So kann auch auf bis dahin möglicherweise geänderte Rahmenbedingun- gen aktuell eingegangen werden. Finanzielle Auswirkungen Ja ☐ Nein ☒ ☐ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ☒ Ja ☐ durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☐ Ja ☒ abgestimmt mit VBK – 2 – Ergänzende Erläuterungen Der Sachverhalt wurde in der Verkehrsplanungsrunde zwischen Stadtplanungsamt, Tiefbauamt, Ord- nungs- und Bürgeramt, Verkehrspolizei und Verkehrsbetrieben beraten. Im Ergebnis ist die Intention des Antrags nachvollziehbar. Der genannte Abschnitt entspricht in seiner Baulichkeit noch der ursprünglichen Zweckbestimmung als Bundesstraße. Seit Eröffnung der Ortsum- gehung ist der Verkehr hier deutlich zurückgegangen. Nach derzeitigen Maßstäben würde die Steinkreuzstraße entsprechend nicht mehr in dieser Form aus- gebaut werden, wenngleich dies für eine Vielzahl an Straßen im Stadtgebiet zutrifft und sie weiterhin verkehrliche Funktionen erfüllen muss, beispielsweise für den Busverkehr, der unter Zugrundelegung eines Begegnungsfalls eine gewisse Straßenbreite erfordert. Zudem ist dieser Abschnitt der Steinkreuz- straße – trotz der genannten Entwicklungen – dennoch in weiten Teilen beidseitig anbaufrei. Mit der Markierung von Schutzstreifen für den Radverkehr wurde hier bereits eine kostengünstige Möglichkeit realisiert, die den geänderten Erfordernissen Rechnung trägt. Dieser Verkehrsversuch „Schutzstreifen bei schmaler Kernfahrbahn“ läuft Ende diesen Jahres aus. Die wissenschaftliche Begleitung hat auf der Grundlage der Fahrbahnbreite, des Geschwindigkeitsniveaus und der Verkehrsbelastung die Querschnittsaufteilung positiv bestätigt, auch aus Verkehrssicherheits- sicht. Die Ausnahmegenehmigung soll daher verlängert werden. Da sich die Straße in einem guten bis sehr guten Zustand befindet, ist eine Sanierung, bei der bauliche Veränderungen mit umgesetzt werden könnten, auch mittelfristig nicht erforderlich. Daher würde auch eine planerische Aufbereitung zum gegenwärtigen Zeitpunkt keinen Mehrwert erbringen. Es wird daher vorgeschlagen, die im Antrag genannte Überplanung zu einem Zeitpunkt vorzunehmen, an dem im Projektzusammenhang mit einer Straßensanierung auch mögliche bauliche Verbesserungen umgesetzt werden können. So kann auch auf bis dahin möglicherweise geänderte Rahmenbedingun- gen aktuell eingegangen werden. Dies gerne auch unter aktiver Einbeziehung und Beteiligung des Ortschaftsrates.

  • Antrag
    Extrahierter Text

    Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier SPD-Ortschaftsratsfraktion Vorlage Nr.: 2023/0062 Verantwortlich: Dez. 6 Dienststelle: StPlA Möglichkeiten der Umgestaltung in der Steinkreuzstraße zwischen Katzenberg- und Ringstr. Gremium Termin TOP ö nö Ortschaftsrat Wolfartsweier 31.01.2023 4 x Das Stadtplanungsamt überplant den genannten Streckenabschnitt in Absprache mit dem Bauausschuss des Ortschaftsrats sowie der Ortsverwaltung und stellt diese Planungen nach Vollendung dem Ortschaftsrat vor. Begründung: Die Steinkreuzstraße wurde zwischen Katzenbergstraße und Ortsausgang Richtung Ettlingen umgestaltet. Der Bereich zwischen Katzenbergstraße und Ortsausgang Richtung Durlach blieb bislang baulich unverändert. Lediglich ein Fahrradstreifen, welcher sich noch in der Erprobungsphase befindet, wurde auf dem Asphalt dargestellt. Nunmehr wird die ehemalige Kfz-Werkstatt sowie das ehemalige Gelände Thielicke in der Steinkreuzstraße mit einer Wohnbebauung erschlossen. Somit sind die baulichen Maßnahmen entlang der Steinkreuzstraße in diesem Bereich abgeschlossen. Das Straßenbild in dem genannten Bereich vermittelt dem Autofahrer den Eindruck, sich außerhalb einer geschlossenen Ortschaft zu befinden (Breite der Straße, Abgrenzung durch Büsche und Grün, keine direkte Bebauung). Des Weiteren wird die Situation mit der parallel führenden Hangstraße von manchen Bürgen als verkehrsplanerisch unglücklich betrachtet. Aufgrund der Steinkreuz- und Hangstraße ergibt sich eine trennende Wirkung zwischen den Ortsteilen. Da davon auszugehen ist, dass dieser Streckenabschnitt in Zukunft durch mehr Fußgänger und Radfahrer genutzt wird, sollte dieser Streckenabschnitt einer Überplanung unterzogen werden um zum einen den Bedürfnissen der Fußgänger und Radfahrer gerecht zu werden, die trennende Wirkung der Straße aufzuheben und somit auch die Geschwindigkeiten des motorisierten Individualverkehrs zu reduzieren. Mirko Hoffman, Tino Huber