Ersatzneubau Adolf-Ehrmann-Bad - Bewerbung um Aufnahme in die Bundesförderprogramme 2023

Vorlage: 2023/0039
Art: Antrag
Datum: 17.01.2023
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Bäderbetriebe
Erwähnte Stadtteile: Knielingen, Neureut, Nordweststadt

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 28.02.2023

    TOP: 18

    Rolle: Beratung

    Ergebnis: verwiesen in Fachausschuss

  • Bäderausschuss (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 21.07.2023

    TOP: 3

    Rolle: Beratung

    Ergebnis: einverstanden

Zusätzliche Dateien

  • Antrag
    Extrahierter Text

    Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier FDP-Gemeinderatsfraktion Eingang: 16.01.2023 Vorlage Nr.: 2023/0039 Ersatzneubau Adolf-Ehrmann-Bad - Bewerbung um Aufnahme in die Bundesförderprogramme 2023 Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 28.02.2023 18 x Bäderausschuss 21.07.2023 x 1. Die Stadt Karlsruhe bewirbt sich mit dem Projekt Ersatzneubau des Adolf-Ehrmann-Bads für die Aufnahme ins Programm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ der Bundesförderprogramme 2023. 2. Gemäß der Förderrichtlinien, Bedingungen und Voraussetzungen des Programms wird eine Beantragung fristgerecht vorbereitet und eingereicht. Die große Bedeutung kommunaler Schwimmbäder für die Menschen ist unumstritten. Dabei sind diese nicht nur Orte des Freizeitwerts und des sozialen Miteinanders, sondern auch unverzichtbare Einrichtungen, um das sichere Schwimmen in Gewässern zu erlernen. Schwimmen gehört letztlich zu den wichtigsten überlebensnotwendigen menschlichen Fähigkeiten. Dabei hat jedes einzelne Schwimmbad in den Kommunen seine Daseinsberechtigung, um diesen Auftrag verantwortungsvoll ausführen zu können. Auch die Karlsruher Bäder erfüllen hierbei ihre unerlässliche Rolle für die Stadtgesellschaft und deren Zusammenhalt. Bäder wie das Adolf-Ehrmann-Bad in Neureut müssen jedoch dringend erneuert werden, um weiterhin den an sie gestellten Anforderungen von Familien, Vereinen und Schulen gerecht zu werden. Diese sind auf ein voll funktionsfähiges und sicheres Bad bei der Nutzung angewiesen. Neben dem Stadtteil Neureut und den angrenzenden Nachbarstadtteilen Nordweststadt und Knielingen werden zukünftig mit den neu ausgewiesenen Wohngebieten „Neureut-Zentrum III“ und C-Areal Erzbergerstraße noch tausende Menschen mehr die Infrastruktur des Stadtteils Neureut nutzen, welche entsprechend der Bevölkerungsentwicklung vor Ort mitwachsen bzw. sich anpassen muss. Hierzu gehören nicht nur Kitas und Schulen, sondern auch Schwimmbäder. Angesichts der aktuellen Haushaltslage der Stadt Karlsruhe ist der finanzielle Spielraum begrenzt. Jedoch besteht eine gute und sinnvolle Möglichkeit, einen Ersatzneubau des Adolf-Ehrmann-Bads mit der Aufnahme ins Bundesförderprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ zu finanzieren bzw. zu verwirklichen. Bereits im Jahr 2022 wurde das Sachverhalt / Begründung: – 2 – Projekt „Sanierung der Leopold-Turnhalle in Karlsruhe“ mithilfe dieses Programms gefördert. Die Bewerbungsabläufe sind den zuständigen Bereichen der Stadtverwaltung deshalb vertraut und könnten nun wiederholt für die Erneuerung des Hallenbads im Stadtteil Neureut angewendet werden. Somit sollte eine fristgerechte Bewerbung unter Berücksichtigung der Förderrichtlinien vorbereitet und eingereicht werden, damit das Adolf-Ehrmann-Bad zeitnah einen Ersatzneubau erhält, der allen Anforderungen wieder gerecht werden kann. Unterzeichnet von: Tom Høyem Annette Böringer Thomas H. Hock Karl-Heinz Jooß

  • Protokoll GR TOP 18
    Extrahierter Text

    Niederschrift 47. Plenarsitzung des Gemeinderates 28. Februar 2023, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 18. Punkt 18 der Tagesordnung: Ersatzneubau Adolf-Ehrmann-Bad – Bewerbung um die Auf- nahme in die Bundesförderprogramme 2023 Antrag: FDP Vorlage: 2023/0039 Beschluss: Beratung im Bäderausschuss am 21. Juli 2023, öffentlich Abstimmungsergebnis: Keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 18 auf und teilt mit, der Antrag werde ohne Aussprache in den Bäderausschuss verwiesen. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 1. März 2023

  • Stellungnahme
    Extrahierter Text

    Stellungnahme zum Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier FDP-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: 2023/0039 Verantwortlich: Dez. 3 Dienststelle: BB Ersatzneubau Adolf-Ehrmann-Bad – Bewerbung um Aufnahme in die Bundesförderprogramme 2023 Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 28.02.2023 x Bäderausschuss 21.07.2023 3 x Kurzfassung Eine Bewerbung um Aufnahme in die Bundesförderprogramme ist zum derzeitigen Planungsstand nicht möglich. Finanzielle Auswirkungen Ja ☐ Nein ☒ ☐ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ☒ Ja ☐ durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Ergänzende Erläuterungen Zu 1: Die Stadt Karlsruhe bewirbt sich mit dem Projekt Ersatzneubau des Adolf-Ehrmann-Bads für die Aufnahme ins Programm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ der Bundesförderprogramme 2023. Das Projekt Ersatzneubau Adolf-Ehrmann-Bad befindet sich unverändert in der Projektentwicklungs- phase. Die Kosten für den konzipierten Neubau eines Hallenbads im Stadtteil Neureut, welches Schul-, Vereinsschwimmen und öffentlichen Badebetrieb vereint, wurden mit einem Kostenrahmen von ca. 16 Millionen Euro brutto +/- 30 Prozent aufgrund einer Machbarkeitsstudie des Amtes für Hochbau und Gebäudewirtschaft (HGW) Stand Anfang 2021 angegeben. Aufgrund der angespannten Haushaltssituation und des eingeleiteten Haushaltsstabilisierungsprozesses wurden das erforderliche europaweite Vergabeverfahren mit Planungswettbewerb sowie weitere Untersuchungen ausgesetzt. Das Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ benötigt in der Antragsskizze deutlich weitreichendere Informationen als der aktuelle Planungsstand hergibt. Hierfür muss mindestens die Leistungsphase 2 abgeschlossen sein. Eine Zuschussbeantragung ist deshalb nicht sinnvoll. Ein Antrag ist derzeit auch nicht möglich, da eine Bewilligung der Mittel eine zügige Umsetzung mit Baubeginn innerhalb eines Jahres voraussetzt. Dies ist nicht nur planerisch, sondern auch im Rahmen des städtischen Haushaltes nicht möglich. Zu 2: Gemäß der Förderrichtlinien, Bedingungen und Voraussetzungen des Programms wird eine Beantragung fristgerecht vorbreitet und eingereicht. Aktuell gibt es keinen aktiven Projektaufruf in diesem Programm. Der letzte Projektaufruf vom Juli 2022 sah vor allem Zuschüsse für Sanierungsprojekte vor. Ersatzneubauten wurden nur ausnahmsweise und mit triftiger Begründung zugelassen.