Verlängerung der Erbbaurechte an den städtischen Grundstücken Nr. 49156/12 mit 6.064 m² und Nr. 49156/15 mit 814 m², jeweils Gebäude- und Freifläche, Am Großmarkt, zugunsten der Blumengroßmarkt eG

Vorlage: 2023/0035
Art: Beschlussvorlage
Datum: 20.01.2023
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Liegenschaftsamt
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Hauptausschuss (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 14.02.2023

    TOP: 6

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: mehrheitlich beschlossen

Zusätzliche Dateien

  • Beschlussvorlage
    Extrahierter Text

    Beschlussvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2023/0035 Verantwortlich: Dez. 4 Dienststelle: LA Verlängerung der Erbbaurechte an den städtischen Grundstücken Nr. 49156/12 mit 6.064 m² und Nr. 49156/15 mit 814 m², jeweils Gebäude- und Freifläche, Am Großmarkt, jeweils zugunsten der Blumengroßmarkt eG Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Hauptausschuss 14.02.2023 6 x zugestimmt Beschlussantrag (Kurzfassung) 1. Der Hauptausschuss genehmigt die Verlängerung der Erbbaurechte an den städtischen Grundstücken Nr. 49156/12 mit 6.064 m² und Nr. 49156/15 mit 814 m², jeweils Gebäude- und Freifläche, Am Großmarkt, zugunsten der Blumengroßmarkt eG jeweils bis zum 31.12.2032 mit der Möglichkeit der vorzeitigen Aufhebung beider Erbbaurechte zum 31.12.2026. 2. Das Liegenschaftsamt wird ermächtigt, die entsprechenden Nachtragsverträge abzuschließen. Finanzielle Auswirkungen Ja ☒ Nein ☐ ☐ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: 45.165,94 € Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☐ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☐ Ja ☐ Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ☐ Ja ☐ durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☐ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – I. Einleitung: Die Stadt Karlsruhe hat an folgenden Grundstücken zugunsten der Blumengroßmarkt eG Erbbaurechte bestellt: a) Grundstück Nr. 49156/12 mit 6.064 m² (Laufzeitende: 17.05.2023) b) Grundstück Nr. 49156/15 mit 814 m² (Laufzeitende: 18.05.2023) c) Grundstück Nr. 49156/20 mit 5.564 m² (Laufzeitende: 28.01.2033) II. Dauer der Laufzeitverlängerung: Eine Verlängerung der Laufzeiten der Erbbaurechte an den städtischen Grundstücken Nr. 49156/12 und Nr. 49156/15 soll bis 31.12.2032 erfolgen, um ein einheitliches Laufzeitende der unter I. lit. a-c genannten Erbbaurechte herbeizuführen. Die Vereinbarung eines Laufzeitendes bis 28.01.2033 (lit. c) ist für die Blumengroßmarkt eG allerdings aus betriebswirtschaftlichen Gründen nicht möglich und für die Stadt wegen der kurzen Dauer der Diskrepanz der Laufzeitenden (28 Tage) nicht problematisch. Der Blumengroßmarkt eG wird in beiden Nachtragsverträgen zur Verlängerung die Option eingeräumt, die Aufhebung des jeweiligen Erbbaurechts zum 31.12.2026 zu verlangen. Hintergrund ist der bezüglich des Grundstücks Nr. 49156/20 (lit. c) bestehende Mietvertrag zwischen dem Hauptmieter und der Blumengroßmarkt eG, mit einer festen Laufzeit bis 31.12.2026 und einer Verlängerungsoption um weitere 5 Jahre bis zum 31.12.2031. Sofern die Verlängerungsoption im Jahr 2026 nicht zum Tragen kommt und das Mietverhältnis regulär endet, wird das wirtschaftliche Überleben für die Blumengroßmarkt eG schwierig. Insofern kann die Blumengroßmarkt eG aufgrund der derzeitigen wirtschaftlichen und politischen Lage keine längerfristigen vertraglichen Verpflichtungen über 2026 hinaus eingehen, ohne die Möglichkeit zu haben, diese Verpflichtung vorzeitig zu beenden. III. Entschädigung bei Ablauf der Erbbaurechte und bei Heimfall: Bei einer Laufzeitverlängerung der Erbbaurechte an den Grundstücken Nr. 49156/12 und 49156/15 wäre grundsätzlich auf die aktuellen städtischen Konditionen umzustellen, welche die entschädigungslose Übernahme der Gebäude bei Zeitablauf bzw. Heimfall für produktives Gewerbe vorsieht. Nach Maßgabe der bestehenden Erbbauverträge hingegen ist die Stadt verpflichtet, der Blumengroßmarkt eG bei Laufzeitende am 17. bzw. 18.05.2023 eine Entschädigung für die Bauwerke zu leisten (¾ des Wertes der Gebäude auf Grundstück Nr. 49156/12 bzw. 2/3 des Wertes der Gebäude auf Grundstück Nr. 49156/15). Im Rahmen der Vertragsverhandlungen wurde seitens des Erbbauberechtigten mitgeteilt, einer Verlängerung der Laufzeiten der beiden Erbbaurechte (lit. a) und b)) nicht zuzustimmen, sofern die Entschädigung für die Gebäude in Gänze entfallen würde. Dies hätte zur Folge, dass die beiden Erbbaurechte an den städtischen Grundstücken Nr. 49156/12 und 49156/15 im Mai 2023 auslaufen. Die Gebäude gingen sodann auf die Stadt über. Die Stadt hat weder Interesse an der Zahlung einer Entschädigung noch an der Übernahme der Hallen mit allen daraus resultierenden Rechten und Pflichten (Verkehrssicherung, Unterhaltung usw.). Die Stadt wird diese Verpflichtung abwenden, in dem sie die Erbbaurechte für die voraussichtliche Standdauer zu den bisherigen Bedingungen verlängert (vgl. § 27 Abs. 3 ErbbauRG). Die Blumengroßmarkt eG hat in den letzten Jahren durch Sanierung und Modernisierung in die Ausstattung, die Bausubstanz sowie die Energetik der Gebäude investiert (u.a. Installation einer Photovoltaikanlage), wodurch der Erhalt der Immobilien gesichert ist. Bei einem Ablauf der Erbbaurechte in zehn Jahren ist daher sichergestellt, dass sich die Gebäude, die als Bestandteil des – 3 – Grundstücks in das Eigentum der Stadt übergehen und für die eine Entschädigung zu leisten ist, in einem guten Zustand befinden werden. Vor diesem Hintergrund wird die Stadt im vorliegenden Fall bei der Verlängerung der beiden Erbbaurechte für die Grundstücke Nrn. 49156/12 und 49156/15 bis zum 31.12.2032 von den grundsätzlichen städtischen Regelungen abweichen und die bisherige (vertragliche) Entschädigungsregelung beibehalten. Dies gilt auch für die Bemessung des Erbbauzinses. IV. Erbbauzins: Die Blumengroßmarkt eG entrichtet daher auch weiterhin den derzeitigen Erbbauzins: Grdst. Nr. 49156/12 Grdst. Nr. 49156/15 Erbbauzins insgesamt Derzeitiger Erbbauzins 40.655,84 € 4.510,10 € 45.165,94 € Dieser wird gemäß der bestehenden vertraglichen Regelung alle fünf Jahre anhand der Indexveränderung angepasst. Beschluss: Antrag an den Hauptausschuss: 1. Der Hauptausschuss genehmigt die Verlängerung der Erbbaurechte an den städtischen Grundstücken Nr. 49156/12 mit 6.064 m² und Nr. 49156/15 mit 814 m², jeweils Gebäude- und Freifläche, Am Großmarkt, zugunsten der Blumengroßmarkt eG jeweils bis zum 31.12.2032 mit der Möglichkeit der vorzeitigen Aufhebung beider Erbbaurechte zum 31.12.2026. 2. Das Liegenschaftsamt wird ermächtigt, die entsprechenden Nachtragsverträge abzuschließen.

  • Lageplan_dreiGrundstücke
    Extrahierter Text

    Weinweg Am Großmarkt Am Großmarkt Elfmorgenbruchstraße 11 10 83 22 49156 6582/3 6580 2357 6582/2 2357/1 6567 49156/12 49156/20 54298 26791/2 49156/16 26791/3 49156/21 49157/22 54298/3 26719 49156/15 6289/1 49156/18 26791 49156/13 6580/1 26790 49156/17 6553 26719/1 26791/1 26719/2 ́ Gemarkung Karlsruhe Planfertigung L1: Kellner Datum: 09.04.2021 Blumengroßmarkt Gemarkung Karlsruhe Sachbearbeitung L1: Kuttny Flurst.-Nr.: 49156/12;/15;/20 bei DIN A4 Maßstab: 1:1.500 Dieser Plan darf ohne Erlaub nis der Stadt Karlsruhe nicht vervielfältigt w erden. Änderungen und Einträge sind deutlich als solche kenntlich zu m achen. Liegenschaftsamt Stadt Karlsruhe

  • Luftbild_dreiGrundstücke
    Extrahierter Text

    Am Großmarkt Elfmorgenbruchstraße 11 10 49156 6580 2357 49156/12 49156/20 6582/2 49156/21 2357/1 6567 49156/16 6582/3 49156/15 49156/18 54298/3 ́ Gemarkung Karlsruhe Planfertigung L1: Kellner Datum: 09.04.2021 Blumengroßmarkt Gemarkung Karlsruhe Sachbearbeitung L1: Kuttny Flurst.-Nr.: 49156/12;/15;/20 bei DIN A4 Maßstab: 1:1.000 Dieser Plan darf ohne Erlaub nis der Stadt Karlsruhe nicht vervielfältigt w erden. Änderungen und Einträge sind deutlich als solche kenntlich zu m achen. Liegenschaftsamt Stadt Karlsruhe

  • Protokoll TOP 6 HA_14.02.2023
    Extrahierter Text

    Niederschrift 37. Sitzung Hauptausschuss 14. Februar 2023, 16:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus Marktplatz Vorsitz: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 6. Punkt 6 der Tagesordnung: Verlängerung der Erbbaurechte an den städtischen Grundstü- cken Nr. 49156/12 mit 6.064 m 2 und Nr. 49156/15 mit 814 m 2 , jeweils Gebäude- und Frei- fläche, Am Großmarkt, zugunsten der Blumengroßmarkt eG Vorlage: 2023/0035 Beschluss: 1. Der Hauptausschuss genehmigt die Verlängerung der Erbbaurechte an den städtischen Grundstücken Nr. 49156/12 mit 6.064 m² und Nr. 49156/15 mit 814 m², jeweils Ge- bäude- und Freifläche, Am Großmarkt, zugunsten der Blumengroßmarkt eG jeweils bis zum 31.12.2032 mit der Möglichkeit der vorzeitigen Aufhebung beider Erbbaurechte zum 31.12.2026. 2. Das Liegenschaftsamt wird ermächtigt, die entsprechenden Nachtragsverträge abzuschlie- ßen. Abstimmungsergebnis: Bei 1 Nein-Stimme mehrheitlich zugestimmt Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 6 zur Behandlung auf und lässt, nachdem keine Wortmeldungen vorliegen, über die Vorlage abstimmen. Er stellt bei einer Gegenstimme mehrheitliche Zustimmung fest Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt – Ratsangelegenheiten – 22. Februar 2023