Kunststoffbelag für Bolzplatz Grezzostraße

Vorlage: 2023/0020
Art: Antrag
Datum: 20.01.2023
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Ortsverwaltung Grötzingen
Erwähnte Stadtteile: Grötzingen

Beratungen

  • Ortschaftsrat Grötzingen (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 15.02.2023

    TOP: 8

    Rolle: Kenntnisnahme

    Ergebnis: erledigt durch Stellungnahme der Verwaltung

Zusätzliche Dateien

  • TOP 8 MfG-Antrag Kunststoffbelag für Bolzplatz Grezzostraße
    Extrahierter Text

    Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Kunststoffbelag für Bolzplatz Grezzostraße MfG-Ortschaftsratsfraktion Vorlage.: 2023/0020 Gremium Termin TOP ö nö Ortschaftsrat Grötzingen 15.02.2023 8 ☒ ☐ Bereits im Jahr 2019 hat die MfG Fraktion beantragt, bei einer anstehenden Sanierung des Bolzplatzes in der Grezzostraße einen Kunststoffbelag aufzubringen. Leider wurde dies vom Fachamt abgelehnt. In der Ortschaftsratssitzung vom November 2022 wurde zum wiederholten Male von Eltern und Kindern der schlechte Zustand des Platzes und das hohe Verletzungsrisiko bei den Nutzern bemängelt. Wir bitten daher erneut um eine Sanierung und das Aufbringen eines Kunststoffbelages. Die MfG Fraktion stellt daher folgenden Antrag: - Die Ortsverwaltung nimmt mit dem Gartenbauamt Kontakt auf und prüft die Kosten sowie die Realisierung für das Aufbringen eines Kunststoffbelages für den Bolzplatz in der Grezzostraße. Antrag

  • TOP 8 Stellungnahme MfG-Antrag Kunststoffbelag für Bolzplatz Grezzostraße
    Extrahierter Text

    Stellungnahme zum Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier MfG-Ortschaftsratsfraktion Vorlage Nr.: 2023/0020 Verantwortlich: Dez. 5 Dienststelle: GBA Kunststoffbelag für Bolzplatz Grezzostraße Gremium Termin TOP ö nö Ortschaftsrat Grötzingen 15.02.2023 8 x Kurzfassung Der Kinderspielplatz mit Ballspielwiese in der Grezzostraße wurde 2019 saniert und in einen wieder funktionsfähigen Zustand gebracht. Dabei wurde der bislang dort bestehende Standardbelag zugrunde gelegt. Eine Umwandlung des Belags des Ballspielfeldes zu einem Spielfeld mit Kunststoffbelag wird nicht befürwortet. Es fehlen hierfür die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen. Finanzielle Auswirkungen Ja ☐ Nein ☒ ☐ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ☒ Ja ☐ durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Ergänzende Erläuterungen Der Kinderspielplatz mit Ballspielwiese in der Grezzostraße wurde 2019 saniert. Die Sanierung des Belags der Ballspielwiese orientierte sich an der bisherigen Belagsart. Da sich der Rasenaufwuchs in der zentralen Spielachse und im Torumfeld nicht erhalten lässt, wird in diesen stark beanspruchten Bereichen der Oberboden abgetragen und durch einen mit feinem Brechsand abgedeckten wassergebundenen Belag ausgetauscht. Dies ist auch bei vielen anderen Ballspielwiesen im Karlsruher Stadtgebiet der übliche Ausbaustandard. Die Akzeptanz bei den Nutzenden ist im Allgemeinen gut. Es handelt sich um eine wirtschaftliche Bauweise, die auch unter ökologischen Aspekten gut vertretbar ist. Die im Antrag vorgeschlagene Ausführung mit Kunststoffbelägen erfolgt vorzugsweise auf besonders stark frequentierten Plätzen in konfliktarmem Umfeld. Die Ballspielwiese Grezzostraße schließt südlich an ein im Bebauungsplan festgesetztes Allgemeines Wohngebiet an. Die Aufwertung des Spielfeldes mit einem Kunststoffbelag führt in der Regel zu einer intensiveren Nutzung und zusätzlichen Lärmemissionen. Für eine solche Belagsänderung wird eine Baugenehmigung erforderlich. Im Verfahren muss dann das Thema der Lärmemissionen begutachtet werden. Aus der Erfahrung an anderer Stelle ist aufgrund der geringen Entfernung zur Wohnbebauung bei Beibehaltung der Bolzplatzgröße hierfür keine Baugenehmigung zu erhalten. Die Erfahrung der letzten Jahre zeigt, dass die Bürgerschaft immer lärmsensibler wird und hier Einsprüche im Bauantragsverfahren zu erwarten sind. Neben den rechtlichen Hürden sind die Kunststoffbeläge sehr teuer. Eine konkrete Kostenangabe für diese Maßnahme ist nicht ganz einfach, da nicht nur die Belagsdecke verändert wird, sondern auch auf der kompletten Fläche ein Bodenaushub stattfinden muss. Als Kostenrahmen sei hier daher als Referenz die Umwandlung des Ballspielfeldes an der Bergwaldschule im Jahre 2019/2020 genannt. Diese kostete ca. 270.000 €. Kosten für den Bodenaushub sind darin nicht enthalten. Je nach abfalltechnischer Beurteilung des Aushubmaterials kommen noch deutlich höhere Kosten hinzu. Da seit dem Abrechnungsjahr 2020 die Kosten für Kunststoffe, Asphalt und Entsorgung dramatisch gestiegen sind, ist auch hier von einem höheren Finanzbedarf auszugehen. Die Verwaltung empfiehlt daher, die Ballspielwiese in ihrer jetzigen Bauweise beizubehalten. Die Rahmenbedingungen für diese Entscheidung sollten in geeigneter Form den Nutzerinnen und Nutzern durch die Ortsverwaltung kommuniziert werden. Dabei sollte auch auf die aktuelle Haushaltssituation der Stadt hingewiesen werden.