Sanierung Friedhofskapelle

Vorlage: 2023/0007
Art: Antrag
Datum: 09.01.2023
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Ortsverwaltung Grötzingen
Erwähnte Stadtteile: Grötzingen

Beratungen

  • Ortschaftsrat Grötzingen (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 18.01.2023

    TOP: 3

    Rolle: Kenntnisnahme

    Ergebnis: erledigt durch Stellungnahme der Verwaltung

Zusätzliche Dateien

  • TOP 3 Interfraktioneller Antrag Sanierung Friedhofskapelle
    Extrahierter Text

    Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Sanierung Friedhofskapelle Interfraktioneller Antrag Vorlage.: 2022/0007 Gremium Termin TOP ö nö Ortschaftsrat Grötzingen 18.01.2023 3 ☒ ☐ Die Grötzinger Friedhofskapelle ist ein Beispiel für die Architektur der 1920er und in Karlsruhe einzigartig. Eine architektonische Besonderheit ist auch der Fußboden aus Steinholzzement, der auch an den Wänden bis zu einer Höhe von 0,5m hochgezogen ist. Ursprünglich wurde die Kapelle über Auslassschächte mit Wärme versorgt, die von einer Heizanlage im Keller erzeugt wurde. Diese Anlage wurde schon vor langem durch eine Direktheizung ersetzt. In der Folge trat Feuchtigkeit im Keller auf, die in den Fußboden zog und nun einige Probleme verursacht. So verursacht die Feuchtigkeit an manchen Stellen Blasenbildung und verunsichert die Besucher beim Begehen der Flächen. Hier stellt sich neben der Frage der Bauerhaltung die weitere Frage der Verkehrssicherheit. Eine Sanierung ist schon seit Jahren angedacht, wurde aber bis jetzt nicht umgesetzt. Insgesamt ist es ein unwürdiger Zustand. Der Ortschaftsrat beantragt einen Sachstandsbericht und die erforderliche Sanierung der Friedhofskapelle. Antrag

  • TOP 3 Stellungnahme Interfraktioneller Antrag Sanierung Friedhofskapelle
    Extrahierter Text

    Stellungnahme zum Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Interfraktioneller Antrag Vorlage Nr.: 2023/0007 Verantwortlich: Dez. 6 Dienststelle: FBA Sanierung Friedhofskapelle Gremium Termin TOP ö nö Ortschaftsrat Grötzingen 18.01.2023 3 x Kurzfassung Die Sanierung der Friedhofskapelle umfasst die Erneuerung des Bodenbelages, den Einbau eines neuen Heizsystems und die Installation einer Photovoltaikanlage. Die Maßnahme soll im Jahr 2024 umgesetzt werden, nachdem insbesondere die Machbarkeit einer Erdwärmepumpe bestätigt wird. Finanzielle Auswirkungen Ja ☒ Nein ☐ ☒ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☒ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☐ Ja ☒ positiv ☒ negativ ☐ geringfügig ☒ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ☒ Ja ☐ durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Ergänzende Erläuterungen Die Erneuerung des Bodenbelages der Friedhofskapelle in Grötzingen wurde schon in Vorjahren durch das Bauamt der Ortsverwaltung beziehungsweise durch einen Fachplaner untersucht und seinerzeit auch Haushaltsmittel im Umfang von 50.000 Euro in den Haushalt eingestellt. Der Steinholzzement-Boden ist in größeren Teilen aufgrund von Feuchteschäden defekt. Die Sanierung ist mit dem Landesdenkmalamt bereits denkmalrechtlich abgestimmt. Es soll eine Sanierung stattfinden, die zwar großflächig den Austausch, aber auch in Teilbereichen den Erhalt des ursprünglichen Bodenbelages vorsieht. Nachdem sich abzeichnete, dass neben dem Fußbodenbelag auch die Heizungsanlage erneuert werden muss, wurden die Maßnahmen zunächst nicht umgesetzt. Mittlerweile sind die Sanierungsmaßnahmen dringend und insbesondere aufgrund der generellen Energiekrise nicht mehr aufschiebbar. Damit nun diese Feuchteschäden nicht erneut zum Problem werden, ist ein Konzept zum Beheizen der Grabkapelle erforderlich. Angedacht ist aufgrund des großflächigen Bodenaustausches der Einbau einer Fußbodenheizung in der Kapelle. In den Nebenräumen sollen Radiatoren die Beheizung ermöglichen. Eine Sole-Wärmepumpe in Kombination mit einer Photovoltaik-Anlage ist für die Gewinnung der Heizenergie vorgesehen. Parallel zur notwendigen baulichen Sanierung der Friedhofskapelle wurden Planungen für den Bau eines Geräteschuppens im südlichen Teil des Friedhofes vorgenommen. Die erforderliche Baugenehmigung hierfür liegt mittlerweile vor. Derzeit erfolgt die Prüfung, inwieweit auf dem Friedhofsgelände und insbesondere auf dem neuen Geräteschuppen die Photovoltaik-Anlage installiert werden kann. Das Amt für Hochbau und Gebäudewirtschaft beauftragt in Zusammenarbeit mit der Ortsverwaltung einen Fachplaner und ein geologisches Gutachten im Hinblick auf die Machbarkeit der angedachten Erdwärmepumpe. Die Finanzierung erfolgt über das Planungsbudget des Friedhofs- und Bestattungsamtes im laufenden Jahr. Das Friedhofs- und Bestattungsamt klärt momentan, ob die Gesamtmaßnahme, nämlich der Bau einer Fußbodenheizung in Verbindung mit der Erneuerung des Fußbodens, die Errichtung einer Erdwärmepumpe sowie die Installation einer Photovoltaikanlage, über den Klimaschutzfonds der Stadt im laufenden Jahr finanziert werden kann. Für den Fall, dass diese Finanzierung, die einen Umfang von zirka 250.000 Euro hat, nicht über den Klimaschutzfonds finanzierbar ist, wird die Maßnahme zum nächsten Doppelhaushalt der Stadt angemeldet. Die Realisierung der genannten Maßnahmen wird im Jahr 2024 angestrebt.