Benennung eines Vertreters für den Gutachterausschuss der Stadt Karlsruhe
| Vorlage: | 20224 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 21.05.2008 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | _Fachbereich Datenübernahme |
| Erwähnte Stadtteile: | Durlach |
Beratungen
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Extrahierter Text
BESCHLUSSVORLAGE STADT KARLSRUHE Stadtamt Durlach Gremium: Termin: TOP: Verantwortlich: Ortschaftsrat Durlach 04.06.08 2 öffentlich Stadtamt Durlach Thema: Benennung eines Vertreters für den Gutachterausschuss der Stadt Karlsruhe Der Gutachterausschuss wird nach § 192 ff. Baugesetzbuch gebildet. Unter Ziffer 5 sind die sachverständigen Vertreter der eingegliederten Stadt- und Ortsteile genannt. Diese Ausschussmitglieder werden nur bei Bedarf hinzugezogen, d. h. vor allem, wenn es um die Festsetzung von Bodenrichtwerten in einem der Stadt- oder Ortsteile geht. Sie sind in diesem Ausschuss nur in beratender Funktion tätig. Die Bestellung der sachverständigen Vertreter der eingegliederten Stadt- bzw. Ortsteile erfolgt auf Grund der Vereinbarungen in den Eingliederungsverträgen. Sie werden in den jeweiligen Ortschaftsräten benannt bzw. gewählt und sodann der Grundstücksbewertungsstelle für die Aufnahme im Gutachterausschuss mitgeteilt. Analog dem Verfahren im Umlegungsausschuss sollten für den Stadtteil Durlach mit Aue ein Vertreter und ein Ersatzvertreter für die neue Amtszeit des Gutachteraus- schusses vorgeschlagen werden. Bisher war für die CDU OR Schnell vertreten. Nach dessen Fraktions- und Parteiaustritt wird nun als Nachfolgerin Frau Petra Stutz (CDU) vorgeschlagen. B e s c h l u s s : Der Ortschaftsrat Durlach schlägt als Nachfolgerin Frau Petra Stutz (CDU) für das ausgeschiedene Mitglied Wolfgang Schnell vor.