Bebauungsplan "Östlich Esslinger Straße zwischen Heidenheimer Straße und Ludwigsburger Straße und Teilbereich Heidenheimer Straße", Karlsruhe-Grünwettersbach
| Vorlage: | 2022/2488/1 |
|---|---|
| Art: | Änderungs-/Ergänzungsantrag |
| Datum: | 09.02.2023 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Stadtplanungsamt |
| Erwähnte Stadtteile: | Grünwettersbach |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 28.02.2023
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: erledigt
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Interfraktioneller Änderungsantrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier CDU-Gemeinderatsfraktion SPD-Gemeinderatsfraktion FDP-Gemeinderatsfraktion Eingang: 09.02.2023 Vorlage Nr.: 2022/2488/1 Bebauungsplan "Östlich Esslinger Straße zwischen Heidenheimer Straße und Ludwigsburger Straße und Teilbereich Heidenheimer Straße", Karlsruhe-Grünwettersbach; Auslegungsbeschluss Gremium Termin TOP ö nö Planungsausschuss 09.02.2023 3.1 x Gemeinderat 28.02.2023 5.1 Die unterzeichnenden Fraktionen beantragen: • Das Planungskonzept zum ruhenden Verkehr wird an den einstimmig gefassten Beschluss des Ortschaftsrates Wettersbach angepasst. Demzufolge sollen je Wohnung 1,5 Kfz-Stellplätze veranlagt werden. Sachverhalt/Begründung In der öffentlichen Sitzung des Ortschaftsrates Wettersbach am 7. Februar 2023 haben sich die Ortschaftsrätinnen und Ortschaftsräte aller Fraktionen einstimmig dafür ausgesprochen, den veranlagten Stellplatzschlüssel wieder an das ursprüngliche Planungskonzept aus dem Jahr 2021 (Vorlage-Nr. 2021/1100) anzugleichen. Anstelle der beabsichtigten 1,0 Kfz-Stellplätze je Wohnung sollen jetzt wieder 1,5 Kfz-Stellplatze je Wohnung veranlagt werden, da wegen der topographischen Gegebenheiten (Hanglage), der umliegenden Nutzungen durch Sportvereine sowie der vergleichsweise schlechten ÖPNV-Anbindung mit einem höheren Parkdruck zu rechnen ist. Der einstimmig herbeigeführte Beschluss des Ortschaftsrates knüpft im Übrigen auch an die konkreten Anregungen aus der Bürgerschaft während der ersten Öffentlichkeitsveranstaltung im Jahr 2019 an. Die Erhöhung des Kfz-Stellplatzschlüssels wurde 2019 zugesagt und auch in den weiteren Planungsablauf übernommen. Sowohl den einstimmigen Beschluss des Ortschaftsrates als auch die Wünsche aus der Bevölkerung sehen wir als Fraktionen im Gemeinderat als starkes Mandat und setzen uns daher für den ursprünglichen Kfz-Stellplatzschlüssel (1,5 Kfz-Stellplätze je Wohnung) ein, der sich an der Lebenswirklichkeit der Menschen in Grünwettersbach orientiert. Unterzeichnet von: Detlef Hofmann Tilman Pfannkuch Yvette Melchien Michael Zeh Tom Høyem
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Extrahierter Text
Stellungnahme zum Änderungsantrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier CDU-Gemeinderatsfraktion SPD-Gemeinderatsfraktion FDP-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: 2022/2488/1 Verantwortlich: Dez. 1 Dienststelle: Stadtplanungsamt Bebauungsplan "Östlich Esslinger Straße zwischen Heidenheimer Straße und Ludwigsburger Straße und Teilbereich Heidenheimer Straße", Karlsruhe-Grünwettersbach; Auslegungsbeschluss Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 28.02.2023 5.1 X Kurzfassung Der Antrag unterscheidet sich von der Empfehlung des Ortschaftsrates insofern, als dass eine Erhöhung des Stellplatznachweises von 1,0 auf 1,5 Stellplätze je Wohnung gefordert wird. Der Ortschaftsrat empfiehlt hingegen eine Erhöhung des Stellplatzschlüssels auf 1,5 Stellplätze je Wohnung im Mittel, also bezogen auf das gesamte Plangebiet. Die Verwaltung folgt in der geänderten Vorlage 2022/2488/2 der Empfehlung des Ortschaftsrates und empfiehlt, dem vorliegenden Antrag nicht zu entsprechen. Finanzielle Auswirkungen Ja ☐ Nein ☒ ☐ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☐ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☐ Ja ☐ Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ☐ Ja ☐ durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☐ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Erläuterung Die Forderung des Nachweises von 1,5 Stellplätzen je Wohnung bringt im Bauantragsverfahren ein Rundungserfordernis mit sich. Ergäbe sich bei der Berechnung der notwendigen Stellplätze eine Bruchzahl, so wäre auf eine natürliche Zahl zu runden. Das würde bei der vorliegenden Forderung für den im Rahmenplan vorgesehenen Wohnungsmix zu einem tatsächlichen Stellplatzschlüssel von 1,65 Stellplätzen je Wohnung im Plangebiet führen. Diese hohe Anzahl an Stellplätzen lässt sich nicht ohne technische Sonderlösungen wie Doppelparker innerhalb der festgesetzten Flächen für unterirdische Gemeinschaftsgaragen unterbringen. Die Tiefgaragenflächen wurden im Rahmenplanprozess über Testentwürfe so ausgelegt, dass sie genügend Platz bieten für 1,5 Stellplätze je Wohneinheit im Mittel. Eine Vergrößerung der Flächen hätte eine Umplanung des Entwurfes zu Folge, da die Tiefgaragen das Plateau bilden, auf dem sich der gemeinschaftliche Innenhof und das Erdgeschossniveau der Gebäude befindet. Zudem wäre die Vergrößerung der Tiefgaragenflächen nicht innerhalb der laut Bebauungsplan zulässigen Grundflächen möglich. Es wird empfohlen die Festsetzung im Bebauungsplan wie in Vorlage 2022/2488/2 zu treffen. So wird der Empfehlung des Ortschaftsrates Wettersbach und den Forderungen der Bürgerinnen und Bürger aus den Öffentlichkeitsveranstaltungen entsprochen. Diese Variante kann auch die Verwaltung mittragen.
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Extrahierter Text