Beseitigung der invasiven Götterbäume an der August-Bebel-Straße, angrenzend an das Naturschutzgebiet "Alter Flugplatz Karlsruhe"

Vorlage: 2022/2480
Art: Informationsvorlage
Datum: 29.12.2022
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Umwelt- und Arbeitsschutz
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Ausschuss für Umwelt und Gesundheit (öffentlich)

    Datum: 25.01.2023

    TOP: 2

    Rolle: Kenntnisnahme

    Ergebnis: Kenntnisnahme

Zusätzliche Dateien

  • Informationsvorlage
    Extrahierter Text

    Informationsvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2022/2480 Verantwortlich: Dez. 5 Dienststelle: UA/GBA Beseitigung der invasiven Götterbäume an der August-Bebel-Straße, angrenzend an das Naturschutzgebiet "Alter Flugplatz Karlsruhe" Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Ausschuss für Umwelt und Gesundheit 25.01.2023 2 x Information (Kurzfassung) Auf den Grünflächen westlich der Haltestelle August-Bebel-Straße stehen mindestens 20 große, meist weibliche Götterbäume. Unmittelbar angrenzend befindet sich das ökologisch hochwertige und sehr sensible Natura-2000 Gebiet und Naturschutzgebiet „Alter Flugplatz Karlsruhe“. Durch ihren invasiven und weitreichenden Sameneintrag stellen die Götterbäume ein zunehmendes Problem dar. Rohbodenflächen im Umkreis sind davon am stärksten betroffen. Dies betrifft auch die zu entwickelnden Sand-Magerrasenflächen als Ausgleichsmaßnahme für Zukunft Nord. Zudem gefährdet die Ausbreitung des Götterbaums das Natura 2000-Gebiet und Naturschutzgebiet „Alter Flugplatz Karlsruhe“, welches aufgrund seiner großflächigen seltenen und geschützten Vegetationsbestände in Baden-Württemberg einzigartig ist. Die Stadtverwaltung wird die Götterbäume an der August-Bebel-Straße in den kommenden Jahren sukzessive - beginnend im Februar 2023 - entfernen. Der Ausschuss für Umwelt und Gesundheit nimmt die Vorlage zur Kenntnis. Finanzielle Auswirkungen Ja ☐ Nein ☒ ☐ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☒ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☐ Ja ☒ Korridorthema: Grüne Stadt - Stadt der biologischen Vielfalt Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ☒ Ja ☐ durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Ergänzende Erläuterungen Durch den Sameneintrag haben sich bereits große Bestände im Schutzgebiet etabliert, welche nur unter immensen Kosten zu beseitigen sind (Kampfmittelsondierung und Ausbaggerung, da die Bäume auf Rückschnitt mit verstärkter Wurzelbrut reagieren). Der Götterbaum steht auf der schwarzen Liste der EU (Liste invasiver gebietsfremder Arten von unionsweiter Bedeutung). Diese beinhaltet Tier- und Pflanzenarten, die sich mit erheblich nachteiligen Auswirkungen für die Umwelt in der freien Natur verbreitet haben. Die Maßnahmenempfehlungen (Management- und Maßnahmenblatt zur EU-Verordnung über die Prävention und das Management der Einbringung und Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten Nr. 1143/2014) lautet dazu, dass „bei einer nachgewiesenen Bedrohung gefährdeter Biotope Initialbestände des Götterbaumes zu entfernen und weibliche Samenbäume im näheren Einzugsbereich zu kontrollieren sind. Dies muss unter Berücksichtigung der Verhältnismäßigkeit, der Auswirkungen auf die Umwelt sowie der Kosten erfolgen.“ Nachweisliche Quelle des Sameneintrages auf das Schutzgebiet sind die weiblichen Exemplare des Götterbaums an und entlang der Straßenbahnhaltestelle. Diese müssen entfernt werden und durch nicht-invasive Baumarten ersetzt werden. Da es sich um gesunde große Bäume handelt, sollten die Fällungen von einer intensiven Öffentlichkeitsarbeit mit Einbindung der Bürgervereine begleitet werden, die das den Belangen des Naturschutzes entsprechende Handeln erklärt. Mit den Maßnahmen soll umgehend noch in dieser Fällperiode (bis Ende Februar 2023) mit mindestens 3-4 Bäumen begonnen werden, um den Bekämpfungsmaßnahmen eine Aussicht auf Erfolg geben zu können. In den kommenden Jahren müssen die Fällungen sukzessive fortgeführt werden.