Rahmenkonzept zur Beteiligung von Kindern in Karlsruhe

Vorlage: 2022/2478
Art: Informationsvorlage
Datum: 22.12.2022
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Sozial- und Jugendbehörde
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Jugendhilfeausschuss (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 01.02.2023

    TOP: 1

    Rolle: Kenntnisnahme

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • Informationsvorlage
    Extrahierter Text

    Informationsvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2022/2478 Verantwortlich: Dez. 3 Dienststelle: SJB Rahmenkonzept zur Beteiligung von Kindern in Karlsruhe Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Jugendhilfeausschuss 01.02.2023 1 x Information Der Jugendhilfeausschuss nimmt das Rahmenkonzept zur Beteiligung von Kindern in Karlsruhe zur Kenntnis. Finanzielle Auswirkungen Ja ☐ Nein ☒ ☐ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ☒ Ja ☐ durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Ergänzende Erläuterungen 1. Einleitung Kinder zu Wort kommen zu lassen, ihnen Gehör zu verschaffen und sie ihrem Alter gemäß zu beteili- gen, hat in Karlsruhe eine lange Tradition. Zu einem chancengerechten Aufwachsen gehört auch die Möglichkeit zu lernen, was es bedeutet, sich eine Meinung zu bilden, die Stimme zu erheben und Selbstwirksamkeit zu erfahren. Um diese Chance möglichst allen Karlsruher Kindern zuteilwerden zu lassen, bedarf es eines Konzepts, das Kinder dort beteiligt, wo sie sich aufhalten und das auf Ereignisse und Veränderungen reagiert, die für Kinder und deren Entwicklung bedeutend sind. Leitmotive dieses Konzepts sind daher die Orientie- rung am Sozialraum und der Bezug zur Lebenswelt. Das Ziel, möglichst dezentral und flächendeckend zu beteiligen, ist nur zu erreichen, wenn das städti- sche Kinderbüro als zuständige kommunale Einrichtung weitere Akteur*innen einbindet, die das Kon- zept gemeinsam mit diesem kooperativ und niederschwellig umsetzen. Um die Qualität der Kinderbe- teiligung in Karlsruhe zu sichern, bedarf es gemeinsamer Standards, die sich eng an den Vorgaben der UN-Kinderrechtskonvention und den dazugehörenden Kommentaren orientieren. Die Rolle des städtischen Kinderbüros ist als eine konzeptionelle, impulsgebende und beratende zu se- hen, die gleichzeitig die Entwicklung eigener Beteiligungsformate zulässt. Darüber hinaus möchte es für die Relevanz und Notwendigkeit von Kinderbeteiligung sensibilisieren sowie Vorbehalten im Hin- blick auf Zeit- und Ressourceneinsatz erfolgreich entgegenwirken. Vor dem Hintergrund einer mögli- chen Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz, die sich laut aktuellem Koalitionsvertrag („Mehr Fortschritt wagen“) maßgeblich an der UN-Kinderrechtskonvention orientieren will und dem Kindes- wohlvorrang verfassungsrechtliche Bedeutung verleihen könnte, stärkt dieses Rahmenkonzept die Kin- derbeteiligung in Karlsruhe. Das Rahmenkonzept entstand in Abstimmung mit dem Büro für Mitwirkung und Engagement (BME) und der Fachstelle Jugendbeteiligung beim Stadtjugendausschuss e.V.. Es ist eigenständig und kindori- entiert angelegt und deckt den Zeitraum der frühen Kindheit bis zum Beginn des Jugendalters ab. Es steht zeitlich gesehen vor dem Jugendbeteiligungskonzept des Stadtjugendausschusses e.V. und kann Eingang in ein Gesamtkonzept der Bürger*innen-Beteiligung der Stadt Karlsruhe finden. Denn die Karlsruher Kinder sind auch Bürger*innen dieser Stadt. 2. Rechtliche Rahmenbedingungen Die Beteiligung von Kindern wird in einer Vielzahl von Abkommen, Verträgen und Gesetzen themati- siert. Zusammengefasst bilden diese den gesetzlichen Rahmen, von dem Kommunen ihren Auftrag ab- leiten, Beteiligung für Kinder und mit Kindern zu gestalten. Besonders erwähnenswert sind in diesem Zusammenhang die UN-Kinderrechtskonvention, das Sozial- gesetzbuch (SGB) VIII und die Gemeindeordnung des Landes Baden-Württemberg. Aber auch das Zusammenfassung Kinder zu beteiligen, ist der Stadt Karlsruhe ein wichtiges Anliegen. Ziel dieses Rahmenkonzepts ist die Stärkung der Kinderbeteiligung in Karlsruhe. Künftig werden vermehrt dezentrale Angebote entstehen, die Kinder in ihrem Sozialraum beteiligen. Neben rechtlichen Rahmenbedingungen werden Leitmotive und Qualitätsstandards dargelegt, die die Grundlage für die Beteiligung von Kindern bilden und den Rahmen festlegen, in dem sich die Kinderbeteiligung in Karlsruhe weiterentwickeln soll. – 3 – Schulgesetz des Landes Baden-Württemberg sowie das Baugesetzbuch thematisieren die Beteiligung von Kindern. Auch die von der amtierenden Bundesregierung geplante Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz wäre für die Beteiligungsrechte von Kindern von entscheidender Bedeutung. 2.1 UN-Kinderrechtskonvention Die UN-Kinderrechtskonvention ist das wichtigste internationale Menschenrechtsinstrumentarium für Kinder. Bereits im November 1989 verabschiedet, können die dort niedergeschriebenen Rechte in drei Gruppen aufgeteilt werden: Schutzrechte - Förderungsrechte - Beteiligungsrechte (Artikel 12, 13 und 17). Während sich Artikel 12 mit der Berücksichtigung des Kindeswillens im Allgemeinen beschäftigt, ga- rantiert Artikel 13 Kindern Informations- und Meinungsfreiheit. Artikel 17 setzt sich mit dem Zugang von Kindern zu Medien und deren Schutz auseinander. Sowohl die Meinungs- und Informationsfrei- heit als auch der Zugang zu Medien sind grundlegend und entscheidend für eine kindgerechte und transparente Beteiligung von Kindern in allen sie betreffenden Angelegenheiten. 2.2 SGB VIII Das SGB VIII beleuchtet das Thema aus unterschiedlichen Blickwinkeln und liefert wichtige Aspekte in Bezug auf Qualitätsstandards der Kinderbeteiligung. So sollen Kinder entsprechend ihrem Entwick- lungsstand in einer für sie verständlichen, nachvollziehbaren und wahrnehmbaren Form beteiligt wer- den. Besonders hervorzuheben ist, dass die Beteiligung von Kindern an dieser Stelle in direkten Zusammen- hang gesetzt wird mit der späteren Rolle der Kinder als Teile einer an demokratischen Grundwerten ausgerichteten Wertegesellschaft. Die Überarbeitung des SGB VIII in Form des Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) verleiht der Be- teiligung von Kindern und Jugendlichen einen noch bedeutenderen Stellenwert als bisher. 2.3 Gemeindeordnung Baden-Württemberg (GemO) Von hervorzuhebendem Belang ist § 41a GemO, der Kommunen die Verantwortung überträgt, geeig- nete Beteiligungsverfahren für die Beteiligung von Kindern zu entwickeln. 3. Qualitätsstandards und Leitlinien Damit Kinderbeteiligung nachhaltig, qualitativ gut und vor allem im Sinne der Kinder umgesetzt wer- den kann, braucht es einen Rahmen, der vorgibt, was unter „guter“ Kinderbeteiligung zu verstehen ist. Eine starke Anlehnung an den Kriterien, die in der Allgemeinen Bemerkung Nr.12 „Das Recht des Kindes auf Gehör“ des UN-Ausschusses für die Rechte des Kindes dargestellt werden, ist ratsam und sinnvoll. Dieser Ausschuss ist einer von zehn, der über die Einhaltung der internationalen Menschen- rechtsabkommen wacht. Die Beteiligung von Kindern sollte demnach sowohl transparent, informativ, freiwillig, achtungsvoll und bedeutsam als auch kinderfreundlich, inklusiv, unterstützt durch Bildungsmaßnahmen, sicher, risi- kobewusst und rechenschaftspflichtig sein. 3.1 Transparent, informativ, freiwillig und achtungsvoll Alle Kinder müssen unter Berücksichtigung ihrer Verschiedenheit und des Alters umfänglich Kennt- nisse darüber vermittelt bekommen, dass sie ein Recht haben, ihre Meinung frei zu äußern. Darüber hinaus müssen sie wissen, dass Erwachsene ihre Meinung angemessen berücksichtigen. Dazu gehört auch, dass Kinder wissen, auf welche Weise und in welchem Umfang sie beteiligt werden. Zweck und mögliche Auswirkungen müssen immer klar verständlich sein. Der Prozess der kindlichen – 4 – Meinungsäußerung muss jederzeit freiwillig sein und muss jederzeit ohne Angabe von Gründen been- det werden können. Wichtig ist es, die Lebensverhältnisse von Kindern, nämlich sozioökonomische, umweltbezogene und kulturelle, stets zu berücksichtigen. 3.2 Bedeutsam, kinderfreundlich, inklusiv und durch Bildungsmaßnahmen unterstützt Wenn Kinder sich zu Themen äußern, ist es unerlässlich, dass diese auch für ihr Leben eine wirkliche Bedeutung haben. Nur so erhalten Kinder die Möglichkeit, nicht nur ihr eigenes Wissen, sondern auch ihr Können und ihre Fertigkeiten einzubringen. Kinderbeteiligung muss stets kinderfreundlich sein, das heißt, es ist zwingend darauf zu achten, dass ausreichend Ressourcen zur Verfügung stehen, sodass Kinder nicht nur gut darauf vorbereitet sind, ihre Meinung einzubringen, sondern auch, dass sie Selbstvertrauen und Gelegenheit haben, dies zu tun. Hier ist es wichtig, anzuerkennen, dass Kinder je nach Alter und entwickelten Fähigkeiten sowohl ein unterschiedliches Maß an Unterstützung, aber auch unterschiedliche Beteiligungsformen benöti- gen. In diesem Zusammenhang muss darauf geachtet werden, dass Formate chancengerecht und kul- tursensibel konzipiert und ausgeführt werden. Die Beteiligung von Kindern muss inklusiv sein. Darüber hinaus muss ein Bewusstsein entstehen, dass Kinderbeteiligung durch Bildungsmaßnahmen begleitet und Kinder in ihren Kompetenzen unterstützt und weitergebildet werden. 3.3 Sicher, risikobewusst und rechenschaftspflichtig Kinderbeteiligung muss stets sicher und risikobewusst gestaltet sein. Die Erwachsenen tragen die Ver- antwortung dafür, dass Kinder keinen negativen Folgen ihrer Beteiligung ausgesetzt sind. Dazu gehört auch, dass Kinder wissen, dass sie ein Recht darauf haben, vor Schaden bewahrt zu werden und wo sie - falls nötig - Hilfe erhalten. Kinder haben ein Recht darauf, zu erfahren, wie ihre Meinung verstanden und umgesetzt wurde. Die Erwachsenen sind in diesem Zusammenhang den beteiligten Kindern gegenüber rechenschaftspflich- tig, zum Beispiel durch die Evaluation des Beteiligungsprozesses. Kinder müssen erfahren, in welcher Weise ihre Meinung die Ergebnisse in einem Prozess beeinflusst hat. Der Einbezug von Kindern in Folgeprozesse oder -aktivitäten sollte ebenso ermöglicht werden wie deren Evaluation. 4. Kinderbeteiligung in Karlsruhe (Handlungsfelder) Leitmotiv des Beteiligungskonzepts für Kinder ist die Überzeugung, dass frühestmögliche, altersent- sprechende Beteiligung einen nachhaltig positiven Effekt auf die Entwicklung des Kindes hat und gleichzeitig dazu beiträgt, ein demokratisches Grundverständnis zu entwickeln. Kinderbeteiligung hat somit auch positive Auswirkungen auf die Gesamtgesellschaft. Im Idealfall finden Kinder, die bereits früh Beteiligungserfahrung gesammelt und daher Selbstbestim- mung und Selbstwirksamkeit erlebt haben, im nächsten Schritt den Weg und die Motivation in die Ju- gend- und anschließend Erwachsenen-/Bürger*innen-Beteiligung. Als übergeordnetes Ziel wird nicht nur das Aufwachsen in demokratischen Strukturen angestrebt, sondern auch das Bewusstsein für die Demokratie und deren Grundwerte geschaffen. 4.1 Beteiligung in der Familie Von entscheidender Bedeutung für ein gutes Aufwachsen ist die Familie. Hier können und sollen Kin- der demokratische Überzeugungen und Fähigkeiten von Beginn an vermittelt bekommen. Gleichzeitig stellt die Familie für Kinder im besten Fall einen geschützten Ort dar, in dem ausprobiert, Grenzen ge- testet und Fehler gemacht werden dürfen. Eltern können ihre Kinder bereits früh auf unterschiedliche Weise im Familienalltag beteiligen. Damit dies gelingt, bedarf es zum einen einer eigenen positiv besetzten Haltung gegenüber dem Thema. – 5 – Zum anderen muss ausreichend Wissen vorhanden sein, wie Kinder sinnvoll und altersgerecht im Fami- lienalltag beteiligt werden können. Grundlegende Voraussetzung ist, dass wertschätzend und respektvoll miteinander umgegangen wird und die gewählte Form der Beteiligung an den Entwicklungsstand des Kindes angepasst wird. Dem Kind müssen Entscheidungsräume, aber auch Grenzen klar verständlich sein. Wichtige Impulse setzen in diesem Zusammenhang bereits Angebote der Sachgebiete Familienbildung und des Kinder- und Jugendschutzes des städtischen Kinderbüros, wie z.B. Kinderbüro on air oder Kinderbüro vor Ort, weitere entstehen bedarfsorientiert. 4.2 Beteiligung in der frühkindlichen Bildung – (städtisch geförderte) Kinder- und Familienzen- tren Spätestens mit Eintritt in die Kindertagesbetreuung sammeln Kinder erste Erfahrungen mit dem Zu- sammensein/-leben außerhalb der Familie. Die Kindertagesbetreuung ist erste Instanz des Bildungswe- sens. Gleichzeitig stellt die frühe Kindheit die lernintensivste Zeit im Leben eines Menschen dar. Um Kinder altersentsprechend an das Thema Beteiligung und demokratische Meinungsbildung heranzu- führen, sind Beteiligungsprozesse in der frühen Kindheit folglich besonders geeignet. Das vorliegende Rahmenkonzept wird dazu beitragen, die strukturelle Verankerung von Kinderbeteili- gung in den Einrichtungen flächendeckend weiter voran zu bringen und die Etablierung einer Beteili- gungskultur bei Fachkräften zu unterstützen. Es gilt, skeptische Haltungen abzubauen und die Bedeu- tung und den Mehrwert von Kinderbeteiligung für Kinder und die Gesamtgesellschaft hervorzuheben. In Karlsruhe kommt in diesem Zusammenhang den städtisch geförderten Familienzentren eine zentrale Rolle zu. Hier entstehen gemeinsam mit dem städtischen Kinderbüro beispielhafte Beteiligungsfor- mate, die angepasst an die jeweilige Einrichtung leicht und anschlussfähig übertragbar sind. 4.3 Beteiligung im Grundschulalter – die erweiterte Kindersprechstunde Ein in Karlsruhe bewährtes Beteiligungsformat stellt die Kindersprechstunde dar. Einmal jährlich haben Kinder im Grundschulalter die Gelegenheit, mit dem/der Sozialdezernent/in ins Gespräch zu kommen, zu äußern, was sie bewegt und einen Einblick in ihre Kommune zu erhalten. Um die Anliegen, Bedürfnisse und Wünsche breiter in die Verwaltung zu tragen, die kommunalen Strukturen für die Kinder greifbarer und um auf operativer Ebene konkrete Handlungsspielräume transparenter zu machen, wird dieses Format künftig weiterentwickelt. 4.4 Beteiligung für „alle“ – situative Angebote des Kinderbüros Gesellschaftliche Entwicklungen, unvorhersehbare Ereignisse sowie Entwicklungen in den Stadtteilen, im Sozialraum oder der Kommune als Ganzes, können situative Angebote unter Federführung des städtischen Kinderbüros hervorbringen. Aufgabe des städtischen Kinderbüros ist es daher, die Lebens- welt der Karlsruher Kinder fortwährend auch unter diesem Gesichtspunkt im Blick zu halten, Bedarfe zu identifizieren und unter Beteiligung von Trägern und relevanten Akteueren, mit passenden Konzep- ten situative Beteiligungsformen zu konzipieren und umzusetzen. Je nach Thema, Zielgruppe und Be- darf ist es Aufgabe des städtischen Kinderbüros, passende Kooperationspartner*innen zu finden und zur Zusammenarbeit zu motivieren. Zu einem umfassenden Konzept der Kinderbeteiligung gehören darüber hinaus Beteiligungsformen und -angebote, die von erwachsenen Karlsruher*innen für die Kinder der Stadt umgesetzt werden. Diese ergeben sich vor allem aus identifizierten Bedarfen mit dem Ziel, die Kinderfreundlichkeit in Karlsruhe zu verbessern. Kinder benötigen sowohl besonderen Schutz als auch unser aller Aufmerk- samkeit. Aus diesem Grund ist es sinnvoll und notwendig, dass sich Erwachsene für sie beteiligen. Die Aktion „Karlsruhe spielt!“ ist in diesem Zusammenhang als besonderes Beispiel zu nennen. Mit ihrem Engagement wird die Zivilgesellschaft gemeinsam mit der Verwaltung auch in den kommenden Jahren daran arbeiten, die Aufenthaltsqualität für Kinder im öffentlichen Raum zu verbessern, Kinder mit ihren Rechten sichtbar zu machen sowie Bewegung und Spiel und somit ein gesundes Aufwach- sen zu fördern. – 6 – Beschluss: Der Jugendhilfeausschuss nimmt das Rahmenkonzept zur Beteiligung von Kindern in Karls- ruhe zur Kenntnis.