Städtische Dachflächen für Karlsruher Bürger*innen-Energiegenossenschaften

Vorlage: 2022/2474
Art: Antrag
Datum: 22.12.2022
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Karlsruher Energie- und Klimaschutzagentur gGmbH (KEK)
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 24.01.2023

    TOP: 20

    Rolle: Beratung

    Ergebnis: verwiesen in Fachausschuss

  • Ausschuss für Umwelt und Gesundheit (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 21.03.2023

    TOP: 3

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: Kenntnisnahme

Zusätzliche Dateien

  • Antrag
    Extrahierter Text

    Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier GRÜNE-Gemeinderatsfraktion Eingang: 21.12.2022 Vorlage Nr.: 2022/2474 Städtische Dachflächen für Karlsruher Bürger*innen-Energiegenossenschaften Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 24.01.2023 20 X Ausschuss für Umwelt und Gesundheit 21.03.2023 3 x 1. Die Stadt Karlsruhe öffnet die Dachflächen städtischer Liegenschaften für eine Verpachtung an interessierte Akteur*innen, um Photovoltaik-Anlagen (PV) zu errichten. Die Stadt Karlsruhe prüft, in wie weit auch die Gebäude von städtischen Gesellschaften einbezogen werden können. 2. Zur Realisierung der Verpachtung von Dachflächen entwickelt die Stadt Karlsruhe ein Konzept mit dem Ziel insbesondere städtischen Bürger*innen-Energiegenossenschaften aus Karlsruhe die Beteiligung zu ermöglichen. Das Konzept berücksichtigt die relevanten Erfordernisse an die Ausgestaltung, darunter insbesondere die erforderlichen Qualifikationen interessierter Akteur*innen, das Verfahren der Bezuschlagung von Dachflächen an interessierte Akteur*innen, die transparente Bereitstellung der Information über relevante städtische Dachflächen, die Pachtbedingungen sowie Regelungen zur Nutzung des erzeugten Stroms in den städtischen Liegenschaften. In dem Konzept soll auch dargestellt werden, auf welchen Dächern die Stadt vorrangig selbst PV-Anlagen installieren und in Form von Eigenstrom nutzen will. 3. Die Stadt legt dar, wie der Ausbau der Solarenergienutzung gemeinsam durch städtische Aktivitäten, durch Aktivitäten von Bürger*innen-Energiegenossenschaften und andere Akteur*innen dazu geeignet ist, den Ausbau der Solarenergie in Karlsruhe zu beschleunigen und das CO2-Emissionsbudget des Konzerns Stadt Karlsruhe im Einklang mit den Paris-Zielen zu halten. Der Ausbau der Solarenergie in Karlsruhe muss weiter deutlich beschleunigt werden, um den Klimaschutz in der Fächerstadt nicht nur bei der Energienutzung (z.B. durch Energieeffizienzmaßnahmen), sondern auch bei der Energiebereitstellung voran zu treiben. Die Dächer der städtischen Liegenschaften stellen ein Potenzial zur Nutzung der Solarenergie dar, wo der eingespeiste Solarstrom direkt in den Liegenschaften genutzt werden kann. Mit der Gründung der ersten Bürger*innen-Energiegenossenschaft in Karlsruhe zum Ende des Jahres 2022 steht eine Gemeinschaft bereit, die zu der notwendigen Beschleunigung beitragen kann. Darüber hinaus bieten Bürger*innen-Energiegenossenschaften den Menschen in Karlsruhe die Möglichkeit, in Erneuerbare Energien vor Ort zu investieren, auch wenn sie keine eigene Immobilie besitzen. Begründung/Sachverhalt – 2 – Die Stadt Karlsruhe treibt durch das Amt für Hochbau und Gebäudewirtschaft selbst den Ausbau der Solarenergie auf ihren Liegenschaften voran. Bei der Größe der Aufgabe und den absehbar zur Verfügung stehenden begrenzten personellen Mitteln für die Planung sowie den finanziellen Mitteln für die Realisierung ist die Einbindung von privaten Akteur*innen ein wichtiger Baustein zur Ergänzung. Das zu entwickelnde Konzept, um Bürger*innen-Energiegenossenschaften einzubinden, soll daher unbedingt darauf ausgerichtet sein, den Ausbau der Solarenergie in einem kooperativen Miteinander zu fördern. Unterzeichnet von: Dr. Clemens Cremer Christina Bischoff Aljoscha Löffler Verena Anlauf Benjamin Bauer Thorsten Frewer Johannes Honné

  • Protokoll GR TOP 20
    Extrahierter Text

    Niederschrift 46. Plenarsitzung des Gemeinderates 24. Januar 2023, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 21. Punkt 20 der Tagesordnung: Städtische Dachflächen für Karlsruher Bürger*innen - Ener- giegenossenschaften Antrag: GRÜNE Vorlage: 2022/2474 Beschluss: Beratung im Ausschuss für Umwelt und Gesundheit am 21. März 2023, öffentlich Abstimmungsergebnis: Keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 20 auf und teilt mit, der Antrag werde ohne Aussprache in den Ausschuss für Umwelt und Gesundheit verwiesen. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 25. Januar 2023

  • Stellungnahme
    Extrahierter Text

    Stellungnahme zum Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2022/2474 Verantwortlich: Dez. 5 Dienststelle: KEK Städtische Dachflächen für Karlsruher Bürger*innen-Energiegenossenschaften Antrag: GRÜNE Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 24.01.2023 20 X Ausschuss für Umwelt und Gesundheit 21.03.2023 3 X Kurzfassung Um das Ziel von zusätzlich 300 MWp installierter Leistung bis 2030 zu erreichen, ist es notwendig, dass auch auf den Gebäuden der Stadtverwaltung und der städtischen Gesellschaften der Photovoltaik-Ausbau (PV-Ausbau) vervielfacht wird. Die Vergabe von kommunalen Dächern an Externe ist eine geeignete Alternative oder Ergänzung zum PV-Ausbau durch das Amt für Hochbau und Gebäudewirtschaft. Mit der Neugründung der BEnKa – BürgerEnergie Karlsruhe eG i.G. gibt es mittlerweile eine geeignete lokale Akteurin für Bürgerenergie vor Ort. Derzeit prüft die Verwaltung die interne Investitionsstrategie und die Frage, ob und wie Modelle zur Gestattung der städtischen Dächer für Dritte umsetzbar sind. Über das Ergebnis wird in einer der nächsten Sitzungen des Ausschusses für Umwelt und Gesundheit berichtet. Finanzielle Auswirkungen Ja ☐ Nein ☒ ☐ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☐ Ja ☒ positiv ☒ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☒ IQ-relevant Nein ☐ Ja ☐ Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ☒ Ja ☐ durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☐ Ja ☒ abgestimmt mit: Stadtwerke, städt. Klinikum Karlsruhe, Volkswohnung – 2 – Ergänzende Erläuterungen: 1. Die Stadt Karlsruhe öffnet die Dachflächen städtischer Liegenschaften für eine Verpachtung an interessierte Akteur*innen, um Photovoltaik-Anlagen (PV) zu errichten. Die Stadt Karlsruhe prüft, in wie weit auch die Gebäude von städtischen Gesellschaften einbezogen werden können. Derzeit prüft die Stadtverwaltung die rechtlichen Gegebenheiten zur Vergabe der Dächer der städtischen Liegenschaften (s. Punkt 2). Ein mündlicher Bericht im Ausschuss für Umwelt und Gesundheit erfolgt sobald das Prüfergebnis vorliegt. Die Liegenschaften der Gesellschaften werden von diesen selbst verwaltet. Die Stadt hat darauf keinen Zugriff. Der Umwelt- und Arbeitsschutz und die Karlsruher Energie- und Klimaschutzagentur gGmbH (KEK) werden im Rahmen der Klimaneutralen Verwaltung 2040 die Gesellschaften informieren, wie eine Verpachtung der Dachflächen zum Beispiel an eine Bürger*innen-Energiegenossenschaft funktionieren kann und für ein derartiges Engagement werben. Einige städtische Gesellschaften wie das Städtische Klinikum, die Volkswohnung und die Stadtwerke verfolgen eigene Ausbauziele. Das Städtische Klinikum ist aktuell dabei, das bereits analysierte eigene PV-Potential sukzessive mit Bürger*innen-Energiegenossenschaften zu erschließen. 2. Zur Realisierung der Verpachtung von Dachflächen entwickelt die Stadt Karlsruhe ein Konzept mit dem Ziel, insbesondere städtischen Bürger*innen-Energiegenossenschaften aus Karlsruhe die Beteiligung zu ermöglichen. Das Konzept berücksichtigt die relevanten Erfordernisse an die Ausgestaltung, darunter insbesondere die erforderlichen Qualifikationen interessierter Akteur*innen, das Verfahren der Bezuschlagung von Dachflächen an interessierte Akteur*innen, die transparente Bereitstellung der Information über relevante städtische Dachflächen, die Pachtbedingungen sowie Regelungen zur Nutzung des erzeugten Stroms in den städtischen Liegenschaften. In dem Konzept soll auch dargestellt werden, auf welchen Dächern die Stadt vorrangig selbst PV-Anlagen installieren und in Form von Eigenstrom nutzen will. Derzeit prüft die Verwaltung die interne Investitionsstrategie, ob und wie Modelle zur Gestattung für Dritte umsetzbar sind. Um eine transparente und umfassende Grundlage für Investor*innen zu schaffen, finden derzeit noch Abstimmungsgespräche innerhalb der Stadtverwaltung statt. Dabei wird darauf geachtet, dass eine ortsübliche Dachpacht erzielt und bei der Einbindung Dritter kommunal- und steuerrechtliche Aspekte berücksichtigt werden. 3. Die Stadt legt dar, wie der Ausbau der Solarenergienutzung gemeinsam durch städtische Aktivitäten, durch Aktivitäten von Bürger*innen-Energiegenossenschaften und andere Akteur*innen dazu geeignet ist, den Ausbau der Solarenergie in Karlsruhe zu beschleunigen und das CO2-Emissionsbudget des Konzerns Stadt Karlsruhe im Einklang mit den Paris-Zielen zu halten. Im Klimaschutzkonzept 2030 der Stadt Karlsruhe wird der Ausbau der Solarenergienutzung im Maßnahmenpaket A4 beschrieben. In den letzten zwei Jahren wurden im Rahmen der Maßnahmen zum Photovoltaikausbau Aktivitäten und Initiativen erarbeitet und durchgeführt. Bereits umgesetzt wurden beispielsweise der Ausbau der Beratungsangebote und Informationsveranstaltungen zu Photovoltaik durch das Beratungszentrum der KEK, die Integration des Förderbausteins Photovoltaik in das Klimabonus-Förderprogramm und die – 3 – Klimaschutzkampagne mit dem Schwerpunkt Photovoltaik. Zudem wurde im Dezember 2022 die BEnKA – BürgerEnergie Karlsruhe eG i.G. gegründet. Weitere Projekte laufen derzeit noch, zum Beispiel die Ausbildungsoffensive für Berufe in der Solar-Branche. Eine Ansprache von Unternehmen insbesondere mit großen Dachflächen wird u.a. über die Klimaallianz mit Karlsruher Unternehmen stattfinden. Im Klimaschutzkonzept wurde für den Photovoltaikausbau in Karlsruhe eine Zielmarke von zusätzlichen 300 MWp bis zum Jahr 2030 festgelegt. Um das Ziel zu erreichen, müssen die Anstrengungen in den nächsten Jahren für den PV-Ausbau noch verstärkt werden. Bis Ende 2022 wurden nach Angaben der Stadtwerke Netzservice GmbH Photovoltaikanlagen mit einer Leistung von 53 MWp errichtet. Der Zubau im Jahr 2022 betrug 7,8 MWp. Um das Ziel 2030 zu erreichen, ist etwa eine Verfünffachung des aktuellen Zubaus nötig. Die Stadtverwaltung selbst hat sich im Rahmen der Klimaneutralen Stadtverwaltung 2040 ein PV-Ausbauziel von 500 kWp pro Jahr auf städtischen Gebäuden gesetzt. Eine Analyse des stadtweiten PV-Ausbaustands zeigt, dass der Zubau hauptsächlich bei kleineren Anlagen bis 30 kWp stattfindet. Auffällig ist, dass kaum große Anlagen über 100 kWp neu errichtet werden. Durch die neue Bürgerenergiegenossenschaft BEnKA ist ein Impuls gerade beim Zubau großer Anlagen zu erwarten. Eine genauere Analyse zum PV-Ausbau und die daraus abgeleiteten Schlussfolgerungen werden in einem mündlichen Bericht durch die KEK in einer der nächsten Sitzungen des Ausschusses für Umwelt und Gesundheit vorgestellt. CO2-Relevanz: Der PV-Ausbau auf städtischen Dächern durch die Vergabe an Dritte bringt dann einen Mehrwert für den Klimaschutz, wenn dadurch die Ausbaugeschwindigkeit erhöht wird.