Karlsruher Jugendbeteiligungskonzept 2022 – 3. Fortschreibung des Konzepts zur Beteiligung von Jugendlichen in Karlsruhe 2010
| Vorlage: | 2022/2466 |
|---|---|
| Art: | Informationsvorlage |
| Datum: | 20.12.2022 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Sozial- und Jugendbehörde |
| Erwähnte Stadtteile: | Südstadt |
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Informationsvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2022/2466 Verantwortlich: Dez. 3 Dienststelle: stja Karlsruher Jugendbeteiligungskonzept 2022 – 3. Fortschreibung des Konzepts zur Beteiligung von Jugendlichen in Karlsruhe 2010 Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Jugendhilfeausschuss 01.02.2023 2 x vorberaten Gemeinderat 28.02.2023 6 x Information Der Gemeinderat nimmt nach Vorberatung im Jugendhilfeausschuss von der 3. Fortschreibung, dem Jugendbeteiligungskonzept 2022 Kenntnis. Finanzielle Auswirkungen Ja ☐ Nein ☒ ☐ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ☒ Ja ☐ durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Ergänzende Erläuterungen Der Schwerpunkt der Partizipation Jugendlicher in der Stadt Karlsruhe liegt auf den Themen, die sich direkt aus der Lebenswelt der Jugendlichen ergeben. In demokratischen Auseinandersetzungen, die mit pädagogischen Fachkräften, politischen Repräsentant*innen oder mit Vertreter*innen von Ämtern geführt werden, lernen Jugendliche, dass es verschiedene Ebenen ihrer Aktionsmöglichkeiten gibt, und sie können eine direkte Wirkung ihres Engagements erfahren. Der Peer-to-Peer-Ansatz sieht vor, dass die Jugendlichen miteinander sprechen und sich gegenseitig beraten. So können sie die Interessen anderer Jugendliche kennenlernen und begegnen sich mit ge- genseitigem Respekt und Wertschätzung. Beteiligung wird direkt erfahren und mitgestaltet. Die Ju- gendlichen können sich in Mitsprache, Mitbestimmung und Selbstbestimmung üben. Grundlegende Erfahrungen machen Jugendliche in den Kinder- und Jugendhäusern und in den Ju- gendverbänden. Hier können sie mitsprechen und ihre eigenen Vorschläge zu Veränderungen im Um- feld alleine oder zusammen mit anderen einbringen oder sogar selbst verantworten. Wenn es über die eigene Gruppe hinaus um Anliegen im größeren Raum zum Beispiel im Stadtteil geht, können sie ein Jugendforum einberufen und diejenigen Personen dazu einladen, mit denen sie sprechen wollen. Im Jugendalter nimmt das Thema „Schule“ einen breiten Raum ein. Hier haben die Schüler*innen in Karlsruhe die Möglichkeit, sich innerhalb des Stadtschülerrats dem „Arbeitskreis Karlsruher Schüler*in- nenvertretung AKS“ zu beteiligen und somit Einfluss auf die schulischen Bedingungen in der Kom- mune zu nehmen. Die Dynamik des Konzepts wird unter anderem daran deutlich, dass junge Menschen in Karlsruhe ihre Beteiligungsformen selbst mitentwickeln. Das Projekt „MyCity.MyPlace.“ verdeutlicht diese Tatsache. Die Jugendlichen können ihre Ideen und Vorschläge zur Innenstadtentwicklung einbringen und an der Umsetzung beteiligt werden. Zwei wichtige stadtweite Beteiligungsmöglichkeiten sind Eckpfeiler des Konzepts: 1. Die Vollversammlung des stja, die von rund vierzig Jugendverbänden gebildet wird und mit ih- rem politischen Gewicht Beschlüsse fasst, Vertreter*innen für den Jugendhilfeausschuss wählt und als Sprachrohr aller Kinder und Jugendlichen in der Stadt ihre Wirksamkeit entfalten kann. 2. Die Karlsruher Jugendkonferenz (JUKO) und der JUKO-Check, bei denen in direkten Dialogen die Jugendlichen ihre Anliegen und Ideen mit Gemeinderät*innen und Vertreter*innen der De- zernate und der Ämter besprechen. Bei „MeetMi“, dem Treffpunkt, bei dem sich junge Menschen aus unterschiedlichen Milieus einmal in der Woche treffen, informieren sie sich gegenseitig, unterstützen sich bei der Umsetzung ihrer Anlie- gen und setzen weitere Jugendbeteiligungsprojekte in Gang. Sie bauen Netzwerke auf, führen Aktio- nen oder thematische Meetings durch. Die klaren vielfältigen Beteiligungsmöglichkeiten werden der Diversität von jungen Menschen gerecht, sie wirken flächendeckend in der ganzen Stadt und sind quer durch alle Milieus nutzbar. Nicht nur Ju- gendliche lernen voneinander, sondern auch Erwachsene von Jugendlichen oder Jugendliche von Er- wachsenen. Das Beteiligungskonzept entfaltet eine starke Dynamik bedingt durch die klar strukturierten einzelnen Bestandteile, die alle für sich selbst stehen können, jedoch eine größere Wirkung entfalten, wenn sie miteinander kooperieren und so zu einer stärkeren Stimme in der Stadt werden. Beispielsweise kann die Vollversammlung des stja durch ihre Beschlüsse Anliegen von nichtorganisierten Jugendlichen, die auf der Jugendkonferenz vorgetragen wurden, unterstützen und somit bekräftigen. Die Stärke des Karlsruher Jugendbeteiligungskonzepts liegt darin, dass die Jugendlichen sowohl reprä- sentative Formen der Demokratie kennen und nutzen lernen, als auch dialogisch geprägtes Miteinan- der einüben, das Ringen um beste Lösungen mit Repräsentanten von Politik und Ämtern erleben und gestalten – und auf diese Weise viele Facetten kennenlernen und aktiv nutzen können, die für ein de- mokratisches Miteinander in unserer Gesellschaft von großer Bedeutung sind. Die Summe der Einzel- teile und das „große Ganze“ des Karlsruher Jugendbeteiligungskonzepts erfüllen in überdurchschnitt- lichem Maß, die Anforderung des §41a der Gemeindeordnung. – 3 – Beschluss: Der Gemeinderat nimmt nach Vorberatung im Jugendhilfeausschuss von der 3. Fortschreibung, dem Jugendbeteiligungskonzept 2022 Kenntnis.
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Anlage JHA 01.02.2023, TOP 2 Jugendbeteiligungskonzept 2022 3. Fortschreibung des Konzepts zur Beteiligung von Jugendlichen in Karlsruhe 2010 - 2 - Inhaltsverzeichnis 1. Einführung ................................................................................................................................... 3 1.1. Definition Partizipation ....................................................................................................... 3 1.2. Rechtliche Grundlagen ........................................................................................................ 4 1.3. Zielgruppen .......................................................................................................................... 5 2. Die Beteiligungsplattformen mit stadtteilbezogener Bedeutung ............................................... 5 2.1. Kinder- und Jugendhäuser ................................................................................................... 6 2.2. Jugendforen ......................................................................................................................... 6 2.3. MyCity.MyPlace. .................................................................................................................. 6 3. Beteiligungsformen mit stadtweiter Bedeutung ......................................................................... 7 3.1. Die Vollversammlung des stja ............................................................................................. 7 3.2. Die Karlsruher Jugendkonferenz ......................................................................................... 8 3.3. Jugendverbände .................................................................................................................. 8 3.4. Der Arbeitskreis der Karlsruher Schülervertretenden ......................................................... 9 4. Sicherstellung der Dynamik in der Jugendbeteiligung ................................................................ 9 4.1. MeetMi ................................................................................................................................ 9 5. „Fazit“ – Gewinner des Jugendbeteiligungskonzepts ............................................................... 10 6. Ausblick und Weiterentwicklungen .......................................................................................... 11 - 3 - 1. Einführung Die moderne Gesellschaft weist vielfältige Möglichkeiten zur individuellen Lebensgestaltung auf, die umgekehrt einen Verlust an Orientierung und Sicherheit bedeuten können. Das betrifft insbesondere Jugendliche in der alterstypischen Entwicklungsphase, in der sie sich schulisch und persönlich orientieren. Aus diesem Grund wird es immer wichtiger, Jugendliche aktiv in Prozesse einzubinden und mit ihnen zusammen ihre Themen zu bearbeiten. Da in dieser Entwicklungsphase die Ausbildung von politischem Bewusstsein und das Interesse an gesellschaftlichen Zusammenhängen ein wichtiges Thema ist, setzt dort das Karlsruher Jugendbeteiligungskonzept an. Bereits in den vergangenen Jahren hat Beteiligung von Jugendlichen immer mehr an Relevanz gewonnen. Die Novellierung des §41a Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) im Jahr 2015 hat Beteiligungsrechte von Jugendlichen innerhalb der Kommunalpolitik gestärkt. In der Stadt Karlsruhe hat sich bereits eine vielfältige Beteiligungskultur für Jugendliche etabliert. Die Weiterentwicklung des Karlsruher Jugendbeteiligungskonzepts zeigt deutlich auf, dass Jugendliche in Karlsruhe zusammen mit dem Stadtjugendausschuss e.V. (stja) ganz unterschiedliche Möglichkeiten entwickelt haben, sich mit ihren Anliegen Gehör zu verschaffen. Im Vordergrund steht der Peer-to- Peer-Ansatz, wodurch die Jugendlichen miteinander sprechen und sich gegenseitig beraten. Dadurch lernen sie von- und miteinander und begegnen sich mit gegenseitigem Respekt und Wertschätzung. Im vorliegenden Konzept wird zunächst auf Begriffsdefinitionen, die rechtlichen Grundlagen und die Zielgruppe eingegangen. Darauf folgend werden die verschiedenen „Beteiligungsplattformen“: ▪ Kinder- und Jugendhäuser und Jugendverbände ▪ Jugendforen ▪ Arbeitskreis der Karlsruher Schülervertretenden ▪ MyCity.MyPlace. ▪ Vollversammlung des Stadtjugendausschuss e.V. ▪ Karlsruher Jugendkonferenz (JUKO) und der JUKO-Check beschrieben. Mit diesem vorliegenden Konzept erfüllt die Stadt Karlsruhe die gesetzlichen Aufgaben und begleitet junge Menschen in einem partizipativen Prozess zu selbstbestimmten und mitverantwortlichen Bürger*innen. 1.1. Definition Partizipation Der Begriff der Partizipation geht auf das lateinische Wort „particeps“ zurück und steht für Beteiligung, Teilhabe, Mitwirkung und Einbeziehung. Dies bedeutet, auch junge Menschen sind an der Gestaltung von Lebensräumen mit entsprechenden Partizipationsmöglichkeiten zu beteiligen. In der Literatur wird der Begriff „Partizipation“ unterschiedlich untergliedert. Das vorliegende Konzept definiert „Partizipation“ vor allem in den Stufen der Mitsprache, der Mitbestimmung und der Selbstbestimmung. Mitsprache: Anliegen der Jugendlichen werden gehört. Ob diese Einfluss auf die Entscheidung hat, obliegt den erwachsenen Entscheidungsträger*innen. Mitbestimmung: Gleichberechtigtes Stimmrecht für Jugendliche wird zugesichert. Selbstbestimmung: Jugendliche haben die alleinige Entscheidungsmacht. Diese kann für ein Teil- oder Gesamtvorhaben übertragen werden. - 4 - Zusammengefasst ist unter Jugendbeteiligung zu verstehen, dass alle jungen Menschen in Karlsruhe in allen sie betreffenden Bereichen mitsprechen, mitentscheiden und selbstbestimmt Verantwortung übernehmen können. 1.2. Rechtliche Grundlagen Die Beteiligung von Jugendlichen ist durch den Gesetzgeber auch festgeschrieben und untermauert damit die Relevanz der Thematik nochmals deutlich. In Deutschland sind die Beteiligungsrechte im achten Sozialgesetzbuch (SGB VIII) aufgeführt. Bereits der § 1 SGB VIII legt fest, dass junge Menschen in ihrer Entwicklung zu eigenverantwortlichen und gesellschaftsfähigen Persönlichkeiten gefördert werden sollen. Für die Jugendarbeit hat der § 11 Absatz 1 SGB VIII 1 einen besonders hohen Stellenwert. Die Aufgabe der Jugendarbeit, die sich aus diesem Paragraphen ableitet, ist Lebensbedingungen zu erarbeiten, um positive Entwicklungsmöglichkeiten für Jugendliche zu bieten. Anhand von partizipativen Angeboten, die sich an den Interessen der jungen Menschen orientieren und vorwiegend freiwilliger Natur sind, soll dies verwirklicht werden. Als weiteres Ziel ist festgelegt, dass Jugendarbeit dazu beizutragen hat, junge Menschen zur Selbstbestimmung und zur gesellschaftlichen Mitverantwortung zu befähigen. Im Artikel 12 der UN-Kinderrechtskonvention 2 vom 20. November 1989 und dem Artikel 24 Absatz 1 3 des „Weißbuchs Jugend“ der Europäischen Union wurden Kindern und Jugendlichen Beteiligungsrechte eingeräumt. Des Weiteren ist der §41a der Gemeindeordnung Baden-Württemberg eine Rechtsgrundlage der Beteiligungsrechte von Jugendlichen. Durch die Novellierung am 1. Dezember 2015 wurde die Rechtsvorschrift von einer „Kann-Regelung“ zu einer „Muss-Regelung“. Die aus dem Paragraphen resultierende Beteiligungspflicht erstreckt sich auf die Angelegenheiten, bei denen das Interesse der Jugendlichen offensichtlich berührt und somit die Bedürfnisse der jungen Menschen direkt beeinflusst werden. Auch im § 4 der Satzung des Stadtjugendausschuss e.V. ist Jugendbeteiligung festgeschrieben: § 4 Beteiligung von Kindern und Jugendlichen Der stja ermöglicht Kindern und Jugendlichen die politische Teilhabe an den sie betreffenden Belangen. Neben der Beteiligung in der alltäglichen Arbeit des stja führt er Veranstaltungen und Maßnahmen durch, die sich in Form und Inhalt an der Lebenswelt und den Bedürfnissen von Kindern und Jugendlichen orientieren. 1 „Jungen Menschen sind die zur Förderung ihrer Entwicklung erforderlichen Angebote der Jugendarbeit zur Verfügung zu stellen. Sie sollen an den Interessen junger Menschen anknüpfen und von ihnen mitbestimmt und mitgestaltet werden, sie zur Selbstbestimmung befähigen und zu gesellschaftlicher Mitverantwortung und zu sozialem Engagement anregen und hinführen. (...)“ 2 „Die Vertragsstaaten sichern dem Kind, das fähig ist, sich eine eigene Meinung zu bilden, das Recht zu, diese Meinung in allen das Kind berührenden Angelegenheiten frei zu äußern, und berücksichtigen die Meinung des Kindes angemessen und entsprechend seinem Alter und seiner Reife.“ 3 „(...) Ihre Meinung wird in den Angelegenheiten, die sie betreffen, in einer ihrem Alter und ihrem Reifegrad entsprechenden Weise berücksichtigt.“ - 5 - 1.3. Zielgruppen Die Zielgruppe der Jugendbeteiligung sind Karlsruher Jugendliche ab 14 Jahren. Im Wissen um die unterschiedlichen Lebenswelten Jugendlicher wird die Zielgruppe im Folgenden in Zugehörigkeitsgruppen unterteilt. Diese Ausdifferenzierung von jugendlichen Lebenswelten ist wichtig, da sie unterschiedlich organisiert sind. Daraus folgt eine verfeinerte, zielgruppenspezifische, niederschwellige Möglichkeit, die jungen Menschen zu beteiligen. Folgende Zugehörigkeitsgruppen sind in Karlsruhe derzeit zu erkennen: Eine Zielgruppe sind Jugendinitiativen. Diese setzen sich aus einzelnen Jugendlichen zusammen, die zwar das gleiche Interesse, dieselbe Forderung oder eine gemeinsame Idee teilen, sich aber keine eigene auf Dauer angelegte Organisationsstruktur (Mitgliedschaft, Vertretungsregelungen) geben. Jugendinitiativen bringen sich vor allem in Prozesse ein, die ihre Interessen wiederspiegeln. Sie sind aber auch als Expert*innen ihrer jeweiligen Initiative in anderen Beteiligungsprojekten eingebunden, beziehungsweise suchen sich diese aufgrund eigener Interessen gezielt aus. Beispielhaft sind an dieser Stelle die Jugendinitiative „Fridays for Future“ und Jugendszenen, wie Skater*innen, Bands und Künstler*innen zu nennen. Eine weitere Zielgruppe sind die Besucher*innen der Kinder- und Jugendhäuser. Sie weisen meist eine hohe Identifikation mit ihrem Stadtteil auf. Die Jugendlichen der Kinder- und Jugendhäuser werden vor allem über die Mitarbeiter*innen in den Einrichtungen oder über konkrete Beteiligungsangebote der Fachstelle Jugendbeteiligung im Stadtteil und darüber hinaus erreicht. Die nächste Zielgruppe sind junge Menschen in Jugendverbänden. Verbandlich organisierte Jugendliche sind meist stadtübergreifend für ihre Interessen aktiv und zeigen ein hohes Maß an Selbstorganisation. Durch die vorhandene Vielfalt an Jugendverbänden, welche kommunal über den Stadtjugendausschuss e.V. organisiert sind, können über diese Zielgruppe eine Vielzahl von Synergien erzeugt werden und diese ihr „Fachwissen“ in Beteiligungsprozesse und -projekte einbringen. Zudem bilden Schüler*innen eine weitere Zielgruppe innerhalb der Jugendbeteiligung in Karlsruhe. Diese sind in allen Beteiligungsplattformen zu finden, vor allem aber im Arbeitskreis der Karlsruher Schülervertretenden. Schüler*innen nehmen in der Regel - nach eigener Interessenslage - an unterschiedlichsten Formaten teil, sind oft untereinander, auch schulübergreifend vernetzt und bringen eigene (Projekt-) Ideen und Vorstellungen ein. Darüber hinaus sind auch Jugendliche als Zielgruppe identifiziert, die sich nicht in den oben genannten Zugehörigkeiten finden. Diese nichtorganisierten Jugendlichen finden ihren Zugang aus dem individuellen Interesse. Sie sind nicht organisiert oder in Gruppen angebunden, sodass diese Jugendlichen gezielt aufgesucht und angesprochen werden müssen, um sie in Beteiligungsprozesse einzubinden Die aufgeführte Darstellung der Zielgruppen ist nicht abschließend, sondern eine Momentaufnahme. Die Zielgruppen selbst und deren Ansprache werden regelmäßig kritisch hinterfragt und den Entwicklungen beziehungsweise Veränderungen flexibel angepasst. 2. Die Beteiligungsplattformen mit stadtteilbezogener Bedeutung Das vorliegende Konzept der Jugendbeteiligung in Karlsruhe beruht auf unterschiedlichen Beteiligungsplattformen, die sich in partizipativen Prozessen mit Jugendlichen der Stadt entwickelt - 6 - haben. Jugendlichen soll dadurch ermöglicht werden, Beteiligung lebendig zu erfahren. Durch die Beteiligungsplattformen werden die Grundlagen geschaffen, Themen die von stadtweitem Interesse sind, in stadtweite Beteiligungsformate einzubringen 4 . Dabei liegt der Schwerpunkt auf Themen, die sich direkt aus der Lebenswelt der Jugendlichen ergeben. Die verschiedenen Beteiligungsplattformen können sehr gut für sich alleine stehen, aber auch eine große Stärke darin haben, dass durch die Jugendlichen selbst eine Vernetzung dieser Beteiligungsplattformen stattfindet und Synergien entstehen können. Das hat zur Folge, dass die Jugendlichen demokratische Prozesse auf verschiedenen Ebenen erleben und sich in Mitsprache, Mitbestimmung und Selbstbestimmung üben. Somit kann das demokratische Miteinander nachhaltig gesichert und die jungen Menschen zu mündigen und selbstbestimmten Bürger*innen befähigt werden. Grundlegend in diesem Kapitel ist, dass Jugendliche in Karlsruhe ihr Recht nutzen mitzuwirken und sich an der Entwicklung ihrer direkten Lebensumgebung anhand ihrer Interessen und Bedarfe beteiligen. 2.1. Kinder- und Jugendhäuser Die „Offene Kinder- und Jugendarbeit“ ist seit vielen Jahren ein unentbehrlicher Bestandteil der sozialen Infrastruktur in Karlsruhe und der Stadtjugendausschuss als Träger besitzt einen hohen Bekanntheitsgrad. Sie begleitet und fördert Kinder und Jugendliche auf dem Weg zur Selbstständigkeit. Die Angebote der „Offenen Kinder- und Jugendarbeit“ richten sich prinzipiell an alle Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene. Derzeit wird sie unter anderem in 18 stadtteilorientierten Kinder- und Jugendhäusern angeboten. Diese bieten offene Angebote für alle Jugendlichen im Stadtteil und in der gesamten Stadt an. In der Regel sind die Besucher*innen der Kinder- und Jugendhäuser stadtteilbezogen, sie besuchen das Jugendhaus „ihres“ Stadtteils und haben eine starke Identifikation mit ihrem Stadtteil. 2.2. Jugendforen Ein Jugendforum ist eine stadtteilorientierte Veranstaltung, bei der es den Jugendlichen möglich ist, mit städtischen Vertreter*innen der Verwaltung und Politik ihr stadtteilorientiertes Anliegen vorzustellen und über dieses in den Austausch zu gehen. Mit Jugendforen wird ein breites Spektrum von Jugendlichen aus unterschiedlichen Milieus und Szenen erreicht. Somit haben viele, auch diejenigen, die bisher nicht organisiert sind, die Möglichkeit, für ihre Interessen einzutreten. Die Jugendlichen können eigenständig ein Jugendforum einberufen und bereiten dieses selbst vor, überlegen sich die Art der Präsentation, moderieren gegebenenfalls das Forum und laden die für sie relevanten Gesprächspartner*innen ein. Dazu können beispielsweise Vertreter*innen des Gemeinderates und/oder der Stadtverwaltung zählen. Bei Bedarf werden die Jugendlichen von erfahrenen Ehrenamtlichen oder von hauptamtlichen Mitarbeitenden unterstützt. Nach Bedarf kann auch die Fachstelle für Jugendbeteiligung das Jugendforum begleiten und die Jugendlichen unterstützen. 2.3. MyCity.MyPlace. MyCity.MyPlace. ist ein Projekt des Stadtjugendausschusses e.V. Karlsruhe und beschäftigt sich mit der Innenstadtentwicklung der Stadt Karlsruhe und verfolgt das Ziel, junge Menschen in diesen Prozess miteinzubeziehen. Die Projektstelle hat den Auftrag, aktiv Jugendliche aufzusuchen und 4 Stadtweite Beteiligungsformate, siehe Kapitel 3 - 7 - gemeinsam mit Ihnen Workshops durchzuführen, um ihre Bedarfe herauszuarbeiten, sichtbar zu machen und gemeinsam an ihrer Verwirklichung zu arbeiten. Jugendliche werden befähigt, ihre Anliegen und Bedarfe vor weiteren Beteiligten der Innenstadtentwicklung einzubringen und zu vertreten. Gemeinsam mit anderen Nutzer*innengruppen sollen Jugendliche an einer zukunftsfähigen Innenstadt mitwirken und eine zeitgemäße heterogene Stadtgesellschaft widerspiegeln. Dabei ist ein entscheidender Punkt, dass die Jugendlichen in der Innenstadt Räume gestalten, die sie selbstbestimmt nutzen. Eine weitere wichtige Grundlage von MyCity.MyPlace ist die Zusammenarbeit der Jugendlichen untereinander und mit weiteren Beteiligten der Innenstadtentwicklung und anderen Nutzer*innengruppen in der Innenstadt. 3. Beteiligungsformen mit stadtweiter Bedeutung Neben den bereits genannten Beteiligungsplattformen, die ihre Schwerpunkte stadtteil, quatiers und anlassbezogen haben, besitzen junge Menschen in Karlsruhe die Möglichkeit, sich am stadtweiten Geschehen zu beteiligen. Das Beteiligungskonzept sieht hierfür zwei Optionen vor: Die repräsentative Beteiligungsplattform in der Vollversammlung des stja oder die direkte dialogische anlass- und projektbezogene Beteiligungsplattform der Karlsruher Jugendkonferenz. Beide Plattformen haben zum Ziel, jugendliche Interessen in der gesamten Stadt zu vertreten. Beide Beteiligungsplattformen haben eine enorme Bedeutung für die kommunale Politik und somit für die Stadt Karlsruhe. Beide decken unterschiedliche Bereiche ab. Die Vollversammlung als repräsentative Beteiligungsplattform, in der Demokratie durch repräsentative Form gelernt werden kann, die Jugendkonferenz als stadtweite Beteiligungsplattform, in der junge Menschen den demokratischen Dialog lernen und demokratische Prozesse in Gang setzen. Aus diesem Grund stehen diese beiden Plattformen in wechselseitiger Beziehung zueinander. 3.1. Die Vollversammlung des stja Die Vollversammlung ist das höchste Gremium des stja und besteht aus Vertreter*innen der circa 40 Jugendverbände, die sich unter dem Dach des stja zusammenschließen. Eine Vielzahl an Beteiligten der Jugendarbeit in Karlsruhe ist bei der Vollversammlung vertreten. Die Versammlung gibt die Richtung der Umsetzung von verschiedenen Themen, Projekten und Ideen vor, die die Kinder und Jugendlichen in Karlsruhe betreffen. Darüber hinaus wählt sie den Vorstand des stja und gibt über diesen die inhaltliche und personelle Richtung des stja vor. Der Vorstand, setzt die Beschlüsse der Vollversammlung in enger Abstimmung mit der Geschäftsführung um. Er hat ebenso die Aufgabe, den Stadtjugendausschuss e.V. Karlsruhe nach außen zu vertreten (Repräsentationsfunktion) und besitzt einen Sitz im Aufsichtsrat der Kongress-Messe-Event GmbH und fünf stimmberechtigte Sitze im Jungendhilfeausschuss, was ihm ein starkes partizipatives Gewicht verleiht. - 8 - 3.2. Die Karlsruher Jugendkonferenz Die Karlsruher Jugendkonferenz ist die wichtigste unmittelbare wirkende stadtweite Beteiligungsplattform. Sie bietet allen Jugendlichen aus Karlsruhe die Chance, ihre Ideen, Wünsche, Anliegen und Kritikpunkte einzubringen und diese gemeinsam mit Vertreter*innen aus Politik und Stadtverwaltung zu diskutieren. Die Jugendkonferenz orientiert sich dabei an der Lebenswelt der jungen Menschen in Karlsruhe. Geplant wird die Konferenz durch das JuKo-Team. Entsprechend dem Peer-to-Peer-Ansatz besteht das JuKo-Team aus jungen Menschen, die die Jugendkonferenz in Begleitung mit der Fachstelle für Jugendbeteiligung vor-/nachbereiten sowie am Tag der Konferenz durchführen. Alle interessierten Jugendlichen können an der Jugendkonferenz teilnehmen und selbstverständlich auch Begleitpersonen mitbringen. Da der Austausch mit der kommunalen Politik und Verwaltung direkt stattfindet, werden die Ideen sofort geprüft und die nächsten Prozessschritte festgelegt. Die Jugendkonferenz wird stadtweit beworben und ein reger Austausch für die Vorbereitungen der Jugendkonferenz in Gang gesetzt. Hierbei ist die enge Zusammenarbeit mit dem AKS ein wesentlicher Bestandteil. Meist ergeben sich aus den Anliegen in der Jugendkonferenz projektorientierte Beteiligungsprozesse. Der Schwerpunkt liegt auf der Zusammenarbeit der Jugendlichen mit den entsprechenden Ämtern, Politiker*innen und Verwaltungsmitarbeiter*innen. So erhalten Jugendliche ein Einblick in Prozess und Entscheidungsabläufe in ihrer Stadt gewährleistet und sie lernen Beteiligungsmöglichkeiten für ihre Zukunft als mündige Einwohner*innen kennen. Circa vier Monate nach der Jugendkonferenz findet der sogenannte „JuKoCheck“ statt, um die Anliegen auf Fortschritte oder Probleme zu überprüfen. 3.3. Jugendverbände „In Jugendverbänden und Jugendgruppen wird Jugendarbeit von jungen Menschen selbst organisiert, gemeinschaftlich gestaltet und mitverantwortet.“ 5 Jugendverbände sind Lernorte für Partizipation und leisten damit einen wichtigen Beitrag zur gesellschaftlichen und politischen Beteiligung junger Menschen. Eigene Interessen und Bedürfnisse zu benennen, sowie an deren Umsetzung zu arbeiten, gehören zu den Hauptmerkmalen der Jugendverbandsarbeit. Jugendverbände sind klassische Beteiligungsstätten, in denen Jugendliche selbstbestimmt ihre Aktivitäten gestalten und bei Vorstandswahlen erste repräsentative Erfahrungen machen. Verbandlich organisierte Jugendliche sind meist stadtübergreifend für ihre Interessen aktiv und zeigen ein hohes Maß an Selbstorganisation. Sowohl die Offene Kinder- und Jugendarbeit als auch die Jugendverbandsarbeit bieten Möglichkeiten für Kinder und Jugendliche, erste Erfahrungen von Mitsprache, Mitbestimmung und Selbstbestimmung zu machen. 5 § 12 Abs. 2 SBG VIII - 9 - 3.4. Der Arbeitskreis der Karlsruher Schülervertretenden Der Arbeitskreis der Karlsruher Schülervertretenden (AKS) ist die selbstorganisierte Interessensvertretung und Vernetzungsplattform aller Karlsruher Schüler*innen der weiterführenden Schulen. Dieser ist vergleichbar mit anderen Stadtschülerräten in Baden-Württemberg und besitzt eine eigene Satzung. Ziel des AKS ist es, eine enge Kooperation zwischen den Karlsruher Schülervertretungen zu erreichen und in Austausch mit den Entscheidungsträger*innen der Stadt Karlsruhe zu treten. Die Hauptaufgabe des AKS ist die Vertretung der gesamten Schülerschaft Karlsruhes gegenüber allen Institutionen, Organisationen und der Öffentlichkeit. Die Teilnahme an den Sitzungen steht allen Schüler*innen offen. Je Schuljahr wird ein vierköpfiger Vorstand gewählt, der die Sitzungen leitet. Dieser kann die angestrebte Kooperation zwischen den Karlsruher Schülervertreter*innen in unterschiedlichsten Formen umsetzen: Diskussionen und der Austausch über gemeinsame Projektideen, gemeinsame Problemlösungen schulischer oder gesellschaftlicher Art, sowie die Planung und Durchführung eigener Veranstaltungen oder Aktionen. Der Stadtschülerrat AKS ist auch im Schulbeirat, einem Ausschuss des Gemeinderats als Sachkundige dauerhaft vertreten. Dabei wird der AKS von der Fachstelle für Jugendbeteiligung begleitet und unterstützt. 4. Sicherstellung der Dynamik in der Jugendbeteiligung Um die Vielfältigkeit dieses Jugendbeteiligungskonzepts sicherzustellen, bedarf es neben den beschriebenen Beteiligungsplattformen die stetige Vernetzung, den Austausch und die Sicherung der Kommunikationswege. Hauptverantwortlich für diese Aufgabe ist die Fachstelle für Jugendbeteiligung. Sie hält den Dialog mit den Jugendlichen aufrecht und fungiert als Schnittstelle in unterschiedlichen Prozessen. Die Fachstelle für Jugendbeteiligung benutzt vielfältige Ansätze, um mit Jugendlichen in Kontakt zu treten. So besucht die Fachstelle beispielsweise Einrichtungen der Jugendarbeit oder ist auf öffentlichen Plätzen im Stadtgebiet vertreten. Selbstverständlich ist eine Erreichbarkeit über die gängigen Kommunikationswege (Post, Telefon, E-Mail, Social-Media) gewährleistet. Auf sozialen Netzwerken berichtet die Fachstelle regelmäßig über Beteiligungsprozesse, um die Entwicklungen für die Öffentlichkeit sichtbar zu machen und die Zielgruppe empfängerorientiert zu erreichen. 4.1. MeetMi Jugendbeteiligung ist dynamisch und entwickelt sich stetig weiter. So entstand in den vergangenen Jahren das neue Format „MeetMi“. Die Fachstelle für Jugendbeteiligung bietet regelmäßig den Beteiligungstreff an. So haben die jungen Menschen aus unterschiedlichsten Milieus die Möglichkeit, sich austauschen, sich gegenseitig zu informieren oder mit der Fachstelle in Kontakt zu kommen. Darüber hinaus bietet MeetMi die Plattform, weitere Jugendbeteiligungsprozesse in Gang zu setzen. MeetMi als Beteiligungstreffen kann somit als fester Anlaufpunkt gesehen werden, in dem die Ideen der Jugendlichen niederschwellig in konkrete Projekte überführt und erarbeitet werden. MeetMi ist somit zu einem zentralen Bestandteil der Jugendbeteiligung geworden ergänzend und unterstützend zur Juko. Folgend nun einige Projekte, die durch Vernetzung junger Menschen in der Jugendbeteiligung über die Beteiligungsplattformen hinaus entstanden sind und Potentiale für Weiterentwicklungen aufweisen: - 10 - „JugendExklusiv! Ein Update“ war eine Interviewserie im Kontext der Europäischen Kulturtage 2021 mit einem Filmbus, welcher in der Stadt Karlsruhe unterwegs war und junge Menschen zu Corona, Schule, Freizeit, Politik und Bildung in ihrer Lebenswelt und ihrem Sozialraum interviewt hat. BündnisKainTicket ist ein Zusammenschluss verschiedener Jugendverbände aber auch einzelner interessierter Jugendlicher, die sich für einen sozialeren, nachhaltigeren und vor allem kostenlosen ÖPNV für Kinder und Jugendliche in der Region einsetzen. Junge Verfassungsgespräche war ein Projekt im Kontext des Verfassungsfestes 2019, in welchem unterschiedlichste junge Menschen zu von Ihnen ausgewählten Paragraphen des Grundgesetztes in den Dialog mit Bundesverfassungsrichter*innen gegangen sind. StepByStep war eine Veranstaltung zur Nachhaltigkeit, bei der Jugendliche aus den Jugendverbänden, weitere Organisationen und Schüler*innen in der Innenstadt verschiedene Themen- und Infotische zur Nachhaltigkeit für die Stadtgesellschaft angeboten haben. Takeyourrights Im Rahmen der Europäischen Kulturtage (EKT) 2018 „Aufbrüche – Umbrüche: Gleiche Rechte für alle“ wurde für und mit Jugendlichen das Projekt „Baustelle Zukunft: Take your Rights“ gestartet. Dabei haben sich Jugendliche mit der allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland auseinandergesetzt und mit hochrangigen Vertreter*innen diskutiert. 5. „Fazit“ – Gewinner des Jugendbeteiligungskonzepts Durch das vorliegende Beteiligungskonzept wird Jugendlichen Gehör für ihre Themen, Wünsche und Anliegen gegeben, und diese werden im Umsetzungsprozess kanalisiert und gesteuert. Durch das Zusammenspiel der Jugendlichen aus den Kinder- und Jugendhäusern, den Jugendverbänden und den freien, gesellschaftlich stark interessierten jungen Menschen mit den Instrumenten des Beteiligungskonzepts vernetzen sich die Entwicklungen. So ist es möglich, allen jungen Menschen in der Stadt Karlsruhe ein Angebot zur Beteiligung in ihren jeweiligen Lebenslagen und unabhängig ihrer Individualität zu machen. Eine Stärke dieses Konzepts ist, dass junge Menschen niederschwellig ihr Anliegen einbringen können. Sie haben viele Optionen und wie wann sie ihr Anliegen einbringen wollen. Sei es als stadtweite Umsetzungsidee über die Jugendkonferenz, über die Kinder- und Jugendhäuser oder über ein Jugendforum. Innerhalb des Konzepts ist neben der Vernetzung der Themen der Jugendlichen auch ein weiterer Aspekt zu nennen, der nicht nur dem stja, sondern gesellschaftlich wichtig ist: Die Vielfalt von jungen Menschen in der Stadt wird abgebildet, dadurch ist Beteiligung flächendeckend über die Stadt und durch alle Milieus möglich. Durch die Strukturen und Abläufe des Konzepts und die Entscheidung aller Akteure in den Prozessen ist es möglich, dass nicht nur Jugendliche voneinander, sondern auch Erwachsene von jungen Menschen lernen können. Das sind die Grundlagen, um junge Menschen anhand ihrer Individualität in einem vielseitigen Konzept zu mündigen und verantwortungsbewussten Bürger*innen zu begleiten. Junge Menschen können so auch ein Gespür entwickeln, dass jeder Einzelne unabhängig von seiner sozialen und ethischen Herkunft zum Erfolg einer Idee oder eines Anliegens beitragen kann. Einer der wichtigsten Faktoren, der die aktive Einbindung der jungen Menschen innerhalb der - 11 - Jugendbeteiligungskonzeption beinhaltet, ist, den demokratischen Prozess kennenzulernen und zu verstehen. Die Jugendlichen sollen Spaß an der Beteiligung haben und sich so zu selbstbestimmten, mündigen Bürger*innen entwickeln. 6. Ausblick und Weiterentwicklungen Die Erfahrungen aus den bisherigen zwölf Jahre erfolgreich praktizierter Jugendbeteiligung verdeutlicht, dass der Vernetzungsgedanke junger Menschen untereinander zu den wichtigsten Faktoren für eine aktive, lebendige Jugendbeteiligung in der Kommune gehört. Die Jugendlichen profitieren dabei von anderen jungen Menschen in ihrer Unterschiedlichkeit und lernen, ihre eigenen Ideen zu vertreten. Im gemeinsamen Gespräch darüber können so neue Mitstreiter*innen gefunden werden, die das eigene Projekt erweitern und stärken, aber auch kritisch beleuchten. Die Vernetzung über Stadtteile, Schulen und sozialen Schranken hinweg ist die große Stärke des Karlsruher Jugendbeteiligungskonzepts. Eine weitere wesentliche Stärke ist die Flexibilität und Anpassungsfähigkeit. Im Gegensatz zu Jugendbeteiligungskonzepte die deutlich formalisierter. die Welt der Erwachsenen lediglich spiegeln, wie z.B. Jugendgemeinderäte ermöglicht das Karlsruher Jugendbeteiligungskonzept Veränderungen in der Welt der Jugendliche flexibler und schneller zu antizipieren. In der Planung ist aktuell ein offenes Beteiligungscafé im Haus der Jugendverbände Anne Frank. Weitere dynamische Weiterentwicklungen sind in allen dargestellten Bereichen ausdrücklich erwünscht. Karlsruhe, 28.11.2022
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Extrahierter Text
Niederschrift 47. Plenarsitzung des Gemeinderates 28. Februar 2023, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 7. Punkt 6 der Tagesordnung: Karlsruher Jugendbeteiligungskonzept 2022 – 3. Fortschreibung des Konzepts zur Beteiligung von Jugendlichen in Karlsruhe 2010 Vorlage: 2022/2466 Beschluss: Kenntnisnahme Abstimmungsergebnis: Keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 6 zur Behandlung auf und verweist auf die er- folgte Vorberatung im Jugendhilfeausschuss am 1. Februar 2023. Stadtrat Bauer (GRÜNE): In der aktuellen Jugendstudie des Kultusministeriums gaben 42 Prozent der befragten Jugendlichen an, kein oder wenig Vertrauen in die Politik zu haben. Lediglich 14 Prozent zeigten ihr volles Vertrauen. Allzu verwunderlich finde ich das ehrlich gesagt nicht. Wir leben in einer Zeit, die von verschiedenen Krisen bestimmt ist, von denen Kinder und Jugendliche, wie wir wissen, überproportional betroffen sind und zugleich un- terproportional wahrgenommen werden und beteiligt werden. Das ist sicher kein exklusi- ves Problem, das wir hier in Karlsruhe haben, und gleichzeitig gibt es doch einige Beispiele, die zeigen, dass das auch bei uns stellenweise in der Vergangenheit zugetroffen hat, zum Beispiel die Debatte um die Infektionsschutzmaßnahmen an den Schulen in der Pandemie oder bei der Jugendarbeit oder die aktuellen Energiesparmaßnahmen an Schulen in der Energiekrise. Da passt die Feststellung aus dem Fortschreibungsbericht des Stadtjugendausschusses wie die Faust aufs Auge. Jugendbeteiligung ist besonders in diesen Zeiten gerade systemrele- vant. Der Bericht zeigt auch, sie ist in guten Händen beim Stadtjugendausschuss. Es gelingt in Karlsruhe, Jugendliche aus verschiedenen Milieus zusammenzubringen, ihre Perspektiven einzubringen, die Vielfalt der jungen Gesellschaft abzubilden, zum Beispiel bei der Jugend- konferenz oder Initiativen wie MyCity.MyPlace. Das Karlsruher Jugendbeteiligungskonzept – 2 – ist auch nicht statisch. Es ist darauf angelegt, weiterentwickelt zu werden, gut so. Wenn wir das mit der Systemrelevanz als Politik ernst nehmen, dann sind wir auch in der Pflicht, die Jugendbeteiligung und das Konzept dahinter, der Krisenbestimmtheit dieser Zeit und den sich verändernden Lebensumständen der Jugendlichen immer wieder anzupassen. Wir sehen da insbesondere bei der institutionellen Form Ausbaupotenzial. Entscheidung und Anliegen von Jugendlichen stehen zu häufig auf dem Nebengleis der Politik. Die Entschei- dung ihrer Gremien haben bisher wenig oder gar keine Verbindlichkeit für uns als kommu- nale Politik. Wir möchten es gerne ändern für die Zukunft. Außerdem wollen wir ein Kon- zept, das den Ansprüchen der digitalen Lebenswelt von Jugendlichen besser gerecht wird und ja, auch ausreichend mit personellen und finanziellen Ressourcen ausgestattet ist. Nicht zuletzt, all diese Anliegen kommen nicht nur von uns, sondern wurden in den ver- gangenen Monaten immer wieder von Jugendlichen an uns herangetragen. Wir sind ge- spannt auf den gemeinsamen Weiterentwicklungsprozess, in dessen Zentrum natürlich die Jugendlichen der Stadt selber stehen müssen. Wir als Gemeinderat können flankieren, un- terstützen und natürlich für die nötigen Rahmenbedingungen sorgen. Die Jugendkonfe- renz in zwei Wochen bietet auch sicherlich die Gelegenheit für uns alle, über die Zukunft der Jugendbeteiligung Karlsruhe ins Gespräch zu kommen, und wir freuen uns auf diesen gemeinsamen Prozess, danken den Mitarbeitenden des Stadtjugendausschusses für ihre Arbeit und natürlich insbesondere den Jugendlichen in Karlsruhe, die sich immer wieder und anhaltend engagieren für die Gestaltung des Miteinanders in unserer Stadt, danke schön. Stadtrat Hofmann (CDU): Es ist vollkommen richtig, Jugendbeteiligung ist was Besonderes, insbesondere gerade in solch schwierigen Zeiten, die wir gerade haben, und auch wir als CDU-Fraktion haben uns immer wieder dafür stark gemacht, die Jugendbeteiligung noch stärker auszubauen, denn ich denke, die Jugendlichen von heute, das sind die Erwachse- nen von morgen. Also, je früher wir sie hier mitnehmen, desto besser ist es natürlich. Aller- dings, dass wir jetzt hier große Mängel haben und dass wir das nicht gut machen, das ver- stehe ich nicht, muss ich ganz ehrlich sagen, Kollege Bauer. Denn ich glaube, das ist so, ge- rade mit diesen zwei wichtigen Stützen, die wir jetzt schon haben, eben mit der Vollver- sammlung des Stadtjugendausschusses. Wir beide waren sowohl bei der Vollversammlung als auch bei der Jugendkonferenz gewesen und im JuKo-Check gewesen und ich glaube, da sind diese rund 40 Jugendverbände sehr gut auch organisiert und wir haben gesehen, welche Dynamik sich dort auch entsprechend entwickelt. Von daher glaube ich, dass das schon der richtige Weg ist. Dass wir es verbessern müssen und sollen, da rennen Sie bei uns schon seit Jahren offene Türen ein. Ich denke, hier haben wir auch schon immer wieder den einen oder anderen Vorschlag gemacht, aber ich glaube, dass gerade die zwei Formate, die jetzt hier sind, ins- besondere auch in einer wirklich hervorragenden Federführung und Zusammenarbeit mit dem Stadtjugendausschuss, dass dies schon sehr beliebt ist eben bei den Jugendlichen, und ich muss ganz ehrlich sagen, von meinen Erfahrungen, ich freue mich immer auf diese In- teraktion der Jugendlichen mit der Politik. Denn das ist so immer das erste Mal, wo die Ju- gendlichen ein bisschen dann ja eben auf diese Komplexität und diese Schwierigkeiten in Entscheidungsprozessen der Kommunalpolitik treffen, und wenn wir dann versuchen, uns dort auch entsprechend zu erklären, muss ich sagen, dass ich gerade auf der letzten Voll- versammlung dort sehr positiv überrascht war, wie verständnisvoll auch damit umgegan- gen wurde und wie positiv das Ganze aufgenommen wurde. Ich bin immer wieder über- rascht, welche Kreativität und welche Eigendynamik dort auch immer entsteht und vor – 3 – allem auch, welche Initiative von den Jugendlichen ausgeht. Von daher freue ich mich auch wirklich auf die anstehenden Veranstaltungen. Ich bin wirklich auch froh, dass es so viele engagierte Jugendliche in Karlsruhe gibt, und wir freuen uns auch auf die Zusammenarbeit mit denen. Ja und unser Dank gilt natürlich vor allem auch dem Stadtjugendausschuss und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern dort, da die wirklich einen ganz tollen Job auch in diesem Bereich machen, danke schön. Stadträtin Melchien (SPD): § 41a der Gemeindeordnung verlangt von uns als Kommune geeignete Jugendbeteiligungsverfahren. Heute ist es an uns als Gemeinderat, die dritte Fortschreibung des Karlsruher Jugendbeteiligungskonzepts zur Kenntnis zu nehmen. De- battiert wurde sie wichtiger- und richtigerweise bereits Anfang des Monats im Jugendhil- feausschuss unter reger Beteiligung auch der Jugendvertreter selbst. Aus unserer Sicht ist besonders wichtig festzuhalten, dieses Konzept ist vielfältig, es ist fachlich fundiert, dyna- misch, und die jungen Menschen sind direkt in die Weiterentwicklung der jeweiligen Betei- ligungsformen involviert. Es findet die volle Unterstützung der SPD-Gemeinderatsfraktion. Natürlich möchten auch wir die Dinge keineswegs beschönigen. Mein Vorredner ist auf diesen Punkt bereits eingegangen. In Teilen bestehen auch bei der Jugendbeteiligung Schwierigkeiten. Es gibt Umsetzungsprobleme oder insbesondere lange Verfahren, wie bei vielen Themen der Kommune, wie bei vielen Themen, mit denen wir uns hier alltäglich be- schäftigen. Konkret im Bezug auf Anliegen der Jugendlichen denke ich hier beispielsweise an die Rutsche in der Südstadt und möchte bei der Gelegenheit auch noch mal an die Ver- waltung appellieren, sich weiterhin zu bemühen, dort Abhilfe zu schaffen. Nicht nur dieses Beispiel zeigt, die ernsthafte Beteiligung junger Menschen steht in der Umsetzung vor ähn- lichen Herausforderungen wie die, mit denen wir es hier alltäglich beschäftigt sind. Um die Jugendlichen im Rahmen ihrer Beteiligung Selbstwirksamkeit erfahren zu lassen, ist es nicht immer entscheidend, schnelle Lösungen zu präsentieren. Es ist wichtig, dass wir uns der Themen gemeinsam annehmen, Lösungen entwickeln und erproben und die For- mate stetig weiterentwickeln und dabei neue Herausforderungen angemessen beachten und Ideen aufgreifen. Ein solcher nächster Schritt als eine Fortentwicklung des JuKo- Checks könnte darin bestehen, Themen, die im Rahmen der regulären Beteiligung nicht zu- friedenstellend abgearbeitet werden können, direkt an uns in die Ausschüsse und letztlich den Gemeinderat zu verweisen. Heute möchten wir auch den Beteiligten des Stadtjugend- ausschusses Dank und Anerkennung aussprechen. Unser Karlsruher Modell findet inter- kommunale Beachtung. Aus unserer Sicht ist dem § 41a hier in vorbildlicher Weise Rech- nung getragen, viel mehr, als es andere Beteiligungsformate wie beispielsweise ein Jugend- gemeinderat vermag. Auch teilt meine Fraktion den Eindruck von wenig Verbindlichkeit, wie mein Kollege von den GRÜNEN hier angesprochen hat, nicht. Wir denken durchaus, dass wir hier die Themen ernst nehmen und verbindlich miteinander Schritte gefunden ha- ben, diese auch mit den Jugendlichen rückzuspiegeln, wenn sie an uns gerichtet wurden. Bei uns beteiligen sich eben nicht nur bestimmte Milieus, im Rahmen der Konzeptfort- schreibung entstanden vielfältige unterschiedliche Beteiligungsformate, die jedes für sich Berechtigung und Vorbildcharakter haben. Die Karlsruher Jugendkonferenz ist ein gutes Beispiel dafür, genauso wie die Jugendforen in den Quartieren, und hierfür würde ich mir wünschen, dass die bei allen neuen Herausforderungen, beispielsweise der Bewältigung der Pandemiefolgen, weiter gestärkt werden, in den Quartieren im Rahmen auch der sozia- len Quartiersentwicklung. – 4 – Stadtrat Høyem (FDP): Jung zu sein ist in sich selber keine Qualifikation, und alt zu sein ist auch in sich selber keine Qualifikation. Menschen ernst zu nehmen ist ganz einfach, dass man Wahlrecht hat und deshalb sind wir der Auffassung, dass man das Wahlrecht wirklich niedrig halten soll und die Jugendlichen ernst nehmen. Ich war mein ganzes Leben, wie alle wissen, Schulleiter und war immer mit Jugendlichen zusammen, und ich finde, dass Ju- gendliche nicht einen Spielhof haben sollen, wo man sagt, ah ja, dann können die ja ein bisschen lernen. Nein, man soll die ernst nehmen, auf Augenhöhe und das ist, was wir tun in dieser Jugendkonferenz oder dies, was wir tun, in diesen Jugendkommissionen. Deshalb unterstützen wir das total, nicht, weil jung eine Qualifikation ist, aber weil hier ein Format gefunden ist, das eine bestimmte Gruppe anspricht, wie man auch für Senioren und an- dere dieses hat, aber das richtige Ernstnehmen von Menschen, von Wählern, ist, das Wahl- recht so niedrig wie möglich zu haben. Stadtrat Wenzel (FW|FÜR): Ich kann mich dem Gesagten eigentlich nur anschließen. Doch die Zeit verändert sich ja, und wir werden ja mit der Reform des Wahlrechts, aus des passi- ven Wahlrechts, ja auch eine Veränderung feststellen, dass auch Jugendliche aktiv mitma- chen können, und da wird natürlich auch die Frage sein, ob sich nicht doch eine Art Ju- gend- oder Kindergemeinderat etablieren kann. Wir werden sehen, denn immer wieder, bei allem Guten, was der Stadtjugendausschuss auch macht, gibt es auch die Kritiken, dass sich eigentliche Jugendliche da nicht wohlfühlen, weil sie zu machtvoll sind. Es war nur eine Randnote, aber vielleicht wird die Zukunft etwas bringen, dass wir sehen, dass viel- leicht Veränderungen auch uns guttun können. Der Vorsitzende: Ja, vielen Dank. Ich habe ganz viel Wohlwollendes und Positives zu unse- rem Jugendbeteiligungskonzept gehört und wir gehen davon aus, dass Sie dann an der Ju- gendkonferenz auch alle intensiv persönlich teilnehmen. Dann wird das eine gute Sache werden. Es war jetzt nur eine Informationsvorlage, die Sie zur Kenntnis genommen haben, vielen Dank. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 13. März 2023