Wird Karlsruhe Abriss-Stadt Nr. 1?

Vorlage: 2022/2465
Art: Anfrage
Datum: 20.12.2022
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Stabsstelle Projektcontrolling
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 24.01.2023

    TOP: 27

    Rolle: Kenntnisnahme

    Ergebnis: Kenntnisnahme

Zusätzliche Dateien

  • Anfrage
    Extrahierter Text

    Anfrage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier DIE LINKE.-Gemeinderatsfraktion Eingang: 19.12.2022 Vorlage Nr.: 2022/2465 Wird Karlsruhe Abriss-Stadt Nr. 1? Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 24.01.2023 27 X In den kommenden Jahren stehen im Bereich der Innenstadt massive Abbrucharbeiten an, bzw. diese wurden bereits begonnen. Dies betrifft bspw. das Landratsamt (ehemals Badenwerk), das Postgiroamt, den Stephanssaal, das P&C Gebäude und die Seitenflügel des Markgräflichen Palais. Schätzungen der damit einhergehenden Verluste an „Grauer Energie“ und den Mengen anfallender Bauabfälle, darunter Sondermüll, beziehen sich bisher immer auf die Projekte im Einzelnen. Mit unserer Anfrage bitten, wir um eine Darstellung des Gesamtausmaßes, welches durch Abbruchprojekte im Innenstadtbereich insgesamt ausgelöst wird. Darum bitten wir um die Beantwortung folgender Fragen: 1. Welche Gebäude bzw. größere Gebäudeteile sind im erweiterten Karlsruher Innenstadtbereich (Baumeisterstraße, Hermann-Billingstraße, Kriegsstraße, Karlstraße, Stephanienstraße, Schloss, Waldhornstraße, Kapellenstraße, Rüppurrer Straße) nach Information der Stadtverwaltung zum Abriss vorgesehen? 2. Welche weiteren Abbruchanträge sind aktuell für das Stadtgebiet insgesamt gestellt? Wie viele sind bewilligt? 3. Wie viele Tonnen an Bauabfällen, darunter Beton, Mauerwerk, Stahl, Sondermüll fallen bei den jeweiligen Abrissarbeiten jeweils an? 4. Wie viel „Graue Energie“ geht durch die Abbruchmaßnahmen jeweils bei den einzelnen Maßnahmen und in Summe verloren? 5. Wie groß ist die zu erwartende Menge an Sondermüll in Tonnen insgesamt bei allen Projekten zusammen? 6. Wie viel Co2 wird durch die Herstellung der Baustoffe und Errichtung der Ersatzbauten jeweils und in Summe emittiert? Begründung: Nicht nur werden bedeutende Bauten des Erbes der Nachkriegszeit, teilweise Kulturdenkmale, abgerissen und kommenden Generationen genommen. Die als Ersatz geplanten Neubauten werden vielfach gestalterisch hinter den Ursprungsbauten zurückstehen. – 2 – In Zeiten von Klimawandel und Ressourcenknappheit sollten Abrissmaßnahmen, Sanierungen bzw. Neubau in jedem Einzelfall hinsichtlich Ihrer Auswirkungen auf das Klima durchdacht werden. Ein Umgang mit Gebäuden als „Wegwerfprodukt“ ist nicht zu verantworten. Unterzeichnet von: Mathilde Göttel Lukas Bimmerle Karin Binder

  • Stellungnahme zur Anfrage
    Extrahierter Text

    Stellungnahme zur Anfrage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2022/2465 Verantwortlich: Dez. 6 Dienststelle: Stabsstelle Projektcontrolling Wird Karlsruhe Abriss-Stadt Nr. 1? Anfrage: DIE LINKE. Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 24.01.2023 27 x 1. Welche Gebäude bzw. größere Gebäudeteile sind im erweiterten Karlsruher Innenstadtbereich (Baumeisterstraße, Hermann-Billingstraße, Kriegsstraße, Karlstraße, Stephanienstraße, Schloss, Waldhornstraße, Kapellenstraße, Rüppurrer Straße) nach Information der Stadtverwaltung zum Abriss vorgesehen? Neben dem Landratsamt, dem Gebäude von Peek & Cloppenburg, den Seitenflügeln des Markgräflichen Palais, dem Gebäude der Katholischen Gesamtkirchengemeinde mit Stephanssaal und dem ehemaligen Postgiroamt sind der Verwaltung keine weiteren Gebäude in diesem Bereich bekannt, bei denen ein Abbruch geprüft wird oder die zum Abbruch vorgesehen sind. Abhängig vom Projekt stehen einer Weiterentwicklung und Weiternutzung oft die Bedingungen des Bestands (z.B. auf bestimmte Nutzungen zugeschnittene Grundrisse, zu geringe Geschosshöhen) und aktuelle technische Anforderungen entgegen. 2. Welche weiteren Abbruchanträge sind aktuell für das Stadtgebiet insgesamt gestellt? Wie viele sind bewilligt? 2022 sind stadtweit 46 Anträge auf Abbruch gestellt worden, von denen bisher 30 bewilligt wurden und 16 noch in Bearbeitung sind. Bei rund 20% der Anträge handelt es sich um den Abbruch von Nebenanlagen wie Garagen oder Schuppen. 3. Wie viele Tonnen an Bauabfällen, darunter Beton, Mauerwerk, Stahl, Sondermüll fallen bei den jeweiligen Abrissarbeiten jeweils an? Da es sich bei den Bauvorhaben um private Vorhaben handelt, liegen der Stadt hierzu keine Angaben vor. 4. Wie viel „Graue Energie“ geht durch die Abbruchmaßnahmen jeweils bei den einzelnen Maßnahmen und in Summe verloren? Auch dies kann aufgrund fehlender Informationen und darüber hinaus der Vielfalt der eingesetzten Materialien nicht abgeschätzt werden. „Graue Energie“ wäre nur unter großem Aufwand ermittelbar. Für nachhaltige Baustoffe fehlt es bisher an einheitlichen Standards. Diese zu erarbeiten wäre eine wichtige Aufgabe z.B. für die Deutsche Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen. Sodann könnten auch Überlegungen erfolgen, wie mit Hilfe der Zertifizierung ein nachhaltiger Umgang mit „Graue Energie“ - öffentlich-rechtlich oder privatrechtlich - durch die Stadt unterstützt werden kann. – 2 – 5. Wie groß ist die zu erwartende Menge an Sondermüll in Tonnen insgesamt bei allen Projekten zusammen? Dazu liegen der Stadt keine Angaben vor. 6. Wie viel CO2 wird durch die Herstellung der Baustoffe und Errichtung der Ersatzbauten jeweils und in Summe emittiert? Die Frage kann nicht pauschal beantwortet werden, da hier eine umfangreiche Einzelbetrachtung der neuen Gebäude erforderlich wäre zu einem Zeitpunkt, bei dem möglichst Entwurfs– und Ausführungsplanungen vorliegen. Der Stadtverwaltung ist bewusst, dass eine Neubebauung immer mit erheblichen CO 2 -Emissionen einhergeht. In den Beschlussvorlagen für den Gemeinderat wird bei jedem Neubau darauf hingewiesen, dass mit einer erheblichen negativen Auswirkung auf das Klima zu rechnen ist und dass diese Emissionen durch diverse Maßnahmen (erneuerbare Energieerzeugung, ambitionierte Wärmeschutzstandards, Ressourcenschonendes Bauen, Holzbauweise) reduziert werden können. Eine quantitative Berücksichtigung der grauen Energie findet in der Bewertung der CO2-Relevanz allerdings nach Beschluss des Gemeinderates nicht statt.

  • Protokoll GR TOP 27
    Extrahierter Text

    Niederschrift 46. Plenarsitzung des Gemeinderates 24. Januar 2023, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 28. Punkt 27 der Tagesordnung: Wird Karlsruhe Abriss-Stadt Nr. 1? Anfrage: DIE LINKE. Vorlage: 2022/2465 Beschluss: Kenntnisnahme von der Stellungnahme der Verwaltung Abstimmungsergebnis: Keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 27 zur Behandlung auf und stellt fest, die Stel- lungnahme liege vor, der Gemeinderat habe Kenntnis genommen (keine Wortmeldungen). Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 26. Januar 2023