Geschäftsordnung für die Betriebsleitung des Eigenbetriebs "Team Sauberes Karlsruhe - Abfallwirtschaft und Stadtreinigung"
| Vorlage: | 2022/2444 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 15.12.2022 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Team Sauberes Karlsruhe |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Betriebsausschuss Eigenbetrieb Abfallwirtschaft und Stadtreinigung (öffentlich/nichtöffentlich)
Datum: 07.02.2023
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: einstimmig zugestimmt
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Stand: 15. Dezember 2022 Anlage Geschäftsordnung für die Betriebsleitung des Eigenbetriebs „Team Sauberes Karlsruhe - Abfallwirtschaft und Stadtreinigung“ 2 | Geschäftsordnung für die Betriebsleitung des Eigenbetriebs „Team Sauberes Karlsruhe – Abfallwirtschaft und Stadtreinigung“ Seite § 1 Allgemeines 3 § 2 Betriebsleitung 3 § 3 Stellvertretung der Betriebsleitung 4 § 4 Vertretung des Eigenbetriebs nach außen 4 § 5 Anordnungsbefugnis 5 § 6 Inkrafttreten 5 3 | Geschäftsordnung für die Betriebsleitung des Eigenbetriebs „Team Sauberes Karlsruhe – Abfallwirtschaft und Stadtreinigung“ Aufgrund von § 4 Abs. 4 Gesetz über die Eigenbetriebe der Gemeinden (Eigenbetriebsgesetz – EigBG) in Verbindung mit § 10 der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb „Team Sauberes Karlsruhe – Abfallwirtschaft und Straßenreinigung“ vom 31. Mai 2022 wird durch den Oberbürgermeister mit Zustimmung des Betriebsausschusses folgende Geschäftsordnung erlassen: § 1 Allgemeines Der Eigenbetrieb „Team Sauberes Karlsruhe – Abfallwirtschaft und Stadtreinigung“ ist ein Sondervermögen und wird im Rahmen der geltenden Vorschriften grundsätzlich von der Betriebsleitung selbstständig geleitet, soweit nicht nach der Gemeindeordnung, dem Eigenbetriebsgesetz, der Betriebssatzung oder der Hauptsatzung der Stadt Karlsruhe die Zuständigkeit anderer städtischer Organe gegeben ist. Die Geschäftsordnung regelt die Geschäftsverteilung innerhalb der Betriebsleitung. § 2 Betriebsleitung Die Betriebsleitung besteht aus zwei Betriebsleitenden. Die Betriebsleitenden sind gleichberechtigt und tragen für die gesamte Betriebsführung gemeinschaftlich die Verantwortung. Die Aufgaben ergeben sich aus den Vorschriften der Betriebsatzung sowie des Eigenbetriebsgesetzes. Die Aufgabenzuordnung ergibt sich wie folgt: Die/der eine Betriebsleitende verantwortet folgende Geschäftsbereiche (GB I), zu dem die nachfolgenden Aufgabengebiete gehören: Entsorgungslogistik Stationäre Anlagen Finanzen Stabsstelle Projektcontrolling Die/der andere Betriebsleitende verantwortet folgende Geschäftsbereiche (GB II), zu dem die nachfol genden Aufgabengebiete gehören: Personal und Zentrale Services Bauunterhaltung Mobilitätsmanagement Stadtreinigung Stabsstelle Presse- und Öffentlichkeitsarbeit 4 | Geschäftsordnung für die Betriebsleitung des Eigenbetriebs „Team Sauberes Karlsruhe – Abfallwirtschaft und Stadtreinigung“ Die Betriebsleitenden sind zu kollegialer Zusammenarbeit und laufender gegenseitige Unterrichtung verpflichtet. Übergeordnete betriebliche sowie strategische und konzeptionelle Themen werden einvernehmlich entschieden. Entscheidungen über Anträge auf Stellenschaffungen werden nur gemeinsam getroffen. Wie in der Betriebssatzung geregelt, wird im Falle des Auftretens einer Pattsituation die/der zuständige Dezernentin/Dezernent in Abstimmung mit der/dem Oberbürgermeisterin/ Oberbürgermeister eine Entscheidung treffen. Gemeinsam sind die Betriebsleitenden zuständig für die Unterrichtung der Oberbürger- meisterin/des Oberbürgermeisters, der/des jeweiligen Dezernentin/Dezernenten, des Gemeinderats und des Betriebsausschusses über alle wichtigen Angelegenheiten des Eigenbetriebs, soweit sich die Oberbürgermeisterin/der Oberbürgermeister dies nicht selbst vorbehält. Vorlagen an den Betriebsausschuss und den Gemeinderat werden von beiden Betriebsleitenden unterschrieben. § 3 Stellvertretung der Betriebsleitung Die Betriebsleitenden vertreten sich gegenseitig. Daneben werden für den jeweiligen Geschäftsbereich (GB) innerbetrieblich ein Stellvertreter beziehungsweise eine Stellvertreterin bestimmt. Sie zeichnen den Schriftverkehr mit dem Zusatz „in Vertretung“. Bei Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung ist im Vertretungsfall die andere Betriebsleitung zu hören. Die Vertretung ist ausgeschlossen für die Unterzeichnung des Wirtschaftsplans und die endgültige Entscheidung über Stellenschaffungen. § 4 Vertretung des Eigenbetriebs nach außen Die Betriebsleitenden vertreten die Gemeinde im Rahmen ihrer Aufgaben. Für eine Angelegen- heit ist derjenige/diejenige Betriebsleitende federführend, in dessen/deren Geschäftsbereich der zu behandelnde Gegenstand fällt. Verpflichtungserklärungen im Sinne von § 54 der Gemeindeordnung werden von beiden Betriebsleitenden gemeinsam oder im Vertretungsfall von zwei Vertretungsberechtigten unterzeichnet. Dies gilt nicht bei Geschäften der laufenden Betriebsführung oder aufgrund einer der Form entsprechend ausgestellten Vollmacht (vgl. § 6 IV EigBG i.V.m. § 54 Abs. 4 GemO). 5 | Geschäftsordnung für die Betriebsleitung des Eigenbetriebs „Team Sauberes Karlsruhe – Abfallwirtschaft und Stadtreinigung“ § 5 Anordnungsbefugnis Annahme- und Auszahlungsanordnungen an die Stadtkasse erteilen neben der Betriebsleitung nur Mitarbeitende im Finanzbereich des Eigenbetriebs. § 6 Inkrafttreten Dieser Geschäftsordnung hat der Betriebsausschuss für den Eigenbetrieb „Team Sauberes Karlsruhe – Abfallwirtschaft und Stadtreinigung“ in seiner Sitzung am 7. Februar 2023 zugestimmt. Sie tritt am 8. Februar 2023 in Kraft. Karlsruhe, Dr. Frank Mentrup Oberbürgermeister
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Extrahierter Text
Beschlussvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2022/2444 Verantwortlich: Dez. 5 Dienststelle: Eigenbetrieb Team Sauberes Karlsruhe Geschäftsordnung für die Betriebsleitung des Eigenbetriebs „Team Sauberes Karlsruhe – Abfallwirtschaft und Stadtreinigung“ Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Betriebsausschuss Eigenbetrieb Abfallwirtschaft und Stadtreinigung 07.02.2023 2 x Beschlussantrag (Kurzfassung) Der Betriebsausschuss Eigenbetrieb Abfallwirtschaft und Stadtreinigung stimmt der aus der Anlage ersichtlichen Fassung der Geschäftsordnung für die Betriebsleitung des Eigenbetriebs „Team Sauberes Karlsruhe – Abfallwirtschaft und Stadtreinigung“ zu. Finanzielle Auswirkungen Ja ☐ Nein ☒ ☐ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ☒ Ja ☐ durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Der Gemeinderat hat am 31. Mai 2022 die Ernennung von Herrn Olaf Backhaus zum Betriebsleiter und Frau Doris Schönhaar zur Betriebsleiterin des Eigenbetriebs „Team Sauberes Karlsruhe - Abfallwirtschaft und Stadtreinigung“ beschlossen. Die Betriebsleitenden sind gleichberechtigt und tragen für die gesamte Betriebsführung gemeinschaftlich die Verantwortung. Gemäß § 4 des Eigenbetriebsgesetzes von Baden-Württemberg wird die Geschäftsverteilung innerhalb der Betriebsleitung durch den Oberbürgermeister/Bürgermeister mit Zustimmung des Betriebsaus- schusses durch eine Geschäftsordnung geregelt. Die nun vorgelegte Geschäftsordnung (Anlage) regelt die Geschäftsverteilung innerhalb der Betriebsleitung. Es werden zwei Geschäftsbereiche festgelegt: - zum Geschäftsbereich 1 (Betriebsleiter Herr Olaf Backhaus) gehören die Aufgabengebiete Entsorgungslogistik, stationäre Anlagen, Finanzen sowie die Stabsstelle Projektcontrolling. - zum Geschäftsbereich 2 (Betriebsleiterin Frau Doris Schönhaar) gehören die Aufgabengebiete Personal und zentrale Services, Bauunterhaltung, Mobilitätsmanagement, Stadtreinigung sowie die Stabsstelle Presse- und Öffentlichkeitsarbeit. Die Geschäftsordnung beinhaltet die Vertretungsberechtigungen sowie die Anordnungsbefugnis. Beschluss: Der Betriebsausschuss Eigenbetrieb Abfallwirtschaft und Stadtreinigung stimmt der aus der Anlage ersichtlichen Fassung der Geschäftsordnung für die Betriebsleitung des Eigenbetriebs „Team Sauberes Karlsruhe – Abfallwirtschaft und Stadtreinigung“ zu.